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Freitag, 10. März 2017 | Nr. 10 | 59. Jahrgang
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STÄDTE VERLETZEN MIT C ANNABIS-PILOTPROJEK TEN BESTEHENDE GESETZE
Wird die Schweiz zu einem Kiffer-Mekka? Es ist so weit: Mehrere Schweizer Städte treiben ihre Pilotprojekte für legalen, regulierten Cannabis-Erwerb an den Start. Allein in der Stadt Basel sollen in Kürze 150 Leute in den Genuss legalen Cannabis-Erwerbs zur «Selbstmedikation» kommen. Die beteiligten Städte hintergehen damit die gültige Gesetzgebung und den Volkswillen – mit dem langfristigen Ziel einer totalen Legalisierung der Einstiegsdroge Cannabis.
Mauro Tuena Nationalrat SVP Zürich
Geht es nach dem Willen der Städte Zürich, Bern, Basel und Genf, soll im Rahmen eines grossangelegten Versuches einer ausgewählten grossen Gruppe von Personen ermöglicht werden, Cannabis legal zu kaufen oder zu beziehen und zu konsumieren. Dies soll unter dem Deckmantel eines grossangelegten sogenannt wissenschaftlichen Versuchs geschehen. In Bern hat Anfang März die kantonale Ethikkommission grünes Licht für einen solchen Versuch gegeben. Dabei soll in Apotheken reguliert und überwacht Cannabis gekauft werden können. In Basel sollen 150 Personen an einem solchen Projekt teilnehmen. Wie sich die Städte Zürich und Genf ein solches Projekt konkret vorstellen, ist noch unklar. Geht es allerdings nach dem Willen einer Mehrheit des Stadtzürcher Parlamentssoll einer ausgewählten Gruppe von Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren schon bald von einer staatlichen Stelle Cannabis in Form von Joints abgegeben werden. Gratis, nota bene.
Durch die Hintertüre legalisieren Um solche äusserst fragwürdigen Versuche überhaupt erst zu ermöglichen, braucht es für jede Stadt einzeln je eine entsprechende Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Gemäss geltendem Betäubungsmittelgesetz darf Cannabis weder angebaut, eingeführt, hergestellt in Verkehr gebracht noch konsumiert werden. Bern hat inzwischen ein konkretes Gesuch eingereicht. In Zürich, Basel und
Genf sind solche Gesuche in Bearbeitung. Ob solche Bewilligungen überhaupt erteilt werden dürfen, ist höchst fragwürdig. In einer Antwort des Bundesrates auf eine parlamentarische Anfrage von mir schreibt der Bundesrat «Ob im konkreten Einzelfall allerdings die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt wären, lässt sich erst abschätzen, wenn ein Gesuch vorliegt». Aus Sicht der SVP sind diese Voraussetzungen in keiner Art und Weise gegeben. Das Ziel solcher Abgabeversuche ist klar: Trotz eindeutigen, mehrmaligen Volksentscheiden, wonach die Droge Cannabis weder liberalisiert noch legalisiert werden soll, wollen diese vier Städte Cannabis durch die Hintertüre legalisieren. Das kommt für die SVP nicht infrage.
Unverantwortliches Signal Was sollen Jugendliche denken, wenn der gleiche Staat, welcher zu Recht alles daransetzt, dass Minderjährige nicht an hochprozentigen Alkohol kommen, und dies mit rechtsstaatlich nicht ganz unproblematischen verdeckten Einkäufen auch überprüft, der gleichen Alterskategorie plötzlich Joints abgibt? Der gleiche Staat, der mit teuren Kampagnen und Schockbildern darauf hinweist, dass das Rauchen von Zigaretten gesundheitsschädlich ist und für Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist, der gleiche Staat, der das Rauchen in Restaurants und Bars sowie in öffentlichen Gebäuden und bald auch auf öffentlichen Plätzen verbietet, tritt als Dealer auf den Plan. Ein solches Verhalten ist als schizophren zu bezeichnen, und wird von den Jugendlichen auch als solches wahrgenommen. Bei dieser Diskussion darf nicht vergessen werden, dass der Konsum von Cannabis gesundheitsschädlich ist, was durch die Verwirklichung solcher weltfremden Ideen verharmlost wird.
Bewusste Gesetzesverletzung Der Konsum von Cannabis ist mit einer Ordnungsbusse zu bestrafen, haben die eidgenössischen Räte vor drei Jahren entschieden. Für den Handel und umfangreicheren Besitz ist eine Verzeigung mit entsprechender Strafe vorgesehen. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger konnten sich letztmals im Jahr 2008 an der Urne zum Thema der Hanfliberalisierung beziehungsweise der Hanflegalisierung äussern. 67 Prozent lehnten anlässlich dieses für Cannabiskonsumfreunde wohl denkwürdigen Urnengangs das Begehren aus linken Kreisen wuchtig ab. Ähnliche Initiativen hatten in der Bundesversammlung und in Volksabstimmungen in der Vergangenheit in unserem Land nie auch nur den Hauch einer Chance. Für weitere geplante Volksbegehren zur entsprechenden Änderung des Betäubungsmittelgesetzes brachten die jeweiligen Initianten oftmals die benötigten Unterschriften innert der vorgegeben Zeit nicht einmal zusammen. Sie lösten beim Sammeln in der Bevölkerung nur Kopfschütteln und Abneigung aus. Ideen der Streichung des illegalen Cannabisbesitzes und Konsums im Betäubungsmittelgesetz sind in unserem Land nicht mehrheitsfähig. Diese klare Meinungsäusserung des Volkes in dieser Frage müssten die Regierungen der Städte Zürich, Bern, Basel und Genf akzeptieren und entsprechend Folge leisten. Sie haben sich jedoch für eine bewusste Gesetzesverletzung entschieden.
