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Freitag, 27. April 2018 | Nr. 17 | 60. Jahrgang
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SCHWEIZ– EU: ÜBERHASTETE VERHANDLUNGSFÜHRUNG SCHADET BLOSS
Ausgewogenheit statt «Rote Linien» Die aus Bundesbern unter Zeitdruck gesetzten Verhandlungen über den Abschluss eines «Rahmenvertrags» mit der Europäischen Union haben zwei profilierte Vertreter der Wirtschaftspublizistik zu einer aufsehenerregenden Stellungnahme zur bundesrätlichen Verhandlungsführung veranlasst. Die Namen der Autoren verleihen der als «Gastkommentar» am 9. April 2018 in der NZZ erschienenen Stellungnahme hohes Gewicht: Gerhard Schwarz, Publizist, war früher Chef der NZZ-Wirtschaftsredaktion und danach Direktor von Avenir Suisse; Rudolf Walser war während vieler Jahre Chefökonom von Economiesuisse. Die Autoren stören sich zunächst am Begriff der «Roten Linien». Diese sollten nicht mehr überschreitbare Positionen bezüglich Nachgiebigkeit gegen-
über der Europäischen Union markieren. Viel wichtiger wäre nach Ansicht der beiden Autoren, dass mit den Verhandlungen erreicht würde, dass beide Vertragspartner einander auf gleicher Augenhöhe respektieren würden. Echter Bilateralismus gedeihe auf uneingeschränkter Souveränität beider Vertragspartner. An «vertraglich klar und fair geregelten Beziehungen mit der EU» habe die Schweiz selbstverständlich eminentes Interesse.
Die Guillotine muss weg! Wenn der zweifellos stärkere von zwei Vertragspartnern dem kleineren Partner gegenüber eine Guillotine zur Anwendung bringen könne, sei Gleichberechtigung allerdings nicht wirklich ge währleistet. Die Gesetzgebungskompetenz, wie sie in der Verfassung der souveränen Schweiz verankert sei, wer de durch die existierende GuillotineKlausel verletzt. Diese sei «eines partnerschaftlichen Verhältnisses unwürdig», müsse also endlich beseitigt wer-
KOMMUNALWAHLEN 2018
Licht und Schatten Das mediale Interesse an unserer Partei war lange nicht mehr so gross wie in den vergangenen Wochen. Exakt jene Medien, welche die SVP in der politischen Berichterstattung schneiden und totschweigen, erweisen sich nun als übereifrig. Sie berichten kantonsweit von Wählerverlusten, kommunale Erfolge werden hingegen bewusst ausgeblendet.
Stefan Schmid Präsident SVP-Wahlkommission
Das Gesamtergebnis der kommunalen Wahlen im Kanton Zürich ist nicht befriedigend. Grundsätzlich kann festgestellt werden, je städtischer das Gebiet, desto stärker die Einbussen bei den Wählerprozenten. Dieser Trend ist auch in dort zu verzeichnen, wo die Sektionen sehr viel Engagement gezeigt haben. Die Partei wird sich Gedanken machen müssen, wie die Wählerschichten in diesen Gebieten abzuholen sind. Inhaltlich müssen wir uns nicht neu erfinden, aber andere Wege finden, wie wir unsere Werte in diese Bevöl-
kerungskreise transportieren können. Dass der Wahlerfolg in den städtischen Gebieten nicht durchwegs ausblieb, zeigen auch einzelne Beispiele aus Bülach, Dübendorf, Wetzikon und Dietikon. So wurde im zweiten Wahlgang Roger Bachmann zum Stadtpräsidenten gewählt. In den Parlamenten Bü lach und Dübendorf konnte die Sitzzahl gehalten werden, bei gleichzeitigem Einzug in die Exekutive mit neuen und bewährten Kräften. So hat beispielsweise die Wahl von Jaqueline Hofer in Dübendorf dazu geführt, dass die Linke im Stadtrat nicht vertreten ist. Gleichzeitig erreichte André Ingold als einziger Kandidat das absolute Mehr für das Stadtpräsidium. Dass man mit beherzter und profilierter SVP-Politik erfolgreich ist, bewies in Bülach auch Andrea Spycher mit dem Einzug in die Exekutive.
