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Freitag, 28. März 2014 | Nr. 13 | 56. Jahrgang
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DER NACHWUCHS ALS PROFITCENTER
Herdprämien nach Zürcher Art Sozialausgaben aller Art machen den gewichtigsten Budgetposten im Haushalt entwickelter Staaten aus. Es ist eine unumstössliche Tatsache, dass die Ausgaben in manchen Bereichen zweistellig prosperieren. Ein Beispiel dafür, wie nicht nur die ausufernde Verwaltung, sondern unüberlegtes Handeln von Parlamentariern, die Aufwendungen der ohnehin geschundenen Sozialrechnungen der Gemeinden zum Bersten bringen kann, sind die folgenden leistungslosen Transfergelder.
Barbara Steinemann Kantonsrätin SVP Watt
1992 hatte der Kanton Zürich eine an sich gutgemeinte soziale Errungenschaft erschaffen: Mit den Kleinkinderbetreuungsbeiträgen (KKBB) sollten vorab Geringverdienern während den ersten beiden Lebensjahren eine persönliche Betreuung ermöglicht werden. Wer seine bescheidenen finanziellen Verhältnisse sowie höchstens 60 Prozent Arbeitspensum als Alleinerziehende – also immerhin nicht mehr als 3 Tage die Woche Fremdbetreuung – oder 150 Prozent als Paar darzulegen vermochte, erhielt jeden Monat eine Art Ersatzeinkommen aufs Konto überwiesen.
Teurer Irrtum der sozialliberalen Koalition 20 Jahre lang hatte dieses System funktioniert – die bis zum 31. Dezember 2012 durchschnittlich pro Monat ausgerichteten Beträge lagen bei 207 Fr. pro Kind –, bis 2011 im Kantonsrat SP, Grüne und EVP für einen «Teuerungsausgleich» und eine «bescheidene Anpassung» die Mitteparteien CVP und FDP für ihre Sache um den Finger zu wickeln wussten: Kritiker der SVP, der Grünliberalen und der EDU sind mit Tränendrüsen-Argumenten wie Kinder seien nun mal ein Armutsrisiko und moralischer Empörung abgekanzelt worden. Wer auf die absehbaren steigenden Belastungen hinwies, die der Kanton damit den Gemeinden aufdrückt, wurde ins Reich der Fantasie verwiesen. Die so definierte neue Armutsgrenze lag bei 82 100 Fr. gemeinsamem Jahresverdienst. Wer darunter liege, verfüge nicht über ein existenzsicherndes
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Goldgrube Kinder Hatten in der Stadt Opfikon 2012 noch 16 Haushalte Anspruch auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge in Höhe von insgesamt 179000 Fr., so stiegen die Zahlen um das Sechsfache. 2013 waren es plötzlich 98 Haushalte, die 1,1 Mio. Franken dieser Sozialgelder erhielten. In Kloten bezogen vor der Revision 15 Haushalte insgesamt 129000 Franken, sodann ein Jahr später plötzlich 88 Haushalte die Höhe von 1,1 Mio. Franken. Waren in Wallisellen im Jahre 2012 bescheidene zwei Eltern zu 67000 Franken berechtigt, waren es nach Inkrafttreten der Erhöhung 25 Eltern mit Ansprüchen auf 450000 Franken. In der Stadt Bülach stieg der diesbezügliche Aufwand um 837 Prozent, in Bassersdorf um 223 Prozent und in Dietlikon um 235 Prozent. Die Teuerung der letzten 20 Jahre, welche die sozialliberale Koalition mit den neuen Ansätzen ausgleichen wollte, liegt übrigens bei 28 Prozent. In der Stadt Uster schnellten die Sozialbelastungen von 60000 Franken auf 520000 Franken, in Volketswil von 33320 Franken. auf 431000 Franken und in Schwerzenbach von
27000 Franken auf 171000 Franken in die Höhe. Die Kleinkinderbetreuungsbeiträge verschlingen seither je nach Kommune ein bis mehrere Steuerprozente. Keine Gemeinde hatte den vom Kanton aufoktroyierten Zahlungsbefehl budgetieren können. Für die betroffenen Mütter und Väter wurde dadurch der Nachwuchs zur Goldgrube: Ein Vater mit einem Einkommen von 12 x 4000 Franken erhält so 2350 Franken monatlich ausbezahlt, einer mit 13 x 5500 Franken immer noch 1388 Franken oder mit 13 x 4540 Franken noch 1830 Franken. Den Höchstbetrag von 2808 Franken pro Monat erhält beispielsweise, wer 12 x 3600 Franken verdient. Eltern mit einem Einkommen von 13 x 4870 Franken sowie monatlichen 400 Franken Kinderzulagen erhalten zusätzlich volle 2178 Franken fürs Kleinkind. Selbst eine Familie mit 8650 Franken Monatseinkommen hat immer noch Anspruch auf 18 Franken Dazu kommen jeweils noch Kinderzulagen. Entsprechend rasch hatten sich die grosszügigen Subventionen herumgesprochen, so dass die Ämter für Jugendund Berufsberatung zusätzliches Personal zur Abwicklung der Anträge einstellen mussten.
