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Freitag, 22. März 2019 | Nr. 12 | 61. Jahrgang
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K ANTONSR ATS- UND REGIERUNGSR ATSWAHLEN IM K ANTON ZÜRICH
Jetzt SVP wählen – Damit es dem Kanton Zürich auch in Zukunft gut geht! Am kommenden Sonntag, 24. März 2019, finden im Kanton Zürich die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat und den Regierungsrat statt. Die Wahlen sind richtungsweisend, denn es ist die Politik der SVP, welche Zürich zur Wirtschaftslokomotive der Schweiz gemacht hat. Für die Bürgerinnen und Bürger Konrad Langhart Kantonsrat Präsident SVP Kanton Zürich
Der Kanton Zürich umfasst 4 Prozent der Fläche sowie 18 Prozent der Bevölkerung der Schweiz. Er erwirtschaftet jedoch 22 Prozent des nationalen Bruttoinlandproduktes und zahlt 33 Prozent der kantonalen Beiträge für den nationalen Finanzausgleich! Hinter diesen Zahlen steht die Politik der SVP. Die SVP ist seit vielen Jahren die mit Abstand wählerstärkste Partei im Kanton Zürich. Sie stellt mit 55 Kantonsrätinnen und Kantonsräten die grösste Fraktion im Kantonsrat sowie zwei gute Regierungsräte. So gelingt es der SVP immer wieder, das Beste für die Bevölkerung herauszuholen und Schaden vom Kanton abzuwenden.
Dank der Politik der SVP konnten in der vergangenen Legislatur entscheidende Fortschritte in den Bereichen Finanzen, Infrastruktur und soziale Sicherheit erzielt werden. Mit einer umsichtigen Finanzpolitik wurde die Staatsverschuldung gesenkt. Ab dem Jahr 2020 hat der Regierungsrat nun eine Steuersenkung zugesagt. Gerade letzte Woche konnte SVP Regierungsrat Ernst Stocker die Eckwerte der Rechnung 2018 für den Kanton Zürich präsentieren. Diese weist einen Ertragsüberschuss von 548 Millionen Franken aus. Davon soll in Zukunft endlich auch die Zürcher Bevölkerung profitieren. Die SVP hat ihre Anti-Stauinitiative an der Urne gewonnen, womit die links-grünen Städte die Kapazität von Strassen nicht mehr zurückbauen dürfen. Desweitern wurde aufgrund eines SVP-Vorstosses das Verkehrsabgabenpaket reduziert. Mit verschiedenen Vorstössen setzt sich die SVP als einzige Partei für eine bessere Integration von Stellensuchenden ein, die über 50 Jahre alt sind und wegen der Masseneinwanderung zunehmend aus dem Arbeitsmarkt verdrängt werden. Mit diversen Vorstössen hat die SVP bewirkt, dass die SKOS -Richtlinien revidiert wurden. Unter anderem können Verstösse gegen die Sozialhilfe heute wirkungsvoller bekämpft werden.
Erfolgreiche Politik weiterführen In der kommenden Legislatur wird sich die SVP dafür einsetzen, dass Krankenkassenprämien voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, damit dem Mittelstand mehr Geld zum Leben bleibt. Unsere Senioren sollen ein sicheres Leben im Alter führen können. Deswegen will die SVP, dass das AHV-Einkommen steuerbefreit wird.
Martin Suter, der Macher
Auch unsere Jungen sollen im Rentenalter ein sicheres Auskommen haben. Hierfür müssen die Milliardeneinnahmen der Nationalbank aus den Negativzinsen in die AHV zurückfliessen. Verschiedene Vorstösse zu diesen Vorstössen wurden erarbeitet und stufengerecht eingereicht. Immer mehr Frauen werden im Ausgang belästigt oder angegriffen. Deswegen wird die SVP fordern, dass mehr Polizisten zur richtigen Zeit an bekannten Brennpunkten eingesetzt und Angriffe auf Polizisten, Sanitäter oder die Feuerwehr härter bestraft werden. Unser Sozialwesen leidet immer mehr darunter, dass Asylanten und EUSozialtrickser unsere guten Sozialleistungen ausnutzen, um sich finanzieren zu lassen. Die SVP fordert deshalb, dass die Sozialhilfezahlungen an Steuerzahljahre gekoppelt werden. Nur wer in unserem Land einige Jahre gearbeitet und Steuern gezahlt hat, erhält auch das Anrecht auf Unterstützung.
Interesse – gerade darum hat der Gesetzgeber auch die obligatorische Anordnung einer Landesverweisung angeordnet. Dass für solche Fälle ein Strafbefehlsverfahren wenig geeignet ist, liegt auf der Hand: Der Staatsanwalt muss unabhängig von der beantragten Strafe Anklage erheben. Sinn und Zweck des Strafbefehlsverfahrens sind prozessökonomischer Natur. Das heisst: Ist der Fall einfach, klar und wird eine bestimmte Strafe nicht überschritten, sollen Verfahren betreffend Bagatell- und Massendelikte mit möglichst tiefem Aufwand abgewickelt werden. Dass dies für Fälle, in welchen eine obligatorische Landesverweisung anzuordnen ist, nicht zutrifft, sollte für jedermann klar sein. Die SVP ist im Kantonsrat nun aktiv geworden und hat einen Vorstoss eingereicht, welcher fordert, dass Straftaten gemäss Art. 66a StGB (obligatorische
Landesverweisung) zwingend durch ein Gericht beurteilt werden müssen und nicht mehr im Schnelldurchlauf abgewickelt werden können. Die Sicherheit der Bevölkerung ist wichtigste Staatsaufgabe und darf nicht aus Effizienzgründen vernachlässigt werden.
An die Urnen! Damit unsere erfolgreiche SVP-Politik weitergeführt werden kann, muss die SVP des Kantons Zürich am 24. März 2019 die Wahlen erneut gewinnen. Wählen Sie für den Kantonsrat die Liste 1 und für den Regierungsrat Ernst Stocker und Natalie Rickli. Mobilisieren Sie Familien, Freunde und Bekannte und rufen Sie in ihrem privaten Umfeld aktiv zu Wahl der SVP-Kandidatinnen und Kandidaten auf. Es geht am Sonntag um das Wohl des Kantons Zürich und unserer aller Sicherheit und Freiheit.
Weiterhin Missstände bekämpfen Eine wichtige Aufgabe der SVP ist es, auf Missstände hinzuweisen und diese in den Parlamenten zu bekämpfen. Beispielswiese bei der Ausschaffung von kriminellen Ausländern, welche heute nicht gemäss dem ursprünglichem Gesetzesauftrag umgesetzt wird. Bei Vorliegen einer Straftat gemäss Artikel 66a Absatz 1 des Schweizerisches Strafgesetzbuchs (StGB) ist obligatorisch eine Landesverweisung auszusprechen. Nur in Ausnahmefällen kann dem Gericht gestützt auf die Härtefallklausel ein Absehen von der Landesverweisung beantragt werden. Verurteilungen aufgrund von Straftaten, welche für kriminelle Ausländer eine obligatorische Landesverweisung zur Folge haben, sind für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit von besonderem
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