Bad Säckingen
Romantische Töne im Südschwarzwald Angebote für Stadterlebnisse
Bad Säckingen Angebote für Stadterlebnisse
Romantische Stunden zu zweit ………………………………………………………… 3 Fit & aktiv………………………………………………………………………………… 3 Auszeit für Freundinnen………………………………………………………………… 4 Happy Birthday…………………………………………………………………………… 4 KulturErlebnis…………………………………………………………………………… 5 Aktive Erholung…………………………………………………………………………… 5 E-Mobil-Tage……………………………………………………………………………… 6 Shopping-Queen ………………………………………………………………………… 6 Bei uns spielt die Musik…………………………………………………………………… 7 Hotels……………………………………………………………………………………… 8 Reisebedingungen………………………………………………………………………… 9
Romantische Stunden zu zweit
Romantikkiller Alltag, wer kennt ihn nicht? Lassen Sie für ein Wochenende doch einfach mal Berufs- und Freizeitstress und sonstige Belastungen hinter sich und genießen Sie mit Ihrem Herzblatt endlich mal wieder schöne Stunden zu zweit. Mit unserem Paar-Angebot haben wir für Sie alle Zutaten für eine romantische, gemeinsame Auszeit bereitgestellt: Zusammen mit Ihrem Partner kommen Sie in den Genuss einer wohltuenden Wellness-Paarmassage, entspannen bei Saunagängen in der AQUALON Therme und erleben beim Überraschungsdinner pure Gaumenfreuden. Abendliche Spaziergänge entlang des rauschenden Rheins, ein gemütlicher Streifzug durch die malerische Altstadt oder ein Picknick mit einmaliger Atmosphäre am idyllischen Bergsee machen das Erholungsprogramm perfekt und lassen Sie gemeinsam wieder träumen.
Ihr Stadterlebnis im Überblick
• 2 x Übernachtung inkl. Frühstück • 1 x Wellness-Paarmassage pro Buchung im DZ • 1 x Eintritt in die AQUALON Therme mit Saunawelt für 3 Stunden und einem Willkommensprosecco
• 1 x Überraschungsdinner • Möglichkeit zur Teilnahme an der Trompeter-Erlebnistour nach Absprache
• KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Fit & Aktiv Ihr Stadterlebnis im Überblick
• 3 x Übernachtung inkl. Frühstück • 1 x Willkommensgesundheitskorb (pro Zimmer) • 1 x Ernährungsberatung • 1 x Eiweißshake im Fitness Plus • 1 x Geräteerklärung und tägl. Training im Fitness Plus in der
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8 139 €
139 €
139 €
145 €
155 €
155 €
159 €
Preise pro Person im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Liegt Ihre letzte Joggingrunde schon eine Weile zurück? Schwimmausflüge finden nur noch bei der morgendlichen Dusche statt? Unser Fit & Aktiv Gesundheitsangebot holt Ihre Muskeln wieder aus dem Energie-Sparmodus und bringt den Stoffwechsel richtig in Schwung. In der AQUALON Fitnesswelt können Sie sich nach Herzenslust austoben. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit mit fachkundigem Personal Ihre Ernährung auf den Prüfstand zu stellen. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes steht ebenfalls ein Tourenbike für Sie bereit, mit dem sich die herrliche Landschaft um Bad Säckingen aktiv erkunden lässt – Konditionstraining inklusive! Natürlich muss so viel körperlicher Einsatz auch belohnt werden: In der AQUALON Therme lockern Sie Ihre Muskeln im wohlig warmen Thermal-Mineralwasser und tanken neue Energie für die nächste Trainingseinheit. Sie werden sich nach diesen drei Tagen wie Super(wo)man fühlen!
AQUALON Therme während dem Aufenthalt
• 3 x Eintritt in die AQUALON Therme mit Saunawelt für 3 Stunden und einem Willkommensprosecco
• Tägl. eine Flasche Black-Forest Mineralwasser pro Zimmer • 1 x Tourenrad während des gesamten Aufenthaltes • KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8 239 €
239 €
239 €
245 €
269 €
269 €
275 €
Preise pro Person im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Alle Angebote nur buchbar über das Amt für Tourismus und Kultur.
