Nr. 12 18. 12. 2015
www.syndicom.ch Gewerkschaft Medien und Kommunikation
die zeitung
AZB 3001 Bern Adressänderungen sind zu richten an: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern
Logistik
Telecom/IT
syndicom und Transfair unterzeichnen den ersten GAV für die private Postbranche Seite 4
Nach dem diesjährigen Lohnabschluss zieht syndicom Local vors Schiedsgericht Seite 5
Buch und Medienhandel
Zürcher BuchhändlerInnen wehren sich gegen angekündigten Stellenabbau Seite 7
Medien
Die EMEK hat ihren Bericht zum Service public in den Medien vorgelegt Seite 7
Gav Grafische Industrie
Der neue GAV der grafischen Industrie kommt durch!
© MARGARETA SOMMER
Mit einer überzeugenden Mehrheit von über 97 Prozent hat die erste gemeinsame Branchenkonferenz der Gewerkschaften syndicom und Syna dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zugestimmt. Er tritt am 1. Januar in Kraft und bleibt während mindestens drei Jahren gültig. Und: Er ist der erste GAV in der Schweizer Industrie, der allgemeinverbindlich erklärt wird. Fortsetzung auf Seite 6
Intern
Engagierte Voten an der DV
© PATRICK GUTENBERG
Die rund 200 Teilnehmenden der jährlichen Delegiertenversammlung von syndicom haben am 28. November in Bern die Nein-Parole zur Initiative «Pro Service public» beschlossen, die Auslagerungspolitik der Post kritisiert und Daniel Münger in die Geschäftsleitung gewählt. Die Eidgenössische Volksinitiative «Pro Service public» kommt voraussichtlich nächsten Sommer zur Abstimmung. Trotz des verführerischen Titels und des Versprechens der Initianten, dass mit der Vorlage der Service public gestärkt werden solle, stösst sie bei den Gewerkschafts-Delegierten aus den Bereichen Post, Telecom/IT und Medien auf wenig
Gegenliebe. Bereits letztes Jahr hatte die Versammlung eine entsprechende Resolution verabschiedet. Im Hinblick auf die baldige Abstimmung wurde die Vorlage nochmals diskutiert. Die Delegierten waren sich darin einig, dass die Initiative die Weiterentwicklung und Modernisierung des Service public behindern und gerade in Randregionen fatale Auswir-
kungen haben würde. Die TeilnehmerInnen der Delegiertenversammlung fassten eine klare Nein-Parole zur Initiative. Dass syndicom die Geschäftspolitik öffentlicher Unternehmen kritisch beobachtet, demonstrierten die Delegierten mit ihrer Resolution gegen die Auslagerung des Postsachen-Transportes.
Fortsetzung auf Seite 8
syndicom | Nr. 12 | 18. Dezember 2015 Postulat
Serie Digitale Revolution und ihre folgen #5
Serie Digitale Revolution und ihre folgen #5
Neue Berufe, neue Stellen?
«Uberisierung» der Arbeitswelt
Also ist die Angst unbegründet? Lassen Sie mich dies an einem Beispiel veranschaulichen: Der Personalcomputer wurde vor rund 30 Jahren eingeführt und es bestanden die gleichen Befürchtungen wie heute. In dieser Zeit ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz jedoch nicht angestiegen und die Beschäftigung ist weiter gewachsen. Automatisierung erhöht die Produktivität und unterstützt die Unternehmen dabei, wettbewerbsfähiger zu werden. Dazu benötigen sie vermehrt qualifizierte Arbeitskräfte. In den letzten Jahren verzeichnen wir daher ein Wachstum bei den eher bildungsintensiven Beschäftigungen.
Welche Branchen sind denn von der Automatisierung und der Digitalisierung besonders stark betroffen? Die Digitalisierung wird wohl die meisten Branchen erfassen. Rückläufig war in den letzten fünfzehn Jahren in der Schweiz die Zahl der Bürokräfte und der Monteure (s. Grafik). Im Finanzwesen wird das Internet eine zunehmend wichtige Rolle spielen. In der Logistik gibt es automatisch betriebene Lager. Im Gesundheitswesen ist es vorstellbar, dass Roboter bei der Pflegelogistik mithelfen. Wir stecken aber mitten in der Entwicklung und können noch keine abschliessende Bilanz ziehen.
Im Verkauf kann man die Veränderung mitverfolgen. Immer mehr Kundinnen und Kunden benutzen die Selbstbedienungskasse.
© PATRICK GUTENBERG
dass sie uns nicht ausgeht. Aber sie wird wohl in einigen Bereichen anders aussehen. Der technische Fortschritt, wie wir ihn mit der Digitalisierung und der fortschreitenden Automatisierung durch Elektronik und IT erleben, ist nicht grundsätzlich neu. Auch in der Vergangenheit gab es im Zuge des technischen Fortschrittes Umbrüche, durch die ganze Sektoren wegfielen. Befürchtungen über Arbeitslosigkeit und das Ende der Arbeit gab es bei jeder technologischen Revolution. Unter dem Strich waren die Beschäftigungsfolgen aber immer positiv.
verbreiten. Ausserdem ist der Rhythmus tatsächlich schneller geworden, beispielsweise beim Ablösen des Briefverkehrs durch E-Mails. Allerdings gibt es auch Beispiele aus früheren Zeiten, wo die Entwicklung in der Wahrnehmung der Bevölkerung ebenfalls äusserst schnell verlief, etwa bei der Einführung der Webstühle.
Wie sich die Automatisierung in den einzelnen Branchen äussern wird, hängt wesentlich von betriebswirtschaftlichen Erwägungen und somit auch von Kundenbedürfnissen ab. Fiel in der Vergangenheit eine Standardaufgabe im Dienstleistungssektor weg, entwickelten sich die Kundenbeziehungen stärker in Richtung beratende Tätigkeiten. Das geschah beispielsweise bei der Einführung der Bankauto maten. Es kann durchaus auch für den Verkaufsberuf zutreffen.
Laut einer Studie der Universität Oxford sind in den USA in absehbarer Zeit fast 50 Prozent der Erwerbstätigen durch Computer ersetzbar. Es ist sehr schwierig, hierzu verlässliche Zahlen zu nennen. Der Wegfall von bisherigen und die Entstehung von neuen Berufsbildern sind nicht neu. Vor 150 Jahren war der Grossteil der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig. Heute sind es noch 3 Prozent. Die Berufsbilder werden sich verändern, und es kann sein, dass gewisse Berufe wegfallen.
Laut aktuellen Studien könnten vor allem Tätigkeiten betroffen sein, die grosse Datenmengen verarbeiten, die sich einfach strukturieren und in Algorithmen fassen lassen, also zum Beispiel Steuerberater oder Treuhänder.
Man spricht schon von selbstfahrenden Fahrzeugen, die dann Bus- oder Taxichauffeure arbeitslos machen. Technisch ist man hier sehr weit – auch in der Schweiz fanden kürzlich Versuche mit selbstfahrenden Lastwagen statt. Wir wissen aber nicht, was dies für die Gesamtwirtschaft sowie die Gesamtbeschäftigung bedeuten wird und insbesondere, welche neuen Bedürfnisse daraus entstehen werden. Dazu kommt, dass der gesetzliche Rahmen geändert werden müsste. Selbstfahrende Autos und Lastwagen sind heute nicht erlaubt.
Man hat aber das Gefühl, dass der Wandel heute schneller abläuft als einst. Dieses Gefühl rührt wohl daher, dass sich Trends schneller global
Sie selber sprechen auch von den Chancen der Automatisierung. Wo sehen Sie diese? Abgesehen von den bereits angesprochenen positiven Effekten auf die Produktivität und somit einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, kann die Automatisierung auch Chancen für Branchen mit Fachkräftemangel bieten.
Wo ist die Politik gefordert? Die Anforderungen an die Arbeitnehmenden ändern sich, deshalb wird die Bildungspolitik gefordert sein. Gewisse Ausbildungsgänge werden durch neue ersetzt, andere an die Entwicklungen angepasst. Auch die Weiterbildung bleibt wichtig. Der Staat muss dazu gute Rahmenbedingungen bieten. Es liegt aber auch in der Eigenverantwortung der ArbeitnehmerInnen, die Angebote zu nutzen.
Wie sieht es mit der Verantwortung der Unternehmen aus? Es ist im Interesse der Unternehmen, geeignete Massnahmen zu treffen, um im Markt zu bestehen. Investitionen in das Know-how der Belegschaft sind wichtig, auch Rationalisierungen können dazugehören. Denn nur gut funktionierende Unternehmen können zukunftssichere Beschäftigungen bieten.
© PARL AMENT. CH
Ursina Jud, Leiterin des Ressorts Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), ist überzeugt, dass uns die Arbeit in der «digitalen Wirtschaft» nicht ausgeht. Allerdings würden sich in den meisten Branchen manche Berufsbilder ändern. Interview: Peter Krebs Roboter und Computer übernehmen immer mehr Tätigkeiten, die bisher von Menschen ausgeübt wurden. Geht uns schon bald die Arbeit aus? Ursina Jud: Ich bin überzeugt,
Mathias Reynard verlangt Bericht über die digitale Wirtschaft Die digitale Wirtschaft beschäftigt jetzt auch die Politik. In einem Postulat fordert der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard den Bundesrat auf, einen Bericht über die Folgen der Automatisierung vorzulegen. Die Regierung soll untersuchen, welche Beschäftigungsbereiche besonders bedroht sind, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt, aber auch, welche Entwicklungsmöglichkeiten sich aus der Digitalisierung ergeben. Laut Mathias Reynard müssen neben den rein wirtschaftlichen die sozialen und psychologischen Folgen einbezogen werden: «Wie fühlen sich Angestellte dabei, wenn sie den Scanvorgang auf einem Bildschirm kontrollieren, anstatt ihre Kundinnen und Kunden direkt zu bedienen? Welche Anerkennung erhalten die unsichtbaren Angestellten also?», schreibt er in der Begründung. Er sieht in der digitalen Wirtschaft eine mögliche Gefahr für die Sozialversicherungen, weil Maschinen keine Beiträge bezahlen und bei steigender Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenversicherung stärker beansprucht wird. In seiner Antwort vom 28. Oktober 2015 erklärt sich der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen und «die aufgeworfenen Fragen im Rahmen der verfügbaren Daten zu prüfen». (pk)
Anteil der gefährdeten Beschäftigungen nach Hauptgruppen (2013) Total
48 %
Hilfsarbeitskräfte
71 %
Anlagen- und Maschinenbediener, Montierer
66 %
Handwerks- und verwandte Berufe
66 %
Fachkräfte in Land- und Forstwirtschaft
73 %
Dienstleistungsberufe und Verkäufer
67 %
Bürokräfte und verwandte Berufe
94 %
Techniker und gleichrangige Berufe
43 %
Akademische Berufe
13 %
Führungskräfte
10 %
Grafik und Begleittext (gekürzt) aus der Deloitte-Studie «Mensch und Maschine: Roboter auf dem Vormarsch? Folgen der Automatisierung für den Schweizer Arbeitsmarkt», Zürich 2015
Hintergrund | 3
syndicom | Nr. 12 | 18. Dezember 2015
Fast 50% aller Stellen sind im Schnit t automatisierbar Wie die Abbildung zeigt, konzentriert sich das Automatisierungspotenzial auf Hilfsarbeitskräfte, Beschäftigte in der Produktion und Landwirtschaft sowie auf niedrig- bis mittelqualifizierte Bürokräfte. Gleichzeitig zeigen Entwicklungen wie etwa automatisierte Software, die Verwaltungsvorgänge autonom abwickeln kann, dass repetitive, standardisierte Prozesse auch im Dienstleistungsbereich in Zukunft noch stärker von Maschinen übernommen werden könnten. Es ist also zu erwarten, dass Automatisierung zukünftig vermehrt im Dienstleistungssektor und im Administrationsbereich des Industriesektors auftreten wird.
Das Internet ermöglichte den Aufstieg von Uber, Amazon, Airbnb, Ebay und vielen weiteren Akteuren der sogenannten Sharing Economy, bei der Gebrauchsgüter gemeinsam gekauft, benutzt oder verliehen werden. Alles super? Oder bedeuten diese neuen Geschäftsmodelle eine Verschlechterung und einen enormen Rückschritt für die Rechte der Arbeitnehmenden? Audrey Sommer* Uber verdeutlicht beispielhaft, wie schnell eine Branche auf den Kopf gestellt werden kann, wenn sich Anbieter die Digitalisierung zu Nutzen machen. So bezieht sich der Begriff «Uberisierung» längst nicht mehr nur auf das Geschäftsmodell der kalifornischen Privattaxi-Plattform, sondern meint die Erschütterung, die durch die sogenannte «Shared Economy» in der globalen Wirtschaft ausgelöst wurde: Fahrzeuge, Kurierdienste, Wohnungen und vieles mehr werden über koordinierende Plattformen gemeinsam benutzt, oder eben «geteilt», Neudeutsch «shared». Was als ressourcensparendes Nonprofit-Projekt der grossen Internet-Gemeinde gestartet wurde, bringt den Anbietern mittlerweile Gewinne in Millionenhöhe. Für die Konsumentinnen und Konsumenten haben die neuen Geschäftsmodelle sicherlich Vorteile, aber wie sieht es für die Arbeitnehmenden aus? Das System Uber ist einfach: Arbeitnehmende werden zu Pseudo-Selbständigen, die zum Pauschal preis arbeiten, ohne Rechte, festen Lohn, geregelte Arbeitszeiten, Gesamtarbeitsverträge. So fasst es der französische Arbeitsinspektor Gérard Filoche zusammen. Sozialbeiträge, Versicherungen, Unfälle und Krankenheitsausfall müssen die Betroffenen selbst zahlen. Die Technologie entwickelt sich schneller als die in Bezug auf diese Umwälzungen noch u nklare Rechtslage. Wir haben mit Martin Scheidegger, Rechtsanwalt und Leiter des Rechtsdienstes bei syndicom, über die Problematik gesprochen.
Audrey Sommer: Martin Scheid egger, ist das Modell einer «Uberisierung» der Arbeitswelt wirklich aktuell? Mart in Scheidegger: Dieses Modell ist auf jeden Fall aktuell und grundsätzlich auch ein spannender Ansatz, besonders wenn es darum geht, Synergien zu nutzen und Ressourcen zu schonen. Das Modell darf aber nicht auf Kosten der Erwerbstätigen gehen. Die Arbeitswelt verändert sich aufgrund der digitalen Entwicklung. Die Veränderungen in den verschiedenen Branchen gehen jedoch unterschiedlich schnell voran. Insbesondere im Dienstleistungssektor hat diese Entwicklung schnell Fuss gefasst.
haben hierüber die Gerichte zu entscheiden. Um auf die Frage zurückzukommen: Der Status dieser Erwerbstätigen ist nicht geklärt, und dies birgt für den Einzelnen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Tendenziell würde ich diese Vertragsverhältnisse als unechte Arbeit auf Abruf – also als Arbeitsverhältnisse – qualifizieren.
