HTU 1 Hans Schramhauser
Humanisierung der Arbeit: Möglichkeiten und Grenzen
INHALT Menschliche Arbeit Kennzeichen der Arbeit Gewerkschaftlicher Einfluss auf die Arbeit Arbeitsorganisation und ihr Einfluss auf die Arbeit Arbeitsvertrag und Arbeitsorganisation Arbeitsorganisation und Arbeitnehmerinteressen Technisch-wissenschaftliche Entwicklung Bekenntnis zur Technik, aber nicht bedingungslos Qualitatives Wachstum – menschenwürdige Gesellschaft Humanisierung der Arbeitswelt als gewerkschaftliche Strategie und interdisziplinärer Ansatz Zentrale Lebensbedürfnisse im Wandel Rationalisierung und Leistungsdruck Menschengerechte Gestaltung der Arbeit Wann ist Arbeit menschengerecht? Schlüsselbegriffe zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Zielvorstellung zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitswissenschaft für Arbeitnehmer Ergonomie Aufgaben der Ergonomie Zielsetzung der ergonomischen Arbeitsgestaltung Ergonomie und Wirtschaftlichkeit Konzeptions- und Korrekturergonomie Glossar Beantwortung der Fragen Fernlehrgang
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Didaktische Gestaltung: Wolfgang Greif Inhaltliche Koordination: Renate Czeskleba
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Stand: Februar 2005
Anmerkungen
Wie soll mit diesem Skriptum gearbeitet werden? Zeichenerklärung Frage zum Lernstoff im vorigen Abschnitt (vergleichen Sie Ihre eigene Antwort mit der am Ende des Skriptums angegebenen).
Anmerkungen: Die linke bzw. rechte Spalte jeder Seite dient zur Eintragung persönlicher Anmerkungen zum Lernstoff. Diese eigenen Notizen sollen, gemeinsam mit den bereits vorgegebenen, dem Verständnis und der Wiederholung dienen. Schreibweise: Wenn im folgenden Text Begriffe wie „Arbeitnehmer“ und „Arbeitgeber“ verwendet werden, so ist bei Entsprechung auch die weibliche Form inkludiert. Auf eine durchgehende geschlechtsneutrale Schreibweise wird zu Gunsten der Lesbarkeit des Textes verzichtet.
Arbeitsanleitung – Lesen Sie zunächst den Text eines Abschnitts aufmerksam durch. – Wiederholen Sie den Inhalt des jeweiligen Abschnittes mit Hilfe der gedruckten und der eigenen Randbemerkungen. – Beantworten Sie die am Ende des Abschnitts gestellten Fragen (möglichst ohne nachzusehen). – Die Antworten auf die jeweiligen Fragen finden Sie am Ende des Skriptums. – Ist Ihnen die Beantwortung der Fragen noch nicht möglich, ohne im Text nachzusehen, arbeiten Sie den Abschnitt nochmals durch. – Gehen Sie erst dann zum Studium des nächsten Abschnitts über. – Überprüfen Sie am Ende des Skriptums, ob Sie die hier angeführten Lernziele erreicht haben.
Lernziele Nachdem Sie dieses Skriptum durchgearbeitet haben, sollen Sie – die sozial- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Humanisierung der Arbeit klar erkennen und argumentieren können; – über die Zielvorstellungen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und über die Bedeutung einer arbeitnehmerorientierten Arbeitswissenschaft Bescheid wissen.
Viel Erfolg beim Lernen!
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Menschliche Arbeit
Anmerkungen
Für den Begriff „Arbeit“ gibt es zahlreiche Definitionen. Hier sind einige wesentliche angeführt:
Arbeit
„Arbeit ist Tätigkeit des Menschen, die auf Erwerb ausgerichtet ist.“
– Erwerb
„Arbeit ist ein gesellschaftlich organisierter Vorgang, gekennzeichnet durch die Zusammenarbeit von Menschen bei der Arbeit selbst und durch den Austausch von Ergebnissen der Arbeit im Wirtschaftsprozess und in der Gesellschaft.“
– Gesellschaftspolitisch organisierter Vorgang
„Arbeit ist das bewusste, zielgerichtete Handeln der Menschen zur Befriedigung von Bedürfnissen durch die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen.“
– Zielgerichtetes Handeln zur Befriedigung von Bedürfnissen
Wie immer der Begriff der Arbeit definiert wird, Faktum ist, dass der Mensch einen großen Teil seines Lebens zur Arbeit gezwungen ist, um dadurch den Lebensunterhalt für sich selbst und in vielen Fällen auch für seine Familie zu bestreiten, und Arbeit ist im Wesentlichen auch die Voraussetzung für die finanzielle Absicherung von Renten und Pensionen.
Arbeit – finanzielle Absicherung
Arbeit aus Arbeitnehmersicht Tätigkeit im Sinne der Erfüllung einer gestellten Aufgabe zum Zweck der Existenzsicherung. Arbeit aus volkswirtschaftlicher Sicht Neben Kapital und Boden ist Arbeit ein wesentlicher Produktionsfaktor und dient zur Herstellung bzw. Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen. Arbeit im physischen Sinne Der Einsatz der Körperkräfte (Muskelarbeit). Arbeit im psychischen Sinne Der Einsatz der geistigen Fähigkeiten (Denkarbeit). Arbeit im ergonomischen Sinne Die Summe von Energieeinsatz und Informationsverarbeitung (körperliche und geistige Arbeit). Arbeit im physikalisch-technischen Sinne Arbeit ist das Produkt von Kraft mal Weg. Arbeit im Sinne des Arbeitsstudiums Die Erfüllung der Aufgabe in einem Arbeitssystem durch das Zusammenwirken von Mensch, Betriebsmittel und Arbeitsgegenstand.
