Zürcher Bote Nr. 3

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AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 19. Januar 2018 | Nr. 3 | 60. Jahrgang

Retouren an: SVP, Lagerstrasse 14 , 8600

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

NEUE VOLKSINITIATIVE L ANCIERT

Die Personenfreizügigkeit muss gestoppt werden Das Ziel der Beschränkungsinitiative ist einfach: Die SVP will die Personenfreizügigkeit stoppen – entweder indem diese ausser Kraft gesetzt wird oder durch Kündigung. Selbstverständlich werden die anderen Parteien und die Wirtschaftsverbände jetzt von morgens bis abends jammern: «Ohne bilaterale Verträge mit der EU, ohne Personen­ freizügigkeit bricht unsere Wirtschaft zusammen.»

Thomas Matter Nationalrat SVP Meilen

Wir hören das nicht zum ersten Mal. Schon 1992 im EWR-Abstimmungskampf hat es genau gleich getönt. Man tut jetzt so, als stünden bei einer allfälligen Kündigung der Personenfreizügigkeit sämtliche bilateralen Verträge mit der EU auf dem Spiel. In Wirklichkeit wären im absolut schlechtesten Fall neben der Personenfreizügigkeit nur gerade sechs Verträge von weit über hundert bilateralen Verträgen mit der EU betroffen.

Falsche Behauptungen Es wird ständig behauptet, dass wir unseren Wohlstand der Personenfreizügigkeit verdanken. Hier die Fakten: Von 1945 bis und mit 2001 – also vor Einführung der Bilateralen I – betrug das jährliche Wachstum des BIP pro Kopf in der Schweiz durchschnittlich 2 Pro-

zent. Notabene ohne Personenfreizügigkeitsabkommen. Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit Mitte 2007 hat sich dieses Wachstum pro Kopf nicht positiv, sondern bestenfalls flach entwickelt. Tatsache ist auch: Der prozentuale Anteil der Schweizer Exporte in den EU-Raum ist seit Einführung der Bilateralen I und noch deutlicher seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit markant zurückgegangen, nämlich von 64,3 Prozent im Jahr 2001 auf 48,3 Prozent im Jahr 2016, wenn man den Brexit mitberücksichtigt. Unsere heutigen Exportwachstumsmärkte liegen in Asien und in Amerika. Mit keinem dieser Länder existieren Vereinbarungen, die mit den Bilateralen I vergleichbar wären, geschweige denn ein Abkommen betreffend Personenfreizügigkeit. Ebenfalls heisst es, die Bilateralen I gewährten uns den Marktzutritt in die EU. In Wirklichkeit garantiert schon das Freihandelsabkommen von 1972 den gegenseitigen Marktzutritt zwischen der EU und der Schweiz. Ausserdem ist die Schweiz ebenso wie die EU Mitglied der Welthandelsorga-

Start der Unterschriftensammlung für die Begrenzungsinitiative Die AUNS hat diese Woche zusammen mit der SVP in Bern an einer Pressekonferenz die Unterschriftensammlung für die Begrenzungs-Initiative begonnen. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU sind netto bald eine Million Menschen neu in unser Land eingewandert. So wird die 10-Millionen-Schweiz bald Realität, mit dramatischen Folgen für unsere Gesellschaft. Grund dafür ist ein weltfremder Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit, welcher allen

über 500 Millionen EU-Bürgern ein Recht auf Einwanderung und Niederlassung in unserem Land gibt. Es gibt keine andere unabhängige Nation auf dieser Welt, welche die Kontrolle über die Zuwanderung in diesem Ausmass aufgegeben hat. Das Stimmvolk muss jetzt korrigieren, be­vor es zu spät und unser Wohlstand verloren ist. Mehr Infos und Initiative jetzt auch ­online unterschreiben: www.begrenzungsinitiative.ch

nisation WTO. Diese verbietet diskriminierende Massnahmen im gegenseitigen Handel. Somit ist unser EU-Marktzutritt dank Freihandelsabkommen und WTO zu weit über 90 Prozent geregelt und garantiert. Seltsam blind erscheinen die Wirtschaftsverbände auch gegenüber den Kosten der «flankierenden Massnahmen» zur Personenfreizügigkeit. Dabei sind es mittlerweile unglaubliche Summen, die unseren Werkplatz mit ständig weiter ausgebauten Gesamtarbeitsverträgen, flächendeck­ enden Mindestlöhnen, bürokratischen Kontrollen oder durch den absurden «Inländervorrang light» verteuern. Schon heute dürften die Kosten der flankierenden Massnahmen in die Multi-Milliarden gehen.

Die hochgelobten Verträge Keiner der zur Diskussion stehenden Verträge ist für die Schweiz überlebenswichtig. –– Das öffentliche Beschaffungswesen liegt im Interesse der EU, denn Schweizer Firmen sind bei EU-Ausschreibungen aufgrund der hohen Lohnkosten meistens nicht konkurrenzfähig. –– Das Landverkehrsabkommen mit kurzer Nord-Süd-Achse, viel zu billigem Transitpreis und Zulassung der 40-Tönner ist zum Vorteil der EU ausgehandelt worden. Es ist so gut wie undenkbar, dass Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich und die Benelux-Länder zulassen würden, dass dieses Abkommen dahinfällt. –– Bei Kündigung des Flugverkehrsabkommens ist kein Zusammenbruch des Flugverkehrs zu befürchten, da sehr viele Fluggesellschaften die Schweiz gern anfliegen und die früheren internationalen Abkommen immer noch gelten. Und nicht zu vergessen ist selbstverständlich die Lufthansa mit ihrer profitabelsten Gesellschaft in der Schweiz.

–– Ein Wegfall des Landwirtschaftsab- Eine Erklärung liegt darin, dass diese kommens mit der EU hätte keine von den grossen Konzernen dominiert spürbaren Auswirkungen auf die werden. Deren Verwaltungsräte und Schweiz. Geschäftsleitungen bestehen heute –– Auch die EU-Forschungsprogramme – mehrheitlich aus ausländischen ManaStichwort Horizon 2020 – werden aus gern. Diese haben – und dafür habe ich Sicht der Schweiz völlig überschätzt. durchaus Verständnis – keine grosse Bei den meisten wichtigen Forschungs- Ahnung, wann und woher wir unseren projekten haben Schweizer Forscher einmaligen Wohlstand und unseren Topin diesen Programmen den Lead – Brand «Swiss Made» aufgebaut haben. auch aufgrund der Innovationskraft der Schweiz. Auf jeden Fall ist Hori- Lebensqualität geht verloren zon 2020 die Nachteile der Personen- Sie wissen kaum, dass wir dies unseren freizügigkeit nicht wert. Im Übrigen Staatssäulen Unabhängigkeit, direkte sind die immer wieder erwähnten Demokratie, Neutralität und FöderalisTop-Universitäten Oxford und Cam- mus verdanken sowie den Schweizer bridge nach Vollzug des Brexits kon- Tugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässequenterweise nicht mehr Teil des sigkeit, Präzision, Innovation und unseHorizon-2020-Programms. rem jahrhundertalten Bildungssystem. –– Die einzigen von Economiesuisse ex- Jetzt behaupten sie, unseren Wohlstand plizit genannten Kostenersparnisse zu bewahren, indem sie dessen Grundbefinden sich innerhalb der Verein- lagen preisgeben! Die Masseneinwanderung überlastet barung über den Abbau der technischen Handelshemmnisse und ent- uns, kostet uns, stresst uns und nimmt sprechen etwa den zusätzlichen Kos- uns ein grosses Stück Lebensqualität. ten für die Wirtschaft zugunsten der Hören wir doch auf, die Bilateralen I von Economiesuisse unterstützten heilig zu sprechen. Sie sind im InteresSRG -Mediensteuer. se der EU, darum die Knebelguillotine auf Druck von Brüssel. Die Vorteile für Warum weigern sich die grossen Wirt- die Schweiz sind ganz sicher kleiner schaftsverbände hartnäckig, all diese als die Nachteile der massenhaften ZuNachteile zur Kenntnis zu nehmen? wanderung.

EINLADUNG zur kantonalen Delegiertenversammlung

vom Dienstag, 23.1.2018, 20.00 Uhr Kasinosaal, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis

Vorprogramm (ab 19.15 Uhr, Türöffnung 18.45 Uhr) Traktanden 1. Begrüssung/Standortbestimmung KR Konrad Langhart, Parteipräsident 2. Budget 2018/Festsetzung der Mitgliederbeiträge KR Roger Liebi, Quästor 3. Kantonale Vorlage vom 4. März 2018 Kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» Information: Camille Lothe (JSVP, Zürich) 4. Eidgenössische Vorlage vom 4. März 2018 Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 Information und Parolenfassung: NR Claudio Zanetti (SVP, Gossau)

5. Eidgenössische Vorlage (Abstimmungstermin noch offen) Eidgenössische Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» Information und Parolenfassung: NR Thomas Matter (SVP, Meilen)

6. Kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» Information: NR Mauro Tuena (SVP, Zürich) 7. Mitgliederwerbung 8. Varia

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2  EIDGENÖSSISCHE POLITIK

Der Zürcher Bote  |  Nr. 3 | Freitag, 19. Januar 2018

PERSONENFREIZÜGIGKEIT MUSS WEG

Schluss mit dem Bevölkerungs­wachstum wie in der dritten Welt Christoph Mörgeli

«Wie viel Erde braucht der Mensch», fragte sich Leo Tolstoi in seiner gleich­lautenden Erzählung schon 1885. Und diese Frage ist heute aktueller denn je. Die Schweiz erlebte in den letzten Jahren eine Einwanderung wie noch nie und damit schnellte auch das Bevölkerungswachstum auf das Niveau eines Drittweltlandes hoch.

#metoo statt Strassenname Linke und halblinke Historiker reagierten heftig auf die unge­ schminkte Biografie von Robert Grimm in der Weltwoche. Sie hören nicht gerne, dass der Re­ volutionär, Marxist und Landes­ streikführer von 1918 genau wie die sowjetischen Bolschewisten die «Diktatur des Proletariats» durchsetzen wollte. Sie verwei­ gern sich der Einsicht, dass Grimm vor genau hundert Jahren den Übergang zum «offenen Bürger­ krieg» geplant hat. Sie wollen nichts hören von der Tatsache, dass er seine sozialen Forderun­ gen mit dem pathetischen Ausruf schloss, die Streikenden würden «kämpfend siegen oder sterbend untergehen». Als der General­ streik nach vier Tagen zusammen­ brach, hatte Robert Grimm weder kämpfend gesiegt, noch war er sterbend untergangen. Er lebte munter weiter. Und machte eine typische sozialdemokratische Be­ rufspolitikerkarriere. Nun erklärte SP -Kantonsrätin ­Monika Wicki als Präsidentin der Robert-Grimm-Gesellschaft, sie und ihre Mitkämpfer wollten in Zürich-Oerlikon einen «RobertGrimm-Weg» realisieren. In Bern haben sich die Anwohner der ­Südbahnhofstrasse noch 1982 standhaft geweigert, eine Umbe­ nennung nach dem Sozialistenund Streikführer Robert Grimm hinzunehmen. Man mag einwen­ den, die Macht von Rot-Grün in Stadtrat, Gemeinderat und Stras­ sennamenkommission werde in der Stadt Zürich einem «RobertGrimm-Weg» locker zum Durch­ bruch verhelfen. Gemach. Die ak­ tuelle Sexualbelästigungsdebatte und die #metoo-Bewegung wer­ den da auch noch ein Wörtchen mitreden. Adolf McCarthy schrieb als Ange­ höriger der Familie 1989 in seiner Biografie über Robert Grimm: «An manchen formellen und hohen Anlässen machte sich Grimm ein Vergnügen daraus, seine proleta­ rische Herkunft zu unterstreichen, indem er etwas Unschickliches tat, etwa einer hübschen Kellnerin mit lauter Stimme unpassende Anträ­ ge machte». Offenbar empfand er noch als Herr Regierungsrat, Na­ tionalrat und kantonaler SP -Präsi­ dent sexuelle Belästigung als Be­ standteil seines Proletendaseins. Dass der angebliche Vorkämpfer der unteren Volksschichten als Opfer seiner verbalen Übergriffe hilf- und wehrlose Serviertöchter auswählte, macht sein Bild nicht sympathischer. Nein, der Chefre­ daktor der Berner Tagwacht ver­ dient in Zürich keinen RobertGrimm-Weg. Der Chefredaktor der Schweizer Illustrierten hat ja in Olten auch keinen Werner-deSchepper-Weg zu erwarten.

züglich Arbeitslosigkeit und Sozialkosten voll durch. Lukas Reimann Nationalrat SVP Präsident AUNS Wil SG

Entgegen allen Behauptungen nahm die Bevölkerung durch Einwanderung auch 2017 zu und sie nimmt weiter zu. Dazu kommen Rekordeinbürgerungen. Diese Überbevölkerung ist heute für jedermann im Alltag sichtbar: Die Netze des öffentlichen Verkehrs und die Strassen sind überlastet. In den Schulen steigen die Ausländeranteile auf über fünfzig Prozent, was eine gesunde Integration verunmöglicht. Und weil alle irgend­wo wohnen müssen, wird täglich Kulturland in der Grösse von acht Fussballfeldern verbaut. Auch die Kriminalität steigt proportional zur Einwanderung. Die Schweiz zählt heute – von den unverbaubaren Berggebieten abgesehen – zu den am dichtesten besiedelten Regionen Europas. Und damit sinkt erwiesenermassen die Lebensqualität.

