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Freitag, 31. Oktober 2014 | Nr. 44 | 56. Jahrgang
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH
REFERENDUM GEGEN DIE REVISION DES R ADIO - UND FERNSEHGESETZES
Nein zur Billag-Mediensteuer
Beilage gen riftenbo Untersch beachten
Das Parlament hat in der Herbstsession entschieden, dass künftig alle Personen eine Mediensteuer bezahlen müssen, unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder gebührenfinanzierte Programme konsumieren. Unternehmen werden zusätzlich zur Kasse gebeten. Der Schweizerische Gewerbeverband hat gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes das Referendum ergriffen.
Natalie Rickli Nationalrätin SVP Winterthur
Heute müssen jene Personen Radiound Fernsehgebühren bezahlen, welche über ein entsprechendes Empfangsgerät verfügen. Dies soll sich nun ändern: Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments sind der Meinung, dass wegen der technologischen Entwicklung jedermann auf seinem PC und Handy überall Radio und Fernsehen empfangen kann und darum künftig auch alle eine Mediensteuer zu bezahlen haben. Tatsächlich bescheren uns das Internet- und Multimedia-Zeitalter so viel Medienvielfalt wie noch nie: Hunderte von Fernseh- und Radiosendern, Internetseiten und Social Media-Angeboten. Dies hätte eigentlich zum Anlass genommen werden sollen, das staatliche Angebot im Medienbereich zu hinterfragen. Gerade weil es so viele private Angebote gibt, ist es nicht mehr nötig, dass die SRG 18 Radio-, 7 Fernsehsender und diverse Websites betreibt. Die SRG erhält dafür heute jährlich mehr 1,2 Milliarden Franken aus dem Gebührentopf. Leider wollen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments hier nichts ändern. Ein Rückweisungsantrag der SVP, zuerst den Service Public zu definieren und dem Volk die Einführung dieser Me-
diensteuer obligatorisch zu unterbreiten, wurde abgelehnt. Dies ist unverständlich, da Bundesrat und Parlament die Kompetenz fehlt, neue Steuern zu erheben: Wenn der Bund eine Steuer erheben will, ist dafür zwingend eine Verfassungsgrundlage notwendig. Dies bedingt eine Zustimmung von Volk und Ständen. So wurde die Mediensteuer denn absichtlich nicht als Steuer bezeichnet, sondern als «Haushaltabgabe». Abgesehen davon, dass nicht jeder, der einen PC oder ein Handy besitzt, die Geräte dazu benutzt, um damit fernzusehen oder Radio zu hören, gibt es in unserem Land noch etwa 20000 – vorwiegend ältere – Personen, die über keine solchen Geräte verfügen. Es gibt aber auch Personen, die einfach kein Radio oder Fernsehen konsumieren wollen. Dass diese künftig gezwungen werden sollen, eine Steuer zu bezahlen, ist eine Frechheit. Im Parlament konnten wir nach langen Diskussionen immerhin eine «Opting-out-Möglichkeit» für die nächsten fünf Jahre erreichen. Wer über kein Empfangsgerät verfügt, kann sich bei der Billag abmelden. Nach Ablauf der fünf Jahre müssen aber auch diese Personen bezahlen. Keine Gebühren bezahlen müssen Diplomaten, AHV- und IV-Ergänzungsleistungsbezüger sowie Billag- und SRG-Mitarbeiter. Wir haben es also mit einer willkürlichen Steuer zu tun: Jene, die kein Empfangsgerät haben, müssen künftig eine Steuer entrichten, während andere davon aus-
NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer für alle • NEIN zu neuen und höheren Steuern • NEIN zur flächendeckenden neuen Billag-Mediensteuer für alle • NEIN zur alleinigen Kompetenz des Bundesrates, Steuern zu erhöhen • SCHLUSS mit der Abzockerei von Bevölkerung, Gewerbe und Wirtschaft Unterschreiben Sie noch heute das Referendum auf dem beiliegenden Unterschriftenbogen! www.medienfreiheit.ch
genommen werden. Die SRG-Chefetage hat kürzlich − als Kampfansage gegen das vorliegende Referendum − angekündigt, dass ihre Mitarbeiter die Gebühren künftig selber bezahlen müssen. Wahrscheinlich werden wohl einfach die Löhne erhöht. Dass wir Gebührenzahler weiterhin die Gebühren für die Billag-Mitarbeiter zu bezahlen haben, ist skandalös. Die Billag braucht es überhaupt nicht. Unser Antrag, die Gebühren künftig mit der Steuererklärung einzuziehen und so die jährlich 50 Millionen Franken, welche die Billag erhält, einzusparen, wurde ebenfalls abgelehnt.
