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PSAgA nur mit Rettungsplan Auffangen allein reicht nicht

Bauarbeiter, Monteure oder Instandhalter, die ihr Werk in der Höhe verrichten, benötigen eine verlässliche Absicherung. Erst wenn passive Maßnahmen wie Geländer nicht möglich sind, kommt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ins Spiel. Mit dem sicheren Auffangen eines Menschen ist es allerdings nicht getan. Ein Verunfallter – ob verletzt und ohnmächtig oder nicht – braucht so schnell wie möglich Bodenkontakt. Wie funktioniert das und was ist ein Rettungsplan?

Ein Mensch mit vorschriftsmäßig angelegter PSAgA darf darauf hoffen, dass sie ihn bei einem Absturz sicher auffängt. Das ist aber nur das Vorspiel zur eigentlichen Rettung oder Bergung. Solange die Person in der PSAgA hängt, gilt die höchste Alarmstufe. Es ist damit zu rechnen, dass der Verunfallte verletzt ist, weil er beispielsweise gegen eine Mauer geschlagen ist. Aber selbst ohne äußere Blessuren ist die Sache noch nicht ausgestanden. Die Gefahr eines lebensbedrohlichen Hängetraumas schwebt immer mit über dem Abgrund. Die Gurte der PSAgA beeinträchtigen die Blutzirkulation. Das kann zu einem Kreislaufschock und zur Unterversorgung des Gehirns mit bleibenden Schäden führen. Deshalb bleibt wenig Zeit.

„… dass Einrichtungen, Sachmittel und Personal zur Verfügung stehen“ Sofern Unternehmer oder Chefs, die ihre Leute nach oben schicken, das passende Rettungsequipment vorhalten, erfüllen sie einen wesentlichen Punkt der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dort heißt es in den Grundsätzen der Prävention (BGV A1) unter Paragraf 24 (1): „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.“

Verpflichtung zur Ersten Hilfe Wer nun annimmt, dass mit dem Erwerb des Materials und dem Training von Mitarbeitern alles erledigt sei, irrt gewaltig. Paragraf 24 enthält noch einen entscheidenden zweiten Absatz: „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.“ Zur Ersten Hilfe gehört es, die Vitalfunktionen eines Verunfallten zu prüfen. Das setzt seine sofortige Bergung voraus. Schließlich zeichnet sich Erste Hilfe genau dadurch aus, dass man einem Menschen hilft, bevor der Notarzt eintrifft.

So schnell wie möglich auf sicheren Boden Für die Rettung von Abgestürzten gibt es verschiedene methodische Ansätze, die spezielles Equipment erfordern und deren Anwendung von der konkreten Situation abhängt. In den allermeisten Fällen wird der Verunfallte nicht nach oben gezogen, sondern zu Boden gelassen. Nur wenn der Weg nach unten versperrt ist oder wenn es zu tief hinab geht (etwa bei Brückenarbeiten) zieht man den Verunfallten nach oben. Ansonsten ist stets davon auszugehen, dass er „unten“ wesentlich besser versorgt werden kann als oben im Gerüst. Zu den empfehlenswerten Systemen für die Rettung gehören Flaschenzug-Lösungen: Über eine Teleskopstange bringt der Retter eine Anschlagschlinge am Auffanggurt des Abgestürzten an und löst ihn von seinem Anschlagmittel. Dann wird der Verunfallte mittels Flaschenzug nach unten gelassen. Diese Methode hat den Vorteil, dass der Retter mit eigener PSAgA von gesichertem Terrain aus agiert und sich nicht selbst zum Verunfallten abseilt. Allerdings setzt das Verfahren mit Teleskopstange und Flaschenzug freie Sicht auf den Abgestürzten und einen unversperrten Zugang zu ihm voraus.

„Retter am Mann“ Wenn hingegen Konstruktionsteile oder andere Hindernisse im Wege sind, ist es oft unvermeidlich, dass sich der Retter zum Verunfallten abseilt. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr dabei ist, dass er diesen Vorgang erst unterhalb des Verunglückten stoppt und wertvolle Zeit verliert, um wieder an Höhe zu gewinnen. SpanSet hat sein Rettungssystem „Gotcha Shark“ deshalb mit einer Bremsfunktion („Descender“) ausgestattet. Sie reguliert die Geschwindigkeit des Abseilens und stoppt den Vorgang punktgenau. Beim Abgestürzten angekommen, verbindet der Retter ihn mit dem Descender. Der so Gesicherte kann von seinem Anschlagmittel abgetrennt werden. Um das Verletzungsrisiko dabei gering zu halten, verwendet SpanSet einen klingenlosen Drahtseilschneider.

