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Allgemeine Geschäftsbedingungen Umdasch Digital Retail GmbH, Industriezeile 35 / Top 5, A-4020 Linz OA-DR-001-DEU-01

1) Geltungsbereich 1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) Bestandteil aller Geschäftsabschlüsse der Umdasch Digital Retail GmbH (nachfolgend kurz „Umdasch Digital Retail“) im Zuge des Vertriebes der von Umdasch Digital Retail vertriebenen Handelswaren in Form von Kauf, Miete oder Leasing sowie der Erbringung von IT-Werk-/Dienstleistungen wie insbesondere Programmierleistungen, Implementierung, Customization, IT-Beratung, Wartung oder Schulung. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn sie durch Umdasch Digital Retail unwidersprochen bleiben oder mit Regelungen der AGB von Umdasch Digital Retail nicht im Widerspruch stehen. Abänderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur mit schriftlicher Zustimmung von Umdasch Digital Retail wirksam. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von Umdasch Digital Retail. 1.2. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Umdasch Digital Retail richten sich nach diesen Bedingungen und etwa bestehenden sonstigen Vereinbarungen. Spätestens mit Entgegennahme der Handelswaren oder IT-Werk-/Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollten weitere Bestellungen durch den Kunden bei Umdasch Digital Retail erfolgen, so gelten die Bedingungen dieses Vertrages, sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden oder sich aus den Umständen etwas anderes ergibt. 1.3. Die Gebrauchsanweisungen für Produkte von Umdasch Digital Retail bilden einen integrierenden Bestandteil der AGB. 1.4. Diese Bedingungen gelten auf dem jeweiligen Stand auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.5. Umdasch Digital Retail ist berechtigt die vorliegenden Bedingungen zu ändern, wenn dies aufgrund von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen, die nicht im Einflussbereich von Umdasch Digital Retail liegen und Umdasch Digital Retail auch nicht veranlasst hat, erforderlich ist, um das bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien bestehende Äquivalenzverhältnis wieder herzustellen und wesentliche Regelungsinhalte des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, Kündigung) hiervon nicht betroffen sind. Änderungen dieser AGB sind auch dann möglich, wenn Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auftreten, die durch Lücken in diesen Bedingungen verursacht werden, z.B. dadurch, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erachtet. Die Änderung der Bedingungen wird dem Kunden 4 Wochen vor deren Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart, sofern der Kunde hierauf im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen wurde. 1.6. Ergibt die Auslegung eines Vertrages (inklusive dieser AGB) einen unklaren bzw. mehrdeutigen Inhalt, so gilt entgegen § 915 ABGB die für Umdasch Digital Retail günstigste Auslegung. Angebot und Vertragsschluss 2) 2.1. Angebote von Umdasch Digital Retail sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Auftragserteilungen des Kunden werden erst mit dem Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Umdasch Digital Retail beim Kunden verbindlich, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang beziehungsweise Leistungsumfang allein maßgebend ist. 2.2. Katalogangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Umdasch Digital Retail hergeleitet werden können. Umdasch Digital Retail kann Konstruktions- und/oder Ausstattungsänderungen an Produkten vornehmen, sofern deren Gesamtleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Umdasch Digital Retail ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. 2.3. Umdasch Digital Retail behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Umdasch Digital Retail verpflichtet sich, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Liefer- und Leistungsbedingungen, Höhere Gewalt, Gefahrübergang, 3) Abnahme, Annahmeverzug 3.1. In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von Umdasch Digital Retail schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. 3.2. Jeder Liefer- und Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Umdasch Digital Retail vereinbart und versteht sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände oder Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Umdasch Digital Retail oder beim Hersteller/Lieferanten eintreten, insbesondere höhere Gewalt. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Beschlagnahme, Blockaden, Embargo, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Sabotage, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen und Arbeitskämpfe jeder Art, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch Umdasch Digital Retail unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefer- und Leistungstermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Umdasch Digital Retail behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die