In den ländlichen Gebieten zeigt sich insbesondere das Bild, dass in jenen Sektionen, welche die Wahlen proaktiv und frühzeitig angegangen sind, sich auch der Wahlerfolg eingestellt hat. Weiter ist festzustellen, dass jene Sektionen, welche die Jahre zwischen den Wahlen mit aktiver Gemeindepolitik gestaltet haben, ebenfalls positiv abgeschnitten haben. Insbesondere da, wo sich unsere Kernthemen entfalten konnten, stellte sich der Erfolg ein. Als Beispiel sei hier Rümlang erwähnt. Die Sektion hat im Wahlkampf den geplanten Bau eines Bundesasylzentrums thematisiert und war damit erfolgreich. Mit Peter Meier hat die SVP der SP das Gemeindepräsidium abgeknöpft. Im Gemeinderat wird er von zwei erfolgreichen SVP-Frauen flankiert. Das Bild ist beim genauen Hinschauen somit differenzierter, als es der Medien-Mainstream zeichnet.
den – auch wenn diese Klausel, wie die Autoren zu erwähnen nicht vergessen, seinerzeit «von übereifrigen Schweizer Diplomaten vorgeschlagen worden sein» soll. Als «Rote Linie» keinesfalls Preiszugebendes markierend, versteht der Bundesrat einerseits die «flankierenden Massnahmen», anderseits die Ablehnung der «Unionsbürgerschaft». Gerhard Schwarz und Rudolf Walser bezweifeln, ob damit die richtigen Schwerpunkte gesetzt würden. Im Bekenntnis zu den flankierenden Massnahmen sehen sie eher einen – innenpolitisch motivierten – bundesrätlichen Kotau vor den Gewerkschaften. Und das Nein zur Übernahme des EU-Bürgerrechts für die Schweiz beantworten sie mit Kopfschütteln: Für ein erklärtes NichtMitglied der EU stehe die Unionsbürgerschaft doch von vorneherein ausserhalb jeder ernstzunehmenden Diskussion. Viel wichtiger sei, dass die Schweiz trotz Rahmenvertrag ihre in der Verfassung verankerte Form der Schaffung hier gültigen Rechts bewahre – nach föderalistischer Überzeugung von un ten nach oben. Mittels «dynamischer Rechtsübernahme» von EU-Beschlüssen sowie durch die Unterstellung der Schweiz unter die Oberhoheit des EUGerichtshofs würde dies zumindest teilweise verunmöglicht – womit die Schweiz der EU nicht mehr als souveräner Staat und somit als gleichberechtigte Vertragspartnerin auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehe.
Schiedsgericht – echt oder unecht? Dazu werde jetzt zwar eine Schiedsgerichts-Lösung anvisiert anstelle der direkten Unterstellung der Schweiz un ter den EU-Gerichtshof. Dass der Bundesrat die Unzumutbarkeit solcher Direktunterstellung erkenne, sei zwar positiv. Doch jenes Organ, das jetzt als «Schiedsgericht» in die Diskussion eingeführt werde, sei nur dann akzeptabel, wenn es tatsächlich als unabhängiges Organ wirken könne. Diese Unabhängigkeit müsste von beiden Seiten zweifelsfrei gewährleistet werden. Wenn die EU dieses Schiedsgericht bloss als ein dem EU-Gerichtshof vorgelager-
Schweiz–EU : Überhastete Verhandlungsführung schadet bloss.
tes Organ betrachte, über dessen Entscheide dem EU-Gerichtshof das letzte Wort vorbehalten bleibe, könne von Unabhängigkeit, also von echtem Schiedsgericht keine Rede sein. Bleibe das Schiedsgericht der Oberhoheit des EU-Gerichtshofs unterstellt, sei es bloss Aushängeschild eines Etikettenschwindels. Werde dieses Schieds gericht gleich wie der EU-Gerichtshof der von Brüssel ausgehenden Devise unterstellt, mit seinen Entscheiden stets «dem immer engeren Zusammenschluss» der EU dienen zu müssen, dann könne von echtem Schiedsgericht keine Rede sein. Gegenüber einem dem EU -Gerichtshof unterstellten Schiedsgericht bleibe die Schweiz dem von der EU gekonnt beherrschten Doppelspiel ausgesetzt, wonach sie ganz nach Belieben Brüssels zuweilen als «Binnenmarktteilnehmer», mitunter aber auch bloss als «bilateraler Partner» beurteilt und bewertet werde – wie das Brüssel im Einzelfall diene.
Die flankierenden Massnahmen Die «flankierenden Massnahmen» als unantastbar zu bezeichnen, erachten Gerhard Schwarz und Rudolf Walser als bundesrätlichen Fehler. Einerseits würden diese politisch hochgelobten Massnahmen lediglich dem Bau- und dem Ausbaugewerbe gewissen Teilschutz gewähren. Insgesamt erwüchsen der Schweizer Wirtschaft daraus aber Nachteile, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene entscheidend beeinträchtigten: Die faktischen Mindestlohn-Regelungen seien für Berufseinsteiger, Niedrigqualifizierte und ältere Arbeitnehmer diskriminierend, Fortsetzung auf Seite 2
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