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Jahrgang 47 / Ausgabe Jänner 2018
Leben in unserer Gemeinde
01
amtsblatt
Marktgemeinde Thalheim
— thalheim.at
Foto: Peter Echt • www.zweimalig.at
26. Thalheimer EisstockOrtsmeisterschaften
Anmeldung bis: 26. Jänner 2018 • 9:00 Uhr
Willkommen im Team der Gemeindebediensteten
Der Sportausschuss der Marktgemeinde Thalheim lädt Sie herzlich ein!
Anmeldung: Marktgemeindeamt Thalheim, Daniela Schmid Tel: 07242 / 47 074 - 14 E-Mail: daniela.schmid@thalheim.at
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen Facharbeiter für den Bauhof der Marktgemeinde Thalheim zum ehest möglichen Eintritt.
SO • 28. Jänner 2018 • 8:30 Uhr Binder im Holz • Anwesenheit der Mannschaften ab 8:15 Uhr
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Aktuelles
Trinkwasserlaborbus: Jetzt Termin sichern! In Oberösterreich befinden sich über
90.000 Hausbrunnen und Quellen, für
die es derzeit keine institutionalisierte Beratung und Kontrolle gibt.
Um Hilfestellung und Unterstützung
anzubieten, hat das Land Oberösterreich die Aktion "Für Ihr Trinkwasser unterwegs" ins Leben gerufen.
Foto: pixabay
Am Dienstag, 27. Februar 2018 ist der Trinkwasserlaborbus ab 7:45 Uhr beim Marktgemeindeamt Thalheim "Für Ihr Trinkwasser unterwegs". Die Prüfung enthält wichtige Kenngrö-
Anmeldung bis 9. Februar 2018:
ßen und gibt Hinweise auf Verunreini-
Marktgemeindeamt Thalheim
gungen sowie über die Wasserhärte, die
Bauabteilung: Regina Mitterhauser
Für diese Untersuchungen von Trink-
auch einer willkommenen Orientierung
07242 / 47 0 74 DW 34
wasser auf wichtige Inhaltsstoffe wurde
für die Waschmitteldosierung dient.
ein Laborbus eingerichtet. Untersucht wird das Wasser auf Geruch, Aussehen, Leitfähigkeit, Chlorid, Phosphat, Metalle und vieles mehr.
ACHTUNG!
Nur jene Quellen bzw. Brunnen, die der
Trinkwasserversorgung dienen, werden untersucht!
Kosten je Untersuchung: € 60 Probenahme, chemisch-physikalische und bakteriologische Prüfung und Beratung (wird bei der Anmeldung bar eingehoben).
Willkommen im Team der Gemeindebediensteten Gemäß den §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird folgender Dienstposten zur Neubesetzung öffentlich ausgeschrieben:
1 Facharbeiter/in für den Bauhof • Funktionslaufbahn GD 19 Die Besetzung des Dienstpostens ist ehestmöglich vorgesehen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 % (40 Wochenstunden) als Vertragsbedienstete/r. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
Erwünschte Fähigkeiten und Kenntnisse:
• Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Bürger
• Fachkenntnisse in einem handwerklichen Lehrberuf.
• Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
• Führerscheine C und E.
• Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenenVerwendung verbunden sind. • Führerschein B • Männliche Bewerber müssen den Präsenz- od. Zivildienst abgeleistet haben. Die Bewerbung ist schriftlich unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen (inklusive Foto) bis spätestens 16.02.2018 an das Marktgemeindeamt Thalheim bei Wels, Gemeindeplatz 1, 4600 Thalheim bei Wels, E-mail: marktgemeinde@thalheim.at, zu richten. Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Amtsleiter Leo Jachs (07242/470 74 - 12) gerne zur Verfügung. Seite 2
thalheim.at
Aktuelles
Toiletten für unsere Vierbeiner
Damit Sie als Hundebesitzer/in die Hinterlassenschaften beseitigen können
Wer "auf den Hund gekommen" ist,
übernimmt am gleichen Tag eine Menge Verantwortung. Zuerst muss ein Sach-
kundenachweis erbracht und eine Ver-
sicherung abgeschlossen werden. Dann ist natürlich die Leinen- und Beißkorbpflicht einzuhalten.
gebiet montiert. Die genauen Standorte entnehmen Sie bitte dem Infokasten rechts. Wie funktioniert der Hundekotsackerl-
spender oder kurz die "Hundetoilette"? Sie entnehmen ein Sackerl aus der Sta-
Spätestens beim ersten Spaziergang im
tion (bei Bedarf kann es auch als Hand-
Freien wird man mit dem Hundstrümmerl
schuh übergezogen werden), nehmen das
- also dem Hundekot - konfrontiert.
