AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG
Freitag, 26. Oktober 2018 | Nr. 43 | 60. Jahrgang
Retouren an: SVP, Lagerstrasse 14 , 8600
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH
ABSTIMMUNG VOM 25. NOVEMBER: DIE SP DECK T SOZIALMISSBR AUCHER SO STIMMEN SIE RICHTIG!
Ungerecht, unsozial und unschweizerisch
Volksabstimmung vom 25. November 2018 Eidgenössische Vorlagen
Am 25. November gilt es, mit der Zustimmung zur Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts asozialem Versicherungsbetrug einen Riegel zu schieben. Warum soll mit den Sozialdetektiven ein über 10-jähriges, taugliches und sehr bewährtes Instrument nicht weitergeführt werden? Linksparteien und linke Kreise begünstigen mit ihrem weltfremden Referendum lediglich mutmassliche Versicherungsbetrüger und strafen die ehrlichen Prämienzahler ab.
Mauro Tuena Nationalrat SVP Zürich
Bis vor etwa 16 Jahren galt in weiten, insbesondere linksdenkenden Bevölkerungskreisen, die Meinung, wer Versicherungsleistungen oder auch Sozialhilfe bezieht, betrügt nicht. Ich höre heute noch die Worte der ehemaligen grünen Nationalrätin und ehemaligen Zürcher Sozialvorsteherin Monika Stocker, dass alle Bezüger von staatlichen Hilfeleistungen wie Sozialversicherungsleistungen oder auch Sozialhilfe arme und kranke Menschen seien, welche dringend Hilfe brauchen. Unter ihnen befänden sich keine Betrüger. Diese fänden sich ausschliesslich bei den reichen Steuerzahlenden. Als die SVP als erste und einzige Partei wagte, das Gegenteil zu sagen, wurde sie mit Häme übersät. Doch die Realität sieht anders aus. Auf Druck der SVP und später der Medien und der Öffentlichkeit kamen unzählige, zum Teil krasse Missbräuche bei Bezügern von Sozialversicherungsund Sozialhilfeleistungen ans Tageslicht. Die durch die Betrugsmaschen verursachten Schäden bewegten sich sowohl bei den Sozialversicherungen wie auch in der Sozialhilfe in der Grössenordnung von 6 Prozent der gesamthaft ausbezahlten Leistungen. Es geht also um Milliardensummen. In den letzten 12 Jahren war der Einsatz generell von Versicherungs- wie aber auch von Sozialdetektiven mehrheitlich unbestritten. Auch linke Krei-
se nahmen die grossen Erfolge des genaueren Hinsehens und Aufdeckens zähneknirschend zur Kenntnis. Die Missbrauchsquoten gingen in der Folge massiv zurück. Mutmassliche Erschleicher von ungerechtfertigten Leistungen wussten, dass sie damit rechnen mussten, erwischt zu werden. Sie überlegten sich deshalb zweimal, ob sie betrügen sollten. Der präventive Charakter des Einsatzes von Versicherungs- und Sozialdetektiven ist also offensichtlich. Mit einem denkwürdigen Entscheid vom 18. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (man merke sich, wer, fremde Richter) Überwachungsmassnahmen durch eine Versicherung für nicht zulässig erklärt. Er bemängelte, dass hierfür die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Nur wenige Tage später stellten die Sozialversicherungen und diverse Sozialämter den Einsatz von Überwachungsmass nahmen ein. Die Sozialbetrüger jubelten. Sie liessen regelrecht die Champagnerkorken knallen. Das Betrügen wurde wieder salonfähig, mutmassliche Betrüger mussten keine Kontrollen mehr fürchten. Die Geprellten sind bei Versicherungen die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und im Falle der Sozialhilfe die Steuerzahlenden, also in jedem Fall die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger.
Ausgewogene Vorlage des Parlaments Die SVP reagierte in den eidgenössischen Räten sofort und reichte im Nationalrat eine parlamentarische Initiative ein. Gleichzeitig erarbeitete die Gesundheitskommission des Ständerates einen Entwurf, um der Forderung des Strassburger Gerichtes nachzukom-
men. Ziel war es, so schnell wie möglich die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz vom bewährten, über 12 Jahre gut funktionierenden Instrument der Versicherungsdetektive zu schaffen. National- und Ständerat unterstützten die Ergänzung des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten in der Frühlingssession dieses Jahres. Die neu geschaffenen Änderungen sind ausgewogen und zementieren die Praxis der letzten 12 Jahre.
Kontrollen sind üblich – auch in der Arbeitswelt Gegen den Beschluss der eidgenössischen Räte haben linke Kreise das Referendum ergriffen. Unverständlich ist hierbei, dass die SP – nach anfänglichem Zögern – die Unterschriftensamm lung aktiv unterstützte. Wieso zögerte die Parteispitze? Weil sie eigentlich wusste, dass auch ihre Basis die Sozialbetrüger nie und nimmer goutiert und daher den massvollen Einsatz von Sozialversicherungsdetektiven, wie ihn das Gesetz neu vorsieht, gutheissen wird. Denn jeder Arbeitgeber kontrolliert schliesslich auch, ob seine Arbeitnehmer ihren Pflichten nachkommen. Würden die Arbeitgeber das nicht machen, könnte so manches Unternehmen seine Tore bald schliessen. Wieso sollten also jene, die nicht arbeiten und das Geld der anderen erhalten, nicht auch kontrolliert werden? Der SP-Parteielite scheint aber die harte Realität der Arbeitswelt ebenso fremd zu sein wie die eigene Parteibasis. Die Arbeiterpartei ist zur Sozialbetrügerbegünstigungspartei verkommen. An-
1. Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» 2. Volksinitiative vom 12. August 2016 «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»
JA
3. Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)
JA
ders lässt es sich nicht erklären, dass Levrat und seine Genossen die asozialen Versicherungsbetrüger mit allen Mitteln zu schützen versuchen.