3
Auszeit für Freundinnen
Ankommen, Auspacken, Entspannen und Wohlfühlen – so fängt Ihr relaxter Kurzurlaub in Bad Säckingen an. Freuen Sie sich auf ein himmlisches Verwöhnprogramm von Kopf bis Fuß und für Geist und Seele. Baden Sie wie Cleopatra, spüren Sie die vitalisierende Kraft eines Peelings und lassen Sie bei einem 60-minütigen Beauty-SkinPaket Ihre Sinne verführen. Im stadteigenen Wellnesstempel, der AQUALON Therme, finden Sie im warmen Thermal-Mineralwasser und bei anregenden Saunagängen einen wunderbaren Ausgleich für den Körper und füllen Ihre persönlichen Energiereserven wieder auf 100 %. Beim köstlichen 3-Gang-Menü lassen Sie schließlich das Erlebte noch einmal Revue passieren und starten völlig tiefenentspannt in die neue Woche! Ideal für Freundinnen und Freunde, Paare und welche, die es werden wollen.
Ihr Stadterlebnis im Überblick
• 3 x Übernachtung inkl. Frühstück • 1 x 3-Gang-Menü • 1 x Cleopatrabad • 1 x Peeling • 1 x Beauty-Skin-Paket ( 60 Minuten) • 3 x Eintritt in die AQUALON-Therme für 3 Stunden inkl. Saunawelt und einem Willkommensprosecco
• KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Happy Birthday
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8 279 €
279 €
279 €
289 €
305 €
305 €
309 €
Preise pro Person im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Der Geburtstag naht und es spielen sich die üblichen Szenarien ab: Der Partner, Freunde und Bekannte suchen stirnrunzelnd und grübelnd nach DER Geschenkidee während das Geburtstagskind selbst die Einkaufsliste für die anstehende Geburtstagsfeier bereits zum fünften Mal überarbeitet und nebenher noch die Feierlocation dekorieren sollte… Dabei könnte es doch so einfach gehen! Egal in welcher Rolle, ob als Geburtstagskind oder geladener Gast: Mit diesem Angebot landen Sie garantiert einen Geburtstagstreffer! Kommen Sie nach Bad Säckingen und verbringen Sie Ihren Ehrentag völlig unkompliziert gemeinsam mit Ihren Liebsten. Dem Jubilar schenken wir eine Gratis-Übernachtung während des Aufenthaltes. Außerdem darf man sich auf eine kleine Geburtstagsüberraschung freuen und sich abends bei einem Glas Sekt und einem ausgezeichneten 3-Gang-Geburtstagsdinner gebührend feiern lassen – Happy Birthday!
Ihr Stadterlebnis im Überblick
• 2 x Übernachtung inkl. Frühstück im Doppelzimmer für 2 Personen • Die 1. Übernachtung ist für das Geburtstagskind gratis • 1 x Flasche Sekt auf dem Zimmer • 2 x individuelles 3-Gang-Geburtstagsmenü für 2 Personen • 1 x Geburtstagsüberraschung • 2 x Eintritt in die AQUALON Therme für 3 Stunden mit
Saunawelt und einem Willkommensprosecco für 2 Personen
• KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Der Aufenthalt muss während des Geburtstages sein
Als Geburtstagsnachweis genügt die Kopie des Ausweises.
Pauschalpreis für 2 Personen
289,- €
- 1 Gratisnacht für das Geburtstagskind Pauschalpreis für 2 Personen
50,- € 239,- €
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8 239 €
239 €
239 €
249 €
275 €
Preise pro 2 Personen im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Alle Angebote nur buchbar über das Amt für Tourismus und Kultur.
275 €
279 €
Kultur Erlebnis
Erleben Sie bei uns kulturelle Genussmomente der Extraklasse. Wir laden Sie ein, Bad Säckingens hochkarätige Kulturperlen nach einem prickelnden Apéro hautnah zu erleben: Wählen Sie frei aus einer unserer beliebten Veranstaltungsreihen „Kabarett, Konzerte, Kultur“ (KKK) oder „Säckinger Kammermusik-Abende“ (SKA) Ihren Favoriten und genießen Sie einen stimmungsvollen Abend voller musikalischer Höhepunkte und mitreißender Komik. Nehmen Sie an unseren kurzweiligen und stimmungsvollen Führungen durch unsere Stadt teil und lassen Sie es sich am Abend bei einem 3-Gang-Menü schmecken. Zusätzlich ist auch der Eintritt in das einzigartige Trompetenmuseum frei. Kultur satt!