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durch eines der vorstehend genannten Ereignisse hervorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von Umdasch Digital Retail zu vertreten ist. In diesem Falle wird Umdasch Digital Retail unverzüglich den Kunden informieren und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen zurückgewähren. Sollte Umdasch Digital Retail mit einer Lieferung mehr als acht Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, trägt dieser die daraus Umdasch Digital Retail entstandenen Kosten. Umdasch Digital Retail ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Umdasch Digital Retail ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages nach ihrer Wahl zur Gänze oder zum Teil Subunternehmer einzusetzen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Umdasch Digital Retail noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Bei einem Versand im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Umdasch Digital Retail die Lieferung an den Transporteur übergeben hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von Umdasch Digital Retail über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die Umdasch Digital Retail nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Umdasch Digital Retail verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grunde die Lieferung von Hardware nicht annimmt oder Umdasch Digital Retail nicht in der Lage ist, die Hardware rechtzeitig zu liefern, weil der Kunde die erforderlichen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen nicht zur Verfügung gestellt hat, hat dies den Übergang der Gefahr auf den Kunden zur Folge. Des Weiteren ist Umdasch Digital Retail berechtigt a.) die Hardware bis zur tatsächlichen Lieferung zu lagern und dem Kunden alle damit zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen zu belasten, einschließlich Lagerung und Versicherung, und b.) die Hardware zum Besten, auf der Grundlage von mindestens zwei vorab einzuholenden schriftlichen Angeboten, erzielbaren Preis zu verkaufen, wenn Umdasch Digital Retail den Kunden zuvor auf den beabsichtigten Verkauf schriftlich hingewiesen hat, dem Kunden in diesem Schreiben eine Frist von drei Wochen ab dem im Schreiben zu bezeichnenden Absendedatum des Schreibens zur Nachholung der sämtlichen geschuldeten Handlungen gesetzt hat und der Kunde diese Frist nicht eingehalten hat. Von dem erzielten Verkaufserlös sind zunächst die angemessenen Lager-, Versicherungs- und Verkaufsaufwendungen von Umdasch Digital Retail in Abzug zu bringen. Ein danach verbleibender Betrag ist auf den vom Kunden weiterhin geschuldeten Kaufpreis anzurechnen. Ein etwaiger Übererlös steht Umdasch Digital Retail zu. Sofern nichts anderes vereinbart, ist Umdasch Digital Retail weder verpflichtet ein Benutzerhandbuch oder sonstige Dokumentation zu übergeben (zB. bei Lieferung von Software oder Hardware), noch Schulungen zu halten. Die Verfügbarkeit der Leistungen von Umdasch Digital Retail ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung oder einem allenfalls abgeschlossenen Servicevertrag und allfälligen sich hierauf beziehenden Vereinbarungen. Immaterialgüterrechte Alle aus dem Patent-, Marken-, Musterschutz-, Halbleiterschutz- und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen stehen Umdasch Digital Retail bzw. dessen Lizenzgebern zu, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu benutzen. Durch den gegenständlichen Vertrag wird – abgesehen von Punkt 4.17. – lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung oder benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der Kunde keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. Umdasch Digital Retail räumt dem Kunden Nutzungsrechte an Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein. Ist Vertragsgegenstand die Erstellung und/oder Nutzung von Datenbanken, so erwirbt der Kunde an der Programmierleistung keine über die Nutzung im Rahmen der Datenbanknutzung hinausgehenden Rechte. Alle anderen Rechte sind Umdasch Digital Retail bzw. dessen Lizenzgebern vorbehalten; ohne deren vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Kunde daher insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Gestaltungen oder sonstige Sachen, an denen Rechte von Umdasch Digital Retail oder Dritter bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder anders als am vereinbarten Aufstellungsort zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu benutzen, sofern nicht anders vereinbart oder sich dies zwingend aus der Natur des Auftrages ergibt. Eine Übertragung des Source Codes von Umdasch Digital Retail an den Kunden ist – sofern nicht anders vereinbart – weder für Standard-, noch für Individualsoftware geschuldet. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, so wird dies Umdasch Digital Retail nur nach gesonderter Beauftragung durchführen, ohne jedoch zur Übernahme eines derartigen Auftrages Stand: Januar 2017


