Recht & Kapital Ihre Spezialisten in der Region.
Anw채lte Notare Wirtschaftspr체fer Steuerberater Versicherungen Bausparkassen Banken Immobilien Architekten Bautr채ger Baufinanzierer
2011
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Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser, im vergangenen Jahr haben wir mit dem Ratgeber Gesundheit eine neue Serie von Expertenratgebern gestartet, die Ihnen in schwierigen und komplexen Themenbereichen Orientierung geben sollen. Dieser zweite Ratgeber „Recht & Kapital – Ihre Spezialisten in der Region“ widmet sich den wichtigsten Fachbereichen des Rechts und vermittelt anschaulich, wie gut das juristische Know-how in Bayreuth und der Region aufgestellt ist. Die inhaltlichen Erläuterungen dienen Ihnen als anschauliche und verständliche Leitlinie, in welchen Fachbereich welches Problem einzuordnen ist und wie weit eine Rechtsmaterie reichen kann bzw. wo deren Abgrenzung verläuft. Darüber hinaus geben verschiedene Beiträge einen Einblick in neuere Rechtsprechungen, die ganz konkrete Auswirkungen auf den einzelnen Bürger haben können. Ergänzt werden die rechtlichen Aspekte des Ratgebers „Recht & Kapital“ durch die Darstellung von Steuerexperten und durch werthaltige Angebote rund um die Themengebiete Vorsorge, Versicherungen und Finanzen. Dazu gehören die private Absicherung des Alters ebenso wie Immobilienangebote – die Bedeutung von Immobilien als sichere Geldanlage nimmt gerade in unsicheren Zeiten rasant zu. Wir wünschen Ihnen bei der Lektüre des Ratgebers „Recht & Kapital – Ihre Spezialisten in der Region“ viele interessante Einblicke und hoffen, Ihnen einen informativen Überblick über die juristische Kompetenz, das Know-how bei Finanzdienstleistungen und das hochwertige Immobilienangebot in Bayreuth und der Region bieten zu können.
Andreas Weiß, Anzeigenleiter Nordbayerischer Kurier
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Impressum
Herausgeber Nordbayerischer Kurier GmbH & Co. Zeitungsverlag KG Theodor-Schmidt-Str. 17 95448 Bayreuth Redaktion Michaela Schmälzle Telefon 0921 15 13 73 30 schmaelzle@redaktion-schmaelzle.de Fotos iStockphoto.com fotolia.com A. Harbach Gestaltung/Layout/Satz Sternsdorff Werbeagentur GmbH Druck Ellwanger Druck und Verlag GmbH Bayreuth Mediaberatung/Anzeigenverkauf Susann Wehner Telefon 09645 91 88 18 susann.wehner@web.de Anzeigenleitung Andreas Weiß
Die Inhalte im „Ratgeber Recht und Kapital“ stellen keine Wertung durch die Redaktion dar. Für den fachlichen Inhalt sind die jeweiligen Autoren verantwortlich. „Ratgeber Recht und Kapital“ ist ein Anzeigen-Forum in Buchform, das den Inserenten die Gelegenheit bietet, sich zu präsentieren. Haben Sie Anregungen zu diesem Ratgeber? Schreiben Sie uns einfach per Mail an: beate.fleischmann@kurier.tmt.de Zur Recherche dienten u. a. die Internetpräsenzen des Deutschen Anwaltverein, des Bayreuther Anwaltverein, des Bundes der Deutschen Innenarchitekten, die anwaltsauskunft.de, wikipedia.de und weitere.
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Inhalt
Arbeitsrecht 6 Bau- und Architektenrecht
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Erbrecht 14 Familienrecht 18 Immobilien-/gewerbliches Mietrecht
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Insolvenzrecht 22 Medizinrecht 24 Opferrecht 28 Patentrecht 32 Steuerrecht 36 Verkehrsrecht 38 Wirtschaftsrecht 42 Steuerberatung 50 Kapital & Versicherungen
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Versicherungsmakler 64 Versicherungsvermittler 70 Bautr채ger 78 Architektur 84
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Ausgewiesener Experte rund um das Anstellungsverhältnis Fachanwälte für Arbeitsrecht sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kompetente Berater
Am Anfang steht der Anstellungsvertrag, der im besten Fall Sicherheit für beide Seiten garantiert. Doch sobald es Schwierigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gibt, ist der Arbeitsvertrag das Spielfeld der Fachanwälte für Arbeitsrecht. Dabei vertreten die Experten, die eine Fachausbildung zum Arbeitsrechtler absolviert haben, sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite beziehungsweise sowohl die Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften, Betriebsräte und Personalräte.
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Die Arbeitgeberseite: Der Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. die Fachanwältin für Arbeitsrecht greifen im besten Fall ein, ehe es zu Schwierigkeiten kommt. Sie beraten den Arbeitgeber umfassend, wie ein Arbeitsvertrag geschlossen und optimal geschlossen wird. Außerdem klären Fachanwälte für Arbeitsrecht, ob für den Betrieb und für welche Arbeitnehmer des Unternehmens das Kündigungsschutzgesetz uneingeschränkt gilt, wann ein Arbeitsvertrag richtig gekündigt werden kann und was Arbeitgeber bei einer geplanten Versetzung beachten müssen. Rechtlichen Schutz gibt es auch bei häufigen Krankmeldungen und verspäteter Arbeitsrückkehr durch den Arbeitnehmer, der Fachanwalt klärt die Unternehmenschefs über ihre Möglichkeiten auf. Ebenso ist das Verhältnis gegenüber dem Betriebsrat Inhalt der anwaltlichen Beratung und welche Rechte der Arbeitgeber gegenüber der Arbeitnehmervertretung generell hat. Dabei steht im Mittelpunkt der Beratung ein sinnvolles Miteinander der beiden Parteien, um unnötige und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Schließlich sind Tarifverträge und ihre Auswirkungen – wer ist eigentlich daran gebunden – Inhalt der fachanwaltlichen Gespräche.
Inhalt von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist häufig eine Kündigung durch den Arbeitgeber, die durch das Kündigungsschutzgesetz zweifellos erschwertwurde. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt alle dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben. Doch selbst wenn überzeugende Argumente vorliegen, kann eine gerechtfertigte Kündigung noch scheitern, wenn der Arbeitgeber falsch vorgeht. Daher achten der Arbeitsrechtexperte darauf, dass Fristen eingehalten werden, korrekt, fundiert und umfassend abgemahnt wird und zum Beispiel der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wird. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft zudem einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag hieb- und stichfest zu machen, so dass dieser einer gerichtlichen Nachprüfung standhält. Die Arbeitnehmerseite: Doch nicht nur der Arbeitgeber hat Rechte aus dem Anstellungsvertrag, auch der Arbeitnehmer ist vor Willkür und Unrecht geschützt und wird bei der Durchsetzung berechtigter Interessen von Fachanwälten für Arbeitsrecht unterstützt. Die fachanwaltliche Unterstützung von Arbeitnehmern beginnt ebenso wie beim Arbeitgeber bei Fragen des Inhalts und des Abschlusses des Arbeitsvertrags. Vor allem begleitet die Anwältin oder der Anwalt abhängig Beschäftigte beratend in allen Phasen und allen Problemfeldern des Arbeitsverhältnisses wie Probezeit, Versetzung, Höher- oder Herabstufung, Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entlohnungsarten und Lohnzuschläge, Urlaub und Urlaubsentgelt, betriebliche Sozialleistungen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Sicherung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt darüber auf, welche Rechte Arbeitnehmer selbst wahrnehmen müssen und welche besser über den Betriebsrat eingefordert werden. Im Kündigungsfall ist es daher wichtig, rechtzeitig mit dem Fachanwalt über das sinnvolle und richtige Vorgehen zu sprechen. Ist es zum Beispiel besser, um den Arbeitsplatz vor den Arbeitsgerichten zu kämpfen oder ist es ratsamer, sich mit dem Arbeit geber auf eine angemessene Abfindung zu einigen und so den Weg für die Suche nach
einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen? Auch Arbeitnehmer müssen Fristen einhalten: Sie haben drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob gegen die Kündigung geklagt werden soll. Wird diese Frist, die mit dem Zugang der Kündigung beginnt, versäumt, läuft oft überhaupt nichts mehr. Trotzdem kann der Fachanwalt auch danach noch nach rechtlich zulässigen „Reparaturmöglichkeiten“ suchen. Diese dreiwöchige Frist sollte dabei nicht bis zum letzten Tag ausgereizt werden, denn auch Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig. Da sie in über 90 Prozent der Fälle mit einem gerichtlichen Vergleich enden – das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer beendet – erhalten Arbeitnehmer ihr Geld durch die fachanwaltliche Betreuung oft schneller. Ein von einem Fachanwalt zügig vermittelter Aufhebungsvertrag erspart persönliche und finanzielle Belastungen. Quelle: Deutscher Anwaltverein Muss es ein immer ein Fachanwalt sein? Der Fachanwalt dient ausschließlich – im Rahmen der Rechtsordnung – den Interessen seines Mandanten. Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Seite des Ratsuchenden. Die Beratung durch einen Anwalt ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden. Klar, dass er mit Verbänden gut zusammen arbeitet, wenn es seinem Klienten nützt. Sein Ziel ist es, berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Definition: Das deutsche Arbeitsrecht ist in zwei Bereiche unterteilt, dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während das Kollektivarbeitsrecht alle Gesetze, Verordnungen und verbindliche Bestimmungen zwischen Arbeitsgeberverbänden und Arbeitgebern auf der einen Seite und Gewerkschaften, Betriebsräten und Personalräten auf der anderen Seite steuert.
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Arbeitsrecht
Interdisziplinäre Zusammenarbeit schafft Lösungen aus einem Guss Die ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft, Kompetenzzentrum für Rechtsfragen des Mittelstands im Beratungsunternehmen Ecovis Ein Berater für mittelständische Mandanten, ganz in der Nähe und jederzeit erreichbar, der Ihnen ebenso kompetente wie umfassende Unterstützung in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen praktisch aus einer Hand bietet: von der Lohn- und Finanzbuchhaltung über den Papierkrieg mit dem Finanzamt bis zur Ausarbeitung von Arbeitsverträgen oder einer tragfähigen Nachfolgeregelung? Der jederzeit auf das Wissen seiner Kollegen in Deutschland und – bei internationalen Aktivitäten – von Partnern in Europa, Asien und den USA bauen kann?
wesentlichen Beitrag. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung mittelständischer Unternehmen im Bereich des Arbeits- sowie des Gesellschaftsrechts. Mit mehr als 20 Anwälten unterschiedlicher Spezialisierung können alle anfallenden Rechtsfragen umfassend durch Experten bearbeitet werden. Die Niederlassung der ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft in Bayreuth wird von Rechtsanwalt und Fachan-
All das und mehr kann Ecovis. Das Beratungsunternehmen für den Mittelstand zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Durch die Betreuung von Mandanten aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen verfügt Ecovis über eine breite Branchenexpertise. Damit jede Ecovis-Kanzlei auf diesen Wissenspool zugreifen kann, bündelt Ecovis das nationale und internationale Fach- und Branchen-Know-how aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Ecovis-Mitarbeiter werden kontinuierlich weiter gebildet. Garant dafür ist die ECOVIS Akademie, die auch die fundierte Ausbildung neuer Mitarbeiter sicherstellt. Damit ist eine persönliche Beratung auf hohem Qualitätsniveau für jeden Mandanten möglich – für mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Dienstleistung ebenso wie für Freiberufler oder Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Für entscheidende Meilensteine der Unternehmensentwicklung – von der Existenzgründung über Firmentransaktionen (M&A) bis zur Regelung der Unternehmernachfolge – bietet Ecovis fachübergreifende und maßgeschneiderte Lösungen an. In diesem interdisziplinären Kompetenzverbund leistet die ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen
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Thorsten Walther, Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht, leitet die Niederlassung der ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft in Bayreuth
ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Thorsten Walther Wölfelstraße 4 95444 Bayreuth Telefon 0921 7 57 35 01 Fax 0921 7 57 35 99 thorsten-walther@ecovis.com www.ecovis.com
Arbeitsrecht walt für Arbeitsrecht Thorsten Walther geleitet. Der Jurist war zunächst mehrere Jahre als Syndikusanwalt eines Arbeitgeberverbandes tätig, ehe er als Leiter des Referats Arbeitsrecht zur internationalen Großkanzlei Luther in Nürnberg wechselte. Entsprechend hat sich Herr Walther bei Ecovis als Spezialist für Arbeitsrecht etabliert. Von seiner fachlichen Expertise und Erfahrung profitieren damit nicht nur die Mandanten an den Anwaltskanzlei-Standorten Bayreuth, Coburg und Nürnberg, die er seit 2008 als Partner der Rechtsanwaltsgesellschaft leitet, sondern weit darüber hinaus. Selbstverständlich ist Ecovis in Bayreuth auch mit den beiden Kernbereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung vertreten. Die ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH wird von Diplom-Kaufmann und Steuerberater Günther Drescher geleitet. Mit seinem Team sorgt er nicht nur dafür, dass eine ordnungsgemäße Buchführung sichergestellt ist, alltägliche und komplizierte Steuerprobleme sowie Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt gelöst werden, sondern bietet auch betriebswirtschaftliche Analyse zur unternehmerischen Positionsbestimmung und Rat bei finanziellen Weichenstellungen. Das interdisziplinäre Beratungsangebot in Bayreuth wird komplettiert durch die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. An ihrer Spitze steht Diplom-Finanzwirt (FH) Erich Drescher, der als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt selbst fachübergreifende Kompetenz verkörpert. Wirtschaftsprüfung ist dabei weit mehr als ein Ordnungsmäßigkeitsbefund zum Rechnungswesen. Vielmehr geht es darum, Steuerungs- und Kontrollstrukturen den Erfordernissen des Marktes anzupassen und aus Risiken Chancen zu machen. Ganz gleich, welche Probleme zu lösen sind und welche Ecovis-Experten dazu beitragen, immer gilt: Im Zentrum stehen unsere Mandanten mit ihren individuellen Lebensumständen und Zielen. Deshalb legen wir Wert auf eine partnerschaftliche Beziehung mit Ihnen, die auf Vertrauen gründet und von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist. Ecovis vor Ort – wenn Sie uns brauchen, sind wir persönlich für Sie da.
Steuerberater und Rechtsanwalt Erich Drescher Dipl.-Finw. (FH) und Dipl. Kfm. StB Günter Drescher
ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Niederlassung Bayreuth ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bayreuth Wölfelstraße 4 95444 Bayreuth Telefon 0921 7 57 35 01 Fax 0921 7 57 35 99 bayreuth-ra@ecovis.com bayreuth-blb@ecovis.com bayreuth-ewt@ecovis.com www.ecovis.com
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Gut geplant und rechtlich abgesichert ist besser gebaut Das Bau – und Architektenrecht regelt alle Vorschriften rund um das Bebauen von Grundtsücken
Wer ein Haus baut, kann sein Leben lang Geschichten erzählen. Gute wie schlechte. Während die guten Erinnerungen immer für ein Schmunzeln sorgen, kosten schlechte Erinnerungen häufig Nerven, Zeit und im schlimmsten Fall viel Geld. Damit der Hausbau sowohl für private als auch für öffentliche Bauherren und auch den ausführenden Unternehmen nicht zu einem gewagten Unternehmen wird, regelt das Bau- und Architektenrecht alle Details rund um das Thema Bauen.
Details zu beachten. Schon vor Baubeginn müssen Kostenvoranschläge und Finanzierungsmöglichkeiten in Einklang gebracht werden, verschiedene Angebote neutral geprüft und der Zahlungs- und Finanzierungsplan vertraglich abgesichert werden. Der Vertrag: Ein solides Fundament für die Zukunft! Der Fachanwalt hilft Bauherren, das Geflecht vertragli-
Das private Baurecht: Die Baukosten sind überschritten. Die Baubehörde moniert Abweichungen von der Baugenehmigung. Die Bauausführung ist mangelhaft und der Nachbar erwirkt einen Baustopp. Sie finden sich in einer Flut von Prozessen wieder. Doch so weit muss es nicht kommen, denn „der kluge Mann baut vor“. Dabei hilft Bauherren der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sie oder er begleiten jedes Bauvorhaben von A bis Z. Gute Planung schützt vor „bösen Überraschungen“ Egal, ob Sie ein Haus bauen, eine noch nicht hergestellte Wohnung schlüsselfertig vom Bauträger erwerben oder eine Sanierung oder Erweiterung durchführen wollen – zunächst ist der Rahmen des baurechtlich Zulässigen abzustecken, in dem das Vorhaben optimal geplant werden kann. Der spezialisierte Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht führt seine Mandaten sicher durch den „Dschungel“ der Bundes- und Landesgesetze sowie der gemeindlichen Planungsvorschriften. Dabei gibt es während des kompletten Prozesses viele
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Ob kleines Häuschen oder Wolkenkratzer – die rechtlichen Beziehungen der Vertragspartner müssen geklärt sein. Foto: Philipp Schiwek
Auf „Schritt und Tritt“ gut beraten Auch wenn in der Bauphase alle Beteiligten zur kooperativen Mitarbeit verpflichtet sind, läuft nicht immer alles störungsfrei. • Was passiert, wenn sich bereits bei der Bauausführung Mängel zeigen? Müssen die Beweise für spätere Nachbesserungs- und Minderungsansprüche gesichert werden? Wer haftet? Der Bauunternehmer, einer der Handwerker oder gar der Architekt? • Wann können vereinbarte Abschlagszahlungen zurück behalten werden und in welcher Höhe? Wann kann der Bauherr den Vertrag kündigen, und mit welchen Rechtsfolgen muss gerechnet werden? Zwei Drittel der Deutschen träumen von einem Eigenheim. Ohne eine gute rechtliche Absicherung, kann der Hausbau allerdings schnell zum Albtraum werden. Foto: Bauherrenschutzbund
cher Beziehungen mit dem Architekten, dem Statiker, dem Rohbauunternehmer sowie allen Handwerkern zu gestalten und zu ordnen. Dabei haben sich schon die Werkverträge über Bauleistungen zu einem Spezialgebiet entwickelt. Es müssen besondere Vereinbarungen über • die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, • Art und Umfang der Leistungen, • Honorare und Preise, • Gewährleistung, Haftung und Sicherheitsleistung, • sowie die Verteilung der Risiken, vertraglich gestaltet und festgehalten werden. Die Verträge bestimmen außerdem, in welchem Zeitraum Leistungen zu erbringen und in welcher Höhe sie zu zahlen sind. So wissen die Häuslebauer und Klienten genau, wann Zahlungen für bestimmte Baufortschritte zu leisten sind. Außerdem sollte man über die vertragliche Einbeziehung der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Bauleistungen (SOBau) nachdenken. Dadurch können im Streitfall langwierige Gerichtsverfahren vermieden und für alle Beteiligten günstigere Lösungen erreicht werden (Informationen zur SOBau auch im Internet unter: www. arge-baurecht.com).
• Welche rechtliche Bedeutung hat die Abnahme einer fertiggestellten Bauleistung, und was muss bei der Bauabnahme beachtet werden? Der Fachanwalt für Bau- Und Architektenrecht steht seinen Mandanten bei all diesen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Definition: Das Baurecht umfasst in seiner Gesamtheit die privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Zum privaten Baurecht gehören alle Verträge mit Ingenieuren, Architekten und Handwerkern über Leistung, Bezahlung, Sicherheitsleistungen u. ä. (Baubetreuungsvertrag, Verdingungsordnungen, Werkvertrag). Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück bebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Quelle: Deutscher Anwaltverein
„Der Philosoph wie der Hausbesitzer hat immer Reparaturen“
Wilhelm Busch
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Bau- und Architektenrecht
Probleme vermeiden, Fragestellungen lösen, wirtschaftlich handeln Erfolg am Bau – kein Zufall, sondern Ergebnis der richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit Die Kanzlei Elsner, Winkler & Kollegen ist seit Jahrzehnten auf Problemvermeidung und Problemlösung auf dem baurechtlichen Sektor spezialisiert. Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Klaus Winkler gehört der Sozietät Elsner, Winkler & Kollegen seit 1999 an. Er ist seit dem Jahre 1996 nahezu ausschließlich mit bau-, architekten- und ingenieurrechtlichen Mandaten betraut und verfügt seit dem Jahre 2005 über den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Rechtsanwalt Winkler verfügt des weiteren über einschlägige Erfahrung als Vorsitzender Richter eines Schiedsgerichts für Bausachen, was es ihm ermöglicht, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sich problemlos in die Denkweise eines Gerichts hineinzuversetzen. Die Volksweisheit „Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand“ mag für die „hohe See“ zutreffen, Inhalt und Verlauf einer gerichtlichen Auseinandersetzung hingegen sind im Regelfall mit hinreichender anwaltlicher Kompetenz prognostizierbar. Große und mittelständische Unternehmen sowie Verbän-
de und Einrichtungen erwarten in zunehmendem Maße, dass auch deren Partner die Voraussetzungen eines zertifizierten Qualitätsmanagements erfüllen. Die Kanzlei Elsner & Winkler hat sich diesen Anforderungen gestellt und betreibt ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 : 2008. Die Sozietät lässt den hohen Qualitätsstandard des Kanzleimanagements durch die anerkannte Zertifizierungsgesellschaft des DEKRA e.V., die „DEKRA certification GmbH“, anhand des international anerkannten Qualitätsstandards DIN EN ISO 9001 : 2008 überprüfen. Die Sozietät Elsner, Winkler & Kollegen Die Sozietät Elsner, Winkler & Kollegen ist wirtschaftsrechtlich orientiert und betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen, Behörden, Banken, Versicherungen und Angehörige freier Berufe, aber auch börsennotierte Großunternehmen in allen Rechtsfragen. Aufgrund der hervorragenden Kompetenz im Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht lassen sich Kommunen, Bauträgergesellschaften, Architekten und Ingenieure sowie private
Klaus Winkler und Martin Elsner (von links) von der Kanzlei Elsner, Winkler & Kollegen
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Bau- und Architektenrecht
Der angestammte Sitz der Sozietät an der Bismarckstraße in Bayreuth
Bauherren in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gerne von der Sozietät an der Bismarckstraße vertreten. Außerdem gehören das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht zu den besonderen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei. Daneben erbringen die Mitarbeiter um Martin Elsner und Klaus Winkler als hochqualifizierte Rechts- bzw. Fachanwälte für ihre Mandanten eine professionelle und zielgerichtete Rechtsberatung in den klassischen Rechtsgebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts und Personenschadenrechts einschließlich Medizinrecht, des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Familienrechts etc. Überregionale Chancen für die Region nutzen Die Chancen der politischen Veränderungen hat die Kanzlei genutzt und nach der Wende mit Partnern in Zwickau und Chemnitz Zweigniederlassungen der Sozietät gegründet. Zudem trugen Martin Elsner und Klaus Winkler den Bedürfnissen ihrer Mandantschaft mit der Begründung einer Kooperation mit einer in Prag ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Rechnung. Schließlich wird ein vereinigtes Europa Realität, einzigartige Chancen, sich weltweit wirtschaftlich zu betätigen, eröffnen sich. Erfolgreiches Handeln auf internationalem Terrain setzt allerdings exakte Kenntnisse der unterschiedlichen Rechts- und Steuersysteme voraus. Um diesen Globalisierungstendenzen und dem zusätzlichen Beratungsbedarf gerecht zu werden, arbeitet die Kanzlei Elsner & Winkler seit vielen Jahren mit ausländischen Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaften zusammen.
Streit am Bau vermeiden oder führen – Beides indes mit Augenmaß Für eine Rechtsanwaltskanzlei, deren schwerpunktmäßige Ausrichtung u.a. im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts, insbesondere des Bauträger-, Architekten- und Ingenieurrechts liegt, ist vorhersehbar, dass eine erfolgreiche Tätigkeit auf dem Bausektor eng mit der frühzeitigen Beachtung vertrags- und bauabwicklungsrechtlicher Fragen verknüpft ist. Der Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit sollte daher in der Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen liegen. In diesem Zusammenhang betreuen Martin Elsner und Klaus Winkler mit ihren anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen Bauvorhaben jeglichen Zuschnitts von der Vertragsgestaltung hin bis zur Schlussbegehung vor Ablauf von Gewährleistungsfristen. Da baurechtliche Fragen im Regelfall eng mit bautechnischen Fragen und Problemstellungen einhergehen, arbeitet die Kanzlei auf Empfehlung oder Wunsch der Mandanten eng mit einer Vielzahl von bautechnischen Spezialisten im Bereich der Baugrundbegutachtung, der Tragwerksplanung, der Bauphysik, des Brandschutzes und anderer technischer Fachdisziplinen zusammen. Darüber hinaus sind baukalkulatorische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bewertung, der Durchsetzung oder aber der Abwehr von bauvertragsrechtlichen Nachtragsforderungen ebenso häufig Gegenstand von Mandatierungen der Kanzlei wie die Geltendmachung oder Abwehr von bauablaufbedingten Kostenpositionen im Zuge aufgetretener Bauablaufstörungen. Bei alledem ist größter Wert darauf zu legen, dass im Rahmen außergerichtlicher oder – so nicht vermeidbar – gerichtlicher Auseinandersetzungen die kaufmännische Zielsetzung des Mandanten oberste Priorität besitzt. Elsner, Winkler & Kollegen Wirtschaftsjuristen Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Verkehrsrecht Medizinrecht Bismarckstr. 9 95444 Bayreuth Telefon 0921 76 47 70 Telefax 0921 5 81 05 kanzlei@elsner-winkler.de www.elsner-winkler.de
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Ratgeber für den Erbfall Dieser kleine Ratgeber hilft Ihnen bei einem Erbfall, die dringendsten und wichtigsten Aufgaben zu bewältigen.
Welche ersten Schritte sind in einem Erbfall zu veranlassen? Sofort • Rettungsdienst alarmieren – falls noch nicht geschehen Notrufnummer: 112 • Organspendeausweis (falls vorhanden) an Arzt aushändigen
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gel sind dies Personen aus dem engsten Verwandtenkreis; sind solche nicht unmittelbar auffindbar, sollte vorsorglich die Polizei verständigt werden Geld, Wertpapiere, Schmuck und sonstige Kostbarkeiten können beim Amtsgericht hinterlegt werden Kontensperrung und Auszahlungssperren bei Banken und Versicherungen veranlassen Aufnahme eines vorläufigen Nachlassverzeichnisses Anfertigung von Lichtbildern sämtlicher Räume Sind die Erben zunächst nicht ermittelbar: Bestellung eines Nachlasspflegers beim Amtsgericht
Schnellstmöglich • Totenschein von Arzt bzw. Krankenhaus • Sterbeurkunden (ca. 4 Stück) beim Standesamt beantragen • Mitteilung an Verwandte, Nachbarn, Freunde, Bekannte, Arbeitgeber • Bestattungsunternehmen beauftragen • Aufgefundene Testamente sofort beim Amtsgericht abgeben • Eventuell erteilte postmortale Vollmachten beachten
Sicherung des Nachlasses Eine Sicherung des Nachlasses ist in aller Regel nur dann erforderlich, wenn der/die Verstorbene alleine gelebt hat oder nicht feststeht, wer Erbe geworden ist. In diesen Fällen sind folgende Maßnahmen dringend zu empfehlen: • Unter Zeugen (ggf. Nachbarn herbeiholen!) darüber entscheiden, wer bis zur Klärung der Erbfolge die Schlüssel für Wohnung/Haus aufbewahrt; in aller Re-
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Bereich Wohnung • Versorgung von Haustieren und Pflanzen • Schlüssel für Haus, Wohnung, Kfz sicherstellen • Heizung, Wasser, Strom, Gas einstellen (Frostschutz!); Zählerstände ablesen und notieren • Verderbliche Waren und Lebensmittel entsorgen • Ggf. Kühlschrank und Gefriertruhe ausräumen und abtauen • Telefon, Anrufbeantworter und Handy ausschalten/ ausstecken • Briefkasten regelmäßig leeren Um den Nachlass schnellstmöglich in rechtlicher Hinsicht zu regeln, ist an folgende Punkte zu denken: Kündigen bzw. Abmelden • Mietwohnung kündigen • Strom, Gas, Heizung, Wasser etc. kündigen
• Telefon, Handy, TV-Kabelanschluss kündigen • Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Abo’s kündigen • Kfz-Zulassungsbehörde informieren • Versicherungen informieren; Prämienzahlungen einstellen • Mitgliedschaften in Vereinen beenden • Daueraufträge bei Banken stoppen • Sonstige Dienstleistungsverträge beenden • Internet, E-Mail, Facebook, usw.: Accounts abmelden bzw. löschen
Bereich Vermögen • • • • • • • • • • • •
Hinterbliebenen-, Witwen- oder Waisenrente Krankenkasse bzw. berufsständische Organisation Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen Überbrückungsgeld bei der Rentenversicherungsstelle Beamtenversorgung bei zuständiger Dienstbehörde Rentenansprüche Bundes- oder Landesversicherungsanstalt Lohnsteuererstattungsantrag beim Finanzamt Private Sterbegeldversicherung Berufsgenossenschaften, Kriegsopferversorgung Erbschaftsteuererklärung Banken, Versicherungen, Unternehmensbeteiligungen Rückgabe geliehener Gegenstände
Soweit es die Organisation von Bestattung und Trauerfeier oder eine Trauerhilfe betrifft, bieten Ihnen die hierauf ausgerichteten Institute und Seelsorgeeinrichtungen jede mögliche Unterstützung.
