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Freitag, 29. April 2022 | Nr. 17 | 64. Jahrgang
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Wir sind die Stimme der vergessenen Bürger
Hörifäscht 14. und 15. Mai
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ABSTIMMUNGSWOCHENENDE
NEIN zum Transplantationsgesetz Organspenden können Leben retten und wir mögen jedem Organempfänger das neue Leben gönnen. Dem Staat dürfen wir aber nicht die Macht auf die Verwendung von Organen erteilen, wenn sich Menschen zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen geäussert haben.
sen für die Wiederverwendung durchblutet sein. Aufgrund des Fortschritts in der Transplantationsmedizin wurde die Todesdefinition im Jahr 2007 neu geregelt. Seitdem wird jemand als hirntot erklärt, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind. Dazu werden einige Reaktionen getestet, wie beispielsweise Pupillenreaktion oder Schmerzreize. Mit dem Hirn sind nur drei Prozent des Körpers tot. Mit einer künstlichen Beatmung und weiteren Massnahmen schlägt das Herz weiter. Schwangere Frauen können in diesem Zustand beispielsweise ihr Kind noch austragen.
Recht auf Ruhe nach dem Tod
Jede Operation erfordert das schriftliche Einverständnis des Patienten. Warum das bei einer Organspende anders sein soll, ist nicht nachvollziehbar.
Es können nie alle Menschen genügend darüber aufgeklärt werden. Einige wollen sich auch nicht mit dem eigenen Tod beschäftigen, sind noch nicht für eine Entscheidung bereit oder wollen sich nicht dazu äussern. Nach der Zustimmung von Bundesrat und Parlament zum Transplantationsgesetz wurde das Referendum ergriffen, worüber wir nun am 15. Mai entscheiden werden. Bei dieser Abstimmung geht es nicht um eine Diskussion pro oder contra Organspende, sondern um die Regelung, bei wem ein Organ herausoperiert werden darf. Bis anhin galt die Zustimmungslösung. Spendenwillige
können sich in ein Register eintragen lassen. Neu soll die Widerspruchslösung gelten. D.h., dass jede Person, die ihre Organe nicht spenden möchte, dies ausdrücklich festhalten muss. Liegt keine Willensäusserung vor, geht der Staat von einer Zustimmung aus. Der eigene Körper ist das privateste was der Mensch hat. Deshalb gibt uns die Bundesverfassung das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Staat hat die Aufgabe, die Freiheitsrechte jedes Menschen zu schützen, und die körperliche Integrität gehört auch dazu. Diese Freiheitsrechte muss man nirgends anmelden, man hat sie bedingungslos.
Bild Pixabay
Zustimmung selbst bei Blutentnahme unumgänglich Jeder Blutentnahme oder Impfung müssen wir mündlich zustimmen, zu Operationen sogar schriftlich. Das ist richtig. Denken wir nur an die Diskussionen um die Corona-Impfungen. Deshalb darf der Staat nicht davon ausgehen, dass eine fehlende Willensäusserung ihm das Recht auf die Organe eines sterbenden Menschen gibt. Die Aussage, dass den Menschen nach dem Tod – also einem toten, nicht mehr atmenden Menschen – die Organe entnommen werden, ist irreführend. Organspender sind lediglich hirntot. Die Organe müs-
Im Text des Abstimmungsbüchleins wird aber nicht auf diese Tatsache hingewiesen. Nach einem Unfall mit schweren Kopfverletzungen kann jemand hirntot sein. Für eine Organentnahme wird der Körper unter Vollnarkose gesetzt, damit es nicht zu Abwehrbewegungen mit Armen und Beinen kommt. In Deutschland werden nur muskellähmende Medikamente verabreicht. Das Herz wird vor der Entnahme gelähmt und zum Stillstand gebracht. Bei schwerkranken Patienten mit hoffnungsloser Prognose beginnen die Vorbereitungen, noch bevor sie hirntot sind. Die lebenserhaltenden Behandlungen werden gestoppt. Nach fünf Minuten (in Deutschland muss zehn Minuten gewartet werden) wird der Patient an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Damit kein sauerstoffhaltiges Blut ins Hirn gelangt, werden die Blutgefässe Richtung Gehirn mit einem eingelegten Ballon verschlossen. Danach werden die Organe am noch pulsierenden Körper herausoperiert. Ob der Sterbeprozess dadurch unterbro-
Fraktionspräsident & Kantonsrat SVP
Das neue Bürgerrechtsgesetz führt dazu, dass sich Ausländer einbürgern können, bevor sie integriert sind. Weil... ... die notwendigen minimalen Deutschkenntnisse im neuen Gesetz viel zu tief angesetzt sind. So kann jemand Schweizer werden, der kaum unsere Sprache spricht!
... die Abklärungen zu Strafverfahren strenger sein müssen, damit wir keine Extremisten einbürgern. ... die Einbürgerung nicht gratis sein darf. Denn was nichts kostet, ist nichts wert! Deshalb müssen auch junge Ausländer etwas für die Einbürgerung zahlen!
Therese Schläpfer Nationalrätin SVP Hagenbuch
Martin Hübscher
Den Schweizer Pass verscherbeln?
... die verlangte Aufenthaltsdauer in der Gemeinde viel zu kurz ist und länger als zwei Jahre dauern muss. Denn nur so kann beurteilt werden, ob jemand integriert ist.
chen wird und was dies für die die sterbende Person bedeutet, wenn ihre Organe in einem anderen Körper weiterleben, weiss niemand. Ausserdem ha ben wir ein Recht auf Ruhe nach dem Tod. Bei einer fehlenden Äusserung zu Lebzeiten werden die Angehörigen befragt. Sie können dagegen Widerspruch einlegen, wenn die sterbende Person mutmasslich die Organspende abgelehnt hätte. Aber: Der Hirntod ist immer ein plötzliches Ereignis durch einen Unfall oder eine Hirnblutung. Die Angehörigen sind in Schock und Trauer und stehen unter Druck. Für die Entscheidungsfindung der Angehörigen fehlt eine angemessene Bedenkzeit. Angehörige, welche einer Organentnahme zugestimmt haben, machen sich später oft Vorwürfe, dass sie ihre Liebsten in den schwersten Stunden ihres Lebens allein gelassen haben. Denn sie konnten sie nicht während des Sterbens begleiten. Sie verabschieden sich auf der Intensivstation von ihren schlafenden Angehörigen und sehen sie nach sieben Stunden als Leiche mit vielen Wunden und abgeklebten Augen wieder. Ohne unsere Zustimmung darf der Staat nicht das Recht bekommen, unsere Körper als sein Eigentum zu betrachten. Der Staat darf uns nie in eine Situation bringen, in der wir unsere Grundrechte schriftlich verlangen müssen. Wehren wir diesen Angriff auf unsere freiheitlichen Grundrechte ab und stimmen wir NEIN zum Transplantationsgesetz.
chtse r r e g r ü B Gesetz
NEIN
freipassfueralle-nein.ch