Häufchen und entsorgen es im Behälter auf der Station oder im nächsten öffentli-
Hier hat der Gesetzgeber im oberöster-
chen Abfallbehälter.
1. Traundamm, Bereich Trodatsteg 2. Traundamm, Bereich Traunspitz 3. Traundamm, Höhe Gasthaus Müller
reichischen Hundehaltegesetz von 2002 den Paragraphen 6 vorgesehen.
Standorte Hundestationen
Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs kümmern sich um das Nachfüllen der
Dieser lautet: "Wer einen Hund führt,
Sackerl bzw. um die Entleerung der
muss die Exkremente des Hundes, welche
Behälter.
4. Kreuzung Sipbachzellerstraße/
Kapellenstraße 5. Kreuzung Weiherstraße/ Kirchmaierstraße
dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich
Dadurch ersparen Sie sich Unannehm-
beseitigen und entsorgen."
lichkeiten und uns bzw. unseren Kindern verunreinigte Grünflächen.
Wer also dieser Bestimmung nicht
6. Kreuzung Aigenstraße/ Bruckhofstraße 7. Rad-/Fußweg entlang Katzenbach (gegenüber Sparmarkt)
nachkommt, begeht eine Verwaltungs-
Für Fragen, Anregungen bzw. Beschwer-
8. Spielplatz Kirchenplateau
übertretung und muss daher mit einer
den steht Ihnen Frau AR Margit Reisin-
9. Flößerstraße/Schmidangerstraße
Geldstrafe rechnen. Damit es nicht soweit
ger, Leiterin Bürgerservice, gerne zur
kommt, hat die Marktgemeinde insge-
Verfügung: 07242 / 470 74 DW 10 oder
10. Hangstraße
samt 11 Hundestationen im Gemeinde-
per e-Mail: margit.reisinger@thalheim.at
in
11. Gemeindeplatz
Wussten Sie, dass....
10,2 °dH
... die Härte des Thalheimer Leitungswassers
10,2 °dH (°dH = Grad deutsche Härte) beträgt?
Den ausführlichen Trinkwasserbefund vom Institut für Wasseraufbereitung, Abwasserbeseitigung und -forschung vom 20.11.2017 finden Sie auf: www.thalheim.at / Telefonische Auskunft unter: 07242/47 0 74 - 0
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Amtliche Kundmachungen der Marktgemeinde Thalheim Die Marktgemeinde Thalheim bei Wels beabsichtigt eine Änderung der Einfriedungsbestimmungen der Satzungen nachstehend angeführter Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 6/1 „Steinwendner-Stadlbauergründe“, Änderung Nr. 3 • Bebauungsplan Nr. 6/4 „Ranger-Biotopia“, Änderung Nr. 3 • Bebauungsplan Nr. 11 „Aschet“, Änderung Nr. 14 • Bebauungsplan Nr. 12 „Zentrum“, Änderung Nr. 19 • Bebauungsplan Nr. 15 „Aigenstraße – Lange Gasse“, Änderung Nr. 5 • Bebauungsplan Nr. 16 „Reinberg“, Änderung Nr. 10 • Bebauungsplan Nr. 17 „Pfarrhof-Schlosssiedlung“, Änderung Nr. 6 •Bebauungsplan Nr. 18 „Neue Welt und Betriebsbaugebiet“, Änderung Nr. 5 • Bebauungsplan Nr. 20 „Ottstorf“, Änderung Nr. 1 • Bebauungsplan Nr. 21 „Rapsfeldstraße – Schauersberg“, Änderung Nr. 1 • Bebauungsplan Nr. 23 „Federschmid-Gründe“, Änderung Nr. 1
Die Marktgemeinde Thalheim bei Wels beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Reinberg“, Änderung Nr. 11 (Gottinger – Reinberg), für die Parz.Nr. 99/21, 99/22, 99/23, 99/24 und 99/25, jeweils KG Aschet.
Die Marktgemeinde Thalheim bei Wels beabsichtigt die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5, Änderung Nr. 27 (Neudecker II - Bergerndorf), für einen Teil der Parz.Nr. 1263, KG Ottsdorf.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist bis spätestens
12. Februar 2018 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Marktgemeindeamt Thalheim bei Wels einzubringen. Der Entwurf kann während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Thalheim bei Wels eingesehen werden.
Bürgermeister Andreas Stockinger
Impressum
Herausgeber, Verleger, für den Inhalt verantwortlich & Gestaltung: Marktgemeinde Thalheim; Gemeindeplatz 1, 4600 Thalheim bei Wels; Tel.: 07242 / 47 074; E-Mail: marktgemeinde@thalheim.at; Web: www.thalheim.at Herstellung: PGW - Print Group Wels, Thalheim (Papier hergestellt zu 100% aus Altpapier);