Wurde der Mietvertrag nur mit dem Erblasser geschlossen, dann tritt der Ehegatte, der mit dem Erblasser einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, in das Mietverhältnis automatisch ein. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartner. Leben auch Kinder des Erblassers oder andere Familienangehörige oder sonstige Personen, die mit dem Erblasser einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, in der Wohnung, dann treten diese in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. Der Eintritt in den Mietvertrag erfolgt kraft Gesetz. Will eine der genannten Personen nicht eintreten, muss dies dem Vermieter innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Sterbefall erklärt werden. Beim Vorliegen wichtiger Gründe in der Person des oder der Mietnachfolger kann der Vermieter innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Mietnachfolge außerordentlich kündigen. Eine von diesen Grundsätzen abweichende Regelung in einem Mietvertrag wäre unwirksam. Gegenüber dem Vermieter haften für Mietverbindlichkeiten bis zum Sterbefall neben den Erben auch die Personen, die in das Mietverhältnis eintreten oder dieses fortsetzen. Diese Personen haben jedoch gegen die Erben grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch. Hat der Erblasser keine Mietkaution geleistet, kann der Vermieter diese nun verlangen. Wird das Mietverhältnis nicht fortgeführt oder übernommen, so tritt der Erbe in den Mietvertrag ein. Für Vermieter und Erben besteht dann ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Sterbefall und davon, dass keine der oben genannten Personen das Mietverhältnis fortsetzt oder übernimmt.
Mietwohnung: Wer kann den Mietvertrag übernehmen? Wurde der Mietvertrag nicht nur mit dem Erblasser geschlossen, sondern haben auch andere Personen, beispielsweise der Ehegatte, den Mietvertrag unterzeichnet, dann setzt sich dieser Vertrag mit den überlebenden Vertragsparteien automatisch fort. Für diese besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Sterbefall.
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Erbrecht
Erbe geworden – was nun? 7 Fragen – 7 Antworten Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. jur. Josef K. Zeitler, Bayreuth Bei einem Erbfall geht unweigerlich die Verantwortung auf den oder die Erben über. Dieser kleine Ratgeber gibt Ihnen Antworten auf die sieben häufigsten Fragen: Wie nehme ich die Erbschaft an? Erbe werden Sie grundsätzlich automatisch ab dem Erbfall. Erbe können Sie aufgrund Testament, Erbvertrag oder Gesetz geworden sein. Eine besondere Erklärung zur Annahme der Erbschaft ist nicht notwendig. Tipp: Beantragen Sie einen Erbschein erst dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht ausschlagen wollen! Wenn ich die Erbschaft nicht will? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis von der Erbenstellung ausschlagen. Diese Ausschlagung muss persönlich (Brief genügt nicht!) beim Nachlassgericht fristgerecht erklärt werden. Haben Sie diese Frist versäumt, dann können Sie Ihre Erbenstellung nur wieder beseitigen, wenn Sie sich vorher in einem Irrtum befanden, beispielsweise weil sich nachträglich eine völlige Überschuldung herausstellt, die Ihnen nicht bekannt war. Tipp: Auch bei einer Ausschlagung können Ihnen als Kind, Ehegatte oder Elternteil des Verstorbenen Pflichtteilsansprüche zustehen! Wenn unklar ist, wer Erbe wird? Dann kann der Nachlass vor Verschlechterung oder „Plünderung“ geschützt werden durch eine sogenannte Nachlasspflegschaft. Hierbei können beispielsweise amtliche Siegel angelegt werden oder Mietshäuser unter der Auf-
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sicht des Nachlassgerichtes vorläufig verwaltet werden. Tipp: Ist der eingesetzte Erbe bereits gezeugt, aber noch nicht geboren, kann für dieses Ungeborene ein Nachlasspfleger bestellt werden! Was ist, wenn der Nachlass überschuldet ist? Grundsätzlich haften Sie für Schulden des Erblassers auch mit Ihrem Privatvermögen. Letzte Rettung bietet neben einer Anfechtung oft nur ein Nachlassinsolvenzverfahren, welches unverzüglich veranlasst werden muss. Nur dann haben Sie eine gute Chance, Ihr Privatvermögen vor den Schulden des Erblassers zu schützen. Tipp: Gegen unbekannte Schulden des Erblassers schützt ein Aufgebotsverfahren! Wie komme ich an den Nachlass? Ist eine andere Person in Besitz der Nachlassgegenstände, muss der gesamte Nachlass vollständig herausgegeben werden. Diese Person muss Ihnen umfassend und schriftlich Auskunft darüber erteilen, welche Erbschaftsgegenstände sie in Besitz hatte. Wer in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Erblasser gewohnt hat (zum Beispiel ein enterbter Lebensgefährte), muss den Erben detailliert Auskunft darüber erteilen, welche Geschäfte inzwischen geführt wurden (Einnahmen, Ausgaben, Verkäufe etc.) und was über sonstige Nachlassgegenstände bekannt ist. Tipp: Banken und Versicherung geben Ihnen bei Vorlage eines Erbscheins umfassend Auskunft.
Erbrecht Brauche ich einen Erbschein? Ein Erbschein ist immer zu empfehlen bei umfangreichem Nachlassvermögen oder bei mehreren Erben. Ein notarielles Testament kann einen Erbschein nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen ersetzen. In der Praxis ist dennoch auch in diesen Ausnahmefällen ein Erbschein oft zu empfehlen, da sonst der Inhalt des Testaments unnötig preisgegeben werden muss, was oftmals erst zu Rechtsstreitigkeiten oder zur Anfechtung des Testaments führt. Tipp: Geht es nur um eine Grundstücksumschreibung, dann kann ein Erbschein nur zu Grundstückzwecken erteilt werden, der besonders kostengünstig ist! Was ist bei mehreren Erben? Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Unterschiedliche Interessen der Erben führen oft zu Streit. Jeder Erbe hat aber grundsätzlich das Recht, den Nachlass auch gegen den Willen der anderen Miterben endgültig aufzuteilen. Kommt es zu keiner Einigung unter den Miterben, dann muss der Nachlass, beispielsweise ein Grundstück, versteigert werden. Tipp: Grundsätzlich kann jeder Miterbe selbst mitsteigern! Dr. jur. Josef K. Zeitler
DR. ZEITLER – Rechtsanwaltskanzlei Wittelsbacherring 8 95444 Bayreuth Telefon 0921 1 51 37 97 Fax 0921 1 51 37 96 sekretariat@kanzlei-dr-zeitler.de www.kanzlei-dr-zeitler.de Schwerpunkte: Pflichtteil, Testament, Schenkungen Vermögensnachfolge, Stiftungen Erbengemeinschaft internationales Erbrecht gerichtlich bestellter Nachlasspfleger Anfahrt
ist als Rechtsanwalt in Bayreuth auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts tätig. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein Berlin und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV). Er hat den Lehrgang zum Fachanwalt Erbrecht absolviert und ist Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen. Er ist Hauptreferent der Bayreuther Erbrechtstage sowie Herausgeber der Verbraucherbroschüre „Ratgeber Erbrecht“ in derzeit 3. Auflage, ca. 80 Seiten (erhältlich unter www. bayreuther-erbrechtstage.de).
kostenfreie Parkplätze auf dem Parkdeck
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Die Rechtswirkungen aus Ehe und Lebenspartnerschaft Damit befasst sich das Familienrecht – Familienanwälte sind zudem bei Fragen rund um Adoption, Betreuung und Abstammung zuständig
Das Familienrecht ist wohl der Rechtsbereich, in dem die beteiligten Partner am meisten mit Emotionen und dem Lebensalltag der Mandanten konfrontiert werden. Denn es findet bei Eheverträgen und Scheidungen Anwendung, bei Fragen nach dem Sorgerecht und dem Unterhalt für gemeinsame Kinder, aber auch bei der Entscheidung, wer etwa die Betreuung eines dement werdenden Elternteils übernehmen soll und darf.
Ein guter Ehevertrag hilft später bei einer Trennung
Die Urteile, die im Familienrecht gefällt werden, sorgen immer wieder für Aufregung und Diskussionen. Erst jüngst (August 2011) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass auch die Fachanwälte für Familienrecht in Bayreuth bewegen wird. Darin hat der BGH festgelegt, dass alleinerziehende Elternteile nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können und müssen, wenn nicht ein erhöhter Betreuungsbedarf des Kindes nachgewiesen ist. Unterhalt
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vom Ex-Partner, weil nur eine Teilzeitstelle möglich ist, stünde dem Alleinerziehenden daher nicht mehr zu. Doch die Unterhaltsregelungen sind nur ein kleiner Teilbereich der Bestimmungen, die das Familienrecht – ein Teilgebiet des Zivilrechts – regelt. Der Fachanwalt für Familienrecht befasst sich für seine Mandanten mit den Vorschriften über das Eingehen und Auflösen von Ehen beziehungsweise Lebenspartnerschaften und ihre konkreten Rechtswirkungen, mit den Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, mit allen Regelungen um Adoptionen. Der Experte wird eingeschaltet, wenn es Streitigkeiten bei Pfleg- oder Vormundschaften oder gesetzlichen Betreuungen gibt. Und er wird bemüht, wenn Fragen der Abstammung, also zur Definition der Verwandtschaftsverhältnisse, strittig sind. Gerade im Familienrecht kommt der Mediation eine besondere Bedeutung zu. Die familienrechtliche Mediation bezeichnet die Streitschlichtung in Ehe- und Familiensachen, um eine außergerichtliche Einigung oder einen Vergleich bei Ehestreitigkeiten zu erzielen. Die Schlichtung wird von einem Familienmediator begleitet. Definition: Das Familienrecht fasst alle staatlichen Rechtsnormen zusammen, welche die rechtlichen Beziehungen von Familienmitgliedern zueinander und zu Dritten regeln. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Familienrecht
Konsequente Interessenvertretung – engagiert, professionell und fair Dafür ist die Familienanwältin Dr. Claudia Erk mit ihrer Kanzlei bekannt – Schwerpunkt Familien-, Erb- und Verkehrsunfallrecht Die Ansprüche gemeinsam mit dem Mandanten exakt herausarbeiten und dann konsequent durchsetzen. Diese Philosophie vertritt Dr. Claudia Erk, Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Erk & Partner in Bayreuth. Die Rechtsanwältin ist Fachanwältin für Familienrecht und hat eine klare Vorstellung, wie Rechtsstreitigkeiten in Familien bewältigt werden müssen: sachlich und fair. Vor allem dann, wenn Kinder mit im Spiel sind. Dr. Claudia Erk gründete ihre Kanzlei 2006 nach dem Zuzug nach Bayreuth. Zuvor hat sie sich seit 1998 auf Familien- und Erbrecht spezialisiert und in Kanzleien in Kaufbeuren und München in diesen Gebieten viel Erfahrung gesammelt. Eine der wichtigsten, die sie heute in ihrer eigenen Kanzlei an der Richard-Wagner-Straße 22 umsetzt: Alle Mandanten werden ernst genommen. Denn viele haben ein sehr gutes rechtliches Gespür und informieren sich gezielt. In der Zusammenarbeit ist die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht grundsätzlich offen, um die Klienten nicht zu bevormunden, keine falschen Hoffnungen zu wecken und um falsche Einschätzungen seitens der Mandanten frühzeitig richtig zu stellen. Ist der Anspruch dann allerdings erarbeitet, ist Dr. Claudia Erk mit ihrer Kanzlei dafür bekannt, diesen konsequent durchzusetzen. Dabei hilft ihr das hohe fachliche Niveau, das sie sich in den vergangenen Jahren erarbeitet hat. Die Familienanwältin achtet darauf, kostenbewusst zu arbeiten. Sie bietet ihren Mandanten offensiv den sogenannten „Scheidungsverbund“ an, in dem alle einer Scheidung in der Regel nachfolgenden Verfahren – zum Beispiel Unterhalt- und Sorgerechtsangelegenheiten – unter einem Aktenzeichen geführt werden. Auf diese Möglichkeit, Geld zu sparen, weist Dr. Claudia Erk ihre Mandanten explizit hin. Ebenso informieren die Rechtsanwältin und ihre Mitarbeiterinnen schon am Telefon darüber, dass in manchen Fällen ein Berechtigungsschein ausgegeben werden kann, so dass der Staat alle Kosten der Verfahren übernimmt.
Das Team um Familienanwältin Dr. Claudia Erk (rechts)
Die promovierte Rechtsanwältin ist auch als Mediatorin ausgebildet und versucht in dieser Funktion, Rechtsstreitigkeiten zu klären, so dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt. Dabei kann eine Mediatorin allerdings lediglich auf die Art und Weise des Gesprächs einwirken, inhaltliche Bewertungen oder gar das Hinwirken auf eine Schlichtung sind der Anwältin nicht möglich. Seit kurzem bietet die Kanzlei als weiteres Schwerpunktfeld Rechtsberatung im Verkehrsunfallrecht an.
Erk & Partner Rechtsanwälte
Dr. Claudia Erk Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Richard-Wagner-Straße 22 95444 Bayreuth Telefon 0921 50 85 78-0 Fax 0921 50 85 77-9 info@kanzlei-erk.de www.kanzlei-erk.de
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Schutz der wirtschaftlichen Existenz durch gut verhandelte Verträge Beim gewerbliche Mietrecht gelten die Regelungen des Wohnmietrechts nicht – Experten im Miet- und Immobilienrecht gefragt
Die Vorstellung des Laien in Bezug auf das gewerbliche Mietrecht sind meistens völlig falsch. Die Mandanten, das haben die Juristen auf diesem Gebiet festgestellt, gehen häufig davon aus, dass bei der Anmietung von Gewerberäumen zum Großteil die Regelungen des „normalen“ Wohnungsmietrechts gelten. Doch weit gefehlt: Die Bestimmungen eines gewerblichen Mietvertrags sind vielfach frei verhandelbar. Von daher ist es besonders wichtig, vor Abschluss eines Mietvertrages über Gewerberäume mit einem auf das gewerbliche Mietrecht spezialisierten Anwalt zu sprechen. Schließlich ist für einen Gewerbetreibenden der Gewerberaum oft die Basis seiner wirtschaftlichen Existenz.
Das gewerbliche (und auch private) Mietrecht ist nur einer von vielen Unterbereichen des Immobilienrechts, das sich unter anderem noch mit dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken, der Verwaltung von Wohnungen, dem Bau von Häusern oder aber dem Kauf einer Eigentumswohnung befasst. Damit berührt das Immobilienrecht zudem das Grundbuchrecht, das Grundstücksrecht, das Baulastenrecht, das Erbbaurecht, die rechtlichen Bestimmungen rund um die Erschließung und die Kosten für Erschließungsmaßnahmen (Erschließungsbeitrag), das Vorverkaufsrecht oder das Wegerecht aber auch alle Maßnahmen etwa um eine Zwangsversteigerung oder Vollstreckungsmaßnahmen.
Die wichtigsten Hinweise: Einen besonderen gesetzlichen Schutz des Gewerberaummieters gibt es nicht. So gelten weder der auf Wohnraum anwendbare Kündigungs- und Bestandsschutz (§§ 573 ff. BGB) noch die Sozialklausel (§§ 574 ff. BGB) noch die Vorschriften zur Regelung der Miethöhe. Ferner entfällt der spezielle Räumungsschutz für Mietraum. Exakt diese Punkte sind es daher, die Vermieter und Mieter von Geschäftsräumen – zum Beispiel Läden, Lagerräume, Verkaufsbuden, Praxisräume, Gaststätten, Werkstätten oder auch Garagen – sehr genau verhandeln und festlegen müssen, damit es für keine Partei unangenehme Überraschungen gibt. Übrigens: Auch Wandaußen- und Dachflächen, die insbesondere zur Anbringung von Schaukästen, Reklameschildern, Lichtreklamen, Projektion von Filmen und so weiter von dem Geschäftsinhaber benutzt werden, zählen zu einem Geschäftsraum dazu.
Eine toll ausgestattete Gärtnerei. Ist der Mietvertrag dafür schlecht verhandelt, kann schnell Schluss sein. Foto: Fotolia
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Immobilien- und gewerbliches Mietrecht
Präventive Beratung als Schwerpunkt des anwaltlichen Tuns Alle Dinge im richtigen Licht sehen – Nach dieser Devise berät die Rechtsanwaltskanzlei Paessler ihre Mandanten Die klassische Funktion des Rechtsanwalts, dessen eigentliche Aufgaben sowie das Vertreten klassischer Werte – das ist Rechtsanwalt Andreas Paessler bei der Ausübung seines Berufes besonders wichtig. Diesen Anspruch hat der Jurist und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auch in sein Logo integriert. Es zeigt eine Waagschale und die Sonne und vermittelt den Klienten die Philosophie der Kanzlei: Dinge, müssen im richtigen Licht gesehen werden. Für RA Paessler, der sich in früheren Funktionen als Leiter der Rechtsabteilung einer großen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und nachfolgend als Abteilungsleiter Recht eines bundesweit tätigen Baudienstleisters außergewöhnlich tiefe Kenntnisse im Vertrags-, dem Immobilien- und Baurecht angeeignet hat, ist der Rechtsanwalt ganz klassisch ein Organ der Rechtspflege, das zuallererst das Austarieren der Sachlage und die Vermittlung von Interessen und Positionen zur Aufgabe hat. In diesem Sinne setzt der Jurist, der seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2004 in Bayreuth mit einer Kanzlei vertreten ist, sehr stark auf präventive Beratung und Begleitung seiner Auftraggeber, deren Ziel es ist, einen Prozess zu vermeiden. Zeigt die klare Analyse allerdings, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung das richtige Mittel zur Durchsetzung der Ansprüche ist, kommt RA Paessler mit einer klaren und starken Sprache zum Erfolg. Als Experte im Bereich des Vertrags-, dem Immobilienund Baurecht deckt der Kanzleiführer sowohl die klassischen Aufgaben ab (Vertragsangelegenheiten beim Haus- und Grundstückskauf-/verkauf, des Wohnungseigentumsrechts, der Kaufpreisfälligkeiten, der Darlehen etc.) als auch Spezialaufgaben, wie z.B. aus den Bereichen Grundstücksentwicklung, Altlastenproblematik, dem Gewerbemietrecht und dem Recht der Makler- und Handelsvertreter. Auch hier wirkt Rechtsanwalt Andreas Paessler am liebsten präventiv: Je gründlicher ein Vertrag vorab geprüft und verhandelt worden ist, desto weniger
Spielraum entsteht für spätere Auslegungen und kostspielige Streitigkeiten. Der Rechtsanwalt und seine Mitarbeiter engagieren sich aktuell auch in einer noch jungen Branche mit einem enormen Aufwind, die zugleich sehr viel Raum für rechtliche Unsicherheiten und große wirtschaftliche Risiken auszeichnet. Daher begleitet RA Paessler zum Beispiel Investitionen in Photovoltaik-Anlagen nicht nur durch Schaffung vertraglich solider Grundlagen, sondern übernimmt zum Schutz seiner Auftraggeber auch deren treuhändische Abwicklung, nicht zuletzt zur Vorbeugung vor bereits vielfach zu beklagenden Betrugsdelikten.
Rechtsanwalt Andreas Paessler
Foto: www.bureau-x.de
Karlsbader Straße 1a (im Haus des Handels) 95448 Bayreuth Telefon 0921 1 50 89 61 Fax 0921 1 50 89 63 post@ra-paessler.de www.ra-paessler.de
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Der Weg aus der Krise Die Schuldnerberatung EMC hilft bei finanziellen Problemen und Überschuldung
Immer mehr Haushalte geraten in die Schuldenfalle. Nach Schätzungen waren letztes Jahr ca. 6.500.000 Deutsche nicht in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu begleichen. Dies entspricht einer Schuldnerquote von 9,5 Prozent; Tendenz steigend. Erster Schritt zum Schuldenabbau ist die „Sanierung“. Dies ist – ganz ohne gerichtliches Verfahren – die einfachste und schnellste Lösung für den Schuldner. Gelingt dies, erhalten die So verzweifelt muss nicht sein, wir bieten Hilfe! Gläubiger regelmäßig auch Dabei ist es das Ziel der Rechtsanwälte, eine erfolgreiche höhere Zahlungen auf ihre Forderungen. Sanierung durchzuführen. Sollte dies scheitern, übernimmt Sollte eine Sanierung nicht gelingen, bleibt nur ein Indie Kanzlei den außergerichtlichen Schuldenbereinigungssolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung sieht dabei zwei plan, die Antragsstellung bei Gericht und vertreten auch Verfahren vor: während des laufenden Verfahrens z.B. bei Fragen zur • das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und Verfahrenskostenstundung, Anträgen zur Versagung der Restschuldbefreiung, etc. wirtschaftlich selbstständige Personen, • das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Verfahren für Privatpersonen, dem ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan vorausgehen muss. Erstmals in Bayreuth bietet nun mit der Kanzlei Ebersberger, Meisen und Coll. eine Rechtsanwaltskanzlei (siehe nebenstehende Seite) eine Schuldnerberatung an.
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Übrigens: Ab 1. Januar 2012 wird Pfändungsschutz für Kontoguthaben nur noch für Pfändungsschutzkonten gem. § 850 k ZPO gewährt. Die Schuldnerberatung bei EMC erstellt auch P-Konten-Bescheinigungen, mit der ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann.
Insolvenzrecht
Großflächige Vertretung der Mandanten durch Spezialisierungen Die Sozietät Ebersberger, Meisen und Coll. deckt mit 13 Rechtsanwälten alle Rechtsgebiete ab
Die Anwälte in Bayreuth – vorne: Thomas Ebersberger, Martina Meisen-Gooley, Eva Blaurock, Maren Ashauer; hinten: Dominik Schmitt, Kai-Michael Meins, Jürgen Koch
Rechtsanwältin Martina Meisen-Gooley und Rechtsanwalt Thomas Ebersberger kümmern sich mit ihrer gemeinsamen Sozietät Ebersberger, Meisen und Coll. (EMC) und weiteren elf Anwälten um alle rechtlichen Belange ihrer Mandanten. Durch die Größe des Teams ist die 1989 gegründete Sozietät mit Büros in Bayreuth, Leipzig, Zwickau, Plauen und Adorf in der Lage alle Rechtsgebiete abzudecken und Mandanten auch überörtlich zu vertreten. Neu ist das Dienstleistungsangebot der Schuldnerberatung, die Rechtsanwalt Dominik Schmitt bei EMC anbietet. Die Kanzlei EMC ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das von der Beratung über die außergerichtliche Vertretung bis hin zum Führen von Prozessen das komplette juristische Angebot abdeckt. Besonderen Wert legen die Kanzleiführer Martina Meisen-Gooley und Thomas Ebersberger auf die fachliche Qualifikation der Rechtsanwälte. In der Sozietät sind je zwei Fachanwälte für Familienrecht und für Arbeitsrecht und ein Fachan-
walt für Verkehrsrecht tätig – weitere Fachanwaltsanträge sind in der Vorbereitung. Darüber hinaus verfügen die meisten Kollegen der Kanzlei über Spezialisierungen und /oder Zusatzausbildungen.
Erlanger Str. 24 95444 Bayreuth Telefon 0921 7 54 50 Fax 0921 75 45 20 bayreuth@kanzlei-emc.de www.kanzlei-emc.de
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Vertrauen als Basis des Arzt-Patienten-Verhältnisses Sowohl Ärzte als auch Patienten können im Medizinrecht schnell den Überblick verlieren.
Als medizinischer Laie kann man sich nur auf die Fähigkeiten seines Arztes verlassen. Er soll nicht nur die richtige Diagnose stellen und über verschiedene Heilungsmöglichkeiten aufklären. Wichtig ist auch, dass die festgestellte Krankheit ordnungsgemäß therapiert wird. Die Behandlung kann jedoch auch negative Folgen haben, weshalb der Arzt grundsätzlich über sämtliche Risiken und Nebenwirkungen aufklären muss. Da aber selbst „Halbgötter in Weiß“ nicht konstant fehlerfrei handeln, kommt es immer wieder zu sogenannten Arzthaftungsprozessen. Denn vor allem im medizinischen Bereich kann bereits eine kurze Unaufmerksamkeit schnell zu großem Schaden führen. Der Patient steht dann häufig vor dem Problem, den Fehler des Arztes nachweisen zu müssen.
Bemühung um Heilung des Patienten oder wenigstens um Besserung. Damit ist die Vereinbarung zwischen dem Doktor und dem Kranken in aller Regel als Dienstvertrag nach § 611 BGB zu werten. Als Ausnahme ist beispielsweise die Schönheitsoperation anzuführen, da es dem Patienten hier gerade auf den Erfolg, nämlich die körperliche Veränderung, ankommt. In diesem Fall ist zwischen den Parteien ein Werkvertrag nach § 631 BGB zustande gekommen. Es existiert jedoch kein einheitliches Gesetz, das die ärztliche Tätigkeit genau festlegt. Es gibt nur vereinzelte Normen in verschiedenen Gesetzen (z. B. StGB, BGB, SGB V), die die Problematik des ärztlichen Handelns anreißen, ohne es ausreichend zu regeln.
Der Arztvertrag Können Sie sich daran erinnern, vor der Behandlung schon einmal einen Vertrag mit Ihrem Hausarzt geschlossen zu haben? Wenn Sie diese Frage mit Nein beantworten, stehen Sie damit bestimmt nicht allein da. Dennoch kommt ein Vertrag bereits zustande, wenn der Patient die Praxis aufsucht, dem Arzt seine Probleme schildert und dieser mit der Behandlung beginnt. Wie auch in anderen Rechtsgebieten setzt das Medizinrecht keinen schriftlichen Vertrag voraus. Zu beachten ist jedoch, dass ein Arzt keinen Erfolg, also keine Heilung schuldet, sondern nur eine fachkundige
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Ein Arzt schuldet nicht die Heilung selbst, sondern grundsätzlich nur die Bemühung um Heilung.
