Perspektiven-Bühne: Energieeffizienz | 23.05.2024 | Isabel Bauer

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Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und kommunalem Klimaschutz

Isabel Bauer, Agentur für kommunalen Klimaschutz

23. Mai 2024

Foto: New Africa/shutterstock

Agentur für kommunalen Klimaschutz

Infomaterialien & Publikationen Beratung zu Förderung & Umsetzung

Fachveranstaltungen & Vernetzung

Beratung des BMWK

Verfahrens- & Qualitätsstandards

KlimaschutzMonitoring

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1. Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI

2. Die Kommunalrichtlinie

3. Weitere Förderprogramme im Klimaschutz Agenda

Die Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI

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Kälte-Klima-Richtlinie

Programmlaufzeit

1. März 2024 bis 31. Dezember 2026

Wer wird gefördert?

• Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen

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NKI-Förderprogramme

NKI-Förderprogramme

Kälte-Klima-Richtlinie

Was wird gefördert?

• Vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen und Klimaanlagen

• Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme

• Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen

• „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur

Minderung des Elektroenergieverbrauchs

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Agenda

Eckpunkte der Kommunalrichtlinie

Die Kommunalrichtlinie

Was Sie wissen müssen:

• Projektträger: Zukunft –

Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

• Fördervoraussetzungen im Richtlinientext und TechnischemAnnex

• Förderkompass auf klimaschutz.de

• Keine Antragsfristen, kein Wettbewerbsverfahren

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Foto: oatawa / Shutterstock

Antragsberechtigte

• Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse

• Kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung

• Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche

Träger für Einrichtungen

– der Erziehung, vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung

– der Kinder- und Jugendhilfe

– des Gesundheitswesens und der Pflege,

– der Betreuung, Hilfe und Unterbringung für Menschen,

– der Kultur

• Gemeinnützige (Sport-) Vereine

• Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen

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Einheitliche Förderquoten

• Erhöhte Förderquoten für Antragstellende aus Braunkohlerevieren

• Kumulierung mit passenden Landesfördermitteln möglich

• 15 % bzw. 10 % Eigenanteil für Antragstellende aus Braunkohlerevieren

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© Micheile dot com on Unsplash

Antragstellende aus Braunkohlerevieren

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Agenda

Strategische Förderschwerpunkte

Beratungsleistungen im Klimaschutz I

Gefördert wird die Beratung durch externe Dienstleistende.

 Entwicklung von schnell umsetzbaren und wirkungsvollen Klimaschutzmaßnahmen

 Integration von Klimaschutz in Strukturen und Prozesse

Einstiegsberatung

• Antragstellende verfügen über kein integriertes Klimaschutzkonzept.

Fokusberatung

• Thema liegt im direkten Einflussbereich des*der Antragstellenden.

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Beratungsleistungen im Klimaschutz II

Inhalte

• Kurzanalyse zu Aktivitäten und Möglichkeiten

• Workshop mit Schlüsselakteur*innen

• Festlegung eines*einer Ansprechpartner*in für den Beratungsinhalt

• Maßnahmenliste

• Umsetzung mindestens einer Maßnahme und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

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Foto: Ruslan Grumble | Shutterstock

Agenda

Investive Förderschwerpunkte

Hinweise für Antragsberechtigte

Ziel

• Einsparung von Treibhausgasemissionen

Zu beachten

• Angemessene wirtschaftliche

Amortisationszeit

• Zweckbindungsfrist von fünf Jahren

• Inhaltliche und technische

Mindestanforderungen

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sripongpun / Shutterstock
Foto: Nuntiya

Außen- und Straßenbeleuchtung

Gefördert wird die energetische Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängig geregelter Steuerung.

Zuwendungsfähig sind

• Leuchtenkopf

• Steuer- und Regelungstechnik

• Durchführung einer photometrischen Messung

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Foto: patarapong saraboon / Shutterstock

Innen- und Hallenbeleuchtung

Gefördert wird die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung.