• 2 x Übernachtung inkl. Frühstück • 1 x 3-Gang-Menü • 1 x Ticket unserer Säckinger Kammermusik-Abende (SKA)
Termine für die kommende Saison 2018: Do, 11. Januar: Onkel fisch blickt zurück – Das Wichtigste Witzigste aus 2017. Ein satirischer Jahresrückblick (K-Reihe) So, 18. Februar: Vision String Quartet (SKA) Fr, 9. März: Die Reise zum Mond + College – Stummfilmkino mit Live-Klavierimprovisationen. Von Martin Christ (K-Reihe) So, 15. April: Gábor Boldoczki, Trompete & Krisztina Fejes, Klavier (SKA) Do, 26. April: Duo Pariser Flair: Konzertshow mit musikalischer Stadtführung (K-Reihe)
• 1 x Eintritt in die AQUALON Therme für 3 Stunden inkl.
Weitere Veranstaltungstermine & Infos: Tel. +49 07761-56830 oder unter www.badsaeckingen.de. Änderungen vorbehalten.
• 1 x freier Eintritt ins Trompetenmuseum (einzigartig in Europa) • 1 x Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme an einer klassi-
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8
Ihr Stadterlebnis im Überblick
oder Kabarett-Konzerte-Kultur-Reihe (KKK)
Saunawelt und einem Willkommensprosecco
schen Stadtführung (gem. Terminen)
• KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Aktive Erholung
145 €
145 €
145 €
149 €
165 €
165 €
169 €
Preise pro Person im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Gehen Sie einfach mal offline und erleben Sie, wie gut Entschleunigung tut. Unser Angebot hilft Ihnen dabei, die Hektik des Alltags hinter sich zu lassen, sich ausschließlich auf den Körper und das Wohlbefinden zu konzentrieren und somit Ihre innere Balance zu festigen. Schlüpfen Sie in die Wanderstiefel, schnappen Sie sich die Walking-Stöcke oder steigen Sie aufs Rad und starten Ihren vier tägigen Aufenthalt in Bad Säckingen mit sanfter Aktivität und Bewegung. Einige tiefe Atemzüge an der frischen Luft in herrlicher Naturkulisse werden Sie wieder völlig aufblühen lassen! Hinterher spannen Sie in der AQUALON Therme beim Thermal baden und Saunieren aus und werden mit einer Fußpflege vollends verwöhnt – Sie werden sehen, es wirkt wahre Wunder!
Ihr Stadterlebnis im Überblick
• 3 x Übernachtung inkl. Frühstück • 2 x Eintritt in die AQUALON Therme für 3 Stunden inkl. Saunawelt und einem Willkommensprosecco
• 1 x Fußpflege (20 Minuten) • 1 x Wanderkarte • 1 x Überraschungskorb (pro Zimmer) • 1 x Gratis-Verleih Bike/E-Bike für einen Tag • 1 x Gratis-Verleih Nordic-Walking Stöcke • Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an geführten Nordic-Walking-Touren/Wanderungen
• KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8 199 €
199 €
199 €
209 €
219 €
219 €
229 €
Preise pro Person im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Alle Angebote nur buchbar über das Amt für Tourismus und Kultur.