Auch den Patienten treffen diverse Pflichten Der Patient kann aus dem Behandlungsvertrag nicht nur Rechte herleiten. So trifft ihn stets eine Mitwirkungspflicht, nach der er die ärztlichen Anordnungen zu befolgen hat, um möglichst schnell wieder gesund zu werden. Zwar kann er selbst entscheiden, ob er die Therapie des Arztes annimmt. Kommt es dann aber zu gesundheitlichen Schäden, muss sich der Patient ein Mitverschulden daran zurechnen lassen, sofern er von dem Arzt zuvor über die Folgen des Abbrechens der Behandlung aufgeklärt worden ist. Ein Mitverschulden entfällt dann, wenn er die Maßnahme nicht dulden muss, der Arzt also beispielsweise eine sehr risikoreiche Operation vorschlägt oder die Therapie wenig Aussicht auf Erfolg verspricht. Damit der Arzt die geeignetste Behandlung durchführen kann, muss der Patient ihn genau über sein Leiden und etwaige Veränderungen seines Gesundheitszustandes informieren. Auch hier wird wieder deutlich, wie wichtig das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kranken und seinem Arzt ist, denn wenn der Patient wichtige Angaben nicht macht, könnte die falsche Diagnose gestellt werden.
Selbstständige Ärzte der Humanmedizin und andere Angehörige von Heilberufen i. S. d. § 18 I Nr. 1 EStG sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) grundsätzlich umsatzsteuerbefreit, was im Umkehrschluss dazu führt, dass sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Umsatzsteuerbefreiung ist aber nur dann möglich, wenn die erbrachten Leistungen der medizinischen Betreuung der Patienten (z. B. Diagnose) dienen. Wird der Arzt beispielsweise neben seiner Tätigkeit auch schriftstellerisch tätig, bleibt diese Arbeit freiberuflich, sofern nicht auch bei der Zusatzbeschäftigung wiederum eine Befreiungsvorschrift greift. So ist ein Arzt etwa nach § 4 Nr. 21b UStG umsatzsteuerbefreit, wenn er auch als Lehrer an der Hochschule unterrichtet. Der Verkauf von medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln wie Kontaktlinsen unterfallen jedoch wieder der Umsatzsteuerpflicht.
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Die vertragliche Hauptpflicht des Patienten besteht jedoch in der Zahlungspflicht, sofern die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, z. B. bei Laboruntersuchungen.
Steuerliche Aspekte Ein Arzt hat grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gemäß § 18 I Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz), solange er freiberuflich tätig ist. § 18 I Nr. 1 S. 2 EStG nennt als Katalogberuf explizit den Arzt und weitere Heilberufe wie den Heilpraktiker. Dennoch kann ein Arzt unter anderem auch Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG haben, wenn er im Krankenhaus oder in der Praxis angestellt ist. Relevant für die Abgrenzung zwischen § 18 EStG und § 19 EStG ist vor allem, ob der Arzt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt und auf eigene Rechnung arbeitet oder den Weisungen anderer unterliegt, sodass er auf den Umfang seiner Tätigkeit keinen Einfluss hat. Im letzten Fall ist von einem Angestelltenverhältnis auszugehen.
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Medizinrecht
Umfassend und professionell – Kanzlei „Steuerrat und Recht“ Die Kanzlei vertritt Mandate aus verschiedenen Branchen und Rechtsformen – Spezialisiert im Bereich des Gesundheitswesens lungen zu klären sind, finden Sie bei „Steuerrat und Recht“ einen kompetenten Ansprechpartner. Dabei ist Qualität und Sicherheit die Leitlinie unseres Handelns, wobei ein faires Miteinander den Überbau darstellt.
Steuerberater und Rechtsanwalt Heribert Karsch.
Wertevorstellungen Sinnvolles und legitimes Wirtschaften beruht auf Werten und verwirklicht Werte. Wirtschaft ist nicht Selbstzweck; sie dient dem guten Leben und einem fairen Zusammenleben der Menschen in einer freiheitlichen Bürgergesellschaft, in der wir leben möchten. Wirtschaft kann längerfristig überhaupt nur auf der Basis der Grundsätze und Wertvorstellungen der Gesellschaft funktionieren. Profil Als inhabergeführte Kanzlei mit 9 Mitarbeitern legen wir den Schwerpunkt unserer Dienstleistungen auf die Steuer-BERATUG. Bei uns wird BERATUNG groß geschrieben. Soweit in der Steuerberatung auch juristische Fragestel-
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Branchen und Rechtsform Wir vertreten Mandanten unterschiedlichster Rechtsformen – von der Beratung natürlicher Personen bis zur Aktiengesellschaft. Ein Interessenschwerpunkt liegt in der Betreuung von Mandanten aus dem Gesundheitswesen. Daneben werden von uns Mandate aus den Bereichen des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Handels und Dienstleistungsgewerbes steuerlich und rechtlich vertreten. Natürlich geben wir Ihnen auch in Ihrem privaten Vermögens- und Einkommensbereich Hilfestellung unterschiedlichster Art. Kernkompetenzen Unsere Kernkompetenzen liegen natürlich in den klassischen Bereichen der Steuerberatung, quer durch alle Branchen und Rechtsformen: Hilfeleistung, Beratung und Vertretung in Steuersachen Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchhaltungspflichten Aufstellung und steuerrechtliche Beurteilung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten
Medizinrecht von Unternehmen, Energiebeschaffung durch Auktionen, Photovoltaik und Wirtschaftlichkeitsberechnungen – … und Recht In vielen Rechtsfragen finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner. So helfen wir Ihnen gerne in Fragen des Gesellschaftsrechts, Unternehmensrechts, Arbeitsrechts, in Fragen der Unternehmensnachfolge und des Erbrechts weiter. Auch bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt
Um in einer komplexen Rechtsordnung bestehen zu können, müssen viele Hürden genommen werden.
aber wir können mehr … umfassende Beratungsleistungen im Bereich von Existenzgründungen, insbesondere im Bereich von Praxisübernahmen, der Errichtung von Berufsausübungsgemeinschaften. Von der steuerlichen Beratung, der rechtlichen Beratung im Bereich der Vertragsgestaltung, Arbeitsverträge mit Mitarbeitern über die Bewertung von Unternehmen und Praxen bis hin zur Finanzierung oder Neuanschaffung von Geräten und Maschinen (fast) alles aus einer Hand … Wir setzen auf enge Zusammenarbeit und zeitnahe Erledigung der Buchführungen – nur so können wir Sie und uns vor Überraschungen durch hohe Steuernachzahlungen oder wirtschaftliche Schieflagen schützen. Dazu erhalten Sie auf Wunsch beispielsweise unterjährig Hochrechnungen über die zu erwartende Steuerfestsetzung. Bei uns erfahren Sie frühzeitig, was auf Sie zukommt – nur so kann rechtzeitig gesteuert werden – Steuerrat, aber gerne auch mit „d“ – „Steuerrad“ … Wir setzen uns intensiv mit Ihrem Fall, Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche auseinander und helfen Ihnen, auf Kurs zu bleiben. Wir unterstützen sie beim Navigieren und schauen dabei auch über den Tellerrand. Bei Fragen der Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung), Altersvorsorge und Renten, Finanzierungen und Umschuldungen, Optimierung des Betriebs, Restrukturierung
oder vor Finanzgerichten oder in Steuerstrafverfahren begleiten wir Sie. Das ist unser täglich Brot. In vielen anderen Rechtsfragen ist jedoch heute Spezialistenwissen oder Wissen eines Fachanwalts gefragt. „Wegen Zahnschmerzen geht man nicht zum Augenarzt“ … Als zugelassener Rechtsanwalt können Sie zumindest eine erste Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit von uns erhalten. Damit Sie hinterher nicht allein im Regen stehen, verfügen wir über ein umfassendes BERATUNGS-Netzwerk … Sicherlich findet sich dort jemand, der Ihnen alleine oder im Team weiterhelfen kann. Gerne nennen wir Ihnen aber auch fachkompetente Berater, außerhalb unseres Netzwerks. Eine besonders enge Kooperation besteht mit der Patentanwaltskanzlei Kayser & Cobet (siehe Seite 34) Gemeinsam legen wir ein Fundament für Ihre innovative Geschäftsidee. Wir setzen uns gerne mit Ihrem Projekt kritisch auseinander – nutzen Sie unser Fachwissen.
Heribert Karsch Steuerberater und Rechtsanwalt Kanzleianschrift: Waldsteinring 6 95448 Bayreuth Telefon 0921 7 87 78 50 Telefon 0921 78 77 85 20 karsch@Steuerrat-und-Recht.de
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Opferrechte: Stärkung der Stellung des Opfers im Strafverfahren Außerdem werden rund um die Opferhilfe auch Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld geklärt
Beteiligung im Strafprozess Opfer einer Straftat sind aufgrund des Opferschutzgesetzes berechtigt, sich bereits am Strafverfahren als Nebenkläger zu beteiligen und dort ihre Interessen gegenüber dem Täter wahrzunehmen. Sie können sich z. B. schon im Ermittlungsverfahren durch einen Anwalt vertreten lassen, Anträge abgeben und haben ein Anhörungsrecht. Die Nebenklage (§§ 395 ff. StPO) steht Opfern oder ihren Angehörigen unter anderem schon nach Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigung) oder gegen die persönliche Freiheit (Geiselnahme u. ä.) offen. Bei besonders schweren Straftaten ist eine kostenlose Vertretung durch einen Opferanwalt möglich, der die Beteiligung der Opfer am Strafprozess als Nebenkläger fördert. Täter-Opfer-Ausgleich Der sog. Täter-Opfer-Ausgleich lässt sich ebenfalls auf den Opferschutz zurückzuführen und eröffnet dem Opfer einen weiteren Weg der Wiedergutmachung. Für das Opfer ist der Täter-Opfer-Ausgleich freiwillig. Vor einer Schlichtungsstelle und mit Unterstützung eines neutralen Vermittlers kann das Opfer mit dem Täter eine Wie-
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dergutmachungsvereinbarung treffen. So kann sich das Opfer mit der begangenen Straftat und dem Täter auseinanderzusetzen, was zu einer besseren Verarbeitung der Straftat führen könnte. Zeugenschutzgesetz/Gewaltschutzgesetz Vorbeugenden Charakter hat der Opferschutz beim Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) und beim neuen Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Das ZSHG dient dem Schutz von Zeugen, die aufgrund ihrer Aussage in einem Prozess erheblich gefährdet wären. Das Gewaltschutzgesetz räumt Opfern unter anderem in Fällen häuslicher Gewalt oder Belästigungen für die Zeit nach der Straftat Abwehrrechte (z. B. alleinige Wohnungsüberlassung an das Opfer) gegenüber dem Täter ein. Opferentschädigungsgesetz Wenn Straftatopfer durch die Tat einen Gesundheitsschaden erlitten haben, ermöglicht das Opferentschädigungsgesetz hierfür einen finanziellen Ausgleich wie z. B. einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Staat für Heilbehandlungskosten. Unabhängig davon können vor den Zivilgerichten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter durchgesetzt werden. Hierbei ist besonders das sog. Adhäsionsverfahren zu nennen, das den Opfern die Möglichkeit gibt, im Anschluss an das Strafverfahren die Ansprüche gegen den Täter gerichtlich festzustellen. Der Vorteil: Ohne erneute Verhandlung vor Gericht können die Ansprüche rasch durchgesetzt werden. Juristische Redaktion anwalt.de services AG www.anwalt.de
Opferrecht
Anerkannte Opferanwältin für weite Teile Oberfrankens Opferrecht ein Interessensschwerpunkt von Doris Benker-Roth – Fachanwältin für Familienrecht als Ergänzung in der Kanzlei Mit ihren Aktivitäten, die Rechtsanwältin Benker-Roth auch in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen für Kriminalitätsopfer, u.a. dem Weißen Ring, leistet, hat die Rechtsanwältin in der Region die Basis für einen gute rechtliche Bewältigung von Gewaltdelikten (durch Tätlichkeiten und sexuelle Übergriffe) gegen Personen gelegt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es unabhängig von den Ergebnissen der Prozesse enorm wichtig ist, dass die Opfer gut vorbereitet in eine solche Verhandlung gehen. Opfer sollen und müssen wissen, was auf sie zukommen kann, wenn sie sich einer Gerichtsverhandlung stellen und nach welchen Kriterien ein Prozess abläuft. Gerade in dieser Hinsicht hat Rechtsanwältin BenkerRoth Basisarbeit geleistet, deren Erfolge sich herumgesprochen haben. Die aufgrund dieser Vorbereitung hieraus resultierenden Erleichterungen für die Opfer während des Verfahrens führt zu einem reibungsloserem Ablauf des Strafverfahrens und wird zwischenzeitlich auch von allen Prozessbeteiligten geschätzt. Nach Einschätzung von Rechtsanwältin Benker-Roth, die im übrigen genauso oft von weiblichen, wie auch von männlichen Mandanten engagiert wird, sind zwischenzeitlich die Auseinandersetzungen im Hinblick auf Opferfälle in Bayreuth unter sehr guten Bedingungen zu führen, da inzwischen großes Verständnis für die Tätigkeit des Opferanwaltes entwickelt wurde. Das Opferrecht mit seinen vielen Facetten, wie Teilnahme an Vernehmungen, soweit erforderlich, Begleitung zu Terminen wie zB bei richterlichen Vernehmungen, Terminsbegleitungen sowie die Geltendmachung von „Nebenansprüchen“ beispielsweise Tätigwerden im Verfahren wegen Opferentschädigung, Durchsetzung von Schmerzengeldansprüchen, Stellung von Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz und anderem ist ein großer Interessenschwerpunkt der Rechtsanwältin.
In übrigen hat sie auch noch Schwerpunkte gesetzt in ihrer Tätigkeit der Regelung von Verkehrsunfällen (zivilrechtlich und strafrechtlich/ Bußgeldverfahren) und ist tätig auch in der Geltendmachung von Haftpflichtfällen z.B. wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen und der hieraus resultieren Schadens- und Schmerzensgeldansprüche der Verletzten. Darüber hinaus ist sie klassisch tätig in den Bereichen Strafverteidigung, insbesondere von jugendlichen Straftätern und der Verteidigung wegen Kleinkriminalität sowie Verteidigung in Bußgeldverfahren aber auch im Arbeitsund Sozialrecht. In vielen Bereichen ergeben sich gemeinsame Anknüpfungspunkte zum Fachbereich Familienrecht der Kollegin Elisabeth Bernreuther, was sich hervorragend ergänzt. Die Mandanten kommen teilweise aus der ganzen Region, da der Ruf der Anwältinnen in großen Teilen Oberfrankens sehr bekannt ist.
Carl-Schüllerstraße 27 95444 Bayreuth Telefon 0921 22 06 8 Fax 0921 8 30 40 kanzlei.bb.bth@t-online.de
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Rechtsprechung
EuGH stärkt Verbraucherrechte Verkäufer muss Kosten des Ausbaus einer mangelhaften und des Einbaus einer ersatzweise gelieferten mangelfreien Sache tragen Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil und den Einbau der mangelfreien Sache vornehmen oder vom 16. Juni 2011 entschieden. Anlass war ein Vorlagebe- dem Käufer den hierfür erforderlichen Betrag zur Verfüschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Auslegung der gung stellen. (europarechtlichen) Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Nach Auffassung des EuGH lässt die Richtlinie es allerDas war der Fall: Ein Käufer hatte im Baumarkt Fliesen dings zu, die Erstattungspflicht des Verkäufers auf einen im Wert von rund 1.380 Euro gekauft und verlegen las- angemessenen Betrag zu beschränken, wenn die Aus- und sen. Nach Verlegung traten Mängel auf. Der Austausch Einbaukosten den Wert des Gegenstandes übersteigen. der mangelhaften Fliesen gegen mangelfreie (Ausbau, Was angemessen ist, hat der BGH zu entscheiden. Es darf neue Fliesen, Einbau) kostete rund 5.800 Euro, war also nur nicht, so der EuGH, der grundsätzliche Anspruch des sehr viel teurer als der eigentliche Wert der mangelhaf- Verbrauchers auf Lieferung und Einbau einer mangelfreiten Fliesen. Bislang war nach deutscher Rechtsauffassung en Sache praktisch ausgehöhlt werden. Wie das praktisch der Verkäufer einer mangelhaften Sache nur verpflich- aussieht, wird die nunmehr anstehende Entscheidung des tet, ersatzweise eine mangelfreie zu liefern. Die Kosten BGH auf der Grundlage des Urteils des EuGH zeigen. des Ausbaus der mangelhaften und des Einbaus der er- Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Vorgaben satzweise gelieferten mangelfreien Sache konnten nach des EuGH und der anstehenden Entscheidung des BGH der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 439 BGB) zukünftig in der Praxis haben werden, insbesondere was nicht ersetzt verlangt werden, wenn die Kosten unver- die Regressmöglichkeiten des Verkäufers gegenüber seihältnismäßig waren, insbesondere – wie hier – den Wert nem Lieferanten angeht. der Sache überstiegen. Der EuGH hat demgegenüber nun mit bindender Wirkung entschieden, dass der Käufer einer mangelhaften Sache immer auch die Kosten des Aus- und Einbaus ersetzt verlangen kann. Weil nur so das Ziel des europäischen Verbraucherschutzeserreicht werden könne, dass ihm aus dem Verkauf der mangelhaften Sache kein Schaden entsteht. Der Verkäufer kann dabei entweder selber den Ausbau Ist das Material, das verbaut wird, mangelhaft, muss der Verkäufer auch für die Kosten der mangelhaften Sache beim Ausbau und Ersatz haften. Foto: Bauherren Schutzbund
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Engagement im Interesse des Rechts Der Deutsche Anwaltverein ist die berufsständische Vertretung der Anwaltschaft – Bayreuther Anwaltverein mit rund 170 Mitgliedern
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Die berufsständische Vereinigung repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ihm gehören 254 Anwaltvereine in ganz Deutschland an sowie in Frankreich, Großbritannien, Portugal, Griechenland, Italien, Brasilien und Spanien. Über die örtlichen Anwaltvereine sind über 68.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem DAV angeschlossen. Die Bayreuther Anwaltverein hat rund 170 Mitglieder, Tendenz steigend. Der DAV und damit auch der Bayreuther Anwaltverein setzt sich für die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Anwälte ein. Als bundesdeutsche Solidargemeinschaft der Anwaltschaft leistet der DAV berufs- und rechtspolitische Arbeit. Über seine 34 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechtsstaatliche Maßstäbe und anwaltliches Know-how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel. Der Bayreuther Anwaltverein hat sich neben der Weiterbildung der in der Region arbeitenden Rechtsanwälte – jährlich werden mehrere Fortbildungsveranstaltungen mit externen Referenten durchgeführt – zum Ziel gesetzt, bei den Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern Hemmschwellen vor dem Besuch des Anwalts abzubauen. So hat der Bayreuther Anwaltverein im Frühjahr 2011 erstmals ein eigenes Adressverzeichnis herausgegeben, in dem die Anwälte der Region mit ihren Adressen und nach Fachgebieten sortiert aufgelistet sind. Das Adressverzeichnis wurde kostenlos in alle Haushalte der Region
verteilt und soll Ratsuchenden helfen, schneller einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden. Doch dem Bayreuther Anwaltverein geht es nicht nur um seine juristischen Mitglieder, die berufsständische Vereinigung engagiert sich auch für die Sicherung von qualifiziertem Personal, das für das Führen einer erfolgreichen Kanzlei unabdingbar ist. In diesem Sinne ist der Bayreuther Anwaltverein seit einigen Jahren auch bei der Bayreuther Ausbildungsmesse vertreten, um Werbung für den Beruf der/s Rechtsanwaltsfachangestellten zu betreiben. Quelle: Deutscher Anwaltverein, Bayreuther Anwaltverein
Der Bayreuther Anwaltverein auf der Ausbildungsmesse
Das Adressverzeichnis des Bayreuther Anwaltvereins soll Ratsuchenden die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt erleichtern. Fotos: Bayreuther Anwaltverein
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Ob Verfahren oder Produkt: Patente schützen das geistige Eigentum Das Patentgesetzt und das Europäische Patentübereinkommen sind der Maßstab
Geistiges Eigentum muss gut geschützt werden
Das Patentrecht umfasst alle Vorschriften, die mit dem Patent als Schutzform für geistiges Eigentum gegen Nachahmung zusammenhängen. Neben dem Gebrauchsmuster, dem Geschmacksmuster und der Marke, ist das Patent ein wichtiges Gewerbliches Schutzrecht. Im Mittelpunkt der Patent-Regelungen steht das Patentgesetz (PatG), dessen Vorschriften inzwischen auch auf europäischer Ebene weitgehend im Europäischen Patentübereinkommen (EÜP) umgesetzt wurden. Mithilfe eines Patents wird eine Erfindung geschützt, also die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln. Gegenstand kann ein Verfahren oder ein Produkt sein. Die Erfindung als solche verleiht ihrem Erfinder bereits selbst das sogenannte Erfinderrecht, aus dem sich dann auch das Patentrecht des Erfinders ergibt.
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Für dieses Erfinderrecht und das abgeleitete Patentrecht bedarf es keiner Handlung, Anmeldung oder ähnliches. Es entsteht automatisch mit der Erfindung. Doch für den Patentschutz ist eine Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) erforderlich. Patentschutz genießen jedoch nur Erfindungen, die neu sind. Zum Zeitpunkt der Patentanmeldung darf die Erfindung nicht dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und auch nicht bereits in irgendeiner Form der Öffentlichkeit bekannt sein. Eine Erfindung die bereits patentiert ist, kann ebenfalls nicht mehr als Patent angemeldet werden. Hier gilt das Prioritätsprinzip, das die Inhaber älterer Patente schützt. Weiter muss sich die Erfindung auch gewerblich nutzen lassen. Etwa achtzehn Monate nach der Anmeldung des Patents wird die Patentanmeldung in der Offenlegungsschrift veröffentlicht und kann nun von jedermann eingesehen werden. Außerdem kann beim Patentamt zusätzlich eine Überprüfung der Patentfähigkeit der Erfindung beantragt werden. Kommt die Prüfstelle zu dem Ergebnis, dass die Erfindung alle Voraussetzungen erfüllt, so gibt sie zur Erteilung des Patents ihre Zustimmung. Dieser sogenannte Erteilungs-
Definition: Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen.
beschluss wird dann nebst Patentschrift im Patentblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung steht das Patent dann unter dem Schutz des Gesetzes. Der Patentschutz für die Erfindung besteht dann für zwanzig Jahre. Eine zeitliche Verlängerung ist nicht möglich. Erfindungen können auch mit einem Gebrauchsmuster geschützt werde. Im Vergleich zum Patent werden an seine Erfindungshöhe, damit sind die Neuartigkeit und Einmaligkeit gemeint, weniger Anforderungen gestellt. Zudem ist es kostengünstiger und wird schneller erteilt. Die Schutzfrist des Gebrauchsmusters beträgt grundsätzlich drei Jahre, kann sich durch mehrmalige Verlängerung jedoch auf höchstens zehn Jahre verlängern. Um den größtmöglichen Rechtsschutz zu erzielen, empfiehlt es sich oft, für Erfindungen beide Schutzformen mit einer Doppelanmeldung zu erwirken. Denn die Eintragung ei-
nes Gebrauchsmusters erfolgt bereits nach drei Monaten ab Anmeldung. So kann die Zeitspanne bis zur Patenteintragung überbrückt werden. Darüber hinaus ist die Erfindung immerhin als Gebrauchsmuster geschützt, selbst wenn sie nicht die Anforderungen eines Patents erfüllen sollte und das Patent abgelehnt wird. Der Patentanwalt befasst sich mit den Bestimmungen, die das geistige Eigentum schützen, zu denen neben den Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmuster auch Marken gehören. Außerdem umfasst sein Tätigkeitsgebiet das Arbeitnehmererfinderrecht, das Halbleiterschutzrecht, das Sortenschutzrecht und Lizenzverträge. Juristische Redaktion anwalt.de services AG www.anwalt.de
Die Anmeldung zu einem Patent und die Überwachung der Einhaltung erfordert viel Aufwand und Wissen
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Patentrecht
PATENTE, MARKEN, DESIGNS – Werkzeuge der Wirtschaft Erfinder, Kreative, Mittelstand und Forschung – unser Rat führt zum Erfolg und hilft Schäden zu vermeiden Kompetenzen
Lizenz
Unsere Kanzlei vertritt Sie vor dem Deutschen Patentund Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) sowie dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in europäischen marken- und designrechtlichen Angelegenheiten. Wir sind keine Juristen sondern Patentanwälte, also Naturwissenschaftler oder Ingenieure mit juristischer Zusatzqualifikation im Patent- und Markenrecht sowie im Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrecht. Wir sind darüber hinaus für die Vertretung vor dem deutschen Sortenschutzamt qualifiziert und beraten Sie umfassend zu Lizenzen im Zusammenhang mit Schutzrechten ebenso wie zu Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts.
Vielfach können eigene Erfindungen nicht selbst genutzt werden. Dies gilt für Einzelerfinder aber auch für Unternehmen, die nicht alle Anwendungsgebiete ihrer Erfindungen abdecken können. Es ist dann sinnvoll, die gesamte Erfindung oder zumindest einzelne Anwendungen in Lizenz zu geben und dann dadurch zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
Patentstrategie Erfindungen werden häufig planlos zu Patenten oder Gebrauchsmustern angemeldet. Es fehlt meist eine genaue Vorstellung davon, was mit einem Schutzrecht bewirkt werden soll. Einige strategische Aspekte sind: Eigentum Der Wunsch nach einem Schutz entspringt vielmals einer ganz elementaren Furcht vor einer Aneignung durch Dritte, ohne dass Klarheit darüber besteht, auf welche Weise eine solche Aneignung geistigen Eigentums praktisch erfolgen kann. Blockade Vielfach soll mit einem Patent oder Gebrauchsmuster auch eine Marktnische besetzt werden, ohne dass Klarheit darüber besteht, wie groß diese Marktnische in patenrechtlicher Hinsicht ist und ob eine Blockade durch nur ein Schutzrecht tatsächlich möglich ist. Für eine wirkliche Blockade wird eine Patentfamilie benötigt.
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Benz & Co, Patent No. 37455, vom 29.01.1886
Werbung Ein Schutzrecht kann auch unabhängig von seinem Einsatz als Verbietungsrecht für den Inhaber eine wertvolle Außenwirkung haben. Die Register bei den zuständigen Ämtern sind öffentlich zugänglich. Nicht nur die aktive Werbung mit Schutzrechten sondern auch der Blick in die Register vermittelt Dritten einen Eindruck über die Innovationskraft eines Unternehmens. Schutzrechte belasten den Werbeetat weitaus geringer als manch andere Werbeaktion und steigern das Image. Wert Patente und Gebrauchsmuster stellen selbstständig handelbare Werte da. Im Falle eines Unternehmensverkaufs, einer Nachfolgeregelung oder auch einer drohenden In-
Patentrecht
Patentanwalt Christoph Kayser
Patentanwalt Dr. Werner Cobet
solvenz können Schutzrechte bewertet und in Abhängigkeit von der Bewertung bilanziert werden. Markenstrategie Marken werden häufig rein intuitiv gefunden und angemeldet. Meist fehlt es an einer genauen Vorstellung über Schutzbereich, Durchsetzbarkeit und Benutzungserfordernis. Einige strategische Aspekte sind: • Eigentum: Wie bei einer Erfindung entspringt der Wunsch nach einem Schutz vielmals einer ganz elementaren Furcht vor einer Aneignung durch Dritte, ohne dass Klarheit darüber besteht, auf welche Weise eine solche Aneignung geistigen Eigentums praktisch erfolgen kann. • Qualität: Markenprodukte und Markendienstleistungen stehen für Qualität und heben sich von no-name Produkten ab. • Wiedererkennbarkeit: Marken von Produkten einer Produktfamilie sollten wieder erkennbar einem Hersteller zugeordnet werden können. • Lizenz: Vielfach können eigene Marken nicht selbst genutzt werden. Um den Verfall der Marke durch Nichtbenutzung zu vermeiden, kann die Marke in Lizenz geben werden. • Werbung: Ein Schutzrecht kann auch unabhängig von seinem Einsatz als Verbietungsrecht für den Inhaber eine wertvolle Außenwirkung haben. Die Register bei den zuständigen Ämtern sind öffentlich zugänglich. Marken stehen für Qualität (s.o). Sie steigern das Image und helfen, Werbung effektiver zu machen. • Wert: Marken stellen selbstständig handelbare Werte da. Im Falle eines Unernehmensverkaufs, einer Nachfolgeregelung oder auch einer drohenden Insolvenz können Marken bewertet werden.