Notruf! Immer!

Wann immer jemand abstürzt und in der PSAgA hängt: Setzen Sie sofort einen Notruf ab, selbst wenn der Abgestürzte eine Entwarnung rufen sollte. Sein „Alles in Ordnung!“ beruhigt zwar im ersten Moment die Nerven sämtlicher Anwesenden. Aber das heißt noch lange nicht, dass wirklich alles in Ordnung ist. Vielleicht werden Verletzungen im Schockzustand nicht wahrgenommen, vielleicht übernimmt ein falscher Stolz das Kommando. Und überhaupt: In wenigen Minuten kann sich der Gesundheitszustand des Abgestürzten dramatisch verschlechtern. Deshalb ist stets ein Notarzt zu rufen. Jeder Verunfallte gehört nach der Bergung in ärztliche Betreuung!

Betriebsanweisung ist kein Rettungsplan Für das Benutzen des Equipments erlassen die Unternehmen in der Regel Betriebsanweisungen. Darin heißt es beispielsweise, dass ausschließlich das bereitgestellte Material verwendet werden darf und wie man es zu nutzen hat. Das ist gut und wichtig. Aber das klärt noch lange nicht, wie man planmäßig vorgeht. Schritt für Schritt. Ein Rettungsplan von der Stange existiert nicht. Auch nicht bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV-Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ gibt zwar unverzichtbare Tipps zur Auswahl von Hilfsmitteln und deren Einsatz. Aber die Wörter Rettungsplan und Rettungskonzept sucht man in der 50-seitigen Publikation vergeblich.

Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet Also selber einen Plan aufstellen, den Laien umsetzen können. „Laie“ heißt in diesem Zusammenhang: kein ausgebildeter Höhenretter, aber jemand, der sich mit der Anwendung der bereitstehenden Systeme vertraut gemacht hat. Um sich Höhenretter nennen zu dürfen – das sei am Rande vermerkt –, muss man eine 80-stündige Ausbildung durchlaufen und dann pro Jahr 72 weitere Trainings- und Übungsstunden absolvieren. Meine Empfehlung lautet: Die vorgesehenen Maßnahmen präzise beschreiben und dann prüfen, ob sie so funktionieren wie gedacht. Mindestens einmal im Jahr den Plan von Anfang bis Ende durchgehen. Nicht am Tisch! Die Verantwortlichen und die an den Rettungsgeräten eingewiesenen Mitarbeiter inspizieren die Plätze, die zu einem echten Einsatzort werden könnten. Dort nehmen sie das erforderliche Equipment in die Hand und spielen die Situation möglichst realitätsnah durch.

Regelmäßig üben Wer etwa eine Hebebühne in seinen Rettungsplan einbezieht – das ist meistens ein kluger Gedanke –, muss das hin und wieder konkret ausprobieren. Also: Wo befindet sich die potenzielle Absturzstelle, in welcher Höhe hängt der Abgestürzte voraussichtlich, wie gelangt die Hebebühne in die richtige Position? Und wie lange dauert das? – Auch hier heißt es: Nicht darüber reden, sondern es machen. Und wenn etwas schief geht oder nicht wie vorgesehen funktioniert, war es zum Glück nur ein Probelauf. Dann muss der Rettungsplan halt angepasst werden.

Nicht nur die Chefs sind gefordert Neben dem Üben geht es auch darum, alle Mitarbeiter in die Pflicht zu nehmen und ihr Bewusstsein für die Gefahren zu schärfen. Ja, der Chef ist verantwortlich. Aber ebenso gilt: Die Mitarbeiter müssen eigenständig mitdenken! Nicht alle Eventualitäten am Bau lassen sich voraussehen. Deshalb sollte jede Person, die eine PSAgA anlegt, immer wieder die entscheidende Frage stellen: Wie verläuft die Rettung, wenn was passiert? Und noch etwas: Niemals alleine arbeiten!

Mein persönlicher Wunsch an alle, die mit Höhensicherung zu tun haben: Wenn ein durchdachtes und praxistaugliches Konzept fehlt, sollten sich alle schleunigst an die Arbeit machen. Und das mit Konsequenz und Entschlussfreudigkeit. Denn eines dürfen die Planungen für die Sicherheit der Mitarbeiter niemals sein: eine Hängepartie.

Autor: Jörg Scheilen, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Bereichsleiter Höhensicherung bei SpanSet GmbH & Co. KG

SpanSet GmbH & Co. KG Jülicher Str. 49-51 | 52531 Übach-Palenberg Telefon +49 (0)2451 4831 0 Mail info@spanset.de www.spanset.de

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