Kennzeichen der Arbeit Arbeit ist gekennzeichnet durch ●
Regelmäßigkeit, Planmäßigkeit bzw. Planbarkeit und Zielorientiertheit.
●
Arbeit wird als Anstrengung und Mühe ebenso erlebt wie als Erfolg, Leistung und Anerkennung.
●
Für geleistete Arbeit im Auftrag eines Arbeitgebers gibt es Entgelt.
●
Es gibt auch unbezahlte Arbeit, wie beispielsweise die Hausarbeit.
Bezahlte Arbeit – unbezahlte Arbeit
Menschliche Arbeit, in ihrer heute angewandten Form, ist historisch gewachsen. Dass die so genannte „freie Lohnarbeit“ im Zeitalter der Industrialisierung des 18. Jahrhunderts – damals noch von Ausbeutung und 3
Anmerkungen
Unterdrückung gekennzeichnet – ihren „Schrecken“ verloren hat, ist der Kraft und dem Einfluss der organisierten Arbeitnehmerschaft (Gewerkschaften) zu verdanken.
Arbeit – gesellschaftliche Anerkennung
Heute ist Arbeit gesellschaftlich anerkannt. Arbeitnehmer mit ihren verschiedenen Qualifikationen genießen gesellschaftliche Anerkennung. Trotz alledem ist aber nach wie vor eine organisierte Arbeitnehmerschaft – Gewerkschaften und Arbeiterkammern – notwendig, um einerseits das Erreichte zu bewahren und soziale Rückschritte zu verhindern und andererseits auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu achten und den sozialen Standard der Arbeitnehmer weiter zu verbessern. Trotz aller Erfolge auf dem Gebiet der Sozialpolitik darf nicht vergessen werden, dass Arbeitgeber immer wieder bestrebt sind, die Kosten der menschlichen Arbeit so gering wie möglich zu halten bzw. zu senken.
Kosten der Arbeit
Gewerkschaftlicher Einfluss auf die Arbeit Arbeitnehmerinteressen
Die Arbeiterbewegung, als Gegenmacht zum Kapitalismus entstanden, ist eine Interessengemeinschaft von abhängig Beschäftigten, die die Aufgabe hat, Arbeitnehmerinteressen dem Arbeitgeber gegenüber – aber auch in Staat und Gesellschaft – zu vertreten und durchzusetzen.
Löhne und Arbeitsbedingungen
Die Verbesserung der Löhne und der Arbeitsbedingungen waren und sind elementare Aufgaben der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften und Arbeiterkammern). In unserer modernen Industriegesellschaft nehmen Gewerkschaften und Arbeiterkammern insbesondere Einfluss auf ● ● ● ● ● ●
die Sozialpolitik, die Steuer- und Finanzpolitik, die Wirtschaftspolitik, die Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, des Arbeitnehmerschutzrechtes und des Sozialversicherungsrechtes, die Umweltpolitik, die Bildungspolitik.
Die Gewerkschaften haben mit der Kollektivvertragspolitik auf Grundlage des Kollektivvertragsrechtes ein Mittel zur Einflussnahme auf die Entlohnung für geleistete Arbeit und auf die Arbeitsbedingungen.
Kollektivvertragspolitik
Arbeitsorganisation und ihr Einfluss auf die Arbeit Kooperation – Koordination
Der Arbeitsprozess ist durch die Kooperation und Koordination von Menschen und allenfalls unter Verwendung von Arbeitsmitteln und Materialien gekennzeichnet.
Menschenführung
Kooperation und Koordination von Menschen heißt Personaleinsatz, Personalplanung und Menschenführung, und Verwendung von Arbeitsmitteln kann bedeuten, dass eine oder mehrere Maschinen/Anlagen bedient werden. Die Verwendung von Materialien kann auch bedeuten, dass gesundheitsgefährdende Stoffe eingesetzt werden.
Arbeitsorganisation – umfassender Begriff
Jedenfalls ist erkennbar, dass der Begriff „Arbeitsorganisation“ ein umfassender ist, der alle Bereiche des Arbeitsprozesses berührt.
Aufgabenteilung
Die Gestaltung der Arbeitsorganisation hat Einfluss auf die Aufgabenteilung zwischen den Mitarbeitern untereinander, zwischen den Mitarbeitern und den Produktionseinrichtungen und zwischen jenen Betriebsbereichen, die direkt und indirekt mit der Produktion von Gütern und Dienstleistungen befasst sind. 4
Die Arbeitsorganisation ist somit ein wesentliches Steuerungsinstrument für die betrieblichen Abläufe. Sie wirkt auf ● ● ● ● ●
●
Anmerkungen
die Personalplanung, die Qualifikation der Arbeitnehmer, die Leistungsanforderungen, die Qualität der Arbeit, die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Gestaltung der Arbeit und der Umgebungseinflüsse ebenso wie auf die Arbeitszeitgestaltung (z. B. Schichtarbeit), die Entlohnung.
