Der Zürcher Bote Nr. 22

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AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 4. Juni 2021  |  Nr. 22  |  63. Jahrgang

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

Eidgenössische Politik

Kanton Zürich

JA zur Bekämpfung von Terrorismus von NR Bruno Walliser

SVP ist gegen Kinderbetreuung auf Staatskosten

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Höhenfeuer zum Anlass des Stopps der Verhandlungen über das Rahmenabkommen. Samstagabend, 26. Juni 2021, Schlattgut, Schlattstrasse 67, 8704 Herrliberg

Parlamentsgemeinden

Veranstaltungs-Tipp

CO2-Gesetz: Mieter sind die Verlierer

12. Juni 2021 Auftakt zu den Kommunalwahlen

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ABSTIMMUNG 13. JUNI: NEIN ZUM COVID-19-GESETZ

Zuckerbrot und Peitsche Der Bundesrat treibt aktuell ein übles Spiel mit der Bevölkerung. Seit über einem Jahr wird das Land mit wirren Corona-Massnahmen gebeutelt. Und da geht es nicht um die vernünftigen Regeln wie Abstand halten, Hände waschen etc. Viel mehr geht es um inkonsistente Massnahmen, wo der eine etwas tun darf, das der andere gefälligst zu unterlassen hat.

Es ist Zeit, aus dem Drei-Affen-Modus herauszukommen.

Wunderschönes Beispiel ist der Einkauf in Spezialgeschäften, der nur möglich war, wenn vorgängig eine Bestellung aufgegeben wurde, die man dann im Laden abholen kann. Einfach so dasselbe Teil im Laden zu kaufen, war verboten. Dass dieses diskriminierende Verhalten viel Unmut ausgelöst hat, ist verständlich. Damit sich der Unmut nicht in einem Nein für das Covid-Gesetz niederschlägt, werden dem Bürger kurz vor der Abstimmung ein paar «Freiheiten» zurückgegeben. Freiheiten, die gemäss Bundesverfassung sowieso jedem Bürger zustehen würden. Der Bundesrat will uns davon überzeugen, dass dieses Gesetz nach wie vor

Nina Fehr Düsel Kantonsrätin SVP

Zürcher Betriebe nicht zusätzlich auspressen.

Bild Pixabay

absolut unerlässlich ist. Unerlässlich ist es nur, um weiterhin eine Machtverschiebung vom Volk zum Bundesrat zu rechtfertigen. Dabei sind wir längst aus der Notstandssituation heraus, sodass es die Aufrechterhaltung dieses Gesetzes ganz klar nicht mehr braucht und es am 13. Juni nur eine vernünftige Antwort zum Covid-Gesetz gibt, nämlich NEIN. Um das zu verstehen, schauen wir uns das Gesetz doch einmal nicht im Panik- Modus an: Warum haben wir dieses Gesetz? Zu Beginn der «Pandemie» brauchte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage, um schnell und effizient handlungsfähig zu sein. Gesetze unter Zeitdruck zu

«Ein Verbot von Geschicklichkeitsgeldspielautomaten bringt nichts. Wer spielen will, geht über die Kantons­ grenze oder ins Internet.»

verabschieden, ist aber leider keine gute Idee. Das Resultat war nämlich eine totale Machtverschiebung vom Parlament zum Bundesrat. Zudem beinhaltet das Gesetz ein Sammelsurium von «wer hat noch nicht, wer will noch mal?». Das mag in der ersten unsicheren Situation noch einigermassen gerechtfertigt gewesen sein. Nun hat sich aber die epidemiologische Lage so weit beruhigt, dass es Zeit wird, wieder zum normalen Demokratiegefüge zurückzukehren.

