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Freitag, 1. März 2019 | Nr. 9 | 61. Jahrgang
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VORSCHAU AUF DIE FRÜHLINGSSESSION
Frühling im Bundeshaus bedeutet Rückkehr zur Routine Am 5. Dezember letzten Jahres wählte die Vereinigte Bundesversammlung die St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter (56) und die Walliser CVP-Nationalrätin Viola Amherd (57) zu neuen Mitgliedern des Bundesrates. In der Frühjahrssession 2019 (4.–22. März) werden Justizministerin Keller-Sutter und Verteidigungsministerin Amherd noch vor Ablauf ihrer ersten hundert Tage im neuen Verantwortungsbereich die «Feuertaufe» als Departements-Chefinnen vor den 246 Mitglieder des National- und Ständerates zu bestehen haben.
Unmittelbar nach der Sessionseröffnung von Montag, 4. März 2019, durch die Tessiner Nationalratspräsidentin Marina Carobbio Guscetti (SP) steht die Ostschweizer Justizchefin Karin Keller-Sutter in beiden Kammern der Bundesversammlung vom ersten bis zum letzten Sitzungstag voll in der Pflicht. Fast zwei Dutzend pralle Dossiers mit unterschiedlichsten Themen, in die sie sich während der letzten 89 Tage vertiefen musste, harren der parlamentarischen Behandlung.
An Vorschlägen wird’s kaum fehlen … Es geht um die Überstellung verurteilter Personen, eine Änderung des Zusatzprotokolls zum Abkommen mit Bulgarien zur Bekämpfung der Kriminalität, um Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen, um ein Übereinkommen des Europarats für ein Kompetenzzentrum für Föderalismus, um die langfristige Sicherstellung qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland, um den konsequenten Vollzug von Landesverweisungen, die Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea, die wirtschaftliche Wiedereingliederung von Personen ohne konkrete Aussicht auf eine Schuldentilgung und schliesslich um die Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, EFTA-
Trusts in der Schweiz? Namens der Rechtskommission (RK-N) werde ich zur Sessionsmitte als deutsch-
sprachiger Berichterstatter des vorberatenden Ausschusses zu einem Traktandum referieren, unter dem sich wohl die wenigsten Beobachter etwas vorstellen können. Es geht um die «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung», welche die FDPLiberale Fraktion per Postulat vom 27. Februar 2017 zum Traktandum gemacht hat. Worum geht es? Ein Trust (englische Bezeichnung: trust company) ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einem Markt- oder Produktionsmonopol. Trusts verfolgen ähnliche Ziele wie Konzerne, können diese aber effizienter verfolgen. Zur Bearbeitung dieser Thematik wurde eine Expertengruppe eingesetzt. Diese will ein Pflichtenheft zu den Rechtswirkungen von Trusts erarbeiten und gestützt darauf Regelungsmodelle entwickeln. Zudem soll eine Regulierungsfolgenabschätzung zur wirtschaftlichen Relevanz eines schweizerischen Trust-Instituts vorgenommen werden. Gestützt darauf will der Bundesrat die Modelle aus rechtlicher und ökonomischer Sicht bewerten und dem Parlament die Entscheidgrundlage zum weiteren Vorgehen liefern. Bevor diese Arbeiten abgeschlossen sind, wäre es hingegen verfrüht, weitere Schritte festzulegen. Im Widerspruch zur starken Mehrheit der RK plädiert der Bundesrat für die Ablehnung des Auftrags (Motion), er möge bereits jetzt rechtliche Grundlagen für Schweizer Trust schaffen.
Zweite Runde für «bezahlbaren Wohnraum» In der Dezembersession 2018 bewilligte der Nationalrat zusätzliche 250 Millionen Franken für den gemeinnützigen Wohnungsbau im Sinne eines in-
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Die FDP verkauft die Schweiz für ein Butterbrot Die FDP hat mit der Zustimmung zum EU -Rahmenabkommen ihre eigenen roten Linien überschritten. Sie verkauft damit die zentralen Schweizer Werte Unabhängigkeit, Souveränität, eigene Gerichtsbarkeit und direkte Demokratie für ein Butterbrot. Verlässliche Politik sieht anders aus.