Löhne geraten ins Rutschen Zudem kann auf ein immer grösseres Reservoir an Arbeitskräften zurückgegriffen werden. Dadurch geraten Löhne im Tieflohnbereich genauso wie im Hochlohnsegment ins Rutschen. «Eine gewisse Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte ist hier nicht ganz auszuschliessen», schreibt dazu das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Hauptgrund ist die EU-Personenfreizügigkeit. Sie verhindert eine Kontrolle und Steuerung der Einwanderung, beispielsweise nach der Situation auf dem Arbeitsmarkt, der Integrationsfähigkeit oder den Sprachkenntnissen. Denn faktisch hat jeder EU-Bürger ein Recht auf Einwanderung in die Schweiz und da­ mit verbunden auch auf Sozialleistungen. Die negativen Folgen schlagen be-

Arbeitslose Einwanderer Auffallend: Besonders stark ist die Zunahme der Arbeitslosigkeit unter den Einwanderern. Viele Personen, die erst vor Kurzem eingewandert sind und so­ mit kaum Beiträge an die Arbeitslosenkasse leisteten, beziehen nun voll. Und allen Beteuerungen des Bundesrates zum Trotz: Noch immer wandern aufgrund der EU-Personenfreizügigkeit Mo­ nat für Monat Tausende in die Schweiz ein. Im Abstimmungskampf wurde versprochen, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von der sogenannten Ventilklausel Gebrauch zu machen und die Einwanderung damit vorübergehend wieder zu regulieren. Doch der Bundesrat kuscht vor der EU.

«Notbremse» verpasst Der Bundesrat hat die negativen Konsequenzen der unkontrollierten Einwanderung bisher stets totgeschwiegen – einzig um für den EU-Konzern weiterhin als Tochtergesellschaft zu wirken. Kürzlich traf ich eine Klasse von Lehrlingen der MaschinenbauBranche im letzten Lehrjahr. Nur gerade vier von siebenundzwanzig Lehrlingen hatten die Zusicherung, nach der Lehre weiterarbeiten zu können. Und sie erzählten mir, dass die gleichen Firmen noch immer ausländische Angestellte einstellen würden. Da erstaunen die Rekordwerte bei der Jugendarbeitslosigkeit nicht wirklich. Jetzt zeigt sich – und das darf nicht länger verschwiegen werden: Die unkontrollierte Einwanderung ist nicht mehr tragbar. Schweizer Arbeitsplätze müssen wieder vorrangig an Schweizer gehen. Auch ältere Menschen haben es immer schwieriger in der Arbeitswelt – nicht wegen Digitalisierung oder mangelnder Weiterbildung, sondern einzig wegen Billig-Konkurrenz aus dem Ausland. Damit verbunden werden auch

ABSTIMMUNG VOM 4. MÄRZ 2018

No Billag: Yes

Eine Grundversorgung, ein «Service public», wurde geboten. Das heisst: Leistungen, die unbedingt zur Verfügung stehen müssen, welche aber private Anbieter nicht erbringen dürfen, können oder wollen, sollen durch die öffentliche Hand gewährleistet und finanziert werden. Heute sind Privatsender erlaubt und etabliert und viele Sendungen erfreuen sich grosser Beliebtheit. Trotzdem breitet sich die subventionierte SRG mit unzähligen TV- und Radioprogrammen und etlichen Internetportalen immer mehr aus und konkurriert da­ mit die privaten Anbieter.

Fragwürdiger Gebührenzwang Gebühren müssen, trotz Verursacherprinzip, neu alle bezahlen, ob sie den Dienst nutzen oder nicht, selbst Gewerbebetriebe und Firmen. Moderate Vorschläge für Gebührensenkungen, Einsparungen oder weniger Programme bei der SRG wurden im Parlament

Die Bundesverfassung wird wie folgt ­geändert: Art.  121b Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit 1 Die Schweiz regelt die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern ­eigenständig. 2 Es dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen und keine anderen neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden, welche auslän­di­ schen Staatsangehörigen eine Personen­ freizügigkeit gewähren. 3 Bestehende völkerrechtliche Verträge und andere völkerrechtliche Verpflich­ tungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Absätzen 1 und 2 angepasst oder ­erweitert werden. Übergangsbestimmungen zu Art. 121 b Auf dem Verhandlungsweg ist anzustre­ ben, dass das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eid­ 1

die Sozialwerke zunehmend gefährdet. Die Statistiken zeigen klar auf, dass Ausländer überdurchschnittlich viel beziehen. Der sofortige Zugang zu allen Sozialwerken muss überdacht werden. Der Missbrauch stärker angegangen werden. Tatenlosigkeit können wir uns nicht leisten. Auch renommierte Ökonomen wie Prof. Rainer Eichenberger weisen inzwischen darauf hin, dass unkontrollierte Einwanderung unter dem Strich für die Schweiz negativ ist. Der US -Journalist Christopher Caldwell hat die Geschichte der Immigration analysiert und sieht für Europa dramatische Konsequenzen. Europa habe seinen Bedarf an Arbeitskraft von Zuwanderern überschätzt. Immigranten beanspruchen die Sozialsysteme mehr, als sie dazu beitragen. Zudem unterschätze Europa die schwerwiegenden Folgen der Islamisierung grobfahrlässig.

Qualifizierte Einwanderung

Ich erinnere mich noch an die Zeit des Schwarz-Weiss-Fernsehens. Mit freundlichen Programm-Ansagerinnen und ganz kurzen Werbeblöcken. An Sonn- und Feiertagen war das Programm ganz frei von Werbung. Private Sender gab es noch nicht und ein guter Empfang war auch nicht flächendeckend gewährleistet. Ja, das war im letzten Jahrhundert.

Theres Weber-Gachnang Kantonsrätin SVP Uetikon am See

Der Text der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs­ initiative)» lautet wie folgt:

leider alle verworfen. Lieber will man in Bern auch noch das Internet regu­ lieren.

Mehr Staat oder weniger Staat? Mit der «No-Billag»-Initiative wird eine Grundsatzfrage gestellt: Soll die Medienlandschaft künftig weiter verstaatlicht oder aber total privatisiert werden? Die totale Privatisierung ist zwar ein harter Schritt. Aber eine weitere Verstaatlichung ist aus gewerblicher und aus bürgerlicher Sicht unbedingt zu verhindern. Sport- und Informationssendungen werden auch weiterhin ausgestrahlt. Vielleicht sogar noch mehr und besser als jetzt. Im digitalen Zeitalter von Computern, Internet und flächendeckendem Handyempfang sollte die Chance für eine Neuorientierung mutig gepackt werden: mit einem «Ja» zur Initiative.

Die Frage ist: Wie viel Bevölkerungswachstum verträgt unser Land noch?

genossenschaft einerseits und der Euro­ päischen Gemeinschaft und ihren ­Mitgliedstaaten andererseits über die Frei­zügigkeit innerhalb von zwölf ­Monaten nach Annahme von Art. 121b durch Volk und Stände ausser Kraft ist. 2 Gelingt dies nicht, kündigt der Bundes­ rat das Abkommen nach Absatz 1 innert weiteren 30 Tagen. Nicht Teil des Initiativtextes, aber ­Bestand­teil der begleitenden Dokumente/Argumen­ tarien: Personenfreizügigkeit im Sinne von Ab­ satz 2 der Begrenzungsinitiative bedeutet insbesondere die Einräumung eines Rechts für eine unbestimmte Zahl von ­Personen auf Aufenthalt oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Erbringung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet der Schweiz oder auf Einräumung der ­gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und ­Arbeitsbedingungen wie für Inländer.

Wann kehren wir zu einer qualifizierten Einwanderung zurück, welche sich den Bedürfnissen des Landes anpasst? Andere EU-Länder, wie etwa Spanien, bewegen Gast-Arbeitslose bereits zur Rückkehr. Dieser Weg wird auch der Schweiz, wo die Sozialleistungen deutlich höher sind, nicht erspart bleiben. Gerade diese Mittel, die man für ausländische Arbeitslose ausgibt, fehlen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Der Schweizer Arbeitsmarkt schlittert auf ein Debakel zu und der Bundesrat sieht tatenlos zu.

Richtungswechsel statt Verfassungsbruch Und dies – das ist der eigentliche Skandal an der ganzen Thematik – obwohl das Volk bereits mit dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative eine Kurskorrektur verlangt hat. Diese Kurskorrektur und auch diesen Bruch mit Verfassung und Demokratie werden wir mit der gestarteten Volksinitiative korrigieren.

Neue Schlaumeiereien aus Bern? Hans Fehr alt Nationalrat Eglisau

«Bundesbern» versucht einmal mehr – diesmal beim aktuellen Aussenhandelsbericht – den sogenannten Rahmenvertrag schönzureden, den uns die EU aufzwingen will. Dies mit der Behauptung, der Vertrag gelte «nur» für die fünf bilateralen Verträge in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr sowie Gleichwertigkeit von Produktevorschriften. Abgesehen davon, dass allein schon die Personenfreizügigkeit auf Dauer nicht verkraftbar ist für unser Land, sieht die Realität wie folgt aus: Seit dem offiziellen Brief des damaligen EU-Kommissionspräsidenten Barroso vom 21.12. 2012 an den Bundesrat sind die «Eckwerte» und der Geltungsbereich des institutionellen Rahmenvertrags klar. Der Bundesrat hat gegenüber Brüssel am 13.5.2013 erklärt, die drei zentralen EU-Forderungen zu

erfüllen: 1. Die Schweiz übernimmt alle EU-Regeln, die den Binnenmarkt betreffen, automatisch (wobei die EU allein entscheidet, was «binnenmarktrelevant» ist). 2. Bei Meinungsverschiedenheiten über deren Anwendung urteilt der EU-Gerichtshof (EuHG) endgültig und nicht anfechtbar. 3. Bei Nicht-Übernahme eines EuGH-Urteils kann die EU Strafmassnahmen gegen unser Land ergreifen. Die Konsequenz: Der «bilaterale Weg» wird mit dem Rahmenabkommen nicht gesichert (wie von den Befürwortern behauptet), er wird im Gegenteil zerstört. Denn die Schweiz wäre gegenüber Brüssel nicht mehr eine gleichberechtigte Vertragspartnerin; sie würde zur Befehlsempfängerin degradiert. Wir würden unser Stimmrecht quasi in Brüssel abgeben. Im Weiteren ist entgegen allen Vernebelungsversuchen aus Bundesbern festzuhalten: Unser Zugang zum EUBinnenmarkt wird durch den Freihandelsvertrag von 1972 gewährleistet, der nicht Gegenstand des Rahmenabkommens und nicht Teil der «Bilateralen I» ist. Der schlaumeierische, verhängnisvolle Rahmenvertrag muss deshalb entschieden abgelehnt werden.


KANTON ZÜRICH  3

Der Zürcher Bote  |  Nr. 3 | Freitag, 19. Januar 2018

AU S D E M K A N T O N S R AT

KO M M E N TA R Z U R R AT SS I T Z U N G

Pflegeversorgung: Bestehende Spielräume ausnutzen

Ziel erreicht – weniger unnötige Regulierung!

Am Montag standen im Kantonsrat zwei Parlamentarische Initiativen der FDP zur Debatte, welche Anpassungen bei der Pflegeversorgung verlangten. Die Forderungen hatten einen schweren Stand. Weiter sollen Halter von grossen Hunden künftig im Kanton Zürich mit ihren Hunden keinen obligatorischen Kurs mehr absolvieren müssen. Der Kantonsrat sprach sich am Montag für die Abschaffung dieser Pflicht aus.

Ruth Frei Kantonsrätin SVP Wald

Die erste Parlamentarische Initiative (PI) verlangte eine Erweiterung der Handlungskompetenz der Gemeinden bei der stationären Pflegeversorgung. Es sollten für private wie öffentliche Heime gleiche Kriterien gelten. Mittels Streichung von §12 Abs 2 im Pflegegesetz würde das Gewinnverbot für Unterkunft, Pflege und Betreuung (sogenanntes Gewinnverbot für nichtpflegerische Leistungen) aufgehoben. Damit wäre es den Gemeinden möglich, eine Vereinbarung mit einem privaten Anbieter abzuschliessen. Mit der Streichung dieses Artikels würde hingegen der Grundsatz, dass auf staatlichen Leistungen kein Gewinn (oder höchstens nur sehr minimal) erzielt werden darf, verletzt. Solange die Klienten selber entscheiden, von wem sie ihre Leistungen erbringen lassen wollen, können Heime einen Gewinn ausweisen und diesen in Rechnung stellen. Werden jedoch Klienten in Heime verwiesen, welche mit der Wohngemeinde eine Vereinbarung unterzeichnet haben, gilt die allgemeine Rechtslage der kostendeckenden Tarife.

