Erste Schritte in Südtirol 2014-2015

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ERSTE SCHRITTE IN SÜDTIROL — EIN LEITFADEN FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE


Inhaltsverzeichnis Studierende aus der EU und Gleichgestellte Immatrikulation Ausstellung der italienischen Steuernummer Eintragung ins Melderegister der Gemeinde Krankenversicherung Eröffnung eines Kontos Abo+: Das Jahresticket für Öffentliche Verkehrsmittel Förderungsmöglichkeiten Die Bürgerkarte Studienbeihilfen der Autonomen Provinz Bozen Studienbeihilfen für Studierende aus Österreich Studienbeihilfen für Studierende aus Deutschland

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Studierende aus Nicht-EU-Ländern 6 Formalitäten zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung 6 Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung 6 Integrationsvereinbarung 6 Immatrikulation 7 Ausstellung der italienischen Steuernummer 7 Eintragung ins Melderegister und Meldung des Wohnsitzes 7 Krankenversicherung 7 Eröffnung eines Bankkontos 8 ABO+: das Jahresticket für öffentliche Verkehrsmittel 8 Studienbeihilfen der Autonomen Provinz Bozen 8 Studium + Arbeit 8 Services und nützliche Adressen 9 Services der unibz 10 Lokale Services 11

Wenn du an einem Austauschprogramm (z.B. Erasmus+ oder Erasmus-Mundus) teilnimmst, bitten wir dich, die Servicestelle Internationale Beziehungen der unibz zu kontaktieren, denn das hier aufgeführte Prozedere betrifft nur regulär eingeschriebene Studierende. 2

Erste Schritte in Südtirol


Studierende aus der EU und gleichgestellte IMMATRIKULATION

Krankenversicherung

Wenn du einen Studienplatz erhalten hast, ist der nächste und abschließende Schritt die Immatrikulation, die du im zuständigen Studentensekretariat vornehmen musst. Wir raten dir, die genaue Ablauffrist für die Immatrikulation des von dir gewählten Studiengangs im Studienmanifest zu verifizieren, denn bei NichtEinhaltung der Frist verlierst du den Studienplatz.

Für die Krankenversicherung gibt es in Italien drei Möglichkeiten. Es gilt dabei zu beachten, dass deine Krankenkasse im Ausland im Einzelfall darüber entscheidet, welches der unten angeführten Dokumente sie bereit ist auszustellen.

Ausstellung der italienischen Steuernummer Die Steuernummer dient der Identifikation des Bürgers/ der Bürgerin im Umgang mit öffentlichen Einrichtungen und Ämtern. In Italien wird ausschließlich die von der Agentur für Einnahmen ausgestellte Steuernummer anerkannt. Für die Zuweisung einer Steuernummer musst du zu Beginn deines Studiums mit einem Ausweis beim lokalen Steueramt der Agentur für Einnahmen vorstellig werden; ausländische Bürger/-innen benötigendazu einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Weitere Informationen: http://altoadige.agenziaentrate.it.

Eintragung ins Melderegister der Gemeinde EU-Bürger, die beabsichtigen, sich länger als 3 Monate in einem europäischen Staat im Ausland aufzuhalten, müssen sich bei der für den gewohnheitsmäßigen Wohnsitz zuständigen Gemeinde anmelden (“attestato di regolarità”). Die Meldung des Wohnsitzes im Heimatland kann beibehalten werden. Um die Eintragung durchzuführen, muss der Antrag persönlich beim Melderegister (“Anagrafe”) der Gemeinde, wo sich ihr gewohnheitsmäßiger Wohnsitz während des Studiums befindet (Bozen, Brixen oder Bruneck), mit den vorgesehenen Unterlagen (Reisepass etc.) eingereicht werden. Eine Liste mit den verlangten Unterlagen findest du auf den Webseiten der jeweiligen Gemeinde. Es ist empfehlenswert, die jeweiligen Dienststellen der Gemeinde vorab zu kontaktieren, um alle nötigen Informationen zu erhalten (Adressen im Anhang). Es gilt zu bedenken, dass einige Gemeinden für die Eintragung ins Melderegister auch die vorherige Anmeldung bei der örtlichen Sanitätseinheit verlangen, entweder über die Formulare E106/E109/E37 oder den Besitz einer privaten italienischen oder ausländischen Krankenversicherungspolice (siehe folgender Abschnitt). Die Europäische Krankenversicherungskarte („EHIC“) ist in diesem Fall als Nachweis nicht ausreichend.