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verpflichtet zu sein. Eine Dekompilierung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn Umdasch Digital Retail einen derartigen Auftrag ablehnt. In diesem Fall dürfen die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden. Im Fall unzulässiger Dekompilierung hat Umdasch Digital Retail Anspruch auf angemessenes Entgelt und/oder Schadenersatz. 4.8. Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen oder Ähnliches an den Leistungen von Umdasch Digital Retail bzw. Dritter dürfen vom Kunden weder entfernt, bearbeitet, verändert noch unleserlich gemacht werden. 4.9. Angebote, Ausführungsunterlagen wie Pläne oder Skizzen, Muster, Kataloge, Abbildungen sowie sonstige technische Unterlagen und dergleichen von Umdasch Digital Retail bleiben geistiges Eigentum von Umdasch Digital Retail und unterliegen den einschlägigen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb und Datenschutz. 4.10. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung sind allenfalls überlassene Handbücher und Dokumentationen in elektronischer Form vom Kunden zu löschen. Diese Unterlagen können – sofern deren Übermittlung vereinbart wurde – auch in der Originalsprache übermittelt werden. Umdasch Digital Retail ist jedoch nicht verpflichtet, diese in die deutsche Sprache zu übersetzen. 4.11. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, Programme, Datenbanken, Websites oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke und – falls vereinbart – dazugehörige Dokumentationen unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen zum vertragsgegenständlichen Zwecke zu benutzen. Dieses Recht ist bei mitgelieferter Hardware ausschließlich auf die Nutzung auf diese Hardware, bei selbständiger Software, ausschließlich auf der im Vertrag nach Type, Anzahl und Aufstellungsort definierten Hardware beschränkt. 4.12. Alle anderen Rechte an den Leistungen sind Umdasch Digital Retail bzw. dessen Lizenzgebern vorbehalten, sodass der Kunde – ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von Umdasch Digital Retail – unbeschadet § 40d UrhG in der geltenden Fassung daher insbesondere nicht berechtigt ist, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, zurück zu entwickeln, zurückzuübersetzen, Teile herauszulösen, Dritten zugänglich zu machen, auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen, zu analysieren, zu dekompilieren oder disassemblieren. Die Benutzung der Leistungen auf nicht vertragsgegenständlicher Hardware darf nur aufgrund einer gesonderten, schriftlichen und entgeltlichen Vereinbarung erfolgen. 4.13. Der Kunde hat bei der Nutzung lizenzpflichtiger Software, die ihm von Umdasch Digital Retail überlassen wurde, die jeweiligen Software-Lizenzbestimmungen und die vom jeweiligen Rechtsinhaber für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen zu beachten. Diese Bestimmungen werden dem Kunden von Umdasch Digital Retail auf Verlangen in der Originalsprache übermittelt; Umdasch Digital Retail trifft keine Pflicht, diese in die deutsche Sprache zu übersetzen. 4.14. Umdasch Digital Retail leistet keine Gewähr für vom Kunden abgerufene Software, die als „Public Domain“ oder „Shareware“ qualifiziert ist; diesbezüglich sind sämtliche Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. 4.15. Der Kunde ist verpflichtet, zeitlich unbegrenzt dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen einschließlich der von Umdasch Digital Retail erlaubten Vervielfältigungen, auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen, Dritten – ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Umdasch Digital Retail – nicht bekannt werden. 4.16. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt Umdasch Digital Retail Lizenzinhaber über die bereitgestellte Software und der Kunde erwirbt die Möglichkeit, die Software oder manche Funktionalität dieser vertragsgemäß und zeitlich beschränkt zu nutzen. 4.17. Der Kunde erwirbt an von Umdasch Digital Retail individuell („Customizing“) und gegen gesondertes Entgelt für ihn erstellten Leistungen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts, sofern nicht anders vereinbart, abgesehen vom Verwertungsrecht gegenüber Dritten, sämtliche zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkten Werknutzungsrechte. Umdasch Digital Retail verbleibt in diesem Fall das Recht, die Leistungen für den internen Gebrauch uneingeschränkt zu nutzen und Dritten gegenüber zu verwerten. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Bearbeitungen auf Aufforderung von Umdasch Digital Retail unter Einräumung sämtlicher bekannter und zukünftig bekannt werdender immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte zu übergeben, ohne dass hierdurch eine Einschränkung der vertragsgemäßen Benützung durch den Kunden entsteht. 4.18. Jede Verletzung dieser Rechte von Umdasch Digital Retail zieht jedenfalls Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Vertragsbruch, Insolvenz 5) Umdasch Digital Retail kann die Erbringung jeder Vertragsleistung, insbesondere die Lieferung von Hard- und Software oder die Erbringung von Leistungen aufgrund des Servicevertrages sofort einstellen und/oder durch schriftliche Mitteilung an den Kunden fristlos die jeweiligen Verträge – soweit zumutbar auch teilweise – aus wichtigem Grund kündigen, wenn a) der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und dieser Verstoß nicht heilbar ist oder vom Kunden nicht binnen angemessener Frist, maximal aber binnen 14 Tagen nach Zugang einer diesbezüglichen Aufforderung durch Umdasch Digital Retail behoben wird, b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder der Kunde die Eröffnung eines solchen Verfahrens selbst beantragt hat oder c) ein aufgrund eines von Umdasch Digital Retail mit dem Kunden geschlossenen Vertrages geschuldeter fälliger Betrag nicht spätestens binnen 14 Tagen nach Fälligkeit gezahlt wird. Preise und Zahlungsbedingungen 6) 6.1. Alle Preisangaben einschließlich der Service-Vergütung sind netto. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise für die Hardware diejenigen, die sich aus der letzten, am Tag der Lieferung oder angenommenen Lieferung veröffentlichten Preisliste ergeben. Nach Vertragsschluss kann als Bedingung der Lieferung von Hardware eine Anzahlung in Höhe von 1/3 (ein Drittel) des Netto-Bestellwertes zzgl. Umsatzsteuer gefordert werden. Die Zahlung des nach Abzug geleisteter Anzahlungen noch offenen Preises ist 30 Tage nach Lieferung des Vertragsgegenstandes und Zugang der entsprechenden Rechnung fällig. 6.2. Netto-Preise für Warenlieferungen verstehen sich ausschließlich aller Kosten oder Gebühren in Bezug auf die Verpackung, Kennzeichnung, Beladung, Entladung, Trans-

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port, Fracht und Versicherung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 6.3. Werden außerhalb des Angebots für Hard- und Softwareprodukte und Serviceverträge Dienstleistungen vereinbart, wie zum Beispiel Montage, Systemintegration oder sonstige Serviceleistungen an Hard- und Software wie Hardwarewartung, so werden diese separat berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart, werden Kosten der Anreise sowie Spesen nach den tatsächlich angefallenen Kosten berechnet. 6.4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 6.5. Teilleistungen dürfen sofort nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt werden. 7) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 7.1. Der Kunde schafft bis zu den vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsterminen die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die Umdasch Digital Retail in die Lage versetzen, den schriftlichen Vertrag zu erfüllen. Zu den vom Kunden zu schaffenden Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine funktionstaugliche Datensicherung bevor Umdasch Digital Retail mit der Vertragserfüllung beginnt, sowie nach jedem datenbestandsverändernden Vorgang während der Vertragserfüllung durch Umdasch Digital Retail eine Vorbereitung bereits vorhandener Konfigurationen auf die vereinbarten Arbeiten sowie die Schaffung eines den vereinbarten Arbeiten entsprechenden Betriebszustandes, Vorkehrungen zur Vermeidung von Systemabstürzen bzw. Maßnahmen zur Vermeidung daraus resultierender Folgen. Ohne ausdrückliche Regelung ist Umdasch Digital Retail nicht verpflichtet, die bestellten Produkte mit Geräten und/ oder Programmen des Kunden zu verbinden und deren Funktionsfähigkeit herzustellen. Werden entsprechende Leistungen dennoch in Anspruch genommen, gelten diese als Zusatzdienstleistungen. 7.2. Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung und die Leistung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber der Transportperson beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie Umdasch Digital Retail fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten. 7.3. Bestellte oder gelieferte Ware kann (Re-) Export-Restriktionen, insbesondere der USA oder U.K. unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen seitens des Kunden zu beachten. Der Kunde muss seine Abnehmer verpflichten, die vorgenannten Regelungen ebenfalls zu beachten. Der Kunde wird Umdasch Digital Retail alle Informationen und Erklärungen überlassen, die Umdasch Digital Retail zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den nationalen oder internationalen Ein- beziehungsweise Ausfuhrbestimmungen benötigt. 