Sozialbetrüger sind asozial Denn das missbräuchliche Erschleichen von Versicherungsleistungen ist in grobem Stile asozial. Es treibt die Prämien für alle Versicherten, von denen die allermeisten ja ehrlich sind, massiv in die Höhe. Sie sind die Leidtragenden von Versicherungsbetrügereien. Ebenso asozial ist es, diese Sozialschmarotzer schützen zu wollen, wie es die SP versucht, indem sie Sozialdetektive verhindern will. Die SUVA zum Beispiel hat 2017 ohne den Einsatz von verdeckten Versicherungsermittlern 12,5 Mio. Franken an ungerechtfertigten Leistungsbezügen verhindert. Mit dem Einsatz von Versicherungsdetektiven waren es im Jahr zuvor, also 2016, 5,5 Mio. Franken mehr, also rund 18 Mio. Franken. Die Schweizerische Sozialversicherungsanstalt Zürich hat 2017 über 700 Meldungen bezüglich möglichen Betrugs erhalten. Das sind 43 Prozent mehr als 2016. Infolge fehlender Observationsmöglichkeiten gingen aber die aufgedeckten Fälle um rund 35 Prozent zurück. Eine Umfrage bei Versicherungen ergab überall das gleiche Bild: Die im Jahr 2017 aufgedeckten Missbrauchs fälle gingen gegenüber dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre massiv zurück. Sämtliche angefragten Versicherungen sagen übereinstimmend, dass das Mittel der Observation eines Versi-
Forstpflanzen
jeder Art, erstklassige Qualität aus ausgewählten Beständen
für Weihnachtsbäume
Dietikon
Jungpflanzen
Technik für Ihren Event Audio | Video | Licht Projektion | Bühne | Rigging
Wildverbissund Fegeschutz für Nadel- und
FR EI H EI T
AT U R AU SZ EI T N
Nein zum Versicherungsbetrug Am 25. November gilt es, asozialem Versicherungsbetrug einen Riegel zu schieben. Warum soll ein über 10-jähriges, taugliches und sehr bewährtes Instrument nicht weitergeführt werden? Linksparteien und linke Kreise begünstigen mit ihrem weltfremden Referendum mutmassliche Versicherungsbetrüger. Das Nachsehen haben die Zigtausende von ehrlichen Prämienzahlern. Ihre Versicherungsprämien steigen infolge von Betrügereien jährlich an. Ehrliche Bezüger von Versicherungsleistungen brauchen sich auch weiterhin keine Sorge zu machen. Ihre Leistungen bleiben unangetastet. Und sie werden auch nicht überwacht, auch nicht vorsorglich. Ich bitte Sie daher, am 25. November 2018 diese Vorlage zur Ergänzung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts zu unterstützen und somit NEIN zum Versicherungsbetrug zu sagen!
Fordern Sie unsere Preisliste an!
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 09.15 - 12 / 13 - 17.30
18 /2 01 9 W in te r 20
Wanderreisen in kleinen Gruppen oder individuell
Josef Kressibucher AG Forstbaumschule Ast 2 8572 Berg TG Tel. 071 636 11 90 info@kressibucher.ch www.kressibucher.ch
HörCenter Bahnhofstrasse 12, 8953 Dietikon Telefon 043 322 55 66
Laubholz, Akazienpfähle zur Befestigung
Kressibucher_Forstbepflanzung.indd 1
cherten bei ernsten Verdachtsfällen des Betrugs unerlässlich und zwingend ist. Zur Aufdeckung von Missbräuchen sind Versicherungsdetektive das letzte Instrument einer Versicherung. Es müssen hohe versicherungsinterne Hürden überwunden werden, bevor ein Versicherungsdetektiv zum Einsatz kommt. Nicht zuletzt verhindern die sehr ho hen Kosten einer Überwachung, dass die Versicherungen leichtfertig und ohne einen harten Verdacht einen Detektiv losschicken. Vorgängig werden intern unzählige andere Massnahmen durchgeführt.
Damit Sie wieder hören, was in Bundesbern läuft!
Wildgehölze einheimische für stufige Waldränder, Hecken, Garten-, Bach- und Strassenbegleit-Bepflanzungen
NEIN
Jetzt anmelden für Gratis-Hörtest
MNeuste HörgeräteNeuste Hörgeräte
Bestellen Sie den neuen Katalog bei: Imbach Reisen, 6000 Luzern Tel. 041 418 00 00, info@imbach.ch www.imbach.ch
20.01.16 13:46
Kleininserat_54x100_Kat_18-19.indd 1
22.08.18 15:49
Persönliche und individuelle Beratung durch Akustiker mit eidg. Fachausweis