Zuwendungsfähig sind

• Komplettes Leuchtensystem

• Steuer- und Regelungstechnik

• Erforderliches Installationsmaterial

Voraussetzungen

• Lichtplanung nach DIN EN 12464-1

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Foto: Hans / Pixabay

Aus der Praxis: Sanierung der Innenbeleuchtung

Ziel: CO2-Einsparung und Senkung des Stromverbrauchs

• Jugend- und Kulturzentrum Römerstraße,Alzey

• Gefördert wurde von Januar 2021 bis Mai 2023

• Bewilligungssumme: Rund 9.100 €

• Deutsches Pferdemuseum, Verden (Aller)

• Gefördert wurde von April 2020 bis Juni 2021

• Bewilligungssumme: Rund 21.700 €

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Klimafreundliche Mobilität

Gefördert wird u.a.

• ruhender Radverkehr

Flächen und Grundstücke müssen

• im Eigentum oder in der Verfügungsgewalt der Antragstellenden sein und

• weitere Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen siehe Richtlinie und TechnischerAnnex

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Foto: baAndrey Danilov | Shutterstock

Verbesserung ruhender Radverkehr und dessen Infrastruktur

Gefördert wird die Errichtung von

• Radabstellanlagen und Fahrradparkhäusern einschließlich ihrer Ausstattung

• Bike+Ride-Radabstellanlagen in Bahnhofsnähe

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Foto: pisitbz | Shutterstock

Informationen zur Antragstellung

• Die Antragstellung ist ganzjährig in easy-Online möglich

 easy-Online Video-Tutorial

• Das Vorhaben darf i.d.R. erst mit Zuwendungsbescheid starten

Alle Informationen auf www.klimaschutz.de

• Richtlinientext

• TechnischerAnnex

• Förderkompass

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Foto: TierneyMJ / Shutterstock

Das neue TAN-Verfahren –

Papierlose Förderanträge

• TAN-Verfahren: Vollständig digitale Antragsstellung über easy-Online für alle NKIFörderprogramme

– ergänzt papierbasierte und elektronische Signatur

• Unterschriftsberechtige/ bevollmächtigte Person muss das TAN-Verfahren nutzen

• Eine Kurzanleitung finden Sie auf klimaschutz.de

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© TierneyMJ / Shutterstock

Weitere Förderprogramme im Klimaschutz

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Förderprogramm im Überblick

Was wird gefördert?

– Nichtwohngebäude (BEG NWG)

– Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wer wird gefördert?

– z. B. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen

Wie wird gefördert?

– Kredit mit Tilgungszuschuss bzw. Zuschuss

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Foto: Erik-Jan Leusink / Unsplash

Förderprogramm Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen (INK)

Förderprogramm im Überblick

Was wird gefördert?

– Insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen Wer wird gefördert?

– Gemeinnützige sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland und nichtwirtschaftlicher Natur

Wie wird gefördert?

– Bundesanteil: bis zu 50 % der zuwendungsfähigenAusgaben

– Kofinanzierung vorzugsweise durch die Länder, aber auch Kommunen und Dritten

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Foto: Erik-Jan Leusink / Unsplash

…und sonst?

Förderprogramm KulturInvest 2024

Frist 14. Juni 2024

Förderdatenbank des Bundes

Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union

Anlaufstelle Green Culture

Beratung für Kultureinrichtungen in Deutschland

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Foto: Erik-Jan Leusink / Unsplash

Haben Sie Fragen?

Orientierung & Förderberatung

Agentur für kommunalen Klimaschutz

030 390 01 - 170 agentur@klimaschutz.de

Antragsberatung & -begleitung

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

030 726 18 - 0880 nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org

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Foto: Elizabethlies/Unsplash

Die nächsten Termine

• Antragstellung leicht gemacht!

Kommunalrichtlinie: Außen- und Straßenbeleuchtung

06. Juni 2024 | Webinar

• Antragstellung leicht gemacht!

Kommunalrichtlinie:

Klimafreundliche Mobilität

15. Juli 2024 | Webinar

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Foto: Kathy images/Shutterstock

Aktuell, klimaneutral, kommunal

Newsletter der Agentur

• Die sechswöchentlichen News der Agentur für kommunalen

Klimaschutz mit handverlesenen

Neuigkeiten aus dem Bereich

Klimaschutz

• Der vierteljährliche Newsletter extra für Klimaschutzmanager*innen und Klimaschutzpersonal

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Foto: Marie Maerz/Shutterstock
030 39001-170 agentur@klimaschutz.de klimaschutz.de/agentur Haben Sie Fragen?

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