Ist nicht zu befürchten, dass sich die Lage dieser Arbeitnehmenden verschlechtert?
© GEORGIOS KEFAL AS/KEYS TONE
2 | Hintergrund
«uber raus!» ∙ Taxifahrer gehen am Bahnhof in Basel gegen Uber auf die Strasse.
Erste Uber-Klone sind auch in der Kurierbranche aktiv. Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass sich klassische Modelle verändern: Die Uberisierung macht aus Arbeitnehmern Unternehmer. Wenigstens will sie uns das glauben machen.
Muss man sich davor fürchten? Fürchten muss man sich nicht, aber man sollte vorsichtig sein. Die Einschätzung der Auswirkungen der Uberisierung auf
Gesetze an die veränderten Verhältnisse anpasst.
Inwiefern haben sich die Verhältnisse verändert? Das Arbeitsrecht geht ursprünglich vom Konzept eines Unternehmens mit eigenen Produktionsmitteln und Räumlichkeiten aus, in welche sich Arbeitnehmende zu fest vorgegebenen Zeiten begeben und im Gegenzug auf Ende des Monats einen definierten Lohn erhalten. Heu-
Martin Scheidegger: «Uber und
ähnliche Unternehmen müssen in die Pflicht genommen werden.»
die Wirtschaft und insbesondere auf die Arbeitswelt ist schwierig. Es besteht die Gefahr, dass der uberisierte Arbeitnehmer als Quasi-Unternehmer den Schutz durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes verliert. Die Erwerbstätigen haben diesen Schutz aber aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses zu Uber oder ähnlichen Unternehmen dringend nötig. Diesen Erwerbstätigen ist grundsätzlich derselbe Schutz wie normalen Arbeitnehmenden zukommen zu lassen, und durch die Unternehmen sind die gesetzlichen Sozialabzüge zu entrichten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Gesetzgeber die Entwicklung im Auge behält und nötigenfalls die geltenden
te wird dieses Konzept durch Telearbeit, Home-Office, variable Arbeitszeitmodelle, Arbeit auf Abruf und dergleichen immer weiter aufgeweicht. Die Uberisierung ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Das Arbeitsrecht hat sich diesen Veränderungen durch die Rechtsprechung und Gesetzgebung weitgehend angepasst, hinkt dieser Entwicklung aber immer etwas nach.
Welchen Status haben diese uberisierten Arbeitnehmenden? Genau da liegt der Hund begraben: Es stellt sich die Frage, ob diese Erwerbstätigen einem der im Gesetz definierten Vertragsverhältnisse unterstellt werden können, oder ob es sich hier um Verträge eigener Art han-
delt. Diese Zuordnung hat nicht zu unterschätzende Konsequenzen: Ob ein Erwerbstätiger im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder eines Auftragsverhältnisses tätig ist, entscheidet über die Frage, ob die betreffende Person im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit eine Lohnfortzahlung erhält. Im Zweifelsfall
Es ist Sache des Gesetzgebers und der Gerichte, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken. Auch können die Erwerbstätigen mit Unterstützung der Gewerkschaften und ihrer Rechtsdienste wegweisende Gerichtsentscheide provozieren. Zudem kann mit Gesamtarbeitsverträgen – und besonders mit allgemeinverbindlichen – diese Entwicklung gestoppt werden. In erster Linie ist der Schutz dieser Erwerbstätigen anzustreben: Uber und ähnliche Unternehmen müssen in die Pflicht genommen werden, wenn sie nicht von sich aus ihre Verantwortung wahrnehmen.
* Freie Journalistin
Unia gegen Uber «Wir führen einen offenen Kampf gegen Uber», erklärt Roman Künzler, Leiter Tertiär bei Unia Nordwestschweiz. Ende September ging die Gewerkschaft zusammen mit etwa hundert Taxifahrern in Basel auf die Strasse, um gegen Uber zu demonstrieren und deren Unterstellung unter das Basler Taxigesetz zu fordern. «Wir sind der Ansicht, dass Uber ein Arbeitgeber ist und als solcher alle Sozialleistungen sowie Versicherungen für seine Angestellten zahlen muss. Das tut die amerikanische Firma nämlich nicht!» Für Unia ist UberPop (Fahrgastvermittlung an Privatfahrer) keineswegs eine Mitfahrzentrale, sondern ein illegales Taxiunternehmen: «Alle Fahrer von Uber gehen arbeiten, um Geld zu verdienen. Die Tarife werden von Uber festgelegt, die Fahrten werden von Uber vermittelt, und der Weg wird von Uber vorgegeben. Die Leistungen werden von den Kundinnen und Kunden gebucht, und Uber kann die FahrerInnen jederzeit von der Plattform ausschliessen.» Selbständigerwerbende? «Nicht einmal das. Es gibt keine Selbständigen, die mit einem Einkommen von 10 Franken pro Stunde leben können. Sie arbeiten oft schwarz. Und Uber weiss das.» Demnächst werde die Unia ihren Kampf auf dem Rechtsweg weiterführen müssen, «um das Unternehmen zu zwingen, sich an die in der Branche geltenden Regeln zu halten und seinen Status als Arbeitgeber anzuerkennen», präzisiert Roman Künzler. Uber ist nicht das einzige Unternehmen im Visier der Gewerkschaft. «Die Uberisierung der Arbeitswelt betrifft alle Dienstleistungen, die nicht an einen festen Arbeitsort gebunden sind, z. B. Verkehr, Logistik, Pflege, Reinigung. Mit diesem Modell können enorm viele Kosten zum Nachteil der Arbeitnehmenden gespart werden. Die Gewerkschaften müssen diese Entwicklungen unbedingt verfolgen. Diese Technologien, die Gesellschaft und Arbeit so tiefgreifend verändern, können nicht dem Privatkapital allein überlassen werden.» (as)
4 | Branchen
syndicom | Nr. 12 | 18. Dezember 2015 Stimmen zum neuen GAV
Gesamtarbeitsvertrag Kep & Mail
????? Callcenter
Erster GAV für die private Post-Branche unterzeichnet
die ersten Gespräche mit der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband Transfair über einen GAV. Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, moderierte und begleitete die Verhandlungen. Ende November haben die Sozialpartner den neuen GAV unterzeichnet.
Allgemeinverbindlicher GAV anvisiert Der GAV regelt die zentralen Bereiche wie Arbeitszeit, Löhne, Zulagen und weitere arbeitsvertragliche Bestimmungen, die im
nächsten halben Jahr in die Einzelarbeitsverträge der Arbeitnehmenden aufgenommen werden. Die Sozialpartner sind sich ausserdem darin einig, dass die Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche auf der Basis des neuen GAV reguliert werden sollen. Sie streben die Ausarbeitung eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrages an. Dieser soll sowohl für die privaten Postdienstleister wie auch für die Schweizerische Post und ihre Tochterfirmen Gültigkeit haben.
Mit tagsspesen swisscom
Globale Aktionswoche gegen prekäre Arbeitsformen Der internationale Gewerkschaftsbund UNI Global Union hat vom 19. bis 23. Oktober eine weltweite Aktionswoche in den Callcentern koordiniert. Seit zehn Jahren findet jährlich eine solche Aktionswoche statt, wobei die Gewerkschaften jeweils mit einem aktuellen Thema bei den Angestellten präsent sind. In diesem Jahr stellten die Gewerkschaften Forderungen zu prekären Arbeitsformen wie Temporärarbeit oder Teilzeitarbeit auf.
© PETER CHRIS TENSEN
Der Verband der privaten Postdienstleister der Schweiz (KEP & Mail) hat mit syndicom und dem Personalverband Transfair den ersten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die private Post-Branche unterzeichnet. Der GAV tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und gilt für rund 3000 Angestellte in der Schweiz. Dem Verband KEP & Mail sind die wichtigsten Unternehmen der Branche angeschlossen wie zum Beispiel Quickmail oder die Schweizer Ableger von internationalen Konzernen wie DHL, DPD, FedEx und TNT. Diese Unternehmen betreiben in allen Landesregionen der Schweiz über 500 Zugangspunkte, befördern jährlich 50 Millionen Pakete und 60 Millionen Briefe und beschäftigen gemeinsam ca. 3000 Angestellte, die vom neuen GAV profitieren werden. Der Arbeitgeberverband KEP & Mail führte im Oktober 2012
Branchen | 5
syndicom | Nr. 12 | 18. Dezember 2015
«Der Branchen-GAV ist ein erster grosser Schritt zur Regulierung der Arbeitsbedingungen in einer sehr heterogenen Branche. Er bildet für uns die partnerschaftliche Grundlage für die Wahrung der Interessen aller Beschäftigten und der ganzen Branche.» Daniel Münger (ganz links), Sektorleiter Logistik syndicom «Vom Kreis seiner Mitbewerber abheben kann man sich nicht nur durch Kosten- und Leistungsmanagement, sondern auch durch einen GAV. Intensive, konsequent vorangetriebene Verhandlungen in gegenseitigem Vertrauen führen nun zum Abschluss dieses GAV. Effektiv ergibt sich daraus eine dreifache Win-Situation: Für die Arbeitnehmenden, für die Arbeitgebenden und für die Gewerkschaften.» René Fürst (2. v. l.), Branchenleiter Post/Logistik Transfair
syndicom bei TELAG AG syndicom hat sich an der Aktionswoche beteiligt und in Zürich beim Callcenter Telag AG eine Informationsaktion durchgeführt. Dabei diskutierten die GewerkschafterInnen mit den Angestellten über ihre Arbeitssituation und über den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Branche der Call- und Contactcenter. Dank dem seit 2015 gültigen GAV gibt es in ersten Callcentern geregelte Arbeitsbedingungen, die alle Angestellten schützen. syndicom will mit den Arbeitgeberverbänden in den nächsten Monaten erreichen, dass der GAV allgemeinverbindlich erklärt wird. (dhu)
«Der GAV ist das grösste gemeinsame Projekt, das der Verband KEP & Mail bisher realisiert hat. Wir sind stolz darauf, mit diesen guten Arbeitsbedingungen der Massstab für weitere Marktteilnehmer zu werden.» Peter Sutterlüti (3. v. l.), Präsident KEP & Mail
Bruno Schmucki
Daniel Münger im Interview
auslagerung Postsachen-Transport
«Die Gewerkschaft muss eine aktive Rolle spielen»
Fahrer werden weiterbeschäftigt
An der syndicom-Delegiertenversammlung ist Daniel Münger zum neuen Leiter des Sektors Logistik gewählt worden. Wir haben ihm ein paar Fragen zu seiner neuen Aufgabe gestellt. Interview: Bruno Schmucki
Swisscom wollte Mittagsspesen nicht rückerstatten Mobiles Arbeiten liegt im Trend: Aus Sicht der Unternehmen geht mobiles Arbeiten einher mit flexiblerem Arbeiten. Für die Beschäftigten verträgt sich mobiles Arbeiten gut mit anderen Lebensbereichen. Aus gesellschaftlicher Sicht verteilt sich die räumliche Mobilität besser durch mobiles Arbeiten.
versuch, das Gesetz auszuhebeln Eine Entschädigung für das Mittagessen steht allen Beschäftigten in der Schweiz zu, auch wenn sie ausserhalb des vertraglich vereinbarten Arbeitsortes arbeiten. Swisscom sah dies plötzlich nicht mehr so. Es spiele keine Rolle, ob man in
der gewohnten Swisscom-Kantine esse oder an einem anderen Standort, hiess es. Tut es aber sehr wohl. Denn die Arbeit ausserhalb des vertraglich vereinbarten Arbeitsortes verursacht Umtriebe. Unternehmen sind daher verpflichtet, die Mittagsspesen rückzuerstatten.
syndicom hat erfolgreich interveniert Nach hartnäckigen Diskussionen mit syndicom hat dies letztlich auch Swisscom eingesehen. Die Mittagsspesen werden jetzt wieder diskussionslos rückerstattet, wenn Beschäftigte ausserhalb ihres vertraglich vereinbarten Arbeitsortes arbeiten müssen. (SF)
Lohnabschluss
syndicom zieht Local.ch vors Schiedsgericht Local.ch geht es gut: Nach der Integration von Search.ch ist das Unternehmen hervorragend im Markt positioniert. Auch der Geschäftsgang ist befriedigend. Trotzdem will Local.ch nichts wissen von einer generellen Lohnerhöhung. syndicom sperrt sich nicht gegen Sonderprämien für Top-Leistungen. Aber aus volkswirtschaftlicher Sicht
sind generelle Lohnerhöhungen zwingend. Denn nur so steigt die allgemeine Wohlfahrt und es kann vermieden werden, dass sich die Lohnschere allzu weit öffnet. Deshalb hat der Firmenvorstand Local.ch von syndicom entschieden, ans Schiedsgericht zu gehen. Mit dem Entscheid des Schiedsgerichts ist im Dezember oder Januar zu rechnen. (SF)
Lohnrunde 2015 Branche Buch und Medienhandel
deutlich heterogener und breiter strukturiert. Deshalb müssen die verschiedenen Probleme ganz anders angegangen werden. Zum Beispiel haben unsere Mitglieder bei PostFinance andere Bedürfnisse und Prioritäten als die KollegInnen bei DHL oder bei Presto.
Und welche Themen sind gleich?
© PATRICK GUTENBERG
Am Schluss stehen immer Fragen rund um die Arbeits- und Lohnbedingungen im Zentrum. Dort finden wir uns alle wieder. Weitere gemeinsame Interessen
haben alle Arbeitnehmenden des Sektors bei der Sicherung unserer Vorsorgewerke, beim Abbau von Stress am Arbeitsplatz und im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt.
Du übernimmst eine neue Aufgabe und ein neues Team. Wo setzt du deine Prioritäten? Die Prioritäten haben wir an unserer letzten Delegiertenversammlung nochmals unterstrichen. Dies ist die verstärkte Mitgliederwerbung, der Aufbau des Vertrauensleute-Netzes und das finanzielle Gleichgewicht der Gesamtorganisation. Der Sektor Logistik wird sich engagieren, diese Zielsetzungen zusammen mit den anderen Sektoren zu verfolgen.
