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Freitag, 29. April 2016 | Nr. 17 | 58. Jahrgang
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GR ATIS C ANNABIS-ABGABE AN MINDER JÄHRIGE?
Unsere Städte verletzen die geltende Drogengesetzgebung Geht es nach dem Willen des Züricher Stadtrates, soll einer ausgewählten Gruppe von Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren schon bald von einer staatlichen Stelle Cannabis in Form von Joints abgegeben werden. Gratis, nota bene. Die gleiche Idee verfolgen auch – wen wundert’s? – die linken Regierungen der Städte Bern, Basel und Genf.
Mauro Tuena Nationalrat SVP Zürich
Was für eine fatale Idee! Was sollen Jugendliche denken, wenn der gleiche Staat, welcher zu Recht alles daran setzt, dass Minderjährige nicht an hochprozentigen Alkohol kommen, und dies mit rechtsstaatlich problematischen verdeckten Einkäufen auch überprüft, der gleichen Alterskategorie plötzlich Joints abgibt?
Schockbilder nur für Zigaretten? Der gleiche Staat, der mit teuren Kampagnen und Schockbildern darauf hinweist, dass das Rauchen von Zigaretten gesundheitsschädlich ist und für Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist, der gleiche Staat, der das Rauchen in Restaurants und Bars sowie in öffentlichen Gebäuden und bald auch auf öffentlichen Plätzen verbietet, tritt als Dealer auf den Plan. Ein solches Verhalten ist als schizophren zu bezeichnen und wird von den Jugendlichen auch als solches wahrgenommen.
Verharmlosung Bei dieser Diskussion darf nicht vergessen werden, dass der Konsum von Cannabis gesundheitsschädlich ist, was durch die Verwirklichung solcher weltfremden Ideen verharmlost wird. Jugendliche, die diese Abgabe von Cannabis mitbekommen und nicht in einer Gruppe angehören, welche die Joints vom Staat gratis erhalten, wähnen sich in der trügerischen Sicherheit. Sie werden selber Cannabis organisieren und konsumieren. Der Staat gibt diese Droge ja schliesslich ab, dann kann die Konsumation ja nicht schädlich sein.
Das heute gültige Betäubungsmittelgesetz verbietet den Handel, Besitz und Konsum von Cannabis und weiteren Drogen. Der Konsum von Cannabis ist mit einer Ordnungsbusse zu bestrafen, haben die eidgenössischen Räte vor zwei Jahren entschieden. Für den Handel und umfangreicheren Besitz ist eine Verzeigung mit entsprechender Strafe vorgesehen.
Lockerung ist nicht mehrheitsfähig Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger konnten sich letztmals im Jahr 2008 an der Urne zum Thema der Hanfliberalisierung beziehungsweise der Hanflegalisierung äussern. 67 Prozent lehnten anlässlich dieses für Cannabiskonsumfreunde wohl denkwürdigen Urnengangs das Begehren aus linken Kreisen wuchtig ab. Ähnliche Initiativen hatten in der Bundesversammlung und in Volksabstimmungen in der Vergangenheit in unserem Land nie auch nur den Hauch einer Chance. Für weitere in der Vergangenheit geplante Volksbegehren zur entsprechenden Änderung des Betäubungsmittelgesetzes brachten die jeweiligen Initianten oftmals die benötigten Unterschriften innert der vorgegeben Zeit nicht einmal zusammen. Sie lösten beim Sammeln in der Bevölkerung jeweils nur Kopfschütteln und Abneigung aus. Ideen der Streichung des illegalen Cannabisbesitzes und Konsum
im Betäubungsmittelgesetz sind in unserem Land nicht mehrheitsfähig. Diese klare Meinungsäusserung des Volkes in dieser Frage müssten die Regierung der Städte Zürich, Bern, Basel und Genf endlich akzeptieren. Sie haben sich jedoch für eine bewusste Gesetzesverletzung entschieden.