Die Arbeitsorganisation hat dafür zu sorgen, dass betriebliche Produktionsvorgänge oder Dienstleistungen in einer geordneten Form ablaufen bzw. erbracht werden. Allein schon durch die Gliederung und Verteilung der Arbeitsaufgaben ergibt sich für die Beschäftigten ein bestimmter Arbeitsinhalt. Es gibt Arbeitsorganisationsformen, die entsprechend der betrieblichen Hierarchie Planung, Ausführung und Kontrolle trennen.
Planung – Ausführung – Kontrolle
Moderne Arbeitsorganisationsformen, die sich immer mehr durchsetzen, verfolgen diese strikte Trennung nicht mehr. Das Wissen der Praktiker, die die Arbeit ausführen müssen, wird bereits bei Planung und Konstruktion genutzt, und die Betroffenen werden in Planungsprozesse und Konstruktionsabläufe eingebunden und solcherart zu Beteiligten.
Betroffene werden zu Beteiligten
Ebenso verhält es sich bei Kontrollaufgaben, wo den produzierenden Beschäftigten auch die Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeitsleistung übertragen wird.
Arbeitsvertrag und Arbeitsorganisation Der Arbeitnehmer ist durch den Arbeitsvertrag dem Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers unterworfen. Durch gesetzliche Bestimmungen (Arbeitsrecht), Arbeitsverfassungsgesetz und Kollektivverträge wird dieses Direktionsrecht in bestimmten Bereichen eingegrenzt, wie beispielsweise durch den Versetzungsschutz. Aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ergeben sich aber bestimmte Zwänge, denen der Arbeitnehmer ausgesetzt ist. Insbesondere sind dies: ● ● ● ● ●
Weisungsrecht
Zwänge
der Zwang zur Arbeitsverrichtung an einem bestimmten Arbeitsplatz innerhalb bestimmter Zeiten, der Zwang zur Leistungserbringung bzw. zur Erzielung eines Arbeitsergebnisses in einer bestimmten Zeit, der Zwang zum Ertragen bestimmter Belastungen und den daraus resultierenden Beanspruchungen, der Zwang, in einen arbeitsteiligen Produktions- oder Dienstleistungsprozess eingegliedert zu werden, der Zwang, in einem sozialen Umfeld (z. B. Arbeitsgruppe, Vorgesetzte) tätig zu sein.
Traditionelle Formen der Arbeitsorganisation bedeuten ein hohes Maß an Fremdbestimmung, und zwar: ● ● ● ●
Fremdbestimmung
kaum Möglichkeiten, den eigenen Arbeitsprozess zu bestimmen, sinnentleerte Arbeit durch arbeitsteilige Fertigung, wenig Identifikation mit der Arbeit, dem Produkt und dem Betrieb, kaum Möglichkeiten, die erlernten und erworbenen Fähigkeiten anzuwenden und weiterzuentwickeln. 5
Bei traditionellen Arbeitsorganisationsformen ist die Motivation der Arbeitnehmer und damit auch die Bereitschaft zur Leistungserbringung geringer. Deshalb sind Betriebe immer häufiger bemüht, die Arbeitsorganisation zu ändern.
Motivation
Arbeitsorganisation und Arbeitnehmerinteressen Fragen der Arbeitsorganisation sind in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gewerkschaftlicher Kritik gerückt und haben auch zu gewerkschaftlichen Maßnahmen geführt. Der Einsatz neuer Technologien bewirkt vielfach auch Änderungen in der Arbeitsorganisation.
Neue Technologie
Wird beispielsweise ein Fertigungsautomat eingesetzt, so kann das bedeuten, dass bisher von Menschen ausgeführte Aufgaben nicht mehr gefragt sind. Das hat zweifelsohne Auswirkungen auf den oder die betreffenden Arbeitnehmer und kann zum Arbeitsplatzverlust ebenso führen wie zur Notwendigkeit, eine andere Arbeitsaufgabe zu übernehmen. Damit wiederum kann eine Abqualifizierung ebenso verbunden sein wie eine höhere Qualifizierung und dadurch die Notwendigkeit zusätzlicher Ausbildung.
Arbeitsplatzverlust – Arbeitsaufgabe Qualifizierung
Eine Arbeitsorganisation, die sich an den Interessen der Arbeitnehmer orientiert, muss von einem ganzheitlichen Gestaltungsansatz unter anderem von folgenden Zielsetzungen ausgehen: ● ● ● ●
Eigenverantwortung
●
Schutz vor Kündigung (Arbeitsplatzverlust) Besitzstandssicherung (kein Lohnverlust) Schaffung von Arbeitsinhalten, die die Qualifikation und die Persönlichkeitsentwicklung fördern Abbau von hierarchischen Strukturen mit dem Ziel der Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung Die Betroffenen müssen zu Beteiligten werden und sind mit ihrer betrieblichen Interessenvertretung in die betrieblichen Entscheidungsprozesse einzubinden
Diese Kriterien einer ganzheitlichen Betrachtung der Arbeit stehen, vordergründig betrachtet, im Widerspruch zu Unternehmerinteressen. In Zeiten der Globalisierung und des verstärkten Wettbewerbs zeigt sich aber, dass motivierte, leistungsfähige und leistungsbereite Arbeitnehmer eine unabdingbare Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg sind.