7.4. Umdasch Digital Retail und ihre Erfüllungsgehilfen sind vom Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software verbunden sind. 7.5. Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung 8) 8.1. Umdasch Digital Retail behält sich das Eigentum an der Hardware bis zum Ausgleich sämtlicher, zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung für die Hardware fälliger offener Rechnungen des Kunden vor (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Umdasch Digital Retail Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung bucht (Kontokorrent- Vorbehalt). 8.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Umdasch Digital Retail nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Hardware zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Dasselbe gilt im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vor Eigentumsübergang. In der Zurücknahme der Hardware liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Umdasch Digital Retail unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Umdasch Digital Retail Klage gemäß der gültigen Insolvenz-Ordnung erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Umdasch Digital Retail die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß IO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall. 8.3. Der Kunde ist berechtigt, die Hardware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) an Umdasch Digital Retail ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Hardware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Umdasch Digital Retail, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich Umdasch Digital Retail, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Im Falle des Zahlungsverzuges kann Umdasch Digital Retail verlangen, dass der Kunde Umdasch Digital Retail die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 8.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Hardware durch den Kunden wird stets für Umdasch Digital Retail vorgenommen. Wird die Hardware mit anderen, Umdasch Digital Retail nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Umdasch Digital Retail das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Hardware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. 8.5. Wird die Hardware mit anderen, Umdasch Digital Retail nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt Umdasch Digital Retail das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Hardware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Umdasch Digital Retail anteilmäßig Miteigentum überträgt. Stand: Januar 2017


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Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Umdasch Digital Retail. 8.6. Der Kunde tritt Umdasch Digital Retail auch Forderungen zur Sicherung der Forderungen von Umdasch Digital Retail gegen ihn ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Hardware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 8.7. Umdasch Digital Retail verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, sowie diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Umdasch Digital Retail. 8.8. Umdasch Digital Retail ist berechtigt, die Hardware auf Kosten des Kunden für den Zeitraum nach Gefahrübergang bis zum Eigentumsübergang gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. 9) Gewährleistung und Herstellergarantie 9.1. Umdasch Digital Retail leistet Gewähr dafür, dass die Ware im Übergabezeitpunkt frei von Mängeln ist. Rechte bzw. Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, falls der Kunde seiner Prüf- und Mängelrügepflicht nach Punkt 9.3. nicht nachkommt, ein Mangel aus den vom Kunden beigestellten Teilen resultiert, eine angebliche Mangelhaftigkeit auf eine unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung durch den Kunden zurückzuführen ist, natürliche Abnützung vorliegt, Betriebs- oder Wartungsanweisungen vom Kunden nicht befolgt werden, Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, Teile ausgewechselt werden, Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, nicht von Umdasch Digital Retail bewilligte Zusatzgeräte angebracht werden oder Reparaturen von Personen vorgenommen werden, die nicht von Umdasch Digital Retail autorisiert sind. Umdasch Digital Retail steht darüber hinaus nicht für Störungen und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt ein. 9.2. Allfällige Rechte bzw. Ansprüche aus Gewährleistung sind vom Kunden bei beweglichen Sachen binnen 12 Monaten – bei gelieferten Elektrogeräten binnen 6 Monaten – gerichtlich geltend zu machen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 Satz 2 ABGB ist ebenso abbedungen wie ein allfälliges Rückgriffsrecht des Kunden gemäß § 933b ABGB. 9.3. Nach Erhalt der Ware bzw. Leistung hat der Kunde diese sofort zu untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach deren Erkennbarkeit mittels eingeschriebenem Brief unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels Umdasch Digital Retail anzuzeigen, widrigenfalls die gelieferte Ware bzw. Leistung als genehmigt gilt und daher insbesondere Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche bzw. eine Irrtumsanfechtung durch den Kunden ausgeschlossen sind. 9.4. Der Verkauf von gebrauchten Produkten sowie durch Umdasch Digital Retail erstellter Software erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. 