Amtsblatt Thalheim 01-2018

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Jahrgang 47 / Ausgabe Jänner 2018

Leben in unserer Gemeinde

01

amtsblatt

Marktgemeinde Thalheim

— thalheim.at

Foto: Peter Echt • www.zweimalig.at

26. Thalheimer EisstockOrtsmeisterschaften

Anmeldung bis: 26. Jänner 2018 • 9:00 Uhr

Willkommen im Team der Gemeindebediensteten

Der Sportausschuss der Marktgemeinde Thalheim lädt Sie herzlich ein!

Anmeldung: Marktgemeindeamt Thalheim, Daniela Schmid Tel: 07242 / 47 074 - 14 E-Mail: daniela.schmid@thalheim.at

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen Facharbeiter für den Bauhof der Marktgemeinde Thalheim zum ehest möglichen Eintritt.

SO • 28. Jänner 2018 • 8:30 Uhr Binder im Holz • Anwesenheit der Mannschaften ab 8:15 Uhr

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Aktuelles

Trinkwasserlaborbus: Jetzt Termin sichern! In Oberösterreich befinden sich über

90.000 Hausbrunnen und Quellen, für

die es derzeit keine institutionalisierte Beratung und Kontrolle gibt.

Um Hilfestellung und Unterstützung

anzubieten, hat das Land Oberösterreich die Aktion "Für Ihr Trinkwasser unterwegs" ins Leben gerufen.

Foto: pixabay

Am Dienstag, 27. Februar 2018 ist der Trinkwasserlaborbus ab 7:45 Uhr beim Marktgemeindeamt Thalheim "Für Ihr Trinkwasser unterwegs". Die Prüfung enthält wichtige Kenngrö-

Anmeldung bis 9. Februar 2018:

ßen und gibt Hinweise auf Verunreini-

Marktgemeindeamt Thalheim

gungen sowie über die Wasserhärte, die

Bauabteilung: Regina Mitterhauser

Für diese Untersuchungen von Trink-

auch einer willkommenen Orientierung

07242 / 47 0 74 DW 34

wasser auf wichtige Inhaltsstoffe wurde

für die Waschmitteldosierung dient.

ein Laborbus eingerichtet. Untersucht wird das Wasser auf Geruch, Aussehen, Leitfähigkeit, Chlorid, Phosphat, Metalle und vieles mehr.

ACHTUNG!

Nur jene Quellen bzw. Brunnen, die der

Trinkwasserversorgung dienen, werden untersucht!

Kosten je Untersuchung: € 60 Probenahme, chemisch-physikalische und bakteriologische Prüfung und Beratung (wird bei der Anmeldung bar eingehoben).

Willkommen im Team der Gemeindebediensteten Gemäß den §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird folgender Dienstposten zur Neubesetzung öffentlich ausgeschrieben:

1 Facharbeiter/in für den Bauhof • Funktionslaufbahn GD 19 Die Besetzung des Dienstpostens ist ehestmöglich vorgesehen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 % (40 Wochenstunden) als Vertragsbedienstete/r. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

Erwünschte Fähigkeiten und Kenntnisse:

• Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Bürger

• Fachkenntnisse in einem handwerklichen Lehrberuf.

• Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben

• Führerscheine C und E.

• Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenenVerwendung verbunden sind. • Führerschein B • Männliche Bewerber müssen den Präsenz- od. Zivildienst abgeleistet haben. Die Bewerbung ist schriftlich unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen (inklusive Foto) bis spätestens 16.02.2018 an das Marktgemeindeamt Thalheim bei Wels, Gemeindeplatz 1, 4600 Thalheim bei Wels, E-mail: marktgemeinde@thalheim.at, zu richten. Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Amtsleiter Leo Jachs (07242/470 74 - 12) gerne zur Verfügung. Seite 2


thalheim.at

Aktuelles

Toiletten für unsere Vierbeiner

Damit Sie als Hundebesitzer/in die Hinterlassenschaften beseitigen können

Wer "auf den Hund gekommen" ist,

übernimmt am gleichen Tag eine Menge Verantwortung. Zuerst muss ein Sach-

kundenachweis erbracht und eine Ver-

sicherung abgeschlossen werden. Dann ist natürlich die Leinen- und Beißkorbpflicht einzuhalten.

gebiet montiert. Die genauen Standorte entnehmen Sie bitte dem Infokasten rechts. Wie funktioniert der Hundekotsackerl-

spender oder kurz die "Hundetoilette"? Sie entnehmen ein Sackerl aus der Sta-

Spätestens beim ersten Spaziergang im

tion (bei Bedarf kann es auch als Hand-

Freien wird man mit dem Hundstrümmerl

schuh übergezogen werden), nehmen das

- also dem Hundekot - konfrontiert.