Berlin Office Kayser & Cobet PartG Am Borsigturm 53 13507 Berlin Telefon 030 43 66 24 33 Fax 030 43 66 24 37 info@patpoint.de
Unser Kontakt in Bayreuth erfolgt über die Kanzlei Steuerrat und Recht Heribert Karsch Steuerberater und Rechtsanwalt Waldsteinring 6 95448 Bayreuth Telefon 0921 7 87 78 50 Telefon 0921 78 77 85 20 karsch@Steuerrat-und-Recht.de
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Gemeinsame Finanzierung der öffentlichen Aufgaben Wer wie viel beiträgt, regelt das Steuerrecht – Spezialisten weisen den Weg durch das Allgemeine und Besondere Steuerrecht
Ob Allgemeines oder Besonderes Steuerrecht – Überblick behält nur, wer Ordnung in seinen Unterlagen hat.
Im Gegensatz zu der Gebühr, für die der Bürger einen besonderen Vorteil durch die Verwaltung erhält, handelt es sich bei der Steuer um eine Geldleistung, der keine staatliche Gegenleistung gegenübersteht. Sie wird vom öffentlichen Gemeinwesen allen Personen auferlegt, die den Tatbestand der jeweiligen gesetzlichen Leistungspflicht erfüllen (Steuerpflichtige). Die Steuer wird also generell erhoben und zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet. Da der Staat mit Erhebung von Steuern in Rechte des Bürgers hoheitlich eingreift, gehört das Steuerrecht zum Bereich Öffentliches Recht und innerhalb dessen zum Verwaltungsrecht. Man unterscheidet zwischen dem Allgemeinen Steuerrecht und dem Besonderen Steuerrecht. Das Allgemeine Steuerrecht beinhaltet die Vorschriften, die für alle Steuerarten gemeinsam gelten. Sie finden sich in der Abgabenordnung (AO), einem der zentralen Gesetze im Steuerrecht. Dagegen ist das Besondere Steuerrecht in vielen Einzelgesetzen gemäß der unterschiedlichen Steuerarten geregelt, zum Beispiel im Einkommensteuergesetz (EStG); Umsatzsteuergesetz (UStG) und Lohnsteuergesetz (LStG). Die Vorschriften regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen
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Steuer erhoben werden darf und wer sie zu entrichten hat. Die Steuerhoheit obliegt gemäß Artikel 106, 107 Grundgesetz (GG) je nach Steuer dem Bund (Zölle, Verbrauchssteuern, Solidaritätszuschlag u. a.), den Ländern (Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer u. v. m.) und den Kommunen (z. B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer). Die Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer, Zinsabschlagsteuer und Umsatzsteuer) fließen Bund, Ländern und zu einem geringen Teil auch den Gemeinden zu. Da der Steuerbescheid rechtlich als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, muss zunächst beim Finanzamt erfolglos ein Widerspruchsverfahren durchlaufen werden, wenn man sich gegen ihn wehren möchte. Erst wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, kann man Klage bei den Finanzgerichten einreichen. Fühlt sich jemand durch die Urteile der Finanzgerichte oder des Bundesfinanzhofs in seinen Verfassungsrechten verletzt, steht ihm darüber hinaus auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Einen sehr großen Bereich des Steuerrechts umfasst das Steuerstrafrecht. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Steuerstraftaten und den Steuerordnungswidrigkeiten. Für die Ermittlung sind die Finanzbehörden zuständig, d. h. die Finanzämter, die Hauptzollämter, das Bundeszentralamt für Steuern sowie die Familienkasse. Das Steuerrecht strahlt auch in andere Rechtsgebiete aus, so hat z.B. jedes Arbeitsverhältnis zahlreiche Berührungspunkte zum Steuerrecht ( Arbeitslohn, Dienstwagen etc.). Juristische Redaktion anwalt.de services AG www.anwalt.de
Steuerrecht
Umfassende Beratung im Arbeitsrecht Die „Kanzlei für Arbeitsrecht“ ist spezialisiert auf Problemlösungen im Arbeitsrecht und Steuerrecht Die Kanzlei für Arbeitsrecht bietet Ihnen Beratung und Vertretung auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie an den Schnittstellen zum Steuerrecht. Bei der darüber hinausgehenden Beratung im Steuerrecht arbeiten wir mit mehreren Kooperationspartnern zusammen, um so optimale Lösungen für unsere Mandanten zu gewährleisten. Rechtsanwalt Schinke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht und hat sich seit einigen Jahren ganz auf den Bereich des Arbeitsrechts und seiner Nebengebiete spezialisiert. Die Kanzlei berät dabei Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber und ist aufgrund der Beschränkung auf die Kernkompetenzen in der Lage, zeitnah maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Bedürfnisse der Mandanten zu finden. Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeiten sind: • Laufende Beratung von Unternehmen in allen individual-rechtlichen und kollektiv-rechtlichen Angelegenheiten • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in arbeitsgerichtlichen Verfahren • Begleitung bei Umstrukturierungen oder Reorganisation,
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Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen, Outsourcing und Betriebsübergang Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten, Führung von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan Verhandlung und Abschluss von (Haus-) Tarifverträgen Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen, Vergütungssystemen, Arbeitszeitmodellen unter Beachtung steuerlicher Aspekte Beratung über die sozial- und steuerrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen Beratung von Vorständen und Geschäftsführern Kündigungsschutz Arbeitnehmerüberlassung Betriebliche Altersversorgung
Wir nehmen Ihnen Arbeit ab und erarbeiten mit Ihnen zusammen individuelle und wirtschaftlich vernünftige Problemlösungen. Darüber hinaus bieten wir jederzeit vollständige Kostentransparenz, auf Wunsch können auch in geeigneten Fällen abweichend von der anwaltlichen Gebührenordnung Honorarvereinbarungen getroffen werden. Besprechungstermine können Sie jederzeit auch gerne außerhalb unserer Bürozeiten (Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr) vereinbaren.
Rechtsanwalt Peter Schinke
Kanzlei für Arbeitsrecht Peter Schinke Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Steuerrecht Luitpoldplatz 10 95444 Bayreuth Telefon 0921 15 12 75 30 Fax 0921 15 12 75 39 info@schinke-arbeitsrecht.de www.schinke-arbeitsrecht.de
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Juristische Verwicklungen bei der Frage nach der Schuld Beinahe täglich kommen Bürger mit den Bestimmungen des Verkehrsrechts in Berührung
Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für die meisten Autofahrer eindeutig erscheint, kann juristisch viel verzwickter sein. Die Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht durchgesetzt werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man mit „Verkehrsrecht“ das Straßenverkehrsrecht. Darüber hinaus erstreckt sich das Verkehrsrecht eigentlich auch auf das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) und das Seeschifffahrtsrecht. Doch auch der Fachanwalt für „Ver-
kehrsrecht“ behandelt die Rechtsbereiche rund um den Straßenverkehr. Beinahe jeder Bürger berührt tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer u.a.) Bestimmungen des Verkehrsrechts. „Straßenverkehr“ erstreckt sich dabei auf alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Verkehrsteilnehmern (z.B. Fußgängerzone, Radweg u.ä.) zur Benutzung offen stehen. Die Verkehrsteilnehmer bedienen sich dabei der verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrswege, um ihr Ziel zu erreichen. Gemäß der Fachanwaltsordnung gehören zum Verkehrsrecht folgende Rechtsbereiche: Das Verkehrszivilrecht
Nur, wer seine Recht gut kennt, kann nach einem Unfall alle berechtigten Forderungen durchsetzen
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mit dem Bereich Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht / Verkehrsunfallrecht behandelt die Fragen der Haftung für Schäden o.a. insbesondere Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht wiederum gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss) und das Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Bußgeld wegen Falschparkens), das Verkehrsversicherungsrecht (v.a. Kraftfahrzeugversicherung, Haftpflichtversicherung) sowie das Wenn die Polizei mit der Kontrolle droht und fündig wird, hilft eine gute rechtliche Fahrerlaubnisrecht (z.B. Erteilung Vertretung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis) und das Zulas- Info: Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht betreibt seit sungsrecht (z.B. Zulassung von Kfz). Anfang 2009 die Online-Plattform schadenfix.de. Diese Das Straßenverkehrsrecht ist ein typisches Ordnungs- erleichtert unfallgeschädigten Autofahrern, Werkstätten recht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die ein- und Sachverständigen den Weg zum Verkehrsanwalt und zelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden verbessert die Zusammenarbeit unter allen Beteiligten. (z.B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsan- Schadenfix.de hat bereits knapp 5.000 Nutzer. waltschaft usw.) zuständig. Teilweise werden aber auch Privatpersonen oder private Träger mit hoheitlichen Aufgaben betraut, man spricht dann von sogenannten „Beliehenen“ (z.B. der TÜV). Juristische Redaktion anwalt.de services AG www.anwalt.de
Definition: Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Sachverständige geben eine genaue Einschätzung des Unfallhergangs und der Kosten ab
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Verkehrsrecht
Nachhaltige Ergebnisse als Maxime seriösen Handelns Danach richten die Rechtsanwälte der Sozietät Dr. König, Heinold und Kollegen die Beratung ihrer Mandanten aus Kurzfristige Showeffekte sind nicht die Sache der Rechtsanwälte der Sozietät Dr. König, Heinold und Kollegen. Die Rechtsanwaltskanzlei am Bayreuther Luitpoldplatz leistet seit über 30 Jahren hochqualifizierte Rechtsberatung, deren Maxime das Erreichen nachhaltiger Ergebnisse für die Mandanten ist.
Der Eingangsbereich der Kanzlei am Luitpoldplatz
Die sieben in der Gesellschaft organisierten Rechtsanwälte (die Tätigkeitsschwerpunkte der einzelnen Juristen sehen Sie gegenüber) bieten ihrer Mandantschaft einen hohen Erfolgs- und Qualitätsstandard präziser anwaltlicher Leistungen. Die Konzentration auf die Kernleistungsbereiche der Rechtsanwälte gewährleistet eine qualifizierte anwaltliche Arbeit durch Spezialisten, die in ihren Gebieten sehr erfahren und topfit sind. Die Fachbereiche der Kollegen ergänzen einander, so dass alle Mandanten umfassend beraten und vertreten werden können. Zum Leistungsportfolio gehören alle wesentlichen Rechtsgebiete, insbesondere aber die Bereiche Wirtschafts- und Steuerrecht, Arbeitsrecht, öffentliches Recht, Versicherungsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Darüber hinaus arbeitet die Sozietät im Verbund zusammen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern, die jahrelange Erfahrung sowohl im Finanzsektor als auch bei der Beratung vieler mittelständischer Unternehmen und Banken besitzen.
Das Team der Rechtsanwälte der Sozietät Dr. König, Heinold und Kollegen
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Verkehrsrecht
Dieter Heinold • Arbeitsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht • Handelsvertreterrecht
Dr. Walter Dollinger • Beratung und Vertretung von Gesellschaften, Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Krise des Unternehmens • Durchführung komplexer Sanierungsmaßnahmen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Erb- und Familienrecht • Steuer- und Bankrecht
Peter Schmidt • Familienrecht, Fachanwalt für Familienrecht • Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht
Dr. Uwe Loydl • Unfallregulierung • Wirtschaftsrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Beratung und Vertretung von Gläubigern in der Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter • Vertragsrecht
Harry Braunersreuther • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensregulierung
Karsten Schieseck • Strafrecht, Fachanwalt für Strafrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Bußgeldangelegenheiten
Volker Hampel • Verwaltungsrecht, insbesondere: • Beamtenrecht • Kommunalrecht • Schul- und Prüfungsrecht • ziviles und öffentliches Baurecht
Dr. König, Heinold und Kollegen Luitpoldplatz 6 95444 Bayreuth Telefon 0921 78 97 90 Telefax 0921 7 89 79 79 info@drkoenigheinold.de www.drkoenigheinold.de
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Wirtschaftsrecht: Ein Rahmen für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art Wirtschaftsrecht basiert auf drei Säulen – Studium zum Wirtschaftsjuristen vermittelt zusätzlich betriebswirtschaftliches Know-how
Das Grundgesetz lässt der Wirtschaft viel Raum, ist wirtschaftspolitisch völlig neutral. Daher wäre in Deutschland theoretisch sogar eine Sozialisierung der Urgüter möglich, wenn die Verfassungsprinzipen des Recht- und Sozialstaats, des Grundgesetzes und der Demokratie eingehalten werden. In der Praxis allerdings regeln das Wirtschaftsverfassungsrecht, das Wirtschaftsprivatrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht, wie Wirtschaft in Deutschland funktioniert.
Für den Begriff Wirtschaftsrecht gibt es gibt keinen einheitlich akzeptierten Begriff. Das Wirtschaftsprivatrecht ist der Inbegriff der Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen), die den im Wirtschaftsleben handelnden Subjekten einen Rahmen für ihre Interaktionen untereinander setzen. Zum Wirtschaftsprivatrecht in diesem Sinn gehören etwa das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht und zum Beispiel der gewerbliche Rechtsschutz. Demgegenüber regelt
Bei Geschäften über Grenzen hinweg müssen juristische Wirtschaftsexperten die Bestimmungen des Internationalen Wirtschaftsrechts kennen.
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das Wirtschaftsverwaltungsrecht das Verhältnis der am Wirtschaftsleben Beteiligten zum Staat, der mit seinen Behörden im Wege etwa der Zulassung, Genehmigung, Überwachung (sogenannte Eingriffsverwaltung), Förderung und Lenkung Einfluss nimmt. Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht werden daher etwa das Gewerberecht, Außenwirtschaftsrecht, öffentliche Preisrecht, Währungs-, Bank-, Börsenrecht, Bergbau-, Energie-, und Atomrecht, Subventionsrecht und das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand gezählt. Reichen die Beziehungen der an der Wirtschaft Beteiligten über Ländergrenzen hinweg, umreißt das Internationale Wirtschaftsrecht den Rahmen für die Geschäftsabwicklung. Noch einen anderen Ansatz beschreitet der Studiengang Wirtschaftsrecht, der seit knapp 20 Jahren angeboten wird. Die Studenten der Rechtswissenschaften werden speziell in den wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Disziplinen und Schlüsselqualifikationen unterrichtet. Im Gegensatz zum Volljuristen mit seiner universellen Ausrichtung ist das Einsatzgebiet eines Wirtschaftsjuristen grundsätzlich auf den Bereich Wirtschaft spezialisiert. Die Universität Bayreuth ermöglicht übrigens als einzige Hochschule in Deutschland den Zusatzabschluss „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“, der von allen Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) studienbegleitend als Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung (WiwiZ) erworben werden kann. Anwaltliche Experten für das Wirtschaftsrecht sind vertraut mit dem Wirtschaftsprivatrecht, dem Zivilprozessrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht, dem Wirtschaftsverfassungsrecht, dem Europarecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Kartellrecht, dem Immaterialgüterrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Steuerrecht, dem Wirtschaftsstrafrecht, dem Internationalen Wirtschaftsrecht, dem Insolvenzrecht und in der Vertragsgestaltung. Darüber hinaus haben sie sich in ihrem Studium die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre erworben, und das nötige Wissen im Rechnungswesen, im Controlling, der Produktion, dem Finanzmanagement, der Logistik, dem Marketing, dem Personalmanagement und in der Unternehmensführung.
Die Kombination aus den Fachbereichen Recht und Betriebswirtschaft befähigt viele Wirtschaftsjuristen beziehungsweise Wirtschaftrechtsanwälte dazu, in Unternehmen auch als Unternehmensberater zu fungieren und steuernde Elemente in die rechtliche Beratung einzubringen.
Paragraphen über Paragraphen regeln den Rahmen für wirtschaftliches Handeln.
Definition: Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlichrechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
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Wirtschaftsrecht
Umfassende Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand „Wo ein Rad ins andere greift“ ist die Maxime von RSGH Rosenschon . Sperber . Grimme . Henker Rechtsanwälte . Steuerberater Die Beratung im Wirtschafts- und Steuerrecht sowie den angrenzenden Rechtsgebieten ist die Kernkompetenz der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Rosenschon . Sperber . Grimme . Henker in Bayreuth. In der im Jahr 1975 gegründeten Sozietät sind dreizehn erfahrene Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig, um fachübergreifend die Rechtsangelegenheiten ihrer Mandanten zu bearbeiten. Mit einer „Rundumberatung“ werden die rechtlichen und steuerlichen Problemstellungen von vorwiegend mittelständischen Unternehmen und ihren Gesellschaftern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern, ihren Familien sowie Mitarbeitern kompetent und zielgerichtet erledigt. Im Rahmen des angebotenen Leistungsspektrums wird selbstverständlich auch die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Privatpersonen übernommen.
Leitmotiv und Qualifikationen Die Grundidee einer kompetenten Beratung aus einer Hand hat die Kanzlei von Beginn an organisch wachsen lassen. Herkommend von ihren wirtschafts- und steuerrechtlichen Wurzeln verfügt sie über Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerberater. Im Zuge der Ausweitung des Beratungsspektrums gehören heute auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht sowie Mietund Wohnungseigentumsrecht zur Sozietät. Mandanten und Tätigkeitsgebiete Zu den Auftraggebern der Kanzlei, die als erste in Nordbayern die Rechts- und Steuerberatung unter einem Dach zusammenfasste, zählen vor allem mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen, Gewerbebetriebe jeder Größenordnung, Freiberufler, Unternehmen der öf-
Das Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern der Kanzlei Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker vor dem Kanzleisitz in Bayreuth.
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Wirtschaftsrecht fentlichen Hand und Kommunen. Das Leistungsspektrum reicht dabei von den unternehmensbezogenen Gebieten wie Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht bis zu den wesentlichen Rechtsangelegenheiten der Privatpersonen, insbesondere im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Öffentlichen Recht. Neben der vorsorgenden Beratung, der Vertragsgestaltung und der Prozessführung seitens der Anwälte und Fachanwälte übernimmt die Kanzlei auch den Einzug von Forderungen durch Mahnbescheide und im Wege der Zwangsvollstreckung. Für die Bereiche der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung bestehen langjährige Kooperationen mit der Rosenschon & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft und der RBG Beratungsgesellschaft mbH. Mit dieser interdisziplinären Kooperation werden auch anspruchsvolle Aufgaben im Bereich Unternehmensgründung, Umstrukturierung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen einschließlich der Unternehmensnachfolge im Team fundiert gelöst. Mehrere erfahrene Anwälte stellen Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverstand in Aufsichtsräten, Beiräten und anderen Gremien zur Verfügung. Aus der Region für die Region Die Sozietät legt Wert auf ihre regionalen Wurzeln in Oberfranken. So stammen viele der vertretenen Unternehmen und Mandanten aus dieser Region, in der auch die Anwälte, Steuerberater und Mitarbeiter der Kanzlei beheimatet sind. Darüber hinaus erstreckt sich der Einzugsbereich im Wesentlichen auf Nordbayern sowie Sachsen und Thüringen. Jeder Mandant wird durch einen kompetenten Ansprechpartner individuell betreut. Dieser Ansprechpartner greift bei Bedarf auf das Team von Experten zurück, das die Kanzlei aufgebaut hat. Durch eine sinnvolle Spezialisierung und Aufgabenaufteilung innerhalb der Kanzlei garantiert Rosenschon . Sperber. Grimme. Henker den Mandanten stets aktuellstes Knowhow. Im Zuge des schnellen Wandels der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sichert dies kompetente und innovative Beratung auf dem von den Mandanten erwarteten hohen Niveau.
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Familienrecht Steuerrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sauerbruchstraße 5-7 95447 Bayreuth Telefon 0921 73 60 Telefax 0921 73 62 01 info@rsgh.de www.rsgh.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–18 Uhr Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht Bankrecht Baurecht Brauereirecht Betriebsverfassungsrecht Erbrecht Familienrecht Forderungseinzug Gesellschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Handelsrecht Kaufrecht Medienrecht Mietrecht Öffentliches Recht Steuerrecht Steuerliche Gestaltung Steuerstrafrecht Stiftungsrecht Unternehmenskauf Unternehmensnachfolge Vertragsrecht Verwaltungsrecht Werkvertragsrecht Wettbewerbsrecht
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(Kunden-)Daten sind heute das Kapital vieler Unternehmen Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Recht, dessen Einhaltung schwierig zu überwachen ist
Die umfangreiche Speicherung persönlicher Daten bei Facebook; das Veröffentlichen von Hausfotos bei Google Street View; der Diebstahl von Millionen von Nutzerdaten bei Sony. Junge Beispiele von Skandalen, bei denen immer ein Thema im Vordergrund steht – der Datenschutz Durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jeder einzelne Bürger die Möglichkeit, den Umgang mit seinen (personenbezogenen) Daten zu schützen, selbst zu überprüfen und durch das Berichtigen, die Löschung und die Sperrung von Daten auch zu beeinflussen. Daneben gibt es eine interne, sprich in den Unternehmen vorgesehen Datenschutzkontrolle durch Datenschutzbeauftragte, die allerdings auch externe Dienstleister sein können. Des weiteren sieht das Gesetz unabhängige Kontrollinstanzen vor, die dem Betroffenen bei der Durchsetzung seiner Rechte helfen, die aber auch von sich aus in vorbeugender Weise die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen überwachen. Die Kontrolle des Datenschutzes ist aufgeteilt, den Datenschutz im Bereich der Verwaltungen der Länder und
Definition: Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Vor der großen Digitalisierung der Welt wurde der Begriff Datenschutz auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten.
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Die Sicherung personenbezogener und sensibler Daten nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Foto: Fotolia
der Gemeinden kontrollieren Landesbeauftragte für den Datenschutz. Den Datenschutz im privaten Bereich (Unternehmen, Verbände, Selbständige usw.) – außer bei Telekommunikations- und Postunternehmen – kontrollieren die Aufsichtsbehörden der Länder. Dabei richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Unternehmens. Wenngleich in den vergangenen Jahren der Datenschutz meist auf digital vorliegende Daten reduziert wurde, geht es bei der Aufgabe von internen wie externen Datenschutzbeauftragten um weit mehr. Sie analysieren auch die Organisationsstruktur und -ablauf des Unternehmens, überprüfen die Zugriffsrechte, kümmern sich um die Zutrittskontrolle zu Räumen und überprüfen sogar die Sicherung der Gebäudezugänge. Datenschutzbeauftragte sind in Unternehmen übrigens in der Regel immer dann erforderlich, wenn mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder wenn sie zumindest Zugriff zu diesen Daten haben.
Datenschutz
Externer Datenschutz: Neutraler Blick auf Sicherheit und Abläufe Die FRT Consult GmbH mit Sitz in Kulmbach bietet zertifizierten Datenschutz für den Mittelstand der Region Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat nach Meinung von Andreas Hein nur Vorteile. Die Unternehmen werden neutral von einem Spezialisten unter die Lupe genommen, der sowohl die Sicherheit der ITSysteme, deren Abläufe und Zugriffe beurteilt, als auch Organisationsplanungen prüft oder Fragen zur Zutrittskontrolle von Räumen aufwerfen kann. Datenschutz umfasst aber noch weit mehr. Datenschutzbeauftragte wie Andreas Hein, Geschäftsführer der FRT Consult GmbH mit Sitz in Kulmbach, bieten eine umfassende Dienstleistung, die bei der Prüfung von Gebäudezugängen beginnt und bei der Ausarbeitung von Notfallplänen noch lange nicht endet. Gut gemachter Datenschutz, so formuliert es der IT-Consultant, kann ein Schlüssel zur Verbesserung der Unternehmensabläufe und damit der Effektivität sein. Die Kulmbacher FRT Consult GmbH von Andreas Hein gehört zu FRTPartner. Unter FRTPartner kooperieren rechtlich selbständige Gesellschaften in den Kompetenzbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Consulting zum Zweck der kompetenten Beratung aus einer Hand. Dieses Paket garantiert den
Kunden und Mandanten des zertifizierten Datenschutzbeauftragten (gemäß BDSG) eine umfassende Beratung, die auch rechtliche Aspekte mit aufgreifen kann. Zudem kann Andreas Hein, der seit 2004 als IT-Consultant und Datenschutzbeauftragter tätig ist, durch seine Ausbildung im IT-Bereich, durch das in der großen PartnerOrganisation entstandene Fachwissen und durch das als Geschäftsführer erlangte Know-how seinen Klienten umfassende Analysen anbieten. Zu den Kunden der FRT Consult GmbH zählen mittelständische Unternehmen in der Region, die ab zehn Mitarbeitern und beim regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Dabei ist es wichtig, auf die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten zu achten, der gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ausreichend Fachkunde aufweisen muss. Bei zertifizierten Datenschutzbeauftragten wie Andreas Hein wird diese Fachkunde immer wieder aktualisiert, zudem müssen sie auch zuverlässig und vertrauenswürdig sein und sich regelmäßig mit der Materie befassen.
Andreas Hein Geschäftsführer der FRT Consult GmbH IT-Consultant Datenschutzbeauftragter (TÜV) Kurt-Schumacher-Straße 23 95326 Kulmbach Telefon 09221 90 01 59 Fax 09221 90 01 11 andreas.hein@frtconsult.de www.frtconsult.de Andreas Hein
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Die Beratung durch Notare schützt vor unerwünschten Rechtsfolgen In der Region Bayreuth unterstützen sieben Notare bei komplizierten und folgenreichen Geschäften
Die Tätigkeit eines Notars ist bei besonders komplizierten und folgenreichen Geschäften vorgeschrieben und dies mit gutem Grund: Durch die Beratung und Belehrung des Notars werden Sie davor geschützt, Rechtsfolgen herbeizuführen, die Sie nicht wünschen, Risiken einzugehen, die Sie nicht überblicken, oder gar finanzielle Schäden zu erleiden, die Sie nicht vorhergesehen haben. Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, bedarf der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung. Wenden Sie sich an Ihren Notar. Er klärt Sie im Vorfeld über die für Sie wichtigen Eckpunkte des Kaufvertrages auf, entwirft den Vertrag nach Ihren Vorgaben und wickelt ihn sicher für Sie ab. Erwägen Sie, Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten Ihren Kindern zu übergeben? Auch hier ist der Notar Ihr Ansprechpartner. Er verdeutlicht Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten eines solchen Überlassungsvertrages und die
Foto: Wolfgang Ruppel
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mit diesem verbundenen Vor- und Nachteile: Ist sinnvoll, sich den Nießbrauch an dem Objekt vorzubehalten oder nur ein Wohnungsrecht? Wie werde ich davor geschützt, dass der Grundbesitz zu meinen Lebzeiten veräußert oder belastet wird? Wie lange kann der Staat auf die Immobilie zugreifen, wenn ich pflegebedürftig werde und öffentliche Mittel in Anspruch nehmen muss? Der Notar wird Ihnen diese Fragen beantworten und individuelle Regelungen für Sie treffen. Wollen Sie für den Todes- und den Krankheitsfall vorsorgen? Notare sind Spezialisten auf dem Gebiet des Erbrechts und fertigen für Sie nach ausführlicher Beratung auf Ihre besonderen Verhältnisse zugeschnittene Testamente oder Erbverträge. Wollen Sie vermeiden, dass im Krankheitsfall eine gerichtliche Betreuung für Sie angeordnet wird? Das geeignete Gegenmittel ist eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht gegebenenfalls mit Patientenverfügung. So stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Egal, mit welchem Anliegen Sie sich an den Notar wenden. Notarielle Rechtsgeschäfte sind Vertrauenssache. Damit - bei mehreren Vertragsparteien - alle Beteiligten dem Notar vertrauen können, ist dieser zur Neutralität verpflichtet. Er berät beide Vertragsteile gleichermaßen und sorgt für eine faire und ausgewogene Vertragsgestaltung. Sie können sich daher darauf verlassen, dass Sie umfassend über die rechtlichen Vor- und Nachteile eines notariellen Rechtsgeschäfts aufgeklärt werden. Mit notarieller Beratung sind Sie immer auf der sicheren Seite!