9.5. Wird der Liefergegenstand von Umdasch Digital Retail montiert, ist der Kunde verpflichtet, die bei ihm eintreffenden Produkte vor der Montage auf allfällige Mängel zu überprüfen; stellt er Mängel fest, hat er dies unverzüglich, jedenfalls aber so rechtzeitig gegenüber Umdasch Digital Retail schriftlich zu rügen, dass mit der Montage nicht begonnen wird, widrigenfalls der Kunde insoweit jegliche Gewährleistungsrechte aus derartigen Mängeln verliert. 9.6. Ist Umdasch Digital Retail zur Gewährleistung verpflichtet, steht es Umdasch Digital Retail nach eigener Wahl frei, Verbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen; bei Software nach Wahl von Umdasch Digital Retail auch durch Bereitstellung eines neuen Änderungsstandes. Von Umdasch Digital Retail durchgeführte Verbesserungen oder Nachlieferungen führen zu keiner Verlängerung der Gewährleistungsfrist; auch für die verbesserten oder nachgelieferten beweglichen Sachen endet die Gewährleistungsfrist daher spätestens 12 Monate nach der ursprünglichen Lieferung. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Umdasch Digital Retail über. 9.7. Leistungen, die Umdasch Digital Retail aufgrund ungerechtfertigter Mängelrügen erbringt, gelten als neuer Auftrag und werden dem Kunden gesondert verrechnet. 9.8. Im Fall der Lieferung von Hardware und/oder Software, bei der nicht Umdasch Digital Retail der Hersteller ist (nachfolgend kurz „Dritthersteller“), wird Umdasch Digital Retail die vom Dritthersteller eingeräumten Gewährleistungs- und Garantieansprüche an den Kunden abtreten, sofern der Kunde alle Forderungen von Umdasch Digital Retail aus dem zugrunde liegenden Vertrag (insbesondere auch ein vertragsgemäß erhöhter Rechnungsbetrag, Zinsen, Spesen oder sonstige Kosten) vollständig geleistet hat. Für die Erfüllung der abgetretenen Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche steht Umdasch Digital Retail nicht ein. 10) Haftung 10.1. Der verschuldensunabhängige Schadens- oder Aufwendungsersatz wird ausgeschlossen. 10.2. Für von Umdasch Digital Retail verschuldete Schäden und Aufwendungen gilt folgendes: a) Die Haftung für Schäden und Aufwendungen (folgend: Schäden) aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, welche bei Durchführung einer werktäglichen Datensicherung ausgeschlossen werden können, ist ausgeschlossen, b) bei leichter Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner leitenden Angestellten sowie einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen von Umdasch Digital Retail haftet diese nur bis zur Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens und c) der Haftungsausschluss gilt nicht für von Umdasch Digital Retail zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden, den Verlust des Lebens sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von Umdasch Digital Retail abgegebener Beschaffenheitsgarantien. 10.3. Die Vertragspartner verzichten weiters gegenseitig auf sämtliche Schadenersatzansprüche für alle künftigen Schäden, soweit diese durch die eigene Feuer- oder Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sind. Dieser Verzicht gilt nicht, soweit dem Kunden ein Schadenersatzanspruch gemäß Punkt 10.1. zusteht oder soweit infolge eines solchen Verzichtes der Versicherer leistungsfrei würde. 10.4. Soweit die Haftung von Umdasch Digital Retail ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

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10.5. Umdasch Digital Retail übernimmt weder Haftung, noch leistet sie Gewähr dafür, dass von ihr gelieferte Software den Anforderungen des Kunden genügt, mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet oder alle Softwarefehler behoben werden können. Bei der Einrichtung von Firewall-Systemen geht Umdasch Digital Retail nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, gewährleistet jedoch nicht deren absolute Sicherheit und haftet auch nicht dafür. Ebenso haftet Umdasch Digital Retail auch nicht für allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass das beim Kunden installierte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird. 10.6. Wird Umdasch Digital Retail wegen der missbräuchlichen Verwendung der Leistungen durch den Kunden von Dritten in Anspruch genommen oder droht ihr in Anspruch genommen zu werden, wird der Kunde Umdasch