1. Wodurch ist Arbeit gekennzeichnet?
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Anmerkungen
Betrachtung der Arbeitsorganisation aus Unternehmer- und Arbeitnehmersicht UNTERNEHMER
ARBEITNEHMER
Gestaltungsziele Arbeitsgestaltung mit dem Ziel einer rationellen und profitablen Produktion.
Arbeitsgestaltung mit dem Ziel der Humanisierung der Arbeit.
Arbeitsverhältnis Ungesicherte Arbeitsverhältnisse, die es dem Unternehmer ermöglichen, den Personalstand kurzfristig an den jeweiligen Bedarf anzupassen.
Gesicherte Arbeitsverhältnisse, die eine langfristige Lebensplanung ermöglichen.
Belastung/Beanspruchung Reduzierung von Belastung und Beanspruchung auf ein Maß, sodass dies ein Arbeitnehmer über die Schicht aushalten kann und der Krankenstand eingegrenzt wird.
Reduzierung von Belastung und Beanspruchung, sodass ein Arbeitnehmer diese Belastung und Beanspruchung über das gesamte Arbeitsleben aushalten kann.
Qualifikation Qualifizierung der Arbeitnehmer, soweit es der Produktionsprozess erfordert.
Qualifizierung der Arbeitnehmer mit der Zielsetzung, sich auf Veränderungen einstellen, an Entscheidungsprozessen teilhaben und die Persönlichkeit weiterentwickeln zu können.
Leistung Optimierung der Leistungsbedingungen mit dem Ziel, dass die Arbeitnehmer dauerhaft hohe Leistung erbringen.
Begrenzung der Leistung, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Kontrolle Umfassende Übersicht über alle Vorgänge des Betriebs und der Arbeitnehmer.
Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.
Arbeitsteilung Aufteilung der Arbeit, soweit es für den Betrieb wirtschaftlich ist.
Schaffung von ganzheitlichen Arbeitszusammenhängen.
Entlohnung Zahlung eines Lohns, der dem „Wert“ der erbrachten Arbeitsleistung entspricht.
Zahlung eines angemessenen Verdienstes, der der eingebrachten Qualifikation und der erbrachten Leistung entspricht.
Beteiligung Einbeziehung der Arbeitnehmer, soweit es erforderlich ist, um soziale Akzeptanz für neue Systeme zu schaffen.
Quelle:
Mitbestimmte Regelungen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Interessen bei der Gestaltung neuer Arbeitssysteme einzubringen.
Klaus Lang, Hartmut Meine, Kay Ohl (Hrsg.), „Arbeit, Entgelt, Leistung“, Bund-Verlag GmbH, Köln 1990, S. 98 und 99.
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Die Übertragung von Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit an die Arbeitnehmer ist seit langem Gegenstand der sozialwissenschaftlichen Forschungsarbeit. Im Wesentlichen haben sich folgende Formen der Arbeitsorganisation verbreitet, die auch in Kombination auftreten:
Eigenverantwortung – Selbstständigkeit
Arbeitsplatzwechsel
●
Systematischer Arbeitsplatzwechsel (Jobrotation): Die Arbeitsinhalte werden nicht verändert. Mehrere Arbeitnehmer wechseln sich bei der Ausführung verschiedener Arbeitsinhalte gegenseitig ab.
Arbeitserweiterung
●
Arbeitserweiterung (Jobenlargement): Der Umfang des Arbeitsinhalts wird erweitert, d. h., den Arbeitnehmern werden mehrere Arbeitsaufgaben übertragen, die aber auf dem gleichen Qualifikationsniveau liegen; diese Methode führt zu höheren Zyklusbzw. Taktzeiten.
Arbeitsbereicherung
●
Arbeitsbereicherung – Aufgabenerweiterung (Jobenrichment): Der Arbeitsinhalt wird derart verändert, dass den Arbeitnehmern größere Qualifikationsanforderungen und größere Dispositionsspielräume übertragen werden.
Arbeitsgruppen (Teamarbeit)
●
Arbeitsgruppen (Teamarbeit) mit erweiterten Handlungs- und Entscheidungsspielräumen: Der Arbeitsgruppe wird ein bestimmter Arbeitsinhalt übertragen; über die Art der Ausführung kann sie im Rahmen vorgegebener Ziele, Zeitvorgaben und technischer Bedingungen entscheiden, z. B. über die Verteilung der Arbeitsaufgaben auf die Gruppenmitglieder.
Weniger Zeitdruck
●
Verringerung von Zeitzwängen: Zwischen Arbeitsplätzen mit vorgegebenem Arbeitstempo, z. B. am Fließband, werden so genannte Puffer installiert. Dadurch erhält der einzelne Beschäftigte die Möglichkeit, sein Arbeitstempo in gewissen Grenzen zu variieren.
Hinzu kommt vielfach die innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung, die den Arbeitnehmern das Ausführen qualitativ höherwertiger Arbeiten ermöglichen soll. Höher qualifizierte Mitarbeiter sind natürlich auch universeller im Betrieb einzusetzen. Höhere Qualifikation bedeutet nicht zuletzt höhere Entlohnung, mehr „Ansehen“ im Betrieb, aber auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Aus- und Weiterbildung
Die Arbeitsorganisation muss den Qualifikationserhalt und die Qualifikationsentwicklung fördern sowie die Belastung den menschlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten anpassen.
2. Wo liegen die Vorteile einer modernen Arbeitsorganisation, bei der keine Trennung zwischen Planung, Ausführung und Kontrolle erfolgt?