Bestehende Spielräume nutzen Die Beratungen in der KSSG haben aufgezeigt, dass bereits heute unter dem aktuellen Gesetz der nötige Spielraum für die Gemeinden besteht, auch mit gewinnausweisenden Institutionen ei­ nen Leistungsvertrag abzuschliessen. In diesem Fall müssten die Institutionen den Gewinnanteil genau deklarieren und den Gemeinden direkt in Rechnung stellen. Sodass für die Klienten das Kostendeckungsprinzip Gültigkeit hat. Denn es kommt durchaus vor, dass gewinnausweisende Institutionen günsti­ gere Tarife anbieten als Heime, welche keinen Gewinn ausweisen, aber trotzdem höhere Tarife verrechnen. Die Gemeinden ihrerseits müssen vermehrt auf ihren Handlungsspielraum hingewiesen werden und dafür sensibilisiert werden, diesen auszunützen.

Aus Sicht der SVP bestand deshalb keine Notwendigkeit, das Pflegegesetz zu ändern. Es wurde in der Folge durch den gesamten Kantonsrat einstimmig abgelehnt.

Ambulant vor stationär Die zweite PI verlangte mehr Freiraum für eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte ambulante Pflegeversorgung. Ei­ ner Überweisung der Initiative hat die SVP vor drei Jahren zugestimmt. Denn die Initiative verlangte, dass teure hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen wie zum Beispiel Putzen durch die Gemeinden nicht mehr subventioniert werden müssten. Hauswirtschaftliche Spitexleistungen werden mit rund 80 Franken in der Stunde in Rechnung gestellt. Davon müssen die Klienten in der Regel nur 50 Prozent bezahlen, der Rest wird der jeweiligen Wohngemeinde in Rechnung gestellt, weil sie per Pflegegesetz dazu verpflichtet sind, mindestens 50 Prozent dieser Leistungen zu übernehmen. Wäre dies in der Bevölkerung ausreichen bekannt, könnten für reine Putzarbeiten auch günstigere Reinigungskräfte angestellt werden. Die Beratungen in der Kommission soziale Sicherheit und Gesundheit KSSG haben uns aber die Erkenntnis gebracht, dass mit dieser PI dem Grundsatz «ambulant vor stationär» keine Nachachtung mehr verschafft würde. Im 2010 haben wir bei der Beratung zum Pflegegesetz ausdrücklich diesen §13 eingefügt und unterstützt, wonach alle Gemeinden 50 Prozent der ambulanten nichtpflegerischen Leistungen zu übernehmen hätten. Diese Unterstützung soll das Wohnen zu Hause länger ermöglichen und Heimeintritte wenn möglich verhindern oder hinauszögern. Ohne die finanzielle Beteiligung der Gemeinden ist auch zu befürchten, dass Klienten auf hauswirtschaftliche Leistungen verzichten, auch wenn diese erwiesenermassen drohender Verwahrlosung vorbeugen können. Im Übrigen treiben Verwahrlosung und Heimeinweisungen die Gesundheitskosten in die Höhe, dies kann nicht in unserem Interesse sein!

Bedarfsgerechte Leistungen Zwischen einer Unterstützung und der Ablehnung der PI haben wir auch eine

Kompromisslösung geprüft. Dieses Resultat entsprach dem FDP-Minderheitsantrag, welcher aber von keiner weiteren Partei unterstützt wurde. Das aktuelle Gesetz verlangt explizit von den Gemeinden, dass insgesamt 50 Prozent der nichtpflegerischen Leistungen durch die Gemeinden bezahlt werden müssen. Das Gesetz erlaubt aber, dass bei Klienten mit mittleren oder höheren Einkommen weniger als 50 Prozent, bei Klienten mit unteren Einkommen dafür umso mehr als die vorgeschriebenen 50 Prozent bezahlt werden kann. Nur wenigen Gemeinden war diese Gesetzesauslegung bekannt und noch weniger scheinen davon Gebrauch gemacht zu haben. Genau dies könnte das Ärgernis der Initiantin und der Auslöser dieser PI sein, weil kaum jemand den Handlungsspielraum des Gesetzes kannte und nutzte. Klienten mit höheren Einkommen konnten in der Regel bisher auf dieselbe finanzielle Unterstützung zählen wie Klienten mit kleineren Einkommen, nämlich auf die genannten 50 Prozent Daraus ergaben sich für uns die folgenden Ablehnungsgründe: Gemeinden müssen darauf hingewiesen werden, dass sie mit mehreren Anbietern eine Leistungsvereinbarung abschliessen können. Zum Beispiel eine Vereinbarung mit einem Reinigungsinstitut, welches einfache Reinigungsarbeiten zu weit günstigeren Tarifen als die öffentliche Spitex anbietet. Es sollen nur noch bedarfsgerechte Leistungen unter­ stützt werden. Ansonsten müssen Klienten selbst für eine private Haushalthilfe sorgen. Die Tarifabstufungen müssen verstärkt die Einkommens- und Vermögenssituationen der Klienten berücksichtigen. So können die richtigen Personen von der Unterstützung profitieren und im einen oder anderen Fall lassen sich damit auch Ergänzungsleitungen einsparen. Die PI wurde zum Schluss nur von der FDP unterstützt, alle anderen Parteien lehnten sie ab.

Hundegesetz angepasst Halter von grossen Hunden müssen in Zukunft im Kanton Zürich mit ihren Hunden keinen obligatorischen Kurs mehr absolvieren. Der Kantonsrat sprach sich in 1. Lesung für die Abschaffung dieser Pflicht aus. (siehe Kommentar rechts)

D E R A K T U E L L E VO R S T O SS

Namensänderungen von schweizerischen Staatsangehörigen und in der Schweiz wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen Für eine Namensänderung nach Art. 30. Abs. 1 ZGB von schweizerischen Staatsangehörigen hat das Gemeindeamt des Kantons Zürich drei Merkblätter (Merkblatt für volljährige Personen; Merkblatt minderjährige Personen – Eltern miteinander verheiratet – nicht getrennt lebend und Merkblatt minderjährige Personen – Eltern nicht miteinander verheiratet – getrennt lebend) und für die Namensänderung ausländischer Staatsangehöriger ebenfalls drei gleich betitelte Merkblätter verfasst. Das Missbrauchspotenzial erscheint gross, kann doch mittels Namensänderung die Identität gewechselt und die Vergangenheit, etwa mit Bezug auf strafund betreibungsrechtliche Aspekte, verschleiert werden. In diesem Zusammenhang ersuchen die Kantonsräte HansPeter Amrein (SVP, Küsnacht), Erich Vontobel (EDU, Bubikon) und Roland Scheck (SVP, Zürich) mit einer Anfrage (11/2018) den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele schweizerische Staatsangehörige haben sich im Kanton Zürich

jährlich von 2011 bis 2017 um eine Namensänderung beworben und wie viele Namensänderungen wurden bewilligt? 2. Wie viele dieser Bewilligungen in den Jahren 2011–2017 betrafen Totaländerungen von a.) Vornamen, b.) Nachnamen und c.) beiden? Wie viele davon waren aufgrund von familienrechtlichen Vorgängen (Heirat, Scheidung, Adoption etc.) sowie Geschlechtsumwandlungen erfolgt? 3. Wie viele Bewilligungen in den Jahren 2011–2017 betrafen ausländische Staatsangehörige und wie viele Staatenlose? Wie viele Bewilligungen in diesen beiden Kategorien betrafen Personen mit Geburtsdatum 1. Januar eines Jahres? Wie verteilt sich hier die Aufteilung auf Änderung von Vor-, Nach- und beiden Namen? 4. Ist sichergestellt, dass Missbrauch, etwa durch Kriminelle oder Pleitiers, verhindert werden kann respektive diese Personen auch nach Namensänderung weiter in den entsprechenden Datenbanken und Registern auch

mit ihren früheren Namen aufgelistet sind und ein Vermerk auf ihre ehemalige Namen aufgeführt wird? Falls nicht, bis wann und wie kann dieser Missstand behoben werden? Falls dies nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kantons Zürich fällt: Wie will er sich bei Bund und Gemeinden einsetzen, um dieses Ziel zu erreichen? 5. Das Gesetz verlangt für eine Namens­ änderung achtenswerte Gründe (Art. 30 Abs. 1 ZGB). Lehre und Praxis unterscheiden dabei 3 Fallgruppen: Die erste Fallgruppe ist diejenige der ehe- und kindesrechtlichen Namens­ änderungen sowie Namensänderungen bei Geschlechtsumwandlungen. Die zweite ist diejenige der Änderung bei objektiv nachteiligen Namen, z.B. solche, welche den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben oder diesem sonstwie das Fortkommen erschweren. Als dritte Gruppe schliesslich wird diejenige der subjektiv nachteiligen Namen unterschieden. Darunter fallen sämtliche Gründe

Tumasch Mischol Kantonsrat SVP Hombrechtikon

Einen seltenen Moment gab es am vergangenen Montag im Kantonsrat. Der Kantonsrat hatte tatsächlich Einsicht, einen wirkungslosen Gesetzesartikel abgeschafft und damit Regulierung und Bürokratie abgebaut. Das Zürcher Kantonsparlament hat die Kurspflicht für Hundehalter gestrichen und setzt auf Eigenverantwortung. Im Dezember 2005 zerfleischten drei Pitbull-Terrier einen sechsjährigen Knaben. Der äusserst tragische Vorfall und die hochemotionale Debatte in den Medien befeuerten den Gesetzgeber zur Überregulierung. Das Hundegesetz wurde 2008 wuchtig mit fast 80 Prozent Ja-Stimmen an der Urne angenommen. In der öffentlichen Diskussion ging es seinerzeit aber nicht um Hundekurse, sondern ausschliesslich um die Frage, ob das Hundegesetz mit oder ohne Kampfhundeverbot eingeführt werden soll. Zürich erhielt darauf hin das wohl strengste Hundegesetz schweizweit. Sämtliche Hundehalter mussten auf Bundesebene mittels Kursen einen Sachkundenachweis erlangen und im Kanton Zürich müssen die Halter eines grossen oder massigen Hundetyps zusätzlich noch Welpenund Junghundekurse besuchen. Zwischenzeitlich haben die Fakten gezeigt, dass die Hundekurse nicht die gewünschte Wirkung bringen. Auf Bundesebene wurde im Schlussbericht der Evaluation der Sachkundenachweise fest­ gehalten, dass dem Obligatorium keine objektive Wirkung anhand von «Hard Facts», wie eine Abnahme von Vorfällen oder Verhaltensunterschiede zwischen Per­ sonen mit und ohne Kursbesuch, zugeschrieben wird. Aufgrund dessen hat Bundesbern das Obligatorium für Hundehalter für den Erwerb eines Sachkundenachweises per 1. Januar 2017 abgeschafft. Auf kantonaler Ebene zeigte die regierungsrätliche Beantwortung meiner Anfrage 34/2016, dass die Anzahl Beissvorfälle bei gleichbleibender Anzahl Hunde im Kanton Zürich und trotz Obligatorium zur praktischen Hundeausbildung nicht rückläufig ist. Aufgrund dieser Ausgangslage habe ich im September 2016 zusammen mit René Isler (SVP, Winterthur) und Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Abschaffung des Hundekursobligatoriums forderte. Am 27. März 2017 wurden diese Parlamentarische Initiative sowie eine gleichlautende der FDP mit klarem Ratsmehr überwiesen. Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit präsentierte dem Kantonsrat nach intensiver Beratung eine Vor­ lage, die die Hundekurse aber nicht abschaffen, sondern ausbauen wollte. Seit der Abschaffung der Sachkundenachweise per 2017 müssen im Kantons Zürich für eine Namensänderung, welche nicht geradezu belanglos erscheinen. Die nachfolgenden Fragen betreffen ausschliesslich die­se 3.  Fallgruppe: a. In der Lehre finden sich Meinungen, welche beispielsweise das Hervorheben oder die Verdeckung einer bestimmten Religionszugehörigkeit oder die Änderung ei­nes ausländisch klingenden Namens in einen schweizerischen, nach erfolgter Einbürgerung, als achtenswerte Beweggründe qualifizieren. Besteht im Kanton Zürich für diese Fallkategorie eine Praxis? Falls ja, wie sieht diese aus? b. Lässt der Kanton Zürich beispielsweise auch Namensänderungen zu mit der Begründung, dass eine Person unter ihrem Namen leide oder einfach unzufrieden sei, obwohl objektiv dazu keine Veranlassung besteht?

