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Freitag, 7. Dezember 2018 | Nr. 49 | 60. Jahrgang
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH
VORSCHL AG DES BA ZL GEFÄHRDET NACHHALTIGES WACHSTUM
Flughafen Zürich – Billigflieger statt Wertschöpfung? Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat seine Vorschläge zur angekündigten Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren präsentiert. Darin ist vorgesehen, dass anstatt bisher 30 neu 50 Prozent des Mehrwertes aus dem kommerziellen Bereich und neu 75 statt 30 Prozent der Parkingerträge für eine Quersubventionierung der Flughafengebühren abgeschöpft werden sollen.
Christian Lucek Kantonsrat SVP Dänikon
Würde der Vorschlag des BAZL so umgesetzt, würden die Erträge am Flughafen Zürich aus dem aviatischen Kerngeschäft um rund 25 Prozent oder über 150 Millionen Franken pro Jahr tiefer ausfallen. Die beständige Weiterentwicklung von Qualität, Sicherheit und Dienstleistungen, die dringend erforderliche Nutzung des geringen noch bestehenden Entwicklungspotenzials und die Weiterführung der Anstrengungen im Bereich der Nachhaltigkeit werden auch in Zukunft hohe Investitionen erfordern und wären damit gefährdet. Im Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz wird die begrenzte Infrastruktur als die grösste Herausforderung für die Zukunft der Schweizer Luftfahrt identifiziert, Zitat: «Der Bund ist gefordert, günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur zu schaffen.» Doch mit der beabsichtigten Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren bewirkt er genau das Gegenteil. Offenbar weiss im zuständigen Bundesamt die linke Hand nicht, was die rechte tut. Das Resultat hätte gravierende Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum Kanton Zürich und kann uns daher nicht gleichgültig sein.
Bedeutender Arbeitgeber wird gefährdet Der Flughafen Zürich garantiert mit dem Drehkreuzbetrieb die weltweite Erreichbarkeit unseres Landes und stärkt damit die international ausgerichtete Schweizer Wirtschaft und den einhei-
mischen Tourismus auf einem qualitativ hohen Niveau. Die anerkanntermassen hohe Qualität von Infrastruktur und Dienstleistungen am Flughafen Zürich sind das Resultat anhaltend hoher Investitionen. Seit der Privatisierung im Jahr 2000 investiert die Flughafen Zürich AG pro Arbeitstag 1 Mio. Franken aus eigener Kraft in die Infrastruktur. Davon profitieren im besonderen Mass die Gewerbebetriebe in der Region. Mit 27 000 Stellen ist der Flughafen zudem ein bedeutender Arbeitgeber im Kanton Zürich.
Ausländische Fluggesellschaften werden bevorzugt Dass nun ausgerechnet die Schweizerische Eidgenossenschaft ein inländisches Unternehmen derart reguliert, damit eine Schweizerische Schlüsselinfrastruktur gefährdet und dabei einzig ausländisch beherrschte Unternehmen – in diesem Fall die Fluggesellschaften – davon profitieren, ist für die SVP des Kantons Zürich nicht akzeptabel. Dadurch werden falsche Anreize geschaffen; es kann nicht das Ziel sein, Billigairlines anzuziehen, welche für die Standortqualität des Wirtschaftsstandorts von untergeordneter Bedeutung sind, und dem Flughafen zugleich die Mittel zu entziehen, um ein qualitativ hochstehendes und umweltverträgliches Wachstum zu sichern. Der Anteil der direkt weiterverrechneten Passagiergebühren ist mit 21 Franken für Lokalpassagiere und 8 Franken für Transitpassagiere auch im internationalen Vergleich gering, und fällt nebst weiteren, nicht regulierten Gebühren, die von den Fluggesellschaften zusätzlich erhoben werden, wenig ins Gewicht. Angesichts der ausgezeichneten Rentabilität der vom Flughafen Zürich aus operierenden Swiss International Airlines AG und des geringen Anteils der Passagiergebühren an den
Ticketpreisen ist der Schritt nicht nachvollziehbar. Es ist zudem absehbar, dass die Senkung der Flughafengebühren kaum an die Passagiere weitergegeben wird, da die Ticketpreise vornehmlich aufgrund von Angebot und Nachfrage festgelegt werden. Die Änderung käme folglich nicht dem Flugpassagier zugute, sondern steigert primär den Gewinn der Fluggesellschaften, auf Kosten von Investitionen in die Flughafeninfrastruktur und zulasten der Aktionäre der öffentlichen Hand.
Qualität und Weiterentwicklung sichern Die wettbewerbspolitisch bedenkliche Quersubventionierung des Flugbetriebs durch die kommerziellen Erträge aus dem Nebengeschäft ist ohnehin grundsätzlich abzulehnen, nun soll sie gar zusätzlich massiv erhöht werden. Das erfolgreiche Engagement der Flughafen Zürich AG im kommerziellen Bereich trägt wesentlich zur Attraktivi-
tät des Flughafens bei, sorgt für eine Stabilisierung des Unternehmenswerts, senkt die Kapitalmarktkosten, stützt die Investitionskraft des Unternehmens und ermöglicht eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals, von welchem die Finanzen von Kanton und Stadt Zürich in erheblichem Umfang profitieren. Durch diese verstärkte systemwidrige Quersubventionierung wird der Betreibergesellschaft Kapital entzogen, das sie braucht, um die langfristige Qualität und die Weiterentwicklung des Drehkreuzes Zürich zu sichern.
Bund schwächt den Kanton Zürich Diese Schwächung der Ertragskraft wird auch für die Gewerbebetriebe in der Region nicht folgenlos bleiben. Zudem könnte eine solche nicht gerechtfertigte Überregulierung zu einem Finanzierungsproblem der Flughafen Zürich AG führen, das letztlich vom Staat gelöst werden müsste. Die Reaktion des Kapitalmarkts auf die Ankündigung des BAZL , die Verordnung über die Flughafengebühren zu ändern, sprechen für sich. Das betrifft in einem besonderen Masse die öffentliche Hand, ist doch der Kanton Zürich mit einem Anteil am Aktienkapital von über 30 Prozent und die Städte Kloten, Zürich
und Winterthur namhaft beteiligt. Die vom vorliegenden Entwurf vorgesehene Schlechterstellung der dem öffentlichen Interesse verpflichteten Flughafen Zürich AG und des Standortkantons Zürich als deren Hauptaktionär zugunsten rein kommerziell ausgerichteten ausländischen Unternehmen erscheint vor diesem Hintergrund als widersinnig und steht den volkswirtschaftlichen Interessen des Kanton Zürich entgegen.
Zürcher Regierungsrat ist gefordert Die SVP des Kantons Zürich lehnt in ihrer Stellungnahme den Verordnungsentwurf in dieser Form ab und fordert das Bundesamt für Zivilluftfahrt zudem auf, sämtliche Gesetzes- und Verordnungsanpassungen auf Bundesebene im Zusammenhang mit dem Landesflughafen Zürich auf die übergeordneten Zielsetzungen der Schweizer Luftfahrtpolitik abzustimmen. Der Regierungsrat ist gefordert, sich in Bern mit Vehemenz gegen diesen unnötigen Eingriff zur Wehr zu setzen. Es ist die Gelegenheit, zu adressieren, dass der Kanton Zürich als grösster Nettozahler von der Eidgenossenschaft nicht nur gemolken, sondern bei Angelegenheiten von solch grosser Tragweite frühzeitig ins Boot geholt werden muss.
Der Flughafen Zürich ist das Tor zur Schweiz und mit rund 27 000 Angestellten ein bedeutender Arbeitgeber.
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