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Anmerkungen
Technisch-wissenschaftliche Entwicklung Die technisch-wissenschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte war groß und hat die Arbeits- und Lebenssituation vieler Menschen beeinflusst. Der Entwicklungsprozess auf technisch-wissenschaftlichem Gebiet ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die Computertechnologie in der Arbeitswelt, aber auch im privaten Bereich, wird sich in den nächsten Jahren noch in viel stärkerem Ausmaß „durchsetzen“, als dies bisher der Fall war. Die technisch-wissenschaftliche Entwicklung an sich ist weder gut noch böse. Das, was Menschen daraus machen, wie und in welcher Form sie Technik und Wissenschaft nützen, das kann gut oder böse und entweder zum Nutzen der Menschen oder zu ihrem Schaden sein.
Technik muss dem Menschen nützen
Der Gebrauch und die Anwendung von Wissenschaft und Technik wird von den gesellschaftlichen Machtverhältnissen und den menschlichen Wertvorstellungen bestimmt. Technik und Wissenschaft können nicht für soziale Probleme verantwortlich gemacht werden, sondern die Gesellschaft, die sich ohne Rücksicht auf diese Probleme ihrer schrankenlos bedient. Damit werden technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse aber auch der gesellschaftspolitischen Beurteilung unterzogen.
Gesellschaftliche Verantwortung
Der schrankenlose Einsatz von Technik und Wissenschaft birgt aber enorme gesellschaftliche „Sprengkraft“ in sich. Mehr denn je sind die Wirtschaftspartner aufgerufen, sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst zu werden. Rationalisieren auf „Teufel komm raus“ mit der Konsequenz der Aufsplitterung der Gesellschaft in Menschen, die Arbeit haben, und Menschen, die Arbeit suchen, muss zwangsläufig dazu führen, dass die Finanzierbarkeit des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet wird und gesellschaftliche Spannungen auftreten, die möglicherweise nicht mehr beherrscht werden können.
Bekenntnis zur Technik, aber nicht bedingungslos Technik und Wissenschaft waren und sind der Grundstein unseres materiellen und sozialen Aufstiegs. Die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung hat die technisch-wissenschaftliche Entwicklung immer im Hinblick auf ihre Nutzanwendung für die Menschen, ihren Einfluss auf den Lebensstandard und die Chancen zur Verbesserung der Lebensqualität betrachtet. Dort, wo dies notwendig erschien, wurden der bedingungslosen Anwendung technisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse Beschränkungen auferlegt. Die Fortschritte auf dem Gebiet der Sozial-, Bildungs- und Kulturpolitik sind ebenso ein deutliches Indiz dafür wie die Einflussnahme auf die Förderungspolitik im Bereich der Forschung und Entwicklung.
Technischwissenschaftliche Entwicklung Nutzanwendung
Technik und Wissenschaft sind oftmals Grundlage des materiellen Wohlstandes. Die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung hat darauf zu achten, dass Technik und Wissenschaft den Menschen nützen. 9
Anmerkungen
Qualitatives Wachstum – menschenwürdige Gesellschaft
Wachstum und Produktivität
Wer es sich zum Ziel gesetzt hat, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, kann auch in Zukunft nicht auf wirtschaftliches Wachstum und Produktivität verzichten. Aber Wachstum ist nicht gleich Wachstum: Um eine menschenwürdigere Gesellschaft zu schaffen, muss das Schwergewicht auf qualitativem Wachstum liegen. Dabei haben die ständig wachsenden Gemeinschaftsbedürfnisse, nach deren Befriedigung wir überhaupt erst von erhöhter Lebensqualität sprechen können, im Vordergrund unserer Bemühungen zu stehen.
Qualitatives Wachstum
Qualitatives Wachstum ist dann gegeben, wenn folgende gesellschaftspolitische Zielsetzungen verwirklicht werden: ●
sichere Arbeitsplätze in der Wirtschaft;
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menschengerechtere Arbeit und Arbeitsumwelt;
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eine inhaltlich höherwertige Bildung;
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eine humane Stadtentwicklung;
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eine menschengerechtere und gesunde Umwelt;
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eine vorbeugende Gesundheitspolitik, die die Gesunderhaltung und Sicherheit des arbeitenden Menschen in den Mittelpunkt stellt;
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eine menschenorientierte Entwicklung und Planung unseres Lebensraums. Qualitatives Wachstum für eine menschenwürdige Gesellschaft.
3. Was sind die Nachteile der traditionellen Form der Arbeitsorganisation?
4. Was sind Ihrer Meinung nach die drei wichtigsten gesellschaftspolitischen Zielsetzungen im Zusammenhang mit qualitativem Wirtschaftswachstum?
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Humanisierung der Arbeitswelt als gewerkschaftliche Strategie und interdisziplinärer Ansatz
Anmerkungen
Die Forderungen zur Humanisierung der Arbeit gehen aus dem sozialpolitischen Grundanliegen der Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie ihrer Funktion als Interessenvertretung hervor. Diese Forderungen sind an sich grundsätzlich nichts Neues; sie reflektieren sich im sozialpolitischen Fortschritt und in den Erfolgen, die die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer erreicht haben.
Humanisierung der Arbeit
Die Forderung nach Humanisierung der Arbeit erweitert die traditionelle Sozialpolitik um die Dimension der vorbeugenden Sozialpolitik am Arbeitsplatz und die Bestrebungen der Erhöhung der Lebensqualität im Unternehmen.