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Krankenversicherung über Formulare von Krankenkassen im Ausland (E106, E109/E37): wende Dich diesbezüglich an deine Krankenversicherung in deinem Heimatland und lasse dir eines der oben angeführten Formulare ausstellen, mit dem du dich dann bei der Sanitätseinheit der Provinz anmelden kannst. Mit diesen Formularen kannst du: →→ einen Hausarzt wählen, →→ Dich in der Ambulanz der Krankenhäuser behandeln lassen. Du musst nur das Ticket (ähnlich der Praxisgebühr in Deutschland) bezahlen, →→ alle grundlegenden Gesundheitsleistungen erhalten, →→ Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen, →→ von eventuellen Behandlungskosten, die durch den ärztlichen Notdienst anfallen, befreit werden, →→ schließlich, wenn du einen Wohnsitz hier hast, indirekt eine Rückerstattung der Ticketgebühr für gewisse Leistungen beantragen, wenn dies vorgesehen ist. Krankenversicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte (“EHIC”): bei Vorlage der EHIC hast du in Italien Anrecht auf alle während deines Studiums notwendigen Gesundheitsund Versorgungsleistungen, also auf begrenzte Leistungen, die laut europäischer Regelungen garantiert sind: du kannst dich direkt an die Stellen wenden, welche diese Gesundheitsleistungen anbieten (praktische Ärtze, Erste Hilfe, Poliambulatorien). Bei einem praktischen Arzt hast du - im Falle von gelegentlichen Visiten - Anrecht auf unentgeltliche Behandlungen, die dann vom Arzt direkt der zuständigen ausländischen Sanitätseinheit in Rechnung gestellt werden. Private Krankenversicherung über eine italienische (z.B. INA ASSITALIA) oder ausländische Krankenversicherungspolice, alternativ zu den Formularen E 106/ E109/E37: Du kannst eine Police abschließen, die für die gesamte Studienzeit gilt und die notwendigen Gesundheitsleistungen und Notaufnahmen auf italienischem Staatsgebiet entsprechend deckt. Die Police darf keine Tarifen-Beschränkungen oder Ausnahmen bei Notaufnahmen vorsehen. Du wirst dann als „cittadino straniero pagante” (zahlender Bürger aus dem Ausland eingestuft, und damit ist keine Anmeldung bei der zuständigen Sanitätseinheit vorgesehen. Falls du eine ausländische

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EU-Bürger und Gleichgestellte Police abschließen, musst du eine von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung ausgestellten Erklärung beilegen, die Folgendes bestätigen muss: Dauer, Gültigkeit, Art und Formen der gedeckten Leistungen sowie dass es keine TarifenBeschränkungen oder Ausnahmen im Falle einer Notaufnahme vorgesehen sind. Was, wenn du NICHT im Besitz der EHIC bist, KEINE Versicherung in deinem Herkunftsland hast und du KEINE private Krankenversicherungspolice abschließen möchtest? Das italienische Gesundheitsministerium hat in einem Vermerk vom 19 Februar 2008 klar gestellt, dass EU-Bürger – und im Besonderen Bürger der neuen EU-Mitgliedsländer – die nicht im Besitz der EHIC sind, und nicht in ihren Herkunftsländern versichert sind, nicht die Voraussetzungen haben, um sich beim Servizio Sanitario Nazionale anzumelden, und auch keine private Krankenversicherungspolice abgeschlossen haben, nur ein Anrecht auf unaufschiebbare und notfallärztliche Versorgungsleistungen haben. Ohne jegliche Form einer Krankenversicherung ist ein Aufenthalt in einem EU-Land, außer in deinem Herkunftsland, für höchstens 3 Monate gestattet. In diesem Fall hast du auch kein Anrecht auf eine Eintragung ins Melderegister der Gemeinde, in der du während deines Studiums wohnst. Wenn du mehr darüber wissen möchtest: →→ Das Recht, dich in EU-Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Richtlinie 2004/38/EG) und →→ Das Recht auf Gesundheitsschutz (EU-Verordnung 1478/71, wie geändert in der Verordnung 631/2004 →→ und in der Verabschiedung der Verwaltungskommission 189/2003 – Einführung der EHIC). Detallierte Informationen in allen Sprachen der EU findest du auf deren Internetseiten: europa.eu/eulife/healthcare/index_de.htm. Außerdem kann man sich diesbezüglich auch an die örtlichen Sanitätseinheiten wenden (siehe Adressen im Anhang). Eröffnung eines Kontos Um deine Finanzen vor Ort besser verwalten zu können und die Überweisung deiner Studienbeihilfe zu erhalten, solltest du ein Konto eröffnen. Die meisten Banken haben spezielle Girokonten für junge Leute und damit auch für Studierende bis zu einem Höchstalter von 26 Jahren. Wir raten dir, dich über die einzelnen Angebote zu informieren und gleich zu Beginn des Studiums ein Konto zu eröffnen. Handelt es sich dabei um ein Konto speziell für Studierende, musst du zu dessen Eröffnung neben den üblichen persönlichen Unterlagen auch eine Immatrikulationsbescheinigung beilegen.

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ABO+: das Jahresticket für öffentliche Verkehrsmittel Das Land Südtirol bietet Studierenden der unibz ein günstiges Jahresticket für die öffentlichen Verkehrsmittel an (Preis: 150 Euro/Jahr). Mit ABO+ kann man ein Jahr lang alle öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol und den Zug bis nach Trient benutzen. In Intercity- und Eurocityzügen gilt das Jahresticket jedoch nicht. Das ABO+ können Studierende der unibz beantragen, die am 31. Dezember eines jeden Jahres das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Angesucht werden kann bis 31. Dezember eines jeden Jahres an gekennzeichneten Fahrkartenschaltern. Informationen und Formulare: www.sii.bz.it/de > Tickets > Südtirol Pass Abo+.

Förderungsmöglichkeiten Studienbeihilfen der Autonomen Provinz Bozen Das Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung der Autonomen Provinz Bozen stellt alljährlich Beihilfen für Studierende zur Verfügung. Die Studienbeihilfen werden über eine öffentliche Ausschreibung vergeben, wobei die finanzielle Situation der Antragsteller und die Studienleistung bei der Zuteilung Berücksichtigung findet. Es gibt ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfen, Leistungsstipendien, Studienbeihilfen zur Förderung der postgradualen Ausbildung. Der Antrag muss über den E-Government-Service online gestellt werden. Bei Interesse an einer der oben aufgeführten Studienbeihilfen und wenn du weitere Informationen benötigst, solltest du einen Blick auf die Internetseite des genannten Amtes werfen oder den direkten Kontakt suchen, um eventuell auch ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um zu erfahren, ob du förderungsberechtigt bist. Wenn dir eine Studienbeihilfe zuerkannt wurde, wird dir gleichzeitig auch die Studiengebühr für das laufende akademische Jahr erlassen. Für Informationen und Beratung kannst du dich auch an die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) wenden, die Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags anbietet (siehe Adresse im Anhang). Die Antragstellung wird ausschließlich über den entsprechenden E-Government-Service online abgewickelt. Dazu muss die Bürgerkarte verwendet werden. Wenn du noch keine Bürgerkarte besitzt, kannst du trotzdem einen provisorischen Account anlegen und ihn dann bei der Provinz registrieren. Diesbezüglich solltest du dich an die Südtiroler HochschülerInnenschaft oder das zuständige Büro der Autonomen Provinz Bozen wenden (Adresse siehe im Anhang).

Die Bürgerkarte Die Gesundheitskarte - Bürgerkarte Südtirol (GK-BKS) ermöglicht dir, auf die Dienstleistungen der öffentlichen


EU-Bürger und Gleichgestellte Verwaltungen der Provinz Bozen zuzugreifen. Wenn du eine Europäische Krankenversicherungskarte mit Mikrochip besitzt, kannst du auch diese benutzen. Vergiss nicht, diese rechtzeitig zu aktivieren, sonst könnte es passieren, dass du es nicht schaffst, den Antrag auf Studienbeihilfen innerhalb der vorgesehenen Frist zu stellen. Wo kann ich die Bürgerkarte aktivieren? Um die Bürgerkarte zu aktivieren musst du dich zum Schalter der Gemeinde begeben, bei der du dich auch ins Melderegister eingetragen hast. Mitzubringen ist ein gültiger Ausweis. Innerhalb 14 Tagen nach Antragstellung werden dir per Post PIN und PUC zugesandt, über die du Zugang zu allen Diensten des Bürgernetzes erhältst, insbesondere zum E-Government-Service. Alternativ zu den Studienbeihilfen der Autonomen Provinz Bozen können Studierende aus Österreich und Deutschland auch folgende Studienbeihilfen beantragen:

Studienbeihilfen für Studierende aus Österreich Österreichische Studierende haben die Möglichkeit, eine Studienbeihilfe bei der österreichischen Studienbeihilfenbehörde (www.stipendium.at) zu beantragen.

Studienbeihilfen für Studierende aus Deutschland Studierende aus Deutschland haben die Möglichkeit eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu beantragen, geregelt über das sogenannte BAföG. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums unter www.auslandsbafoeg.de.

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NICHT-EU-BÜRGER Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung Falls du zu einem Studiengang zugelassen worden bist, stellt dir die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in deinem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Du kannst damit nach Italien einreisen, um an der Italienischprüfung (obligatorisch für alle Bachelorstudiengänge) und, falls vorgesehen, am Eignungstest teilzunehmen und um dich an der Universität zu immatrikulieren, wenn du zugelassen worden bist. Die Italienischprüfung für Studieninteressierte, die für einen Bachelorstudiengang sich beworben haben, fand Anfang September am Hauptsitz der unibz statt. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei deiner Ankunft solltest du sofort bei der Studienberatung vorbei schauen, welche dir bei der Beantragung helfen wird. Zur Antragstellung benötigst du: →→ Das Antragsformular, das so genannte Kit, das bei der Post abzuholen ist; →→ Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit dem entsprechenden Visum (wenn nötig) und dessen vollständige Kopie; →→ Die notwendigen Unterlagen für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken („permesso di soggiorno per motivi di studio“): Immatrikulationsbescheinigung und Krankenversicherungspolice. Bei der Post des jeweiligen Studienortes wird dir ein “Kit” ausgehändigt, ein Briefumschlag (mit gelbem Streifen), in dem sich zwei mehrseitige Formulare und die Ausfüllanleitung befinden. Auf das Formular muss eine Stempelmarke im Wert von € 16 geklebt werden, die man in allen Tabakgeschäften kaufen kann. € 30 sowie weitere € 80 fallen für die versicherte postalische Zustellung des Briefes an. Dazu sind schließlich noch € 27,50 über eine Postüberweisung für den mehr als 90-tägigen Aufenthalt in Italien zu entrichten. Die Antragstellung kostet also insgesamt € 153,50. Nach Ausfüllen des Antrags muss dieser beim selben Postamt eingereicht werden; dieses stellt dann einen Beleg über dessen Erhalt aus. Dieser muss sorgfältig aufbewahrt werden, denn wenn eine Kontrolle durch Ordnungskräfte erfolgen sollte, ist er der einzige Nachweis darüber, dass die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde. Mit diesem Beleg kann außerdem kontrolliert werden, 6

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wie weit die italienischen Behörden mit der Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung sind. Dies geht über die Webseite www.portaleimmigrazione.it. Der genannte Beleg ist rechtsgültig und mit ihm kannst du dich auf italienischem Staatsgebiet frei bewegen. Außerdem kannst du damit in deiner Heimatland ausreisen und von dort wieder zurück nach Italien einreisen. Nach der erfolgreichen Antragstellung wird dir ein Termin bei der Quästur (Amt der Staatspolizei) mitgeteilt: dort musst du dann mit 4 identischen Passbildern (auf hellem Hintergrund, das Gesicht und der Kopf dürfen nicht verdeckt sein) und der Liste der eventuell fehlenden Unterlagen erscheinen. Sollte es sich dabei um den Erstantrag handeln, so werden dir auch die Fingerabdrücke abgenommen. Nach einer gewissen Wartezeit wird die elektronische Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Scheckkarte mit Mikrochip und Magnetstreifen (ähnlich einer Kreditkarte) ausgestellt, auf der die Personalien, das Passfoto und die Fingerabdrücke gespeichert sind.

Verlängerung der Aufenthalsgenehmigung Denk daran, die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig zu beantragen! Du solltest schon mindestens 30 Tage vor deren Ablauf die Verlängerung beantragen. Du musst dazu die selbe Verfahren befolgen wie beim Erstantrag, musst jedoch mindestes das Bestehen einer universitären Prüfung nachweisen. Beim zweiten Verlängerungsantrag ist das Bestehen von mindestens zwei universitären Prüfungen zu dokumentieren. Eine Verlängerung ist möglich bis zum 3. Jahr außerhalb der Regelstudienzeit. Laut Gesetz sind weitere Verängerungen nicht möglich.

Integrationsvereinbarung Bei deiner ersten Einreise nach Italien musst du zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Dauer deines Aufenthalts mindestens ein Jahr beträgt, in der Quästur eine Integrationsvereinbarung abschließen. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der italienische Staat, dich während des Prozesses deiner sprachlichen und kulturellen Integration zu unterstützen. Gleichzeitig verpflichtest du dich innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Vereinbarung →→ Grundkenntnisse in der italienischen Sprache


Nicht-EU-Bürger

zu erwerben und zwar auf A2-Niveau des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; →→ ausreichende Kenntnisse der grundlegenden Prinzipien der italienischen Verfassung und der italienischen öffentlichen Körperschaften zu erlangen; →→ ausreichende Kenntnisse über die Bürgerkultur und das Alltagsleben in Italien zu erwerben, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Schulwesen, Sozialdienste, Arbeit, Arbeit und steuerliche Pflichten; →→ und der Ausbildungsverpflichtung für etwaige Kinder nachzukommen. Der erste Schritt, der in der Integrationsvereinbarung vorgesehen ist, ist die Teilnahme an einem Kurs zur Bürgerbildung und zum Leben in Italien mit einer variablen Dauer zwischen 5 und 10 Stunden, der unentgeltlich beim Regierungskommissariat in Bozen innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss der Integrationsvereinbarung angeboten wird. Du wirst als Einladung einen Einschreibebrief erhalten mit Angaben zum exakten Datum und Ort, an dem du erscheinen musst. Um deine Italienisch- (obligatorisch ist das Erreichen eines A2-Niveaus) und Deutschkenntnisse (ein Vorteil in der Provinz Bozen, der nicht von der Vereinbarung vorgesehen ist) nachzuweisen, kannst du als Studierende/r an den Sprachprüfungen des Sprachenzentrum der Freien Universität Bozen teilnehmen. Wenn du innerhalb der beiden Jahre →→ die Vorgaben, die in der Vereinbarung vorgesehen ist, erfüllst und die vorgesehene Punktezahl erreichst, →→ mindestens ein A2-Niveau in der italienischen Sprache erreichst, und →→ eine ausreichende Kenntnis der Bürgerkultur erlangst, ist die Vereinbarung erfüllt und du kannst deinen Aufenthalt in Italien fortsetzen. Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen findest du hier: http://www.interno.gov.it/mininterno/ export/sites/default/it/sezioni/sala_stampa/speciali/ accordo_integrazione/accordi_e_brochure.html

Immatrikulation Wenn du einen Studienplatz erhalten hast, ist der nächste und abschließende Schritt die Immatrikulation, die du im zuständigen Studentensekretariat vornehmen musst. Wir raten dir, die genaue Ablauffrist für die Immatrikulation des von dir gewählten Studiengangs im Studienmanifest zu verifizieren, denn bei Nicht-Einhaltung der Frist verlierst du den Studienplatz.

Freie Universität Bozen

Ausstellung der italienischen Steuernummer Die Steuernummer dient der Identifikation des Bürgers/der Bürgerin im Umgang mit öffentlichen Einrichtungen und Ämtern. In Italien wird ausschließlich die von der Agentur für Einnahmen ausgestellte Steuernummer anerkannt. Für die Zuweisung einer Steuernummer musst du mit einem Ausweis beim lokalen Steueramt der Agentur für Einnahmen vorstellig werden; ausländische Bürger/-innen benötigen dazu einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Weitere Informationen (auch in deutscher Sprache): http://altoadige.agenziaentrate.it.

Eintragung ins Melderegister der Gemeinde und Wohnsitz Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz im Ausland müssen sich bei der für den gewohnheitsmäßigen Wohnsitz zuständigen Gemeinde anmelden (“attestato di regolarità”). Die Meldung des Wohnsitzes im Heimatland kann beibehalten werden. Um die Eintragung durchzuführen, muss der Antrag persönlich beim Melderegister (“Anagrafe”) der Gemeinde, wo sich ihr gewohnheitsmäßiger Wohnsitz während des Studiums befindet (Bozen, Brixen oder Bruneck), mit den vorgesehenen Unterlagen (Reisepass etc.) eingereicht werden. Eine Liste mit den verlangten Unterlagen findest du auf den Webseiten der jeweiligen Gemeinde. Es ist empfehlenswert, die jeweiligen Dienststellen der Gemeinde vorab zu kontaktieren, um alle nötigen Informationen zu erhalten (s. Adressen im Anhang). Die Erklärung über den gewohnheitsmäßigen Wohnsitz und der dazu gehörige schriftliche Nachweis sind grundlegende Voraussetzung, um nach dem ersten Studienjahr einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen zu können. Ein Antrag auf Studienbeihilfe ist nur möglich nach einem Jahr nachgewiesener Ansässigkeit (über den Nachweis des Wohnsitzes) in Südtirol. Die Eintragung ins Melderegister muss bei jeder Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung abermals erfolgen und dies innerhalb von 60 Tagen nach der Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung. Bei Änderungen des Wohnsitzes musst du die Quästur innerhalb von 15 Tagen darüber in Kenntnis setzen.

Krankenversicherung Wenn du für die Dauer deines Aufenthaltes über den nationalen Sanitätsdienst (Servizio Sanitario Nazionale – SSN) krankenversichert sein willst, um einen Hausarzt zugewiesen zu bekommen, musst du dich mit folgenden Dokumenten an die lokale Sanitätseinheit (Azienda Sanitaria Locale – ASL) wenden: 7


Nicht-EU-Bürger →→ Immatrikulationsbescheinigung, →→ Reisepass, →→ Steuernummer, →→ Aufenthaltsgenehmigung oder Beleg über deren

Beantragung, sowie gegebenenfalls →→ das Bestätigungsschreiben über den Erhalt eines Stipendiums. Die Kosten für die Anmeldung beim nationalen Sanitätsdienst belaufen sich auf: →→ €149,77 für Studierende ohne zu Lasten lebende Familienangehörige und ohne Einkommen oder nur mit Stipendum oder Beiträge von öffentlichen italienischen Einrichtungen; →→ € 387,34 für Studierende mit zu Lasten lebenden Familienangehörigen; →→ oder, falls Du über Einkommen (aus Italien oder aus dem Ausland - außer Stipendien) verfügst, 7,5% des Einkommens (mindestens € 387,34). Der Betrag ist nicht in mehreren Raten zahlbar. Die Anmeldung ist für ein Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) gültig und gilt nicht rückwirkend. Die Gültigkeit darf die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung nicht überschreiten.

Eröffnung eines Kontos Um deine Finanzen vor Ort besser verwalten zu können und die Überweisung deiner Studienbeihilfe zu erhalten, solltest du ein Konto eröffnen. Die meisten Banken haben spezielle Girokonten für junge Leute und damit auch für Studierende bis zu einem Höchstalter von 26 Jahren. Wir raten dir, dich über die einzelnen Angebote zu informieren und gleich zu Beginn des Studiums ein Konto zu eröffnen. Handelt es sich dabei um ein Konto speziell für Studierende, musst du zu dessen Eröffnung neben den üblichen persönlichen Unterlagen auch eine Immatrikulationsbescheinigung beilegen, die du im Studentensekretariats erhalten kannst.

