Der Zürcher Bote Nr. 42

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Freitag, 19. Oktober 2018 | Nr. 42 | 60. Jahrgang

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ABSTIMMUNG VOM 25. NOVEMBER 2018 – EINE ÜBERSICHT

Richtungsweisender Schweizer Urnengang

Heimat und Selbstbestimmung

Peter Keller Nationalrat SVP Hergiswil

Die Schweiz wird am 25. November über drei Vorlagen abstimmen, zwei davon sind für die Schweiz zukunftsweisend. Wird die Schweiz mit der Selbstbestimmungsinitiative ihre direkte Demokratie erhalten können? Wird der Sozialhilfemissbrauch durch die Anpassung des Sozialversicherungsrechts endlich wirksam gestoppt? Weiter wird mit der Hornkuh-Initiative über ein Anliegen abgestimmt, welches – egal wie der Ausgang der Abstimmung sein wird – die Schweiz in ihren Fundamenten nicht erschüttern dürfte.

Die Zukunft wird hornlos sein

Martin Haab Kantonsrat SVP Mettmenstetten

Vor einigen Jahren wendete sich ein besorgter Bauer aus dem Jura an unseren Bundesrat Johann SchneiderAmmann. Ar­min Capaul fragte in Bern nach, ob es möglich wäre, das Tragen von Hörnern bei Kühen und Ziegen durch den Bund finanziell zu begünstigen. Doch er fand nur Unverständnis und taube Ohren beim Bundesamt, so­ wie beim zuständigen Bundesrat, für sein Anliegen. Daraufhin besann sich der Kleinbauer aus dem Jura auf seine weltweit einmalige demokratische Möglichkeit und lancierte eine Volksinitiative, welche die Förderung von Hörnern bei Kühen und Ziegen auf Verfassungsebene regeln soll. Die Annahme der Initiative würde bewirken, dass horntragende und ausgewachsene Tiere mit einer zusätz­ lichen Direktzahlung gefördert würden. Man geht von einer Summe von rund 15 Millionen Franken pro Jahr aus, die innerhalb des Agrarbudgets, auf Kosten anderer Zahlungen, umverteilt würden. Die Argumente, dass man den Tieren mit der Enthornung ihre Würde raubt, ist schlicht und einfach falsch. Zu be-

haupten, dass die Natur die Kuh von Anfang an mit Hörnern ausgerüstet hat, ist nur die halbe Wahrheit. Wir kennen seit je her Kuh­rassen, die genetisch hornlos sind, zum Beispiel die Fleisch­ rasse Angus. Auch bei den gängigen Milchrassen gab es schon immer ganz vereinzelte Tiere die hornlos zur Welt gekommen sind. Aktuell geht man davon aus, dass rund 85 Prozent der Milchkühe ent­ hornt werden. Von den 15 Prozent behornten Kühen, also rund 50 000 Tiere, werden etwa 45 000 in Anbindehaltung gehalten. Dies obwohl die Agrarpolitik auf Wunsch der Bevölkerung und der Politik die Laufstallhaltung als wegweisend anschaut.

Vorbildliches Enthornen in der Schweiz Der Teamleiter Produktentwicklung bei Swissgenetics hat letzthin treffend gesagt: «Die Zukunft wird hornlos sein». Das Genom der Kuh ist seit rund zehn Jahren entschlüsselt. Gerade weil das Hornlos-Gen im Vererbungsgang dominant ist gegenüber dem Gen, welches für die Hörner verantwortlich ist und man diese Gensequenz punktgenau mittels einer Haaroder Speichelprobe bei jedem Tier feststellen kann, wird die Zukunft genetisch hornlos sein. Da entfällt, dass – in den Worten der Befürworter gesprochen – barbarische Enthornen. Wer dies sagt, war noch nie beim Enthornen eines Kalbes zugegen, dies wird aus Tierschutzgründen, fachkun-

dig mit Lokalanästhesie und unter Vollnarkose gemacht wird. Das Enthornen unter Lokalanästhesie und zusätzlicher Vollnarkose wird übrigens nur in der Schweiz so gehandhabt. Aus Sicht der Unfallgefahr, des gegenseitigen Verletzens der Tiere, der Verhältnismässigkeit einer Regelung auf Verfassungsstufe und der Tatsache, dass die Zukunft so oder so hornlos sein wird, ist es zu begrüssen, dass die Delegierten der SVP des Kantons Zürich die klare Nein-Parole beschlossen haben.

