FREITAG, 19. JULI 2013 NR. 29/30 55. JAHRGANG
AZA 8820 Wädenswil
BUNDESFEIERTAG Redaktion und Verlag wünschen allen Leserinnen und Lesern einen schönen 1. August! Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, 9. August 2013.
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
1:12-INITIATIVE HEISST WIRTSCHAFTSTOTENSTILLE
Vorsicht vor wirtschaftsfeindlichen Volksinitiativen ! Linke Kreise aus Jungsozialisten, Sozialdemokraten, Grünen und Religiös-Sozialen haben mehrere Volksinitiativen eingereicht, über die der Souverän in den nächsten Monaten befinden muss. Diese Initiativen zielen ins Mark unserer Wirtschaftsordnung, unseres Wohlstandes und unserer Eigentumsrechte. Auf dem Spiel stehen nicht weniger als die zentralen Erfolgssäulen unserer weltweit bewunderten Schweiz. THOMAS MATTER MEILEN
Die 1:12-Initiative «für gerechte Löhne» der Jungsozialisten wird im Herbst 2013 zur Abstimmung gelangen. Damit würde in der Bundesverfassung festgeschrieben, dass niemand mehr als zwölfmal so viel verdienen darf als der schlechtbezahlteste Mitarbeiter im selben Unternehmen. Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass ein solches staatliches Lohndiktat das Erfolgsmodell der Schweizer Wirtschaftsfreiheit zerstören würde – und damit auch den Wohlstand für alle. Es ginge um einen riesigen Schritt Richtung Planwirtschaft, deren desaströse Folgen wir im kommunistischen Osten miterlebten. Die verheerende Volksinitiative der Juso würde zu grossen Steuerausfällen bei den oberen Progressionsstufen führen, welchen durch massive Steuererhöhungen bei allen Einwohnern begegnet werden müsste. Auch die bereits heute schwer zu finanzierende AHV hätte enorme Ausfälle zu verkraften. Grosse, global tätige Unternehmen, die auch in den unteren Gehaltsstufen durchaus anständige Löhne zahlen, würden ihre Mitarbeiter mit niedrigen Gehältern einfach auslagern. Noch wahrscheinlicher aber ist, dass die grösseren und mittleren Firmen wegen fehlenden Fachkräften ins Ausland ziehen würden. Denn nicht nur Manager, sondern auch die hoch innovativen Forscher, Naturwissenschaftler, Ingenieure usw. liessen sich nicht mehr in der Schweiz halten. Die 1:12Initiatve bedient kurzfristig niedere Instinkte des Sozialneides, führt aber mittelfristig zu enormen Folgen gerade für die mittleren und unteren Einkommen, nämlich zu Arbeitslosigkeit, Verarmung und Wirtschaftstotenstille.
Die Mindestlohn-Initiative «für den Schutz fairer Löhne» wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereicht. Sie will einen Stundenlohn von mindestens 22 Franken (4000 Franken Monatslohn) in der Verfassung festschreiben, wobei laufende Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung vorzusehen wären. Dabei werden in der Schweiz schon heute nachweislich die höchsten Mindestlöhne bezahlt; die zweithöchsten Mindestlöhne finden sich in Luxemburg, betragen aber wenig mehr als die Hälfte der bei uns vorgesehenen Summe. Mindestlohn-Initiative vernichtet Arbeitsplätze Die unausweichlichen Folgen dieses vom Staat diktierten Mindestlohnes wäre eine noch unkontrollierbarere Massenzuwanderung aus der ganzen Welt, aber auch ein markanter Anstieg der Arbeitslosigkeit und ein Verlust der Konkurrenzfähigkeit unserer Firmen. Der Mindestlohn ist bei linken Politikern, Medien und Gewerkschaftskreisen beliebt, führt aber zum Gegenteil der erwarteten Ziele. Denn die vorgeschriebene Erhöhung von Einkommen bewirkt unweigerlich den Verzicht auf die Einstellungen von Geringqualifizierten und jungen Leuten, die frisch aus der Berufslehre kommen – mit schwerwiegenden, teuren sozialpolitischen Folgen. Eine grosse Jugendarbeitslosigkeit wäre vorprogrammiert. Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten die Mindestlöhne in Form von happigen Preisaufschlägen zu bezahlen. Der Mindestlohn bedeutet letztlich nichts anderes als ein Arbeitsverbot für geringqualifizierte Tätigkeiten. Das Problem, dass viele Menschen ein bestimmtes Lohnniveau nicht erwirtschaften können, wäre immer noch da, aber einfach nicht mehr so gut ersichtlich. Dies ist alles andere als eine vernünftige, nachhaltige Wirtschaftspolitik.
