Der Zürcher Bote Nr. 34

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Freitag, 27. August 2021  |  Nr. 34  |  63. Jahrgang

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FR AUENSCHÄNDER AUF FREIEM FUSS

Die Linke als Vertreterin der Täter-Interessen Lautstark wird das oberste Basler Strafgericht kritisiert. Die erstinstanzlichen Richter hatten mit 51 Monaten Gefängnisstrafe und Landesverweis zu Recht eine hohe Strafe gegen einen Vergewaltiger ausgesprochen. Die Anfechtung an die höhere Instanz hat sich für den Täter gelohnt.

strafen praktisch halbiert. Dahinter steckt der sozialromantische Gedanke, Ersttäter würden Reue und Einsicht zeigen, den Schuss vor den Bug von der Staatsgewalt schon verstehen und der kriminellen Energie abschwören. Von 2007 bis 2017 wurden 1257 Schuldsprüche wegen Vergewaltigung gefällt, aber nur 622 davon wurden zu einer unbedingten Freiheitsstrafe und 278 zu ei­ ner kurzen Gefängnisstrafe verurteilt und gingen mal kurz in den Knast, weiter nichts. Das heisst, 28 Prozent der Vergewaltiger kamen um einen Gefängnisaufenthalt herum. Man mag sich nur schwer vorstellen, was in einem Opfer vorgeht, wenn Vergewaltiger, Schläger, Betrüger und Peiniger mit einem erleichterten Lächeln den Gerichtssaal verlassen. So hat denn auch schon der eine oder andere Verbrecher diese reine Administrativstrafe als verkappten Freispruch aufgefasst, insbesondere dann, wenn er wirtschaftlich, beruflich und sozial wenig zu verlieren hat. Auch der Täter von Basel profitierte von diesem milden Schweizer Strafrechts-Geist.

Feministinnen fordern an einer illegalen Demo Nachhilfekurse für Richter.

Ohne die schwere Straftat in Frage zu stellen, kassiert der Portugiese statt über vier Jahre Knast nur 36 Monate, und erst noch zur Hälfte auf Bewährung. Da die eineinhalb Jahre abgesessen waren, durfte der Frauenschänder in der Folge umgehend das Gefängnis verlassen. Insbesondere haben aber die höchsten Strafrichter im Kanton BaselStadt die Begründung neu mit dem Verweis auf das Verhalten des Opfers, das falsche Signale an Männer ausgesendet habe, ausgelegt. Das rief die Frauenkampf-Netzwerke auf den Plan, die sonntags umgehend zur illegalen Demo eintrafen. Den weitgehend feministischen, links-alternativen Demonstranten ist in diesen Kri-

tikpunkten absolut zuzustimmen: Auch einer unzüchtigen Partygängerin muss unser Rechtsstaat den vollen Schutz auf sexuelle Selbstbestimmung gewährleisten.

Erziehungskurse für Richter Nebst der berechtigten Kritik an der Begründung gabs aber auch irritierende Forderungen nach Absetzung der beteiligten Richter, sowie unverhohlen auch die Anmassung auf Erziehungsund Beeinflussungskurse: Durch bessere Schulung von Richterinnen und Richter sollen sie künftig ihre Urteile nur noch im Sinne der feministischen Theorien fällen. In «psychosozialen und gesellschaftspolitischen Aspekten se-

xualisierter Gewalt» müssten auch Gerichtspersonen geschult werden. Vom Protest gänzlich ausgespart wurde das gemilderte Strafmass: Die StGB -Revision von 2007 brachte es mit sich, dass bei mittelschweren und schweren Straftaten in der Regel eine bedingt ausgesprochene Freiheits- oder Geldstrafe mit einer kurzen Probezeit von zwei bis fünf Jahren auf Bewährung ausgesprochen wird. Ein Rechtsbrecher geht so trotz gerichtlicher Verurteilung faktisch straffrei aus.

Kuscheljustiz mit Täterperspektive im Fokus Durch diesen Humanisierungseffekt ha­ben sich die zwingenden Freiheits-

SVP steht auf Seite der Opfer Durch die Metoo-Bewegung und die feministischen Aufschreie der letzten Jahre könnte der Eindruck entstanden sein, das Problembewusstsein sei gestiegen, gegen sexuelle Belästiger mit harter Hand vorzugehen. Einer Parlamentarischen Initiative der früheren SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, wonach jeder Vergewaltiger zwingend ins Gefängnis muss, stimmten bloss SVP, FDP und CVP zu. SP, Grüne und GLP lehnten sie ab. Um die Opfer kümmert sich dann die Linke wieder, wenn sie Geld aus der Opferhilfe verteilen, neue Sozialarbeiterstellen schaffen oder pauschal die Männer anprangern kann.

Im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung in der Sommersession 2021 sagte Tamara Funiciello als Sprecherin der SP: «Überhaupt nicht förderlich findet die SP-Fraktion die Verschärfungen, die sich wie ein roter Faden durch die Revision ziehen». Die Linke hat für das Strafbedürfnis der Opfer kein Ge­hör und jenes der Öffentlichkeit kaum mehr als Verachtung übrig. Verstärkt wird Feministin Funiciellos Haltung durch die Stellungnahme der SP Schweiz zur Vernehmlassung der Sexualstrafreform: «Wir stehen Verschärfungen im materiellen Strafrecht grundsätzlich skeptisch gegenüber.»

Unschuldsvermutung für Männer in Gefahr Feministische Kreise fordern denn auch schon lange eine Revision des Sexualstrafrechts, und der Basler Fall ist ebenso Anlass zum Nachdruck, eine Neudefinition von Vergewaltigung nach dem Grundsatz «Nur ja heisst Ja» zu erheben und damit sexuelle Beziehungen reguliert. Das würde auf eine Umkehr der Beweislast hinauslaufen, die es in einem Rechtsstaat niemals geben darf: Wenn Frauen ihre Sexualpartner verklagen, würde ihre vorangehende Zustimmung weitgehend den Männern obliegen. Manchmal nehmen ja Frauen gerne die Justiz in Anspruch, um ihre Rachegelüste zu befriedigen, und damit würde es ihnen um einiges leichter gemacht.

Barbara Steinemann Nationalrätin SVP Watt-Regensdorf

Anmeldung 38. SVP-Schiessen 2021 in Weiningen Schiessdaten: Fr. 27. August 2021 Fr. 03. September 2021 Sa. 04. September 2021 So. 05. September 2021

Schiesszeiten: 16.00 – 19.00 (Vorschiessen) 16.00 – 19.00 08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.00 08.00 – 11.00

SVP-Schiessen 2021 – MITMACHEN IST ALLES!

Gruppen-Anmeldungen ab 1.6.2021 auf: svp-bezirk-dietikon.ch/svp-schiessen-2021 Anmeldeschluss 10. August 2021


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