Umgehung des Volkswillens Die jetzt geplante sogenannt medizinische Gratisabgabe von Joints an Jugendliche stellt eine krasse Umgehung des Volkswillen dar, und ist mit dem heute gültigen Betäubungsmittelgesetz nicht vereinbar. Sicher war und ist es nicht
der Willen des Souveräns, unter dem Titel «medizinische Abgabe» minderjährige Jugendliche mit Cannabis zu versorgen. Was passiert mit den Jugendlichen, wenn sie das 18. Altersjahr erreicht haben, nachdem diese während zweier Jahre vom Staat Gratisjoints erhalten haben? Diese Frage lassen die Initianten solcher Abgabeprojekte offen. Selbst Drogenexperten aus allen Lagern sind gegenüber diesem Ansinnen skeptisch bis ablehnend eingestellt. Das Ziel, so die
minderjährigen Jugendlichen vom Jointrauchen wegzubringen, wird aus Sicht der Experten nicht erreicht. Vielmehr sind diese Abgabeprojekte ein erster Schritt – und das ohne die Mitsprache des Parlaments oder der Bevölkerung! – Cannabis und später weitere Drogen wie Ecstasy oder Kokain zu legalisieren. Und das mit den bekannten verheerenden Folgen. Aus Sicht einer vernünftigen, nachhaltigen Drogenpolitik ist die Botschaft gerade an junge Menschen klar: Hände weg von Drogen!
Jubiläumsfeier
100 Jahre SVP Kanton Zürich
Sonntag, 19. März 2017 Kongresshaus Zürich, Kongresssaal, Claridenstrasse 5, 8002 Zürich 14.00 Uhr: Türöffnung (bitte frühzeitig erscheinen), Einstimmung durch die «Superländlerkapelle Carlo Brunner» 15.00 Uhr: Eröffnung durch «La Compagnia Rossini» Grussbotschaften: alt Bundesrat Christoph Blocher; Bundesrat Ueli Maurer; Nationalratspräsident Jürg Stahl; Regierungspräsident Mario Fehr; Prof. Dr. Christoph Mörgeli; Kantonsrat Konrad Langhart; alt Kantonsrat Hans Frei; Corinne Merk, Junge SVP; Gemeinderatspräsident Roger Bartholdi Im Anschluss offerierter Apéro im Panoramasaal mit der «Superländlerkapelle Carlo Brunner»
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Parteiunabhängiges Informationskomitee
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Einladung zur Generalversammlung des PIKOM und zum Referat vonInformationskomitee Jürg Noth, Vizedirektor der Eidg. Parteiunabhängiges Zollverwaltung und Kommandant des Grenzwachtkorps Parteiunabhängiges Informationskomitee Einladung zur Generalversammlung des PIKOM zum der Schweiz Das Grenzwachtkorps – täglich im Einsatz für dieund Sicherheit Referat von Jürg Noth, Vizedirektor der Eidg. Einladung Generalversammlung Samstag, 8.zur April 2017, 13.30 Uhr des PIKOM und zum Zollverwaltung und Kommandant des Grenzwachtkorps Referat von Jürg Noth, Vizedirektor der Eidg. Hotel Aarauerhof, Bahnhofplatz 2, 5000 Aarau (beim SBB-Bahnhof) Das Grenzwachtkorps – täglich im Einsatz für die Sicherheit der Schweiz Zollverwaltung und Kommandant des Grenzwachtkorps Im Anschluss an die GV und an das Referat offeriert das PIKOM ein Apéro riche. Samstag, 8. April 2017, Uhr Das Grenzwachtkorps – 13.30 täglich im Einsatz für die Sicherheit der Schweiz Sympathisanten sind ebenfalls herzlich willkommen. Hotel Aarauerhof, Bahnhofplatz 2, 5000 Aarau (beim SBB-Bahnhof) Samstag, 8. April 2017, 13.30 Uhr Im Anschluss an die Bahnhofplatz GV und an das Referat das PIKOM ein Apéro riche. Hotel Aarauerhof, 5000offeriert Aarau (beim SBB-Bahnhof) Unterstützen Sie das2,PIKOM: Werden Sie Mitglied! www.pikom.ch Sympathisanten sind ebenfalls herzlich willkommen. Im Anschluss an die GV und an das Referat offeriert das PIKOM ein Apéro riche.
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