Gratis-Cannabis für Minderjährige? Die jetzt geplante sogenannt medizinische Gratisabgabe von Joints an Jugendliche stellt eine krasse Umgehung des Volkswillen dar und ist mit dem heute gültigen Betäubungsmittelgesetz nicht vereinbar. Sicher war und ist es nicht der Willen des Souveräns, unter dem Titel «medizinische Abgabe» minderjährige Jugendliche mit Cannabis zu versorgen. Vielmehr steht die Möglichkeit «medizinischer Abgabe» von Cannabis dafür im Gesetz, dass Menschen, welche wirklich aus medizinischen Gründen auf dieses Betäubungsmittel angewiesen sind, dieses auf strenge ärztliche Vorordnung und Kontrolle erhalten.
Schritt zur generellen Drogenlegalisierung Was passiert mit den Jugendlichen, wenn sie das 18. Altersjahr erreicht haben, nachdem diese während zweier Jahre vom Staat Gratisjoints erhalten haben? Diese Frage lassen die Initianten solcher Abgabeprojekte offen. Selbst Drogenex-
Klare Haltung der SVP ZB. Die Haltung der SVP zur Drogenpolitik ist klar. Im Parteiprogramm 2015–2019 lehnt sie die Legalisierung und Verharmlosung von Drogen ab. Seit Jahren fordert die SVP eine härtere Verfolgung des illegalen Drogenkonsums, eine ausstiegsorientierte Drogenpolitik sowie den Abbruch der staatlichen Volksvergiftung. Auch gerade zum Konsum von Cannabis hatte die SVP immer eine klare Meinung: Cannabis ist heute eine harte, äusserst gefährliche Droge mit schweren Auswirkungen auf die Gesundheit. Sein Konsum führt rasch zu somatischen Störun gen und psychischen Krankheiten wie Psychosen, Depressionen, Panikattacken, Halluzinationen und paranoische Krisen. Der Konsum dieser Produkte ist zu einem grossen Teil für die zuneh mende Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft verantwortlich. Cannabis ist nicht harmlos und muss verboten bleiben.
perten aus allen Lagern sind gegenüber diesem Ansinnen skeptisch bis ablehnend eingestellt. Das Ziel, so die minderjährigen Jugendlichen vom Jointrauchen wegzubringen, wird aus Sicht der Experten nicht erreicht. Vielmehr sind diese Abgabeprojekte ein erster Schritt – und das ohne die Mitsprache des Parlaments oder der Bevölkerung! – Cannabis und später weitere Drogen wie Ecstasy oder Kokain zu legalisieren und zulasten der Steuerzahlenden abzugeben. Und das mit den bekannten verheerenden Folgen. Aus Sicht einer vernünftigen, nachhaltigen Drogenpolitik ist
die Botschaft gerade an junge Menschen klar: Hände weg von Drogen!
Schweiz als Mekka für junge Cannabiskonsumenten? Auf der ganzen Welt läuft die Drogenpolitik in die gegenteilige Richtung. Selbst Holland krebste mit seinen öffentlich zugänglichen Cannabisshops massiv zurück. Der Drogenkonsum gerade bei Jugendlichen nahm massiv zu. Zudem wurde Holland zum eigentlichen Mekka gerade für junge Cannabiskonsumenten aus anderen Ländern. Es fand ein regelrechter Cannabis-Tourismus statt. Das muss zwingend verhindert werden.
SVP-PAROLEN
Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative «Pro Service public»
2. Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»
NEIN NEIN
3. Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» 4. Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz) 5. Änderung des Asylgesetzes (AsylG)
JA NEIN NEIN
Kantonale Vorlagen 1. Gesetz über die Gerichts- und Behörden organisation im Zivil- und Strafprozess (Wählbarkeitsvoraussetzungen für Bezirks richterinnen und Bezirksrichter)
NEIN
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