Zürcher Bote Nr. 33

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Freitag, 14. August 2015 | Nr. 33 | 57. Jahrgang

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EIN VERSTOSS GEGEN DIE RECHTSGLEICHHEIT

Gratis-Anwälte für Migranten – gaats no? n gesehen hat, hat den Vater gesehen

Als «flankierende Massnahme zum raschen Verfahren» will der Bundesrat einen «Anspruch auf eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung» für Asylsuchende schaffen. Ein bedingungsloser Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wäre ein absolutes Novumzeig im Schweizer Recht würde zu einem Anstieg u ihm: «Herr, uns denRechtssystem. Vater, und esEinistsolches uns genug.» Jesus sagt zu ihm: der «SoBeschwerden, lange schonlängeren Verfahren und massiven Zusatzkosten führen.

, und du hast mich nicht erkannt, Philippus? Wer mich gesehen hat, hat den Vater gesehen. (auch in Asylverfahren) möglich. kaum überprüfbar) sein. Anders ver«Die unentgeltliche Rechtspflege bezweckt nicht, sämtliche Prozesse, die Ebenso besteht in anderen Verfahren hält es sich betr. der Nicht-Aussichtsagen: ‹Zeig uns den Vater›?» ein Mittelloser vom Zaun bricht, mit Steuergeldern zu unterstützen. ErGregor A. Rutz zivil-, straf- und öffentlich-rechtli- losigkeit der Rechtssache. Wird ein scheint das Begehren schon zu Beginn aufgrund einer ersten oberflächliNationalrat und 9 cher Art ein entsprechender An- Rechtsbegehren schon zu Beginn eiVizepräsident SVP Kanton Zürich Zürich

spruch, wenn die genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sind.

nes Verfahrens als aussichtslos eingestuft, kann die Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege abgelehnt Verstoss gegen die Rechtswerden. Mit Blick auf die Statistik BEARBEITUNG 13.11.12 14:56 Das Recht auf unentgeltliche Rechts- gleichheit darf davon ausgegangen werden, dass pflege gibt es in der Schweiz schon lan- Nun will der Bundesrat für Asylbewer- bei einer Anerkennungsquote zwige. Es soll sicherstellen, dass allen Per- ber neu einen bedingungslosen An- schen 5,5 Prozent (1999) und 25,6 Prosonen der Zugang zur Justiz gewähr- spruch auf unentgeltliche Rechtsver- zent (2014) eine Vielzahl aussichtsloleistet ist – auch wenn ihnen die not- tretung schaffen. Die ‹ Einführung sol- › ser Gesuche enthalten sind. wendigen finanziellen Mittel fehlen. cher Gratis-Anwälte für Asylbewerber Ebenso steht die Frage der NotwenSo soll die Rechtsgleichheit gestärkt würde einen Verstoss gegen die digkeit der Verbeiständung im Raum. und auch für mittellose Personen ge- Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) bedeuten. Diese ist nur dann gegeben, wenn der währleistet werden. Die Schweizeri- Die Argumentation, Migranten seien Betroffene, auf sich alleine gestellt, sche Bundesverfassung gewährleistet besonders verletzlich und in ihren seine Sache nicht hinreichend wirkdieses Grundrecht seit Jahrzehnten. Grundrechten tangiert, hält einer sam vertreten kann. Das Bundesgericht anerkannte es seit Prüfung nicht stand: Ein mittelloser 1887 als Teil des Rechtsgleichheitsge- Schweizer, der in ein KESB-Verfahren Attraktivität der Schweiz bots von Art. 4 aBV. Die nachgeführte oder ein Verfahren betreffend Fürsor- weiter steigern? Verfassung von 1999 formuliert es ex- gerische Freiheitsentziehung (FFE) in- Die Aussicht auf kostenlosen Rechtsplizit in Art. 29 BV. volviert ist, wird in seinen Grundrech- schutz, welcher bedingungslos zugeDieses Grundrecht ist nicht nur ten ebenso tangiert, muss obige Bedin- sprochen wird, macht die Schweiz durch die Bundesverfassung, sondern gungen aber trotzdem erfüllen, wenn für Migranten noch attraktiver. Warebenso durch die Europäische Men- er eine unentgeltliche Rechtsvertre- um der Bundesrat diesen Schritt vorschenrechtskonvention gewährleis- tung in Anspruch nehmen will. schlägt, ist vor dem Hintergrund der tet (Art. 6 EMRK). Die EMRK beMit der Einführung genereller Gra- aktuellen Zahlen – auch im internatischränkt den Anspruch auf unent- tis-Anwälte würde der ursprüngliche onalen Vergleich – unverständlich. geltliche Rechtsvertretung jedoch Sinn des Anspruchs auf unentgeltliche Dies nicht zuletzt auch mit Blick auf zivilrechtliche Angelegenheiten Rechtsvertretung ins Gegenteil ver- auf die Tatsache, dass die EMRK diese und strafrechtliche Belange. Mit der kehrt: Statt einer Stärkung der Rechts- Massnahme nicht fordert und weder Auffassung, dass der genannte An- gleichheit, würde eine verfassungswid- die EMRK noch andere völkerrechtlispruch auch in sämtlichen öffentlich- rige Ungleichbehandlung zwischen che Verträge Mindestfristen für die rechtlichen Verfahren gelte, geht die Schweizern und Migranten geschaffen. Erhebung von Beschwerden postulieSchweiz über die Anforderungen der ren noch die Rechtsprechung eine EMRK hinaus. Asylgesuche erfüllen Voraussolche bestimmt. Der Gesetzgeber setzungen meist nicht hätte hier also, wie auch der BundesKlare Bedingungen Wer unentgeltliche Rechtspflege be- rat ausführt, einen erheblichen ErDamit der Anspruch auf unentgeltli- anspruchen möchte, muss ein ent- messensspielraum – der nicht bzw. che Rechtsvertretung geltend ge- sprechendes Gesuch stellen, seine falsch genutzt wird. macht werden kann, müssen folgen- Einkommens- und Vermögensverde Voraussetzungen kumulativ er- hältnisse offenlegen und sich zur Nein zu noch mehr Kosten und füllt sein: Es muss eine Bedürftigkeit Sache als auch zu Beweismitteln äus- Aufwand des Betroffenen gegeben sein, die sern. Dies muss auch in Asylver- Dass mit den neuen Regelungen und Rechtssache darf nicht aussichtslos fahren so bleiben, da die notwendi- insbesondere mit der generellen kossein und es muss eine Notwendigkeit gen Voraussetzungen in zahlreichen tenlosen Rechtsvertretung «mittelder Verbeiständung vorliegen. Sind Fällen nicht erfüllt sein dürften. bis langfristig substanzielle Einspadiese Voraussetzungen erfüllt, ist eiDie Bedürftigkeit des Betroffenen rungen erzielt» werden können, wie ne unentgeltliche Rechtsvertretung dürfte bei Asylbewerbern in vielen es der Bundesrat ausführt, erscheint nach hiesiger Praxis bereits heute Fällen gegeben (oder zumindest höchst fragwürdig. Eher das Gegen-