Buchhandelsbosse wollen Gratisarbeit
Was sind für dich die grössten Herausforderungen für syndicom in deinem Bereich? Aktuell stellt die Frankenstärke die Logistik-Branche vor Probleme. Das hat Konsequenzen. Es wird rationalisiert, ausgelagert, es werden Stellen abgebaut. Zudem werden uns Digitalisierung und Automatisierung vor grosse Herausforderungen stellen. Der technologische Fortschritt kann nicht aufgehalten werden. Die Gewerkschaften müssen zusammen mit den betroffenen Beschäftigten eine aktive Rolle in diesem Prozess übernehmen, damit dieser Wandel sozialverträglich gestaltet werden kann.
© SUSANNE OEHLER
Bruno Schmucki: Du hast vor ein paar Monaten vom Sektor Telecom/IT zum Sektor Logistik gewechselt. Welche Unterschiede stellst du zwischen den Branchen fest? Daniel Münger: Die Logistik ist
Die LKW-Flotte der Post wird definitiv ausgelagert. Trotz massivem Widerstand von Chauffeuren und syndicom hält die Post an ihrem Entscheid von Anfang September fest. Nun haben die Post, syndicom und der Personalverband Transfair die Umsetzung des Sozialplans in zwei Gesprächsrunden konkretisiert.
Was ist «zumutbar»? Besten Dank und herzliche Gratulation zu deiner Wahl.
Zur Person: Daniel Münger (54) absolvierte eine Berufslehre als Metallbau schlosser. Auf dem 2. Bildungsweg absolvierte er eine Zusatzausbildung zum Fernmeldetechniker/Bauleiter. Anschliessend folgte der Gang an die Uni. Seit 1996 arbeitet er in verschiedenen Funktionen innerhalb der Gewerkschaftsbewegung. Zuletzt war er syndicomZentralsekretär im Sektor Telecom/IT und betreute die Branchen Call- und Contactcenter, Netzbau sowie weitere GAV. Nebst seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit war er auch politisch aktiv und sass über 10 Jahre im Landrat des Kantons Basel-Landschaft. (bs)
Die Post wird allen LKW-Chauffeuren eine zumutbare Weiterbeschäftigung anbieten. Mitarbeitende über 55 Jahre und mit mehr als 20 Dienstjahren erhalten ein internes Weiterbeschäftigungsangebot. Zudem kommt der bestehende Sozialplan der Post zur Anwendung. Für Härtefälle gibt es einen Fonds. Ab Januar finden Gespräche mit den Angestellten statt, zu denen Vertrauenspersonen oder Gewerkschaftssekretäre beigezogen werden können.
Qualität leidet trotzdem An einer Versammlung vom 5. Dezember in Olten, zu der syndicom eingeladen hatte, akzeptierten die Wagenführer die ergänzenden Massnahmen zum Sozialplan. Gleichzeitig bekräftigten sie ihre ablehnende Haltung zur Auslagerung, wodurch Know-How verloren gehe und die Qualität der Transportdienstleistung leide. Die Post habe gravierende Probleme, reguläre Arbeitsbedingungen und faire Löhne bei den Subunternehmen zu garantieren. Die Chauffeure stimmten jedoch einer Vereinbarung im Grundsatz zu. Diese wurde am 17. Dezember konkretisiert (nach Redaktionsschluss). Der Widerstand der Wagenführer war wichtig. Er hat die grosse Bereitschaft der Post-Angestellten gezeigt, sich gegen Auslagerungen aus Renditegründen zu wehren. Das ist ein starkes Signal für die Post. Bruno Schmucki
Der Vorstand der Branche Buch und Medienhandel wird das Ergebnis der diesjährigen Lohnrunde am 7. Februar den Mitgliedern zum Entscheid vorlegen: zu befürchten ist, dass die vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gewünschte Verlängerung der Arbeitszeit Mehrarbeit bei gleichbleibendem Stress und gleich bescheidenem Lohn bedeutet. Roland Kreuzer, Leiter Sektor Medien Der SBVV hat im Vorfeld der diesjährigen Lohnrunde für die Buchbranche syndicom seine Vorstellungen für die Lohnrunde mitgeteilt. Zwar sei ein Mindestlohn von 4000 Franken nach der Lehre immer noch ein Ziel. Doch wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage, so der SBVV in seinem Mail, «möchten wir in diesem Jahr über eine Erhöhung der Netto-Wochenarbeitszeit von gegenwärtig 40 Stunden bei gleichzeitiger Lohnanpassung sprechen». Der syndicom-Branchenvorstand und die Verhandlungsdelegation diskutierten diesen Vorschlag intensiv: Für das Erreichen der 4000 Franken muss nun ein verbindlicher Zeitplan vereinbart werden.
erhöhung der arbeitszeit nur bei vollem ausgleich! Es war klar, dass diese Lohnrunde schwierig werden würde. Der fatale Entscheid der Natio-
nalbank, den Schweizer Franken steigen zu lassen, hatte auf die Buchbranche enorme Auswirkungen: sinkende Umsätze und Preise drücken die Erträge, auch wenn der mengenmässige Absatz 2015 stabil blieb. syndicom ist bereit, über eine Erhöhung der Arbeitszeit zu diskutieren, sofern ein voller Ausgleich gewährt ist – eine Stunde Arbeitszeiterhöhung entspricht 2,5 Prozent Lohnerhöhung oder 6 Ferientagen.
inakzeptable Forderungen Erstaunt war die Delegation bei Verhandlungsbeginn am 2. Dezember: Von Lohnausgleich wollte der SBVV jetzt nichts mehr wissen. Nur noch die Arbeitszeitverlängerung von 40 auf 42 Stunden war das Ziel des SBVV. Die gleichzeitig angebotene Erhöhung des Mindestlohns im ersten Berufsjahr um 50 Franken auf 4000 Franken konn-
te von syndicom beim besten Willen nicht als Lohnausgleich interpretiert werden, betrifft diese doch nur einen kleinen Teil der Angestellten und ist auch für diese bei weitem kein Ausgleich. Eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich ist eine Änderung des GAV, die nicht Gegenstand von Lohnverhandlungen sein kann. Über die Antwort auf eine solche Forderung müsste eine Branchenkonferenz entscheiden, die dann im Gegenzug eigene Anliegen für GAV-Verhandlungen formulieren könnte.
regelung wird zum entscheid vorgelegt Schliesslich einigten sich die Verhandlungsdelegationen auf die Prüfung einer befristeten Regelung: • Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden pro Woche für 2016.
Eine Verlängerung kann von den Sozialpartnern gemeinsam beschlossen werden. • Erhöhung des Mindestlohns nach der Lehre auf 4000 Franken. • SBVV und syndicom geben gemeinsam eine Studie zur Erhebung der Löhne und der Beschäftigtenzahl im schweizerischen Buchhandel in Auftrag. • 2016 werden ergebnisoffene GAV-Verhandlungen aufgenommen. Der Branchenvorstand Buch von syndicom will
die Regelung den Mitgliedern an einer Branchenkonferenz zum Entscheid vorlegen. Der Vorstand befürchtet, eine Arbeitszeitverlängerung bei den grossen Buchhandlungen werde zu Stellenabbau statt zu Entlastung führen. Genährt wurde diese Befürchtung durch die Ankündigung von Orell Füssli Thalia, dass mit der Schliessung des Bookshops in Zürich 15 Vollzeitstellen gestrichen würden. Über 20 Kollegen und Kolleginnen sind betroffen.
Konferenz der Branche Buch und Medienhandel Sonntag, 7. Februar 2016, 10 bis 13 Uhr, Volkshaus Zürich Diskussion und Entscheid über eine für 2016 befristete Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden. Mit welchen Forderungen soll syndicom GAV-Verhandlungen aufnehmen? Eine Einladung folgt Anfang Januar, anmelden kannst du dich schon jetzt über buch@syndicom.ch!
6 | Branchen
syndicom | Nr. 12 | 18. Dezember 2015
Branchen | 7
syndicom | Nr. 12 | 18. Dezember 2015 Medienpolitik
Gesamtarbeitsvertrag grafische Industrie
Orell Füssli Thalia
© MARGARETA SOMMER
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Es braucht die SRG
Gut zum Druck: Der GAV kommt branchenweit
Die Arbeitnehmenden der grafischen Industrie aus den Gewerkschaften syndicom und Syna haben dem Ergebnis der Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit einer Mehrheit von 97 Prozent zugestimmt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bleibt während mindestens 3 Jahren gültig. Nina Scheu, Bilder: Margareta Sommer gen Voraussetzungen ist es den Gewerkschaften aber gelungen, die Arbeitsbedingungen zu verteidigen. Eine Senkung des Zuschlags für Nachtarbeit wurde verhindert und die Mindestlöhne für das gelernte und ungelernte Personal, die der Arbeitgeberverband der Druckindustrie, Viscom,
die neuen regelungen
teilweise streichen wollte, bleiben unverändert im neuen GAV enthalten. Als Normalarbeitszeit gilt weiterhin die 40-Stunden-Woche. Die von Viscom zu Beginn der Verhandlungen angestrebte Demontage des GAV hat nicht stattgefunden. So wollte der Arbeitgeberverband beispielsweise die Krankentaggelder kürzen und einen Krisenartikel einführen, der es den Unternehmen erlaubt hätte, während einer gewissen Zeitspanne von den Bestimmungen des GAV abzuweichen.
Ab 2016 kann die 42-Stunden-Woche sowohl in Akzidenz- als auch Zeitungsdruckereien eingeführt werden. Letzteren war dies gemäss dem aktuellen GAV bis anhin nicht erlaubt. Diese Arbeitszeiterhöhung erfordert jedoch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und der Personalkommission oder den betroffenen Mitarbeitenden. Mahlzeitenentschädigungen ebenso wie Extrazulagen für Pausen, während denen der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf, werden bei allen Arbeitnehmenden, die aktuell Anspruch darauf haben, in den Grundlohn integriert. Im neuen GAV sind diese Zulagen
Im Übrigen soll das Gesuch für die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV dem SECO so rasch wie möglich unterbreitet werden. Wird diesem Gesuch stattgegeben, dann kommt es zum ersten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag in der Geschichte der schweizerischen Industrie.
© MARGARETA SOMMER
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bald schon Allgemeinverbindlicher GAv
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Die Verhandlungen wurden in den vergangenen Monaten in einem für die grafische Industrie sehr schwierigen wirtschaftlichen Klima geführt. Der katastrophale Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015 hat die Probleme der Branche noch verschärft. Trotz dieser ungünsti-
nicht mehr enthalten, dafür gelten Pausen bei Mehrschicht- und Nachtarbeit immer als Arbeitszeit.
mit der Einigung zufrieden Damit diese Ergebnisse erreicht werden konnten, mussten syndicom und Syna auf ihre Forderung für ein Frühpensionierungsmodell verzichten. Mit der Einigung sind wir zufrieden. Die Gefahr eines vertragslosen Zustands konnte abgewendet werden. Wir sind überzeugt, dass die Schwierigkeiten der Branche nicht gelöst werden können, indem der GAV demontiert wird. Im Gegenteil, es braucht gute und gesicherte Arbeitsbedingungen.
Das Ergebnis in Kürze: • Keine weiteren Kürzungen der Nachtarbeitszuschläge. Nachtarbeit ist nicht gratis! Besitzstandswahrung bei Senkung der Nachtzuschläge auf das heutige GAV-Niveau kann in Akzidenzdruckereien und muss in Zeitungsdruckereien umgesetzt werden. • Die Mindestlöhne für gelernte und angelernte ArbeitnehmerInnen bleiben unverändert. Lohndumping insbesondere in Randregionen wird verhindert. • Die 40-Stunden-Woche bleibt Normalarbeitszeit! Eine mögliche Einführung der 42-Stunden-Woche bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Personal. • Der GAV ist drei Jahre gültig. • Für den GAV wird die Allgemeinverbindlichkeit beantragt! Dadurch profitieren auch die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten ArbeitnehmerInnen.
Die Eidgenössische Medienkommission hat ihren Bericht zum Service public in den Medien vorgelegt begrüssen wir, dass die Kommission auch die Veränderungen der Medienlandschaft durch die fortschreitende Konvergenz und Digitalisierung in ihre Analyse aufgenommen hat. Es ist sinnvoll, in Zukunft auch Plattformen und Anbieterinnen digitaler Medien mittels Leistungsauftrag zu regulieren. Wie bei allen Entwicklungsvorschlägen der EMEK besteht hier aber noch Konkretisierungsbedarf. syndicom fordert die EMEK auf, diese Arbeiten möglichst bald in Angriff zu nehmen. Volle Zustimmung gebührt der EMEK bei Im Zuge von Konvergenz und der Beurteilung des Agenturmodells von Digitalisierung braucht es eine Avenir Suisse, das die Regulierung der Plattformen. SRG zu einem reinen Public Content Provider für audiovisuelle Dass ein Teil der Gebühren auch Inhalte umfunktionieren wollprivaten Anbietern zur Verfü- te. Das Agenturmodell ist absogung steht, die diesen Leis- lut untauglich und würde bedeutungsauftrag ebenfalls teilweise ten, dass rein kommerzielle erbringen, findet syndicom als Anbieter die von der AllgemeinMediengewerkschaft grundsätz- heit finanzierten Medieninhalte lich in Ordnung. Wir erinnern zur Erhöhung ihrer Profite ausaber daran, dass der Bundesrat weiden könnten. schon 2011 in seinem Postulatsbericht «Pressevielfalt sichern» Gebühren nur gegen Qualität ein Marktversagen bei den priva- Die SRG und die konzessionierten Printmedien festgestellt hat: ten Privaten müssen sich an den Fusionen und Aufkäufe haben Wertvorstellungen der demodie Medien- und Anbietervielfalt kratischen Medienöffentlichempfindlich ausgedünnt, und keit messen lassen: Ihre Aufvielerorts werden die Medien- gabe besteht darin, qualitativ inhalte bereits übermässig von hochwertige, vielfältige, unabKommerzialisierungs-Vorgaben hängige Medieninhalte zu verbeeinflusst. breiten. Diese Leistungen werden auch von den privaten Print- und Onlinemedien erwarFörderung muss bleiben Die staatlich organisierte Förde tet. Radio und Fernsehen müsrung von Radio- und Fernseh sen sich noch zusätzlich dem inhal ten ist und bleibt not- Zusammenhalt der Gesellschaft wendig. Wie die EMEK spricht verschreiben. sich auch syndicom für eine vergleichbare Förderung von Dossier zur Medienpolitik: journalistischen Print- und www.syndicom.ch/emek Online-Medien aus. Besonders EMEK: www.emek.admin.ch In ihrer Analyse belegt die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) die Bedeutung eines politisch und von der Privatwirtschaft unabhängigen Informationsangebotes. Dieses soll journalistisch hochwertig sein und über einen klaren Leistungsauftrag verfügen. Ein Service public in den Medien, der über öffentliche Abgaben finanziell gesichert wird, hat die Aufgabe, den Zusammenhalt der Gesellschaft und der verschiedenen Sprachregionen zu stärken.