Wer die direkte Demokratie auf­gibt, gibt die Schweiz auf. Unsere Volksrechte sind einzigartig. Die Selbstbestimmungsinitiative ist ein Bekenntnis zu unserer politischen Heimat. Wir sind Ro­mands und Tessiner, Zürcher und Appenzeller, Bergler und Städter, Frauen und Männer. Was uns allen gemeinsam ist, ist unsere Verbundenheit mit der Schweiz, mit unserer Heimat. So trägt jeder seine spezielle Heimat in sich. Heimat ist Vertrautheit, Heimat ist das, was wir vermissen, wenn wir auswärts sind. Die Berge, die Seen, die Cervelat und das Aromat. Ja, manchmal hilft es, fortzugehen, um zu erkennen, was uns eigentlich unsere Heimat, die Schweiz bedeutet.

Opfern, was andere beneiden? Viele beneiden uns auch um unsere Heimat. Dabei geht es gar nicht so sehr

um unseren Wohlstand oder die schöne Landschaft, die uns geschenkt wurde. Viele Menschen hätten gerne ein politisches System, wie wir es haben. Die direkte Demokratie ist einzigartig. Nirgendwo in der Welt haben die Bürgerinnen und Bürger so viel zu sagen wie bei uns. Wir können nicht nur wäh­len, sondern auch über alle wichtigen Fragen selber bestimmen. Bei uns haben nicht Regierungen oder Richter oder internationale Organisationen das letzte Wort – sondern wir! Die Schweiz hat nicht bessere Politiker als Deutschland oder Italien. Aber wir haben das bessere politische System – dank der direkten Demokratie, dank der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger.

Sind wir blind geworden? Leider sind viele in der Schweiz blind geworden. Sie sind heimatmüde geworden. Sie geben die Schweiz auf. Sie haben nicht mehr die Kraft, zur direkten Demokratie und damit zur Selbstbestimmung zu stehen. Unsere Volksrechte sind die Seele der Schweiz. Tragen wir Sorge zu dem, was unsere politische Heimat ausmacht: Sagen wir Ja zu unserer direkten Demokratie und damit Ja zur Selbstbestimmung.

Sozialversicherungsbetrug ist kein Menschenrecht!

Bruno Walliser Nationalrat SVP Volketswil

Was würden Sie denken, wenn die hohen AHV-Beiträge von ihrem Lohn an einen kerngesunden Jugendlichen ausbezahlt würden? Zum Glück ist so ein Missbrauch undenkbar und niemanden käme es in den Sinn, unsere Rentnerinnen und Rentner mit Privatdetektiven zu beschatten. Leider ist es bei anderen Sozialwerken nicht (mehr) so einfach … In begründeten Verdachtsfällen ha­ ben Sozialversicherer Privatdetektive hinzugezogen. Die­se haben das Verhalten von verdächtigen Leistungsbezügern ausschliesslich im öffentlichen

Raum dokumentiert. Durch die­s e Beweissammlung konnten deutlich mehr missbräuchlich eingeforderte Leistungen eingespart werden, als die Überwachungen gekostet haben. Andern­falls hätten die Versicherer diesen teuren Aufwand rasch beendet! Die Massnahme wirkte auch abschreckend auf potenzielle Betrüger.

Für die Schwächsten, nicht für die Frechsten Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 18. Oktober 2016 gegen einen Unfallversicherer fehlte für derartige Überwachungsmassnahmen auf Bundesebene bislang die gesetzliche Grundlage. Der Name des Gerichtshofes bedeutet aber nicht, dass sein Urteil den Versicherungsbetrug zum Menschenrecht erklärt! Aber weil jede noch so geringfügige Überwachung klare Gesetzes-

grundlagen braucht, wurden seither keine Privatdetektive mehr auf verdächtige Leistungsbezüger angesetzt. Das Parlament hat sich seither beeilt, die gesetzliche Grundlage für solche Privatdetektive zugunsten der Sozialversicherer zu schaffen. Warum die Eile? Weil der Missbrauch im Sozialwesen Gift ist für den kostbaren Solidaritätsgedanken. Weil die Privatdetektive den Leistungszahlern die Gewissheit zurückgeben, dass ihre Beiträge denen zugu­te kommen, die einen ehrlichen Anspruch haben. Gegen die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten wurde leider das Referendum ergriffen. Die politische Linke will sich schützend vor Sozialbetrüger stellen, welche den gesellschaftlichen Solidaritätssinn rücksichtslos ausnützen. Eine Gesellschaft misst sich an ih­rem Umgang mit den Schwächsten, nicht mit den Frechsten!

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