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Freitag, 10. Mai 2019 | Nr. 19 | 61. Jahrgang
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NEIN ZUR EU-WAFFENRICHTLINIE
Der erste Schritt in die falsche Richtung ist ein falscher Schritt Mit der Übernahme der EU-Waffenrichtlinie sollen wir unser Waffenrecht dem der EU anpassen. Das Vertrauen, dass jeder mit seiner Waffe umzugehen weiss, soll in ein obrigkeitliches Misstrauen umgewandelt werden. Dazu sollten wir Nein sagen.
Hans-Ueli Vogt Nationalrat SVP Zürich
Bei der Übernahme der EU-Waffenrichtlinie geht es darum, dass wir unsere Gesetzgebung betreffend den privaten Waffenbesitz an die EU-Gesetzgebung anpassen. Für halbautomatische Waffen mit einer gewissen Magazingrösse soll man in Zukunft eine Ausnahmebewilligung brauchen.
Recht wird zur Ausnahmebewilligung Das wäre ein erster Schritt in die falsche Richtung. Die falsche Richtung lautet: staatliche Kontrolle des privaten Waffenbesitzes und letztlich ein Verbot des privaten Waffenbesitzes. Bis heute ist es ein Recht, eine Waffe zu besitzen, neu soll es dafür eine Ausnahmebewilligung brauchen. An die Stelle des Vertrauens tritt institutionalisiertes Misstrauen, und dies, obwohl es in der Schweiz trotz hoher Waffendichte kaum Probleme mit Waffen gibt. Die EU hat ihre Waffenrichtlinie im Anschluss an die Terroranschläge in Paris im Jahr 2015 verschärft. Sie wird nun alle fünf Jahre prüfen, ob die beschlossenen Massnahmen wirksam sind – das erste Mal übrigens bereits im September 2020, also vermutlich noch bevor das Gesetz in der Schweiz in Kraft treten würde.
Kein taugliches Mittel Das Problem dieser Überprüfung: Die Registrierung von Waffen ist ein untaugliches Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Alle Ter-
roranschläge, die die EU zur Rechtfertigung ihrer Waffenrichtlinie vorbringt, sind mit illegal beschafften Waffen verübt worden. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen wird darum unweigerlich zu weiteren Verschärfungen des Waffenrechts führen. Solange es Terroranschläge und andere Schwerverbrechen in der EU gibt, fällt die Wirksamkeitsprüfung zwangsläufig negativ aus. Mit einem Ja zur EU-Waffenrichtlinie sagen wir Ja zu diesem Verschärfungsautomatismus, der zuerst zu einem Bedürfnisnachweis und schliesslich zur Entwaffnung der Schweizer Bürger führen wird. Wenn wir sehen, dass die Übernahme der EU -Waffenrichtlinie in die falsche Richtung geht, dann dürfen wir schon den ersten Schritt in die falsche Richtung nicht machen. Obrigkeitliches Misstrauen gegenüber privatem Waffenbesitz stellt auch unsere Milizarmee in Frage. Die EU untergräbt mit ihrem neuen Waffenrecht das Vertrauensverhältnis, das unsere Milizarmee auszeichnet: das Vertrauen in jeden Büroangestellten, jeden Handwerker, jeden Lehrer und Arzt, dass er willens und fähig ist, am Tag eines Terroranschlags im Zürcher Hauptbahnhof mit seinem Sturmgewehr für Sicherheit zu sorgen und nötigenfalls einzugreifen. Die Milizarmee basiert auf dem Vertrauen, dass jeder Bürger verantwortungsvoll und gekonnt mit seiner Waffe umgeht. Wenn wir an die Stelle von Vertrauen ein Verbot setzen, sägen wir auch an unserer Milizarmee. Dass ein solches Verbot aus der EU kommt, an deren Spitze mit Deutschland und Frankreich zwei Staaten stehen, die keine allgemeine Wehrpflicht kennen, überrascht nicht.
