FREITAG, 12. JULI 2013 NR. 28 55. JAHRGANG
AZA 8820 Wädenswil
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
SOLL UNS DIE BUNDEVERWALTUNG DEN EINKAUFSZETTEL VORSCHREIBEN?
Verwaltungsirrsinn bekämpfen – Bratwürste legalisieren! Stellen Sie sich vor: Ein Geschäft hat geöffnet, das Personal ist an der Arbeit und die Kasse klingelt. Einzelne Gestelle jedoch sind mit Blachen abgedeckt, und an der Tiefkühltruhe hängt ein Vorhängeschloss. All dies, weil Verwaltungsbeamte bestimmen, welche Produkte zu welcher Zeit verkauft werden dürfen. Dies ist nicht etwa ein Witz, sondern bittere Realität: Die 24 Schweizer Tankstellenshops, welche rund um die Uhr geöffnet haben, müssen von 01.00 bis 05.00 Uhr gewisse Teile des Sortiments wegsperren oder für Kunden unzugänglich machen. Am 22. September haben wir die Gelegenheit, diesem Unsinn an der Urne ein Ende zu setzen.
Bis zum Jahr 2008 entwickelte sich alles einigermassen normal: An Autobahnen und stark befahrenen Hauptverkehrswegen entstanden an verschiedenen Tankstellen kleine Shops, in welchen sich die Reisenden mit gewissen Lebensmitteln und den nötigsten Utensilien versorgen konnten. Die Verwaltung griff nicht in diese Entwicklung ein – im Wissen darum, dass es gemäss Bundesrecht erlaubt ist, an einer Tankstelle auch einen Kiosk zu führen und hierfür während 7 Tagen und 24 Stunden Personal anzustellen. Konkret geht es um 24 Tankstellenshops. 19 davon befinden sich an Autobahnen – gewisse sind auch nur in der Sommersaison während 24 Stunden geöffnet, weil es im Winter nicht rentiert. 5 weitere Shops befinden sich in der Grossregion Zürich, wo regelmässig viel Verkehr ist und entsprechend auch ein Bedürfnis besteht. In der Schweiz erlauben 9 Kantone, dass Shops während 24 Stunden geöffnet sein können. In den anderen Kantonen stellt sich diese Frage nicht – und es gibt entsprechend auch keine solchen Shops. Regelungen bis ins letzte Detail Mit einem personellen Wechsel im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) geriet die Situation um die Tankstellenshops plötzlich in den Fokus der
Schreinerei Hanspeter Rütschi Mettlenbachstrasse 2a · 8617 Mönchaltorf Tel. 044 949 20 00 · Fax 044 949 20 01 www.schreinerei-ruetschi.ch
Verwaltung. Die damalige EVD-Vorsteherin Doris Leuthard holte Serge Gaillard, den damaligen Leiter des Zentralsekretariats und Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, in ihr Departement. Er sei «nicht glücklich», dass ein Gewerkschafter diese wichtige Position besetze, liess Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, verlauten. Seine Einschätzung sollte sich als richtig erweisen. Bald schon erhielten diverse Tankstellenshops Post: Die bisherige Praxis werde nicht mehr toleriert. Künftig sei das Produktesortiment deutlich einzuschränken, und Teile davon müssten zwischen 01.00 und 05.00 Uhr abdeckt werden. Denn während «Betriebe des Autogewerbes» (also u. a. Tankstellen) sowie Kioske während 24 Stunden Personal beschäftigen dürfen, sei dies für den Detailhandel (und damit für die Shop-Angebote in Tankstellen) nur während 20 Stunden erlaubt. Oder anders formuliert: Obwohl das Personal am Arbeiten ist, ist gemäss Auffassung des Staatssekretariats für Wirtschaft von 01.00 bis 05.00 Uhr der Verkauf gewisser Produkte, welche dem Shopsortiment zuzurechnen sind, verboten. Absurde Gesetzesvorschriften Zunächst hält die Verwaltung fest, dass in einem Tankstellenshop ausschliesslich Waren angeboten werden dürfen, welche auf die spezifischen Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sind. Reisende sind gemäss Auffassung des seco sowohl Bahnreisende, Flugreisende, Schiffsreisende, Grenzgänger einschliesslich Durchreisende,