nur diejenigen Hundehalter eine praktische Hundeausbildung besuchen, welche einen grossen oder massigen Hundetyp halten. Nach dem Willen der Kommission hätten künftig alle Hundehalter, d.h. auch die diejenigen mit kleinwüchsigen Hunden eine Hundeausbildung besuchen sollen. Rund die Hälfte aller Hundehalter wäre so zusätzlich vom Obligatorium betroffen gewesen. Die Gesetzesvorlage hätte zum Status Quo mehr Regulierung und doppelt so viele Betroffene gebracht. Am vergangenen Montag debattierte der Kantonsrat über die Vorlage der Kommission und die Parlamentarischen Initiativen. Verschiedene Parteien sahen ein, dass die Hundekurse wohl nicht viel bringen. Die EDU war zwar gegen eine Verschärfung, stimmte den Kursen dennoch zu, weil man nicht auf Eigenverantwortung setzen könne. Die GLP sah keine Notwendigkeit für die Ausdehnung der Kurse, die Alternative Liste sprach von Überregulierung und dennoch unterstützten beide Parteien das Kursobligatorium. Letztlich entschied eine knappe Mehrheit von SVP, FDP und CVP und beschloss das Ende der obligatorischen Hundekurse. Es ist ein Irrglauben, dass die Hundekurse einen Hundehalter befähigen, wie die Autoprüfung den Autofahrer. Wer Autofahren will, muss erst Theorie büffeln und darüber eine Prüfung ablegen. Dann Fahrstunden nehmen und eine praktische Fahrprüfung bestehen. Erst wenn beide Prüfungen bestanden sind, ist jemand befähigt, ein Auto zu lenken. Die Hundekurse müssen aber nur eines – nämlich besucht werden. Zudem ist es ja nicht einmal zwingend der Hundehalter, der mit dem Hund auch Gassi geht. Der allergrösste Teil der Hundehalter pflegt einen guten und verantwortungsbewussten Umgang mit seinen Tieren. Dass sind auch diejenigen, die von den Kursen profitieren. Die «Sürmel» und «Glünggis» unter den Hundehaltern werden mit einem Kurszwang nicht erreicht. Die erledigen mit dem Besuch des Obligatoriums höchstens eine lästige Pflicht. Ein tragisches Unglück, wie seinerzeit in Oberglatt, kann auch mit den besten Kursen nicht verhindert werden. Der seinerzeit verurteilte Halter der drei Pittbulls war eine zwielichtige Figur, hatte seine Tiere aus einer zweifelhaften Zucht aus dem Ausland eingeführt und hielt sie unsachgemäss und in ungenügender Weise. Das Aufrechterhalten des Kursobligatoriums hätte die Bevölkerung nicht vor solch­en strafrechtlich relevanten Taten geschützt. Viele Hundetrainer oder Hundeschulleiterinnen äusserten sich in jüngster Zeit ebenfalls dahingehend, dass der Kurszwang nicht sehr befriedigend sei. Sie würden vor allem die Arbeit mit denjenigen Hundehaltern schätzen, die freiwillig zusätzliche Hundekurse besuchen. Statt eine gesetzliche «Nice To Have»Regelung weiter auszubauen, hat der Kantonsrat nun auf eine unnötige Gesetzesregelung verzichtet und setzt auf Eigenverantwortung. Das Obligatorium für die Hundeausbildung wird abgeschafft. 6. Wie viele Male wurde in den Jahren 2011–2017 ein bereits einmal gewechselter Vorname, wie viele Male ein bereits gewechselter Nachname und wie viele Male bereits beide gewechselten Namen nochmals gewechselt und aus welchen Gründen?


4  AKTUELL

Der Zürcher Bote  |  Nr. 3 | Freitag, 19. Januar 2018

GEMEINDEWAHLEN 2018

Tagung zum Auftakt ins Wahljahr unter dem Motto «Mehr Schweiz» «Mehr Schweiz – SVP wählen», so lautete der Titel der Arbeitstagung vom Samstagvormittag, 13. Januar 2018, im Doktorhaus in Wallisellen. Die von mehr als 100 Kandidatinnen und Kandidaten, Wahlkampfverantwortlichen und interessierten Mitgliedern besuchte Veranstaltung war gleichzeitig der Auftakt in das Wahljahr 2018. ba. Neben praktischen Wahlkampftipps, Fertigkeiten und Argumenten wurden diejenigen Themen vertieft behandelt, welche den Wahlkampf seitens der SVP stark prägen werden. Nach der Begrüssung durch den lokalen Sektionspräsidenten und Gemein­d eratskandidaten Thomas Eckereder schwor Parteipräsident Konrad Langhart die Anwesenden auf die Wichtigkeit der anstehenden Gemeindewahlen ein. «Wir alle stellen uns nicht zum Selbstzweck zur Wahl. Es geht uns um das Wohl der Bevölkerung und des Gewerbes. Wir wollen einen sicheren und prosperierenden Kanton Zürich. Dafür kämpfen wir und mit unserem Parteiprogramm haben wir die besten Rezepte». Konrad Lang-

hart mahnte davor, dass wenn nicht die SVP die Sitze in den Parlamenten und Exekutiven besetzt, die anderen Parteien zum Zug kommen. Und diese vertreten nicht unsere Politik. Die Kantonalpartei unterstützt die Sektionen und Kandidaten mit verschiedenen Hilfsmitteln. Doch der Wahlkampf muss auf Stufe Sektion geführt und gewonnen werden.

Medienarbeit im Fokus Nationalrat Claudio Zanetti konnte aus seinem reichen Fundus an Erfahrungen schöpfen und referierte darüber, wie Politiker und Sektionen dank Leserbriefen und aktiver Medienarbeit erfolgreich sein können. «Es ist wichtig, dass die Medienarbeit neben den vielen Ver-

anstaltungen und Aktivitäten nicht vernachlässigt wird», so Claudio Zanetti.

Die Kostenwelle im Sozialbereich rollt Das Schwerpunktthema Migration und Sozialpolitik wurde von Nationalrätin Barbara Steinemann behandelt. Als Mitglied der Sozialbehörde in Regensdorf kennt sie die grossen Probleme im Sozialbereich bestens. Die Sozialkosten entwickelten sich in den letzten 10 Jahren in allen Gemeinden in die falsche Richtung. Der Steuerzahler wird durch den Bereich Soziales immer mehr belastet. «Die grosse Kostenwelle ist erst ins Rollen geraten und wird die Gemeinden in den nächsten Jahren voll treffen», warnte Barbara Steinemann. Schuld für die Sozialmisere ist die ungebremste Zuwanderung, auch gerade von Asylsuchenden aus Afrika. Aber auch die Sozialindustrie mit ihren unzähligen teuren Angeboten sorgt für einen immensen Kostenschub.

Gewerbe- und bürgerfreundlich politisieren

Der Wahlkampf ist lanciert. Mehr als 100 Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer nahmen an der Tagung in Wallisellen teil.

Als Gewerbler und langjähriger Gemeindepräsident konnte Nationalrat Bruno Walliser aufzeigen, weshalb es mehr SVP in den Behörden braucht. «Wer eine gewerbefreundliche Gemeindepolitik will, der muss den Gemeinden wieder mehr Kompetenzen für ihre Aufgabenerfüllung geben», so Bruno Walliser. Auch wenn die Gemeinden in zahlreichen Bereichen fremdbestimmt sind, können gerade SVP-Behördenmitglieder

SVP BEZIRK ANDELFINGEN

Hans-Peter Amrein am SVP-Politlunch «Wer regiert im Kanton Zürich?» lautete der Titel von Kantonsrat Hans-Peter Amreins Referat am SVP-Politlunch vom 10. Januar in der Obermühle in Flaach. us. Der auf der Forch wohnhafte SVPKantonsrat Hans-Peter Amrein war nicht wirklich angetan von dem ihm zugeschriebenen Attribut, wonach er das eigenwilligste Mitglied im Zürcher Kantonsparlament sei. Zu den gewissenhaftesten gehört er aber ganz bestimmt – sowohl bezüglich Anwesenheit im Rat als auch bezüglich seiner Vorbereitungen auf jede RatsVerhandlung. Paul Mayer, Bezirkspräsident der SVP, führte den Referenten ein.

Fehlendes Ausgabenbewusstsein «Wer regiert im Kanton Zürich?» lautete der Titel von Kantonsrat Amreins Referat am SVP-Politlunch vom 10. Januar in der Obermühle in Flaach. Ge-

mäss Lehrbuch hätten der Souverän, also das Volk, die Regierung und der Kantonsrat in der Politik das Sagen. Zu­ nehmend – stellte Amrein fest – mischen sich aber auch Gerichte ins politische Geschehen ein: Etwa wenn sie die Ausweisung krimineller Ausländer verhindern oder wenn die Bürgerrechtserteilung zum Verwaltungsakt erniedrigt wird. Träten derzeit die bürgerlichen Parteien mit dem Slogan «Fünf gewinnt» zu den Regierungswahlen an, so sei, selbst wenn diese Kampagne zum Erfolg führe, keineswegs sicher, dass der Kanton Zürich bürgerlicher regiert werde als früher. Würde er das, dürfte nicht bloss das Wachsen der Ausgaben im Staatshaushalt gebremst werden, dann müssten

SVP Bülach am «Bächtelen»

Ganz nach dem Motto: «SVP bi de Lüt» war die SVP Bülach dieses Jahr auch am Bächtelen vertreten. Und zwar nicht nur mit einer Beiz in der «Schüür», wo für das leibliche Wohl gesorgt war, sondern auch noch mit einer SchnitzelbankTruppe unter dem Motto: «Salz und Pfäffer». Die Stadtratskandidaten Andrea Spycher und Cornel Broder haben mit ihren Reimen so manchen wunden Punkt der Bülacher Lokalpolitik kritisch beleuchtet – musikalisch begleitet vom beeindruckenden Klang des Sousafons gespielt von August Benz.

die viel zu grossen Verwaltungsapparate ausgedünnt werden – damit die Ausgaben endlich sinken würden.

Wachsamer und kritischer sein

noch immer vieles bewegen. Anhand von praktischen Beispielen bei den The­ men Parkplatzgebühren, Baubewilligungsverfahren, Gemeindepolizei und Tempo-30-Zonen zeigte Bruno Walliser auf, dass eine gewerbe- und bürgerfreundliche Politik in den Gemeinden nach wie vor möglich ist.

Nahe am Souverän sein Praktische Tipps für den Strassenwahlkampf wurden den Anwesenden von Kantonsrätin Anita Borer in ihrem Referat zum Thema «Nahe beim Souverän» weitergegeben. Die SVP ist als volksnahe Partei verpflichtet, Strassenaktionen durchzuführen und so die Sorgen und Nöte der Bevölkerung im direkten Gespräch abzuholen. «Es lohnt sich, bei Wind und Wetter Standaktionen und Unterschriftensammlungen durchzuführen. So sehen und merken die Leute, dass es die SVP ernst mit ihren Anliegen meint», so die Sektionspräsidentin aus Uster.

SVP-Politik ist mehrheitsfähig In seinem Referat «Für Starke und lebenswerte Gemeinden» zeigte Kantonsrat Stefan Schmid auf, dass es sich lohnt, auf kommunaler Ebene Einfluss zu nehmen. Viele Themen werden zwar auf Bundesebene diskutiert und entschieden, jedoch müssen die Gemeinden dann die Auswüchse und Probleme bewältigen. Mit konkreten Beispielen und Vergleichen konnte der Präsident der SVPWahlkommission eindrücklich aufzeigen, dass es einen grossen Unterschied macht, ob in einem Gemeinderat SVPPolitik gemacht wird oder nicht. «Die vergangenen Abstimmungen ha­ben ge­ zeigt, dass die SVP Lösungen hat, welche von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung gutgeheissen werden. Nutzen wir diese Gewissheit und machen erfolgreiche Sachpolitik für unsere Gemeinden und unseren Kanton», so Stefan Schmid zum Abschluss der Tagung.

Erneuerungswahlen für den Kantonsrat und Regierungsrat am 24. März 2019 Der Regierungsrat hat als Termin für die Erneuerungswahlen des Kantonsund des Regierungsrates für die Amtsdauer 2019 bis 2023 den Sonntag, 24. März 2019 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahl des Regierungsrates findet am Sonntag, 19. Mai 2019, statt. pd. Die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates finden am 20. Oktober 2019 statt. Der Regierungsrat legt für dasselbe Datum auch die Erneuerungswahlen der zürcherischen Mitglieder des Ständerates fest. Ein allfälliger zweiter Wahlgang soll mit Blick auf die am 2. Dezember 2019 beginnende Wintersession der Bundesversammlung so früh wie möglich erfolgen, damit die neuen Ständeratsmitglieder ihre Arbeit möglichst frühzeitig aufnehmen können. Als Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang und als kantonaler Abstimmungstermin legt der Regierungsrat

demnach den 17. November 2019 fest, sofern am 24. November 2019 keine eidgenössische Volksabstimmung durchgeführt wird. Findet am 24. November 2019 eine eidgenössische Volksabstimmung statt, gilt dieses Datum auch als Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang der Erneuerungswahlen der zürcherischen Mitglieder des Ständerates und als kantonaler Abstimmungstermin. Ergänzend zu den eidgenössischen Abstimmungsterminen hat der Regierungsrat den 1. September 2019 als zusätzlichen kantonalen Abstimmungstermin bestimmt.