Kündigungen im Advent Die BuchhändlerInnen der Zürcher Filialen «The Bookshop» und «Kramhof» von Orell Füssli Thalia wehren sich mit syndicom gegen die entwürdigende Behandlung im angekündigten Stellenabbau. Christian Capacoel Am 10. Dezember trafen sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der beiden Orell-Füssli-Thalia-Standorte «The Bookshop» und «Kramhof» in Zürich zur Personalversammlung. Mitte August hatte die Unternehmensleitung die Schliessung des «Bookshop» an der Bahnhofstras se in Zürich und die Integration der auf englischsprachige Literatur spezialisierten Buchhandlung ins Sortiment des Hauptgeschäfts «Kramhof» angekündigt. (Wir berichteten darüber in Ausgabe Nr. 10).
Entlassungsschreiben unterm Weihnachtsbaum Pünktlich zur zweiten Adventswoche legte Orell Füssli Thalia am 8. Dezember offen, dass mit dem Umzug von «The Bookshop» 1500 Stellenprozente eingespart werden sollen. Da Teilzeitarbeit bei der Buchhandelskette die Regel ist, werden deutlich mehr als 15 Personen von den angekündigten Entlassungen betrof-
fen sein. Die Verunsicherung der Belegschaft wird noch verstärkt durch die interne Kommunikation, die nur bruchstückhaft und mündlich erfolgt.
Bewerben für eigene Stelle? Als wäre das nicht genug, verlangt die Geschäftsleitung jetzt auch noch, dass sämtliche MitarbeiterInnen ihr Interesse für die verbleibenden Stellen im Januar anhand sogenannter «Motivationsschreiben» erneut bekunden. Bei den «Motivationsschreiben» handelt es sich faktisch um Neubewerbungen auf die noch verbleibenden Stellen. Das sorgt nicht nur für Verunsicherung, sondern auch für grossen Ärger und Enttäuschung unter den Angestellten.
Die Bewertungsgrundlagen sind völlig Unklar «Diese faktischen Bewerbungen sind entwürdigend!», hielt eine langjährige Mitarbeiterin fest. Dazu komme, dass die Ange-
stellten bis heute nicht wüssten, in welcher Form, bis wann und für welche Stellen die sogenannten «Motivationsschreiben» verfasst werden müssen. Auch über deren Bewertungsgrundlagen herrsche vollkommene Unklarheit.
Mandat zur Vertretung bei der Massenentlassung Die an der Personalversammlung anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilten der Gewerkschaft syndicom einstimmig das Mandat, sie im bevorstehenden Prozess der Massenentlassung zu vertreten, und stellten erste Forderungen: Die Verantwortlichen von Orell Füssli Thalia werden aufgefordert, transparent und verbindlich zu kommunizieren, die MitarbeiterInnenvertretung und die Gewerkschaft syndicom in den bevorstehenden Prozess einzubeziehen und das Vorgehen mit den «Motivationsschreiben» zu überdenken.
In Kürze syndicom fordert Sozialplan bei Az Medien Mitte November gab die AZ Medien bekannt, dass in den Fachpublikationen Stellen abgebaut werden. Dem Vernehmen nach sind 16 Vollzeitstellen und 20 Personen betroffen, das ist ein einschneidender Abbau. Mit weniger Personal werden zwangsläufig auch Angebot und Service eingeschränkt. Ob damit die Herausforderungen im medialen Umfeld angepackt werden können, darf man bezweifeln. syndicom fordert die Verantwortlichen der AZ Medien dazu auf, mit der Personalvertretung und der Gewerkschaft nach fairen Lösungen und einem Sozialplan zu suchen, der auch für den Abbau beim Online-Medium «Watson» gilt. Als sozial verantwortungsvolles Medienunternehmen hat die AZ Medien die Pflicht, dem Personal Alternativen zum Stellenabbau vorzuschlagen. Zudem braucht es bei jedem wirtschaftlich motivierten Abbau einen angemessenen Sozialplan, der die Folgen für die Betroffenen über das schmale gesetzliche Minimum hinaus auffängt. (syndicom)
syndicom will Regelung der Arbeitsbedingungen in der Verordnung zum Radio- und TV-gesetz Bis zum 25. November dauerte die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVV). Bereits 2012 hatte syndicom den Systemwechsel zur Haushaltabgabe gutgeheissen und sich für das neue Radiound Fernsehgesetz (RTVG) engagiert. syndicom unterstützt jetzt auch die vorgeschlagene Revision, bringt jedoch einige kritische Anmerkungen und neue Vorschläge an: So soll die Pflicht zur Untertitelung der Haupt-Infosendungen für die regionalen konzessionierten TV-Veranstalter nicht erst ab der Zweitausstrahlung greifen. Denn es ist nicht einzusehen, warum hörbehinderte Personen länger als andere Leute auf Informationen warten sollen. Bei der begrüssenswerten Archivierungspflicht relevanter Sendungen sind die Urheber- und Leistungsschutzrechte zu gewährleisten. Vor allem aber fehlt im Entwurf der RTVV ein Umsetzungsartikel, der auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften von Art. 44
Abs. 1 lit. des RTVG Bezug nimmt. Analog zum öffentlichen Beschaffungswesen sollen bezugsberechtigte Medienunternehmen die Einhaltung von branchenüblichen Arbeitsbedingungen durch den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen mit den relevanten Arbeitnehmer-Organisationen belegen. syndicom begrüsst ausdrücklich, dass ein Teil des Abgabe-Überschusses für die Aus- und Weiterbildung eingesetzt wird. Neben Kursen von professionellen Anbietern sollen auch solche von Schweizer Non-Profit-Organisationen im journalistischen Bereich unterstützt werden können. Es ist ausserdem sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden von ihren Vorgesetzten Zeit bekommen, um Weiterbildungskurse während der Arbeitszeit zu besuchen. Dafür braucht es einen jährlichen Mindestanspruch auf Weiterbildungsurlaub im Umfang von mindestens einer Arbeitswoche. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findest du unter: www.syndicom.ch/RTVV.
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Intern
So wurde abgest immt
Eindrücke von der Delegiertenversammlung
Vergangenheit Der Jahresbericht 2014 wird mit 2 Gegenstimmen und ein paar Enthaltungen angenommen. Das Budget 2015 wird mit grosser Mehrheit, mit einigen Gegenstimmen, angenommen. Die Jahresrechnung syndicom 2014 wird grossmehrheitlich angenommen. Die Jahresrechnung Hilfs-und Solidaritätsfonds 2014 wird einstimmig angenommen. Der Revisionsbericht 2014 wird einstimmig angenommen.
Fortsetzung von Seite 1 Rückendeckung für die Post-Chauffeure © PATRICK GUTENBERG
Die syndicom-Delegierten unterstützen den Widerstand der Post-Chauffeure gegen die Auslagerung ihrer Arbeitsplätze. Sie kritisieren die Arbeitsbedingungen in den Subunternehmen, welche für die Post unterwegs sind. Die Post könne es sich leisten, weiterhin selbst ihre Pakete, Zeitungen und Briefe zu transportieren. Sie erwirtschafte Gewinne in Millionenhöhe und der Postsachentransport sei nicht defizitär.
wahlen: Daniel Münger wird als Leiter Sektor Logistik gewählt. Neuwahl Gleichstellungsverantwortliche/Nachfolge Angela Zihler: delegiert an den Zentralvorstand, Termin 20. Februar 2016. Neue Mitglieder des Zentralvorstandes: Sektor 1: Renate Takacs, Roland Kläy, Patrick Savary; Sektionen: Samuel Siegrist; IG Freischaffende: Grégoire Praz; IG Jugend: Nadine Swan; Sektor 3: Levia Stauber, Sergio Ferrari, Suzanne Castelberg, Henriette-Heike Borchert. Alle vorgeschlagenen Mitglieder sind in globo gewählt.
© PATRICK GUTENBERG
Alle Bilder, Porträts und die ausführliche Auflistung der DV-Beschlüsse findest du auf unserer Website. Fotos: Patrick Gutenberg
© PATRICK GUTENBERG
Gemeinsam für den Werkplatz Schweiz einstehen Als Gastredner trat Corrado Pardini auf, Nationalrat und Sektorleiter Industrie bei Unia. In seinem Referat analysierte er die Perspektiven für den Werk- und Arbeitsplatz Schweiz nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses. Ein Bündnis der Sozial-
partner müsse sich gegen die De-Industrialisierung wehren und endlich zur Rettung des Werkplatzes Schweiz ansetzen (eine ausführliche Würdigung seiner Rede s. Seite 10).
leitungsmitglieds an. Auf Vorschlag der Branchen wählten die Delegierten den bisherigen Zentralsekretär Daniel Münger (54) zum neuen Leiter des Sektors Logistik (s. auch Interview mit Daniel Münger auf Seite 4). Münger verfügt über eine langjährige Gewerkschafts- und Polit-Erfahrung. Er löst Fritz Gurtner ab, der über 10 Jahre diese Funktion innehatte.
Neues Geschäftsleitungs mitglied Bei den statutarischen Geschäften stand unter anderem die Wahl eines neuen Geschäfts-
«Wir können doch nicht alles schlucken» Philippe Wenger, Delegierter IG Jugend, Journalist Beigetreten bin ich, nachdem comedia ihre Arbeit an der ZHAW (Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften) vorgestellt hat. Neben den persönlichen Vorteilen fand ich auch, dass es Sinn macht, sich zu organisieren. Gebraucht habe ich die Unterstützung der Gewerkschaft glücklicherweise noch nie. Aber ich habe Weiterbildungen besucht: Den Tag «Wie arbei-
Wenn im Betrieb die Arbeitnehmerrechte eingeschränkt werden, ergreife ich die Position des Gewerkschafters. Wir haben Rechte, die wir wahrnehmen und um die wir kämpfen müssen. Wir können nicht alles schlucken, was von oben kommt. Da kommt dann jeweils die Frage auf, ob ich in der Gewerkschaft sei. Ich fordere die Leute auch auf, sich Gedanken zu machen – was allerdings selten zu einem Beitritt führt. In den sieben Jahren, in denen ich jetzt – meist als Freelancer – arbeite, hat sich vieles in den Medien verändert. Abbau ist das grosse Wort. Bei «20 Minuten» konnte ich miterleben, wie das BWL-Controlling immer mehr zunahm. Tamedia spielt da ja eine Vorreiterrolle. Nach dem Wechsel des
Auf Ebene Lokalzeitung merke ich, dass es eine stärkere Auslagerung an Freie gibt, die aber nicht mehr Geld dafür erhalten, sondern im Gegenteil immer weniger. Es gibt keine Rezepte von Verlagsseite her, wie man die Qualität in der Berichterstattung sichern könnte. Dabei gibt es viele kleine Initiativen, die auch das Internet gut nutzen. Aber das interessiert die gros sen Verlage nicht. Mein Beruf gefällt mir immer noch, es ist das, was ich machen will – aber es ist schwierig. Idealerweise stelle ich mir die Zukunft so vor, dass ich mehrere Standbeine habe. Sodass ich zum Teil als Freelancer Aufträge suchen, zum Teil in einer Redaktion arbeiten und zum Dritten vielleicht noch etwas ganz anderes machen könnte.
Aufgezeichnet: Nina Scheu
«Vor 15 Jahren hatten wir noch einen GAV» Sina Bühler, Delegierte Presse, freie Journalistin Warum bist du Mitglied? Ursprünglich bin ich der Gewerkschaft aus Solidarität beigetreten. Früher war ich bei der WOZ. Die Zeitung gehört den JournalistInnen selber, da konnte man sich auch selbst wehren. Ich wollte mich mit meinem Beitritt solidarisch zeigen mit den übrigen Journalisten in der Schweiz.
Was hat sich in den letzten Jahren in deiner Branche verändert? Als ich vor 15 Jahren angefan-
gen habe, hatten wir noch einen GAV. Die Arbeitsbedingungen haben sich seither massiv verschlechtert. Viele Leute sind entlassen worden. Die Arbeitszeit hat zugenommen. Die Löhne sind wahnsinnig gesunken, vor allem für die freien Mitarbeiter.
Ist es leicht, mit Kolleginnen und Kollegen über gewerkschaftspolitische Probleme zu reden? Es ist leicht, über die Gewerkschaft zu reden. Aber es ist sehr schwierig, BerufskollegInnen zu überzeugen, der Gewerkschaft beizutreten. Viele haben die Grundhaltung: «Was bringt mir das? Wir haben ja keinen GAV mehr.» Aber das ist ja genau der Grund, warum man in die Gewerkschaft eintreten soll.
Gibt es unter den JournalistInnen kein Bedürfnis, ihre Situation zu verbessern? Oft kümmern sich JournalistInnen sehr gerne um die Arbeitsbedingungen in anderen Branchen, z. B. auf dem Bau. Aber sich für die eigenen Arbeitsbedingungen zu engagieren, das funktioniert leider weniger.
Interview: Yves Sancey
«Mitwirken am öffentlichen Bewusstsein» André Abel, Delegierter Sektion Post Zürich, Vizepräsident PeKo Briefzentrum Mülligen Ich denke, die Gewerkschaften waren und sind eine der elementarsten Voraussetzungen für das, was unsere Industriegesellschaften als allgemeinen Wohlstand erarbeitet haben. Als ich vor 35 Jahren bei der Post anfing, war ich noch recht skeptisch, merkte aber bald, wie bedeutsam Gewerkschaften sind. In eigener Sache brauchte ich sie glücklicherweise noch nicht, nur indirekt, wenn ich für Mitarbeitende etwas beim Rechtsdienst nachzufragen hatte oder ein Darlehen aus dem Hilfsfonds beanspruchte. Die Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen und Lebens qualität müssen vermehrt auch mit gesellschaftlichen Veränderungen in Zusammenhang gebracht werden. Die
© PATRICK GUTENBERG
Chefredaktors übernahmen die Zahlenreiter, die Controller, die keinen Unterschied zwischen Verlag und Redaktion machen. Entsprechend hat der Inhalt nicht mehr so viel Wert. © YVES SANCEY
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3 von 200 Delegierten im gespräch te ich als FreischaffendeR» und einen Kurs in Medienrecht. Den Ausbildungsbeitrag hab ich auch schon einmal teilweise in Anspruch genommen. Und einmal hab ich telefonisch nachgefragt, ob das Vorgehen meines Arbeitgebers korrekt war – das war es aber und damit gegessen.