aber auch Tram- und Busreisende, Reisende in Privatfahrzeugen und Autobussen sowie Fernfahrer. Was aber dürfen Reisende kaufen? Auch dies hat die Verwaltung detailliert geregelt. Die Waren müssen «in handlichen Volumen oder Quanten» verkauft werden. Es müssen Artikel sein, «die von einer Person getragen werden können» – also «keine Familienpackungen oder Harasse mit Getränken, die den Bedarf für Wochen abdecken». Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, wird gnadenlos gebüsst. So erhielt ein Zürcher Tankstellenshop wahlweise 800 Franken Busse oder 5 Tage Gefängnis, weil er 6 Sorten Tomatensaucen sowie 3 Sorten Pesto im Glas, 6 Kaffeesorten und 7 gekühlte Crèmedesserts, mehrere Sorten von Dusch- und Haarshampoos sowie Papiernastüchern angeboten und damit die Sortimentstoleranz der örtlichen Gewerbepolizei verletzt hat. Shop- und Kiosksortiment: zwei Welten Peinlich genau unterscheidet die Verwaltung das Shop- vom Kiosksortiment. Ein Kiosk ist gemäss Gesetz eine Verkaufsstelle, welche der Kundschaft neben Presseerzeugnissen, Süssigkeiten, Tabakwaren und Souvenirs auch kleinere Verpflegungsartikel «zum Verzehr an Ort und Stelle oder für unterwegs» anbietet. Dagegen sind alle Produkte, die nicht sofort verzehrt werden können, dem Shopsortiment zuzurechnen. Während ein Cervelat (roh essbar) also zum Kiosksortiment gehört, ist eine Bratwurst (muss zuerst gebraten werden) dem Shopsortiment zuzu-
rechnen. Eine warme Pizza kann problemlos an einem Kiosk angeboten werden, während tiefgefrorene Pizzas nur in Shops verkauft werden dürfen und somit von 01.00 bis 05.00 Uhr wegzusperren sind. Ein Sechserpack Bier darf nachts um 2 Uhr nicht verkauft werden, da es nicht zum Kiosksortiment zählt. Eine einzelne Dose Bier hingegen schon – und folglich auch sechs einzelne Dosen. Ebenso darf ein Semmeli oder Bürli zu dieser Zeit gekauft werden (oder auch mehrere), während der Verkauf eines Bauernbrots streng verboten ist. Schluss mit diesem Unsinn! Zu Recht fragt sich der geneigte Leser: Was soll das? Dies fragen wir uns wohl alle – und darum hat die IG Freiheit anno 2009 eine Petition und ihr Vizepräsident, FDP-Nationalrat Christian Lüscher, eine Parlamentarische Initiative eingereicht, um der unsinnigen Bürokratie ein Ende zu bereiten. Die Initiative Lüschers strebt eine kleine Anpassung des Arbeitsgesetzes an, welche es dem Bund verbietet,
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solch unsinnige Sortimentsvorschriften aufzustellen. Der Vorstoss wurde von beiden Räten bereinigt und beschlossen. Auch der Bundesrat unterstützt die Revision des Arbeitsgesetzes. Das Ziel der Gesetzesrevision ist einfach: Wenn ein Shop geöffnet hat und Personal an der Arbeit ist, sollen alle vorhandenen Produkte verkauft werden dürfen. Eigentlich eine Frage des gesunden Menschenverstands. An den Öffnungszeiten (kantonal geregelt) und an den Arbeitsbedingungen ändert die Abstimmung vom 22. September nichts. Für die Gesetzesrevision tritt ein breites, überparteiliches Komitee mit Vertretern der SVP, FDP, CVP, BDP und GLP ein. Bislang sind schon fast 140 National- und Ständeräte dem Komitee beigetreten. Sie alle kämpfen für die Legalisierung der Bratwurst – denn von 01.00 bis 05.00 Uhr ist der Erwerb von Bratwürsten heute bekanntlich verboten. Denken auch Sie daran, wenn Sie das nächste Mal grillieren – und stimmen Sie am 22. September Ja zur Revision des Arbeitsgesetzes!
Damit Sie wieder hören, was in Bundesbern läuft!
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