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Freitag, 22. August 2014 | Nr. 34 | 56. Jahrgang
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ABSTIMMUNG VOM 28. SEPTEMBER 2014
Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes und seiner Gäste! Seit Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 werden Restaurants gegenüber Kiosken, Kebabständen und anderen Take-Away-Betrieben sowie Detailhändlern bei der Mehrwertsteuer diskriminiert. Warum? Weil gastgewerbliche Leistungen mit 8 Prozent Mehrwertsteuer belastet werden, diejenigen von Take-Away-Betrieben jedoch nur mit 2,5 Prozent. Damit wird nicht nur das Gastgewerbe diskriminiert, sondern auch die täglich 2,5 Millionen Gäste, die sich im Gastgewerbe verpflegen. Denn letztendlich sind es die Gäste, die die Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Ernst Bachmann Kantonsrat SVP Präsident Gastro Zürich Zürich
so Jahr für Jahr rund 30 000 Franken mehr Steuern als vergleichbare Konkurrenten. Die mit der Diskriminierung verbundene Wettbewerbsverzerrung ist massgeblich und wurde auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle ganz klar bestätigt.
Bei keiner anderen Produktegattung Ein Restaurantbesuch ist keine wird mehrwertsteuerlich unterschie- Luxushandlung mehr den, ob das Produkt im Zusammen- Die Satzdifferenzierung im Lebenshang mit einer Dienstleistung ge- mittelbereich nach geltendem Recht liefert wird oder nicht. Oder anders orientiert sich an der überholten Unformuliert: Ein Bett, das ich im Mö- terscheidung zwischen Grundnahbelgeschäft ansehe, tesrungsmitteln einerte, und auf das ich «Die Initianten seits und einer Konsumich lege, wird mit mation im Restaurant wollen keine dem genau gleichen als «Luxus» andererMwSt-Satz besteuert Verteuerung von seits. Dies ist jedoch wie ein Bett, das ich längst nicht mehr zeitLebensmitteln.» im Internet bestelle. gemäss: Die berufl iche Anders aber nur im Gastgewerbe: Mobilität und der gesellschaftliche Oder warum muss ein Take-Away- Wandel des familiären Modells fühBetrieb für einen Kaffee, der 4 Fran- ren dazu, dass 54,4 Prozent aller ken kostet, 10 Rappen Steuern ablie- Mahlzeiten ausser Haus und über fern, und das Restaurant für den ge- Mittag (in der Zeit zwischen 11 und nau gleichen Kaffee rund 30 Rappen? 15 Uhr) anfallen. Für den überwieWarum muss der Gastwirt dreimal genden Teil der Restaurantbesucher mehr Steuern bezahlen? Dies ist ei- stellt dies nicht eine bewusst gewählne massive Verzerrung des Wettbe- te «Luxushandlung» dar, sondern sie werbs: Ein Restaurateur mit einem sind darauf angewiesen, sich in der durchschnittlichen Umsatz bezahlt Nähe des Arbeitsplatzes auswärts zu
verpflegen; man könnte beinahe von einem «Pfl ichtkonsum» sprechen. Anteilsmässig sind einkommensschwächere Bevölkerungsschichten genauso auf das Gastgewerbe angewiesen wie vermögendere Haushalte. Sie geben mit einem Bruttoeinkommen von durchschnittlich 3244 Franken 6,9 Prozent davon im Gastgewerbe aus. Reichere Haushalte mit 10 494 Franken Bruttoeinkommen geben hingegen dafür nur 5,9 Prozent aus. Das bedeutet, dass einkommensschwächere Haushalte die Gastronomie im Verhältnis praktisch gleich stark nutzen wie reichere Haushaltungen.