Lasche Einwanderungspolitik der EU Überhaupt ist die EU-Waffenrichtlinie ein typisches EU-Gesetzgebungsprodukt. Dies erstens, weil es aufgrund von Problemen und Fehlern entstanden ist, für die die EU selber verantwortlich ist. Die EU ist trotz Schengen nicht in der Lage, ihre Aussengrenze zu sichern, und sie kann ein friedliches Zusammenleben der Religionen nicht gewährleisten – ein Problem, zu dem die lasche Einwanderungspolitik mancher Mitgliedstaaten geführt hat. Diese Probleme sollen nun mit einer Verschärfung des Waffenrechts gelöst werden. Und zweitens ist die EU ein Korsett, in das sich ganz unterschiedliche Staaten zwängen. Da bedeuten neue Vorschriften fast immer eine Nivellierung nach unten, nach dem Muster: so viel Bürokratie für die Unternehmen, wie es in den am schlechtesten funktionierenden Volkswirtschaften braucht, so viele neue Vorschriften betreffend Waffen, wie es in den unsichersten Staaten und Städten der EU braucht. Damit die EU eine Gemeinschaft sein kann, muss sie sich ihren schwächsten Gliedern anpassen. Wenn wir uns an die EU -Gesetzgebung anbinden, binden wir uns an diese schwächsten Glieder. Wir müssen dann Sicherheitsvorschriften einführen, die für Rumänien oder die Banlieues von Paris passend sein mögen, für uns aber nicht. Wenn die Schweiz zum EU-Waffenrecht Nein sagt, dann haben die EU und die Schweiz neunzig Tage Zeit, um einen Kompromiss zu finden. An diesem Kompromiss hat die EU alles Interesse. Ohne die Teilnahme der Schweiz an Schengen ist das Schengen-Informationssystem noch etwa halb so viel wert. Im Herzen des europäischen Si-
cherheitssystems würde eine Lücke klaffen, die Kriminelle zu nutzen wüssten. Das ist, wie die Befürworter des EUWaffenrechts richtig sagen, nicht im Interesse der Schweiz, es ist aber auch nicht im Interesse der EU. Die beiden Seiten würden sich rasch um eine Lösung bemühen. Kommt hinzu, dass nicht zuletzt die deutschen und französischen Grenzgänger wesentlich von der mit Schengen verbundenen Reisefreiheit profitieren; Deutschland und Frankreich würden ihre Staatsbürger kaum im Regen stehen lassen.
Europäische Abwärtsspirale Dass es bei der Suche nach einem Kompromiss im Verhältnis mit der EU etwas
rumpeln würde (noch mehr, als es jetzt schon rumpelt), ist klar. Aber das darf kein Grund sein, dass wir uns freiwillig und ohne Widerstand in eine europäische Abwärtsspirale hineinbegeben, die für unsere freiheitliche Tradition, das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger und für unsere Milizarmee einen schleichenden Tod bedeuten würde. Es ist nicht der Fehler der Schweiz, dass sich die EU gegenüber den Staaten, die nicht nach ihrer Pfeife tanzen, wie eine Grossmacht verhält – und sich dabei in eine Tradition europäischer Grossmächte stellt, gegen deren Verfehlungen sie anzutreten vorgibt.
Ernst Stocker bleibt bei Finanzen, Natalie Rickli übernimmt Gesundheit
svp. Die SVP des Kantons Zürich gratuliert Ernst Stocker und Natalie Rickli zur Amtseinsetzung und wünscht ihren beiden Regierungsräten erfolgreiche vier Jahre – zum Wohle des Kantons Zürich und der Zürcher Bevölkerung. Ernst Stocker setzt sich als Finanzdirektor auch die nächsten vier Jahre für gesunde Finanzen und moderate Steuern im Kanton Zürich ein. Er ist Garant für einen finanziell
gesunden und konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort Zürich. Natalie Rickli setzt sich als Gesundheitsdirektorin für die Gesundheit und das Wohl der Zürcherinnen und Zürcher ein. Sie steht für ein freiheitliches Gesundheitswesen mit effizienter Versorgung. Natalie Rickli wird unsere hervorragende Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich zusammen mit den verschiedenen Akteuren weiterführen.
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