Nationale Erbschaftssteuer ist Enteignungssteuer Die Initianten für eine «Nationale Erbschaftssteuer» von SP, Grünen, EVP und CSP wollen mit einer Freigrenze von 2 Millionen Franken so genannte «Millionen-Erbschaften» oder Schenkungen über 20 000 Franken mit einem Steuersatz von 20 Prozent belegt. Es handelt sich also um eine massive Versteuerung auf bereits mehrfach versteuertem Vermögen – und damit um nichts anderes als um eine eigentliche Enteignungssteuer. Heute liegt die Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Kompetenz der Kantone. Diese haben die Erbschaftssteuer dank dem Steuerwettbewerb grossmehrheitlich abgeschafft, weil die Vermögen schon heute überdurchschnittlich besteuert werden. Die Initiative will den Kantonen die Erbschaftssteuerkompetenz entziehen und auf den Bund übertragen. Die Kantone würden mit einem Drittel an den Erträgen beteiligt. Die anderen zwei Drittel gehen in den Ausgleichsfonds der AHV. Damit verletzt die Initiative klar das Prinzip der Einheit der Materie, ganz abgesehen davon, dass damit die Probleme der AHV nicht gelöst wären. Auch handelt es sich bei der Initiative eigentlich um eine Nachlasssteuer. Denn im Gegensatz zur Praxis in fast allen Kantonen setzt sie beim Nachlass (d. h. bei der Gesamtsumme) und nicht bei den Erbschaften (d. h. den Einzelbeträgen eines jeden Erben) an. Im Gegensatz zu fast allen Kantonen werden auch die direkten Nachkommen besteuert. Einzig Ehegatten oder registrierte Partner gehen auch künftig steuerfrei aus. Trotz gewisser Einschränkungen der Initianten würde ihr Anliegen gesunde Familienunternehmen ernsthaft gefährden und die Unternehmensnachfolge erheblich erschweren. Wegen ihrer Rückwirkungsklausel schafft sie bereits heute
erhebliche Rechtsunsicherheit. Auch diese Volksinitiative schwächt unseren Wirtschaftsstandort empfindlich und verdient wie die zwei andern linken Anliegen eine wuchtige Abfuhr an der Urne.
ts - le a a t S t ro l kon
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10 vor 10
Das Schweizerkreuz als Uhr. Das Wappen entwickelt sich in 4 Viertelstunden, bis es Minute um Minute nach einer Stunde komplett ist. Ein Punkt am Rand gibt die Stunde an. Auf Knopfdruck wird die Zeit und das Datum digital angezeigt. Die 1. Edition ist ab dem 1. August 2013 für 1291 Franken als Tischoder Armbanduhr lieferbar. Swiss made, Gehäuse 45 mm, rostfreier Stahl, wasserdicht, 2 Jahre Garantie. Nur auf Bestellung, max. 333 Stück. Jetzt reservieren im Internet oder einfach per Telefon. Advision AG, Technoparkstr. 1 8005 Zürich, 044 445 14 55 Shop: www.partime.ch info@partime.ch
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Volksinitiative
«Ja zum Schutz der Privatsphäre» Liebe Leserinnen und Leser
Punkt 12
Thomas Matter (Meilen) ist Inhaber der Mattergroup AG, Quästor der Zürcher SVP und Präsident der Interessengemeinschaft «Schweizer Unternehmer gegen wirtschaftsfeindliche Initiativen».
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