SEG-Zulagen

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Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) Was sind Zulagen? Zulagen sind Entgeltbestandteile (= Lohn, Gehalt), die für Arbeiten unter besonderen Bedingungen bezahlt werden. Was sind Schmutzzulagen? Unter Schmutzzulagen sind Zuwendungen für Arbeitsleistungen zu verstehen, die in erheblichem Ausmaß eine Verschmutzung (Verunreinigung) des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken. Beispiel: Arbeiten mit Teer, Kesselreinigung, Verschlammung, Arbeiten am Schlachthof, etc. Was sind Erschwerniszulagen? Hier muss eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen in dieser Branche vorliegen. Ein Vergleich mit den allgemeinen üblichen Arbeitsbedingungen "schlechthin" ist unzulässig, da es an allgemein vergleichbaren Arbeitsbedingungen fehlt. Beispiel: Arzt: Zulage auf Unfall-, Intensiv- und Psychiatriestation Was sind Gefahrenzulagen? Eine Gefahrenzulage ist nur dann begünstigt, wenn sie eine "typische Berufsgefahr" abgilt. Zwangsläufig liegt eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers vor. Nicht umfasst ist eine Allgemeingefahr, da sie keine verbundene, "typische" Berufsgefahr darstellt. Beispiel: Bauarbeiter: Einwirkung giftiger Gase, Dämpfe, Säuren oder Staub. Begünstigungen für Zulagen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis € 360,-- monatlich steuerfrei. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum aufgrund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag um 50% auf € 540,-- monatlich.


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