LESERBRIEF

Die #metoo-Frauen

Aber «ein bisschen Macht» hätten die Ein Hype zum Thema Übergriffe auf wird den Opfern mediale AufmerksamRegierenden schon. Doch allzu oft lies- Frauen, nämlich «#metoo» (mich auch) keit zuteil, und zwar nicht zu knapp. Anderseits sind aber Fälle, in denen sen sie sich Entscheidungen auch von mit immer neuen, pikanten Enthüllunwohlorchestrierten Medienkampagnen gen geistert zurzeit durch die Medien. Frauen solche Übergriffe provozieren diktieren. Darin melden sich Frauen zu Wort, die und wohlwollend dulden, nicht gerade Amrein erinnerte dabei an die kürz- von Männern belästigt wurden. Da es selten. Und dienen beispielsweise dazu, liche Wahl der neuen Staatsschreibe- sich bei den mutmasslichen Tätern ihren Karrieren Schub zu verleihen. Darin – eine bekennende Feministin, Mit- ausnahmslos um prominente Männer rüber wird aber nicht berichtet. glied der weit links von der SP stehen- handelt, ist das Interesse der Medien den Alternativen Liste. Diese zieht fort- entsprechend gross. Als willkommener Otto Weiersmüller, an die Fäden in der Staatskanzlei: Ei- Nebeneffekt (oder eher Hauptzweck?) Uetikon ne «Meisterleistung» der bürgerlichen Mehrheit. Oder die Vorgänge zur Einbürgerung: LESERBRIEF Endlich ist es auf eidgenössischer Ebene gelungen, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung klarer, bestimmter, verpflichtender festzulegen. Was tut die Was ändert sich mit dem Lehrplan 21 noch Wert auf Klassenunterricht legt. Zürcher Justizdirektion unter Jacqueli- und seiner OECD -«Kompetenzorien­tie­ Wir sind Bildungsflüchtlinge geworden ne Fehr? Sie fordert alle Gemeinden auf, rung» mit dem «selbstgesteuerten Ler- und wir müssen Job/Umzug alles unter alle nach alter, löchriger Ordnung Ein- nen»? Ein Vater berichtet: Meine Toch- einem Hut bringen, nur um meine bürgerungsberechtigten gezielt aufzu- ter besuchte den normalen Klassen­ Tochter nach fast einem Jahr ohne Bilfordern, sich rasch noch das Schweizer unterricht (direkte Instruktion) mit dung endlich wieder Bildung zu ermögBürgerrecht zu sichern, bevor die Ver- Deutsch und Mathe in der 1. und 2. Pri- lichen. Ich bin von Beruf Informatiker, schärfung in Kraft trete: Ausverkaufs- marklasse. Das war sehr gut und effizi- aber die Computer in den Klassenzimpolitik zur Entwertung gültiger Beschlüs- ent. In der 3. Klasse (ab September 2016) mern machen es den Eltern unmögse des Eidgenössischen Parlaments – wurden anstelle des Klassenunterrich- lich, ihren Kindern zu helfen. Kinder und das im bürgerlich regierten Kan- tes «neue» Lernmethoden mit Kompe- würden Schulbücher für strukturiertes ton Zürich. tenzorientierung, Integration/Inklusi- Lernen brauchen. Ich möchte nur anHans-Peter Amrein hielt mit besorg- on und selbstgesteuertem Lernen ein- dere Eltern warnen, wie dramatisch die ten, teils zornigen Kommentaren zu geführt. Jetzt wurden von den Lernbe- Umstellung und Verschlechterung mit solchen Vorgängen nicht zurück. Und gleitern (nicht mehr Lehrer) nur noch den neuen Lernformen, der Arbeitser ermahnte die Bürgerinnen und Bür- Arbeitsblätter mit Aufgaben verteilt. blätterverteilung und dem Lernen am ger, die Regierungstätigkeit viel wach- «Wann beginnt der Unterricht dieses Computer gegenüber dem bewährten samer, viel kritischer zu verfolgen. Und Schuljahr?», fragte mich meine Tochter Klassenunterricht ist. Mein Kind sollte aufzuhorchen, wenn mittels Verord- nach eineinhalb Wochen mit den neu­ ab September 2017 acht Stunden pro nung statt mittels Gesetz regiert werde. en Lernmethoden. Es war eine absolu- Woche in allen drei Hauptfächern selbstDenn Verordnungen würden von der te Zeitverschwendung, ein Alptraum. gesteuert lernen. Ein Alptraum! Verwaltung formuliert. Und die Verwal- Mein Kind braucht dringend Lehrer, die tung fühle sich höchst selten bürgerli- es unterrichten. Ich suche gerade ei­ Peter Aebersold, nen Job in der Nähe einer Schule, die chen Idealen verpflichtet. Zürich

Was ändert sich mit dem Lehrplan 21?


AKTUELL  5

Der Zürcher Bote  |  Nr. 3 | Freitag, 19. Januar 2018

ABSTIMMUNG VOM 4. MÄRZ 2018

Lehrplan vors Volk Das Komitee hinter der Mitbestimmungsinitiative (Lehrplan vors Volk) lud zur Pressekonferenz. Nebst Medienvertretern waren auch Unterstützer und Interessierte an diesem Morgen anwesend. Wortreich, aber pointiert trug das Komitee, bestehend aus einem Lehrer, einem Kinderarzt, einer Bildungspolitikerin, einer Schulpflegerin und dem Vizepräsidenten der Jungfreisinnigen, seine gewichtigen Argumente für eine direktdemokratische Mitbestimmung bei der Schulbildung vor.

Stärkung der Volksschule Zahlreiche pädagogische Änderungen, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden und spätestens mit dem neuen Lehrplan für verbindlich erklärt werden, entsprechen nicht den Vorstellungen von Gewerbevertretern, Lehrlingsausbildnern, Hochschulen und Eltern. Das hat die Volksschule in eine tiefe Legitimationskrise gestürzt. Lehrbetriebe stützen sich immer seltener auf Schulnoten und ziehen externe Tests bei, Eltern sind misstrauisch und mischen sich vermehrt in schulische Angelegenheiten ein und Privatschulen schiessen wie Pilze aus dem Boden. Alle spüren

es: Die Volksschule hat sich vom Volk abgekoppelt. Durch die Mitbestimmungsinitiative erhält die Schule die Chance, sich eine breite Abstützung bei der Bevölkerung abzuholen. Sollte der Lehrplan angenommen werden, dürfen sich Schulen und Lehrer wieder einer grösseren Akzeptanz durch die Bevölkerung sicher sein, und sollte er abgelehnt werden, so wissen wir, dass der bisherige Lehrplan noch immer hohes Ansehen geniesst und ein neuer Lehrplan sich stärker am alten orientieren muss. Sollte der Lehrplan jedoch nicht zur Abstimmung kommen und, wie geplant, von selbsternannten Bildungsexperten am Volk vorbei implementiert werden, dürfte der Vorwurf der Abgehobenheit der Volksschule schwierig zurückzuweisen sein. Durch die direktdemokratische Legitimierung des Lehrplans wird der Volksschule und ihren Vertretern der Rücken gestärkt.

Demokratische Tradition Eine Abstimmung über ein bildungspolitisches Thema wäre nichts Neues. Wir stimmen über Fremdsprachen in der Unterstufe, Schweizerdeutsch im Kindergarten oder über sogenannte Harmonisierung in der Volksschule ab. Es wäre nur konsequent, die Bevölkerung auch über die Bildungsinhalte der Volksschule befinden zu lassen.

Konsequenz Einbezug der Betroffenen Momentan wird der Lehrplan vom Bildungsrat festgesetzt und vom Regierungsrat genehmigt. Er betrifft aber die ganze Bevölkerung: Lehrer, Eltern, Gewerbevertreter, Lehrlingsausbildner, Gemeinden und Bürger. Nur wenn ihre Stimme zum Tragen kommt, kann ein breiter Erfahrungsschatz in die Schule einfliessen. Es wäre der Qualität abträglich und zutiefst undemokratisch, wenn Bildungsbürokraten hinter verschlossenen Türen einen Lehrplan ausbrüten könnten, den sie dann am Volk vorbei implementieren. In der Schweiz entscheidet die Basis – zu Recht.

Verzweiflung bei den Gegnern

Hannes Geiges, Anita Borer, Régis Ecklin, Camille Lothe und Sandro Lienhart geben den Medien Auskunft. (von links)

gung zu selektiver Wahrnehmung, die Schule könne zum Spielball der Politik werden. Natürlich gefällt ihr der Status quo mit der Schule als Spielball von Bildungsbürokraten besser. Bildungsbürokraten streiten nämlich nicht, sie nicken ab und klopfen sich gegenseitig auf die Schulter. Könnte politisch und kontrovers über die Schule gestritten werden, entstünden die vernünftigsten Lösungen. Jeder weiss: Erstrittene Kompromisse sind besser als erduldete.

Infolge Argumentationsarmut zeigte Regierungsrätin Silvia Steiner an ihrer Pressekonferenz Mut zur Ironie: Die Schule brauche Stabilität, liess sie verlauten. Dass ausgerechnet die Kreise, die mit dem Lehrplan 21 den kopflosen Totalumbau unseres bewährten Schulwesens vorantreiben, über Stabilität sinnieren, ist nicht ohne Witz. Ferner befürchtet die Magistratin mit Nei-

tie erklären können müssen. Eine Besonderheit unserer Demokratie ist, dass wir zu Sachfragen Stellung nehmen können. Wir befinden darüber, ob wir die Wehrpflicht behalten wollen, wir stimmen über Gotthardröhren ab und wir entscheiden selber, ob wir Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen zahlen wollen. Lassen Sie uns auch über unsere Schulbildung entscheiden, denn diese ist von deutlich grösserer Tragweite. Ja zur Mitbestimmungsinitiative.

Im Lehrplan 21 steht, dass die Schüler die Besonderheiten unserer Demokra-

Régis Ecklin, Zollikon

LESERBRIEF

Ist der Sozialismus reformierbar? Was uns die Geschichtsschreibung lehrt ist interessant. Der Sozialismus sollte ehemals mit einer Revolution weltweit durchgesetzt werden. Der Sozialismus war als Vorstufe zum Kommunismus gedacht. Da der Weltsozialismus mit einer Revolution nicht erreichbar war, wandelte sich der Sozialismus zur Sozialdemokratie. Das Ziel ist dasselbe geblieben. Die sozialistischen Theorien sollen mit demokratischen Mitteln umgesetzt werden. Das ist auf Samtpfoten ein schlau geführter Kampf. Das übersehen die Menschen heute leicht. Der sozialistische Kampf geht also unbeirrt weiter. Es ist merkwürdig, wenn Sozialdemokraten und vor allem die Jusos aus der langen sozialistischen Geschichte gar nichts lernen. Diese Geschichte ist mit Gräuel gepflastert. Entschuldigun-

gen und eine Reformation sind überfällig, oder sieht man damit, den Boden unter den Füssen zu verlieren? Ist es so, dass der Sozialismus nicht reformierbar ist? Dann bleiben alle Ziele auf der sozialistischen Agenda bestehen: u.a. die Überwindung des Kapitalismus, der Kampf gegen die Kirche, die Zerstörung der traditionellen Familie, die Kontrolle der Kinder vom Kindergarten bis zur Oberstufe, mehr Regulierung, mehr Gleichmacherei, weniger Wettbewerb, Beteiligung an der Verbrüderung der sozialistischen Nationen. So etwa sieht der Gang in eine schöne heile Welt aus. Damit wird aber für uns alle die Luft dünn. Die am Sozialismus gescheiterten Staaten sollten uns eine Lehre sein. Max Matt, Altstätten SG

DER EU-R AHMENVERTR AG: BEHAUPTUNGEN UND FAK TEN

Die Schweiz und der EU-Binnenmarkt Über den Zugang zum europäischen Binnenmarkt wird aktuell viel geschrieben. Um Behauptungen und Fakten zu trennen, braucht es eine Auslegeordnung. Die EU definiert den Binnenmarkt wie folgt: «Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist ein einheitlicher Markt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist und in dem die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz frei wählen sowie ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit nachgehen können.» (Quelle: EUR-Lex). Diese EU-Definition verschweigt, dass die EU -Kommission sich im Binnenmarkt die ausschliessliche Befugnis zur Regulierung und Gleichschaltung aller Wirtschaftsabläufe gesichert hat. Die «Regulierungshoheit» der EU-Kommission bezieht sich auf ganze Branchen (z. B. Landwirtschaft), aber auch auf Grundsätze (z. B. Wettbewerbsregeln). Der Binnenmarkt ist Hoheitsgebiet des EU-Gerichtshofs, dessen Urteile für alle Teilnehmer am Binnenmarkt verbindlich sind. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EU-Binnenmarkts. Und die EU ist nicht Mitglied des Binnenmarktes Schweiz. Der Freihandelsvertrag von 1972 gewährleistet indessen den beiderseitigen Zugang zu beiden Binnenmärkten – ohne dass Regulierungen und Gerichtshoheit der Gegenseite für den eigenen Binnenmarkt übernommen werden müssen.