Vorbeugende Sozialpolitik
Immer noch kommt es vor, dass arbeitende Menschen den technisch-organisatorischen Sachzwängen untergeordnet werden, die sich aus der vorgegebenen Technik und Arbeitsorganisation ergeben – meist ohne auf qualitative Bedürfnisse des Menschen Rücksicht zu nehmen. Diese technischorganisatorischen Sachzwänge führen zu einseitigen Belastungen, abstumpfenden Tätigkeiten und zum Gesundheitsverschleiß durch hohe Leistungsanforderungen.
Belastungen – Gesundheitsverschleiß
Humanisierung der Arbeit heißt, dass Arbeitsformen entwickelt und durchgesetzt werden, die es ermöglichen, dass die Menschen ihre erlernten und erworbenen Fähigkeiten einsetzen und weiterentwickeln können. Dazu gehört auch mehr Selbstbestimmung und weniger Fremdbestimmung, die Möglichkeit, soziale Kontakte aufzunehmen und Entwicklungs- bzw. Aufstiegschancen zu erkennen und auch tatsächlich ergreifen zu können.
Selbstbestimmung – Fremdbestimmung
Die Humanisierung der Arbeit ist aber nicht nur eine technisch-organisatorische Herausforderung, sondern auch ein wichtiges kultur- und gesellschaftspolitisches Anliegen. Humanisierung der Arbeit umfasst folgende Inhalte: ●
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Die kulturpolitische Frage nach Sinn und Wert der Arbeit und der eigenen Existenz. Es ist nachgewiesen, dass kreative Arbeit schöpferische und motivierte Menschen schafft. Abstumpfende, inhaltsleere und monotone Arbeit entfremdet den Menschen und fördert unter anderem das Desinteresse an politischen Vorgängen. Die Befassung mit den wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dabei geht es um vorbeugende Sozialpolitik und menschengerechte Arbeitsbedingungen, die bei Nichtbeachtung beträchtliche betriebsund volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Die sozialen Rahmenbedingungen in der Gesellschaft. Die Dichte des sozialen Netzes und die Weiterentwicklung eines sozialen rechtlichen Rahmens, der unter anderem Mitbestimmung, Arbeitnehmerschutz, die Sozialversicherung, Familienpolitik, Jugendund Frauenschutz und Umweltschutz mit einschließt. 11
Anmerkungen
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Die Probleme des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung. Hier stellen sich die Fragen des Einsatzes neuer Schlüsseltechnologien wie der Laser-, Glasfaser-, Bio- und Gentechnologie sowie der Roboter-, Computer-, Satelliten- und Raumfahrttechnologie mit ihren sozialen Folgen.
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Die Anpassung neuer Führungsmodelle und Arbeitsorganisationsformen, die aus fernöstlichen Industriekulturen eingeführt werden, an die österreichischen Verhältnisse.
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Die Probleme der Arbeitsteilung und der Anwendung neuer computergestützter Arbeitsstudien-, Kontroll- und Datenerfassungsmethoden, welche die Gefahr eines Informationsungleichgewichts zwischen der Unternehmensleitung und den gewerkschaftlichen Vertretungsstrukturen hervorrufen können. Dies könnte einen wesentlichen Rückschlag für die Mitbestimmung im Betrieb bedeuten. Besonders die Datenerfassungs- und Kontrollsysteme zielen auf die Erfassung, Kontrolle und Beseitigung der letzten frei verfügbaren Arbeitszeitreserven und humanen Freiräume des Arbeitnehmers im Betrieb und am Arbeitsplatz. Die Probleme der traditionellen Arbeitsstudienmethoden bleiben weiterhin aufrecht, weil sie noch immer zu einer Erhöhung des Leistungszwanges und der Leistungsdichte führen.
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Die Durchsetzung effektiver Formen menschengerechter Arbeitsgestaltung im Bereich der Arbeitsplätze, der Produktion von Maschinen, Arbeitsgeräten und Werkzeugen sowie auf dem Gebiet menschengerechter Büro- und Industriebauten.
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Die konsequente Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Arbeitswelt und am Arbeitsplatz.
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Die Gestaltung des Arbeitnehmerschutzes und seiner Anwendung im Betrieb und am Arbeitsplatz. Hier geht es um die Aufgaben der Betriebsräte, Jugendvertrauensräte, Personalvertreter, der Sicherheitsvertrauenspersonen, der Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner im Betrieb. Am Arbeitsplatz muss die Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen Vorrang gegenüber kurativen Maßnahmen haben.
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Die Sicherung und Erweiterung der Mitbestimmung, wobei es insbesondere um erzwingbare Betriebsvereinbarungen, neue Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte im Bereich der Anwendung neuer Technologien und Arbeitsorganisationsformen geht. Die Bildungsfreistellung für Betriebsräte und Personalvertreter muss entsprechend den Anforderungen in der Arbeitswelt und am Arbeitsplatz erweitert werden. Auch der Kollektivvertrag muss als qualitatives Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Die Gestaltung der Arbeitszeit und die hauptsächlich von den Unternehmern erhobene Forderung nach flexibleren Arbeitsformen. Hier sind vertragliche und arbeitsrechtliche Absicherungen zu schaffen, um die zunehmende Anwendung von Teilzeitarbeit, von kapazitätsorientierter Arbeitszeit, von Aussetzungsverträgen und Jobsharing im Griff zu behalten. Besonders der Kollektivvertrag muss Absicherungs- und Kontrollinstrument bleiben, um Versuche des Unterlaufens schwer erkämpfter Arbeitszeitregelungen zu verhindern.