5
E-Mobil Tage Ihr Stadterlebnis im Überblick
Sie sind überall, die E-Mobile. Mit unserem Testwochenende werden Sie im Handumdrehen zum E-Ritter und stürmen die Gipfel des Südschwarzwaldes völlig mühelos. Statt anstrengendem Abstrampeln und Schweißperlen, steht ab sofort gemütlicher Landschaftsgenuss und Sightseeing vom E-Bike, E-Roller oder E-Auto aus auf dem Programm. Dank der elektrischen Unterstützung unserer schicken E-Modelle, stellen Sie während Ihres Aufenthaltes ganz flexibel und individuell Ihre persönliche Erlebnistour zusammen: Entdecken Sie die zahlreichen Naturschönheiten unserer Region, genießen Sie atemberaubende Fernblicke bis zu den Schweizer Alpen und kehren Sie in den behaglichen „Beizen“ zum Vesper ein. Als Planhilfe erhalten Sie von uns eine informative Rad- und Freizeitkarte mit Tourenvorschlägen in der Region und zudem 5 % Rabatt auf alle Radsportartikel beim örtlichen Radsport-Fachhändler. Also, ab nach „Rad Säckingen“, rauf aufs E-Bike, den E-Roller oder hinein ins E-Auto und Bahn frei!
• 2 x Übernachtung inkl. Frühstück • 1 x E-Bike / E-Roller / E-Auto (pro Buchung) zum Testen während des gesamten Aufenthaltes
• 1 x Fitnessteller • 1 x Eintritt in die AQUALON Therme für 3 Stunden inkl. Saunawelt und einem Willkommensprosecco
• 1 x Tourenvorschläge • 5 % Rabatt auf Radsportartikel vom Fachhandel Radsport Riedl-Leirer GmbH
• KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Shopping Queen Ihr Stadterlebnis im Überblick
• 2 x Übernachtung inkl. Frühstück • 1 x individuelle Typ- und Farbberatung von einer
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8 139 €
139 €
139 €
145 €
165 €
165 €
169 €
Preise pro Person im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Girls just wanna have fun! Was Cindy Lauper mit ihrem Lied damals bereits auf den Punkt brachte, vereinen wir heute in unserem besonderen Ladies-Angebot. Schnappen Sie sich Ihre besten Freundinnen und genießen Sie ein spritziges Wochenendprogramm in Bad Säckingen. Was bei einem echten Ladies-Package natürlich keineswegs fehlen darf, ist eine ausgedehnte Shoppingtour – und hierfür statten wir Sie sogar mit einem kleinen Taschengeld aus! Den Shopping-Gutschein lösen Sie nach Belieben ein: Ob Schuhe, Klamotten, Schmuck oder Wohnaccessoires – Säckingens bunte Einkaufswelt macht mit Sicherheit auch Sie zur wahren Shopping Queen. Zudem schicken wir Sie zu einer professionellen Stilberaterin zu einer individuelle Typ- und Farbberatung. Nachdem die Einkaufstaschen gefüllt sind, genießen Sie ein leckeres 3-Gang-Menü und quatschen bei einem erfrischenden Cocktail einfach mal wieder nach Herzenslust mit Ihren Freundinnen. In der AQUALON Therme lässt sich der Mädelsabend dann übrigens im entspannenden Thermalwasser am Besten ausklingen. Noch Wünsche offen? Nach diesem Wochenende bestimmt nicht!
professionellen Stilberaterin
• 1 x Einkaufsgutschein im Wert von 50,- € • 1 x Cocktail in der Osteria Bar Eden • 1 x Eintritt in die AQUALON-Therme für 3 Stunden inkl. Saunawelt und einem Willkommensprosecco
• 1 x 3-Gang-Menü • KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Buchbar ab 2 Personen
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8 259 €
259 €
259 €
269 €
269 €
Preise pro Person im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Alle Angebote nur buchbar über das Amt für Tourismus und Kultur.
269 €
275 €
Bei uns spielt die Musik! Und vielleicht auch bald Ihr Musikverein? Wir suchen Musikkapellen, die einen Vereinsausflug der besonderen Art in unserer schönen Trompeterstadt erleben möchten. Sie stellen Ihr musikalisches Können bei einem Konzert in der Innenstadt Bad Säckingens unter Beweis und erhalten dafür ein Honorar von 200 Euro. Als besonderen Anreiz gibt’s weitere 99 Euro Honorar oben drauf, wenn der Trompeter aus Ihren Reihen das bekannte Trompeterlied „Behüt Dich Gott“ fehlerfrei vorspielt!