Notare
Dr. Stefan Gottwald Hendrik Zuber
Dr. Harald Franz Markus Eberl
Mainstraße 3 95444 Bayreuth
Kulmbacher Straße 11 95445 Bayreuth
Telefon 0921 78 93 90 Fax 0921 8 33 32 mail@notare-gottwald-zuber.de www.notare-gottwald-zuber.de
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Dr. Dr. Stephan Philipp Forst
Helmut Heinrich
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Büro Bayreuth: Friedrichstraße 21 95444 Bayreuth Telefon 0921 5 07 04 40 Fax 0921 50 70 44 10
Büro Pegnitz: Bahnhofstraße 29 91257 Pegnitz Telefon 09241 84 67 Fax 09241 74 04
Salvatorstraße 8 96142 Hollfeld Telefon 09274 6 66 Fax 09274 7 02 kanzlei@notarin-lauckner.de www.notarin-lauckner.de
Büro Bad Berneck i. F.: Bahnhofstraße 63 95460 Bad Berneck i. F. Telefon 09273 50 06 80 Fax 09273 50 06 89
Büro Pottenstein: Hauptstraße 43 91278 Pottenstein Telefon 09243 2 72 Fax 09241 74 04
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Erster Ansprechpartner für Fragen rund um Steuern und Finanzen Steuerberater fungieren als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege – Dem Interesse des Mandanten verpflichtet
Seit Jahren wird in der Politik über eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung diskutiert. Beinahe schon legendär ist der Entwurf des früheren CDU-Finanzexperten Friedrich Merz, der 2003 ein (an das Kirchhoff-Modell angelehntes) Steuerkonzept vorstellte, das lediglich drei Steuerstufen von 12, 24 und 36 Prozent vorsah. Seine Idee dahinter: Jeder Bürger sollte seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Da diese Vision aber nicht umgesetzt wurde und das Steuerrecht auch keine nennenswerte Vereinfachung erfuhr, bleiben Steuerberater die ersten Ansprechpartner, geht es um Steuern und Finanzen. Steuerberater fungieren dabei als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege, die nach dem Steuerberatungsgesetz von 1961 ausschließlich den Interessen ihren Mandanten verpflichtet sind. Zu den Aufgaben eines Steuerberaters gehört die klassische Steuerberatung, die auch die Bearbeitung der steuer- und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten der Bürger umfasst. Ziel seiner Beratung ist es, dem Klienten unter Einhaltung aller steuerrechtlichen Vorschriften die Möglichkeiten der Steuerersparnis zu schaffen. Wirtschaftsunternehmen kann der Steuerberater durch eine exakt angepasste Steuergestaltung, in die auch Personal- und Investitionsentscheidungen und Definition: Steuerberater ist ein gesetzlich geschützter Beruf zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Steuerberater sind unabhängige Organe der Steuerrechtspflege.
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Vermögensanlagestrategien einfließen, zu wirtschaftlicher Vitalität verhelfen. Für Gewerbetreibende erstellt er den Jahresabschluss und alle damit verknüpften Verpflichtungen wie den Erläuterungsbericht oder Plausibilitätsbeurteilungen. Bei Buchführungspflichten, denen Steuergesetze zugrunde liegen, begutachtet er die Korrektheit der Steuerbilanz und der Buchführung und übernimmt deren steuerrechtliche Beurteilung.
Durchblick in Steuerangelegenheiten – für Steuerberater kein Problem.
Wer Steuerberater werden will, muss ein erfolgreich absolviertes Hochschulstudium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, einen abgeschlossenen kaufmännischen Lehrberuf oder gegebenenfalls eine gleichwertige Ausbildung aufweisen, an die sich eine hauptberufliche Tätigkeit von zwei bis zu zehn Jahren anschließen muss. Erst dann wird der Anwärter zur Steuerberaterprüfung zugelassen. Fällt diese positiv aus, wird er durch die örtliche Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt.
Steuerberatung
Mandant immer im Mittelpunkt des Geschehens Die Steuerkanzlei W. Röthel setzt auf engen persönlichen Kontakt – Langjährige Kundenbeziehungen, kaum Fluktuation Für die einen ist es ein Slogan, für Wolfgang Röthel absolutes Credo des Handelns. In der Steuerberater-Kanzlei W. Röthel steht jeder Mandant im Mittelpunkt des Geschehens. Mit allen seinen steuerlichen Facetten und allen seinen persönlichen Anliegen. Dadurch schaffen der Steuerberater und seine acht Mitarbeiter die Basis für langjährige und sehr enge persönliche Beziehungen zu den Kunden der Kanzlei. Die Philosophie von Wolfgang Röthel manifestiert er in der Organisation seines Büros. Jeder Mandant hat einen festen Ansprechpartner, der eine schnelle und persönliche Beratung und Betreuung garantiert. Dennoch kennt der Inhaber, der seit 1986 Steuerberater ist und seit 1990 die Einzelpraxis am Wittelsbacherring 49 unterhält, jeden seiner Mandanten persönlich und ist zu jeder Zeit für diese erreichbar. Diese Strategie zahlt sich aus: Sein Kundenstamm ist ihm ebenso treu, wie seine Mitarbeiter. Die meisten Fachkräfte arbeiten seit Gründung in der Kanzlei mit. Auf die Qualifikation seiner Mitarbeiter legt Wolfgang Röthel besonderen Wert. Grundlage ist eine fundierte Ausbildung, angelernte Kräfte gibt es in der Steuerkanzlei W. Röthel nicht. Das Basiswissen wird durch ständige Fortbildungen aller Angestellten erweitert und aktualisiert. So garantiert der Steuerberater, dass seine Mandanten stets auf höchstem Niveau beraten werden. Das Leistungsspektrum umfasst die klassische Lohn- und Finanzbuchhaltung nebst Jahresabschlusserstellung, die Einkommensteuerveranlagung für Arbeitnehmer und Selbständige, Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle, die Vermögens- und Vorsorgeplanung bis hin zur Altersfinanzplanung, Controlling und Wirtschaftsberatung. Außerdem hat sich Wolfgang Röthel auf die Beratung von Ärzten und Mandanten in Heilberufen spezialisiert, da das Gesundheitswesen (ebenso wie das Erbschaftssteuerrecht) ein persönliches Steckenpferd des Steuerberaters ist.
Das Team der Steuerkanzlei W. Röthel mit Inhaber Wolfgang Röthel (rechts)
Kanzlei Wolfgang Röthel Wittelsbacherring 49 95444 Bayreuth Telefon 0921 7 59 75-0 Fax 0921 7 59 75-11 steuerberater@w-roethel.de www.w-roethel.de
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Rechtsprechung
Haftung der Bank für Veruntreuung von Geld Ist der Bankmitarbeiter korrupt, muss der Arbeitgeber dafür gerade stehen Geld ausgestellt. Als der Bankkunde von der Verhaftung des Mitarbeiters wegen Veruntreuung von Kundengeldern erfuhr, forderte er von der Bank die Zahlung von Schadensersatz in Höhe des von ihm angelegten Betrages. Das OLG gab dem Mann Recht. Die Bank müsse für das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters gemäß § 278 S. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haften. Das gelte zumindest dann, wenn die Handlung des Angestellten mit seinem Tätigkeitsbereich im Zusammenhang stehe und Bedient sich die Bank zur Erfüllung ihrer Aufgaben verschiedener Mitarbeiter, haftet nicht nur „bei Gelegenheit“ aussie für deren Fehlverhalten. geführt wurde. Der Mitarbeiter Bankkunden wollen mit Geldanlagen das eigene Vermö- war unter anderem für Kundenberatung und Vertragsgen mehren. Aufgrund der damit verbundenen Risiken schlüsse zuständig; es sei daher naheliegend, wenn er lassen sie sich häufig von Bankangestellten beraten. So Geld zum Zwecke der Wertpapieranlage entgegennehme. richtig problematisch wird es allerdings, wenn der über- Der Bankkunde habe aber nie einen Gegenwert für das gebene Geldbetrag für eine Geldanlage von dem Bank- Geld erhalten. Damit wurde gegen den geschlossenen angestellten einbehalten wird. Das Oberlandesgericht Anlagevertrag verstoßen, was zum Schadensersatz be(OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass die Bank in die- rechtige. sem Fall für die Veruntreuung des Geldes durch den eigenen Mitarbeiter haften muss. Im zugrunde liegenden Fall kaufte ein Mann bei seiner Bank Wertpapiere und übergab das Geld in bar einem Bankangestellten. Dieser riet dem Kunden, die Wertpapiere aus Sicherheitsgründen bei der Bank zu lassen. Um das Anlagekapital zu erhöhen, übergab der Kunde später demselben Bankmitarbeiter erneut Bargeld. In beiden Fällen wurde eine Quittung über das erhaltene
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Juristische Redaktion anwalt.de services AG www.anwalt.de
Quelle: OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.03.2011, Az.: 17 U 186/10
Steuerberatung/Wirtschaftsrecht
RSW-Partnerschaft: Kompetente Rundum-Betreuung aus einer Hand ROSENSCHON . STIEFLER . WAHA . Partnerschaft . wurde im Jahr 2005 gegründet – Wurzeln reichen bis 1974 zurück Obwohl sie auf dem Papier eine recht junge Gesellschaft ist, kann die Partnerschaft Rosenschon . Stiefler . Waha . auf jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung verweisen. Die Partnerschaft entstand durch Abspaltung der Geschäftsbereiche Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung aus der Oberfränkische Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, die bereits 1974 errichtet worden war. Die Köpfe der Partnerschaft Dr. Jürgen Rosenschon, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwalt, Fachberater für internationales Steuerrecht, der als Sohn des Firmengründers Dr. Ekkehard Rosenschon der Kanzlei seit 1977 angehört und seine Aufgabenschwerpunkte im Bereich der optimierten gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltungen, einschließlich Unternehmenskäufe, -verkäufe, sowie der vorweggenommenen Erbfolge und im internationalen Steuerrecht hat. Ottmar Stiefler, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, der seit 1992 in der Kanzlei ist und seit dem Jahr 1998 zusammen mit Dr. Jürgen Rosenschon auch die alteingesessene Kanzlei von Steuerberater Adolf Nürnberger in Pegnitz als Sozietät Stiefler & Rosenschon fort führt. Matthias Waha, Steuerberater, seit 2000 in der Kanzlei, der im Schwerpunkt als Fachberater für Sanierung und Insolvenzberatung (DStV e.V.) sowie in der Wirtschaftsprüfung bei mittelständischen Mandanten und in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen der Altenund Jugendhilfe tätig ist. Achim Schäfer, Steuerberater, seit 1997 in der Kanzlei, mit dem Schwerpunkt der ganzheitlichen steuerlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen und natürlichen Personen. Leitlinien für die Berufsausübung Rosenschon . Stiefler . Waha haben sich für ihr gemeinsames Handeln Leitlinien gegeben, die eine durchgängig hohe Beratungsqualität garantieren und für den Mandan-
ten Transparenz im Handeln der Gesellschaft bieten. Die Partnerschaft gewährleistet jedem Mandanten, unabhängig von der Komplexität des Auftrages, eine kompetente Rundumbetreuung. Die Klientel setzt sich vorwiegend aus gewachsenen, mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, sowie Angehörigen freier Berufe und Privatpersonen zusammen. Dabei konzentriert sich die RSWPartnerschaft auf die Region, in der sie, ihre Mitarbeiter und ihre Mandanten verwurzelt sind. So fühlt sich jeder Mandant gut angenommen und kompetent betreut.
Achim Schäfer, Ottmar Stiefler, Dr. Jürgen Rosenschon, und Matthias Waha (von links) RO S E N S C H O N . ST I E F L E R . WA H A .
Par tnerschaf t W i r t s c h a f t s p r ü f u n g s ge s e l l s c h a f t . S te u e r b e r a t u n g s ge s e l l s c h a f t
Sauerbruchstraße 5 95447 Bayreuth Telefon 0921 73 60 Fax 0921 73 62 88 info@rsw-partner.de www.rsw-partner.de Bürozeiten: Mo.-Fr. 8 bis 18 Uhr
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Finanzdienstleister: Partner der Menschen und der Unternehmen Kreditinstitute, Versicherer und Bausparkassen decken das komplette Portfolio im Handel mit Geldwerten an
Von der Anlageberatung bis zum Zinsangebot, vom Girokonto bis zu Bundesanleihen – das Angebot der Finanzdienstleistungsinstitute an ihre Kunden umfasst die komplette Bandbreite, die das Handeln mit Geldwerten zu bieten hat. Dabei liegt es im wesentlichen an den Bedürfnissen des Kunden, welche Transaktionen der Finanzdienstleister in dessen Auftrag erledigt. Kreditinstitute, also Banken und Sparkassen, sowie banknahe und bankfremde Anbieter wie etwa Versicherer und Bausparkassen tummeln sich auf dem Markt der Finanzdienstleister. Finanzdienstleister sind in der Anlageberatung, -vermittlung und -verwaltung tätig, sie übernehmen die Finanzportfolioverwaltung, geben Kredite aus, entwickeln eigene Finanzprodukte, betreiben für ihre Kunden ein multilaterales Handelssystems, übernehmen Platzierungsgeschäfte, handeln mit Sorten und betreuen für ihre Kunden Finanzgeschäfte mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung). Sie vermitteln aber auch Versicherungen, finanzieren Darlehen und kümmern sich um einen entsprechende Absicherung der Altsvorsorge. Finanzdienstleister sind gerade in der Region aber auch wichtige Partner der Wirtschaft und des Mittelstandes. Die ansässigen Kreditinstitute führen meist langjährige Geschäftsbeziehungen zu den Unternehmen, unterstützen Investitionen und Expansionen, begleiten mit ihrem Know-how die betriebswirtschaftlichen Entwicklungen.
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Definition: Finanzdienstleistungen sind im weitesten Sinne alle Dienstleistungen, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben. Diese kÜnnen sowohl von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten als auch durch Unternehmen wie Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenorganisationen etc. angeboten werden
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Kapital & Finanzdienstleistungen
Nachhaltigkeit und Verantwortung: Leitlinien der VR-Bank Bayreuth Genossenschaften versuchen seit 160 Jahren, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme gemeinsam zu lösen.
Karlheinz Löbl & Jürgen Dünkel, Vorstände der VR-Bank Bayreuth
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Gerade in Krisenzeiten hat sich gezeigt, dass unsere Genossenschaftsidee aktueller denn je ist. Mehr noch: Sie ist in hohem Maße zukunftsweisend. Schließlich stehen die klassischen Qualitäten im Bankgeschäft bei den Genossenschaftsbanken seit jeher im Mittelpunkt: Enge Verbundenheit zum Mittelstand, die persönliche Nähe zu den Kunden, die Verlässlichkeit einer echten Hausbank, die Berechenbarkeit verständlicher Finanzprodukte und der Wert einer guten Beratung. Verbesserungspotenziale im Sinne der Nachhaltigkeit in Zukunft noch stärker zu verwirklichen, ist ein wichtiger Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Hierbei geht es vor allem um die Integration ökologischer und sozialer Aspekte sowohl bei der Kreditvergabe als auch bei Anlageprodukten. Unser Ziel ist dabei der langfristige und stabile Geschäftserfolg. Voraussetzung hierfür sind zufriedene Kunden und die Akzeptanz unseres Handelns in der Gesellschaft. Indem wir in unserem Kerngeschäft Verantwortung übernehmen, erhalten wir das in uns gesetzte Vertrauen und bauen es weiter aus. Unser Erfolgskonzept ist unsere Mitgliedschaft, denn wir haben keine Aktionäre, sondern gehören ausschließlich unseren Mitgliedern. Deshalb stellen wir einzig und allein den Erfolg unserer Mitglieder und Kunden in den Mittelpunkt. Diese Solidarität schafft Sicherheit – die Sicherheit, dass unsere Kunden fair und partnerschaftlich beraten werden. Und das ganz in ihrer Nähe, in Stadt und Landkreis Bayreuth. Wir leben und wirtschaften in der Region Bayreuth – so kennen wir Sie und Sie kennen uns. Unsere genossenschaftlichen Grundprinzipien der Gegenseitigkeit und der Partnerschaft, der Solidarität und der Selbstbestimmung gelten deshalb auch unmittelbar für unser gesellschaftliches Engagement. Wir verbinden wirtschaftlichen Erfolg mit dem Einsatz für das Gemeinwohl in Stadt und Landkreis Bayreuth und unterstützen deshalb soziale, kulturelle und sportliche Projekte und Institutionen mit über 120.000 Euro pro Jahr. Denn wir sind
Kapital & Finanzdienstleistungen stolz, dass es so viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Region gibt, die sich ehrenamtlich engagieren und möchten sie bei ihren Vorhaben, die unserer Heimat zu Gute kommen, unterstützen. Deshalb haben wir auch die „Bürgerstiftung Bayreuth Stadt & Land“ in 2010 mitgegründet, um sowohl Projekte zu fördern als auch Bürgerinnen und Bürgern die Chance zu geben, sich durch Zustiftungen oder Spenden am Gemeinwohl zu beteiligen. Als regional verwurzelte Bank verstehen wir uns auch als wichtigen Wirtschaftsfaktor. Mit unserer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäftspolitik gehen wir keine unüberlegten Risiken ein, sondern erwirtschaften jedes Jahr stabile Gewinne, die der Gemeinschaft als Steuern zu Gute kommen. Somit wirken wir aus der Region für die Region. Wir schaffen Arbeitsplätze und fördern unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch gezielte Seminar und Schulungen. Für unsere 245 Mitarbeiter, davon 19 Auszubildende, sind wir mit unserer Leistung ein attraktiver Arbeitgeber. Eine nachhaltige Unternehmensführung, die auf Einhaltung der Gesetze achtet und Mehrwert schafft für EigenHeinersreuth
tümer, Kunden, Mitarbeiter und Gesellschaft ist uns eine Verpflichtung – um das Vertrauen in unsere Leistungen zu bewahren und den Zielen unserer Gründer zu entsprechen. Das ist, was uns antreibt. Tag für Tag.
VR-Bank Bayreuth Hohenzollernring 31 95444 Bayreuth Telefon 0921 8 82-0 Telefax 0921 8 82-1 56 info@vr-bank-bayreuth.de www.vr-bank-bayreuth.de
Pegnitz
Creußen
Mistelbach
Nürnberger Straße
St. Georgen
Warmensteinach
Betzenstein
Aichig
Mistelgau
Kirchahorn
Trockau
Laineck
Eckersdorf
Bindlach
Goldkronach
Weidenberg
Plech
Bad Berneck
Neudrossenfeld
Pottenstein
Max 48
Hollfeld
Hummeltal
Leopoldstraße
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Kapital & Finanzdienstleistungen
Die Finanzberatung der Sparkasse – Vermögen braucht Vertrauen Die Sparkasse Bayreuth ist an einer langfristigen Geschäftsbeziehung mit zufriedenen Kunden interessiert, daher sind die Anlageempfehlungen grundsätzlich in die Gesamtsituation des Kunden eingebettet. Im Rahmen eines umfassenden Analysegespräches, der Finanzplanung privat, werden Ihre Ziele und Wünsche ebenso erörtert wie Ihre aktuelle finanzielle Ist-Situation. Die Erarbeitung einer bedarfsgerechten Handlungsempfehlung erfolgt anhand der Sparkassen-Finanzkonzeptpyramide, die einen sinnvollen Vermögensaufbau bzw. eine Vermögensabsicherung symbolisch darstellt. Anhand dieser Struktur in Verbindung mit Ihren persönlichen Vorstellungen und Möglichkeiten erstellt der Berater eine individuelle Handlungsempfehlung. Der klassische Vermögensaufbau anhand der Finanzplanung privat:
Absicherung Ihrer Lebensrisiken Bevor Sie Renditeberechnungen anstellen, sollten Sie sich zunächst gegen die Risiken des Lebens absichern, die im Schadensfall hohe finanzielle Einbußen nach sich ziehen können. Beispielsweise bedeutet dies: Sichern Sie sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab, bevor Sie beginnen für Ihren Ruhestand vorzusorgen. Altersvorsorge Auf dieser Ebene Ihrer Finanzpyramide geht es um die dauerhafte Absicherung Ihres Lebensstandards. Lassen Sie sich zu allen Aspekten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge beraten. Finden Sie heraus, welche Vorsorgemodelle für Sie am günstigsten sind – vom RiesterSparvertrag bis zur Immobilie. Vermögen bilden Erfüllen Sie sich mit der vierten Ebene in der Pyramide Ihre Träume. Unter Berücksichtigung der optimalen Ausnutzung von staatlichen Förderungen und Ihren individuellen Möglichkeiten sparen Sie gezielt für Ihre Wunscherfüllung. Vermögen optimieren Mit der Pyramidenspitze vollenden Sie Ihre Finanzplanung. Sie sind in den ersten vier Ebenen Ihrer Finanzpyramide gut aufgestellt und können in der Spitze Ihr Vermögen ganz nach Ihrem persönlichen Anlageprofil optimieren und weiter ausbauen.
Service und Liquidität Für die Stabilität einer Pyramide ist das Fundament von wesentlicher Bedeutung. Ebenso bilden Ihr Girokonto, Online-Banking, eine Kreditkarte und die Serviceleistungen Ihrer Sparkasse die Basis für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung und ein sicheres Fundament für alle weiteren Ebenen in Ihrer persönlichen Finanzplanung.
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Unsere kurz-, mittel-, und langfristigen Anlagevorschläge basieren insbesondere auf Ihren persönlichen Renditeerwartungen und Ihrer Risikobereitschaft. Ebenso fließen die Art und Fälligkeitsstruktur Ihrer bestehenden Geldanlagen im Abgleich mit dem anstehenden Kapitalbedarf bzw. Investitionen in die Beratung ein.
Kapital & Finanzdienstleistungen Vollständige Transparenz Seit dem Jahr 2010 werden alle Beratungsgespräche in Bezug auf Wertpapiere mit dem sogenannten Beratungsprotokoll dokumentiert. Hier werden sowohl das Anlageziel als auch die Risikoeinstellung des Kunden aufgenommen und sämtliche zur empfohlenen Anlage getroffenen Aussagen festgehalten. So kann sich der Kunde vor dem Kauf seiner Wertpapieranlage ein umfassendes Bild über das Produkt verschaffen, kennt die entsprechenden Ertragschancen und Risiken und weiß ebenso über die Produktkosten und die jeweilige Vergütung der Sparkasse Bescheid. Damit erhält der Kunde eine umfassende Entscheidungs-
vorlage und bewertet, ob die ihm angebotene Anlage seinen Vorstellungen und Zielen entspricht. Kurz gesagt, vollständige Transparenz. Zusammengefasst: Für die Sparkasse Bayreuth war die Einführung des Beratungsprotokolls keine wesentliche Änderung. Denn schon in der Vergangenheit standen die Anlageziele des Kunden im Fokus der Beratung. Nutzen auch Sie die qualifizierte Beratung in der Sparkasse Bayreuth. Wir sind auch morgen noch für Sie da, wenn sich andere Finanzdienstleister schon aus dem Markt zurückgezogen haben.
Markus Gottwald ist Kundenberater im FirmenkundenCenter der Opernstraße in Bayreuth. Er kümmert sich um die ganzheitliche Kundenberatung, sowohl in privaten als auch in gewerblichen Finanzierungsangelegenheiten. Zudem begleitet er Existenzgründer und unterstützt bei finanziellen Themen wie Praxis- und Wohnbaufinanzierungen, Vorsorge, Risikoabsicherung, Anlage- und Leasingberatung. Für die unterschiedlichen Bedürfnisse findet er den richtigen Finanz-Weg, den er gemeinsam mit dem Kunden geht.
Kontakt: FirmenkundenCenter Sparkasse Bayreuth Opernstraße 12 95444 Bayreuth
Michael Schmidt berät die Sparkassen-Kunden im VermögensManagement am Luitpoldplatz in Bayreuth. In ausführlichen Vorgesprächen ermittelt er die persönliche und wirtschaftliche Situation. Danach legt er gemeinsam mit dem Kunden eine perfekt auf dessen Bedürfnisse und Erwartungen zugeschnittene Anlagestrategie fest. Klassische und Kreativlösungen sorgen für den optimalen Anlagemix. Durch unterstütztes Financial Planning verschafft er einen ganzheitlichen und dynamischen Überblick über die Vermögens-, Vorsorge- und Risikosituation.
Kontakt: VermögensManagement Sparkasse Bayreuth Luitpoldplatz 11 95444 Bayreuth
Telefon 0921 2 84-23 66 markus.gottwald@ sparkasse-bayreuth.de
Telefon 0921 284-2405 michael.schmidt@ sparkasse-bayreuth.de
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Die Rahmenbedingungen sind gut, die Finanzierungsangebote auch Turbulente Aktienmärkte, gute Arbeitsmarktentwicklung und niedriges Zinsniveau rücken das Thema Eigenheimerwerb ins Blickfeld
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt hatte im Mai wieder das Niveau von vor der Lehman-Brothers-Pleite erreicht. Und trotz der Turbulenzen an den Aktienmärkten, bleiben der private Konsum stark und die Beschäftigungszahlen stabil. Daneben sind die Immobilienpreise vielerorts noch
immer relativ attraktiv und die Baugeldkonditionen bewegen sich auf Niedrigniveau – da Erspartes im Gegenzug nur minimal verzinst wird, stehen also alle Zeichen auf Immobilienkauf. Dabei gibt es allerdings unterschiedliche Möglichkeiten, eine Immobilie bei Kauf oder Bau zu finanzieren und einige grundlegende Regeln, die es zu beachten gilt. Der Ausgangspunkt: Am Anfang jeder Überlegung für eine Baufinanzierung steht ein ehrlicher Kassensturz. Der sollte in aller Ruhe und vor allem vor der Objektsuche durchgeführt werden, um ein realistisches Budget zu ermitteln. Nur wenn nach dem Immobilienkauf noch genug finanzieller Spielraum vorhanden ist, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, machen die eigenen vier Wände dauerhaft Freude. Schließlich ist eine Immobilienfinanzierung in der Regel eine langjährige Angelegenheit. Für eine schnelle Kalkulation beim Anzeigen-Stöbern hilft folgende Faustformel: Rund 40 Prozent vom Netto-Haushaltseinkommen sind als monatliche Darlehensrate gut tragbar. Allerdings müssen in eine realistische Bewertung der Möglichkeiten auch unvorhersehbare Dinge wie eine längere Krankheit oder Arbeitslosigkeit mit eingerechnet werden. Denn die monatliche Last einer Finanzierung sollte in allen Lebenslagen zu schultern sein.
Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall
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Die Basis, das Eigenkapital: „Ohne viel Eigenkapital geht ein Immobilienkauf gar nicht“, hieß es früher oft. Das hat sich im Prinzip nicht geändert, denn je größer der Anteil an Eigenkapital ist, umso günstiger wird das Darlehen und umso schneller kann man es zurückzahlen. Allerdings gibt es bei der Frage nach dem Eigenkapital-Einsatz keinen generellen Königsweg. Wenn zehn Prozent des Kaufpreises vorhanden sind, ist der Traum vom Eigenheim durchaus realisierbar und rechnet sich bei einem sehr niedrigen Zinsniveau besonders. Gerade für junge Noch-Mieter, die über ein solides Einkommen verfügen, kann die Finanzierung der Immobilie sinnvoller sein, als jahrelang mühsam anzusparen und eine attraktive Zins-Chance für die eigene Immobilie zu verpassen. Die Finanzierungsvarianten: Es gibt beinahe unzählige Möglichkeiten, eine Immobilie zu finanzieren. Egal, wie diese Finanzierung letztlich aussieht, macht es aber Sinn, Zeiten mit niedrigem Zinsniveau wie in 2011 auszunutzen. Wer seine Tilgungsrate nicht entsprechend anheben kann, sollte sich überlegen, eine möglichst lange Laufzeit für sein Darlehen zu wählen. Damit ist die monatliche Belastung über Jahrzehnte hinweg komplett kalkulierbar und das Problem von eventuell deutlich höheren Zinsen bei der Anschlussfinanzierung reduziert sich beziehungsweise fällt weg. Ganz klassisch ist die Finanzierung mit einem Bausparvertrag, dessen Prinzip relativ einfach aber dafür sehr sicher und transparent ist. Der Kunde zahlt in der Ansparphase einen fest vereinbarten Beitrag ein, der meist sehr niedrig verzinst wird. Hat er einen bestimmten Betrag erreicht (meist 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme), wird der Vertrag zuteilungsreif. Nach einer Wartezeit, die allerdings nicht klar definiert ist, erhält der Kunde die komplette im Bausparvertrag vereinbarte Summe ausbezahlt und zahlt ab diesem Zeitpunkt das Bauspardarlehen zu dem fest vereinbarten Zins- und Tilgungssatz zurück. Je nach Vertrag sind manchmal die Tilgungsraten variabel. Bausparverträge können durch Arbeitgebersparzulagen, Wohnungsbauprämien oder etwa Riester-Modelle gefördert werden.
Klassisch ist auch die Finanzierung mittels so genannter Hypothekendarlehen. Annuitätendarlehen sind dabei ebenso einfach und transparent wie die Bausparvariante. Bei einem Annuitätendarlehen zahlt man das Darlehen in gleichbleibenden monatlichen Raten zurück. Die Raten setzen sich dabei aus Zinsen und Tilgung zusammen. Da mit jeder Tilgung die Restschuld verringert wird, sinken die zu zahlenden Zinsen stetig, während gleichzeitig der Tilgungsanteil steigt. Denn die monatliche Rate bleibt ja unabhängig von der Laufzeit immer gleich. Je nachdem wie lange die Laufzeit eines Annuitätendarlehens ist, bleibt häufig noch ein Restschuldbetrag, der anschließend unter neuen Konditionen (und gegebenenfalls bei einem anderen Anbieter) noch getilgt werden muss. Beim Abschluss der Darlehensverträge sollte darauf geachtet werden, ob zum Beispiel Sondertilgungen oder variable Tilgungssätze möglich sind. Neben diesen klassischen Finanzierungen, gibt es eine Reihe von weiteren Angeboten, mit denen sich der Bau oder Kauf einer Immobilie realisieren lassen. Bei endfälligen Hypothekendarlehen zahlt man über die komplette Laufzeit nur Zinsen, die Darlehenssumme wird komplett am Ende der Laufzeit fällig. Diese Variante wählen zum Beispiel Kunden, deren Vermögen anderweitig gebunden ist oder die zum Ansparen auf Aktien setzen. Außerdem werden Arbeitgeber-Darlehen angeboten, spezielle Bausparvarianten für ältere Kunden, Fremdwährungsdarlehen, Versicherungsdarlehen oder zum Beispiel Entnahme-Darlehen, bei denen der Kunde Vermögen aus seiner Altersvorsorge entnimmt um zum Beispiel seinen Eigenkapitalstock zu erhöhen.
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Baufinanzierung
Beste Baufinanzierung für Bayreuth: Jetzt handeln für gute Konditionen Stefan Nützel leitet die Interhyp-Geschäftsstelle Bayreuth – Der Finanzierungsexperte gibt Tipps für solide Immobilienfinanzierungen. Herr Nützel, vor eineinhalb Jahren haben Sie die Interhyp-Geschäftsstelle Bayreuth eröffnet. Wie reagieren die Menschen vor Ort auf Ihr Angebot? Nützel: Sehr positiv! Bei so einer wichtigen Entscheidung wie der Baufinanzierung schätzen die Menschen die persönliche Beratung und die maßgeschneiderten Angebote. Dank der großen Nachfrage und der vielen Weiterempfehlungen können wir die Geschäftsstelle sogar ausbauen: Vor kurzem haben wir einen neuen Mitarbeiter eingestellt und nun erweitern wir auch die Geschäftsfläche beträchtlich.
Stefan Nützel
Ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt für eine Immobilien finanzierung? Nützel: Der Zeitpunkt ist ideal! Denn historisch betrachtet ist Baugeld günstig: Die Bestsätze für 10 jährige Annuitätendarlehen liegen bei etwa 3,5%* Effektivzins pro Jahr, 15 jährige bei etwa 3,9%*. Die Baugeldzinsen sind sogar leicht rückläufig. Zinsexperten erwarten aber, dass die Zinsen mittelfristig steigen werden.
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* Stand 12.08.2011
Was sollten Bauherren und Immobilienkäufer tun? Nützel: Wir raten, nicht lange zu warten, sondern ein geplantes Bau- oder Kaufvorhaben jetzt in Angriff zu nehmen. Am besten sollten sich Bauherren die momentan günstigen Zinsen für einen möglichst langen Zeitraum sichern. Die Nachfrage nach guten Immobilien ist derzeit groß. Was raten Sie, damit Käufer eher zum Zuge kommen? Nützel: Sie sollten schon im Vorfeld mit einem Experten abklären, wie viel Eigenheim sie sich leisten können und ob individuelle Ausstattungen wie Sondertilgungsoptionen wichtig sind. Wer ein fertiges Finanzierungskonzept in der Tasche hat, findet leichter eine passende Immobilie und erhält eher den Zuschlag beim Kauf. Viele haben einen laufenden Kredit. Was raten Sie dann? Nützel: Immobilienbesitzer sollten klären, wann ihre aktuelle Zinsfestschreibung endet. Steht das Ende in den nächsten sechs Monaten an, sollten sie möglichst sofort neue Kreditangebote einholen. Aber auch wenn die Sollzinsbindung des Kredits erst in einem Jahr ausläuft, können Eigenheimbesitzer ihr Darlehen oft zu den heutigen Top-Konditionen verlängern. Interhyp ist der größte Anbieter von privaten Bau finanzierungen in Deutschland. Was macht Ihre Dienstleistung so erfolgreich? Nützel: Der Erfolg beruht auf einem klaren Geschäfts modell mit echtem Mehrwert für die Kunden: Anders als bei Banken, die nur ihr hauseigenes Produkt anbieten, haben wir Zugriff auf die Angebote von mehr als 300 Finanzinstituten und können so anbieterunabhängig die für den Kunden beste Lösung auswählen. Was genau bieten Sie an? Nützel: Ob Sollzinsbindungen von drei Monaten bis 30 Jahren, flexible Tilgungsmöglichkeiten oder staatliche Fördermittel – wir bieten Bauherren und Immobilienkäufern genau die Finanzierungslösung, die optimal zu ihnen passt.
Baufinanzierung Drei Gründe, um vom Mieter zum Eigentümer zu werden Während die Aussichten für Anleger am Kapitalmarkt eher ungewiss sind, können sich Immobilienkäufer freuen. „Die eigenen vier Wände bieten finanzielle Stabilität und langfristige Sicherheit, unabhängig von den Auf und Abs an den Finanzmärkten“, weiß Stefan Nützel, Leiter der Interhyp-Geschäftsstelle Bayreuth und erklärt: „Obendrein ist das Umfeld zum Eigenheimerwerb äußerst attraktiv: Günstige Baugeldzinsen, flexible Produkte und staatliche Förderungen bieten ideale Voraussetzungen, um vom Mieter zum Eigentümer zu werden.“ Grund Nr. 1: Günstige Baugeldzinsen „Auch wenn die Banken im Zuge der Finanzkrise erhöhte Refinanzierungskosten bewältigen müssen, werden die Baugeldzinsen im historischen Vergleich gerade bei den langen Laufzeiten sehr günstig bleiben“, erklärt Nützel und ergänzt: „Dieses günstige Zinsniveau erlaubt Bauherren und Immobilienkäufern, mehr Geld in ihre Tilgung zu investieren und so schnell und sicher schuldenfrei zu werden.“ Grund Nr. 2: Hohe Flexibilität Ein Immobilienkauf ist meist eine Entscheidung auf viele Jahre hinaus. Klar, dass sich in dieser Zeit das Einkommen und die monatlichen Ausgaben verändern können. „Viele Darlehensnehmer wünschen sich Freiheit und Spielraum bei ihrer Immobilien-Finanzierung“, weiß Nützel. Das haben auch die Banken bemerkt und ihr Angebot an flexiblen Krediten kontinuierlich erweitert. „Ob mehrmalige Anpassungen des Tilgungssatzes, ob zeitlich begrenztes Aussetzen der Tilgung oder kostenlose Sondertilgungsoptionen – Baufinanzierungsvermittler greifen auf eine breite Auswahl an unterschiedlichen Lösungen zu und können so die individuell beste Finanzierung zusammenstellen“, so Nützel.
Gute Beratung und maßgeschneiderte Angebote – das schätzen Kunden an Interhyp.
Grund Nr. 3: Staatliche Förderung Auch Vater Staat unterstützt den Schritt in die eigenen vier Wände. Jüngstes Beispiel hierfür ist der „Wohn-Riester“, d.h. beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie wird dem Riester-Sparer eine jährliche Zulage gezahlt und Steuervorteile gewährt. Aber auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beteiligt sich der Staat am Aufbau einer privaten Altersvorsorge mittels der Vergabe von zinsgünstigen Kredite. „Jeder Käufer sollte seinen Berater auf KfW-Förderung ansprechen und von ihm prüfen lassen, welches Programm in Frage kommt und ob sich dadurch günstiger finanzieren lässt“, rät Nützel.
Interhyp Geschäftsstelle Bayreuth Leiter Stefan Nützel Mainstraße 6 95444 Bayreuth Telefon 0921 78 77 68 90 Fax 0921 7 ^87 76 89 20 bayreuth@interhyp.de www.interhyp.de/bayreuth Sprechzeiten Werktags 9 – 18 Uhr und nach Vereinbarung Lage
Mandantenparkplätze stehen direkt vor der Haustür zur Verfügung.
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Der Makler kann mehr: Nachgewiesene, berufliche Fachausbildung Das exakte Berufsbild des Versicherungs- und Finanz-Maklers ist nicht geläufig, er bietet jedoch höchste Beratungs-Qualität
Die EU-Vermittlerrichtlinie sorgte 2008 für klare rechtliche Rahmenbedingungen im Versicherungswesen. Der Kunde profitiert von dieser Neuerung: Seither darf nur noch jemand mit einer nachgewiesenen beruflichen Fachausbildung den Beruf des Versicherungskaufmanns ausüben. Die Mindestvoraussetzung ist daher die Ausbildung zum Kaufmann für Versicherung und Finanzen oder zum Versicherungsfachwirt. Der Makler trägt sich bei der Registrierung als Handelsmakler beim Gewerbeamt nach §§ 93ff HGB ein, er hat somit die gesetzliche Verpflichtung, alleinig die Interessen seiner Kunden zu vertreten.
Doch wie unterscheidet sich nun eine Maklertätigkeit vom gewöhnlichen Versicherungsvertreter? Der Einfirmen- oder auch Ausschließlichkeitsvertreter vertritt, wie der Name schon impliziert, eine einzige Versicherungsgesellschaft. Er ist in der Regel Angestellter dieser Gesellschaft oder zumindest vertraglich fest gebunden und vertreibt nur deren Produkte und Dienstleistungen. Wer als Makler eingetragen ist, ist dagegen ein selbstständiger Kaufmann und entscheidet je nach Kundenanforderung, mit welcher Versicherungsgesellschaft er zusammenarbeitet. Dazu erhält der Makler von seinem Kunden einen
Kunden einer Reinigung können sich sogar gegen Schäden versichern – ob das sinnvoll ist, wissen unter anderem Versicherungsmakler. Foto: Infocenter der R+V Versicherung
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Beratungs- und Vermittlungsauftrag, er ist lediglich dem Kunden gegenüber verpflichtet. Bezahlt allerdings wird der Makler im Normalfall über die Versicherungsgesellschaft, von der er eine Vermittlungsgebühr erhält.
Gesetz verpflichtet, die bestmögliche Beratung zu geben und haften auch zu 100 Prozent für diese Beratung, so wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt haftet. Zu den Pflichten eines Maklers gehört ein ständiger Marktvergleich.
Die Unabhängigkeit ermöglicht dem Makler eine größere Produktauswahl und teilweise exklusiv für den Kunden verhandelte und innovative Deckungskonzepte. Diese erreichen vor allem Maklerpools, in denen sich Makler zusammenschließen, um bei den Gesellschaften besondere Konditionen oder neue Konzepte besser durchsetzen zu können.
Einige Vorteile des Makler-Prinzips: • Unabhängigkeit von Versicherungs- und Finanzkonzernen
• Großes Produktportfolio • Hohe Beratungskompetenz
Der Makler-Status ermöglicht dem Berater weit mehr Freiheiten als beispielsweise einem weisungsgebundenem Bankberater: Eingetragene Makler können für ihre
• Ständige Verwaltung und Betreuung der Verträge • Für den Kunden keine Gebühren und Kosten
Kunden im Prinzip mit jeder Versicherungsgesellschaft auf dem deutschen Markt zusammenarbeiten und somit Produkt- und Anbieter-unabhängig beraten. Sie sind per
Gute Beratung und das Angebot aus einem breiten Produktportfolio zeichnet eingetragene Versicherungsmakler aus.
Foto: BHW
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Versicherungsmakler
Unabhängigkeit im Verbund: Das bietet vfm seinen Maklern Durch die Partnerschaft mit der Versicherungs- und Finanzmanagement GmbH haben Makler mehr Gestaltungsspielraum Die Auszeichnung als einer der 100 innovativsten Mittelständler Deutschlands 2010 bringt es auf den Punkt. Die vfm Versicherungs- und Finanzmanagement GmbH, die in Pegnitz ihren Ursprung hat, setzt auf Ideenreichtum und Entwicklungschancen. Das Unternehmen, das 1985 von Kurt Liebig gegründet wurde, fungiert als Dienstleister für unabhängige Makler. Dabei hat sich vfm, in dessen Leitung inzwischen auch die Söhne Klaus und Stefan Liebig integriert sind, zu einem mittelständischen Unternehmen mit fast 300 Partnern bundesweit entwickelt. Das vfm-Konzept ist ebenso einfach wie erfolgreich: Statt an eine Gesellschaft gebunden zu sein, sollen Makler, Mehrfachagenten oder Vermittler unabhängig jedem Kunden sein individuelles Paket zur Absicherung der privaten und geschäftlichen Risiken schnüren. Durch die Partnerschaft mit vfm sind die Partner trotzdem in einen starken Verbund eingebunden, der ihnen auf der einen Seite hervorragende Leistungen vieler renommierter Partner an die Hand gibt, auf der anderen Seite die Unabhängigkeit in der Beratung, im Abschluss und im Verdienst lässt. Gleichzeitig greifen die vfm-Partner auf den Service der vfm-Dienstleistunsgzentrale zurück, die vom IT-Support über Marketingunterstützung bis hin zu Fort- und Weiterbildungsangeboten reichen kann. Diese Konstellation ermöglicht es vfm-Maklern, ihren Kunden durch einen optimalen Mix aus Produkten verschiedener Anbieter ein stimmiges und individuelles Konzept zu erarbeiten. Ohne dass sie an Produkt oder Verkaufsvorgaben gebunden sind. Gleichzeitig ist der Makler im Verbund von vfm von aufwändigen verwaltungstechnischen Aufgaben befreit, so dass er sich konzentriert um die Absicherung seiner Kunden kümmern kann. Das System überzeugt. vfm gewinnt Jahr für Jahr Makler, Mehrfachagenten und Vermittler hinzu und wird auch in der Branche hervorragend bewertet. Beim ersten Rating von Maklerpools durch ASSEKURATA, der Rating-Agentur für Unternehmen in der Versicherungsbranche, in 2010
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erhielt vfm die höchste Auszeichnung exzellent mit fünf Sternen. Exzellent ist damit auch die Beratung und der Service, den die fünf vfm-Makler in der Region (die Kontaktdaten der Makler finden Sie im Überblick nebenstehend) für ihre Kunden leisten. Alle sind selbstverständlich als Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO im Vermittlerregister eingetragen. Als Versicherungsmakler sind sie verpflichtet, alleinig die Interessen ihrer Kunden zu vertreten. Die persönliche Verpflichtung der vfm-Makler kommt dabei hinzu, betreuen sie ihren Kundenstamm doch seit vielen Jahren zu deren kompletter Zufriedenheit.
vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH Schmiedpeunt 1 91257 Pegnitz Telefon 09241 48 44 44 Fax 09241 48 44 45 info@vfm.de www.vfm.de
Versicherungsmakler Ihnen stehen in und um Bayreuth herum folgende fünf Maklerbüros bei allen Versicherungsfragen gerne zur Verfügung: Auerbach: Versicherungs- und Finanzmakler Joachim Schmidt Partner im vfm-Verbund Am Herrenweiher 9 91275 Auerbach Telefon 09643 35 77 Fax 09643 35 77 joachim.schmidt@vfm.de www.schmidt-vfm.de
Bayreuth: VVM – Versicherung- und VorsorgeManagement e.K. Partner im vfm-Verbund Reinhard Lehner Brunnenstr. 5 95444 Bayreuth Telefon 0921 16 03 17 40 Fax 0921 16 03 17 43 reinhard.lehner@vfm.de www.vfm-bayreuth.de
Bindlach: H & G Maklerbüro e.K. Partner im vfm-Verbund Holger Gotthardt Peuntstr. 13 95463 Bindlach Telefon 09208 57 01 95 Fax 09208 57 09 556 holger.gotthardt@vfm.de www.h-g-vfm.de
Eschenbach: Maklerbüro Bernd Kallert Partner im vfm-Verbund Bernd Kallert Karlsplatz 2 92676 Eschenbach i.d. Opf. Telefon 09645 60 14 00 Fax 09645 6 01 40 50 Bernd.Kallert@vfm.de www.vfm-kallert.de
Pegnitz: vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH Schmiedpeunt 1 91257 Pegnitz Telefon: 09241 48 44 44 Telefax: 09241 48 44 45 pegnitz@vfm.de www.vfm-liebig.de
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Versicherungen
Lebensbegleitender Berater und Betreuer für die Kunden Das ist das Ziel des Versicherungsmaklers Uwe Dressel – Den Mandanten Geld und Zeit sparen
„Die Lösung ist immer einfach, man muss sie nur finden“ – nach diesem Zitat des russischen Schriftstellers Alexander Solschenizyn richtet der Versicherungsmakler Uwe Dressel seit knapp 20 Jahren sein Handeln aus. Denn der Versicherungsfachwirt sieht sich als Dienstleister, der seinen Kunden durch eine kenntnisreiche Beratung nicht nur Geld sondern auch viel Zeit spart. Der Makler und seine Mitarbeiter suchen für die Kunden des Büros an der Scheffelstraße 19 die Lösung, die exakt zu den Anforderungen des Versicherten passt. Dabei können sich die Mandanten von Uwe Dressel, der sich vor Ort als Partner für Privatleute, Freiberufler und Gewerbetreibende sieht, bei ihm rundum versichern, ohne an eine Gesellschaft gebunden zu sein. Denn Uwe Dressel gehört weder einer Vertriebs- und Strukturgruppe an, noch ist er an eine oder mehrere Anbieter vertraglich gebunden. Die Vorteile, die das Maklerdasein für den Kunden mit sich bringt, drückt der Versicherungsfachwirt gerne in einem Bild aus. „Das Klavier eines Maklers hat sprichwörtlich gesehen, mehr Tasten als das einer Gesellschaft. Einen Rahmen hat es aber trotzdem.“ Einen Rahmen, den sich Uwe Dressel gerne gibt, ist die Zugehörigkeit zum Bundesverband Deutscher Versiche-
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rungskaufleute (BVK), deren Mitglieder sich hohe Qualitätsstandards und Berufsregeln gegeben haben. Diese sichern unter anderem einen fairen Wettbewerb und eine an den Interessen des Kunden orientierte, hochqualifizierte Beratung zu. Zu den Kundengruppen, für die Uwe Dressel besondere Kompetenzen bereit hält, zählen zum Beispiel Rechtsanwälte und Steuerberater, für die er Berufshaftpflichtversicherungen vermittelt. Aktuell sind bei dem Versicherungsbüro vor allem Produkte zu einer ergänzenden Pflegeversicherung gefragt, Berufsunfähigkeitsversicherung, alle Formen der Krankenzusatzversicherungen und die Verbesserung der eigenen Altersvorsorge. Dabei verfolgt der Versicherungsexperte das Ziel, seinen Kunden ein lebensbegleitender Berater und Betreuer zu sein. Dies entlastet den Mandanten enorm, schließlich kann der vertraute Berater im Sinne des Kunden tätig werden, ohne ihn belasten zu müssen.
Uwe Dressel Versicherungsbüro e.K. Scheffelstraße 19 95445 Bayreuth Telefon 0921 51 22 44 Fax 0921 51 22 45 uwe@uwe-dressel.de www.uwe-dressel.de
Versicherungen
Weg von den Standardlösungen hin zur individuellen Absicherung Der Versicherungsmakler Dieter Illa vermittelt seinen Kunden auf die Lebenssituation passende Produkte
Ungewöhnliche Produktlösungen, die nicht durch breite Werbung in Funk und Fernsehen bekannt gemacht werden, zum Wohle des Kunden – darauf hat sich Versicherungsmakler Dieter Illa spezialisiert. Dem Versicherungsfachmann (BWV) mit Büro in Mistelbach liegt dabei der ganzheitliche Blick auf seine Kunden am Herzen. Zu viele Menschen, so seine Erfahrungen, haben trotz der Betreuung durch verschiedene Vertriebswege nur Standardlösungen in ihren Versicherungsordnern, die den Anforderungen oft nicht gerecht werden. Dieter Illa, der seit 2003 als selbstständiger Makler registriert ist, setzt auf eine detaillierte, an der Situation des Kunden orientierte Beratung und greift bei seinen Produktlösungen auf eine breite Auswahl von renommierten deutschen und europäischen Versicherungsgesellschaften zurück. Als Ansprechpartner für alle Versicherungslösungen im privaten und gewerblichen Bereich vermittelt er nicht nur sinnvolle Versicherungen aus dem Standardbereich, sondern konzentriert sich auch auf Produkte, die den Bedürfnissen seines Mandanten im besonderen Maße gerecht werden. Das kann zum Beispiel eine wenig bekannte Versicherung sein, die bei definierten schweren Erkrankungen leistet,
oder eine kundenfreundliche und unkomplizierte KfzVersicherung, die alle Faktoren – Kilometerleistung, Alter des Fahrers, Abstellmöglichkeit, usw. – außer Acht lässt. Der Versicherungsmakler mag die Herausforderung, jeden Menschen in jeder Situation so anzunehmen, dass er gut betreut ist. Durch diese Herangehensweise, die er mit Integer, Loyal, Langfristig abgesichert (= Illa) umschreibt, hat er sich in den vergangenen Jahren einen Kundenstamm mit rund 500 zufriedenen und treuen Kunden aufgebaut. Seine Mandanten legen Wert auf die ihnen gebotene Transparenz und Kontinuität und wissen seine Fähigkeit, auf alle Veränderungen des Versicherungsmarktes schnellstmöglich zu reagieren, zu schätzen. Der Versicherungsfachmann bringt seine Kunden auch zusammen und hilft Netzwerke zu bilden, die beiden Seiten von Nutzen sind – eine hohe Weiterempfehlungsrate ist die Folge seines Tuns. Die Mandanten des Maklers schätzen auch, dass Herr Illa fest in der Region verwurzelt ist, in der er lebt und tätig ist – und dass er die Vereine und Initiativen seiner Heimatregion mit Geld- und Sachspenden und sozialem Engagement unterstützt so gut es seine Zeit zulässt.
Dieter Illa Versicherungsfachmann (BWV) Kirchröthe 54 95511 Mistelbach Telefon 09201 9 17 01 84 Fax 09201 9 17 01 85 info@illa24.de www.illa24.de
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Jeder Deutsche hat sechs Versicherungspolicen Ein durchschnittlicher Privathaushalt gibt 3800 Euro jährlich für Versicherungsschutz aus
Die Bundesbürger haben sich in knapp 450 Millionen Versicherungsverträgen gegen die Wechselfälle des Lebens abgesichert. Auf jeden Einwohner – vom Baby bis zum Greis – entfallen somit etwa sechs Policen. Diese Zahlen hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer GDV bekannt gegeben.
Die gesamten Beitragseinnahmen der GDV-Mitgliedsunternehmen – sie repräsentieren über 95 Prozent des Marktes – liegen derzeit bei etwa 179 Milliarden Euro. Dem steht eine Summe von 138 Milliarden Euro gegenüber, die von den Versicherern an die Kunden direkt ausgezahlt oder für entstandene Schäden aufgewendet werden. Legt man die Prämien auf die Zahl der Einwohner um, entfallen auf jeden Einzelnen rund 2100 Euro. Betrachtet man nur die Aufwendungen für den privaten Risikoschutz (ohne Gewerbe und Industrie), so lässt sich jeder Einwohner seinen Risikoschutz durch Versicherungen 1870 Euro kosten. Jeder Privathaushalt bringt laut GDV 3800 Euro für den Versicherungsschutz auf. Um den Zeitraum von der Beitragszahlung bis zur Fälligkeit der Versicherungsleistung zu überbrücken, investieren die Versicherer nach GDV-Angaben die eingenommenen Beiträge und die erwirtschafteten Erträge auf dem Kapitalmarkt. Bei einem Anlagebestand von derzeit mehr als 1,2 Billionen Euro ist die deutsche Versicherungswirtschaft einer der bedeutendsten Investoren der deutschen Volkswirtschaft. Allein die Lebensversicherer investierten zuletzt 727 Milliarden Euro in Kapitalanlagen.
Der Opa ist versorgt, das Enkelkind allerdings wird privat für Teile seiner Altersvorsorge aufkommen müssen.
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Die deutsche Versicherungswirtschaft ist ebenso ein bedeutender Arbeitgeber, der insgesamt rund 555000 Erwerbstätigen Arbeit und Einkommen bietet. Allein im Innendienst beschäftigen die Unternehmen knapp 160 000 Personen und weitere 44 000 Frauen und Männer als Angestellte im Außendienst. Hinzu kommen rund 13 000
Auszubildende und rund 255000 Versicherungsvermittler, die wiederum vielen Menschen Arbeit bieten. Doch welche Versicherungen braucht man wirklich? Das, sagen Versicherungsexperten, hängt stark von den persönlichen Lebensumständen ab. Ein paar generelle Tipps gibt es aber doch: Um die eigenen Arbeitskraft abzusichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Für eine finanzielle Absicherung der Familienangehörigen eignet sich eine Lebensversicherung. Der Versicherte sollte jedoch hierbei bedenken, dass der Betrag in der Lebensversicherung nicht pfändungssicher ist und auch bei Inanspruchnahme von ALGII-Leistungen angerechnet werden wird. Viele Experten empfehlen im Bereich der Sach- und Personenversicherungen den Abschluss einer Hausratversicherung. Diese ersetzt im Falle von Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung des versicherten Hausrats den Neuwert der betroffenen Gegenstände. Ähnlich elementar ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese übernimmt Kosten für Schäden, die anderen Personen durch den Versicherungsnehmer widerfahren können.