Bilaterale Verträge und Binnenmarkt Bilaterale (zweiseitige) Verträge garantieren beiden Parteien (Staaten oder staatsähnlichen Gebilden wie der EU) Gleichberechtigung – also Begegnung auf gleicher Augenhöhe. Das gewährleistet einfachen und unbürokratischen gegenseitigen Marktzutritt. Der Binnenmarkt schreibt dagegen Unterwerfung unter Einheitsregeln und EU-Gerichtshof vor. Bilaterale Verträge

entstehen auf der Grundlage von Freihandel unter Gleichberechtigten – ohne Zwang zur Übernahme unerwünschter Regulierungen der Gegenseite. 1999 vereinbarte die Schweiz mit der EU unter dem Namen «Bilaterale I» ein Paket von sieben Abkommen. Vier dieser Abkommen (Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliche Aufträge, Landwirtschaft) betreffen den Zugang zum EU-Binnenmarkt. Insbesondere Grossunternehmen lobbyieren intensiv um Angleichung des Schweizer Rechts an EU -Recht – weil sie sich in zwei Märkten nicht unterschiedlichen Gesetzesbestimmungen unterziehen wollen. Sie verfolgen da­bei allein Konzerninteressen. Von andern Marktteilnehmern geforderte Rahmenbedingungen sowie das Landesinteresse kümmern die Grosskonzerne dabei kaum. Die Schweiz hat freiwillig gewisse EURegulierungen übernommen: Im Vordergrund steht dabei das Bedürfnis, Anforderungen an Schweizer Produkte jenen der EU anzugleichen. Ob übernommene EU-Regulierungen den Schweizer Vorstellungen von Rechtsgleichheit und Wirtschaftsfreiheit genügen, interessiert dabei oft erst in zweiter Linie. Der Bundesrat behauptet, die bila­ teralen Abkommen würden in der Schweiz eine Wertschöpfung von zehn Milliarden Franken jährlich auslösen. In Tat und Wahrheit resultieren 95 Prozent dieser Wertschöpfung aus dem Freihandelsabkommen von 1972 (Rudolf Strahm). Dieser Wertschöpfung stehen sechzig Milliarden Franken Regulierungskosten gegenüber, welche die Schweizer Wirtschaft – auch aus der Übernahme von EU -Regulierungen – zu bewältigen hat. Ausserdem belasten die von den Gewerkschaften durchgesetzten «flankie-

renden Massnahmen» sowie die rasch zunehmenden Sozialhilfekosten im Gefolge der Personenfreizügigkeit die Wirtschaft in der Schweiz von Jahr zu Jahr stärker. Die Kosten der Bilateralen erweisen sich damit als höher als ihr Nutzen. Das Konzept «bilaterale Verträge» startete zweifellos als gute Idee. Die gute Idee wurde im Lauf der Jahre aber zunehmend pervertiert. Heute zwingen viele bilaterale Abkommen die Schweiz zu teurer Rechtsanpassung an die EU. Diese Verträge kosten zunehmend mehr als sie nützen. Mittels konsequenter Freihandelspolitik mit der EU, die auf Zwang zu regulatorischen Anpassungen verzichtet, würde die Schweiz besser fahren.

Mitgliedschaft oder Zugang Wenn im politischen Diskurs von «den Bilateralen» gesprochen wird, sind fast immer die «Bilateralen I» gemeint, die mittels sog. Guillotine-Klausel miteinander verbunden sind. Allein EU-Mitgliedländer sind Mitglie­ der des EU-Binnenmarkts. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EUBinnenmarkts. Im Freihandelsabkommen von 1972 wird der Zugang des Nicht-Mitglieds Schweiz zum EU-Binnenmarkt geregelt. Mit dem Zugang zum Binnenmarkt ist der Schweiz die freie Zirkulation von Waren und Personen zum und im EU -Raum gesichert. Zu Dienstleistungen und Finanzen gilt das (noch) nicht. Grundsätzlich hat jedes Mitglied der Weltwirtschaftsorganisation (World Tra­de Organisation WTO) Zugang zum Binnenmarkt jedes anderen WTO -Mitgliedlands. Da sowohl die Schweiz als auch die EU der WTO angeschlossen sind, ist der gegenseitige Zugang zum Binnenmarkt garantiert.

Ist der Zugang zum Binnenmarkt gesichert? Das Freihandelsabkommen 1972 sichert gegenseitigen zollfreien Handel zwischen der Schweiz und der EU für Industrieprodukte. Mit der WTO-Mitglied­ schaft ist der Schweiz der Zugang zum EU-Binnenmarkt auf Dauer gesichert. Das Freihandelsabkommen ist nicht Teil der Bilateralen I und somit auch nicht der Guillotine-Klausel der Bilateralen I unterworfen. Die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind abgesichert durch die WTO -Mitgliedschaft beider Vertragspartner. Konkret heisst das: Die EU darf keinerlei WTO -widrige Handelsschranken neu errichten. Die EU kann nicht willkürlich Sanktionen gegen die Schweiz beschliessen. Die EU darf gegenüber der Schweiz Zölle nicht anheben. Die WTO verbietet die Verschlechterung einmal eingeführter Handelsliberalisierungen. Allerdings bieten die Handelsbestimmungen der WTO keinen allgemeinen und umfassenden Schutz vor machtpolitischer Willkür.

Dennoch deckt die WTO -Mitgliedschaft gemäss Rudolf Strahm 95 Prozent der in bilateralen Verträgen und im Freihandelsabkommen 1972 festgeschriebenen Vereinbarungen mit der EU ab. Weder für das Freihandelsabkommen 1972 noch für die WTO -Mitgliedschaft besteht ein Verfalldatum. Beide Verträge können jedoch gekündigt werden. Die Kündigungsfrist zum Freihandelsabkommen beträgt ein Jahr. Eine Kündigungsabsicht wurde bis heute weder seitens der EU noch seitens der Schweiz je geäussert. Eine Kündigung mit dem Ziel, die Gegenseite handelspolitisch zu diskriminieren, verstösst gegen elementare WTO-Grundsätze. Einmal gewährte Zollvergünstigungen dürfen gemäss WTO Regeln nicht wieder eingeführt werden. Insgesamt viel wichtiger als die Bilateralen I für den Zugang der Schweiz zum EU -Binnenmarkt sind die WTO Mitgliedschaft einerseits, das Freihandelsabkommen Schweiz–EU von 1972 andererseits. Aus dem aktuellen EU-NO Newsletter.


6   STÄDTE ZÜRICH UND WINTERTHUR

Der Zürcher Bote  |  Nr. 3 | Freitag, 19. Januar 2018

Fadegrad

AU S D E M Z Ü R C H E R G E M E I N D E R AT

Egoismus und Sozialismus von Nina Fehr Düsel

Transparenz und Sicherheit Die Stadtpolizei Zürich soll be­ kanntlich gemäss Anordnung von Stadtrat Wolff die Nationalität der Täter nicht mehr nennen. Nur noch auf Nachfrage der Medien­ schaffenden soll deren Herkunft mitgeteilt werden. Ausgerechnet der für Transparenz bekannte Stadtrat Wolff will künftig Zensur­ politik betreiben. Die Nationalität von Kriminellen ist oftmals rele­ vant, da sie zu Diskussionen über die Ursache von Kriminalität und deren Bekämpfung führen kann. Ein Beispiel hierfür sind die Syl­ vesterkrawalle in Köln, wobei die Herkunft der Täter (Asylbewerber) für das Verständnis der Tat sehr entscheidend war. Der Unmut der Bevölkerung über diese Entschei­ dung Wolff‘s, welche er quasi im Alleingang gefällt hat, ist gross. Die SVP hat sogleich reagiert und nun die kantonale Volksinitiati­ ve «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» gestartet. Vor wenigen Tagen hat die Unterschriftensammlung begonnen. Sämtliche Statistiken ­belegen nämlich, dass die Krimi­ nalität wesentlich mit der Migrati­ on zusammenhängt. Offenbar will man die Ausländerkriminalität vertuschen. Dabei hat der Bürger ein Anrecht zu wissen, aus wel­ chen Ländern die Personen kom­ men, welche hier die Sicherheit beeinträchtigen und Mehrkosten bei der Polizei, Justiz und dem Strafvollzug verursachen. Die Schweizer Bevölkerung wollte der Entwicklung der Auslandkri­ minalität im Jahre 2010 mit der Annahme der Ausschaffungsinitia­ tive entgegenwirken. Das Parla­ ment nahm diesen Entscheid je­ doch nicht ernst und verwässerte den Volksauftrag, wonach krimi­ nelle ausländische Staatsbürger des Landes zu verweisen sind. Dass die Ausländerkriminalität in der Schweiz zu einem alltagsbe­ stimmenden Problem geworden ist, spüren nicht nur die Bürger, sondern auch die Behörden sind täglich mit diesem Problem und all seinen schwerwiegenden Fol­ gen für die Opfer konfrontiert. Auch den rot-grünen Politikern entgeht die Ausländerkriminalität nicht. Nur können sie mit der Pro­ blematik offenbar nicht umgehen, da Ausländerkriminalität nicht in ihr ideologisches Weltbild passt Eines steht fest: Für die Bekannt­ gabe der Nationalität besteht ein klares öffentliches Interesse, da die Bevölkerung ein Recht hat, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit infor­ miert zu sein. Die Statistiken be­ legen, dass bei gewissen Strafta­ ten Täter aus bestimmten Ländern überproportional vertreten sind. Für Transparenz und Sicherheit: Die Volksinitiative ist gestartet und wird sicherlich viel Anklang in der Bevölkerung finden!

Arrogante Grundhaltung

Wenn im Stadtzürcher Gemeinderat Themen des Tiefbauamtes behandelt werden, laufen linke Egoisten und intolerante Toleranzforderer zu Höchstleistungen auf. Aber der Reihe nach.

Derek Richter Gemeinderat SVP Kreis 3

Als erster und wichtigster Punkt der Tagliste verlas Fraktionschef Martin Götzl eine Fraktionserklärung der SVP. Nach diversen Vorankündigungen durch ultralinke Kreise, die den demokratisch gewählten Präsidenten der USA nicht willkommen heissen wollen (Trump not welcome), ist eine klare Strategie der Sicherheits- und Polizeiführung dringend. Sogar Aufrufe zu Mord (Kill Trump) waren zu lesen. Die Presse schweigt und der Stadtrat des Sicherheitsdepartements ist auf Tauchstation, einmal mehr verweigert er seinen Auftrag, er zählt lieber Zebrastreifen. Auch will er offensichtlich vornehmlich seine Klientel im besetzten Kochareal und in weiteren 30 besetzten Liegenschaften schützen. Der wichtigste Mann der Welt könnte Impulse für unsere Privatwirtschaft geben, so­ was wollen unsere Sozialisten jedoch mit allen Mitteln verhindern. Eigenartigerweise pflegen in diesem Zusammenhang aber genau diese linken Kreise eine ausgeprägte Willkommenskultur für alle, die geradeaus in unsere Sozialindustrie hereinflanieren.

Velo-Turbos am Werk Weiter gingen Forderungen in Form von Postulaten von linker Seite für einen

Abbau von Parkplätzen, MIV-Spuren und Forderungen für einen Veloweg vom Hubertus bis zum Albisriederplatz problemlos durch den Rat. Obwohl Ste­ phan Iten nachvollziehbar auf mangelnde Platzverhältnisse, Hinweise auf kantonale Entscheide oder Kosten hinwies, die Mühe war vergebens. Auch Bernhard im Oberdorf wies auf die steigenden Unfallzahlen bei den Velos hin, aber die linke Faktenresistenz war unerschütterlich. Auch eine Stufenpromenade am Limmatquai war Ziel einer grünen Motion und nach einiger Diskussion wurde immerhin ein unverfängliches Postulat für die runde Ablage daraus. So werden die Grünen keinen Na­ gel im Wahlkampf einschlagen, auch nicht mit einem Vorstoss, welcher die Spinne über dem Bucheggplatz für Velofahrer im Zuge der Renovation öffnen wollte. Eine Gefahr für eine zweite grüne Stadträtin wird mit solchen Vorstössen nicht geschaffen, ausserdem ist ein grüner Stadtrat bereits mehr als verantwortungslos genug.