Zentrale Lebensbedürfnisse im Wandel
Anmerkungen
Gegenwärtig werden in unserer Gesellschaft der Ruf nach einer kritischen Bestandsaufnahme unserer Probleme und die Forderung nach menschengerechten Alternativen immer lauter. Der Forderung nach kritischer Bestandsaufnahme kann sich eine moderne und zukunftsorientierte Gewerkschaftsbewegung nicht entziehen.
Menschengerechte Alternativen
Für die Vertreter von Arbeitnehmerinteressen beginnt die Gesellschaftspolitik am Arbeitsplatz, im Betrieb und Unternehmen. Sie beginnt mit der Infragestellung der in der Wirtschaft, in den Betrieben und am Arbeitsplatz herrschenden Gestaltungsprinzipien und Machtstrukturen.
Gesellschaftspolitik beginnt am Arbeitsplatz
Die Grundforderungen der Gewerkschaften nach Befreiung des arbeitenden Menschen von technisch-organisatorischen Zwängen, von Entfremdung und Fremdbestimmung und nach Bekämpfung der Verletzung der Menschenwürde, wo immer sie auftritt, sind kein utopisches Programm. In einer sozial verantwortlichen demokratischen Gesellschaft, in der die Besserstellung des arbeitenden Menschen nicht von der Gnade der jeweils Herrschenden abhängt, sondern als Rechtsanspruch besteht, ist sie – trotz mancher Widerstände – erreichbar. Deshalb kann auch die Humanisierung der Arbeitswelt nicht als eine utopische Vorstellung abgetan werden, sondern sie ist ein Rechtsanspruch des arbeitenden Menschen im Betrieb und in der Gesellschaft.
Humanisierung
Die zentralen Lebensinteressen der Arbeitnehmer werden insbesondere durch vier Faktoren bestimmt: ●
Sichere Arbeitsplätze, soziale Absicherung und entsprechendes Einkommen.
●
Selbstverwirklichung bei der Arbeit, das heißt, dass großes Bedürfnis besteht, die erlernten und erworbenen Fähigkeiten anzuwenden und weiterzuentwickeln.
●
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, wobei in unserer Gesellschaft die Gefahr latent vorhanden ist, Frauen zu diskriminieren.
●
Ältere Arbeitnehmer dürfen nicht vom Arbeitsplatzverlust bedroht sein, weil sie älter sind.
Rationalisierung und Leistungsdruck Blättert man in der einschlägigen betriebswirtschaftlichen Literatur, so stößt man auf Erklärungen des „Rationalisierungsbegriffes“, die auf den ersten Blick unverfänglich und durchaus einleuchtend sind. Da heißt es beispielsweise:
Rationalisierung
„Rationalisierung dient dem Bestreben, eine bestehende Organisation durch die Ratio (= Vernunft, Verstand) zu verbessern.“ „Rationalisierung ist das Ersetzen herkömmlicher Verfahren durch solche, die besser durchdacht und zweckmäßiger sind.“ „Rationalisierung ist das Bestreben, durch technische und organisatorische Verbesserungen ein Höchstmaß von Leistung bei einem Mindestmaß von Aufwand und Kosten zu erreichen.“
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Volkswirtschaftliche Verluste
Diese Definitionen sind nicht vollständig, sie zeigen aber sehr deutlich, dass von Ratio, von Verbesserungen, von Höchstmaß von Leistung usw. die Rede ist, der Produktionsfaktor „Mensch“ wird dabei nicht erwähnt. Anders ausgedrückt kann man feststellen, dass zwischen den Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital keine Unterscheidung erfolgt. Es wird nicht beachtet, dass beim Menschen die teuersten „Reparaturkosten“ anfallen, und es wird auch nicht beachtet, dass gesundheitliche Schäden zu enormen volkswirtschaftlichen Verlusten führen.
Faktor „Mensch“ beachten
Es bleibt den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer vorbehalten, die bedingungslosen „Rationalisierer“ in die Schranken zu weisen. Das bedeutet nicht, dass Gewerkschaften und Arbeiterkammern als „Maschinenstürmer“ auftreten, sondern darauf dringen, dass bei der technisch-organisatorischen Rationalisierung der Faktor „Mensch“ entsprechend beachtet wird.
Anmerkungen Mensch Gesundheitsschäden
Rationalisierung – wohin führt der Weg? Die technisch-organisatorische Rationalisierung ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Verbreitungsgeschwindigkeit neuer Technologien wird noch weiter zunehmen. Der Wettbewerbsdruck wird einerseits zu weiteren Rationalisierungen führen und andererseits dazu zwingen, die Investitionen im Forschungs- und Bildungsbereich zu verstärken, damit in entwickelten Industrieländern – dazu zählt auch Österreich – hochwertige (intelligente) Produkte erzeugt werden können.
Wettbewerbsdruck Forschung – Bildung
Die Intensität der Arbeit wird weiter zunehmen, und die Anforderungen an die menschliche Leistung, insbesondere im Hinblick auf die geistigen Fähigkeiten, werden steigen.
