Zürcher Bote Nr. 4

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FREITAG, 25. JANUAR 2013 NR. 4 55. JAHRGANG

AZA 8820 Wädenswil

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

ANSPRACHE VON CHRISTOPH BLOCHER AN DER 25. ALBISGÜETLITAGUNG

«Durehebe!» – «Wer nöd lugg laat – gwünnt» In der Hauptansprache an der 25. Albisgüetlitagung warnte alt Bundesrat Christoph Blocher vor den Gefahren eines EUBeitritts. So gibt es konkrete Pläne, den EU-Beitritt ohne Volksabstimmung durchzuziehen. Weiter warnte Blocher eindringlich vor «Staatskindern» und forderte die 1300 Anwesenden auf, sich gegen den Familienartikel zur Wehr zu setzen.

2. Der Gutachter realisiert sehr wohl, dass der Hauptgrund, warum die Schweiz nicht in der EU ist, darin liegt, dass bei uns der letzte Entscheid bei Volk und Ständen liegt. Zumindest will es die Verfassung so. Und dieser Volksentscheid ist die Crux für die Classe politique. Darum will man dieses Hindernis beseitigen. Das genau ist die Absicht: Das ganze Gutachten ist darauf ausgerichtet, die Schweiz in die EU zu integrieren, ohne das Volk darüber abstimmen zu lassen. Das Gutachten zeigt auf, wie man die Macht des Volkes aushebeln und beseitigen kann. 3. Daniel Thürer, bis 2010 Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich, schlägt vor, für Streitigkeiten mit der EU neu einen Sondergerichtshof in Lausanne mit drei vom schweizerischen Parlament gewählten Bundesrichtern einzurichten. Diese sollen alle Schweizer Richter sein. Das tönt gut – fast wie eine Imitation des Bundesbriefes von 1291 – «Wir wollen keine fremden Richter haben.»

4. Doch was sollen unsere eigenen Richter in dieser Sonderkammer denn tun? Jetzt kommt’s knüppeldick: Sie sollen das EU-Recht über das schweizerische Recht stellen. Die Schweizer Pässe dieser Richter wären blosse Feigenblätter. Diese Richter wären nichts als Marionetten, nichts als freche Herren, die da sind, um eigenes schweizerisches Recht zu brechen und fremdes Recht anzuwenden. Sie sehen zwar aus wie Schweizer Richter, doch tanzen sie wie Marionetten nach fremdem Recht. Wir haben es, wenn nicht mit fremden Richtern, so doch mit Rechtsvögten zu tun. EU-Recht soll Landesrecht brechen, auch wenn wir – auf dem Papier – ein souveräner Staat bleiben. Aber wie begründet man diesen «Schlungg» seinen Pappenheimern? Wie sagt man es dem tumben Volk der Eidgenossen? Ganz einfach: Durch einen altbekannten Trick. Man kleidet den Wolf in einen Schafspelz und schon kommt er wie ein Gutmensch daher

und hofft, alle würden ihm vertrauensvoll folgen. 5. Und so stellt Professor Thürer die EU plötzlich nicht mehr als ein Gebilde souveräner Staaten dar. Er erklärt die EU plötzlich zur alles überragenden «Wertegemeinschaft». Das tönt gut für die vereinigten Gutmenschen: Eine Gemeinschaft? Das fühlt sich so richtig wohlig, harmonisch und gemütlich an. «Werte»? Was gibt es Schöneres als Werte? Das tönt viel edler als so profanes Zeug wie Schulden, Sparen und Haushalten. Eine «Werte-Gemeinschaft» ist die Güte der Gutmenschen im Quadrat. 6. Dieses Gebilde EU – also diese «Wertegemeinschaft» – vertritt nach Thürer gemeinsame, übergeordnete Werte, die auch für andere Staaten gelten, und er erklärt, dass das EU-Recht nun plötzlich zu Völkerrecht wird, das über jedem nationalen Recht steht. Das EU-Recht sei also Ausdruck dieser Wertegemeinschaften, legt der Gutachter Thürer dar. Es sei Völkerrecht und stehe damit über dem Landesrecht. So schliesse sich die Schweiz über die Rechtsprechung schrittweise dieser Wertegemeinschaft EU an, folgert Herr Thürer. Nicht zu schnell, sonst realisiert dies der Bürger. Es soll einen EU-Beitritt auf Raten geben, aber ohne das Volk fragen zu müssen. So können die Forderungen

