Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) Was sind Zulagen? Zulagen sind Entgeltbestandteile (= Lohn, Gehalt), die für Arbeiten unter besonderen Bedingungen bezahlt werden. Was sind Schmutzzulagen? Unter Schmutzzulagen sind Zuwendungen für Arbeitsleistungen zu verstehen, die in erheblichem Ausmaß eine Verschmutzung (Verunreinigung) des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken. Beispiel: Arbeiten mit Teer, Kesselreinigung, Verschlammung, Arbeiten am Schlachthof, etc. Was sind Erschwerniszulagen? Hier muss eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen in dieser Branche vorliegen. Ein Vergleich mit den allgemeinen üblichen Arbeitsbedingungen "schlechthin" ist unzulässig, da es an allgemein vergleichbaren Arbeitsbedingungen fehlt. Beispiel: Arzt: Zulage auf Unfall-, Intensiv- und Psychiatriestation Was sind Gefahrenzulagen? Eine Gefahrenzulage ist nur dann begünstigt, wenn sie eine "typische Berufsgefahr" abgilt. Zwangsläufig liegt eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers vor. Nicht umfasst ist eine Allgemeingefahr, da sie keine verbundene, "typische" Berufsgefahr darstellt. Beispiel: Bauarbeiter: Einwirkung giftiger Gase, Dämpfe, Säuren oder Staub. Begünstigungen für Zulagen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis € 360,-- monatlich steuerfrei. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum aufgrund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag um 50% auf € 540,-- monatlich.
Welche Voraussetzungen sind notwendig, um die Begünstigung anwenden zu können? •
Funktionelle Bedingung =Zulage zum Lohn bzw. Gehalt;
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Materiellrechtliche Bedingung Die zu leistenden Arbeiten müssen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, - im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen, - oder in Folge von verschiedenen Gefahren zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen.
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Formellrechtliche Bedingung =Auszahlung auf Basis lohngestaltender Vorschriften bzw. innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern. Weiters müssen Zulagen - auf Grund gesetzlicher Vorschriften, - auf Grund von Gebietskörperschaften erlassener Dienstordnungen, - auf Grund aufsichtbehördlich genehmigter Dienstordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts, - auf Grund der vom Österreichischen Gewerkschaftsbund für seine Bediensteten festgelegten Arbeitsordnung, - auf Grund von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigungen abgeschlossen worden sind, - auf Grund von Betriebsvereinbarungen, die wegen Fehlens eines kollektivvertragsfähigen Vertragsteiles auf der Arbeitgeberseite zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem kollektivvertragsfähigen Vertragsteil auf der Arbeitnehmerseite abgeschlossen werden, - innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.
Sozialversicherung Die Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind sozialversicherungspflichtig. Achtung: Schmutzzulagen zählen nicht zum SV-beitragspflichtigen Entgelt, soweit sie nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen.
Lohnnebenkosten Die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind • • •
DB-pflichtig DZ-pflichtig KommSt-pflichtig
Rechtsgrundlagen § 68 EStG 1988 Links http://www.bmf.gv.at/steuern/richtlinien/lstr/2002/20lstr1126.html
Stand: Juni 2003 Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes: Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-0, Niederösterreich Tel. Nr.: (01) 53466-0, Oberösterreich, Tel. Nr.: 0590909-0, Burgenland, Tel. Nr.: (02682) 695-0, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0, Kärnten, Tel. Nr.: (0463) 5868-0, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Tirol, Tel. Nr.: 0590905-0, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0 Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter http://wko.at/steuern Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist.