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Allgemeine Geschäftsbedingungen Umdasch Digital Retail GmbH, Industriezeile 35 / Top 5, A-4020 Linz OA-DR-001-DEU-01

1) Geltungsbereich 1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) Bestandteil aller Geschäftsabschlüsse der Umdasch Digital Retail GmbH (nachfolgend kurz „Umdasch Digital Retail“) im Zuge des Vertriebes der von Umdasch Digital Retail vertriebenen Handelswaren in Form von Kauf, Miete oder Leasing sowie der Erbringung von IT-Werk-/Dienstleistungen wie insbesondere Programmierleistungen, Implementierung, Customization, IT-Beratung, Wartung oder Schulung. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn sie durch Umdasch Digital Retail unwidersprochen bleiben oder mit Regelungen der AGB von Umdasch Digital Retail nicht im Widerspruch stehen. Abänderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur mit schriftlicher Zustimmung von Umdasch Digital Retail wirksam. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von Umdasch Digital Retail. 1.2. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Umdasch Digital Retail richten sich nach diesen Bedingungen und etwa bestehenden sonstigen Vereinbarungen. Spätestens mit Entgegennahme der Handelswaren oder IT-Werk-/Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollten weitere Bestellungen durch den Kunden bei Umdasch Digital Retail erfolgen, so gelten die Bedingungen dieses Vertrages, sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden oder sich aus den Umständen etwas anderes ergibt. 1.3. Die Gebrauchsanweisungen für Produkte von Umdasch Digital Retail bilden einen integrierenden Bestandteil der AGB. 1.4. Diese Bedingungen gelten auf dem jeweiligen Stand auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.5. Umdasch Digital Retail ist berechtigt die vorliegenden Bedingungen zu ändern, wenn dies aufgrund von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen, die nicht im Einflussbereich von Umdasch Digital Retail liegen und Umdasch Digital Retail auch nicht veranlasst hat, erforderlich ist, um das bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien bestehende Äquivalenzverhältnis wieder herzustellen und wesentliche Regelungsinhalte des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, Kündigung) hiervon nicht betroffen sind. Änderungen dieser AGB sind auch dann möglich, wenn Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auftreten, die durch Lücken in diesen Bedingungen verursacht werden, z.B. dadurch, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erachtet. Die Änderung der Bedingungen wird dem Kunden 4 Wochen vor deren Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart, sofern der Kunde hierauf im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen wurde. 1.6. Ergibt die Auslegung eines Vertrages (inklusive dieser AGB) einen unklaren bzw. mehrdeutigen Inhalt, so gilt entgegen § 915 ABGB die für Umdasch Digital Retail günstigste Auslegung. Angebot und Vertragsschluss 2) 2.1. Angebote von Umdasch Digital Retail sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Auftragserteilungen des Kunden werden erst mit dem Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Umdasch Digital Retail beim Kunden verbindlich, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang beziehungsweise Leistungsumfang allein maßgebend ist. 2.2. Katalogangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Umdasch Digital Retail hergeleitet werden können. Umdasch Digital Retail kann Konstruktions- und/oder Ausstattungsänderungen an Produkten vornehmen, sofern deren Gesamtleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Umdasch Digital Retail ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. 2.3. Umdasch Digital Retail behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Umdasch Digital Retail verpflichtet sich, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Liefer- und Leistungsbedingungen, Höhere Gewalt, Gefahrübergang, 3) Abnahme, Annahmeverzug 3.1. In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von Umdasch Digital Retail schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. 3.2. Jeder Liefer- und Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Umdasch Digital Retail vereinbart und versteht sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände oder Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Umdasch Digital Retail oder beim Hersteller/Lieferanten eintreten, insbesondere höhere Gewalt. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Beschlagnahme, Blockaden, Embargo, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Sabotage, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen und Arbeitskämpfe jeder Art, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch Umdasch Digital Retail unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefer- und Leistungstermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Umdasch Digital Retail behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die

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durch eines der vorstehend genannten Ereignisse hervorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von Umdasch Digital Retail zu vertreten ist. In diesem Falle wird Umdasch Digital Retail unverzüglich den Kunden informieren und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen zurückgewähren. Sollte Umdasch Digital Retail mit einer Lieferung mehr als acht Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, trägt dieser die daraus Umdasch Digital Retail entstandenen Kosten. Umdasch Digital Retail ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Umdasch Digital Retail ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages nach ihrer Wahl zur Gänze oder zum Teil Subunternehmer einzusetzen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Umdasch Digital Retail noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Bei einem Versand im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Umdasch Digital Retail die Lieferung an den Transporteur übergeben hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von Umdasch Digital Retail über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die Umdasch Digital Retail nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Umdasch Digital Retail verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. Wenn der Kunde aus irgendeinem Grunde die Lieferung von Hardware nicht annimmt oder Umdasch Digital Retail nicht in der Lage ist, die Hardware rechtzeitig zu liefern, weil der Kunde die erforderlichen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen nicht zur Verfügung gestellt hat, hat dies den Übergang der Gefahr auf den Kunden zur Folge. Des Weiteren ist Umdasch Digital Retail berechtigt a.) die Hardware bis zur tatsächlichen Lieferung zu lagern und dem Kunden alle damit zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen zu belasten, einschließlich Lagerung und Versicherung, und b.) die Hardware zum Besten, auf der Grundlage von mindestens zwei vorab einzuholenden schriftlichen Angeboten, erzielbaren Preis zu verkaufen, wenn Umdasch Digital Retail den Kunden zuvor auf den beabsichtigten Verkauf schriftlich hingewiesen hat, dem Kunden in diesem Schreiben eine Frist von drei Wochen ab dem im Schreiben zu bezeichnenden Absendedatum des Schreibens zur Nachholung der sämtlichen geschuldeten Handlungen gesetzt hat und der Kunde diese Frist nicht eingehalten hat. Von dem erzielten Verkaufserlös sind zunächst die angemessenen Lager-, Versicherungs- und Verkaufsaufwendungen von Umdasch Digital Retail in Abzug zu bringen. Ein danach verbleibender Betrag ist auf den vom Kunden weiterhin geschuldeten Kaufpreis anzurechnen. Ein etwaiger Übererlös steht Umdasch Digital Retail zu. Sofern nichts anderes vereinbart, ist Umdasch Digital Retail weder verpflichtet ein Benutzerhandbuch oder sonstige Dokumentation zu übergeben (zB. bei Lieferung von Software oder Hardware), noch Schulungen zu halten. Die Verfügbarkeit der Leistungen von Umdasch Digital Retail ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung oder einem allenfalls abgeschlossenen Servicevertrag und allfälligen sich hierauf beziehenden Vereinbarungen. Immaterialgüterrechte Alle aus dem Patent-, Marken-, Musterschutz-, Halbleiterschutz- und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen stehen Umdasch Digital Retail bzw. dessen Lizenzgebern zu, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu benutzen. Durch den gegenständlichen Vertrag wird – abgesehen von Punkt 4.17. – lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung oder benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der Kunde keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. Umdasch Digital Retail räumt dem Kunden Nutzungsrechte an Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein. Ist Vertragsgegenstand die Erstellung und/oder Nutzung von Datenbanken, so erwirbt der Kunde an der Programmierleistung keine über die Nutzung im Rahmen der Datenbanknutzung hinausgehenden Rechte. Alle anderen Rechte sind Umdasch Digital Retail bzw. dessen Lizenzgebern vorbehalten; ohne deren vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Kunde daher insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Gestaltungen oder sonstige Sachen, an denen Rechte von Umdasch Digital Retail oder Dritter bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder anders als am vereinbarten Aufstellungsort zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu benutzen, sofern nicht anders vereinbart oder sich dies zwingend aus der Natur des Auftrages ergibt. Eine Übertragung des Source Codes von Umdasch Digital Retail an den Kunden ist – sofern nicht anders vereinbart – weder für Standard-, noch für Individualsoftware geschuldet. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, so wird dies Umdasch Digital Retail nur nach gesonderter Beauftragung durchführen, ohne jedoch zur Übernahme eines derartigen Auftrages Stand: Januar 2017


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