Zukunft Das budget 2016 wird grossmehrheitlich angenommen. Die Resolut ion der Wagenführer (Keine Auslagerung des Postsachentransports!) wird angenommen.
seit Jahrzehnten fortschreitende Entpersönlichung und Entsoli darisierung des Alltags vieler Menschen sollte auf breiterer Grundlage angeschaut und viel öffentlicher diskutiert werden. Vieles (wie Auslagerungsdruck, Dumpinglöhne ...) geht ja nicht einfach nur auf «die Wirtschaft» zurück, sondern entsteht auch aus den gesellschaftlich gewachsenen Wert- und Bewertungsvorstellungen. Auch und besonders deren Zuspitzungen im System der globalen Finanzindustrie, das nun viele Errungenschaften unserer Demokratien bedrängt. Genauere Vorstellungen dieser Prozesse könnten das schwindende Verständnis für die Aufgaben einer zeitgemässen Gewerkschaft auf konstruktive Wege und über polarisierende
Klischeevorstellungen hinaus führen. Dass ein bescheidenes Mitwirken am öffentlichen Bewusstsein zu viel von gewerkschaftlichen Ressourcen abverlangte, scheint mir eher kurzsichtig, träge und phantasielos. Im Gremium unserer Personalkommission bemerken wir im Kontakt mit den Mitarbeitenden eine Tendenz zu immer distanzierteren Vorstellungen von Sozialpartnerschaft. Die unglückliche Mischung aus Zeitnot, Druck, Überlastung und Verunsicherung trägt dazu bei, dass sich vereinfachende Sichtweisen über Möglichkeiten von Mitwirkung im Betrieb breit machen. – Neben den anderen, positiven Entwicklungen, wie etwa dem «Kaizen». Die Arbeitspausen lassen immer weniger Freiraum für interessierte Gespräche, und Begriffe wie «Gewerkschaft» wecken eher nervöse Gedanken an Leistungssteigerung oder Lohnerhöhung, statt ein unaufgeregtes Hinschauen und Verstehenwollen auszulösen.
Aufgezeichnet: Nina Scheu
Anträge: Sektion Region Basel: Stopp Lohndumping und Lohndiskriminierung, keine GAV-Abschlüsse mehr mit Stundenlöhnen unter 22 Franken! Abstimmung: Der Antrag wird als Empfehlung angenommen. Gesundheitskommission: Die Branchen müssen die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den GAV-Verhandlungen stärker gewichten. Abstimmung: Der Antrag wird als Empfehlung einstimmig angenommen. Sektion Arc Jurassien und Coordination romande: Es soll eine Umfrage bei den Angestellten des Sektors Logistik durchgeführt werden zu den Themen Jahresarbeitszeit, Arbeitsdruck, Arbeitszufriedenheit. Abstimmung: Der Antrag wird mit grosser Mehrheit abgelehnt. Die Themen werden im Sektor besprochen. Gewerkschaftspolitik: Bei einer Enthaltung wurde die Ablehnung der Initiative «Pro Service public» beschlossen. Sektion Region Basel: Das Projekt «syndicom 2020» ist sofort zu sistieren, Stopp der bereits eingeleiteten Massnahmen. Gegenantrag Zentralvorstand/Geschäftsleitung: Für den Kongress 2017 werden Eckwerte zur Strategie 2020 ausgearbeitet. Abstimmung: Der Gegenantrag wird mit grosser Mehrheit angenommen. Strategie der Gewerkschaftsführung Der Kurs bis zum Kongress 2017 Unter den Traktanden «syndicom 2020» und «Prioritäten bis zum Kongress 2017» fand eine intensive und teilweise kontroverse Diskussion statt. In einer Präsentation der Antworten auf die interne Vernehmlassung zum Projekt «syndicom 2020» konnte aber aufgezeigt werden, dass innerhalb der Organisation eine grosse Übereinstimmung bei den Schwerpunkten und der strategischen Ausrichtung herrscht. Die Delegierten signalisierten mit ihren klaren Entscheiden zu verschiedenen Anträgen ihre Unterstützung für den Kurs der Geschäftsleitung. Die syndicom-Führung hat vier Prioritäten bis zum Kongress Ende 2017 festgelegt: 1. Einsetzen von Task-Forces für die Mitgliederentwicklung in den Sektoren, um die Mitgliederzahlen zu stabilisieren; 2. Stärkung des Kontakt- und Vertrauensleutenetzes in definierten Schlüsselbetrieben; 3. Erstellen und Umsetzen eines Finanzplans, um bis 2018 einen ausgeglichenen Rechnungsabschluss zu erzielen; 4. Erarbeitung strategischer Eckwerte auf der Basis des Projektes «syndicom 2020». Laut der Geschäftsleitung bleibt das Hauptziel, syndicom so zu positionieren, dass sie als starke Gewerkschaft in den Branchen wahrgenommen werde. Während der Konsolidierungsphase bis zum Kongress wird die Strukturdiskussion nicht weitergeführt. Nach erfolgter Konsolidierung können Anpassungen der Strukturen vorgeschlagen und beschlossen werden. (syndicom)
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Gastreferat an der DV 2015
service public Tagungshinweis
«Die SNB verkündet Wahrheit wie die päpstliche Kurie»
Den Service public stärken! Die Gewerkschaften syndicom, VPOD, PVB, SEV, Garanto und der SGB wollen Fakten zum Service public an einer Tagung diskutieren. Besonders interessieren die folgenden Fragen: Wie sieht es an der Arbeitsfront aus? Wie steht es wirklich um die Finanzen der öffentlichen Hand? Welche Fehlentwicklungen müssen dringend korrigiert werden?
gemäss Schätzungen von Swissmem und Unia mindestens 7000 bis 8000 Stellen durch den Frankenschock verloren gegangen.
Industrieabbau muss verhindert werden Pardini ist überzeugt, dass sich die Deindustralisierung langfristig verheerend auf die Schweiz auswirke. Denn eine erfolgreiche Volkswirtschaft sei auf einen lebendigen und innovativen Industriesektor angewiesen. Er kritisierte aber weit mehr als nur die Aufhebung des Mindestkurses. Man wisse heute nicht mehr, wofür die Nationalbank überhaupt stehe. Eine
Nationalbank ohne Ziel sei eine wirkungslose Institution ohne Glaubwürdigkeit.
keine Geldpolitik hinter verschlossenen Türen Hier dürfe die Öffentlichkeit nicht zulassen, dass die Geldpolitik hinter verschlossenen Türen bestimmt werde, ohne dass ihre Entscheide hinterfragt werden könnten. Heute entziehe sich die Nationalbank der Diskussion: «Es ist, als würde die Nationalbank die Wahrheit ver-
künden. Und alle glauben daran. Das soll sich ändern.» Pardini forderte eine öffentliche Diskussion über Sinn und Unsinn, Kosten und Nutzen der Geldpolitik. Die Nationalbank sei nie wirklich unabhängig und jeder Entscheid sei politisch, weil jeder Entscheid Gewinner und Verlierer produziere. Entscheide der Nationalbank müssten deshalb überdacht werden, Herr Jordan und seine Führungscrew seien nicht unfehlbar. Dazu brauchen sie die Hilfe der Öffentlichkeit.
Tag der Migration
Der Service public, eine unserer grössten sozialpolitischen Errungenschaften, wird von rechtsbürgerlichen neoliberalen Kreisen heftig angegriffen. Im Service public kollidiert ein steigender Bedarf an Versorgungsleistungen mit Steuersenkungen und Sparprogrammen. Seit Jahren steigt so der Druck auf die Angestellten. Die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich in allen Bereichen des
Service public. Privatisierungen, Auslagerungen und Kürzungen von öffentlichen Dienstleistungen sind Massnahmen der Sparpolitik. Diese wird nicht in Frage gestellt, obwohl die Rechnungsabschlüsse seit Jahren besser ausfallen als budgetiert. Neo-
tionshintergrund stehen bei syndicom für faire Arbeitsbedingungen und einen respektvollen Umgang miteinander ein.
Menschenrecht und Arbeitsrecht gilt für alle ... Weltweit leben über 230 Millionen Menschen freiwillig oder gezwungenermassen ausserhalb
ihres Geburtslandes. Der Anteil der MigrantInnen an der gesamten Weltbevölkerung beträgt mehr als 3 Prozent. Am 18. Dezember 1990 verabschiedete die UN-Generalversammlung die «Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen». Sie konkreti-
... Aber kein westlicher Staat anerkennt die Konvention
siert die Menschenrechte und sieht die Gleichbehandlung von ArbeitsmigrantInnen vor, insbesondere das Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen, Zugang zu Bildung, Teilnahme am politischen Leben. Seit dem Jahr 2000 macht der 18. Dezember auf die Rechte von Migrantinnen und Migranten aufmerksam.
Die Konvention enthält keine Bestimmungen, die das Recht der Staaten, über die Einwanderung zu entscheiden, über bereits bestehende menschenrechtliche Einschränkungen hinaus beschneiden würden. Bis heute konnte sich keine westliche Industrie- und Einwanderungsnation dazu durchringen, die Konvention anzuerkennen. Auch die Schweiz hat gemäss Humanrights.ch die WanderarbeiterInnen-Konvention weder unterzeichnet noch ratifiziert.
bei der Post vor ort
© KEYS TONE
Polit ischer Schutz seit 1848
syndicom ist am 18. Dezember bei der Post präsent. Diese beschäftigt Menschen aus 142 Nationen. Der Anteil der Angestellten mit ausländischem Pass beträgt 15 Prozent. In den Briefund Paketzentren ist der Anteil an Migrantinnen und Migranten aber mehr als doppelt so hoch. Darum verteilt syndicom Informations-Flyer zu den Rechten von Migranten und Migrantinnen in verschiedenen Brief-, Paket- und Logistikzentren der Post: in Zürich-Mülligen, Härkingen und Genf-Monbrillant.
Vorgestellt wird eine brandneue Studie der KOF-ETH, welche die volkswirtschaftliche Bedeutung des Service public belegt. Alain Carrupt, Präsident syndicom, und Maria Bernasconi, Generalsekretärin PVB, sprechen über Entwicklungen bei der Post und in der öffentlichen Verwaltung. Zum Schluss erhalten Barbara Egger, Regierungsrätin Kanton Bern, und Pierre-Yves Maillard, Staatsrat Kanton Waadt, das Wort: Hat der Service public bei ihnen eine Zukunft oder wollen sie bloss weiter sparen? (sgb) Freitag, 15. Januar 2016, 9.15–16.15 Uhr, Hotel Bern, Zeughausgasse 9, 3011 Bern Anmeldung und Infos: www.sgb.ch/aktuell/servicepublic
Schweiz. Der Service public muss verteidigt werden. Dieser Aufgabe müssen sich auch die Gewerkschaften annehmen. Nicht zuletzt sind es die zuverlässigen öffentlichen Dienstleistungen und Infra struktur, die volkswirtschaftlich Stabilität
liberale PolitikerInnen skandalisieren die Kosten der öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur. Unterschlagen wird die Bedeutung des Service public für den Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt in der
bieten. Soziale und wirtschaftliche Unterschiede zwischen den Generationen, zwischen Stadt und Land, Randregionen und Zentren werden durch guten Service public ausgeglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft wird gestärkt. (sgb)
Konzernverantwortungs-Init iat ive
Der Kampf um die Lohngleichheit geht weiter
Konzerne in die Pflicht nehmen
Der Bundesrat hat im November das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Gleichstellungsgesetzes eröffnet. SGB und syndicom erwarten vom Bund schärfere Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten. Angela Zihler/SGB
Schweizer Unternehmen sollen sozial- und umweltverträglich produzieren, auch im Ausland. Dies verlangt ein breites Bündnis von Menschenrechts organisationen.
Die freiwilligen Massnahmen zur Lohngleichheit haben nicht den erwünschten Erfolg erzielt. Der Bundesrat hat nun beschlossen, staatliche Massnahmen einzuführen, um den Verfassungsanspruch «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» durchzusetzen. Er schlägt Folgendes vor: • Betriebe mit 50 oder mehr Mitarbeitenden führen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durch. • Eine externe Stelle kontrolliert die Lohnanalyse (z. B. eine Revisionsstelle, der Sozialpartner, eine Selbstregulierungsorganisation). • Die Mitarbeitenden werden informiert, ob die Kontrolle korrekt durchgeführt wurde. • Als Variante wird eine Meldepflicht geprüft: Betriebe, die ihren Pflichten nicht nachkommen, werden einer zentralen Behörde gemeldet. Diese veröffentlicht die säumigen Betriebe auf einer schwarzen Liste. Diese Massnahmen betreffen nur 2 Prozent der Unternehmen. Diese beschäftigen jedoch 54 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in der Schweiz. Der Vernehmlassungsvorschlag des Bundesrats zur Durchsetzung der Lohngleichheit liegt unter den Erwartungen. Es
© SUSANNE ÖHLER
Der 18. Dezember soll international auf die Rechte von EinwanderInnen aufmerksam machen. syndicom hat sich dieser Aufgabe angenommen und ist am Tag der Migration in den Brief- und Paketzentren der Post vor Ort. Angela Zihler
Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Schweiz auch zu einem Einwanderungsland. Die moderne Schweiz ab 1848 bot mit ihrer liberalen Verfassung Schutz für viele politisch Verfolgte. Heute leben acht Millionen Menschen hier. Zwei Millionen davon stammen aus dem Ausland. Schule und Arbeitsplatz leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration, doch gefordert sind alle: Mitglieder mit und ohne Migra-
Es droht Abbau!
Gleichstellung von Männern und Frauen
syndicom weist vor Ort auf die Rechte der MigrantInnen hin Auch die Schweiz war einmal ein Auswanderungsland. Leute aus Poschiavo gingen als Zuckerbäcker nach Mailand. Die prachtvollen Häuser der Rückkehrer zeugen heute noch vom Erfolg in der Fremde. Das Zarenreich rief bereits seit Peter dem Gros sen nach Fachkräften, um das Land zu modernisieren. Daher zogen viele Käserfamilien aus dem Berner Oberland dorthin. Erzieher und Gouvernanten aus der Romandie arbeiteten im Russischen Reich. Aus den armen Bergregionen wanderten ab Mitte des 19. Jahrhundert über Jahrzehnte viele Menschen nach Amerika aus.
