An das Finanzamt
Eingangsvermerk des Finanzamtes
Lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen des Formulars die Ausfüllhinweise auf der letzten Seite!
Mit diesem Formular können Arbeitnehmer bis zum 31. Oktober einen Freibetragsbescheid für das laufende Kalenderjahr wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastung beantragen, wenn u erstmalig Werbungskosten geltend gemacht werden, die mindestens 900 Euro betragen, oder u zusätzliche Werbungskosten gegenüber dem bisherigen Freibetragsbescheid von mindestens 900 Euro oder u Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden vorliegen. Die Grenzen gelten auch für die Werbungskostenpauschbeträge bestimmter Berufsgruppen (Ziffer 6 der Erläuterungen). Der Freibetragsbescheid ist nur eine vorläufige Maßnahme, die endgültige Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen Aufwendungen erfolgt bei der Einkommensteuerveranlagung/Arbeitnehmerveranlagung. Bitte führen Sie alle Aufwendungen für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen an, auch wenn diese bereits im geltenden Freibetragsbescheid enthalten sind. Außergewöhnliche Belastungen, bei denen ein Selbstbehalt in Abzug gebracht wird (zB Krankheitskosten), können erst im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. bei der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden. Beachten Sie bitte: Alle Angaben dürfen sich nur auf das Kalenderjahr beziehen, in dem die Antragstellung erfolgt! Ein zu hoher Freibetrag kann zu einer Nachforderung führen!
Antrag auf einen Freibetragsbescheid wegen zusätzlicher Werbungskosten bzw. Katastrophenschäden J
Bitte unbedingt ausfüllen J Geburtsdatum (TTMMJJ) Versicherungsnummer
Angaben zur Person Familien- und Vorname (in Blockschrift) Postleitzahl
Derzeitige Wohnanschrift (Ort, Straße, Haus-Nr., Tür-Nr.)
Tagsüber erreichbar unter (Telefon)
Geschlecht weiblich
männlich
Familienstand im Jahr der Antragstellung (Bitte nur ein Kästchen ankreuzen)
verheiratet in Partnerschaft lebend Beruf oder Art der Tätigkeit
ledig verwitwet
seit (Datum: TTMMJJ)
geschieden dauernd getrennt lebend Finanzamt und Steuernummer
(Diese Angaben sind nur dann auszufüllen, wenn Sie für den (Ehe)Partner außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung geltend machen wollen) Geburtsdatum (TTMMJJ) Familien- und Vorname des (Ehe)Partners Versicherungs-
Angaben zum (Ehe)Partner
nummer Finanzamt und Steuernummer
Beruf oder Art der Tätigkeit
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu?
Ja
Nein
1
Angaben zum Kind bzw. zu den Kindern
(Diese Angaben sind nur dann auszufüllen, wenn Sie den Sonderausgabenerhöhungsbetrag oder für ein Kind außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung geltend machen wollen) Anzahl der Kinder Kinder, für die mir oder meinem (Ehe)Partner der Kinderabsetzbetrag zusteht I 2 (Bezug von Familienbeihilfe für mindestens sieben Monate) Anzahl der Kinder Kinder, für die mir der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht
www.bmf.gv.at
Sonderausgaben
I
2
Jahresbetrag
3
Summe aller Beiträge und Versicherungsprämien (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, Witwen-, Waisenversorgung und Pensions- bzw. Sterbekassen), freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung
4
455
Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden
456
Aufwendungen für Genussscheine und junge Aktien einschließlich Wohnsparaktien, Wandelschuldverschreibungen bzw. Partizipationsrechte zur Förderung des Wohnbaus
465
Freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten
5
450
Private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts ua.)
459
Steuerberatungskosten
460
L 54 Bundesministerium für Finanzen
Werbungskosten
6
Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige
274
a) Arbeitsmittel (bei Anschaffungen über 400 Euro nur AfA – siehe aktuelles Steuerbuch)
719
b) Fachliteratur (keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagwerke, Zeitungen etc.)
