Zürcher Bote Nr. 16

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AZA CH -8600 Dßbendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 22. April 2016 | Nr. 16 | 58. Jahrgang

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5. JUNI 2016: NEIN ZUR VORL AGE WÄHLBARKEIT VON BEZIRKSRICHTERINNEN UND BEZIRKSRICHTERN

Ein Jus-Studium macht noch keinen guten Richter Das Gesetz ßber die Gerichts- und BehÜrdenorganisation im Zivil- und Strafprozess soll dahingehend geändert werden, dass als Mitglied oder Ersatzmitglied eines Bezirksgerichts nur noch gewählt oder ernannt werden kann, wer ein juristisches Studium abgeschlossen hat. Die Vorlage basiert auf einer parlamentarische Initiative der SP (mitunterzeichnet von FDP und CVP).

Hans-Peter Amrein Kantonsrat SVP KĂźsnacht

Die Verfassung erlaubt das Laienrichtertum. Die BefĂźrworter der Vorlage begrĂźnden die geforderte Gesetzesänderung damit, dass ein Richter unter anderem ein juristisches Studium brauche, um den Anwälten auf gleicher AugenhĂśhe gegenĂźberstehen zu kĂśnnen. Dazu ist die Gesetzesänderung untauglich. Verlangt man fĂźr einen Richter ein juristisches Studium, verlangt man dasselbe wie fĂźr einen Auditor, also einen Praktikanten, welcher neu am Gericht anfängt. Auch dieser ist am Anfang nicht in der Lage, selbstständig eine Funktion wahrzunehmen, und zwar weder als Gerichtsschreiber, geschweige denn als Richter. Auch der Auditor muss zuerst während Monaten ausgebildet werden, bevor er später einmal als Gerichtssekretär eingesetzt werden kann. Wenn nun von einem Richter verlangt wird, er mĂźsse nur ein juristisches Studium haben, so muss auch diese Person während Monaten eingearbeitet werden, genauso wie dies heute mit den Laienrichtern schon der Fall ist. Will man aus fachlichen Ăœberlegungen nur Leute, welche von Anfang an als Einzelrichter und auf AugenhĂśhe mit Rechtsanwälten wirken kĂśnnen, so mĂźsste eine mehrjährige Tätigkeit als Gerichtssekretär, gefolgt von einer längeren Tätigkeit als Ersatzrichter, sowie das ZĂźrcher Anwaltspatent vorausgesetzt werden.

Untaugliche Gesetzesänderung Die Befßrworter der Vorlage versteigen sich in der Wahlzeitung in die Behauptung, die derzeit in unserem Kanton mehrheitlich als Einzelrichter tätigen Laienrichter seien der Verantwortung fßr die Urteilsfindung, ohne juristische

Grundausbildung, nicht gewachsen. Die Prozessparteien hätten Anspruch auf eine unabhängige Richterin oder Richter, welche in der Lage sein mĂźssten, eigenständig den Prozessstoff zu verstehen und eigenverantwortlich darĂźber zu entscheiden. Auch diese Argumentation zeugt von einer grossen Portion Ăœberheblichkeit, stehen die Laienrichter doch mit ihren Berufskollegen am Gericht in ständigem Austausch und werden in jedem Fall von juristisch ausgebildeten Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern unterstĂźtzt. Das Rechtsempfinden der BevĂślkerung findet ohne Laienrichter nicht mehr direkt Eingang in die Rechtsprechung. Ohne die Mitwirkung von Vertretern einer breiteren BevĂślkerung an den Gerichten verliert die Rechtsprechung weiter an Volksnähe und wird noch stärker juristisch geprägt. Sie wird unweigerlich vom Volk weniger verstanden und damit auch weniger akzeptiert werden. Es gibt weitere, sehr gute GrĂźnde, wa­rum juristische Laien, analog der bis ins Jahr 2011 im Kanton ZĂźrich und in anderen Kantonen bestehenden Geschworenengerichte, weiter in die Rechtsprechung der Bezirksgerichte einzubinden sind. Dazu gehĂśren insbesondere Lebenserfahrung und Sachwissen so­wie klares UrteilsvermĂśgen und Menschenverstand.

Die Wähler nicht weiter entmĂźndigen In den Bezirken, Dietikon, Meilen, Winterthur und ZĂźrich wird die Tätigkeit als Gerichtssekretär und eine längere Tätigkeit als Ersatzrichter sowie das ZĂźrcher Anwaltspatent fĂźr die Wahl als Bezirksrichter vorausgesetzt. Die politischen Parteien und die StimmbĂźrger in diesen Bezirken wollen das so und das haben auch die jĂźngsten Richterwahlen gezeigt; Laien hatten dort keine Chance. Anders in anderen Bezirken – und das ist einer der GrĂźnde, warum die SVP-Fraktion gegen diese Gesetzesänderung das BehĂśrdenreferendum er-