© Z VG
und machte gleichzeitig die Verantwortlichen für diese bedrohliche Entwicklung aus. Im Fokus seiner Kritik stand das Führungsgremium um Nationalbankpräsident Thomas Jordan. Aber auch die Öffentlichkeit wurde nicht von seiner Kritik verschont. Dass die Aufhebung «Schon jetzt sind durch den des Mindestkurses Frankenschock 8000 Stellen die Schweizer Industverloren gegangen.» rie vor massive Probleme stellt und damit direkt und indirekt Tausende wie die Überbewertung des Fran- über Zulieferfirmen kens zu einer beschleunigten von Arbeitsplätzen bedroht, Auslagerung der industriellen scheint sich leider immer mehr Produktion ins Ausland führe, zu bewahrheiten. Bislang sind Corrado Pardini, SP-Nationalrat, Sektorleiter Industrie der Unia und syndicom-Mitglied, beliess es in seiner Ansprache nicht bei der Warnung vor einer Deindus trialisierung in der Schweiz. Mit fundierten Zahlen zeigte er auf,
© PATRICK GUTENBERG
Erfrischend direkt rief Gastredner und Nationalrat Corrado Pardini die Nationalbank an der Delegiertenversammlung auf, ihren Entscheid zur Aufhebung des Mindestkurses zu überdenken. Gleichzeitig forderte er eine öffentliche Diskussion über eine aktivere Geldpolitik. Christian Capacoel
Klares Votum ∙ 12 000 Menschen standen am 7. März 2015 für Lohngleichheit ein.
braucht schärfere Massnahmen, damit das diskriminierende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen endlich effizient angegangen wird.
Kontrolle im Betrieb reicht nicht An staatlichen Massnahmen führt kein Weg vorbei. SGB und syndicom erwarten ein entschiedeneres Vorgehen des Bundes gegen Lohndiskriminierung: Neben internen Kontrollen und deren Überprüfung braucht es Stichproben, die aufzeigen, ob die Lohnanalysen korrekt durchgeführt worden sind. Zudem braucht es staatliche Handlungsmöglichkeiten, wenn das Gesetz
nicht eingehalten wird. Die vorgeschlagene Variante mit Meldepflicht und schwarzer Liste muss deshalb zwingend umgesetzt werden. Zusätzlich müssen Unternehmen, die ihre Lohnpraxis nicht auf Diskriminierungen überprüfen oder solche nicht beheben, sanktioniert werden können. Zentral ist der Einbezug der Gewerkschaften: Die Lohnüberprüfungen müssen zwingend sozialpartnerschaftlich begleitet werden – einerseits in den Betrieben, andererseits auf Bundesebene, wo eine tripartite Kommission die Behörde bei der Umsetzung des Gesetzes begleiten muss.
Immer wieder kommt es vor, dass auch Schweizer Konzerne im Ausland durch ein Geschäftsgebaren auffallen, das die Menschenrechte oder Umweltpflichten ignoriert. Schwierig ist es, solchen Missbrauch zu bekämpfen, vor allem in Staaten, die kaum eine Arbeitsgesetzgebung kennen oder eine solche nicht durchsetzen.
Konzerne sollen bei verstössen haften Ein breites Bündnis von Menschenrechtsorganisationen hat nun deshalb eine Volksinitiative lanciert, wonach Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auch für Verstösse gegen Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland haften sollen. Gleichsam präventiv sollen die Unternehmen zuerst eine Sorgfaltsprüfung nach dem Modell der 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vornehmen müssen. Dabei sollen die tatsächlichen und die möglichen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und auf die Umwelt ermittelt werden. Falls solche vorkommen, müssen die Unternehmen
dagegen geeignete Massnahmen ergreifen. Die Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen dafür sorgen, dass faire Geschäftsmodi ebenfalls von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden.
Gewerkschaften unterstützen «Mutter» der neuen Volksinitiative ist die Petition «Recht ohne Grenzen», die 2012 von den annähernd gleichen zusammenarbeitenden Organisationen eingereicht wurde. Die Petition hat zwar Diskussionen ausgelöst. Das Parlament jedoch konnte sich nicht entschliessen, verbindliche Regeln zu erlassen. Es setzte auf Freiwilligkeit. Deshalb hat das Bündnis nachgestossen: Die Menschenrechte und auch die Rechte der Arbeitenden sollen überall respektiert werden. syndicom gehört zusammen mit anderen Gewerkschaften und weiteren Vereinigungen zu den Trägerorganisationen, welche die Volksinitiative unterstützen. Wir rufen deshalb dazu auf, die Volksinitiative zu unterzeichnen! (red)
Infos: www.konzern-initiative.ch
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Filmtipp
Mitgliederporträt
Schrecken im Leben einer Frau
Mal wieder die Schnauze nicht gehalten
Film im Film So beginnt «Mia madre» wie ein gewerkschaftlicher Dokumentarfilm über Arbeiterkämpfe: Protestierende drängen in ihre Fabrik, aber deren Tore
sind ihnen verschlossen, Uniformierte bewachen das Werkstor, und als die Protestierenden drohen, über den Zaun zu klettern, da schwingen die Beamten ihre Knüppel, beginnen die Arbeiter zusammenzuschlagen. Erst in dem Moment sieht man Margherita, sie brüllt «Stopp!», die Kamera fährt zurück, gibt den Blick frei auf das Filmset. Während sich die Regisseurin im weiteren Verlauf mit widerspenstigen Darstellern herumschlagen muss – allen voran dem Hollywoodstar, welcher den Fabrikdirektor Barry verkörpert
(John Turturro) –, verschlechtert sich der Zustand ihrer kranken Mutter. Diese war einst eine beliebte Lateinlehrerin, und jetzt ist es Margheritas Bruder Giovanni, der sich extra viel Zeit nimmt für die Mutter und so seiner Schwester subtil Schuldgefühle einjagt. Ausserdem ist da noch Margheritas pubertierende Tochter, die an Liebeskummer leidet. Margherita Buy, bekannt aus Filmen von Ferzan Özpetek oder Silvio Soldini, aber 2006 auch Hauptdarstellerin in Nanni Morettis «Il caimano», verkör-
pert nun in «Mia madre» brillant diese Margherita, ein Stück weit Morettis Alter Ego.
Beide wären lieber wie der Bruder An der Premiere von «Mia madre» im Mai in Cannes definierte er sein Verhältnis zur Filmfigur so: «Es steckt zwar viel von mir in Margherita, aber sie ist eine ganz andere Art von Regisseurin, als ich es bin. Sie ist ängstlich, verletzlich, sie fürchtet, den Ansprüchen nicht gerecht zu werden, ist mit ihrem Kopf immer woanders und es fällt ihr
«Dieser neuste Entscheid der Post macht mich traurig», sagt der hagere 59-Jährige. «Nicht einmal meinetwegen – ich bin schon im «Ghüderchübu-Alter» –, sondern wegen der Jüngeren, deren Kinder noch in der Schule oder Ausbildung sind.» Es sei zwar ein Sozialplan vorgesehen, irgendeine «zumutbare» Arbeit werde man vermutlich erhalten, aber wohl zu einem kleineren Lohn, was die wenigsten verkraften könnten.
Traurig, komisch, politisch
Der Revoluzzer
Ein Stück weit ist Moretti nun auch wieder zu den Sujets seiner Filme der 1990er-Jahre, «Caro diario» und «Aprile», zurückgekehrt, mit denen er einst berühmt wurde. Jene gnadenlos selbstironische Demontage und Infragestellung von sich und seiner Rolle als politisch engagierter Filmemacher und Kommentator italienischer Politik ist auch hier stets präsent. Die Ödnis von Pressekonferenzen, absurd anmutende Schauspieler-Regisseur-Debatten und die Mechanismen des Filmgeschäfts im Allgemeinen werden scharfzüngig parodiert, man kann sich totlachen darüber – und doch heisst der Film «Mia madre», und er ist in erster Linie ein todtrauriges Werk über einen Abschied.
Dem letzten Fahrerabbau im Jahr 2008 entging Beat Wildi nur dank des Weggangs eines Kollegen. «Ich war damals für den ‹Pool› vorgesehen, weil ich wieder einmal die Schnauze nicht gehalten hatte. Ich hatte anlässlich eines Workshops, wo zum x-ten Mal das Thema Sparen auf den Tisch kam, gefragt: ‹Und euch, braucht es euch überhaupt?›» So exponiert sich Beat Wildi immer wieder. «Man nennt mich hin und wieder einen Revoluzzer», lacht er. «Vielleicht, weil ich selbst einem Bundesrat gegenüber nicht Angst hätte, meine Meinung zu sagen.»
«Ihr seid zu teuer»
Recht so!
Während meiner letzten Ferien in Asien war ich leider schwer krank mit hohem Fieber usw. und lag während einer ganzen Woche – von meinen zwei Wochen– im Hotelzimmer im Bett. Weil ich alle Medikamente bei mir hatte, ging ich nicht zum Arzt. Ich liess mir aber vom Hotelmanager schriftlich bestätigen, dass ich eine Woche lang krank im Zimmer lag. Diese Bestätigung reichte ich bei meiner Rückkehr meinem Arbeitgeber ein. Ich habe gleichzeitig darum gebeten, mir die Ferienwoche wieder gutzuschreiben. Mit der Begründung, dass gemäss Personalreglement die Krankheit sofort zu melden und ab dem dritten Tag ein Arztzeugnis einzureichen ist, weigert sich mein Betrieb allerdings. Ich bin damit nicht einverstanden. Damit sich die Arbeitnehmenden erholen können, sieht das Gesetz mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr vor. Zwei Wochen müssen zusammenhängend bezogen werden können. Wer in den Ferien krank ist, kann sich in der Regel nicht erholen und der vom Gesetz vorgesehene Zweck der Ferien ist
nicht erfüllt. Nicht jede Krankheit oder jeder Unfall während der Ferien verhindert indes die Erholung. Verstaucht man sich beim Beachball den Daumen, wird man den Urlaub weiter geniessen können. Liegt man aber mit einer schweren Grippe und hohem Fieber in den Skiferien eine Woche im Bett, ist
der Erholungszweck offensichtlich nicht gegeben. Die Einschätzung der Arztperson ist für die Ferienunfähigkeit massgebend. Eine Gutschrift der Ferien hängt daher vom Einzelfall ab, und wer nur in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, muss sich den Ferienbezug in der Regel anrechnen lassen. Will man Ferien wieder gutgeschrieben haben, gilt es einiges zu beachten. Die im Personalreglement vorgegebene Verfahrensweise im Krankheitsfall (Meldung, Einreichen eines Arztzeugnisses) ist einzuhalten. Der Arbeitgeber ist so rasch wie möglich zu informieren. Da heute fast alle ein Mobiltelefon bei sich haben, sollte dies kein Problem darstellen. Vorbe-
halten bleiben besondere Fälle wie ein schwerer Autounfall mit Bewusstseinsverlust und Operation. Hier wird ein Arbeitgeber aber kaum die Ferien unfähigkeit anzweifeln. Weiter empfiehlt es sich, die Krankheit von einer Arztperson vor Ort durch ein Zeugnis bescheinigen zu lassen, damit allenfalls ein Beweis vorliegt. Grundsätzlich sind auch ausländische Arztzeugnisse verbindlich. Viele Krankentaggeld- und Unfallversicherungen lassen aber ausländische Arztzeugnisse auf ihre Echtheit prüfen. Du hast leider deinen Arbeitgeber nicht gleich von deiner Krankheit informiert und kannst kein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Die Bestäti-
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Krank während der Ferien
Kathrin Melzani Rechtsberaterin Rechtsdienst syndicom
gung des Hotelmanagers kann höchstens als Indiz für deine Ferienunfähigkeit gelten und hat nicht genügend Beweis-Charakter. Leider wirst du dir die Ferien anrechnen lassen müssen.
Beat Wildi machte nach der obligatorischen Schulzeit die Monopollehre bei der Post. Er wurde Briefträger, fuhr Eildienste, erst mit dem Ciao in der Innenstadt. Später mit dem Golf in Berns Vororten. 1984 machte er die Ausbildung zum LKW-Fahrer in der posteigenen Fahrschule, die der inzwischen auch aufgelösten Autowerkstätte AW im Stöckacker angegliedert war. «Schon damals liess der Transportchef aus der Generaldirektion verlauten, wir seien zu teuer. Seit ich lastwägele höre ich das: Ihr seid zu teuer.»
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Pressekonferenz für den Film im Film ∙ Regisseurin Margherita (Margherita Buy) kann ihren aufgeblasenen Hauptdarsteller (John Turturro) kaum noch im Zaum halten.
Am 5. November blockierte die Gewerkschaft syndicom die Zufahrt zur LKW-Basis der Post in Ostermundigen. Anlass war der inzwischen definitive Entscheid der Post, die Lastwagenflotte auf Ende 2016 vollständig auszulagern. Einige der dreizehn davon betroffenen Mösli-Chauffeure und einige wenige Angestellte von Postmail kamen beim Bratwurstgrill zusammen, um ihren Protest auszudrücken und ihre Solidarität kundzutun. Beat Wildi ist einer der Fahrer. Katrin Bärtschi
schwer, Kontrolle über ihr Leben zu behalten. Auch wenn Margherita also viel von mir hat, ist doch ihr Bruder Giovanni derjenige, der ich gerne sein würde, und Margherita auch.» Natürlich spielt niemand anders als Moretti diesen Bruder Giovanni. «Mia madre» ist rührend stark mit Morettis eigener Biografie verbunden, das gilt für ihn als Filmemacher wie als Sohn. Denn seine eigene Mutter Agata, eine angesehene Latein-Professorin, starb 2010, während er mitten in den Arbeiten an seinem letzten Film, «Habemus Papam», steckte, jener verrückten Tragikomödie um einen das Weite suchenden Papst.
Beat Wildi, hoch auf dem gelben Wagen · «Seit ich lastwägele, muss ich mir anhören, wir seien zu teuer.»
fe. Briefpost, Schalter, Technik, Hausdienst etc. Die zunehmende Auslagerung dieser Tätigkeiten im Zuge der Liberalisierung wurde von denen beschlossen, die nun als Mehrheit im Parlament sitzen.»
wohnen, die sanitären Einrichtungen der Basis benützen, mit zehn Franken am Tag im nahegelegenen Aldi ihre Verpflegung kaufen und mit den zweihundert Franken Monatslohn ihre Leute zu Hause unterstützen. Und wenn sie ob diesen Verhältnissen durchdrehen würden, stünde gleich in der Nähe die psychiatrische Klinik Waldau parat.»