Immer größer wird die Nachfrage nach privaten Rentenversicherungen. Diese sollen mögliche Versorgungslücken im Alter des Versicherten vermeiden und gehören damit zu den empfehlenswerten Versicherungsformen hierzulande. Insbesondere steuerliche Entlastungen und staatliche Förderungen machen die privaten Rentenversicherungen sehr beliebt bei den Deutschen. Generell lassen sich im Bereich der privaten Rentenversicherungen die Riester- und die Rürup-Rente unterscheiden. Die Riester-Rente steht jedem Arbeitnehmer hierzulande offen, während die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bekannt sein dürfte, für freiberuflich und selbstständig tätige Personen konzipiert wurde, denen generell der Abschluss einer Riester-Rente verwehrt bleibt. Definition: Jeder Versicherung liegt das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme zugrunde. Es funktioniert immer gleich, egal ob es um eine Krankenversicherung oder um die Haftpflicht geht: Viele Beitragszahler zahlen einen Geldbetrag in den gleichen Topf ein. Tritt ein Schaden auf, erhält der Versicherte den Ausgleich aus eben diesem Topf. Quelle: GDV
Die Verteilung der Leistungen der im GDV organisierten Erstversicherer bleibt relativ konstant.
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Versicherungen
Rechtsanwälte können Berufsunfähigkeit besser absichern Neuer Rahmenvertrag mit dem DAV bietet exklusiven Schutz – Gebietsrepräsentanz der DKV in Bayreuth vermittelt Details Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Gerade bei dieser können Walter und Tröger über den neuen Rahmenvertrag eine besondere Absicherung bieten. So leistet die DANV, eine Sonderabteilung der ERGO Lebensversicherung AG, bei einer ergänzenden Berufsunfähigkeitsabsicherung für Rechtsanwälten jetzt zum Beispiel bereits ab einer attestierten Berufsunfähigkeit von 25 Prozent. Darüber hinaus enthalten diese Verträge keine Verweisungsklausel auf andere Tätigkeiten, erfordern keine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse, sehen einen verkürzten Prognosezeitraum vor, leisten rückwirkend bzw. vierteljährlich im voraus und vieles mehr. Einzelheiten erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Auch ein Vergleich mit einer bestehenden Police kann sich lohnen!
Oliver Walter (links) und Michael Tröger sind in Bayreuth die Experten zur Absicherung von Rechtsanwälten, Notaren und Freiberuflern.
Die Deutsche Anwalt- und Notar- Versicherung Sonderabteilung der Ergo Lebensversicherung AG (DANV) hat mit dem Deutschen Anwaltsverein einen neuen Rahmenvertrag ausgehandelt. Für Anwälte und Notare, die Mitglied im DAV sind, bedeutet dies den Zugang zu Spezialkonditionen für deren Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wie diese exklusiven Konditionen im Detail aussehen und welcher Schutz für welchen Kunden passend ist, wissen Oliver Walter und Michael Tröger. Der Versicherungsfachwirt und der Sozialversicherungsspezialist führen die Bayreuther Gebietsrepräsentanz der DKV mit Autorisierung für Produkte der DANV an der Bernecker Straße 81. Die beiden Versicherungsexperten Oliver Walter und Michael Tröger haben sich auf die Absicherung von Mandanten der freien Berufe spezialisiert. Ins Portfolio der DKV Gebietsrepräsentanz, die beide seit 2008 leiten, gehören unter anderem die Private Krankenversicherung, die
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DKV Gebietsrepräsentanz Oliver Walter, Michael Tröger Autorisiert für Produkte der DANV Sonderabteilung der Ergo Lebensversicherung AG Bernecker Straße 81 95448 Bayreuth Telefon 0921 7 58 61 90 Mobil 0177 2 15 70 07 oliver.walter@dkv.com michael.troeger@dkv.com
Versicherungen
Heim und Sohn: Seit über 130 Jahren im Versicherungsgeschäft AXA, Bayerische Versicherungskammer und Allianz sind die Geschäftspartner des Vertrauens – Ausgeglichene Konstellation Ein Unternehmen, das seit 8. Januar 1880 immer in Familienhand ist – im Bereich der Versicherungsbüros, und nicht nur in diesem, ist das ein absoluter Einzelfall. Dessen ist sich Ulrich Heine, heutiger Inhaber des Büros Heim & Sohn an der Maximilianstraße 93, durchaus bewusst. Daher kann der Volljurist und Versicherungsexperte mit Fug und Recht behaupten, seinen Kunden mit seinem Team ein langjähriger Partner zu sein. In diesen 130 Jahren hat sich das Versicherungsgeschäft fulminant gewandelt. Geblieben ist allerdings, dass Heim und Sohn ausschließlich auf ausgewiesene Schwergewichte unter den Versicherungsgesellschaften als Partner setzt. Zu der AXA-Versicherung, mit einem Vorläufer das Büro 1880 begann, kamen in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Bayern-Versicherung und schließlich die Allianz hinzu. Die Konstellation dieser drei Geschäftspartner – AXA, Bayern-Versicherung, Allianz – hat sich in der Zusammenarbeit für Heim und Sohn und seinen Partnern und Kunden so gut entwickelt, dass sie bis heute unverändert Bestand hat. Für Ulrich Heine, dessen Vater das Büro bis 1995 leitete, eine runde Sache. Denn dadurch ist Heim und Sohn in der Lage, die komplette Bandbreite des Versicherungsgeschäfts mit namhaften Anbietern abdecken zu können und sowohl Privatpersonen als auch Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und Gewerbebetrieben einen optimalen Rundum-Schutz anbieten zu können. Von der „einfachen“ Privathaftpflich über Krankenversicherungen bis hin zur betrieblichen Altersversorgung.
Inhaber Ulrich Heine (Mitte) mit seinem Team von Heim und Sohn.
W. Heim und Sohn Gegründet 1880 Inhaber Ulrich Heine e.K. Volljurist Maximilianstraße 93 95444 Bayreuth Telefon 0921 6 40 13 Fax 0921 5 81 24 kontakt@heimundsohn.de www.heimundsohn.de Bürozeiten: Mo. – Do.: 8 bis 16.30 Uhr Fr. 8 bis 14 Uhr und nach Vereinbarung
Das Büro von Heim und Sohn mit Blick auf den Unteren Markt in Bayreuth.
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Rechtsprechung
Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen Für Verunsicherung unter Fertighauskäufern sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai diesen Jahres (AZ: VII ZR 165/09). Der BGH hat entschieden: Fertighausanbieter dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der BGH bestätigte mit seinem Urteil die Praxis eines Fertighausherstellers, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine 100-prozentige Zahlungsbürgschaft von seinen Bauherren verlangte. Nach der strittigen Klausel müssen die Kunden spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen
des Bauherrn vorlegen. Auch die zusätzlichen Kosten, die für die Stellung der Bürgschaft anfallen, sind nach dem BGH-Urteil dem Kunden zumutbar, und zwar, weil sie angesichts der Kaufsumme für das gesamte Haus kaum ins Gewicht fallen. Sabina Böhme, Mitglied der ARGE Baurecht und Baufachanwältin in Berlin rät privaten Bauherren, die ein Fertighaus kaufen möchten, unbedingt zu verhandeln. „Der BGH hat mit seinem Urteil zwar die Rechtmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines einzelnen Fertighausherstellers bestätigt, aber das bedeutet nicht, dass nun alle Fertighauskäufer automatisch den vollen Kaufpreis als Sicherheit hinterlegen müssen.“ Der Fertighauskäufer sollte versuchen, die Höhe der Bürgschaft oder Sicherheit auf 50 Prozent der Kaufsumme zu halbieren oder sie zumindest deutlich zu reduzieren. Die ARGE Baurecht rät allen Bauherren, die sich mit dem Kauf eines Fertighauses befassen, frühzeitig die Vertragsbedingungen der Hersteller zu prüfen. Dabei sollten auch die Kündigungsfristen beachtet werden: Im vom BGH entschiedenen Fall hat der Fertighaushersteller das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Bürgschaft des Bauherrn nicht spätestens acht Wochen vor Baubeginn vorliegt.
© Linzer Fertighäuser
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Versicherungen
Peter Popp e.K. – Allianz Fachagentur für Vorsorge + Vermögen Peter Popp ist zertifizierter Spezialist betriebliche Altersversorgung (DVA) – Partner der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Nadine Backs (Vertriebsassistentin, Bankkauffrau), Anja Graef (Kundenberaterin, gepr. Versicherungsfachfrau IHK), Peter Asanger (Kundenberater, gepr. Versicherungsfachmann IHK) und der Inhaber der Allianz Generalvertretung Peter Popp (Versicherungsfachmann BWV, Spezialist betriebliche Altersversorgung DVA)
Die Rolle der betrieblichen (und natürlich auch der privaten) Altersversorgung spielt seit einigen Jahren eine immer größere Rolle. Richtig gemacht, bedeutet sie für die Unternehmen und deren Mitarbeiter eine hervorragende und sinnvolle Lösung, mit enormen Vorteilen was Steuerund Sozialversicherungsersparnis angeht. Allerdings weisen vor allem Bestände und vorhandene Zusagen oft Mängel auf. Daher müssen bestehende Vereinbarungen kritisch überprüft und neue Zusagen von Beginn an richtig eingesteuert bzw. installiert werden. Spezialisiert auf den Bereich der betrieblichen Altersversorgung mit den vielen Möglichkeiten hat sich die Generalvertretung Peter Popp e.K. mit seinem Team. Die Personenversicherungs-Agentur finden Sie in der Rosestraße 24 in Bayreuth. Der zertifizierte Spezialist betriebliche Altersversorgung (DVA) Peter Popp kümmert sich in diesem Bereich um Firmenkunden in allen Größenordnungen und versteht sich bei der Altersversorgung als kompetenter Partner für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Schließlich könne die betriebliche Altersversorgung in
einigen Fällen die Bilanz berühren und dadurch etwa die Eigenkapitalquote und somit den Wert eines Unternehmens beeinflussen. Hinzu kommen noch arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Zusammenhänge bzw. Vorschriften, welche entsprechend berücksichtigt werden müssen. Der Allianz Spezialvertrieb Peter Popp e.K. entwickelt zudem für die Kunden passende Strategien, um eine exzellente Vorsorge für später zu erreichen. Jeder Kunde erhält einen „Maßanzug“, der stetig an sich veränderte Bedürfnisse angepasst wird. Für kompetente Beratung und vor allem nachhaltige und vorbildliche Betreuung sorgt Peter Popp mit seinen Kollegen. Neben dem Agenturchef kümmern sich drei weitere qualifizierte Fachkräfte um die Belange der Kunden, zudem bildet die Generalvertretung Peter Popp e.K. auch selbst Kaufleute für Versicherungen und Finanzen (Fachrichtung Finanzberatung) aus.
Allianz Generalvertretung Peter Popp e.K Fachagentur für Vorsorge & Vermögen Allianz Spezialvertrieb Telefon 0921 16 27 16 - 0 Telefax 0921 16 27 16 - 22 Mobil 0173 3 96 51 00 peter.popp@allianz.de www.allianz-popp.de Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und jederzeit nach Vereinbarung
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Bauträger sorgen für Nachschub bei Immobilienwerten Internationale Finanzmarktkrise beflügelt das Immobiliengeschäft – Luxuswohnen ebenso gefragt wie normale Einfamilienhäuser
Das Geschäft mit edlen Immobilien in Deutschlands Großstädten boomt. Das zeigte eine Auswertung des Maklerhauses Dahler & Company, über die die Immobilien-Zeitung berichtete. Die internationale Finanzmarktkrise der vergangenen Monate stimuliert das Geschäft mit Immobilien. Dabei sind nicht nur Luxusimmobilien gefragt, auch der „normale“ Hausbau ist wieder auf dem Vormarsch.
So hat im Mai 2011 eine Marktanalyse der Sparkasse und der LBS Spitzenwerte bei der Nachfrage nach Bausparverträge und Wohnimmobilien ergeben. Die eigenen vier Wände genießen in Krisenzeiten eine enorm hohe Wertschätzung, die schnellen „Profit“ abwirft – nämlich Wohnkomfort nach den eigenen Vorstellungen – und gleichzeitig eine werthaltige Kapitalanlage ist.
Zu den Unternehmen, die die Nachfrage nach neuen Wohnimmobilien, also Eigentumswohnungen oder Häusern, stillen können, gehören Bauträger. Bauträger, so die Definition des Internetportals juraforum.de, sind Bauunternehmen, die Grundstücke besitzen oder kaufen und diese überplanen, erschließen, bebauen und als fertige Immobilen verkaufen. Im Gegensatz dazu stehen Haushersteller jeglicher Art, die Häuser auf dem Grundstück des Kunden errichten. In diesem Fall ist der Kunde auch selbst für die Erschließung und Bauvorbereitung der Fläche zuständig. Bauträger können Wohnungsbaugesellschaften, BauunEhe der Bauträgervertrag zur Unterschrift ansteht, muss eine solide Finanzierung stehen. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall ternehmer, Baubetreuer,
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Die Planung gehört zur Standardleistung eines Bauträgervertrages dazu
Immobiliengesellschaften und gegebenenfalls auch Makler sein. Typisch für die meisten Bauträgerverträge ist es, dass der Bauträger Eigentümer eines Grundstücks ist und sich gegenüber dem Bauherren zur Herstellung eines Gebäudes zu einem Festpreis verpflichtet. Bauträger benötigen zur Berufsausübung eine Gewerbeerlaubnis und haben die Vorgaben der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehns- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) zu beachten. Mit dem Abschluss eines Bauträgervertrages wird sowohl das Grundstück übertragen als auch der Bauträger zur Errichtung des Gebäudes verpflichtet. Der Bauträgervertrag enthält daher sowohl Elemente eines Kauf- als auch eines Werkvertrags. Wichtigster Teil des Bauträgervertrages ist die Leistungsbeschreibung, in der die Art der Bauausführung vereinbart wird.
Bauherren sollten darauf achten, welche Leistungen im Detail in ihrem Bauträgervertrag und der dazu gehörenden Baubeschreibung enthalten sind. Auf jeden Fall sollten ganz generell die Grundstückskosten, die Kosten für das Herrichten der Baustelle, für die öffentliche und für die nicht-öffentliche Erschließung, natürlich die Gebäudekosten und die Baunebenkosten, die zur Errichtung des Gebäudes notwendig sind, enthalten sein. Des weiteren unterscheiden sich Bauträgerverträge sehr stark in den Details. Vor Abschluss des Vertrages sollten daher die Leistungsbeschreibungen exakt verglichen werden, ob etwa Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten, die Bodenbeläge, die Heizkörper, der Terrassenbelag, die Pflasterung der Zufahrt und zum Beispiel die Erstbepflanzung der Außenanlagen enthalten sind. Auch, ob ein Keller im Festpreis inkludiert ist oder der Bau zum Beispiel erst ab Oberkante Bodenplatte definiert ist, muss geklärt werden. Häufig kann der Festpreis nach Absprache durch Eigenleistungen reduziert werden. Bei der Auswahl eines Bauträgers sollten sich Bauherren stets nach dem Renommee des Unternehmens erkundigen, Referenzhäuser besuchen und wenn möglich mit aktuellen Bauherren über ihre Erfahrungen während des Bauablaufs sprechen.
Ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Die eigenen vier Wände sind beliebt wie selten zuvor. Foto: BHW
Definition: Unternehmen, die Grundstücke erwerben und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Immobilien errichten, um sie nach Fertigstellung zu verkaufen.
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Bauträger
Der Qualitätsmaßstab im schlüsselfertigen Bauen Die Hauck + Steger Projekte GmbH verwirklicht Bauträgerobjekte nach höchsten Qualitätsansprüchen Die Vorstellungen des idealen Hauses sind so grundverschieden, wie die Menschen, die ihren Traum von den eigenen vier Wänden realisieren möchten. Eines aber haben die Kunden der Hauck + Steger Projekte GmbH gemeinsam. Den Wunsch nach einem gut gestalteten und technisch durchdachten Haus, dessen Kostenobergrenze und Fertigstellungstermin schon vor Vertragsabschluss verlässlich definiert sind. Mit der Hauck + Steger Projekte GmbH bieten die beiden Diplom-Ingenieure Bruno Hauck und Siegfried Steger schon seit fast fünf Jahren in eigener Regie Privatkunden hochwertiges und individuelles Wohneigentum, das exakt auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt ist. Die Kompetenz, die Hauck und Steger rund um das Bau-
Die große Variante des Hauses Toskana
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trägergeschäft haben, basiert allerdings auf wesentlich längeren Erfahrungen. Das Büro hat vor der Gründung der eigenen Projekte-GmbH viele Jahre für andere Bauträger gearbeitet. Aus dem Wunsch heraus, dieses Know-how unter eigener Leitung und nach den eigenen Qualitätsansprüchen heraus anzuwenden, gründeten Bruno Hauck und Siegfried Steger die Hauck + Steger Projekte GmbH. In deren Rahmen verwirklichen die Architekten und Ingenieure des Teams nun Einfamilienwohnhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser und Projekte im Geschoßwohnungsbau. Dabei legen die beiden Geschäftsführer bei allen Vorhaben höchsten Wert darauf, jeden Kunden individuell zu betreuen und intensiv zu beraten. Eine hohe Qualität in der Planung, der Bauausführung, Bautechnik und der
Bauträger Bauphysik halten beide Ingenieure für eine Selbstverständlichkeit. Vom wohl durchdachten Typenhaus bis hin zum individuell geschneiderten Maßanzug ist alles möglich. Von der ersten Skizze bis zur Schlüsselübergabe ist der Wunsch des Kunden Verpflichtung für das Team der Hauck + Steger Projekte GmbH. Selbstverständlich werden alle Häuser energieeffizient gebaut, um natürliche Ressourcen zu schonen und die Nebenkosten für den Energiebedarf und Wasserverbrauch für die zukünftigen
Die Hauck + Steger Projekte GmbH hält eine reiche Auswahl von attraktiven Grundstücken für den potentiellen Kunden vor, entwickelt ganze Baugebiete, wie derzeit in Eckersdorf das ehemalige Schiessergelände, oder realisiert das Traumhaus für den Kunden auf seinem eigenen Grundstück. In Nürnberg entstehen derzeit 15 Eigentumswohnungen. In Oberasbach sind weitere 22 Einheiten in Planung. Das Tätigkeitsgebiet der Hauck + Steger Projekte GmbH erstreckt sich über die gesamte Metropolregion
Nutzer dauerhaft gering zu halten.
Nürnberg mit Schwerpunkt Bayreuth und Umgebung.
Bruno Hauck und Siegfried Steger, Geschäftsleitung Robert-Koch-Straße 20 95447 Bayreuth Telefon 0921 1 50 92 46 Fax 0921 1 50 92 48 projekte@hauck-steger.de www.hauck-steger.de Das Haus California
Das Projekt Wohnen im Maximilianshof in Nürnberg
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Bauträger
Energieeffizient und verantwortungsvoll in die Zukunft Wohnhausbau Büttner expandiert in Pegnitz – Massivhäuser für den schonenden Umgang mit Ressourcen und ein gutes Wohnklima Dipl.-Ingenieur Andreas Seidl (Mitte) mit dem Zertifikat, das ihn als „Zertifizierten Passivhausplaner“ ausweist.
Die Expansion der Wohnhausbau Büttner Massivbau GmbH geht weiter. Aktuell baut der Hausbauer in Plech im Gewerbegebiet Ottenhofen Nord auf einem 6500 m² großen Grund sein neues, rund 1500 m² großes Bürogebäude, in dem es neben den Büros Platz für Bemusterungsausstellungen und im Umfeld auch neue Musterhäuser geben wird. Besonders die Ausstellungshalle, in der die Bauherren von Wohnhausbau Büttner die Ausstattung ihres Traumhauses festlegen können, liegt dem Geschäftsführer des mittelständischen Unternehmens,
Villa Nova Industriestraße 39 91083 Baiersdorf Öffnungszeiten: Mo.- Fr. 11 bis 18 Uhr
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Werner Büttner, ebenso am Herzen, wie der geplante Schulungsraum, in dem unter anderem Workshops und Vorträge rund ums Bauen für alle Bauinteressenten veranstaltet werden können. Der Umzug soll noch in 2011 erfolgen. Damit nimmt das Unternehmen, das zum Januar 1988 als Ein-Mann-Betrieb gegründet wurde und seitdem schon mehr als 1000 Häuser in der Region gebaut hat, seine Zukunft aktiv in die Hand. Für die Zukunftsausrichtung von Büttner Massivhaus spricht nicht nur der neue Firmensitz direkt an der Autobahn A9, der einen bessere Positionierung sowohl für die südlichen als auch für die nördlichen Kundenmärkte möglich machen soll, sondern auch die qualitätsbewuss-
Tirano Bayreuther Straße 53 e-h 95503 Hummeltal Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.30 bis 18 Uhr So. 13 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
DHH Bayreuther Straße 53 e-h 95503 Hummeltal Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.30 bis 18 Uhr So. 13 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
Bauträger
So soll das neue Büro- und Verwaltungsgebäude der Wohnhausbau Büttner Massivhaus GmbH aussehen.
te und energieeffiziente Bauweise, der sich das Unternehmen seit vielen Jahren verschrieben hat. Seit kurzem hat Wohnhausbau Büttner jetzt auch einen zertifizierten Passivhausplaner im Team, der sich der kritischen Prüfung des Passivhaus Prof. Dr. Feist Institutes erfolgreich unterzogen hat. Das Passivhaus erlaubt, den Energieverbrauch und damit die Heizkosten massiv zu reduzieren (maximal 15 kWh pro m² und Jahr) und sorgt gleichzeitig für ein neues Maß an Wohnkomfort und Behaglichkeit. Die Auszeichnung von Dipl.-Ing. Andreas Seidl als zertifizierter Passivhausplaner trägt nicht nur dem langjährigen Engagement von Wohnhausbau Büttner im Bereich des energieeffizienten Neubaus Rechnung. Vor allem Bauher-
ren profitieren von der Zertifizierung der Passivhausplaner. Sie können sich auf die Kompetenz, intensive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und einem ausgeprägten energetischen und ökologischen Bewusstsein ihres Architekten verlassen. Die hohe Qualität bei der Planung der Häuser setzt sich beim Bau fort. Wohnhausbau Büttner setzt ausschließlich auf qualitativ hochwertige und langlebige Baustoffe und bevorzugt Handwerker aus der Region. Gemeinsam mit diesen Partnern setzt Wohnhausbau Büttner seine langjährige Erfahrung im Bau von massiv gemauerten Häusern zum Wohle seiner Kunden ein.
Wohnhausbau Büttner Massivhaus GmbH Bayreuther Straße 53 e-f 95503 Hummeltal Toscana Am Bahndamm 16 95503 Hummeltal Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.30 bis 18 Uhr So. 13 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
Verona Bayreuther Straße 53 e-h 95503 Hummeltal Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.30 bis 18 Uhr So. 13 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon 09201 9 94 40 Fax 09201 9 94 20 info@buettner-massivhaus.de www.buettner-massivhaus.de
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Bauträger
Entspanntes energieeffizientes Bauen mit DAN-WOOD HOUSE Hersteller in Holzständerbauweise setzt auf Qualität und verarbeitet ausschließlich hochwertige Baustoffe – zufriedene Kunden
DAN-WOOD HOUSE baut Niedrigenergie-Sparhäuser schlüsselfertig in Holzständerbauweise in kurzer Zeit (ca. 8–10 Wochen). Das Angebot berücksichtig das kleine Budget ebenso wie exklusive Wohnwünsche. Vom komfortablen Bungalow, dem gemütlichen oder großzügigen Familienhaus, dem modernen Stadthaus, der klassischen Villa oder dem Doppelhaus können alle Hausträume erfüllt werden. Und auch der Stil ist variabel: Ob Landhausstil, klassische Architektur oder Anleihe am Bauhausstil – für jeden Geschmack findet sich das passende Haus. Neben der großen Hausvielfalt – mehr als 120 Häuser finden sich in den Katalogen und unter danwood.de – ist die energieeffiziente Bauweise und Ausstattung der Häuser ein Pluspunkt, den das Unternehmen mit Generalagentur in Bayreuth-Thiergarten hat. DAN-WOOD HOUSE setzt bei seinen schlüsselfertig gelieferten Häusern auf eine hohe Verarbeitungsqualität – gepaart mit einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis und einer transparenten Preispolitik. In DAN-WOOD-Häusern werden ausschließlich hochwertige Baustoffe verwendet. Markenprodukte von VAILLANT, VELUX, BRAAS, CREATON, ETERNIT, GEBERIT, KNAUF, REHAU, ROTO, CAPAROL, STO, NIBE, WOLF, HANSGROHE und vielen anderen bekannten Marken sind die “BAUSTEINE” in einem DAN-WOOD-Haus.
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Für die Region Oberfranken und Landkreis Tirschenreuth ist Alexander Mühling Ihr Ansprechpartner für DANWOOD HOUSE. Er erstellt Ihnen gerne ein individuelles und unverbindliches Angebot.
Alexander Mühling DAN-WOOD HOUSE Generalvertrieb DAN-WOOD Bayreuth Fanggasse 8 95448 Bayreuth Mobil 0171 7 71 44 22 Telefon 09201 79 60 20 Fax 09201 79 60 22 muehling@danwood.de www.danwood.de Unser DAN-WOOD-MUSTERHAUS finden Sie in der Caspar-Wilhelm-Rauh-Straße 3, 95502 Himmelkron. Die Öffnungszeiten: Sa. + So.: 13.30 bis 17 Uhr und nach individueller Vereinbarung
Fertighaus
Individuelle Planung mit den Vorteilen eines Fertighauses Wolf System GmbH bietet ein ausgereiftes System und eine absolut persönliche Gestaltung – gesundes Familienunternehmen Fertighaus = Typenhaus. Diese Gleichung hat Wolf System GmbH seit vielen Jahren erweitert. Das mittelständische Unternehmen, das in 2012 seinen 50. Geburtstag feiert, realisiert längst individuelle Fertighäuser ganz nach den persönlichen Vorstellungen der Kunden. In der Kombination mit den Vorteilen eines Fertighauses – die schnelle Bauzeit und ein ausgereiftes System – und der Bonität des gesunden Familienunternehmens kann Thorsten Held, Handelsvertreter für Wolf System GmbH mit Sitz in Schnabelwaid, Bauherren ein attraktives Gesamtpaket anbieten. Zu diesem Paket gehört für den gelernten Kaufmann und technischen Zeichner vor allem auch viel Service. Neben der kompletten Abwicklung des Hausbaus bietet Held, der bei Wolf System GmbH auch Teamleiter für ganz Franken und die nördliche Oberpfalz ist, seinen Kunden zum Beispiel einen Grundstücks- und einen Finanzierungsservice mit an. Außerdem plant er gemeinsam mit einem Bayreuther Architekten aktuell eigene Baugebiete, so dass die Kunden Grundstück und Haus aus einer Hand bekommen können. Thorsten Held hat viel Erfahrung im Fertighausbau, alleine er hat in den vergangenen Jahren in der Region Bayreuth 160 Häuser für seine Kunden realisiert. Musterhauseröffnung im Dezember Die hohe Qualität die Wolf System GmbH seinen Kunden bietet, kann ab Mitte Dezember persönlich ein Augenschein genommen werden. Dann eröffnet Thorsten Held in Pegnitz an der Cranachstraße ein Musterhaus. Übrigens: Wolf System GmbH hat jüngst ein neues, hochmodernes Werk in Osterhofen (Niederbayern) eröffnet, in dem die dreischaligen Wandelemente produziert werden, und verfügt auch über eigene Montagekolonnen. Damit garantiert das Familienunternehmen, das übrigens mit einem Bonitätsindex von 1,2 geratet wird, gleichbleibend hohe Qualität.