720
c) Reisekosten (ohne Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
721
d) Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung
722
e) Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
723
f) Sonstige Werbungskosten (zB Betriebsratsumlage)
724
Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie bitte ein: A: Artisten – B: Bühnenangehörige, Filmschauspieler – F: Fernsehschaffende – J: Journalisten – M: Musiker – FO: Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster und Berufsjäger im Revierdienst – FM: Forstarbeiter mit Motorsäge – HA: Hausbesorger, soweit sie dem Hausbesorgergesetz unterliegen – HE: Heimarbeiter – V: Vertreter – P: Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Kurzbezeichnung der Berufsgruppe
Vom Dienstgeber steuerfrei erhaltene Kostenersätze (ausgenommen bei Vertretern)
Zeitraum der Tätigkeit und allfällige Unterbrechungen in Form TT.MM. bis TT.MM. (bei Fernsehschaffenden nur die Anzahl der Auftritte pro Monat)
Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen (ohne Selbstbehalt) a) Katastrophenschäden (Bitte geben Sie den Betrag der Aufwendungen abzüglich erhaltener Ersätze oder Vergütungen an.) 7 475 b) Summe der Unterhaltsleistungen für folgende unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht Geburtsdatum Anz. d. Geburtsdatum Anz. d. Geburtsdatum Anz. d. (TTMMJJ) Monate (TTMMJJ) Monate (TTMMJJ) Monate
753 Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung 8 Die Angaben zum (Ehe)Partner sind nur dann auszufüllen, wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht. Grad der Behinderung (Mit einer Eintragung wird der pauschale Freibetrag beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter Kennzahl 439, 418 eintragen.) Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen Z: Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie oder Aids
Eigene Behinderung
9
Behinderung des (Ehe)Partners
%
%
10 Z
Z
G: Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit
G
G
M: Magenkrankheit oder andere innere Erkrankung
M Monat
Eine pflegebedingte Geldleistung (Blindenbeihilfe, Pflegegeld) wird bezogen
von
11 Der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug wegen Behinderung wird beansprucht
M Monat
Monat bis
von
ja
bis ja
Betrag
Betrag
12
435
436
Nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung Allfällige Kostenersätze bitte abziehen!
476
417
Anstelle der vorgenannten pauschalen Freibeträge werden tatsächliche Kosten geltend gemacht (zB Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim) in Höhe von Allfällige pflegebedingte Geldleistungen bitte abziehen!
439
418
Nachgewiesene Taxikosten (bei einer mindestens 50%igen Gehbehinderung)
Monat
Ich besitze auf Grund meiner politischen Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 einen Opferausweis und/oder eine Amtsbescheinigung.
L 54 – Seite 2
Außergewöhnliche Belastungen für Kinder Bitte nur dann ausfüllen, wenn Ihnen der Kinderabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht bzw. bei auswärtiger Berufsausbildung. Versicherungsnummer/Geburtsdatum (Bitte jedenfalls das Geburtsdatum ausfüllen) Kostentragung in Prozent (Bitte nur ausfüllen, wenn Sie die Kosten nicht zur Gänze tragen.)
Geburtsdatum (TTMMJJ)
%
Geburtsdatum (TTMMJJ)
Geburtsdatum (TTMMJJ)
%
%
Monat
Auswärtige Berufsausbildung (ohne Selbstbehalt) 13
von Postleitzahl
Monat bis
Ausbildungsort (bitte nur Postleitzahl eintragen), Internat 14 Angaben zur Behinderung Grad der Behinderung (Mit einer Eintragung wird der pauschale Freibetrag beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter den Kennzahlen 429, 729, 829 eintragen.)
Monat von Postleitzahl
Monat bis
Monat von Postleitzahl
Monat bis
Internat
Internat
%
Internat
%
%
Der pauschale Freibetrag für Diätverpflegung wird beansprucht wegen (Nur wenn keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird) Z: Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie oder Aids
Z
Z
Z
G: Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit
G
G
G
M: Magenkrankheit oder andere innere Erkrankung
M
M
M
Erhöhte Familienbeihilfe wird bezogen (Mit der Monat Eintragung wird der pauschale Freibetrag von 262 Euro beantragt. Tatsächliche Kosten bitte unter den Kenn15 von zahlen 429, 729, 829 eintragen.) Eine pflegebedingte Geldleistung wird monatlich bezogen Betrag in Höhe von
Monat bis
von
von
Monat bis
Monat bis
von
Monat bis
Betrag
Monat
Betrag
Monat von
Betrag
Monat für den Zeitraum
Monat
Monat bis
Monat von
Betrag
Monat bis
Betrag
Schulgeld für eine Sonder(Pflege)Schule bzw. Behindertenwerkstätte (Nur bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe)
428
728
828
Nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung Allfällige Kostenersätze bitte abziehen!
471
771
871
Anstelle der vorgenannten (Pausch)Beträge werden tatsächliche Kosten geltend gemacht in Höhe von Allfällige pflegebedingte Geldleistungen bitte abziehen!
429
729
829
L 54 – Seite 3
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Es ist mir bekannt, dass unwahre Angaben strafbar sind.
Datum, Unterschrift
Ausfüllhinweise Bitte beachten Sie, dass bei Berücksichtigung von Freibeträgen (auf Grund einer dem Freibetragsbescheid angeschlossenen Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber) bei der laufenden Gehaltsabrechnung die Neuberechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber (Aufrollung) nicht zulässig ist. Alle Angaben dürfen sich nur auf das Kalenderjahr beziehen, in dem die Antragstellung erfolgt. 1
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn Sie im Kalenderjahr für mehr als sechs Monate verheiratet waren von Ihrem (Ehe)Partner nicht dauernd getrennt gelebt haben und Ihr unbeschränkt steuerpflichtiger (Ehe)Partner Einkünfte von höchstens 2.200 Euro erzielt hat. Wurde für mindestens ein Kind für mehr als sechs Monate Familienbeihife bezogen, so darf Ihr (Ehe)Partner höchstens 4.400 Euro verdient haben. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu, wenn einer der Partner für mindestens ein Kind für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen hat.
2
Der Kinderabsetzbetrag steht für Kinder zu, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das Sie den gesetzlichen Unterhalt geleistet haben, steht Ihnen ein Unterhaltsabsetzbetrag zu.
3
Die (Topf)Sonderausgaben für Personenversicherungen, Wohraumschaffung, Wohnraumsanierung/energiesparende Maßnahmen oder Genussscheine/junge Aktien/Wandelschuldverschreibungen unterliegen dem gemeinsamen Höchstbetrag von 2.920 Euro. Bei Alleinverdienern bzw. Alleinerziehern erhöht sich dieser Betrag auf 5.840 Euro. Bei Zutreffen der Voraussetzungen für den Sonderausgabenerhöhungsbetrag für 3 Kinder erhöht sich der zustehende Betrag um weitere 1.460 Euro. Geben Sie die Sonderausgaben auf jeden Fall ungekürzt an. Der Höchstbetrag wird automatisch berücksichtigt. Innerhalb eines Höchstbetrages werden Sonderausgaben nur zu einem Viertel der tatsächlichen Zahlungen berücksichtigt. Beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 36.400 Euro aber weniger als 50.900 Euro vermindert sich der bei der Einkommensteuerveranlagung (des betreffenden Kalenderjahres) zustehende Betrag an unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben linear. Ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.900 Euro stehen keine unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallende Sonderausgaben mehr zu.
4
Lebensversicherungen, die nach dem 31. Mai 1996 abgeschlossen worden sind, sind nur abzugsfähig, wenn eine mindestens auf Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart worden ist. Kapitalversicherungen, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind und schon bisher abzugsfähig waren, bleiben weiterhin abzugsfähig. Eine Laufzeitverlängerung oder eine Erhöhung der Versicherungssumme um mehr als das Dreifache sind allerdings nicht zulässig. Nicht absetzbar sind zB private Haushalts-, Feuer- und Diebstahlversicherungen sowie Kfz-Versicherungen.
5
Geben Sie hier bitte neben Zahlungen für freiwillige Weiterversicherungen bzw. Nachkauf von Versicherungszeiten auch Renten bzw. dauernde Lasten an, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen und die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Achtung: Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können nicht abgesetzt werden.
6
Führen Sie hier bitte nur jene Werbungskosten an, die nicht automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es einen Pauschbetrag für Werbungskosten. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich entweder aus dem Jahreslohnzettel des abgelaufenen Kalenderjahres (Bruttobezüge gemäß Kennzahl 210, abzüglich der steuerfreien Bezüge sowie abzüglich der in den Bruttobezügen enthaltenen steuerpflichtigen sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988, die mit festen Steuersätzen zu versteuern sind) oder aus einem monatlichen Gehaltsabschnitt des laufenden Jahres (ohne steuerfreie bzw. sonstige Bezüge). Kostenersätze des Arbeitgebers sind abzuziehen (ausgenommen bei Vertretern). Zur Geltendmachung des Pauschbetrages ist eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen. Aus der Bestätigung muss folgendes hervorgehen: - ausgeübte Tätigkeit (Berufsgruppe), - der Umstand, dass die Tätigkeit ausschließlich ausgeübt wird, - der voraussichtliche Zeitraum der Tätigkeit, - bei Fernsehschaffenden die Anzahl der Auftritte, - Kostenersätze, ausgenommen bei Vertretern.
7
Aufwendungen für Katastrophenschäden sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie zwangsläufig anfallen. Dazu zählen Aufwendungen für Aufräumungsarbeiten (auch für Zweitwohnsitz) sowie Aufwendungen für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen (nicht für Zweitwohnsitz). Maßgeblich ist nicht der eingetretene Schaden sondern die im Jahr der Antragstellung bezahlten Aufwendungen. Steuerfreie Ersätze (zB Leistungen aus dem Katastrophenfonds, Leistungen des Arbeitgebers, Versicherungsleistungen, Spenden) kürzen die abzugsfähigen Aufwendungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Katastrophenschäden!