ABO+: das Jahresticket für öffentliche Verkehrsmittel Das Land Südtirol bietet Studierenden der unibz ein günstiges Jahresticket für die öffentlichen Verkehrsmittel an (Preis: 150 Euro/Jahr). Mit ABO+ kann man ein Jahr lang alle öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol und den Zug bis nach Trient benutzen. In Intercity- und Eurocityzügen gilt das Jahresticket jedoch nicht. Das ABO+ können Studierende der unibz beantragen, die am 31. Dezember eines jeden Jahres das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Angesucht werden kann bis 31. Dezember eines jeden Jahres an gekennzeichneten Fahrkartenschaltern. Informationen und Formulare: www.sii.bz.it/de > Tickets > Südtirol Pass Abo+.

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Stipendien der Autonomen Provinz Bozen Ein Jahr nach der Eintragung ins Melderegister, d.h. ab dem 2. Studienjahr, kannst du dich für eine ordentliche Studienbeihilfe und für ein Leistungsstipendium der Autonomen Provinz Bozen bewerben. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung oder bei der Südtiroler Hochschülerschaft. Telefonnummern, E-Mailadressen und Internetseiten findest im Anhang.

Studium + Arbeit Mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken darfst du Teilzeitjobs bis zu einem Maximum von 20 Stunden pro Woche und 1.040 Stunden pro Jahr annehmen. Wenn du das Studium beendet hast und du ein Jobangebot vorliegen hast, gibt es die Möglichkeit, die Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken in eine Aufenthaltsgenehmigung zu Arbeitszwecken umzuwandeln und zwar im Rahmen der vom Dekret über die Migrationsströme zu Arbeitszwecken (Art. 3, Abs. 4 des gesetzesvertretenden Dekrets 286/1998) festgelegten quantitativen und qualitativen Quoten, indem man die für die Jobtypologie laut der Norm vorgesehenen Voraussetzungen nachweist.


SERVICES UND NÜTZLICHE ADRESSEN Servicestellen - unibz Studienberatung

Universitätsplatz 1 39100 Bozen Tel.: +39 0471 012 100 Fax: +39 0471 012 109 E-Mail: info@unibz.it

InfoPoint Bozen (A1.01):

Universitätsplatz 1 Mi, Fr 10:00 - 12:30 Di, Do 14:00 - 16:00

InfoPoint Brixen (DAN 2.12):

Bressanone, Regensburger Allee 16 Do 14:00 - 16:00 nach Vereinbarung

Studentensekretariat Bozen

Öffnungszeiten:

Studentensekretariat Brixen

Öffnungszeiten:

Sprachenzentrum

InfoPoint Bozen (A1.01):

Universitätsplatz 1 39100 Bozen Tel.: +39 0471 012 200 Fax: +39 0471 012 209 E-Mail: student.secretariat@unibz.it

Regensburger Allee 16 39042 Brixen Tel.: +39 0472 012 200 Fax: +39 0472 012 209 E-Mail: student.secretariatBX@unibz.it

Universitätsplatz 1 39100 Bozen Tel.: +39 0471 012 400 Fax: +39 0471 012 409 E-Mail: language.centre@unibz.it

Internationale Beziehungen

Universitätsplatz 1 39100 Bozen Tel.: +39 0471 012 500 Fax: +39 0471 012 509 E-Mail: international.relations@unibz.it

Sekretariat Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Universitätsplatz 1 39031 Bruneck Tel.: +39 0474 013 600 Fax: +39 0474 013 609 E-Mail: sport-event@unibz.it oder tourism@unibz.it Freie Universität Bozen

Mo, Mi, Fr 09:00 - 12:00 Di, Do 14:00 - 16:00

Mo, Mi, Fr 09:00 - 12:00 Di, Do 14:00 - 16:00

Universitätsplatz 1 Mi, Fr 10:00 - 12:30 Di, Do 14:00 - 16:00

InfoPoint Brixen (DAN 2.12):

Brixen, Regensburger Allee 16 Do 10:00 - 12:00 (von Oktober bis Juni) InfoPoint Bozen (A1.01):

Universitätsplatz 1: Mo, Do 10:00 – 12:30 Di 14:00 – 16:00

InfoPoint Brixen (DAN 2.12):

Regensburger Allee 16: Mi 14:00 – 16:30

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:30 - 12:30

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Services und nützliche Adressen

Lokale Service-Einrichtungen Studienbeihilfen/Wohnheimplätze Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung Autonome Provinz Bozen