Thorsten Held Handelsvertretung Bahnhofstraße 1 91289 Schnabelwaid Telefon 09270 91 91 87 Fax 09270 91 91 86 Mobil 0177 8 92 92 65 thorsten.held@wolfsystem.de Wolf System GmbH Am Stadtwald 20 94486 Osterhofen Telefon 09932 37-0 Fax 09932 28 93 www.wolfhaus.de
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Die Kunst zu Planen und die Technik zu Bauen Architekten sind Partner der Bauherren in allen Fragen rund um die Planung von Gebäuden
Der Streit ist beinahe so alt wie das Bauen selbst: Was ist Architektur? Was unterscheidet die Kunst zu Planen vom normalen Bauen? Was kann und was muss ein Architekt leisten? Ist er ein Künstler oder doch eher ein Techniker? Fakt ist, dass die Baumeister berühmter Gebäude meist ebenso berühmt wurden oder noch sind, wie die Gebilde selbst. Diese Architekten haben durch ihre Planungen bei den Gebäuden eine besondere gestalterische Qualität erreicht, die viele Menschen begeistert. Ein herrlich sanierter Altbau und Beispiel toller Architektur.
Heute muss ein erfolgreicher Architekt vor allem die Bedürfnisse seiner Kunden und die Anforderungen, die an das zu planende Objekt gestellt werden, exakt herausfinden und dann in einen gelungenen Entwurf umsetzen. Egal, ob es sich um eine Luxusvilla oder einen Produktionsstandort, um eine Kindertagesstätte oder um ein schlichtes Einfamilienhaus handelt. Und ganz selbstverständlich muss ein verantwortungsvoller Architekt heute so planen, dass das Gebäude energieeffizient ist und Res-
sourcen schonend gebaut wird. Seit einiger Zeit spielen auch die Integration des Bauwerkes in die Umwelt und das Umfeld sowie die Wechselwirkungen des Objektes mit der Umgebung eine Rolle. Zeitgenössische Architektur verfolgt häufig das Ziel, die notwendige Funktionalität mit einer außergewöhnlichen Form zu verbinden.
So unterschiedlich die Stile …
… so gestalterisch wertvoll sind beide Hausvarianten.
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Architekten
Kundenwunsch als Maßstab – eine Manufaktur für jede Bauaufgabe Hauck + Steger Architektur bieten individuelle Betreuung von der ersten Idee bis zum realisierten Traum
Wohnen in Vollendung
Architektur für den Kunden. Technik für die Zukunft. Kosten und Termine als Versprechen. Mit diesen drei Aussagen beschreibt Hauck + Steger Architektur die Philosophie, nach der die Inhaber Bruno Hauck und Siegfried Steger seit über 20 Jahren erfolgreich arbeiten. Das Architekturbüro, das zehn Ingenieure und Bautechniker beschäftigt, ist deutschlandweit im Einsatz, seine Gebäude und Bauwerke wurden schon mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. Dennoch ist und bleibt Hauck + Steger Architektur ein Architekturbüro für jeden einzelnen Kundenwunsch. So wird der Neubau eines Einfamilienwohnhauses ebenso intensiv betreut wie die Sanierung denkmalgeschützter Bauwerke bis hin zur Errichtung größerer Industrie- und Gewerbebauten und Wohnanlagen. Die sorgfältig abgestimmte personelle Besetzung macht das besondere Arbeiten, die hohe Effizienz und die kreative Kraft des Architekturbüros aus. So achtet Diplom-Ingenieur Bruno Hauck darauf, dass die technische Abteilung stets von einem eingespielten Team mit einem Höchstmaß an Berufserfahrung betreut wird. Die Entwurfsabteilung profitiert von jungen Köpfen mit Sinn für Gestaltung, Zeitgeist und Stil. In ausgewählten Spezialbereichen greift ein über Jahre bewährtes Netzwerk von hochkompeten-
ten Baufachleuten, um auch anspruchsvollste Aufgabenstellungen präzise zu lösen. Als wichtige Ergänzung zum täglichen Baubetrieb nehmen Bruno Hauck und sein Team immer wieder erfolgreich an Wettbewerben teil. Daher schmücken auch zahlreiche Auszeichnungen das Büro, das bereits 1982 gegründet wurde. Wettbewerbsgewinne, wie die Sanierung des Hauptsitzes der Oberfrankenstiftung und der Neubau des Kindergartens Bayreuth-Saas wurden als „hervorragende Beispiele moderner Baukunst in Oberfranken“ ausgezeichnet. Der kürzlich fertiggestellte Neubau der neuen Polizeieinsatzzentrale für Oberfranken repräsentiert eindrucksvoll die hohe Kompetenz von Hauck + Steger Architektur. Schon diese drei Beispiele zeigen, wie breit das architektonische Spektrum des Büros mit Sitz in der Robert-Koch-Straße in Bayreuth ist. Die Tätigkeitsfelder reichen hierbei vom Entwurf über die Betreuung der Bauausführung bis hin zu Aufgabenstellungen in den Bereichen Stadtplanung, Bauleitplanung, Projektentwicklung und Sachverständigentätigkeit.
Bruno Hauck, Dipl.-Ing., Architekt Siegfried Steger, Dipl.-Ing. (FH), Architekt Robert-Koch-Straße 20 95447 Bayreuth Telefon 0921 50 73 77 90 Fax 0921 5 07 37 79 99 info@hauck-steger.de www.hauck-steger.de
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Architekten
Kreative Köpfe mit Sinn für Design und Qualität in der Bauausführung Holzmüller Architektur baut seit 25 Jahren Gebäude für die unterschiedlichsten Ansprüche
Kinderkrippe Creußen (2011)
Studentenwohnanlage Rückertsraum (2011)
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Hotelanlage in Freising (2009)
Architekten um einen ersten Eindruck zu ermöglichen, Konstruktionen erdacht und mögliche Detaillösungen in Betracht bezogen. Hat sich der Kunde für einen Entwurf entschieden, wird dieser konkretisiert und detailliert ausgearbeitet.
Studentenwohnanlage Casa Campus Bayreuth (2011)
Seit mehr als 25 Jahren ist Architekt Thomas Holzmüller mit seinem Büro Holzmüller Architektur ein anerkannter und gefragter Planer bei seinen Kunden, sein Kundenstamm reicht weit über Bayreuth hinaus.
Damit endet das Dienstleistungsangebot des zehnköpfigen Teams aber nicht. Auch das Lenken, Überwachen und das Kontrollieren der Umsetzung gehören für Thomas Holzmüller und seine Mitarbeiter zu den wesentlichen Kernaufgaben dazu. Schließlich soll das Ergebnis für den Kunden optimal sein.
Bei Thomas Holzmüller spielt die kreative Idee zu der von den Kunden gestellten Aufgabe eine große Rolle. Egal, ob es eine Studentenappartementanlage oder eine Kirche ist, ein Hotel oder eine Kinderkrippe. In dem Architekturbüro an der Scheffelstraße arbeiten zehn kreative Köpfe daran, die Aufgabe des Kunden schnell und gründlich zu erfassen, die Arbeitschritte genau zu definieren und exakt zu formulieren. Erst dann werden erste Skizzen entwickelt, Architekt Thomas Holzmüller
holzmuller ARCHITEKTUR
Bürogebäude Holzmüller Architektur
Dipl.-Ingenieur (fh) Thomas Holzmüller Architekt bdb Scheffelstrasse 46 95445 Bayreuth
Wohnanlage Glasenweiher (2008)
Telefon 0921 74 74 90 Fax 0921 7 47 49 22 info@arch-holzmueller.de www.arch-holzmueller.de
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Die Symbiose aus Planung und Gestaltung der Innenräume Innenarchitekten sind die Spezialisten für harmonische Raumstrukturen und -proportionen
Ob privater Wohnungsbau, Kulturbau, Verwaltungsbau, möbelschreinereien, die zum einen die Ideen der Innender Bau von Freizeit- und Wellnesseinrichtungen oder architekten aufgreifen, zum anderen deren Vorstellungen Möbeldesign – der Tätigkeitsbereich der Innenarchitek- mit den Erfahrungen aus der Praxisarbeit verknüpfen. ten ist breit gefächert. An erster Stelle stehen Planung Auch für Innenarchitekten gelten scharfe Bedingungen und Gestaltung von Räumen, ebenso sind Innenarchitek- im Wettbewerb. Fortschreitende Technisierung und erten aber auch Spezialisten wenn es um die Entwicklung weiterte Kundenbedürfnisse dominieren den Markt und von Raumstrukturen und -proportionen oder von funk- fordern zusätzliche Qualifikationen. Neben den planetionalen Nutzungseinheiten geht. Dieses gilt sowohl für rischen und überwachenden Tätigkeiten ergänzen desNeubauten als auch für Umbauten, Restaurierungen oder halb viele Innenarchitekten ihr Leistungsangebot durch Umnutzung von bestehenden Gebäuden. vielfältige Dienstleistungen aus verwandten und angrenAm Anfang steht immer die intensive Auseinandersetzung zenden Berufen und Branchen. Dazu gehören etwa die mit den Menschen, die die Räume nutzen werden. Für Wohnberatung, die Denkmalpflege, Machbarkeitsstudien, deren Wohlbefinden sind psychische und soziale Aspekte das Sachverständigenwesen oder sogar Facility Manageverantwortungsvoll in den Planungsprozess zu integrie- ment. Die Dienstleistungen werden als Erweiterung und ren. Ergänzung der planerischen Tätigkeit angeboten, als eiWelcher Art auch immer Bauvorhaben sind – jede Planung genständige Leistung oder auch in der Kooperation mit zielt auf eine wirtschaftliche und ökologische Ausführung anderen Planern. Die Honorierung dieser Tätigkeiten ab. Dabei werden techerfolgt in der Regel nicht nische und konstruktive nach der „HonorarordZusammenhänge berücknung für Architekten und sichtigt. Innenarchitekten Ingenieure HOAI“. Die nutzen künstlerisch-äsKompetenz und Qualifithetische Mittel um ein zierung auf den zusätzliindividuelles, unverwechchen Gebieten erwerben selbares Raummilieu zu sich Innenarchitekten schaffen. Dazu gehört durch Zweit- und Aufbauder kreative Umgang mit studiengänge, durch perden Gestaltungselemenmanente Weiterbildung ten Material, Farbe und und durch langjährige Licht. Kongeniale Partner Praxiserfahrung. Individuelle Wandgestaltung mit Tapeten aus der Kollektion der Innenarchitekten sind SCALA von Ulf Moritz der Marburger Tapetenfabrik. häufig spezialisierte Maß
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Quelle: BDIA
Foto: Marburger Tapetenfabrik
Innenarchitektur/Möbelbau
Handwerkliche Perfektion ergänzt Innenarchitektur Die Schreinerei Heidenreich aus Gesees präsentiert maßgefertigte Einrichtungen statt Wohnlösungen von der Stange Die Leistungen eines Innenarchitekten werden von einer leistungsfähigen Schreinerei wie beispielsweise Schreinerei Heidenreich in Bayreuth/Gesees vervollständigt.
Ankleidezimmer
Foto: CABINET
Seit 85 Jahren fertigt das Oberfränkische Traditionsunternehmen Möbel, Inneneinrichtung, Praxis,- Büro- und Objektausstattung auch weit über die Grenzen Bayreuths hinaus. Günter Heidenreich, der kreative Kopf der Schreinerei, ist seit über 30 Jahren erfolgreich darauf spezialisiert, individuelle Lösungen zu entwerfen. Dies kann ein Einbau für eine schwierige Raumsituation sein, eine Wohnungseinrichtung für eine Familie, die keine „Lösung von der Stange“ haben möchte oder ein schönes, individuelles
Raumteiler als Wohnzimmereinbau
Einzelmöbel. Ergänzt wird das breite Angebotsspektrum von CABINETEinbauschränken nach Maß. Einem Gleittürensystem für höchste Ansprüche in nahezu unbegrenzter Variationsvielfalt. Unterstützt wird Günter Heidenreich von seinem 15-köpfigen Team. „Wir ziehen alle an einem Strang. Kundenzufriedenheit steht bei uns an oberster Stelle“ so Günter Heidenreich.
Empfangstresen Arztpraxis
Foto: Heidenreich
Dass dies keine leeren Worte sind, zeigen die KundenZufriedenheits-Befragungen, die das Unternehmen schon seit vielen Jahren regelmäßig durchführt. Stets werden die Freundlichkeit, der hervorragende Kundenservice und die exzellente Schreinerarbeit gelobt.
Foto: CABINET
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Das Aufgabenspektrum steigt mit der Nachfrage nach Maklerdiensten Das schwierige Geschäft der Immobilienmakler – Alleinauftrag erwünscht
Die Branche der Immobilienmakler hat in den vergangenen Jahren eine ungeheure Nachfrage erfahren. Viele Makler haben ihr Dienstleistungsspektrum deutlich erweitert und sehen ihre Aufgabe nicht nur darin, eine Immobilie zu vermitteln. Unter anderem verwalten und finanzieren sie Grundstücke, Häuser und Wohnungen und auch gewerbliche Objekte. Immobilienmakler sind, wie andere Makler auch, selbstständige und unabhängige Mittler zwischen Anbietern von Immobilien und Nachfragern nach Immobilien. Tatsächlich unterscheidet Immobilienmakler von Maklern anderer Branchen aber, dass das Vermitteln ausschließlich auf der Grundlage des Erfolgsprinzips stattfindet. Für den Makler besteht ein Provisionsanspruch also nur, wenn durch seine Bemühungen ein wirksamer Vertrag zwischen den beiden, von ihm zusammengeführten Parteien zustande gekommen ist. Das Interesse von Maklern und ihren Auftraggebern ist insofern identisch, als beide den Erfolgseintritt, also einen Vertragsabschluss anstreben. Der Makler handelt somit im Interesse seiner Auftraggeber, wenn er diese hinsichtlich der erzielbaren Preise für die angebotenen Objekte unter Berücksichtigung der jeweils tatsächlich gegebenen Marktlage richtig berät und sich eine Rechtsposition verschafft, die es ihm ermöglicht, im eigenen und im Auftraggeberinteresse den erteilten Auftrag intensiv zu bearbeiten. Das Problem, mit dem es ein deutscher Immobilienmakler zu tun hat, besteht darin, dass er nach dem gesetzlichen Leitbild des Maklerrechts im BGB (§652 BGB) nicht zum tätig werden verpflichtet ist. Andererseits ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, eine erbrachte Maklerleistung, die zum Erfolg führen würde, vom Makler ab-
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zunehmen. Wenn der Makler also einen Interessenten beigebracht hat, der zu den Bedingungen des Auftraggebers die angebotene Immobilie erwerben würde, kann sich der Auftraggeber legitim willkürlich verhalten und einen Vertragsabschluss verweigern. Er kann jederzeit die Angebotsbedingungen erschweren, eine größere Anzahl weiterer Makler einschalten, Interessenten ablehnen. Das bedeutet, so die Einschätzung des Expertenportals brainguide, dass Makler auch im Interesse ihrer Auftraggeber vom Gesetz abweichende Maklerverträge schließen müssen, wenn sie nicht ein unüberschaubares Kostenrisiko eingehen wollen. In der Praxis hat sich deshalb der sogenannte Alleinauftrag als normale Vertragsgrundlage zwischen Auftraggeber und Makler herausgebildet. Einerseits verpflichtet sich der Makler zum Tätigwerden und der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, von der Einschaltung weiterer Makler Abstand zu nehmen. Verpflichtet sich der Auftraggeber darüber hinaus, dem Makler die Verhandlungsführung mit allen Interessenten zu überlassen, auch solchen, die nicht der Makler selbst angeworben hat, dann spricht man von einem sogenannten qualifizierten Alleinauftrag.
Sind die Schlüssel übergeben, ist das Geschäft des Maklers erfolgreich abgeschlossen.
Immobilienmakler
Ihr kompetenter Ansprechpartner: Hofmann Immobilien GmbH & Co. KG Seit fast nunmehr 15 Jahren ist Hofmann Immobilien GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Meistersingerstraße 2, in Bayreuth durch die Geschäftsführer Jutta Grabowski und Thomas Grabowski und ihren Mitarbeitern vertreten. Hier werden Sie bestens beraten, wenn es um Immobilien geht, ob es der Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung, die Projektentwicklung oder die Sanierungskonzeption ist. Bei Hofmann Immobilien GmbH & Co. KG wird Seriosität, Freundlichkeit und Kundenzufriedenheit groß geschrieben. Durch die langjährige Berufserfahrung verfügt Hofmann Immobilien GmbH & Co. KG über eine große Datenbank von Interessenten, was zu einer hohen Verkaufs- und Vermietungsrate führt.
Jutta Grabowski, Geschäftsführerin
Bei der Vermietung von Objekten bietet das Unternehmen ein kostenfreies Rundum-Sorglospaket für den Vermieter an. Darin enthalten ist die Abnahme und Übergabe des Objektes, die Exposé Erstellung, die Veröffentlichungen auf den bekanntesten Immobilienplattformen als auch auf der eigenen Internetseite (www.immobilien-bayreuth. net), die Besichtigungstermine, das Vorbereiten der Mietverträge und darüber hinaus auch die Koordination von Renovierungsarbeiten. Aber auch die Serviceleistungen beim Verkauf können sich sehen lassen. Hier stehen die Wünsche des Kunden ganz oben auf der Liste. Ähnlich wie bei der Vermietung wird ein ausführliches Verkaufsexposé erstellt, das Objekt auf Immobilienplattformen präsentiert, Besichtigungstermine durchgeführt und zu guter letzt die Kaufvertragsvorbereitung und der erfolgreiche Abschluss beim Notar. Unter anderem war Hofmann Immobilien GmbH & Co. KG auch schon im Fernsehen vertreten. Der Sender VOX war mit seiner Sendung „mieten, kaufen, wohnen“ in Bayreuth zu Besuch. Die Mitarbeiter wurden bei Besichtigungsterminen vor Ort begleitet wodurch man einen Einblick in das Tagesgeschäft eines Immobilienmaklers bekam.
Thomas Grabowski, Geschäftführer
Karl-Heinz Schmidt, Freier Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien
Meistersingerstrasse 2 95444 Bayreuth Telefon 0921 7 93 15 08 Fax 0921 7 93 15 09 info@immobilien-bayreuth.net www.immobilien-bayreuth.net
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Inhaltsverzeichnis Bankrecht
Arbeitsrecht Anton . Heinekamp . Teufel
2
Dr. König, Heinold und Kollegen
Ecovis L + C
8
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Heribert Karsch
26
Rechtsanwältinnen Elisabeth Bernreuther + Doris Benker-Roth
29
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rechtsanwalt Peter Schinke
37
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44 Kanzlei Nicklas
99
Kanzlei Nicklas
40
99
Bau- und Architektenrecht Ecovis L + C
8
Elsner, Winkler & Kollegen
12
Rechtsanwaltskanzlei Paessler
21
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44 Kanzlei Nicklas
Arzt- und Apothekenrecht Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44 Anton . Heinekamp . Teufel
2
Beamtenrecht Dr. König, Heinold und Kollegen
Arzthaftungsrecht Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Dr. König, Heinold und Kollegen
Rechtsanwalt Peter Schinke 40
40
Betriebsverfassungsrecht Ecovis L + C
Ausländerrecht
99
8 37
Brauereirecht Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
92
Bußgeldrecht
Familienrecht
Rechtsanwältinnen Elisabeth Bernreuther + Doris Benker-Roth
29
Ecovis L + C
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Computer- und Medienrecht Kanzlei Nicklas
99
8
Erk & Partner
19
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Rechtsanwältinnen Elisabeth Bernreuther + Doris Benker-Roth
29
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44 Kanzlei Nicklas
99
Erbrecht Anton . Heinekamp . Teufel
2
Ecovis L + C
8
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Dr. ZEITLER Rechtsanwaltskanzlei
16
Erk & Partner
19
Heribert Karsch
26
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44 Kanzlei Nicklas
99
Forderungseinzug Anton . Heinekamp . Teufel
2
Ecovis L + C
8
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Gesellschaftsrecht Heribert Karsch
26
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Erschließungsrecht Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Erschließungsbeitragsrecht Rechtsanwaltskanzlei Paessler
Handelsvertreterrecht Rechtsanwaltskanzlei Paessler
21
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44 21
93
Inhaltsverzeichnis Handels- und Gesellschaftsrecht Anton . Heinekamp . Teufel Dr. König, Heinold und Kollegen
Maklerrecht 2
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Markenrecht Anton . Heinekamp . Teufel
2
Immisionsschutzrecht
Ecovis L + C
8
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Kayser & Cobet
Immobilien-/gewerbliches Mietrecht
Mediation
Anton . Heinekamp . Teufel
2
Ecovis L + C
Ecovis L + C
8
Erk & Partner
Rechtsanwaltskanzlei Paessler
21
36
8 19
Medizinrecht Insolvenzrecht Anton . Heinekamp . Teufel
2
Ecovis L + C
8
Elsner, Winkler & Kollegen
12
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Heribert Karsch
26
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Kanzlei Nicklas
99
Kommunalrecht Dr. König, Heinold und Kollegen
Miet- und Wohnungseigentumsrecht 40
Kündigungsschutzrecht
Rechtsanwaltskanzlei Paessler
21
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44 Rechtsanwalt Peter Schinke
94
37
Kanzlei Nicklas
99
Notare Die Notare der Region
Schul- und Prüfungsrecht 49
Öffentliches Recht Ebersberger, Meisen & Coll.
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Sozialrecht Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Opferrecht
Sozialversicherungsrecht
Rechtsanwältinnen Elisabeth Bernreuther + Doris Benker-Roth
23
Ecovis L + C
Sportstrafrecht
Patentrecht Kayser & Cobet
Ecovis L + C
8
34
Steuerrecht
Presserecht Ebersberger, Meisen & Coll.
8
29
Ecovis L + C 23
Recht der neuen Medien
8
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rechtsanwalt Peter Schinke
37
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Steuerstrafrecht Schadensregulierung Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Anton . Heinekamp . Teufel
2
Ecovis L + C
8
Heribert Karsch
26
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
95
Inhaltsverzeichnis Strafrecht
Urheberrecht
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Rechtsanwältinnen Elisabeth Bernreuther + Doris Benker-Roth
29
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
37
2
Umweltrecht Anton . Heinekamp . Teufel
Verfassungsrecht Ecovis L + C
Transportrecht Anton . Heinekamp . Teufel
8
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Tarifvertragsrecht Rechtsanwalt Peter Schinke
Ecovis L + C
2
8
Verkehrsrecht Anton . Heinekamp . Teufel
2
Elsner, Winkler & Kollegen
12
Erk & Partner
19
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Kanzlei Nicklas
99
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Versicherungsrecht Unfallregulierung Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Unternehmensrecht Ecovis L + C Heribert Karsch
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Vertragsrecht 8 26
Ecovis L + C
8
Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Dr. König, Heinold und Kollegen
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
96
Verwaltungsrecht Dr. Kรถnig, Heinold und Kollegen
40
Wettbewerbsrecht Anton . Heinekamp . Teufel
2
Ecovis L + C
8
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Wirtschaftsjuristen Elsner, Winkler & Kollegen
12
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Wirtschaftsrecht Ebersberger, Meisen & Coll.
23
Dr. Kรถnig, Heinold und Kollegen
40
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Wirtschaftsstrafrecht Ecovis L + C Dr. Kรถnig, Heinold und Kollegen
8 40
Wirtschaftsverwaltungsrecht Anton . Heinekamp . Teufel
2
Ecovis L + C
8
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Inhaltsverzeichnis Datenschutz FRT Consult GmbH
Versicherungsvermittler 47
Steuerberater Ecovis L + C Heribert Karsch (für Heilberufe)
DANV/DKV-Gebietsrepräsentanz 72 W. Heim & Sohn
73
Peter Popp e.K. Allianz-Spezialvertrieb
75
8 26
Bauträger
Rosenschon.Sperber.Grimme.Henker 44
Hauck + Steger Projekte GmbH
78
Kanzlei Wolfgang Röthel
51
Wohnhausbau Büttner Massivhaus GmbH
80
Rosenschon.Stiefler.Waha Partnerschaft
53
DAN-Wood House
82
Wolf System GmbH
83
Kapital und Versicherungen VR-Bank Bayreuth
56
Architektur
Sparkasse Bayreuth
58
Hauck + Steger Architektur
85
Holzmüller Architektur
86
Baufinanzierung Interhyp 62
Innenarchitektur Schreinerei Heidenreich
89
Versicherungsmakler vfm Versicherungs- und Finanzmanagement
66
Immobilienmakler
Versicherungsbüro Uwe Dressel
68
Hofmann Immobilien
Dieter Illa Versicherungsfachmann
69
98
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Bayreuth
NICKLAS & KOLLEGEN
Kulmbach
Fachanwaltskanzlei
Pegnitz
Ihre Spezialisten für Erb- und Familienrecht Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Wolfgang Nicklas
Ruth Wegehenkel
- Fachanwalt für Erb-, Familien- und Arbeitsrecht
- Fachanwältin für Familienrecht
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: - Bank- und Versicherungsrecht - Bau- und Verkehrsrecht
Seit nahezu 30 Jahren ist Wolfgang Nicklas zugelassener Anwalt und bei allen Landes- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik zugelassen.
Ihr gutes Recht ist unser Antrieb Seit nahezu 30 Jahren verstehen wir uns als Dienstleister mit dem erklärten Ziel, jedem Ratsuchenden in allen rechtlichen Fragestellungen umfassend zu informieren und ihm konkrete Vorschläge zur Lösung seines Problems zu unterbreiten. Unser erklärtes Ziel ist es die Dienstleistung in den Vordergrund zu stellen. Aufgrund der Nähe der Standorte ist es unseren Mitarbeitern möglich, das gesamte Spektrum rechtlicher Fragen, in welchen unsere Kanzlei beratend tätig wird, abzudecken. Von entscheidender Bedeutung ist es für uns, den Mandanten in rechtlich kompetenter und zugleich auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Art und Weise zu beraten und auch als persönliche Gesprächspartner jederzeit zur Verfügung zu stehen. Diesem Umstand versuchen wir durch Aufteilung der Referate in Fachanwaltstätigkeits- und
Spinnereistraße 7 95445 Bayreuth Tel 0921-76 19 19 Fax 0921-76 19 21 E-Mail info@rechtsanwalt-nicklas.de
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: - Medizinrecht - Miet- und Pachtrecht - Computer- und Medienrecht - Allgemeines Zivilrecht
Seit Januar 2008 ist Ruth Wegehenkel zusammen mit Dr. Jürgen Roderer (Facharzt für Orthopädie und ehrenamtlicher Richter des Landessozialgerichtes in München) u.a. in dem Bereich Medizinrecht tätig.
Interessenschwerpunkte einerseits und durch mandantenfreundliche Kanzleizeiten andererseits, Rechnung zu tragen. Ein weiterer Punkt unserer Bemühungen um qualifizierte Dienstleistungen ist die Einrichtung einer kanzleieigenen Beratungshotline, sowie die Beratung via E-Mail.
Immer gut beraten Unsere relativ kleine Struktur erlaubt es uns, flexibel und zeitnah auf die Anfragen unserer Mandanten zu reagieren und uns intensiv mit den aufgeworfenen Fragen zu befassen. Dies wird von unserem Bestreben, verstärkt auch die E-Mail zur Kommunikation mit dem Mandanten einzusetzen, unterstützt. Wir legen Wert darauf, wo immer es möglich ist, eine außergerichtliche praxisnahe und schnelle Lösung der Probleme unseres Mandanten herbeizuführen.
Gabelsbergerstraße 14 95326 Kulmbach Tel 09221-90 40 60 Fax 09221-90 40 65 E-Mail info@rechtsanwalt-nicklas.de
Hauptstr. 57 91257 Pegnitz Tel 09241-80 90 30 6 Fax 09241-80 90 30 7 99
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