Eine zynische Vision Manchmal habe er eine Zukunftsvision: «In einem Anhängerzug hat es zwei Schlafstätten. Es könnten ja zwei Fahrer aus Billiglohnländern angestellt werden. Die würden im Lastwagen
Geschichten von Macht und Geld Einen Teil seines Mutes und seiner Zuversicht trotz allem schöpft der Lastwagen- und freiwillige Rotkreuzfahrer aus seinem Glauben. «Ich habe nie ‹brävelet›. Aber bereits als Kind faszinierten mich die Bibelgeschichten, die uns in der Sonntagsschule erzählt wurden.» Die Erzählungen von Barmherzig-
«Wir können nicht fliegen» Beat Wildi ist gerne Chauffeur. Es gebe einen klaren Dienstbeschrieb, ansonsten sei man frei. «Der Zeitdruck ist mir egal. Ich mache meine Pausen, wie ich muss. Und wenn wir im Stau stehen, stehen wir im Stau. Wir können ja nicht fliegen.» Die «Sache Post» ist für ihn immer noch eine gute Sache. «Es gibt unter einem Dach viele Beru-
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«Mia madre», Nanni Morettis Tragikomödie über eine sozial engagierte Filmemacherin, geht ans Herz, ist zum Schreien komisch und ist einer der besten Filme des italienischen Meisterregisseurs seit langem. Geri Krebs
Die Regisseurin Margherita ist daran, einen Film über eine von Schliessung bedrohte Fabrik zu drehen. Der Titel «Noi siamo qui» (Wir sind hier) weist schon auf den sozialkritischen Gehalt hin – für Margherita sind das Schicksal der Arbeiter und ihr Kampf um die Arbeitsplätze eine Herzensangelegenheit.
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keit und Gewalt, die Weisheiten von König Salomon. Oft gehe es darin um Macht und Geld, daran habe sich bis heute nichts geändert und dem wolle er entgegenwirken. «Oft genügt es, einfach da zu sein. Deine Sache machen, deine Meinung sagen – und plötzlich hat jemand ein Aha-Erlebnis. Miteinander, statt gegeneinander – das würde uns weiterbringen.» Beat Wildi nimmt Bezug auf die aktuellen Weltereignisse, wenn er weiter sagt: «Heute verbreitet der IS Schrecken – doch was hat Europa in den letzten Jahrhunderten im Namen des Christentums alles angerichtet?»
Über Selbstbereicherung
Auch bei andern Themen vertritt Beat Wildi ungewohnte Ansichten. «Niemand bezeichnet die CEOs egal welcher Konzerne als Selbstbereicherer. Wohl aber redet man von den «Niemand sagt über die grossen ‹IV-Betrügern› und ‹Scheininvaliden›. CEOs, dass sie sich bereichern. Was sind die fünfAber man redet von ‹IV-Betrügern› zehntausend, die der und ‹Scheininvaliden›». Beat Wildi eine oder andere im
Jahr ‹ertrügt›, wenn er neben seinen 1500 Franken Rente schwarz ein Jöbli macht, gegen die zehntausend, die ein Verwaltungsrat in fünf Minuten verdient? Es ist ja auch nicht sein Geld, was er da einsteckt.»
Jeder Schwindel fliegt auf Schon während der Stifti trat Beat Wildi der PTT-Union bei. Angeworben von einem älteren Kollegen. «Der musste nicht viele Worte verlieren, ich zahlte den Fünfliber und war dabei.» Denn die Gewerkschaft schaue nicht nur zu unsern Arbeitsplätzen, sie helfe auch im Einzelnen. Der Glaube und die Gewerkschaftszugehörigkeit beissen einander nicht, davon ist Beat Wildi überzeugt. Und davon, dass jede Veränderung bei einem oder einer selber anfängt. Auch «die im Büro» seien nur Knechte, müssten aber wie alle andern die Verantwortung übernehmen für das, was sie tun. «Denn irgendwann lüpfts ds Decheli vo jedem Schwindel. Und dann kommt eine ausgleichende Gerechtigkeit zum Zug. Da bin ich mir sicher.»
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Weiterbildung
Unsere Pensionierten laden ein Up-to-date mit Adobe Photoshop 29. Februar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 9. Februar.
Liebe syndicom-Mitglieder, liebe Interessierte Mit dieser Zeitung erhaltet ihr das Weiterbildungsprogramm 2016. Movendo bietet Kurse zu Themen rund um die Arbeitswelt. So bleibst du über die aktuellen Entwicklungen in Arbeitswelt und Politik informiert. Die Teilnehmenden machen sich mit den Strategien, Instrumenten und Handlungsmöglichkeiten ihrer Gewerkschaft vertraut. Alle Bildungsangebote 2016 von Movendo sind auf www.movendo.ch ersichtlich. Anmeldungen nimmt Movendo gerne entgegen per Anmeldetalon im Programmheft, per Telefon unter der Nummer 031 370 00 70 oder per Mail an info@movendo.ch. HeliaS-kURSE
Animationen mit InDesign 3. und 4. März. Referent: Peter Laely. Anmeldeschluss: 9. Februar. Mobile Apps als Brücke zu Desktop-Programmen 7. März. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 16. Februar. Grundkurs Adobe After Effects 8. und 9. März. Referentin: Jane Gebel. Anmeldeschluss: 16. Februar. Strategie für mobiles Design 11. März. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 16. Februar. Barrierefreie PDF-Dokumente 14. März. Referent: Beat Kipfer. Anmeldeschluss: 23. Februar. Acrobat & PitStop 15. und 16. März. Referent: Peter Laely. Anmeldeschluss: 23. Februar.
Adobe InDesign für Einsteiger 18. Januar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 29. Dezember. Adobe InDesign für Fachleute 21. und 22. Januar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 29. Dezember. Schnupperkurs Print-Publishing 25. Januar. Referent: Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 5. Januar.
Workshop Schriftgestaltung mit Glyphs 18. und 19. März, Colab, Zentralstrasse 37, 8003 Zürich. Referent: R. E. Scheichelbauer. Anmeldeschluss: 23. Februar. Infos und Anmeldung Kursort ist in der Regel das syndicom-Bildungszentrum, Looslistrass e 15, Bern. Anmeldung: auf Helias.ch. MAZ-kURSE
Websites erstellen mit Joomla 26. und 27. Januar. Referent: Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 5. Januar.
Interaktive Geschichten – at traktiv und koordiniert produzieren 2. und 3. Februar (2 Tage). Leitung: Matthias Eberl, Multimedia-Journalist.
Interaktive Dokumente und Digital Publishing 28. und 29. Januar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 5. Januar.
Redigieren: Bessere Texte für Lokal zeitungen 11. und 12. Februar (2 Tage). Leitung: Andrea Willimann, Chefredaktorin, «Surseer Woche».
Adobe Illustrator für Einsteiger 4. Februar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 12. Januar.
Die Medienmit teilung (Basis): Kurz, klar und at traktiv 9. und 10. Februar (2 Tage). Leitung: Reto Schlatter, MAZ-Studienleiter.
Wie publiziere ich heutzutage? 5. Februar. Referent: Peter Laely. Anmeldeschluss: 12. Januar. Einfach Zeichnen: So verkaufe ich meine Ideen 10., 17., 24. Februar. Referenten: Markus Beer, Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 19. Januar. Adobe Illustrator für Fachleute 11. und 12. Februar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 19. Januar. Up-to-date mit Adobe Illustrator 17. Februar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 26. Januar. Adobe Creative Cloud: Update 18. Februar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 26. Januar. Adobe Photoshop für Einsteiger 25. Februar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 2. Februar.
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CAS Visuelle Kommunikation 12. April bis 17. Oktober (22 Tage). Leitung: Dozierende aus der Praxis. Infos und Anmeldung: MAZ.ch
Wir suchen per 1. März 2016 oder nach Vereinbarung eine
Leiterin Gleichstellung (80–100 %) und Mitglied der Geschäftsleitung Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist die Vertretung der Interessen der Frauen innerhalb von syndicom, in der Gewerkschaftsbewegung und in gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen. Zum Bereich Gleichstellung gehören auch die Interessengruppen Jugend, Migration, Freischaffende und Pensionierte. Sie vertreten Gleichstellungsfragen in der Geschäftsleitung und sind mit dem Jugend-Sekretär verantwortlich für nationale Projekte und Kampagnen. Sie erarbeiten zielgruppenspezifische Werbestrategien und Dienstleistungen und koordinieren die gewerkschaftliche Arbeit der Interessengruppen mit den Branchen. Ihnen obliegt auch die Kooperation und Kontaktpflege mit anderen Verbänden, Bildungsträgern und politischen Stellen. Sie vertreten syndicom zudem beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (Frauenkommission) und in Gremien, Bündnissen und Kampagnen. Wir erwarten von Ihnen – eine abgeschlossene Berufsausbildung mit entsprechender Weiterbildung oder Universitäts- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung – Erfahrung und Engagement in frauenpolitischen Fragen, Projekt- und Kampagnenerfahrung – Führungserfahrung auf Abteilungs- oder Geschäftsleitungsebene vorzugsweise in Gewerkschaften oder NPO, g ute Vernetzung in Gewerkschaften oder anderen Non-Profit-Organisationen – ausgezeichnete Planungs- und Organisationsfähigkeiten – Verhandlungssicherheit in Deutsch und/oder Französisch, mit sehr guten Kenntnissen der jeweils anderen Sprache, weitere Sprachen von Vorteil Sie sind es gewohnt, flexibel und situationsbezogen zu handeln. Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit setzen wir voraus. Arbeitsort ist Bern. Bewerbungen bis 15. Januar 2016 an syndicom, Personalabteilung, Monbijoustrasse 33, 3011 Bern, oder verena.fritzenwallner@syndicom.ch. Nähere Auskünfte: Alain Carrupt, Präsident, Tel. 058 817 18 29, bzw. Roland Kreuzer, Leiter Sektor Medien und Mitglied der Geschäftsleitung, Tel. 058 817 18 53. Weitere Infos: www.syndicom.ch/Stellen
Wir suchen per 1. April 2016 oder nach Vereinbarung eineN
BereichsleiterIn Kommunikation und Kampagnen (80 %) Sie planen und realisieren zusammen mit den Mitarbeitenden Ihres Teams Massnahmen für die interne und externe Kommunikation von syndicom. Sie sind zudem für die Beratung und die Unterstützung der Branchenverantwortlichen zuständig, insbesondere bei der Mitgliederwerbung, der Medienarbeit, bei gewerkschaftlichen Kampagnen und beim politischen Lobbying. Ihr Team produziert die Mitgliederzeitung in drei Sprachen, betreut die Website und die anderen Online-Kanäle, koordiniert die Produktion von Drucksachen und die Einhaltung des CD. Wir erwarten von Ihnen – ausgewiesene Erfahrung und Ausbildung im Bereich Kampagnenarbeit, Organisationskommunikation und Medienarbeit – Kompetenz in der Teamführung und der Beratung von internen Anspruchsgruppen – Know-how in Strategieentwicklung, Projekt- und Prozessorganisation sowie integrierter Kommunikation – Kommunikative Fähigkeiten und sprachliche Gewandtheit in Deutsch – gute Kenntnis der anderen Landessprachen (insbesondere Französisch) Fundierte Kenntnisse über das Funktionieren von NPO – insbesondere Gewerkschaften – und die von syndicom vertretenen Branchen und Berufe erleichtern die Aufgabe. Auf eine aufgestellte, teamund zielorientierte Persönlichkeit wartet ein anspruchsvoller und interessanter Job. syndicom bietet vielseitige Tätigkeiten in einem spannenden Arbeitsumfeld und sehr gute Arbeitsbedingungen. Interessiert? Dann senden Sie Ihre vollständige Bewerbung bis 15. Januar 2016 an syndicom, Personalabteilung, Monbijoustrasse 33, 3011 Bern, bzw. verena.fritzenwallner@syndicom.ch. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Giorgio Pardini, Leiter Sektor Telecom/IT und Mitglied der Geschäftsleitung, unter Tel. 079 277 66 13. Weitere Infos: www.syndicom.ch/Stellen
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Ein ÜbErwachungsstaat ist kEinE antwort Ja zum Quellenschutz = Nein zum Nachrichtendienstgesetz Mehr Überwachung garantiert noch keine Sicherheit, und Spionage hilft nicht gegen den Terror. Wer den schrecklichen Ereignissen in Paris, Beirut und anderswo etwas entgegensetzen will, muss unsere demokratischen Werte, die Menschenrechte und die Medienfreiheit stärken. Das neue Nachrichtendienstgesetz NDG ermöglicht es, ohne konkreten Verdacht massenweise Menschen zu überwachen. Es missachtet die rechtsstaatlichen Prinzipien und höhlt die verfassungsmässigen Grundrechte aus. Medienschaffende bekommen Probleme in der Ausübung ihrer Arbeit, weil der Quellenschutz unterhöhlt wird. Darum unterstützen wir das Referendum gegen das NDG. Unterschriftenbogen zum Download: www.syndicom.ch/NDG
