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Freitag, 23. April 2021 | Nr. 16 | 63. Jahrgang
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13. Juni: Plakate und Flyer bereit
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ABSTIMMUNG 13. JUNI: JA ZUM TERRORISMUSGESETZ
Vorbeugung ist unerlässlich Terrorismus und terroristische Anschläge nehmen auch in der westlichen Welt zu. Nach einer Häufung von Anschlägen in London, Paris, Dresden, Nizza, Hanau, Halle oder Wien zeigt sich: Der islamistische Terror ist zurück in Europa. Und auch in der Schweiz gab es terroristisch motivierte Attentate. In den Knochen sitzt uns eine Messerattacke eines radikalisierten 26-jährigen Mannes Mitte September 2020 in Morges (VD). Er attackierte eine Person mit dem Messer – er habe den «Propheten rächen» wollen. Der Attentäter war Teil eines Dschihadisten-Netzwerks. Ende November 2020 sticht eine 28-jährigen Frau mit «dschihadistischem Hintergrund» in Lugano (TI) auf eine Person ein. Beide Attentäter waren den Behörden im Vorfeld bekannt. Damit diese Attentate hätten verhindert werden können, hätte die Polizei aber zusätzliche Instrumente benötigt. Von Attentätern aus dem benachbarten Ausland weiss man zudem, dass es intensive Verbindungen zu radikalisierten Dschihadisten nach Winterthur gab und gibt. Bereits vor den beiden terroristisch motivierten Anschlägen in der Schweiz erkannte der Bundesrat die Bedrohungs lage von terroristischen Anschlägen und erarbeitete ein entsprechendes Massnahmenpaket. Ein wesentlicher Teil hierfür ist das neu geschaffene «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)», über welches wir infol-
Mauro Tuena Nationalrat SVP Zürich
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ge eines Referendums linker Jungparteien am 13. Juni abstimmen werden.
Präventive Massnahmen … Mit diesem Gesetz soll die Polizei Instrumente erhalten, um mit terroristischen Gefährdern umgehen zu können. Es sind präventive Massnahmen, welche den Polizeiorganen erlauben, einen Terroranschlag möglichst zu verhindern. Dabei geht es um verwaltungspolizeiliche Massnahmen, welche gegenüber terroristischen Gefährdern ange-
«Bereits vor den beiden terroristisch motivierten Anschlägen in der Schweiz erkannte der Bundesrat die Bedrohungslage.» ordnet werden können. Es sind dies Kontaktverbote, Melde- und Gesprächs teilnahmepflichten, ein Ausreiseverbot oder, als einschneidendste Form der Eingrenzung, der Hausarrest. Dieser muss auf Antrag vom zuständigen Zwangsmassnahmengericht verfügt werden. Neu soll auch die Reise in ein Konfliktgebiet bestraft werden können. So verschafft das Gesetz den zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes eine klare gesetzliche Grundlage, damit solche Handlungen, welche zur Begehung eines Terroraktes führen können, verfolgt und bestraft werden können.
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… in klar definiertem Rahmen Das Gesetz setzt den Behörden aber enge Grenzen! Bestraft werden soll nur die aktiv anwerbende Person. Sich lediglich anwerben zu lassen, wird auch nach Annahme dieses Gesetzes nicht strafbar sein! Ein Beispiel: Nehmen wir an, dass ein junger Mann gegenüber seinem Umfeld wiederholt gewalttätig in Erscheinung tritt. Er zeigt Sympathien mit dem Islamismus. Zudem hat er im Internet häufig Kontakt zu anderen Personen, die zu islamistischer Radikalisierung aufrufen. Das heutige Recht gibt der Polizei keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Mit dem neuen Gesetz würde das anders aussehen. Wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte bestehen, dass der junge Mann eine terroristische Aktivität ausüben wird, dann stehen mit dem neuen Gesetz polizeiliche Massnahmen zur Verfügung. Wenn sich abzeichnet, dass der junge Mann plant, in ein Konfliktgebiet auszureisen, dann könnte man ihm verbieten, die Schweiz zu verlassen. Diese Massnahmen erlauben es der Polizei, unsere Bevölkerung vor terroristischen Gefährdern zu schützen. Die Politik hat die Pflicht, alles zu unternehmen, um terroristische Anschläge gegen unsere Bevölkerung möglichst zu verhindern. Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage brauchen wir griffige Massnahmen, um den Terrorismus in die Schranken zu weisen. Unser Land blieb bis heute verschont von grösseren grausamen und bestiali-
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Nie wieder und ganz sicher nie in der Schweiz: Darum brauchen wir eine griffige Terrorprävention.
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Dieses neue Gesetz steht im Einklang mit dem SVP-Parteiprogramm. Es ist ausgewogen formuliert und schiesst nicht über das Ziel hinaus. Die tragenden Säulen unserer Schweiz, nämlich unsere Freiheit, unsere Unabhängigkeit und unsere Selbstbestimmung werden mit diesem Gesetz nicht tangiert. Aber die Sicherheit von uns allen wird gestärkt. «Unser Land blieb bis Dieses Gesetz richtet sich gegen den heute verschont von Terrorismus und nicht gegen Extremisgrösseren grausamen und mus. Terroristen hassen unseren freibestialischen Attentaten.» heitlichen Staat. «Für eine sichere Zukunft in Freider Bedrohungslage terroristischer An- heit» – darum am 13. Juni JA zum schläge und der daraus resultierenden «Bundesgesetz über polizeiliche MassNotwendigkeit zur Schaffung dieses nahmen zur Bekämpfung von Terroneuen Bundesgesetzes bewusst. rismus (PMT)».
schen Attentaten. Und wir haben die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass dies so bleibt, indem wir den Handlungsspielraum unserer Polizeiorgane etwas verfeinern. Die Schaffung dieses Bundesgesetzes wird auch seitens der Kantone befürwortet. Auch sie sind sich
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