der EU erfüllt werden. Am Schluss wäre die Schweiz Mitglied dieser Wertegemeinschaft – d. h. der EU! Ohne ein einziges Referendum! Ein stiller Staatsstreich! Ein Staatsstreich durch Regierung und Verwaltung. Und das sei völlig legal. Angriff auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft Meine Damen und Herren, fassungslos fragte ich mich plötzlich: Ist das erlaubt? Gibt es nicht in unserem Strafgesetzbuch den Straftatbestand «Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft»? Ich verscheuche diesen widerlichen Gedanken. Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Professor Dr. Dr. h. c. unserer ehrwürdigen Zürcher Universität, unserer Alma Mater, und dann noch an der juristischen Fakultät, die mir Recht gelehrt hat und mir den Doktor utriusque, also zweier Rechte, des Rechtes des Staates und der Kirche, verliehen hat, dass ein solcher Professor in einem Gutachten an die Regierung diese Strafbestimmung übersieht? Oder sitzen, so fragte ich weiter, am Ende plötzlich im Bundesratzimmer Landesverräter? Sind sie nicht die Auftraggeber dieses Gutachtens? Wie lautete wohl der genaue Auftrag? Oder gibt es in der Verwaltung eine Ansammlung von Landesverrätern? Fortsetzung auf Seite 5

Reden der 25. Albisgüetlitagung Sämtliche Reden der 25. Albisgüetlitagung sind auf der Homepage der SVP Zürich www.svp-zuerich.ch abrufbar. Die Rede von Nationalrat Christoph Blocher ist auch in französischer und italienischer Sprache abrufbar. Bundespräsident Ueli Maurers Ansprache mit dem Titel «Der Weg der Schweiz» sowie die Begrüssungsrede von SVP-Präsident und Nationalrat Alfred Heer wird der Zürcher Bote in seiner nächsten Ausgabe dokumentieren. Sämtliche Reden können auch in gedruckter Form beim SVP-Sekretariat, Telefon 044 217 77 66 bestellt werden. Weitere Berichte zur Albisgüetlitagung finden Sie auf den Seiten 4 und 5.

www.rpg-revision-nein.ch

Meine Damen und Herren, was tut sich da eigentlich in Bern? Was haben Verwaltung, Regierung und Parlament vor? Was bastelt die Classe politique hinter dem Rücken des Souveräns? Da muss man genau hinsehen! Am 20. Dezember 2012, also kurz vor Weihnachten, veröffentlichte der Bundesrat eines seiner Gutachten still und leise im Internet. Dieses Gutachten ist datiert vom 7. Juli 2011 und wurde anderthalb Jahre streng unter Verschluss gehalten. Infolge der massiven mehrmaligen Interventionen der SVP und Indiskretionen war der Bundesrat nun gezwungen, diese Büchse der Pandora zu öffnen. Ich habe in den Vorweihnachtstagen das wissenschaftliche und langweilige Gutachten mit zunehmender Unruhe gelesen. Mehrmals musste ich ausrufen: «Das darf doch nicht möglich sein!» Und schliesslich blieb mir nur noch das Mitleid mit den Verfassern: «O Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.» Aber nun weiss wenigstens ich, was sie tun: Sie wollen die Schweiz langsam aber sicher zerstören. Das Gutachten ist eine Anleitung, wie man die Forderungen der EU nach «institutionellen Bindungen», nach «Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit» und nach Übernahme der «dynamischen Rechtsentwicklung der EU» am besten erfüllen könne. In diesem Gutachten steht: 1. Dass der Bundesrat einen der grössten Euroturbos der vergangenen Jahre, «Dr. Dr. h.c. Daniel Thürer, LLM (Cambridge), ehem. Professor der Universität Zürich» beauftragt hat, die «möglichen institutionellen Optionen» (wie sie ja die EU verlangt) und deren Beurteilung «nach souveränitätspolitischen und staatsrechtlichen Aspekten» darzulegen, wobei (wohl weil man weiss, dass der EWR- und EU-Beitritt vor dem Volk keine Chance hätte) der EWRund EU-Beitritt «nicht zur Diskussion stünden».

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Alfred Heer, Nationalrat SVP, Zürich:

«Die Verknappung von Bauland lässt die Mieten in die Höhe schiessen. Darum: Nein zur RPG-Revision.»

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Am 3. März

RPG-Revision

Überparteiliches Komitee «Nein zur missratenen RPG-Revision» Postfach 8166, 3001 Bern

NEIN


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