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Alles Wichtige zur Arbeitszeiterfassung

Homeoffice, Arbeiten im Park, flexible Arbeitszeiten – bei diesen modernen Schlagworten scheint die «Arbeitszeiterfassung» wie ein Relikt aus alter Zeit, der Begriff klingt nach Stempeluhren und gestrengen Chefs. Doch gerade, weil die Arbeitnehmenden nicht mehr ausschliesslich auf dem Betriebsgelände zu finden sind, ist es umso wichtiger, dass die Arbeitszeit sauber und transparent erfasst wird. Denn der Grund dafür ist noch der Alte – die Arbeitszeiterfassung stellt die Gesundheit der Mitarbeitenden sicher. Geregelt ist diese im Arbeitsgesetz. Die wichtigsten Informationen zur Arbeitszeiterfassung in der Schweiz haben wir Ihnen zusammengestellt.

>> Alain Zanolari | schmid + siegenthaler consulting GmbH

Das Schweizer Arbeitsgesetz ist umfassend und regelt sehr viel, von der wöchentlichen Arbeitszeit über die Nachtarbeit, Feiertage und Ferien bis hin zu den Ausnahmen je nach Branche. Und es verlangt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit in geeigneter Weise erfassen und zur Verfügung halten müssen. Diese Dokumente müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt und auf Wunsch dem Arbeitsinspektorat vorgelegt werden können.

Die entsprechenden Gesetze hat das Staatssekretariat für Wirtschaft hier zusammengestellt: tinyurl.com/tsm22-2-arbeitszeiterfassung

Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz vor?

Das Arbeitsgesetz spricht von drei Varianten der Arbeitszeiterfassung: ▪ Systematische Arbeitszeiterfassung

Diese gilt als Standard, hier wird die Uhrzeit zum Arbeitsbeginn und die Zeit bei

Arbeitsschluss notiert. Zudem müssen alle

Pausen gesondert erfasst werden, die länger als 30 Minuten dauern. Überzeit, Ruhetage und Feiertage werden dort ebenfalls festgehalten. Diese Form der Zeiterfassung ist die häufigste in der Schweiz, verschiedene spezialisierte Software-Anbieter verfügen über entsprechende Lösungen, die sie Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen. ▪ Vereinfachte Arbeitszeiterfassung

Für diese reicht es, die täglich geleistete

Arbeitszeit zu notieren. Bei Nacht- und

Sonntagsarbeit sind jedoch zusätzlich auch Anfang und Ende dieser Arbeitseinsätze zu dokumentieren. Die vereinfachte

Arbeitszeiterfassung kommt dann zum

Tragen, wenn flexibel gearbeitet wird und es zu aufwendig wäre, jeden Block einzeln einzutragen.

Generell gilt diese bei Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitenden oder in Branchen, in denen dies zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften so vereinbart wurde. Arbeitnehmende dürfen die Arbeitszeit aber trotzdem systematisch erfassen, dafür muss der Arbeitgeber ein geeignetes Instrument zur Verfügung stellen. ▪ Verzicht auf Arbeitszeiterfassung

Diese Variante ist nur dann möglich, wenn ein GAV (Gesamtarbeitsvertrag) vorhanden ist, der die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Dabei müssen die Arbeitnehmenden brutto mehr als CHF 120'000/Jahr verdienen und ihre Arbeit zu mehr als 50 Prozent autonom organisieren können. Die genauen

Regelungen zum Verzicht sind im Art. 73a

ArGV 1 zu finden.

Für wen gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

In allen Arbeitsverhältnissen, die dem Arbeitsgesetz unterliegen, muss auch die Arbeitszeit erfasst werden. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen, für die das Arbeitsgesetz nicht oder mit Einschränkungen gilt. Es handelt sich dabei z. B. um die Landwirtschaft und ähnliche Bereiche wie die Fischerei oder die Pflanzenaufzucht.

Unabhängig davon gelten für das oberste Kader aller Unternehmen die Vorgaben zu den Arbeits- und Ruhezeiten nicht, sofern diese Personen den Geschäftsgang massgeblich beeinflussen können.

Wie können Arbeitszeiten erfasst werden?

Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, diese reichen von einfachen handschriftlichen Notizen über Excel-Listen bis hin zu hochmodernen Systemen für die Zeiterfassung, stationär oder mobil. Wenn die Arbeit aufgrund von Schichtplänen oder fixen Arbeitszeiten geleistet wird, reichen unter Umständen auch diese Pläne bereits als Arbeitszeiterfassung, sofern Fehlzeiten ebenfalls erfasst werden.

Technische Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung

Die bekannteste Form der elektronischen Erfassung ist der Nachfolger der Stempeluhr, welche mit einem Schlüssel oder einem Badge aktiviert wird und auch meist als Eingangskontrolle fungiert. Sehr oft erfassen die Arbeitnehmenden heute stattdessen die Zeiten aktiv in einer Software am Computer oder über das mobile Gerät. Auch gibt es die Lösung, dass die Arbeitnehmenden bzw. deren Smartphones oder Badges beim Eingang automatisch erfasst werden und die Personen beim Rausgehen auch wieder so abgemeldet werden.

HR- und Zeiterfassungs-Systeme für das perfekte Personalmanagement

Mitarbeitende sind wertvolles Kapital, das entsprechend gut betreut werden möchte. Deshalb sprechen viele auch bereits von «Human Capital» und nicht mehr von «Human Resources», also von Kapital statt von Rohstoffen. Besonders wenn es um Rekrutierung, Personalmanagement und Zeiterfassung geht, helfen Ihnen moderne Software-Lösungen, die wichtigen Aufgaben der Personalabteilung effizient und zeitsparend zu erledigen.

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Der Autor

Alain Zanolari ist Redaktor des topsoft Fachmagazins und der Online-Plattform topsoft.ch www.topsoft.ch

topsoft Marktübersicht Zeiterfassung und Projektmanagement www.topsoft.ch/zeiterfassung

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