Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
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Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und kommunalem Klimaschutz
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Isabel Bauer, Agentur für kommunalen Klimaschutz
23. Mai 2024
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Isabel Bauer, Agentur für kommunalen Klimaschutz
23. Mai 2024
Infomaterialien & Publikationen Beratung zu Förderung & Umsetzung
Fachveranstaltungen & Vernetzung
Beratung des BMWK
Verfahrens- & Qualitätsstandards
KlimaschutzMonitoring
1. Fördermöglichkeiten im Rahmen der NKI
2. Die Kommunalrichtlinie
3. Weitere Förderprogramme im Klimaschutz Agenda
Kälte-Klima-Richtlinie
Programmlaufzeit
1. März 2024 bis 31. Dezember 2026
Wer wird gefördert?
• Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen
Kälte-Klima-Richtlinie
Was wird gefördert?
• Vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen und Klimaanlagen
• Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
• Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen
• „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur
Minderung des Elektroenergieverbrauchs
Was Sie wissen müssen:
• Projektträger: Zukunft –
Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
• Fördervoraussetzungen im Richtlinientext und TechnischemAnnex
• Förderkompass auf klimaschutz.de
• Keine Antragsfristen, kein Wettbewerbsverfahren
• Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
• Kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
• Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche
Träger für Einrichtungen
– der Erziehung, vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung
– der Kinder- und Jugendhilfe
– des Gesundheitswesens und der Pflege,
– der Betreuung, Hilfe und Unterbringung für Menschen,
– der Kultur
• Gemeinnützige (Sport-) Vereine
• Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen
• Erhöhte Förderquoten für Antragstellende aus Braunkohlerevieren
• Kumulierung mit passenden Landesfördermitteln möglich
• 15 % bzw. 10 % Eigenanteil für Antragstellende aus Braunkohlerevieren
Gefördert wird die Beratung durch externe Dienstleistende.
Entwicklung von schnell umsetzbaren und wirkungsvollen Klimaschutzmaßnahmen
Integration von Klimaschutz in Strukturen und Prozesse
Einstiegsberatung
• Antragstellende verfügen über kein integriertes Klimaschutzkonzept.
Fokusberatung
• Thema liegt im direkten Einflussbereich des*der Antragstellenden.
Inhalte
• Kurzanalyse zu Aktivitäten und Möglichkeiten
• Workshop mit Schlüsselakteur*innen
• Festlegung eines*einer Ansprechpartner*in für den Beratungsinhalt
• Maßnahmenliste
• Umsetzung mindestens einer Maßnahme und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
Ziel
• Einsparung von Treibhausgasemissionen
Zu beachten
• Angemessene wirtschaftliche
Amortisationszeit
• Zweckbindungsfrist von fünf Jahren
• Inhaltliche und technische
Mindestanforderungen
Gefördert wird die energetische Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängig geregelter Steuerung.
Zuwendungsfähig sind
• Leuchtenkopf
• Steuer- und Regelungstechnik
• Durchführung einer photometrischen Messung
Gefördert wird die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung.
Zuwendungsfähig sind
• Komplettes Leuchtensystem
• Steuer- und Regelungstechnik
• Erforderliches Installationsmaterial
Voraussetzungen
• Lichtplanung nach DIN EN 12464-1
Ziel: CO2-Einsparung und Senkung des Stromverbrauchs
• Jugend- und Kulturzentrum Römerstraße,Alzey
• Gefördert wurde von Januar 2021 bis Mai 2023
• Bewilligungssumme: Rund 9.100 €
• Deutsches Pferdemuseum, Verden (Aller)
• Gefördert wurde von April 2020 bis Juni 2021
• Bewilligungssumme: Rund 21.700 €
Gefördert wird u.a.
• ruhender Radverkehr
Flächen und Grundstücke müssen
• im Eigentum oder in der Verfügungsgewalt der Antragstellenden sein und
• weitere Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen siehe Richtlinie und TechnischerAnnex
Gefördert wird die Errichtung von
• Radabstellanlagen und Fahrradparkhäusern einschließlich ihrer Ausstattung
• Bike+Ride-Radabstellanlagen in Bahnhofsnähe
• Die Antragstellung ist ganzjährig in easy-Online möglich
easy-Online Video-Tutorial
• Das Vorhaben darf i.d.R. erst mit Zuwendungsbescheid starten
Alle Informationen auf www.klimaschutz.de
• Richtlinientext
• TechnischerAnnex
• Förderkompass
• TAN-Verfahren: Vollständig digitale Antragsstellung über easy-Online für alle NKIFörderprogramme
– ergänzt papierbasierte und elektronische Signatur
• Unterschriftsberechtige/ bevollmächtigte Person muss das TAN-Verfahren nutzen
• Eine Kurzanleitung finden Sie auf klimaschutz.de
Was wird gefördert?
– Nichtwohngebäude (BEG NWG)
– Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Wer wird gefördert?
– z. B. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
Wie wird gefördert?
– Kredit mit Tilgungszuschuss bzw. Zuschuss
Was wird gefördert?
– Insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen Wer wird gefördert?
– Gemeinnützige sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland und nichtwirtschaftlicher Natur
Wie wird gefördert?
– Bundesanteil: bis zu 50 % der zuwendungsfähigenAusgaben
– Kofinanzierung vorzugsweise durch die Länder, aber auch Kommunen und Dritten
Förderprogramm KulturInvest 2024
Frist 14. Juni 2024
Förderdatenbank des Bundes
Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union
Anlaufstelle Green Culture
Beratung für Kultureinrichtungen in Deutschland
Orientierung & Förderberatung
Agentur für kommunalen Klimaschutz
030 390 01 - 170 agentur@klimaschutz.de
Antragsberatung & -begleitung
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
030 726 18 - 0880 nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org
• Antragstellung leicht gemacht!
Kommunalrichtlinie: Außen- und Straßenbeleuchtung
06. Juni 2024 | Webinar
• Antragstellung leicht gemacht!
Kommunalrichtlinie:
Klimafreundliche Mobilität
15. Juli 2024 | Webinar
• Die sechswöchentlichen News der Agentur für kommunalen
Klimaschutz mit handverlesenen
Neuigkeiten aus dem Bereich
Klimaschutz
• Der vierteljährliche Newsletter extra für Klimaschutzmanager*innen und Klimaschutzpersonal