Linke Widersprüche Das Beste kommt bekanntlich immer am Schluss und dies war ohne Zweifel eine Motion von SP und GLP, die Velo­ schnellrouten auf Strecken fordern, die der Regierungsrat aus dem beantragten Richtplan gestrichen hatte. Zwängen und «täubele» wie Kinder, die keine Bonbons bekommen, so die Haltung von Linken und Grünen. Erstaunlich war die Feststellung von links, dass man mit dem Velo am schnellsten von A nach B kommt, was die Frage aufwirft,

FRAKTIONSERKLÄRUNG

WEF – Demonstranten geben der Polizei den Takt vor Martin Götzl Gemeinderat Fraktionschef SVP Zürich

Gesucht wird der Stadtzürcher Polizeivorsteher, Polizeivorsteher Richard Wolff. Herr Richard Wolff, sind Sie noch da? Offensichtlich haben die Demonstranten das Zepter übernommen und teilen unverdrossen und öffentlich mit (TeleZüri Beitrag vom 11.01.2018), was die Polizeikräfte bei einer Anti-WEFDemo zu tun haben und was nicht. Die Demonstranten machen den Polizeivorsteher Wolff zum Schergen. Und jetzt wieder und auch in Zürich? «Welcome to Hell», die Hölle von Hamburg. Das wollen wir nicht! Das brauchen wir nicht! Die Protagonisten sind autonom. Sie sind rebellisch. Sie sind rechtsstaatsfeindlich. Sie sind militant. Sie sind erkennungsdienstlich meist unerkannt. Sie sind zerstörungswütig. Sie sind rücksichtlos. Sie sind terroristisch. Und sie sind ausgestattet mit sehr viel krimineller Energie! «Trump – not welcome», wenn der demokratisch gewählte Präsident der USA nach Davos kommt, soll in Zürich demonstriert werden? Krawallmacher, Chaoten, Hausbesetzer wollen von Stadtzürcher Plätzen und Strassen­ecken aus die Welt verändern oder gar verbessern? Sie haben Zeit, sie haben viel Zeit und kriechen aus ihren Löchern, in denen sie gedeihen. Aus Löchern in staatlich geduldeten, besetzten Liegenschaften, dem Zürcher Koch-Areal oder der Berner Reithalle. Sie solidarisieren und vernetzen sich. Ihr Demonstrieren ist meist von langer Hand vorbereitet und besitzt viel kriminelle Energie, welche unterbunden werden muss. Und sie haben die Unverschämtheit und for-

dern von den Zürchern Sicherheitskräften Zurückhaltung. So nicht! Was Stadtzürcher Chaoten anrichten können, haben sie vor einigen Monaten (in Hamburg) gezeigt; das wollen wir nicht. Das rot-grüne Stadtzürcher Polit-Establishment hat schulterzuckend und schweigend zugeschaut, was seine «herangezüchtete Klientel» angerichtet hat. Geister, welche Rot-grün gerufen hat, und nun nicht mehr verstummen. Ein Vorbote der geplanten Zürcher Anti-WEF Demo fand bereits am 13.01. 2018 statt, in Bern mit Transparenten «Kill Trump!». Aufruf zum Tö­ten eines demokratisch legitimierten Staatsoberhauptes durch linke Demon­stranten. Wo bleibt der Aufschrei in den Medien? Der Shitstorm im Internet? Die öffentliche Distanzierung linker Parteien von solchen Aussagen? Weshalb wurde das Vermummungsverbot nicht konsequent durchgesetzt? Zu diesen Themen sind von der SVP Vorstösse hängig, nämlich 2017/325 und 2017/343. Der verantwortliche und überforderte Zürcher Polizeivorsteher Wolff ignoriert regelmässig, dass das Vermummungsverbot konsequent durchzusetzen ist. Wolffs Argumentation mit der «Verhältnismässigkeit» ist obsolet und unterliegt gültiger und durchzusetzender Rechtmässigkeit und Wahrung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Reputation. Sein Verständnis von «Verhältnismässigkeit» ist offensichtlich, dass mutwillige Chaoten und Gesetzesverstossende in Watte verpackt «schalten und walten» können und sollen. Die SVP fordert den Stadtrat auf, sei­ ne Politik des Duldens umgehend zu korrigieren. Den Chaoten und Krawallmachern ist nicht mit Toleranz und Verhätschelung zu begegnen, sondern konsequent und mit Rechtmässigkeit. Gesetzesverstösse sind umgehend zu ahnden.

wozu es dann Veloschnellrouten braucht und wieso man mit dem Auto noch über sämtliche weiteren Buchstaben des Alphabets fahren muss, um ans selbe Ziel zu gelangen? In jedem Fall ist es hanebüchen, bestehende Infrastruktur nur für die Luxusansprüche einiger weniger zu demontieren. Dies hätte die Umsetzung dieser Forderung für den MIV und ÖV zur Folge lediglich für ei­ nen saisonales Binnenverkehrsmittel, das Velo. Selbstverständlich ist von den Sozialisten nicht die geringste Bereitschaft vorhanden, sich an den Kosten zu beteiligen. «Für wenige, statt für alle» würde es heissen, wenn die Linken ehrlich wären, aber dieser Widerspruch ist unlösbar.

In jedem Fall müssen die Karten nicht nur in der Stadtzürcher Velopolitik neu gemischt werden: Grund dafür ist eine Studie von Prof. Dr. Reiner Eichenberger, welcher eine Vollkostenrechnung des Velo- mit dem Autoverkehr gegenüberstellt. Das Ergebnis übertrifft die kühnsten Vermutungen sogar von eingefleischten Verkehrspolitikern wie dem Schreiber: während ein PKW-Kilometer mit rund 5 Rappen pro Personenkilomter zu Buche schlägt, sind es beim Velo über 22 Rappen! Das heisst mehr als der Faktor vier! Der SVP ist nicht daran gelegen, einzelne Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen aber die­se arrogante Grundhaltung der Linken, Grünen, getrieben vom privaten Verein VCS muss ein Ende finden. Dieser Egoismus ist unschweizerisch!

LESERBRIEF

Lehrplan 21: Zurück auf Feld 1 ! Die Initiative «Lehrplan vors Volk» fordert, dass das Volk zur grundsätzlichen Ausrichtung der Volksschule das letzte Wort hat. Denn mit dem Lehrplan 21 will die Bildungsdirektion die fragwürdigen Schulreformen der letzten Jahre zementieren. Mit den sogenannten «Kompetenzen», die sich jedes Kind selbst aneignen soll, während sich der Lehrer als «Coach» im Hintergrund hält, würden viele Kinder Schiffbruch erleiden. Das Recht auf eine umfassende Volksschulbildung, insbesondere auf den Er­ werb gefestigter und zukunftstauglicher Grundlagenkenntnisse und -fähigkeiten, steht aber allen Kindern zu. Spätestens seit der Hattie-Studie liegt es auf dem Tisch, dass der Klassenunterricht, in dem die Lehrerin zusammen mit ihren Schülern die Grundlagen erarbeitet, dem verfassungsmässigen Auftrag der Volksschule am besten gerecht wird.

In diesem Sinne fordert die Initiative auch für jedes Schulfach Jahresziele, die möglichst für alle Kinder erreichbar sind, statt der schwammigen «Zyklusziele» des Lehrplan 21. Die Auffassung der Bildungsdirektion, für jedes Kind seien je nach seinem Stand andere Ziele festzulegen, wäre eine Abkehr vom gleichen Recht auf Bildung für alle. Ein Ja zur Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» am 4. März leitet den Abbruch dieses fehlgeleiteten Experimentes mit unseren Kindern ein. Dass die Verantwortlichen schnell, schnell vor dem Volksentscheid begonnen haben, die Lehrkräfte auf den Lehrplan 21 zu trimmen und entsprechende Lehrmittel zu produzieren, zeigt wenig Demokratieverständnis, hält uns aber nicht von der Forderung ab: Zurück auf Feld 1! Marianne Wüthrich, Wil SG,

Stadtrats- und Gemeinderatswahlen vom 4. März 2018

SVP-Kandidatinnen und -Kandidaten stellen sich zum Gespräch Liebe Zürcherinnen und Zürcher Unsere Gemeinderats-Kandidatinnen und -Kandidaten wollen Sie kennen lernen und sind an den öffentlichen Standaktionen präsent, um im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen zu erfahren und unsere politischen Ziele für Zürich zu erklären. Besuchen Sie uns, wir freuen uns, Sie persönlich begrüssen zu dürfen. Kreis/Quartier

Datum

Zeit

Standort

3 4/5 6 9 10 11 12

Alt-Wiedikon 20. Januar 2018 Gewerbeschule 20. Januar 2018 Oberstrass 20. Januar 2018 Albisrieden 20. Januar 2018 Wipkingen 20. Januar 2018 Oerlikon 20. Januar 2018 Schwamendingen 20. Januar 2018

09.00 – 11.00 h 10.00 – 12.00 h 09.30 – 11.30 h 09.30 – 11.00 h 10.00 – 11.30 h 09.00 – 12.00 h 09.00 – 12.00 h

Schmiede Wiedikon Limmatplatz Rigiplatz A-Park Albisrieden Röschibachplatz Marktplatz bei Migros

1/2 3 4/5 6 7/8 9 10 11 12

Wollishofen 27. Januar 2018 Alt-Wiedikon 27. Januar 2018 Gewerbeschule 27. Januar 2018 Unterstrass 27. Januar 2018 Witikon 27. Januar 2018 Altstetten 27. Januar 2018 Höngg 27. Januar 2018 Seebach 27. Januar 2018 Schwamendingen 27. Januar 2018

09.30 – 11.30 h 09.00 – 11.00 h 10.00 – 12.00 h 09.30 – 11.30 h 09.00 – 12.00 h 09.00 – 11.00 h 10.00 – 11.30 h 09.00 – 12.00 h 09.00 – 12.00 h

Migros Morgental Migros Gutstrasse Limmatplatz Schaffhauserplatz Einkaufszentrum Lindenplatz Kappenbühlstrasse Kirche Maria Lourdes bei Migros

Gemeinderat: Liste 2 – SVP

Und in den Stadtrat: Susanne Brunner, Roger Bartholdi, Filippo Leutenegger, Michael Baumer, Markus Hungerbühler. Und als Stadtpräsident: Filippo Leutenegger.

Für eine sichere Zukunft in Freiheit!


KLEININSER ATE  7

Der Zürcher Bote  |  Nr. 3 | Freitag, 19. Januar 2018

Achtung! Zahle Höchstpreise für alle Autos.

Die SVP des Kantons Zürich auf Facebook www.facebook.com/ svpzuerich

Komme bei Ihnen vorbei.

18. Nationaler SVP-Jasscup

Telefon 044 822 26 11

mit Bundesrat Ueli Maurer und SVP-National- und Ständeräten

Samstag, 17. Februar 2018 09:45 – 16:00 Uhr,

Erfolgreich werben im «Zürcher Boten» und «Zürcher Bauern»

Türöffnung 9:00 Uhr

Turmatthalle, Stans NW

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Modus

Teilnehmer

Schieber mit zugelostem Partner. 4 Passen à 12 Spiele, gewertet 48 Spiele.

Zu diesem gemütlichen Anlass sind alle SVPPolitiker, SVP-Mitglieder, SVP-Sympathisanten sowie alle Jassfreunde herzlich eingeladen.

Kartenart

Anmeldung

Französische und Deutschschweizer Karten.

Preise Es gibt viele attraktive Preise. Jeder Teilnehmer erhält ein kleines Präsent. Wanderpreis für die Siegerin oder den Sieger. Schätzwettbewerb: 1. Preis Fr. 300.2. Preis Fr. 200.3. Preis Fr. 100.-

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit dem untenstehenden Talon per E-Mail, Post oder Fax baldmöglichst anzumelden (Platzbeschränkung). Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung inkl. Details und Wegbeschrieb. Anmeldeschluss ist der 9. Februar 2018

Organisation SVP Stans unter der Leitung von OK-Präsident Marc Christen und Nationalrat Felix Müri. Turnierleiter: Fabian Cadonau.