markt zurechtfinden sollten, haben wir heute eine Mutterschaftsversicherung, eine subventionierte Krippenindustrie samt lästiger Bürokratie, bezahlte Stillzeit im 1. Lebensjahr, und Sozialgelder in dieser Höhe sind ein starker Anreiz, keiner Arbeit nachzugehen. Laufen die offizielle Maxime und der gesellschaftliche Trend nicht in die gegenteilige Rich-
tung? Das deutsche Pendant ist jedenfalls als «Herdprämie» einst zum Unwort des Jahres erklärt worden. Mittlerweile ist im Kantonsrat ein Vorstoss von FDP, SVP und Grünliberalen hängig, der die Kleinkinderbetreuungsbeiträge gänzlich abschaffen will; die meisten anderen Kantone kennen diese Form von Sozialgeldern nämlich auch nicht.
Bundesrat Ueli Maurer zu Gast in Winterthur
«Warum die Schweiz den Gripen beschaffen soll»
Kleinkinderbetreuungsbeiträge abschaffen Neben den kaum gerechtfertigten Beträgen stört zusätzlich wohl auch der Umstand, dass diese Beiträge steuerfrei sind. Das ist sachlich überhaupt nicht gerechtfertigt, da es sich um eine Art Ersatzeinkommen handelt und solches grundsätzlich auch als Einkommen versteuert werden muss. Und im Übrigen sei auch die Frage erlaubt, ob sich die Zeiten nicht einfach geändert haben: Nebst der gesellschaftlichen Haltung, dass alle Frauen eine Ausbildung absolvieren und nach der Geburt eines Kindes sich möglichst rasch wieder im Arbeits-
Begrüssung: Nationalrat Jürg Stahl Dienstag, 15. April 2014, 19.30 Uhr Winterthur, MZA Teuchelweiher Fragen & Diskussion, im Anschluss «Kaltes Plättli» Ende der Veranstaltung ca. 21.30 Uhr Wir freuen uns auf viele interessierte Teilnehmer. Öffentliche Veranstaltung der SVP Winterthur www.svp-winterthur.ch
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Einkommen. In der Folge explodierten sowohl Fallzahlen auch Beitragszahlungen und stellten die Gemeinden, deren Aufgabe die Ausrichtung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge seit jeher ist, vor unvorhergesehene finanzielle Probleme: Lagen die Kosten 2012 für alle 171 Gemeinden bei 4,9 Mio., so verwendeten alle zusammen ein Jahr später plötzlich 38 Mio. Franken. Naiv war allerdings auch der Regierungsrat, der Mehrkosten um 6 Mio. Franken prognostizierte, die Finanzer in der Verwaltung hatten die tatsächlich eingetretenen gewaltigen Steigerungsraten um den Faktor 7,7 nicht im Geringsten vorausgesehen.
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