Digital Retail unverzüglich informieren. Umdasch Digital Retail wird dem Kunden die Möglichkeit der Abwehr des Anspruches bzw der vollen Rechtsverschaffung geben. Der Kunden verpflichtet sich, Umdasch Digital Retail jeden Schaden zu ersetzen, den diese aus einer nachgewiesenen Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden – insbesondere aufgrund patent-, marken-, musterschutz-, halbleiterschutz-, urheberrechtlicher sowie in diesem Zusammenhang stehende sonstiger Ansprüche (zB nach UWG) oder Ansprüche aufgrund von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte – erleidet. Teil des zu ersetzenden Schadens sind auch Zahlungen für eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die Umdasch Digital Retail mit Zustimmung des Kunden vereinbaren kann. Der Kunde darf diese Zustimmung nur aus wichtigen Gründen und nicht unbillig verweigern. 11) Verjährung Jegliche Ansprüche des Kunden wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen zwölf Monaten ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Dies gilt nicht für von Umdasch Digital Retail zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten von Umdasch Digital Retail sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von Umdasch Digital Retail abgegebener Beschaffenheitsgarantien. In den im vorstehenden Satz bezeichneten Fällen verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährung. 12) Sonstige Regelungen 12.1. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem geschlossenen Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners übertragbar, ausgenommen Zahlungsansprüche von Umdasch Digital Retail. 12.2. Änderungen dieser Bedingungen können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Abänderung der vorstehenden Schriftformklausel. Jegliche Kündigung und jeglicher Rücktritt, gleich aus welchem Grund, bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Telefaxübermittlung oder E-Mail gewahrt werden. Sämtliche Risiken einschließlich etwaiger Zustellungs- oder Nachweisdefizite, die aus der Verwendung dieser Übermittlungsarten resultieren, gehen zu Lasten derjenigen Vertragspartei, die diese Vermittlungsform ausdrücklich wünscht oder verwendet hat. 12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich. Umdasch Digital Retail ist allerdings berechtigt den Kunden auch vor einem anderen Gerichtsstand in Österreich zu klagen. 12.4. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG) und den Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. 12.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. 13) Konsumentenschutzgesetz Umdasch Digital Retail schließt Verträge grundsätzlich ausschließlich mit Unternehmern ab. Sollte im Ausnahmefall der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, ist er bei sonstiger Haftung verpflichtet, dies Umdasch Digital Retail mitzuteilen. Sollte ausnahmsweise doch ein Verbrauchergeschäft vorliegen, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nur insoweit, als sie nicht gegen die zwingenden Bestimmungen des 1. Hauptstückes des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen. 14) Ergänzende Geschäftsbedingungen für Miete 14.1. Während der gesamten Mietdauer verbleibt die Hardware und Software (nachfolgend kurz „Mietgegenstand“) gänzlich im Eigentum von Umdasch Digital Retail. Eine Weitergabe des Mietgegenstands an andere, als im Mietvertrag genannte Personen, Unternehmen oder Standorte ist untersagt. Der Mieter ist für die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Bestimmungen am Standort des Mietgegenstands verantwortlich. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Bestimmungen zu dem Mietgegenstand und anderen, während der Miete geltenden Bestimmungen wie Hausordnungen, Brandschutzordnungen etc. nicht widersprechen. Für die Dauer des Mietzeitraumes ist der Mietgegenstand versichert. Hat jedoch der Mieter den Schaden verursacht, dann verpflichtet sich dieser zum Ersatz des vom Vermieter geleisteten Selbstbehalts. Bei Mängeln oder Schadensfällen ist der Vermieter unverzüglich schriftlich zu verständigen. 14.2. Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Betrieb laut Gebrauchsanweisung. Bei einem zeitweiligen Ausfall des Mietgegenstands oder sonstigen Störungen ist der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz-, Zurückbehaltungs- oder irgendwelche sonstigen Ansprüche (ausgenommen zwingende Zinsminderungsansprüche) geltend zu machen. Die obigen Regelungen gelten sinngemäß für jede sonstige Beeinträchtigung des bedungenen Gebrauchs. Soweit solche Beeinträchtigungen jedoch auf Teile des Mietgegenstandes zurückzuführen sind, die vom Mieter zu warten, erhalten bzw. instand zu setzen sind, gelten sämtliche Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter als ausgeschlossen.

Stand: Januar 2017


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