Der Zürcher Bote Nr. 29/30

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Freitag, 22. Juli 2022 | Nr. 29/30 | 64. Jahrgang

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ALTERSVORSORGE SICHERN

BUNDESFEIERTAG

Darum braucht es ein doppeltes JA

Redaktion und Verlag wünschen allen Leserinnen und Lesern einen schönen 1. August!

Die AHV ist krank – es hat zu wenig Geld für zu viele Bezüger. Um die Altersvorsorge auf gesunde Beine zu stellen, ist eine strukturelle Korrektur unumgänglich. Am 25. September braucht es darum ein zweifaches JA zur Sanierung unseres ältesten Sozialwerks.

Die nächste Ausgabe des Zürcher Boten erscheint am Freitag, 19. August 2022.

Die AHV wird über prozentuale Lohnabzüge der arbeitstätigen Bevölkerung finanziert. Pensionierte erhalten eine Minimalrente, unabhängig von der Höhe der Einzahlungen oder des Arbeitspensums. Die Frauen sind genau genommen keineswegs benachteiligt. Im Gegenteil, sie erhalten dieselbe Rente, obschon sie in der Summe «nur» ein Drittel aller AHV-Beiträge finanzieren bzw. finanziert haben. Andererseits haben sie in Form unentgeltlicher Arbeit (Familie, Kinderbetreuung, Mitarbeit in Familienbetrieben etc.) während Jahrzehnten unbezahlbar wertvolle, volkswirtschaftliche Beiträge geleistet.

Warum ist die AHV in Schieflage geraten? Weil die Lebenserwartung der Schweizer stetig gestiegen ist. 1948, bei der Einführung der AHV, konnte ein Mann nach der Pensionierung im Durchschnitt 12 Jahre von einem Rentenbezug profitieren, die Frau 13 Jahre. Heute kann ein Mann rund 20 Jahre, die Frau sogar 23 Jahre Rente beziehen. Nahezu eine Verdoppelung. Die AHV finanziert sich über das sogenannte Umlageverfahren. Das heisst, die aktiven Erwerbstätigen finanzieren die Renten der Pensionäre. 1948 kamen für 15 Rentner 100 Erwerbstätige auf, im Jahr 2030 müssen 100 Erwerbstätige bereits ge­ gen 40 Pensionierte finanzieren. Die finanzielle Lage der AHV hängt also entscheidend von der demografischen Entwicklung, der Lebenserwartung sowie der Entwicklung der Wirt-

schaft ab. Nimmt die Anzahl der über 65-jährigen Menschen weiterhin zu, steigen die Ausgaben, da mehr Renten ausbezahlt werden. Leben die Menschen länger, steigen die Ausgaben ebenfalls, da die Renten länger ausbezahlt werden. Fazit: Das Ungleichgewicht zwischen Alt und Jung nimmt zu, die Solidarität wird überstrapaziert. Unsere Altersvorsorge droht auseinanderzubrechen. Ohne einschneidende Korrekturen wird die AHV bereits 2025 (!) mehr Geld ausgeben als einnehmen.

Sanierungsmassnahmen Ein erster und längst überfälliger Schritt ist die Harmonisierung des Pensionsalters. Das Rentenalter der Frau soll während neun Jahren stufenweise – mit finanziellen Ausgleichsmassnahmen –

an das Männer-Rentenalter von 65 Jahren angepasst werden. Neu gibt es aber auch die Möglichkeit, das Rentenalter flexibel zu wählen, zwischen 63 und 70 – die Rentenbezüge werden entsprechend erhöht oder gekürzt. Zweiter Schritt: Mit einer geringfügigen Erhöhung der Mehrwertsteuer tragen alle zur Sanierung der AHV bei. Die wichtigsten Reformen der AHV 21 im Überblick: 1. Gleiches Rentenalter für Mann und Frau: 65 Jahre – Es gibt Ausgleichsmassnahmen für die betroffenen Frauen der Übergangsgeneration 2. Möglichkeit, das Renteneintrittsalter zwischen 63 und 70 Jahren flexibel zu wählen 3. Soziale Sicherheit – Für Pensionierte mit einer Hilflosenentschädi-

SRG

srg-initiative.ch

gung wird die Wartefrist von 12 Monaten auf 6 Monate reduziert 4. MWST-Erhöhung – Nebst den strukturell zwingenden Anpassungen benötigt die AHV zusätzlich finanzielle Mittel. Dies geschieht mittels Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% (0,1% auf Nahrungsmittel, Medikamente, Beherbergungen).

2. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% (geringere Erhöhung z.B. auf Nahrungsmittel) Achtung: Die Reform tritt nur in Kraft, wenn beide Elemente (Harmonisierung des Rentenalters und Erhöhung der Mehrwertsteuer) angenommen werden.

Darum braucht es das doppelte JA Die Reform besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: 1. Die Harmonisierung des Rentenalters von Frau und Mann auf 65 Jahre

Monika Rüegger Nationalrätin SVP Engelberg OW

Darum braucht es die SRG-Initiative:

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■ Obwohl die Qualität bei der SRG oft zu wünschen übrig lässt, zahlt die Schweizer Bevölkerung weltweit (!) mit heute 335 Franken die höchsten gerätunab­ hängigen Zwangsgebühren. Mit der Initiative müssen wir nur noch 200 Fran­ ken zahlen. Immer noch genug! ■ Junge verdienen wenig und schauen fast kein TV. Trotzdem müssen sie jähr­ lich 335 Franken zahlen für ein Angebot, das sie nicht konsumieren. Das ist unfair und unsozial!

■ Arbeitgeber und Gewerbler werden doppelt zur Kasse gebeten: Die Betriebe zahlen eine umsatzabhängige SRG­ Gebühr, schnell mehrere Tausend Fran­ ken. Dies, obwohl alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon als Privatpersonen die Abgabe von 335 Franken zahlen. Diese ungerechte Doppelbesteuerung muss abgeschafft werden!

n e b i e r h c s r e t n eu v i t a i t i n i s k l o erbe ! tzt V

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hren fürs Gew ü b e G n e ig s s ü chauen ! s V T in e - Keine überfl k o s ten, die sowie s la t n e e g n u J nken zahlen ! a r F 0 0 2 h c o n - Nur

Telefon: 052 301 31 00 | www.srg­initiative.ch, info@srg­initiative.ch


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