8
Ein Pauschbetrag steht erst ab einer 25%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit zu. Den Freibetrag für Ihren körperbehinderten (Ehe)Partner können Sie nur dann beantragen, wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht.
9
Bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung (Pflege- oder Blindenzulage, Pflege- oder Blindenbeihilfe) steht grundsätzlich kein Pauschbetrag wegen Behinderung zu. Wird Pflegegeld nur für einen Teil des Kalenderjahres (nicht ganzjährig von Jänner bis Dezember) bezogen, steht der Freibetrag in dem Kalenderjahr, in dem erstmals Pflegegeld bezogen wird, in voller Höhe zu. Im (in den) darauffolgenden Kalenderjahr(en), in dem (denen) Pflegegeld bezogen wird, steht der Freibetrag nicht zu. Sollte der Pflegegeldbezug in der Folge wegfallen, steht der Freibetrag gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 erst wieder für jenes Kalenderjahr zu, in dem ganzjährig kein Pflegegeld bezogen wird. Die Pauschbeträge für Diätverpflegung, Kfz-Kosten und nachgewiesene Taxikosten, die nicht regelmäßigen Ausgaben für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung können jedoch unabhängig vom Bezug einer pflegebedingten Geldleistung geltend gemacht werden. Die tatsächlichen Kosten aus der Behinderung können insoweit geltend gemacht werden, als sie die pflegebedingte Geldleistung übersteigen.
10 Die Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung betragen für - Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids 70 Euro - Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheiten 51 Euro 42 Euro. - Magenkrankheit oder eine andere innere Krankheit Die Aufwendungen für Diätverpflegung können unabhängig vom Pauschbetrag wegen Körperbehinderung geltend gemacht werden. Als Nachweis gelten ärztliche Bescheinigungen. Bei Bescheinigung durch den Amtsarzt erfolgt ab einer 25%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit kein Abzug des Selbstbehaltes. 11 Dafür steht Ihnen ein monatlicher Pauschbetrag von 153 Euro zu. Voraussetzung ist ein Ausweis gemäß § 29 b der Straßenverkehrsordnung 1960, eine Feststellung im Sinne des § 36 Abs. 2 Z 3 des Bundesbehindertengesetzes 1990 oder die Eintragung einer dauernden starken Gehbehinderung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit im Behindertenpass (§ 42 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990). 12 Hier können Sie nachgewiesene Taxikosten bis zu einem monatlichen Betrag von153 Euro geltend machen. 13 Für die Berufsausbildung von Kindern sind keine Angaben über die Höhe der Aufwendungen erforderlich. Sie werden mit einem Pauschbetrag von 110 Euro im Monat berücksichtigt. Dieser Freibetrag steht Ihnen aber nur dann zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Legen Sie bitte Studienbestätigungen bei.
L 54 – Seite 4
14 Für Kinder mit einer Behinderung von weniger als 50%, die keine pflegebedingte Geldleistung erhalten, stehen Pauschbeträge wegen Behinderung (§ 35 EStG) zu. Die tatsächlichen Kosten aus der Behinderung können in nachgewiesener Höhe auch bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung insoweit geltend gemacht werden, als sie die pflegebedingte Geldleistung übersteigen. Unabhängig vom Bezug einer pflegebedingten Geldleistung können Pauschbeträge wegen Diätverpflegung sowie nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel in nachzuweisender Höhe geltend gemacht werden. 15 Wird für ein Kind mit einer mindestens 50%igen Behinderung erhöhte Familienbeihilfe bezogen, werden die mit der Behinderung zusammenhängenden Kosten durch ein monatliches Pauschale in Höhe von 262 Euro abgegolten. Sofern eine pflegebedingte Geldleistung bezogen wird, ist der Pauschbetrag um diese zu kürzen. Bei Unterbringung in einem Vollinternat vermindert sich der zustehende Pauschbetrag pro Tag des Internatsaufenthaltes um je ein Dreißigstel. In diesem Fall ist die Gesamtanzahl der Tage im Kalenderjahr, an denen das Kind in einem Vollinternat untergebracht war, bekanntzugeben. Werden die Kosten nicht allein getragen, steht das Pauschale nur im Ausmaß der Kostentragung zu. Neben dem Pauschale von 262 Euro können nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel in nachzuweisender Höhe sowie das Schulgeld bzw. Entgelt für eine Sonder(Pflege)Schule bzw. Behindertenwerkstätte geltend gemacht werden. Die tatsächlichen Kosten aus der Behinderung können in nachgewiesener Höhe auch bei Bezug einer pflegebedingten Geldleistung insoweit geltend gemacht werden, als sie die pflegebedingte Geldleistung übersteigen.