Teilnahmegebühr • Jassgebühr: Fr. 30.-

ist an der Eingangskasse zu bezahlen

• Mittagessen: Fr. 20.-

Essensbons sind an der Eingangskasse erhältlich

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Anmeldetalon Ich melde mich für den 18. nationalen SVP-Jasscup vom Samstag, 17. Februar 2018 an:

Französische Karten

Deutschschweizer Karten

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Vorname:

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PLZ Ort:

Tel.:

E-Mail:

Egal

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A nm e ld u ng b is s p ät e st en s 9. F e br u a r 2 01 8 an : S VP Ge n er a l s ek re t a r i at , Po st f ac h , 30 01 Be r n T e l. 0 3 1 3 00 58 5 8 - F ax 03 1 3 00 5 8 5 9 - M a i l: a nm e l du n g @ s vp .c h


8  VERANSTALTUNGEN

Der Zürcher Bote  |  Nr. 3 | Freitag, 19. Januar 2018

Stadt Zürich/Kreis 6 IMPRESSUM Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, ISSN 1660-6701 Kantonsrat/Fraktion 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse ISSN 2296-3480 Montag, 22. Januar 2018, 13.00 Uhr, Sitzung, 8, Pfäffikon. Aufgrund der Öffnungszeiten 175, Zürich. Offizielles Organ der Schweizerischen Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes. Zunfthaus zur Haue. im Hecht Pfäffikon fällt der Znüni-Stamm Volkspartei des Kantons Zürich. Stadt Zürich/Kreis 12 der SVP Pfäffikon im Januar 2018 aus. Abonnementspreis: Für die Schweiz jähr­lich Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Danach geht es weiter wie gewohnt; wir Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lager­ Parteimitglieder Fr.  strasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redak­tion: SVP, Lager­ freuen uns auf den nächsten Treff am 3. Fe- Uhr, Restaurant «Schwamedinge», SchwaSVP-STAMM zbv.ch, Ferdi Hodel (FH), Telefon 044  217 77 33, strasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, bruar 2018, ab 11.00 Uhr. mendingerplatz 2, Zürich. Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Bezirk Affoltern/Aeugst Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonne­ments­ Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpJeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 Bezirk Uster/Uster dienst: Zürcher Bauernverband, Lager­strasse 14, zuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, Immer am letzten Donnerstag im Monat, Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst. 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch. 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 17.30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstras­ SVP-VER ANSTALTUNGEN 044 217  77  65, ­sekretariat@svp-zuerich.ch. Bezirk Bülach/Embrach ­­se 15, Uster. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lager­ Bezirk Bülach/Eglisau Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. ­Inseratenschluss: 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Ober­ Junge SVP Kanton Zürich Montag, 30. April 2018, 20.00 Uhr (Apéro Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier  Print­ embrach. Jeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, ab 19. 30 Uhr), Moschtis Partyraum, Alte Adligenswil AG, Ebikoner­strasse 75, 6043 Adligenswil. Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Landstrasse 35, Eglisau, GeneralversammDetails werden auf unserer Homepage: lung. Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20.00 www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet. Samstag, 27. Januar 2018, 09.00 –11.00 Uhr, Bezirk Dietikon/Dietikon Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf. Bezirk Meilen/Zollikon Stadt Zürich/Kreis 3 Samstag, 20. Januar 2018, 09.00 –11.00 Uhr, Montag, 29. Januar 2018, ab 18.00 Uhr, Lindenplatz, Zürich, Standaktion. Jeden ersten Montag im Monat, ab 18.00 Treffpunkt: Coop, Steinmürlistrasse 38, Die- Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1. Stock, Bezirk Horgen/Oberrieden Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, See- tikon, SVP Dietike bi de Lüt, Spaziergang Zollikon, SVP-Höck mit Nationalrat Gregor Stadt Zürich/Kreis 10 Samstag, 20. Januar 2018, 10.00 –11.30 Uhr, Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden. mit den Stadtratskandidaten Roger Bach- Rutz. bahnstrasse 33, Zürich. Röschibachplatz, Zürich, Standaktion. mann (kandidiert auch als Stadtpräsident), Stadt Zürich/Kreis 4 und 5 Bezirk Meilen/Meilen Roger Brunner und Stephan Wittwer sowie Montag, 26. März 2018, ab 18.00 Uhr, ResJeden zweiten Samstag (gerade Kalender- Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab den Gemeinderatskandidatinnen und -kan- taurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengarten­ Samstag, 27. Januar 2018, 10.00 –11.30 Uhr, wochen), ab 10.30 Uhr, Restaurant Frieden, 19.00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstras­ didaten. Gast: Regierungspräsident Markus strasse 45, Zollikerberg, SVP-Höck mit Na- Kappenbühlstrasse, Zürich, Standaktion. Rauchgässli 34, Meilen. ­­se 243 (Limmatplatz), Zürich. tionalrat Gregor Rutz. Kägi. Anschliessend Apéro. Stadt Zürich/Kreis 11 Montag, 28. Mai 2018, ab 18.00 Uhr, Wirt- Samstag, 20. Januar 2018, 09.00 –12.00 Uhr, schaft «Zum Truben», im Säli, 1. Stock, Marktplatz, Oerlikon, Zürich, Standaktion. Zollikon, SVP-Höck. Samstag, 27. Januar 2018, 09.00 –12.00 Uhr, Bezirk Winterthur Kirche Maria Lourdes, Seebach, Zürich, Donnerstag, 25. Januar 2018, 20.00 Uhr Standaktion. Freitag 19. Januar Albisgüetli-Tagung (Türöffnung 19. 30 Uhr), Singsaal Primarschule Elgg, Seegartenstrasse 21, Elgg, No Stadt Zürich/Kreis 12 Dienstag 23. Januar Kant. Delegiertenversammlung Billag – Podiumsdiskussion mit Nationalrat Samstag, 20. Januar 2018, 09.00 –12.00 Uhr, Samstag 27. Januar Eidg. Delegiertenversammlung Gregor Rutz (SVP), Nationalrat Hans-Ulrich bei Migros Schwamendingen, Zürich, Stand­ Mittwoch 7. Februar Büro der Parteileitung Bigler (FDP), Gemeinderätin Annette Steiner aktion. GLP) und Caspar Selg, Journalist. ( 12. bis 23. Februar Sportferien Anschliessend Apéro. Samstag, 27. Januar 2018, 09.00 –12.00 Uhr, Samstag 17. Februar Jass-Cup SVP Schweiz bei Migros Schwamendingen, Zürich, StandBezirk Winterthur/Hettlingen aktion. 26. Februar bis 16. März Frühlingssession Freitag, 26. Januar 2018, 19.30 Uhr (StandSonntag 4. März Eidg. und kantonale Volksabstimmung blattausgabe von 19.00 bis 19.15 Uhr), Mehr Gemeindewahlen Zürich & Winterthur zweckhalle Hettlingen, SVP-Jassturnier, WEITERE VER ANSTALTUNGEN Schieber-Jass mit zugelostem Partner. Für Mittwoch 21. März Büro der Parteileitung das leibliche Wohl sorgen die Mitglieder der Dienstag, 30. Januar 2018, 18.30 –20.30 Uhr, Samstag 24. März Eidg. Delegiertenversammlung SVP Hettlingen. Kosten: 20 Franken. Anmel- Konferenzraum Privatklinik Bethanien, Todung bis 19. Januar 2018 an Eliane Curiger, blerstrasse 51, Zürich, GVZ-Neujahrsanlass Dienstag 3. April Sitzung der Bezirksparteipräsidenten Sonnenbergstrasse 80, 8488 Turbenthal, mit den Top5-Kandidaten für den Zürcher Dienstag 3. April Parteileitung / Kantonalvorstand eliane.curiger@gmx.ch Stadtrat: Susanne Brunner (SVP), Roger Samstag 7. April Klausur Büro der Parteileitung Bartholdi (SVP), Filippo Leutenegger (FDP), SVP Kanton Zürich Junge Michael Baumer (FDP) und Markus HunSonntag 15. April Ev. 2. Wahlgang Gemeindewahlen Samstag, 20. Januar 2018, Türöffnung gerbühler (CVP). Anschliessend Apéro, ofMittwoch 18. April Kant. Delegiertenversammlung 19.00 Uhr, Hotel Blue Monkey, Stüssihof- feriert von der Privatklinik Bethanien. statt 3, Zürich, ordentliche Generalver 23. April bis 4. Mai Frühjahrsferien sammlung mit Nationalrat Mauro Tuena, 2. bis 4. Mai Ev. Sondersession Präsident SVP der Stadt Zürich. Thema: MOTORR AD - CLUB SVP «Sicherheitspolitik in den Händen eines Donnerstag 17. Mai Büro der Parteileitung Ausfahrten Kommunisten». 28. Mai bis 15. Juni Sommersession Sonntag, 22. April 2018, Route noch offen, 1. Ausfahrt. Stadt Zürich/Kreis 1 und 2 Sonntag 10. Juni Eidg. und kantonale Volksabstimmung Samstag, 20. Januar 2018, 09.30 Uhr, Res- Sonntag, 27. Mai 2018, Route noch offen, Montag 18. Juni Fraktionsausflug Bezirk Horgen taurant Muggenbühl, Muggenbühlstras­- 2. Ausfahrt. Freitag 22. Juni Büro der Parteileitung se 15, Zürich, Puure-Zmorge mit National- Sonntag, 24. Juni 2018, Route noch offen, rat Alfred Heer. Thema: «Selbstbestim- 3. Ausfahrt. Samstag 23. Juni Eidg. Delegiertenversammlung mung oder Unterwerfung? Die Schweiz im Samstag, 21. Juli 2018, bis Sonntag, 22. Juli 16. Juli bis 17. August Sommerferien 2018, Route noch offen, 4. Ausfahrt. Jahre 2018». Sonntag, 19. August 2018, Route noch offen, Donnerstag 9. August Büro der Parteileitung Samstag, 27. Januar 2018, 09.30 –11.30 Uhr, 5. Ausfahrt. Dienstag 14. August Sitzung der Bezirksparteipräsidenten Migros Morgental, Zürich, Standaktion. Sonntag, 23. September 2018, Route noch offen, 6. Ausfahrt. Dienstag 14. August Parteileitung / Kantonalvorstand Stadt Zürich/Kreis 3 Donnerstag 23. August Kant. Delegiertenversammlung Samstag, 20. Januar 2018, 09.00 –11.00 Uhr, Generalversammlung Freitag, 23. März 2018, 19.15 Uhr, RestauSchmiede Wiedikon, Zürich, Standaktion. Samstag 25. August Eidg. Delegiertenversammlung rant Hochwacht-Pfannenstiel, Hochwacht 3, Fr/Sa/So September (Datum noch nicht bekannt) SVP-Schiessen Samstag, 27. Januar 2018, 09.00 –11.00 Uhr, Egg. Migros Gutstrasse, Zürich, Standaktion. Mittwoch 5. September Büro der Parteileitung Sommerreise 10. bis 28. September Herbstsession Stadt Zürich/Kreis 4 und 5 Donnerstag, 2. August 2018, bis Sonntag, Samstag 15. September Budget-Klausur Kantonsratsfraktion Samstag, 20. Januar 2018, 10.00 –12.00 Uhr, 5. August 2018, nähere Angaben folgen. Limmatplatz, Zürich, Standaktion. Sonntag 23. September Eidg. und kantonale Volksabstimmung Stämme Dienstag 2. Oktober Sitzung der Bezirksparteipräsidenten Samstag, 27. Januar 2018, 10.00 –12.00 Uhr, Dienstag, 10. April 2018, 19.30 Uhr, RestauLimmatplatz, Zürich, Standaktion. rant Sternen, Sennhüttestrasse 1, Wangen Dienstag 2. Oktober Parteileitung / Kantonalvorstand b. Dübendorf, 1. Stamm. Donnerstag 4. Oktober Jahresanlass Kuratorium Blau/Weiss Stadt Zürich/Kreis 6 Dienstag, 8. Mai 2018, 19.30 Uhr, Ort noch Samstag, 20. Januar 2018, 09.30 –11.30 Uhr, offen, 2. Stamm. 8. bis 19. Oktober Herbstferien Rigiplatz, Zürich, Standaktion. Dienstag, 12. Juni 2018, 19.30 Uhr, Ort noch Dienstag 16. Oktober Kant. Delegiertenversammlung offen, 3. Stamm. Samstag, 27. Januar 2018, 09.30 –11.30 Uhr, Freitag, 6. Juli 2018, 19. 30 Uhr, Ort noch Samstag 27. Oktober Eidg. Delegiertenversammlung Schaffhauserplatz, Zürich, Standaktion. offen, 4. Stamm. Mittwoch 14. November Büro der Parteileitung Dienstag, 14. August 2018, 19.30 Uhr, Ort Sonntag 25. November Eidg. und kantonale Volksabstimmung Stadt Zürich/Kreis 7 und 8 noch offen, 5. Stamm. Samstag, 27. Januar 2018, 09.00 –12.00 Uhr, Freitag, 31. August 2018, 19.30 Uhr, Ort noch 26. November bis 14. Dezember Wintersession Einkaufszentrum, Witikon, Zürich, Stand- offen, 6. Stamm. Dienstag 11. Dezember Büro der Parteileitung aktion. Swiss Moto Montag 17. Dezember (provisorisch) Fraktionsessen Kantonsrat Freitag, 23. Februar 2018, 19.30 Uhr, ResStadt Zürich/Kreis 9 30.3./Karfreitag  2.4./Ostermontag  16.4./Sechseläuten  10.5./Auffahrt  21.5./Pfingstmontag  10.9./Knabenschiessen Samstag, 20. Januar 2018, 09.30 –11.00 Uhr, taurant Isebähnli Oerlikon, Hagenholzstras­ A-Park Albisrieden, Zürich, Standaktion. ­se 51, Zürich. SVP- K ANTONSR ATSFR AK TION

Termine 2018


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