Andreas-Hofer-Straße 18 39100 Bozen Tel.: +39 0471 412 941 – 412 926 Fax: +39 0471 412 949 E-Mail: bildungsfoerderung@provinz.bz.it www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Mi, Fr 09:00 - 12:00 Do 08:30 -13:00 und 14:00 - 17:30

Beratung zu Studienbeihilfen Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus)

Kapuzinergasse 2 39100 Bozen Tel.: +39 0471 974 614 E-Mail: bz@asus.sh www.asus.sh

Öffnungszeiten:

Mo - Do 09:00 - 12:30 und 14:00 – 17:00 Fr 09:00 - 12:30

Ausstellung der Steuernummer Agentur der Einnahmen

www.agenziaentrate.it Bozen

Öffnungszeiten:

Brixen

Öffnungszeiten:

Bruneck

Öffnungszeiten:

G.-Ambrosoli-Platz 24 (ex Duca-d’Aosta-Allee) 39100 Bozen Tel.: +39 0471 194 5111

Vittorio-Veneto-Straße 67 39042 Brixen Tel. +39 0472 824 611

Graben 7 39031 Bruneck Tel. +39 0474 572 411

Mo u. Do 8:30 – 15:30 Di, Mi u. Fr 8:30 - 13:00

Mo - Fr 8.15 – 13:00 Mo u. Mi auch 14.00 - 15.30

Mo - Fr 8.15 – 13:00 Mo u. Mi auch 14.00 - 15.30

Aufenthaltsgenehmigung Quästur Bozen

Öffnungszeiten

Polizeipräsidium Brixen (auch für Bruneck)

Öffnungszeiten

Amt für Einwanderung Palatucci-Str. 1 39100 Bozen Tel. +39 0471 947 611

Vittorio-Veneto-Str. 13 39042 Brixen Tel. +39 0472 271 611 10

Erste Schritte in Südtirol

Mon - Fr 8.30 - 13.30 Do 15.00 - 17.00 (nur für Abholung der fertiggestellten Aufenthaltsgenehmigungen)

Mon - Do 8.30 - 13.00 Do auch 15.00 - 17.00


Services und nützliche Adressen Vergiss nicht, die Öffnungszeiten der lokalen ServiceEinrichtungen online oder telefonisch zu überprüfen!

Krankenversicherung Information und Einschreibung bei der Sanitätseinheit für Anspruchsberechtigte Sitze der Sanitätseinheiten Bozen

Öffnungszeiten:

Brixen

Öffnungszeiten:

Bruneck

Öffnungszeiten:

Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonna-Platz 12 39100 Bozen Tel. +39 0471 909 115 www.sabes.it/de

Romstraße 7 390472 Brixen Tel. +39 0472 836 145 www.sabes.it/de

Paternsteig, 3 39031 Bruneck Tel.: +39 0474 586 506 www.sabes.it/de

Mo - Fr 8:00 – 12:30 Do auch 14:30 – 16:30

Mo 8:00 – 12:00 Di u. Mi 9:00 – 12:00 Do 10:00 – 18:00 Fr 8:00 – 11:00

Mo - Fr 8:00 – 12:45 Mo auch 14:30 – 16:30

Eintragung ins Melderegister der Gemeinde und Wohnsitz Ämter für demographische Dienste (Meldeamt) der Gemeinden Bozen

Öffnungszeiten:

Brixen

Öffnungszeiten: (bis 01. November 2014)

Bruneck

Öffnungszeiten:

Vintlerstraße 16 39100 Bozen Tel. +39 0471 997 155

Schalter: Maria Hueber Platz 5 39042 Brixen Tel. +39 0472 836 090

Rathausplatz 1 39031 Bruneck Tel. +39 0474 545 205

Freie Universität Bozen

Mo - Fr 8:30 – 13:00

Mo 8:30 – 13:00 Di 8:30 - 13:00 und 14.30 – 17:00 Mi 8:00 – 13:00 und 14.30 - 17.00 Do 8:30 – 13:00 und 14:30 – 18:00 Fr 8:30 – 12:15 Sa 9:00 – 11:30 Mo - Fr 8:30 -12:30

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Freie Universit채t Bozen Studienberatung Universit채tsplatz 1 39100 Bozen www.unibz.it


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