chen Prüfung als aussichtslos, kann die unentgeltliche Rechtspflege verweigert werden. Nach der konstanten Praxis des Bundesgerichts erscheinen Begehren als aussichtslos, bei denen die Gewinnaussichten beträchtlich geringer sind als die Verlustgefahren und die deshalb kaum als ernsthaft bezeichnet werden können. Nicht aussichtslos ist ein Begehren, wenn sich Gewinnaussichten und Verlustgefahren ungefähr die Waage halten oder jene nur wenig geringer sind als diese. Entscheidend ist, ob sich eine Partei mit ausreichenden Mitteln bei vernünftiger Überlegung zum Prozess entschliessen würde.» Stefan Meichssner, Aktuelle Praxis der unentgeltlichen Rechtspflege in: Jusletter 7. Dezember 2009 (Rz. 29)

teil dürfte eintreffen: Wenn alle Asylbewerber von Anwälten vertreten werden, wird dies zu einem starken Anstieg der Beschwerdeeingaben führen, was die Verfahren verlängert – und nicht etwa verkürzt. Zusätzliche Beschwerden führen auch zu einer massiven Mehrbelastung der zuständigen gerichtlichen Instanzen, was hohe Zusatzkosten generiert. Die Schweiz hat bereits heute die teuerste Justiz Europas: Im

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Jahr 2012 haben Gerichte, Bundesund Staatsanwaltschaften sowie unentgeltliche Rechtspflege den Betrag von 1,6 Mia. Euro verschlungen – eine horrende Summe. Diese Kosten würden mit der Einführung einer bedingungslosen unentgeltlichen Rechtspflege zweifellos weiter ansteigen, während die Effizienz der Verfahren litte. Auch dies ein klarer Grund, bei der bisherigen Regelung zu bleiben.

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