Bei uns spielt die Musik Ihr Stadterlebnis im Überblick
• 2 x Übernachtung inkl. Frühstück • Musikalische Trompetertour mit Sektempfang • Besuch des Trompetenmuseums: Führung am Sonntagvormittag • KONUS Gästekarte: Ihre Fahrkarte für Bus und Bahn
Für das Vereinswochenende gestalten wir Ihnen ein Rahmenprogramm, das ganz im Zeichen der Blasmusik steht: Nach einem gemütlichen Sektempfang führt Sie Säckingens Trompeter auf einer musikalischen Tour durch die schöne Altstadt und zum Abschluss gibt es eine Führung durch das Trompetenmuseum, in dem Sie Wissenswertes aus vier Jahrhunderten Trompetenbaukunst erfahren. Wir freuen uns, wenn Sie als nächster Verein bei uns den Ton angeben.
Zusätzlich kann sich der Verein dazuverdienen:
• 200,- € Honorar für ein Konzert am Samstag in Bad Säckingen • 99,- € Honorar wenn der Trompeter des Vereins das weltbe-
rühmte Lied „Behüt Dich Gott“ aus der Oper „Trompeter von Säckingen“ fehlerfrei vorspielt. Die Noten werden gestellt.
Anreisetag Freitag
Unser Angebot in den jeweiligen Hotels | Seite 8 119 € Preise pro Person im Doppelzimmer inkl. Kurtaxe
Wir bieten weitere saisonale Angebote das ganze Jahr über an. Schauen Sie auf unsere Website unter www.badsaeckingen.de
Alle Angebote nur buchbar über das Amt für Tourismus und Kultur.
7
Ihre Stadterlebnis Hotels
Am Hochrhein Tiptop-Hotel am Hochrhein ***S Familie Indlekofer Rheinuferstr. 30, 79713 Bad Säckingen Tel. +49 07761-92420, hotel@hotel-am-hochrhein.de www.hotel-am-hochrhein.de
Hotel-Restaurant Kater-Hiddigeigei
Hotel Schneider
Kevser Sagkol Tanzenplatz 2, 79713 Bad Säckingen Tel. +49 07761-556440, info@kater-hiddigeigei.de www.kater-hiddigeigei.de
Familie Schneider Gießenstr. 21, 79713 Bad Säckingen Tel. +49 07761-7017, info@hotel-schneider.net www.hotel-schneider.net
Hotel Zum Schwarzen Walfisch
Hotel Schweizerblick ***
Matthias Thyssen, Münsterplatz 30, 79713 Bad Säckingen Tel. +49 07761-919454 info@hotel-restaurant-schwarzer-walfisch.de www.hotel-restaurant-schwarzer-walfisch.de
Schneckenhalde 1, 79713 Bad Säckingen Tel. +49 07761-92520 info@schweizerblick.de www.schweizerblick.de
Hotel St. Fridolin
Hotel Zur Flüh ***
Niels Bosley Hasenrütte 4, 79713 Bad Säckingen Tel. +49 07761-931100, info@hotel-st-fridolin.de www.hotel-st-fridolin.de
Alfred Adler Weihermatten 40, 79713 Bad Säckingen Tel. +49 07761-924480, adler@hotel-flueh.de www.hotel-flueh.de
Reisebedingungen bis 30.06.18
1. Vertragsschluss 1.1 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen, gilt: Mit der Buchung bietet der Kunde dem Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur in Bad Säckingen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. 1.2 Bei Buchungen, die über das Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende des das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die BTT ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht. c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen beim Reisenden zustande. 1.3 Das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 3. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Anzahlung/Restzahlung 2.1 Soweit in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vermerkt ist, dass die gesamte Zahlung des Reisepreises zum Aufenthaltsende zahlungsfällig wird und an den Gastgeber als Inkassobevollmächtigten an das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur zu bezahlen ist, werden Anzahlungen und Restzahlungen vor Reiseende nicht erhoben. Ansonsten gelten die nachfolgenden und in der Buchungsbestätigung nochmals angegebenen Bezahlungsregelungen. 2.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10% des Reisepreises. 2.3 Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. 2.4 Abweichend von der Regelung in Ziffer 2.2 und 2.3 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, a) falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro pro Person nicht übersteigt, b) falls die vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und entsprechend Ziff. 2.1 vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist. 3. Rücktritt durch den Kunden Der Gast kann jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Dies muss schriftlich geschehen. Das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen kann dann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Ankunft wird 5%, ab 29 bis 22 Tage vor Ankunft wird 15%, ab 21 bis 15 Tage vor Ankunft wird 25%, ab 14 bis 7 Tage vor Ankunft wird 50% ab 6 Tage vor Ankunft wird 75% des Reisepreises erhoben. Das Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung bedingt die Zahlung des vollen Reisepreises. 4. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist) 4.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich an das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur der Stadt Bad Säckingen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend. 4.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, des Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. 4.3 Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur der Stadt Bad Säckingen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt. 5. Haftung 5.1 Die vertragliche Haftung des Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur der Stadt Bad Säckingen, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder des Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur der Stadt Bad Säckingen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 5.2 Das das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur der Stadt Bad Säckingen haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) 6. Rücktritt des Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen 6.1 Das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Katalog- hinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) Das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) Das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
9
6.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur dieser gegenüber geltend zu machen. 6.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 7.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von dem Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteiligeRückerstattung. 7.2 Das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur zurückerstattet worden sind. 8. Verjährung 8.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur beruhen. 8.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 8.3 Die Verjährung nach Ziffer 8.1 und 8.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 8.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können das Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur ausschließlich an ihrem Sitz verklagen. 9.2 Für Klagen des Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Bad Säckingen gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur der Stadt Bad Säckingen vereinbart. Das Pauschalenheft ist gültig bis 30.06.2018 Angaben ohne Gewähr! Änderungen vorbehalten!
Gästekarte KONUS Das gibt es nur im Schwarzwald und es funktioniert ganz einfach: Sie reisen an, melden sich bei Ihrem Gastgeber an und erhalten dann die Schwarzwald-Gästekarte mit dem KONUS-Symbol. Diese Gästekarte, die außerdem noch ermäßigten oder kostenlosen Eintritt in zahlreiche Einrichtungen im gesamten Schwarzwald ermöglicht, gilt in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis während des eingetragenen Aufenthaltes für die angegebenen Personen als Fahrkarte in der 2. Klasse im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde. Die teilnehmenden Verkehrsverbünde und detaillierte Nutzungsbedingungen und Tourenvorschläge finden Sie auf www.konus-schwarzwald.info.
• Kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Schwarzwald
• Kostenlose Münsterführung • Kostenloser Besuch der Promenadenkonzerte • Freier Eintritt im beheizten Waldbad • Freier Eintritt im Schloss Schönau und seinen Museen
• Ermäßigter Eintritt in die Aqualon Therme • Ermäßigter Eintritt im Wildlife-Naturkunde museum
• Ermäßigter Eintritt für eine Stadt-, Trompeteroder Nachtwächterführung
• Ermäßigter Eintritt in die Freizeitwelt Hochrhein
• Ermäßigte Schifffahrt auf dem Rhein
Wir freuen uns auf Sie! Anreise mit Auto, Bahn oder Flugzeug: Mit dem Auto: A5 Ausfahrt Weil am Rhein, A98 bis Rheinfelden, B34 bis Bad Säckingen oder A81 Ausfahrt Geisingen, B27 bis Blumberg, B314 bis Waldshut-Tiengen, B34 bis Bad Säckingen Mit der Bahn: Verbindung Hamburg – Frankfurt – Basel oder Stuttgart – Singen, danach IC-Zeittaktverkehr Basel – Singen Mit dem Flugzeug: Euroairport Basel-Mulhouse (50 km), Flughafen Zürich (60 km) Herausgeber Stadt Bad Säckingen Amt für Tourismus und Kultur Waldshuter Straße 20 79713 Bad Säckingen Tel. 07761-56830 Fax 07761-568317 tourismus@badsaeckingen.de www.badsaeckingen.de
Konzeption & Gestaltung map.solutions GmbH, Karlsruhe www.mapsolutions.de Bildnachweis Amt für Tourismus und Kultur, Schiebezimmer, iStockphoto VILevi, iStockphoto wakila
Die Angebotsbroschüre ist gültig bis 30.06.2018. Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.