griffen hat: Dort wollen die BĂźrger nach wie vor Laien und diese werden auch, wie im Februar 2016 im Bezirk Dielsdorf mit Zweidrittelmehrheit geschehen, hervorragend gewählt. Und auch dort werden die Laienrichter-Kandidaten von allen Parteien vorgeschlagen! Mit dieser Gesetzesänderung wird der BĂźrger bevormundet und es wird ihm die freie Kandidaten-Wahl in seinem Bezirk genommen. Dies ist aus demokratischer Sicht hĂśchst bedenklich. Und reichlich widersprĂźchlich, ja geradezu bizarr erscheint es, wenn Parteien wie die FDP, welche diese Gesetzesänderung unterstĂźtzen, nach wie vor Laienrichter-Kandidaten aufstellen, welche dann auch sehr gut gewählt werden. Auch ohne Vorschriften stĂźnde es diesen Parteien frei, nur noch Juristen aufzustellen – oder braucht es ein Verbot, um sich gegen die eigene Wählerbasis durchzusetzen? Wie mĂźssen sich Laienrichter vorkommen, wenn sie einerseits von ihren Parteien aufgestellt wurden, anderseits aber von ihrer Partei hĂśren mĂźssen, dass man Leute wie sie eigentlich gar nicht will?

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Traktanden 1.

BegrĂźssung / Standortbestimmung

2.

Rechnung 2015

3.

Kantonale Vorlage: Wählbarkeit von Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern Parolenfassung Pro: Contra:

EidgenĂśssische Vorlagen: Volksinitiative "fĂźr eine faire Verkehrsfinanzierung" (Milchkuhinitiative) Parolenfassung NR Natalie Rickli (SVP, Winterthur)

4.2

Änderung des Asylgesetzes Parolenfassung

Änderung des Bundesgesetzes ßber die medizinisch unterstßtzte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz) Parolenfassung NR Mauro Tuena (SVP, Zßrich)

5. 5.1

Wahlen: Wahl des Parteipräsidenten Vorschlag von Kantonalvorstand/Parteileitung: KR Konrad Langhart, Oberstammheim oder NR Claudio Zanetti, Gossau

5.2

Wahl der Rechnungsrevisoren

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6.

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Stimmen Sie am 5. Juni 2016 gegen die schleichende E­ ntmachtung der Bßrger und gegen die ­Entdemokratisierung der Richter-Wahlen!

Vorprogramm (ab 19.30 Uhr, TßrÜffnung 19.00 Uhr) - Musikalischer Auftakt durch den Musikverein Pfungen, Leitung: Christoph Probst - Begrßssung durch Gemeindepräsident Max Rßtimann (SVP, Pfungen)

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Fazit Das Volk, aber auch Politik und Parteien, werden mit dieser Vorlage weiter sanft und unmerklich entmßndigt. Deshalb plädiere ich fßr die Ablehnung dieser, die Wähler bevormundenden Gesetzesvorlage.

EINLADUNG

Wer die Laienrichter abschaffen will, muss auch fßr eine obligatorische Richterausbildung eintreten. Mit dieser untauglichen Vorlage soll die freie Wahl der Bßrger eingeschränkt, die Bßrger weiter entmßndigt und ihnen Schritt fßr Schritt das Heft aus der Hand genommen werden. Das ist nicht aus der Luft gegriffene Panikmache, denn das Ganze wurde schon bei den Staatsanwälten durchexerziert. Auch dort fing es damit an, dass man Wählbarkeitsvoraussetzungen schuf, mit der Begrßndung, man wolle das fachliche Niveau heben. Herausgekommen ist aber etwas vÜllig anderes: Der Zugang zur staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wurde erheblich erschwert und unter anderem mßssen Kandidaten nun gar ein sogenanntes

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bestimmtes Amt ausĂźben darf und wer nicht. In gewissen hohen Gerichtskreisen wird schon seit Jahren postuliert, dass ein sogenanntes Fachgremium die Vorselektion von Richtern vornehmen soll, nach Kriterien, welche diese selbsternannten ÂŤExpertenÂť festlegen. Das tumbe Volk soll und darf dann, als demokratisches Feigenblatt, die KĂźr noch absegnen.

zur Delegiertenversammlung vom Donnerstag, 28. April 2016, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Schulhaus Seebel, Breiteackerstrasse 46a, 8422 Pfungen

Wider die obligatorische Richterausbildung

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Assessment, also einen Fähigkeitstest absolvieren. Wenn Banken das fĂźr ihre Kader so handhaben, dann ist es deren Sache – die Resultate einer solchen Auswahl und Personalpolitik sind ja hinlänglich bekannt. Mit der Justiz geht das aber so nicht. Und bei gewählten Volksvertretern, etwa Kantons- oder Regierungsräten, geht es auch nicht an, dass man Kandidaten zuerst durch eine halbesoterische camera obscura beurteilen lässt, bei der man nicht weiss, wer dort Einsitz hat, wer die Bevorzugten aus dem Kreis der Kandidaten nach welchen Kriterien auswählt, nach welchen Richtlinien das Gremium arbeitet und wer diese festgelegt hat? Mit Demokratie hat das jedenfalls Ăźberhaupt nichts mehr zu tun, sondern es wird bei den Staatsanwälten und wĂźrde bei den Richtern einer demokratisch nicht legitimierten, undurchsichtigen Expertenkaste die Macht erteilt, letztlich zu entscheiden wer ein


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