Albert Rösti Nationalrat Präsident SVP Schweiz Uetendorf (BE)
Was der Bundesrat mit der EU ausgehandelt hat, ist für die SVP allein schon wegen der automatischen Übernahme von EU-Recht inakzeptabel. Zwar ist die SVP nicht die einzige Partei, die das institutionelle Abkommen (InstA) ablehnt. Das tun vermeintlich auch FDP, SP und CVP. Oder besser taten, denn die FDP ist bereits gekippt: Seit letzten Samstag stimmen die Freisinnigen dem Abkommen zu. Das ist eine 180-GradKehrtwende: Noch Ende November 2017 forderte FDP-Präsidentin Gössi die Beseitigung der Guillotine-Klausel. Und letzten Juli erklärte sie: «Entspricht das Abkommen nicht unseren klar definierten Forderungen und roten Linien, wozu auch die flankierenden Massnahmen gehören, machen nämlich auch wir nicht mit.» Und rote Linien hatte die FDP zahlreiche. So lehnte die Partei in einem Positionspapier die automatische Übernahme von EU-Recht ab. Ebenso die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie oder eine automatische
Kündigung der bilateralen Verträge bei fehlender politischer Einigung der Parteien, beziehungsweise bei «einer Nichtumsetzung einer Interpretation des Europäischen Gerichtshofes». Das Abkommen, zu dem die FDP seit letztem Samstag ja sagt, überschreitet alle diese roten Linien. Woher der Sinneswandel? Die Antwort auf diese Frage ist so simpel wie ernüchternd: Die FDP richtet ihr Fähnlein nach den Interessen einiger weniger Konzerne. Der FDP geht es weder um den Erhalt der direkten Demokratie noch um das Wohl der Schweizer Bevölkerung, oder der kleinen und mittleren Unternehmen, sondern einzig darum, die Bedürfnisse der unter dem Dach von Economiesuisse versammelten Wirtschaftsbosse zu befriedigen. Der Sinneswandel der FDP war in dem Moment absehbar, als die Economiesuisse Ende Januar öffentlich erklärte, das InstA zu unterstützen. Damit ist nicht die Kehrtwende erstaunlich, sondern der Zeitpunkt. Denn nicht nur inhaltlich sondern auch verhandlungstechnisch ist der Entscheid der FDP grundfalsch. Statt dem Bundesrat für Nachverhandlungen den Rücken zu stärken, nimmt die FDP den Druck für Verbesserungen des inakzeptablen Abkommens weg und verkauft die Schweiz für ein Butterbrot.
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Ständerats beantragt ohne Gegenstimmen, diesen pragmatischen Weg weiter zu verfolgen. Die WAK des «Stöckli» ist überzeugt, dass sich die marktwirtschaftlich orientierte Wohnungspolitik des Bundes bewährt hat und darum mit der Aufstockung des Wohnbauförderungsfonds verfestigt werden soll.
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Hans Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH
und Drittstaaten sowie um das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste, das der Nationalrat als erste Kammer mitsamt dem künftigen Bundesgerichtsgesetz unter die Lupe nimmt. Vergleichsweise glimpflich kommt in ihrer Startsession die neue Vorsteherin des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) weg: Gerade mal zu zwei Motionen wird die Walliser Bundesrätin Viola Amherd am 13. März 2019 im Ständerat die Position der Landesregierung zu erläutern haben – fertig. Da sind bisherige Bundesratsmitglieder bedeutend mehr gefordert. Zum Beispiel Doris Leuthards Nachfolgerin an der Spitze des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Auf sie warten Differenzen bei der Revision des Fernmeldegesetzes, Verpflichtungskredite im Bereich des Agglomerationsverkehrs und des nächsten Ausbauschritts bei den Nationalstrassen oder auch das Thema, ob und wie den nicht fossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Strassenverkehr zum Durchbruch verholfen werden könnte. Dass selbst Innenminister Alain Berset nach seinem Präsidialjahr 2018 keine Erholungspause geniessen kann, obwohl er im bisherigen Departement weiterwirkt, dafür sorgt das umfangreiche Paket von Wünschen und Begehren zum heiss umstrittenen Thema «Kostenentwicklung im Gesundheitswesen». An Vorschlägen wird’s in beiden Kammern auch diesmal nicht fehlen - ob auch finanzierbare Lösungen daraus entstehen, bleibt abzuwarten.
direkten Gegenvorschlags zur Mieterverbands-Initiative für «Mehr bezahlbare Wohnungen». Das Volksbegehren empfahl die grosse Kammer wie der Bundesrat zur Verwerfung, und zwar sehr deutlich mit 143 zu 54 Stimmen. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des
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