Abhängigkeit der Privaten
Parolen zur Volksabstimmung vom 30. November 2014 SVP des Kantons Zürich EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN 1. Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)»
NEIN
2. Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» (ECOPOP)
NEIN
3. Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)»
NEIN
K ANTONALE VORLAGEN
Seit 2007 erhält ein Teil der regiona1. Staatsbeitrag an den Bau der Tramverbindung Hardlen privaten Radio- und FernsehstatiNEIN brücke in Zürich-West (130 Mio. Franken) onen – leider – ebenfalls Gebührengelder. Derzeit sind dies 4 Prozent 2. A. Kantonale Volksinitiative: aus dem Gebührentopf, was 54,5 MilNEIN «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen lionen Franken entspricht, aufgeteilt (Klassengrössen-Initiative)» auf 21 Radio- und 13 FernsehsenB. Gegenvorschlag des Kantonsrates Lehrpersonalgesetz der. 21 Radiosender, darunter bspw. NEIN (LPG) Radio1, Radio24, Energy oder Zürisee, erhalten keine Gebühren. Ebenfalls EB Stichfrage VORLAG keine Gebühren erhält TeleZüri. Alles beste Beispiele für erfolgreiche 3. Volksinitiative «Bahnhof Stadelhofen: NEIN privatfinanzierte Sender! pünktlich und zuverlässig» Die Sender mit Gebührenanteil wollten von der RTVG-Revision ebenfalls profitieren. Sie konnten die Par- enbereich zu deregulieren, staatliche Gewerbe massiv mehr bezahlen muss, lamentarier überzeugen, ihnen mehr Sender abzubauen und Gebühren zu wird der Betrag für Einzelpersonen Geld zukommen zu lassen: Der Ge- senken, damit Private mehr Spiel- etwas sinken. Für die Unternehmen bührenanteil wurde erhöht, und es raum haben und sich dem Wettbe- bedeutet dies eine Erhöhung von wurden Gelder für Technologieförde- werb stellen können. Eigenverant- heute ca. 40 auf neu 200 Millionen rung und Aus- und Weiterbildung für wortung und Innovation statt staatli- Franken pro Jahr. Dabei können juJournalisten gesprochen. Dies ist ab- che Unterstützung sind gefragt. ristische Personen weder radiohören surd, weil jene privaten Sender, die noch fernsehen. Es ist zu hoffen, dass sonst schon Gebührengelder erhalten, Referendum sich die Stimmbürger nicht leiten zusätzlich staatlich unterstützt wer- des Gewerbeverbands lassen vom kleinen finanziellen Vorden und jene, die sich rein privatwirt- Der Schweizerische Gewerbeverband teil, sondern dem Bundesrat und dem schaftlich, also aus Werbung, finan- hat gegen diese Mediensteuer das Re- Parlament klar machen, dass sie eine zieren, weiter unter Druck geraten. ferendum ergriffen. Es ist wichtig, gerechte und liberale Medienpolitik Weil schon sehr viele private Sen- dass sich die Bevölkerung zu dieser wünschen. Zuerst muss das Referender vom Gebührentopf abhängig sind, wichtigen medienpolitischen Frage dum aber zustande kommen, weskönnen wir von dieser Seite keine äussern kann. Zwar wird die Ab- halb dieser Ausgabe des «Zürcher BoUnterstützung für den Abstimmungs- stimmung nicht einfach zu gewin- ten» ein Unterschriftenbogen beikampf erwarten. Dieser Umstand nen sein, denn dem Bundesrat ist ein liegt. Unterschreiben Sie diesen mögzeigt auf, wie wichtig es ist, im Medi- «Buebetrickli» gelungen: Indem das lichst heute noch!
JA
zum
Christbäume
Nordmann-, Rot-, Weisstannen, Nobilis, Blaufichten
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Stimmen Sie ab!
30. Nov.
Dekorationsreisig
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Ja zum Erholungsgebiet Beichlen, weil damit die Landschaft aufgewertet wird.
Arnold Suter Kantonsrat SVP (Kilchberg) Überparteiliches Komitee «Ja zum Golfpark»
www.ja-zum-golfpark.ch