Ein wichtiger Arbeitgeber Das Schweizer Gastgewerbe beschäftigt direkt rund 210 000 Personen. Dies sind rund 7 Prozent aller Beschäftigten im Dienstleistungssektor oder gut 5 Prozent der Beschäftigten in allen Sektoren. Das Gastgewerbe schafft aber auch indirekt viele Arbeitsplätze in anderen Branchen wie zum Beispiel in der Bauwirtschaft, im Fachhandel sowie in der Landwirtschaft. So wird in der Schweiz rund die Hälfte des Fleisches in der Gastronomie konsu-
Die Diskriminierung ist umso stossender, weil das Gastgewerbe – – – – –
als viertgrösster Wirtschaftszweig Arbeitsplätze für 210 000 Menschen anbietet, vor allem in strukturschwachen Regionen unseres Landes einer der wichtigsten Arbeitgeber ist, eine wichtige Visitenkarte für den Tourismusstandort Schweiz ist, Arbeitsplätze für Berufseinsteiger und Teilzeitangestellte schafft, jedes Jahr rund 9000 Lehrlinge in acht Lehrberufen ausbildet – ganz im Gegensatz zu den meisten Take-Away-Betrieben.
Und für diese wichtigen gesellschaftlichen und sozialen Dienstleistungen soll das Gastgewerbe durch die Mehrwertsteuer-Diskriminierung bestraft werden?
miert. Damit werden auf dem Bau- chen und gerechten Mehrwertsteuerernhof, bei den Grosshändlern und satz, verlangt einzig und allein die im lokalen Gewerbe viele Arbeits- Beseitigung der Mehrwertsteuer-Displätze geschaffen. Ein starkes Gast- kriminierung. Es ist daher Aufgabe gewerbe ist daher auch im Interesse des Gesetzgebers, einen gleichen und der gesamten Volkswirtschaft. gerechten Mehrwertsteuersatz festzuDie Restauration ist ein sehr ar- legen. Der Gesetzgeber kann dies so beitsintensives Gewerbe. So wird im machen, dass es keine grossen SteuerDurchschnitt über die ausfälle für die BundesHälfte des Umsatzes «Die Angstmacherei kasse gibt, keine Mehrzur Bezahlung von Löhkosten für alle Konsuaus dem Departement nen eingesetzt. Das gelmenten entstehen. Destende MehrwertsteuerWidmer-Schlumpf halb nützt ein JA zur recht fördert hingegen Volksinitiative «Schluss ist fehl am Platz.» jene Betriebe, welche mit der MwSt-Diskriüber stark automatisierte Prozesse ver- minierung des Gastgewerbes!» allen fügen (Stichwort Convenience-Food) Menschen in der Schweiz und schadet oder nur einen sehr geringen Service- gesamthaft niemandem! teil aufweisen (Take-Aways). Dies gefährdet längerfristig Arbeitsplätze. Widmer-Schlumpf: Lügen und
Angstmacherei Ein wichtiger Pfeiler für den Tourismus Wenn ausländische Besucher in der Schweiz touristische Dienstleistungen beanspruchen, hat dies auf die schweizerische Zahlungsbilanz die gleiche Wirkung wie der Export von Waren. Tatsächlich ist es auch so, dass der Tourismus in der Schweiz die drittgrösste Exportbranche ist. Die hohe Qualität des Schweizer Gastgewerbes ist international anerkannt. Leider ist sie im internationalen Vergleich auch teuer. Die wichtigsten Gründe dafür sind die hohen Schweizer Löhne sowie die hohen Warenkosten. Die Aufhebung der steuerlichen Diskriminierung des Gastgewerbes könnte zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit führen.
Was will die Volksinitiative? Die Initiative will die Diskriminierung und Ungleichheit beenden! Die Initiative will einen einheitlichen Steuersatz! Die Initiative macht explizit keine Aussage über den neuen, glei-
Wie berechtigt die Initiative ist, zeigen die schwachen Argumente der Initiativgegner, allen voran die der zuständigen Bundesrätin. So wird behauptet, dass die Initiative zu einer Verteuerung von Milch und Butter führen würde. Tatsache ist: Die Initianten wollen keine Verteuerung des Steuersatzes von Lebensmitteln. Bei einer Erhöhung ergreift GastroSuisse das Referendum. Zudem wird behauptet, dass die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für das Gastgewerbe ein Loch in die Bundeskasse schlagen würde. Tatsache ist jedoch: Allein die Abteilung Mehrwertsteuer des Bundes verschlampt jedes Jahr 200 Millionen Franken durch Misswirtschaft. Allein davon könnte die Beendigung der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes sowie seiner Gäste finanziert werden. Anstatt sich in Angstmacherei zu gefallen, sollte Frau Widmer-Schlumpf lieber für Ordnung in ihrem eigenen Departement sorgen!
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