Häufchen und entsorgen es im Behälter auf der Station oder im nächsten öffentli-

Hier hat der Gesetzgeber im oberöster-

chen Abfallbehälter.

1. Traundamm, Bereich Trodatsteg 2. Traundamm, Bereich Traunspitz 3. Traundamm, Höhe Gasthaus Müller

reichischen Hundehaltegesetz von 2002 den Paragraphen 6 vorgesehen.

Standorte Hundestationen

Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs kümmern sich um das Nachfüllen der

Dieser lautet: "Wer einen Hund führt,

Sackerl bzw. um die Entleerung der

muss die Exkremente des Hundes, welche

Behälter.

4. Kreuzung Sipbachzellerstraße/

Kapellenstraße 5. Kreuzung Weiherstraße/ Kirchmaierstraße

dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich

Dadurch ersparen Sie sich Unannehm-

beseitigen und entsorgen."

lichkeiten und uns bzw. unseren Kindern verunreinigte Grünflächen.

Wer also dieser Bestimmung nicht

6. Kreuzung Aigenstraße/ Bruckhofstraße 7. Rad-/Fußweg entlang Katzenbach (gegenüber Sparmarkt)

nachkommt, begeht eine Verwaltungs-

Für Fragen, Anregungen bzw. Beschwer-

8. Spielplatz Kirchenplateau

übertretung und muss daher mit einer

den steht Ihnen Frau AR Margit Reisin-

9. Flößerstraße/Schmidangerstraße

Geldstrafe rechnen. Damit es nicht soweit

ger, Leiterin Bürgerservice, gerne zur

kommt, hat die Marktgemeinde insge-

Verfügung: 07242 / 470 74 DW 10 oder

10. Hangstraße

samt 11 Hundestationen im Gemeinde-

per e-Mail: margit.reisinger@thalheim.at

in

11. Gemeindeplatz

Wussten Sie, dass....

10,2 °dH

... die Härte des Thalheimer Leitungswassers

10,2 °dH (°dH = Grad deutsche Härte) beträgt?

Den ausführlichen Trinkwasserbefund vom Institut für Wasseraufbereitung, Abwasserbeseitigung und -forschung vom 20.11.2017 finden Sie auf: www.thalheim.at / Telefonische Auskunft unter: 07242/47 0 74 - 0

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Amtliche Kundmachungen der Marktgemeinde Thalheim Die Marktgemeinde Thalheim bei Wels beabsichtigt eine Änderung der Einfriedungsbestimmungen der Satzungen nachstehend angeführter Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 6/1 „Steinwendner-Stadlbauergründe“, Änderung Nr. 3 • Bebauungsplan Nr. 6/4 „Ranger-Biotopia“, Änderung Nr. 3 • Bebauungsplan Nr. 11 „Aschet“, Änderung Nr. 14 • Bebauungsplan Nr. 12 „Zentrum“, Änderung Nr. 19 • Bebauungsplan Nr. 15 „Aigenstraße – Lange Gasse“, Änderung Nr. 5 • Bebauungsplan Nr. 16 „Reinberg“, Änderung Nr. 10 • Bebauungsplan Nr. 17 „Pfarrhof-Schlosssiedlung“, Änderung Nr. 6 •Bebauungsplan Nr. 18 „Neue Welt und Betriebsbaugebiet“, Änderung Nr. 5 • Bebauungsplan Nr. 20 „Ottstorf“, Änderung Nr. 1 • Bebauungsplan Nr. 21 „Rapsfeldstraße – Schauersberg“, Änderung Nr. 1 • Bebauungsplan Nr. 23 „Federschmid-Gründe“, Änderung Nr. 1

Die Marktgemeinde Thalheim bei Wels beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Reinberg“, Änderung Nr. 11 (Gottinger – Reinberg), für die Parz.Nr. 99/21, 99/22, 99/23, 99/24 und 99/25, jeweils KG Aschet.

Die Marktgemeinde Thalheim bei Wels beabsichtigt die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5, Änderung Nr. 27 (Neudecker II - Bergerndorf), für einen Teil der Parz.Nr. 1263, KG Ottsdorf.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist bis spätestens

12. Februar 2018 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Marktgemeindeamt Thalheim bei Wels einzubringen. Der Entwurf kann während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Thalheim bei Wels eingesehen werden.

Bürgermeister Andreas Stockinger

Impressum

Herausgeber, Verleger, für den Inhalt verantwortlich & Gestaltung: Marktgemeinde Thalheim; Gemeindeplatz 1, 4600 Thalheim bei Wels; Tel.: 07242 / 47 074; E-Mail: marktgemeinde@thalheim.at; Web: www.thalheim.at Herstellung: PGW - Print Group Wels, Thalheim (Papier hergestellt zu 100% aus Altpapier);


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