Massnahmenprofiteure als Strippenzieher Mit allen Mitteln versuchen nun die Massnahmen-Profiteure (Bundesrat,

Pharma, Verwaltung, Medien etc.) – 25. September 2021. Für die Zeit danach kurz alle, die vom staatlichen Geldse- kann das Parlament die Entschädigungen überproportional profitieren, uns gen in ein nicht-dringliches Bundesgeweiszumachen, dass wir an diesem Co- setz überführen. Eine entsprechende Motion ist bevid-Gesetz festhalten müssen. Die Tatsache, dass mit dem Covid-Ge- reits eingereicht. Oder die Entschädisetz die «Einheit der Materie» geritzt gungen können direkt gestützt auf die wird, ist für den «Otto-Normalverbrau- Bundesverfassung Art. 185 Absatz 3 auscher» wohl eher zweitrangig, weil bezahlt werden. Dies hat die Geschäftsschwer verständlich. Es heisst aber prüfungskommission der eidgenössinichts anderes, als dass mit diesem Ge- schen Räte in einem Bericht festgehalsetz verschiedene Anliegen geregelt ten. Das Argument, dass mit einer Abwerden sollen, die nichts miteinander lehnung der Geldsegen versiegt, ist also zu tun haben. eine glatte Lüge. Sie können sich das so vorstellen, Was vielen leider auch nicht bewusst dass wenn Sie einen Backofen kaufen ist, weil davon gar nie die Rede ist: Einwollen, Sie gleichzeitig auch ein Alp- zelne Artikel des Gesetzes wären bis horn kaufen müssen. Es kann zwar sein, ins Jahr 2031 gültig – so lange laufen dass Sie genau das gerade brauchen, die Darlehen, die als Härtefallgelder aber die Wahrscheinlichkeit ist gross, ausbezahlt wurden. Wollen wir das? Nun bin ich mir durchaus bewusst, dass Sie nur das eine oder das andere brauchen. Deshalb würden Sie von die- dass sogar die nationale SVP in dieser sem Kauf absehen. Genau gleich ver- Abstimmung eine Stimmfreigabe behält es sich mit dem Covid-Gesetz. Man schlossen hat. Wer aber an der kantokann unmöglich zu etwas Ja sagen, mit nalen Delegiertenversammlung zu diedem man nur zu einem Teil einver- sem Thema dabei war, wird genügend Argumente für ein NEIN gehört haben, standen ist. Zudem sind wir auch nicht davor sodass die Parolenfassung der Kantozurückgeschreckt, ganz offensichtliche nalpartei denn auch keine Überraschung, Lügen zu verbreiten. Dass bei einem sondern eine logische Konsequenz der Nein keine Härtefallgelder mehr ausbe- SVP-Politik – mehr Eigenverantwortung, zahlt werden können, gehört ins Reich weniger Staat – ist. der Horrormärchen. Natürlich wurde Es ist Zeit, aus dem Drei-Affen-Momit dieser Aussage so mancher Gewerb- dus herauszukommen. Beginnen Sie wieder, selber zu denler «gekauft», der Angst hatte, künftig keine finanzielle Unterstützung mehr ken und auf Ihr Bauchgefühl zu verzu erhalten – inklusive einiger SVP-Ver- trauen. Der erste Schritt dazu ist ein treter. NEIN zum Covid-Gesetz. Aber gemach: Als Mitglied der Fi­ nanz­kommission des Kantons Zürich kann ich bestätigen: Noch nie wurden in so kurzer Zeit so viele Gelder gesprochen bzw. so viele Gesetze verabschieRomaine Rogenmoser det, die eben Unterstützungsgelder zuKantonsrätin SVP sichern. Und das Covid-Gesetz ist auch Bülach bei einem Nein weiterhin gültig bis

Eine Prämienfalle-Initiative mit

Nebenwirkungen

Paul Mayer Kantonsrat SVP

Deshalb am 13. Juni

JA!

NEIN stimmen

zum gesunden Menschenverstand

JA zum EG Geldspielgesetz ZH am 13. Juni 2021 geldspielzuerich-ja.ch

Teuer. Nutzlos. Ungerecht. Missratenes CO2-Gesetz

nein-praemienfalle-initiative.ch

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Nein

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