Medien Aarau Mittwoch, 6. Januar, 14.15 Uhr, Monatshock im Restaurant Viva in Aarau. Peter Rymann Sektion Post, Region Basel Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Bedingt durch die Ausgaben der syndicom-Zeitung müssen wir euch bereits jetzt zur ersten Sitzung 2016 orientieren und einladen. Das heisst, wir treffen uns weiterhin wie gewohnt am 1. Montag im Monat zu unseren Monatsversammlungen. Diese 1. Sitzung findet am 4. Januar 2016 um 14.30 Uhr im Restaurant Bundesbahn, Hochstrasse 59, 4053 Basel, statt. Wir wünschen bereits jetzt allen Kranken baldige Genesung sowie allen Kolleginnen und Kollegen frohe und friedvolle Weihnachten und einen gesegneten Übergang ins neue Jahr. Ganz in diesem Sinne freut sich der Vorstand auf euer Erscheinen. Für den Vorstand: Ernst Knaus, Präsident Region Basel Wanderung Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Wanderung vom 21. Januar 2016 führt uns durch die Hard nach Schweizerhalle in den Gasthof zur Saline. Wir treffen uns um 14 Uhr an der Tramstation 3er, Hard, von dort spazieren wir durch die Hard in den Gasthof zur Saline Schweizerhalle. Es sind alle Kolleginnen, Kollegen der Sektoren 2 und 3 sowie Ehefrauen und PartnerInnen herzlich eingeladen. Nicht-Wanderer und diejenigen, welche nicht mehr gut zu Fusse sind, nehmen den Bus 80/81 ab Aeschenplatz oder Liestal bis zur Haltestelle Saline, von dort nur ein paar Schritte zum Gasthof Saline. Für die Jasser ist auch gesorgt. Ich wünsche allen frohe Weihnachten, ein gutes neues Jahr und den Kranken zusätzlich gute Besserung und baldige Genesung. Euer Wanderleiter Othmar
Erscheinungsdaten 2016 der syndicom-zeitung Sankt Gallen, Sektor 3 (Medien) Das Programm für das Jahr 2016 steht. Es sieht wie folgt aus: Freitag, 26. Februar: Jahresversammlung im Restaurant Dufour, St. Gallen. Dienstag, 12. April: Besuch der Firma Bischofszell Nahrungsmittel AG (BINA) in Bischofszell. Dienstag, 14. Juni: Ausflug ins Toggenburg und Fahrt auf den Chäserrugg. Dienstag, 11. Oktober: Besuch des Festungsmuseums Heldsberg, St. Margrethen. Und am Freitag, 9. Dezember: Weihnachtsessen im Restaurant Papagei in St. Gallen. Bitte die Termine vormerken! Die Einladungen für die einzelnen Veranstaltungen folgen. Der Monatsstamm findet auch im kommenden Jahr jeweils am ersten Donnerstag im Monat zwischen 14 und 16 Uhr im Restaurant Papagei in St. Gallen statt. Dazu werden keine Einladungen versandt und eine Anmeldung ist nicht notwendig. Fritz Heinze Zofingen Medien Zum Jahresanfang beginnen wir mit einem Kegelschub. Am Freitag, 8. Januar 2016, fahren wir mit dem Bus Linie 8 ab Zofingen direkt bis Restaurant Adelboden in Wikon. Zofingen ab 14.01 Uhr. Zvieri wird offeriert aus unserer Kasse! Eure Wanderkollegen F. und P. Postveteranen Zürich Die erste Versammlung 2016 findet am Donnerstag, 14. Januar, 14.30 Uhr im Volkshaus Zürich (Grüner Saal) statt. Fabio Lazarotto wird uns einen Dia-Vortrag zum Thema «Herausforderung Matterhorn» halten. Wir freuen uns auf diesen sicher interessanten Jahreseröffnungsanlass und erwarten eine grosse Beteiligung. Wir wünschen allen besinnliche, frohe Weihnachtstage und zum Jahreswechsel alles Gute und besonders gute Gesundheit. Den wegen Krankheit Verhinderten wünschen wir gute Besserung. Mit freundlichsten Festtagsgrüssen Der Vorstand
Nr. Redaktionsschluss Erscheint 1 Montag, 11. Januar Freitag, 29. Januar 2 Montag, 8. Februar Freitag, 26. Februar 3 Montag, 7. März Donnerstag, 24. März 4 Montag, 11. April Freitag, 29. April 5 Dienstag, 17. Mai Freitag, 3. Juni 6 Montag, 13. Juni Freitag, 1. Juli 7 Montag, 8. August Freitag, 26. August 8 Montag, 5. September Freitag, 23. September 9 Montag, 3. Oktober Freitag, 21. Oktober 10 Montag, 7. November Freitag, 25. November 11 Montag, 5. Dezember Freitag, 23. Dezember Postveteranen Zürich Wandergruppe Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich wünsche euch ein glückliches neues Jahr, stets gute Gesundheit, viel Glück und Erfolg und weiterhin viel Freude beim Wandern. Das Programm: Donnerstag, 28. Jan.: Zürich HB Gleis 43/44 S 12 ab 8.47 bis Stadelhofen und weiter mit der Forchbahn bis Zumikon, an 9.20. Im Restaurant Da Remo stärken wir uns für die Wanderung. Unsere morgendliche Tour führt uns zuerst ins Küsnachtertobel, dann via Weiler Limberg zum Mittagshalt im Restaurant Blüemlisalp ob Herrliberg. Wanderzeit 1 Std. 40 Min. Nach dem Essen ziehen wir weiter, vorbei an der bekannten Kirche von Wetzwil nach Meilen. Zeit 1 Std. 30 Min. Kolleginnen und Kollegen, die zum Mittagessen kommen, fahren mit der S 6 um 11.00 Uhr ab Zürich HB bis Herrliberg und weiter mit Bus 974 bis Wetzwil Kirche. Ich bitte euch um eine Anmeldung. Billette: Wohnort–Zumikon und zurück ab Meilen. Nächste Wanderung: 25. Feb. im Tösstal. Ich grüsse euch herzlich. Kari Bichsel, 044 302 40 51 Sekt ionen
GRAFISCHE INDUSTRIE UND VERPACKUNG NORDWEST- UND ZENTRALSCHWEIZ Samstag, 9. Januar, 10 bis 13 Uhr Hotel Raben, Zofingen: Vertrauensleute-Jahresversammlung der GIV-Sektionen Aargau, Basel, Luzern, Solothurn. Wie immer gilt diese Versammlung als Auftakt ins neue Jahr. Auch dieses Jahr wieder mit interessanten Referaten und Gästen von der Zentrale. Nach der Versammlung gemeinsames Mittagessen. Alle Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben sind herzlich willkommen. Anmeldungen bis spätestens 4. Januar an Peter Rymann, Spiegelgasse 9, 5200 Brugg, 056 441 44 87, 076 436 00 93, perymann@gmail.com.
Das syndicom-Kreuzworträtsel Zu gewinnen gibt es einen handlichen USB-Stick, gespendet von syndicom. Das Lösungswort wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinnerin veröffentlicht. Lösungswort und Absender auf einer A6-Postkarte senden an: syndicom-Zeitung, Monbijoustr. 33, Postfach, 3001 Bern. Einsendeschluss: 18. Januar 2016.
SUDOKU Die Lösung des syndicom-Sudokus aus Nr. 4 lautet: 479. Gewonnen hat: Erika Leitz aus Meggen. Sie erhält Gutscheine im Wert von 50 Franken von unserer Dienstleistungspartnerin Reka. Wir gratulieren herzlich!
Wir nehmen Abschied
Franz Annaheim, Sektion Region Basel, 76 Jahre, Mitglied seit 1984. Paul Blank, Sektion Biel/Bienne, 90 Jahre, Mitglied seit 1948. Heinz Dahinden, Sektion Biel/Bienne, 77 Jahre, Mitglied seit 1999. Kurt Fetz-Giovanoli, Rhätia, 90 Jahre, Mitglied seit 1945. Alex Frauenknecht, Sektion GIV Zürich/ Ostschweiz, 73 Jahre, Mitglied seit 1968. Isabel Gautschi-Nef, Sektion Zürich Telecom, 63 Jahre, Mitglied seit 1993. Jean Gertsch, Sektion Biel/Bienne, 90 Jahre, Mitglied seit 1962. Leonhard Hämmerli, Sektion Zürich Logistik, 92 Jahre, Mitglied seit 1999. Jakob Hürlimann, Sektion Ostschweiz, 75 Jahre, Mitglied seit 1964. Karl Jacquemai, Sektion Region Basel, 83 Jahre, Mitglied seit 1954. Werner Jörg, Sektion Lötschberg Post, 81 Jahre, Mitglied seit 1957. Hanspeter Kühni, Sektion Bern Postpersonal, 81 Jahre, Mitglied seit 1953. Agim Lufaj, Sektion Aargau, 57 Jahre, Mitglied seit 1994. Werner Lüthi, Sektion Bern Postpersonal, 83 Jahre, Mitglied seit 1964. Walter Müller, Sektion Rhätia, 80 Jahre, Mitglied seit 1980. Hans Planzer, Sektion Zentralschweiz, 85 Jahre, Mitglied seit 1964. Werner Schütz, Sektion Region Basel, 92 Jahre, Mitglied seit 1950. Adolf Stucki, Sektion Lötschberg Post, 89 Jahre, Mitglied seit 1971. Marceline Tardy, Sektion Bern, 84 Jahre, Mitglied seit 1969. Hans Wyss, Sektion Bern Postpersonal, 72 Jahre, Mitglied seit 1962. Friedrich Zumbrunnen, Sektion Bern, 90 Jahre, Mitglied seit 1948.
Impressum
syndicom-Zeitung Redaktion: Naomi Kunz Tel. 058 817 18 18, redaktion@syndicom.ch Layout: Katja Leudolph Lektorat: Ulrike Krüger Adressänderungen: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern Tel. 058 817 18 18, Fax 058 817 18 17 Inserate: stab@syndicom.ch Druck: Ringier Print Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil Verlegerin: syndicom – Gewerkschaft Medien und K ommunikation. «syndicom» erscheint 12 Mal im Jahr. Ausgabe Nr. 1/16 erscheint am 29. Januar. Redaktionsschluss: 11. Januar.
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syndicom | Nr. 15 | 18. Dezember 2015
Nachrichtendienstgesetz und Quellenschutz
Ein Angriff auf die Pressefreiheit
Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) will die Kompetenzen des Schweizer Geheimdienstes massiv ausbauen. Damit gefährdet es Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Insbesondere ist es ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Legal den Quellenschutz aushebeln? Das könnte sich in Zukunft ändern. Mit dem neuen NDG darf der Geheimdienst ganz legal den Quellenschutz aushebeln und ohne Tatverdacht die Korrespondenz von Journalistinnen und Journalisten überwachen. Je nach dem, als wie dringlich der Geheimdienst seinen Wissensdurst verkauft, braucht er dazu nicht einmal eine Bewilligung einer anderen Instanz. Damit verletzt das neue Gesetz Artikel 17 der Bundesverfassung, der das Redaktionsgeheimnis gewährleistet, und gefährdet damit die Medienfreiheit an sich. Wenn Journalistinnen und Journalisten in Zukunft nicht mehr davon ausgehen können, dass ihre Quellen gegenüber
Happy New Year
staatlichen Stellen geschützt bleiben, droht sich ihre Arbeit grundlegend zu verändern.
Datentauschgeschäfte Das NDG geht aber noch weiter: Neu wird die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten institutionalisiert und damit ausgebaut. Man kann nur erahnen,
«Von Geheimdiensten gesammelte Daten können nicht überprüft, angefochten oder gelöscht werden.» was dies für die Grundrechte der Menschen in der Schweiz bedeutet. Dienste, die per Definition im Geheimen agieren und für ihr Geschäft auf Informationen angewiesen sind, dürften kaum Skrupel haben, die in der Schweiz gesammelten Daten auch im Ausland zu verkaufen. Neu würde es also möglich, dass die russische Regierung viel mehr über einen kritischen Schweizer Journalisten in Moskau weiss, als diesem recht sein kann. Im Gegenzug erhält der Schweizer Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) Informationen über einen kriminellen russischen Oligarchen.
Supermarkt der Überwachung
Solche Tauschgeschäfte mit Informationen gehören zwischen Geheimdiensten zum täglichen Brot. Und genau deshalb müssen ihre Kompetenzen so eng wie möglich definiert und aufs Genaueste kontrolliert werden. Denn von Geheimdiensten gesammelte Daten können nicht überprüft, nicht vor einem Gericht angefochten oder gelöscht werden. Willkür und Unrecht werden Tür und Tor geöffnet. Und Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit sind bedroht.
Das Gesetz sieht einen Ausbau bei den Beschaffungsmassnahmen für den Staatsschutz vor. So sollen in Zukunft Räume verwanzt, Staatstrojaner auf Computern installiert und so genannte «Vertrauensleute» eingesetzt werden können. Neu soll der Geheimdienst auch auf die Vorratsdatenspeicherung und damit auf die Randdaten der Kommunikation von uns allen zugreifen können, was bisher nur den Strafverfolgungsbehörden erlaubt ist. Und es wird die Möglichkeit zur geheimen Überwachung von E-Mails, Whatsapp-Nachrichten und Telefonen durch die Kabelaufklärung geschaffen.
Die Vergangenheit warnt uns Was ein zu starker Geheimdienst bedeuten kann, musste die Schweiz schon mehrfach erfahren. 1989 wurde publik, dass der Schweizer Staatsschutz über Jahrzehnte von 90 000 Menschen in der Schweiz geheime Akten – so genannte Fichen – angelegt hatte. Und 2010 wurde bekannt, dass der Geheimdienst erneut Hunderttausende widerrechtlich überwachte. Nach der Zusammenführung der beiden Dienste Analyse und Prävention und Strategischer Nachrichtendienst unter dem Dach des NDB versicherten die zuständigen Behörden, dass solche massiven Überwachungsexzesse in der Schweiz nie wieder vorkommen würden. Das neue Nachrichtendienstgesetz spricht leider eine andere Sprache.
Referendum ist dringend notwendig! Die VBS-interne Kontrolle und die Bewilligungsinstanzen sind dabei leider so zahnlos wie einfach zu umgehen. Das neue NDG ist deshalb ein gefährliches und unnötiges Gesetz und das laufende Referendum dagegen dringend notwendig.
© NINA SCHEU
2014 wurde bekannt, dass ein Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes eine Journalistin der Zeitung «Le Temps» und einen Mitarbeiter des Westschweizer Fernsehens im Geheimen überwachte. So wollte er herausfinden, was und von wem die Medienschaffenden über seine verbotenen Machenschaften mit einem zwielichtigen Waadtländer Weinhändler wussten, und die Publikation ihrer Recherche verhindern. Die illegalen Machenschaften wurden unter dem Namen des Weinhändlers als «Affäre Giroud» bekannt und lösten einen veritablen Skandal aus.
Gastbeitrag von Fabian Molina, Präsident JUSO Schweiz
Die Mitgliederverwaltung teilt mit BEITRÄGE 2015 PER DD/LSV Die Abbuchung eurer Mitgliederbeiträge per Debit direct oder Lastschriftverfahren erfolgt normalerweise jeweils rückwirkend am nächsten Monatsanfang. Damit jedoch am Ende eines Jahres alle Beiträge beglichen sind, machen wir immer im Dezember eine Ausnahme: Den Novemberbeitrag belasten wir am 9. Dezember 2015 – den Dezemberbeitrag belasten wir bereits am 30. Dezember 2015. Fragen beantwortet gerne die Mitgliederadministration, Tel. 058 817 18 40 oder mad@syndicom.ch. Arbeitslosenkasse Die Arbeitslosenkasse syndicom bleibt von 24. Dezember 2015 bis 3. Januar 2016 geschlossen. Eure Unterlagen betreffend Dezember müssen bis spätestens 21. Dezember an der Looslistrasse 15, 3027 Bern, eintreffen, damit die Zahlung noch vor den Feiertagen ausgelöst werden kann! Wir wünschen allen Mitgliedern ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten Wechsel ins neue Jahr.