Intensität der Arbeit
Der Einsatz technisch hochwertiger Betriebsmittel, die aber wiederum durch die technische Entwicklung nur relativ kurze Zeit dem aktuellen technischen Standard entsprechen, bedeutet in der Praxis, dass eine möglichst optimale Betriebsmittelnutzung angestrebt wird. Schicht- und Nachtarbeitssysteme werden zunehmen. Dabei kommt es aber vor allem darauf an, ob eine “menschenorientierte” und sozialverträgliche Form der Arbeitszeitregelung gefunden wird.
Betriebsmittelnutzung
Die Gefahr der technisch-organisatorischen Rationalisierung liegt im Verlust von Arbeitsinhalten und in der Zunahme technisch-organisatorisch bedingter Zwänge. Soziale Isolierung, Arbeitsteilung und Tendenzen zum Ausscheiden leistungsgeminderter und älterer Arbeitnehmer sind weitere negative „Kennzeichen“ der hoch technisierten Arbeit im Produktions- und Dienstleistungsbereich. Zusammenfassend bleibt festzustellen: ●
Die technisch-organisatorische Rationalisierung ist im Gange und noch lange nicht abgeschlossen.
●
Die Anforderungen an die menschliche Leistung, insbesondere im Hinblick auf die geistigen Fähigkeiten, werden weiter steigen.
●
Die Arbeitgeber werden verstärkt auf die Einführung von Schicht- und Nachtarbeitssystemen drängen, damit eine optimale Betriebsmittelnutzung erreicht werden kann. Deshalb: Gewerkschaften und Arbeiterkammern müssen gemeinsam mit Betriebsräten und Personalvertretern darauf achten, dass der Mensch bei der technisch-organisatorischen Rationalisierung nicht auf der „Strecke“ bleibt.
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Die Antwort der Gewerkschaften und Arbeiterkammern
Anmerkungen
Technisch-organisatorische Rationalisierung braucht Kontrolle und setzt Mitbestimmung voraus. Wirksame Mitbestimmung und Kontrolle können nur von entsprechend geschulten und ausgebildeten Vertretern der Arbeitnehmerschaft (Betriebsräte/Personalvertreter) ausgeübt werden.
Kontrolle – Mitbestimmung
●
Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter müssen erweitert werden. Neue Regelungen im Arbeitsverfassungsgesetz und im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind erste und wichtige Schritte in dieser Richtung.
Arbeitsverfassungsgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
●
Die Schulungs- und Informationstätigkeit wird verstärkt, damit die Mitwirkung und Mitbestimmung wirksam ausgeübt werden kann.
Schulung und Information
●
Die Humanisierung der Arbeit ist nach wie vor die aktuelle Herausforderung für die Gesellschaft und oberstes Ziel der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer.
Humanisierung
●
Auch die gewerkschaftliche Kollektivvertragspolitik ist ein Instrument zur Verhinderung nachteiliger Folgen der Rationalisierung.
Kollektivvertrag
●
In weiterer Folge kann auch mit Betriebsvereinbarungen negativen Rationalisierungseffekten entgegengewirkt werden.
Betriebsvereinbarung
5. Was sind die zentralen Lebensinteressen der Arbeitnehmer?
6. Welche Gefahren können mit der technisch-organisatorischen Rationalisierung verbunden sein?
7. Welche Möglichkeiten haben Gewerkschaften, Arbeiterkammern, Betriebsräte und Personalvertreter, um die negativen Begleiterscheinungen der Rationalisierung zu bekämpfen?
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Anmerkungen
Menschengerechte Gestaltung der Arbeit Seit der Erfindung der Dampfmaschine ist die Technik ständig weiterentwickelt worden. Dieser technische Fortschritt hat noch lange nicht seinen Abschluss gefunden und ist einem permanenten Entwicklungsprozess unterworfen.
Technischer Fortschritt ist permanenter Entwicklungsprozess
Der Mensch, der heute im Büro oder in der Fabrik oder auch auf anderen Arbeitsplätzen tätig ist, hat sich aber im Laufe der Jahrhunderte nicht verändert. Seine Arme sind nicht länger geworden, sein Nervensystem ist gleich geblieben. Die körperlichen und geistigen Funktionen des Menschen haben sich im Verlauf der Jahrtausende nicht nennenswert weiterentwickelt. Von dieser Tatsache ausgehend, ergäbe sich die Notwendigkeit, den Menschen derart umzukonstruieren, dass er mit den ständig steigenden Anforderungen der Technik Schritt halten kann, ohne gesundheitliche Schäden zu erleiden. Da aber aus begreiflichen Gründen eine konstruktive Veränderung des Menschen nicht möglich ist, muss die Arbeit und die Arbeitsumgebung an die Funktionen und Möglichkeiten des menschlichen Organismus angepasst werden. In diesem Sinne ist auch die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung zu verstehen.
Arbeit dem Menschen anpassen
Die Arbeit selbst und die Arbeitsumgebung müssen an den Menschen angepasst werden. Der Mensch ist im System „Mensch und Maschine“ der wichtigste und zugleich auch der schwächste Teil. Beim Menschen fallen auch die teuersten „Reparaturkosten“ an.
Wann ist Arbeit menschengerecht? Eine Arbeit ist dann menschengerecht, wenn die Gesundheit des Menschen nicht gefährdet und ein Höchstmaß an Arbeitszufriedenheit und Wohlbefinden erreicht wird.
Gesundheit – Arbeitszufriedenheit – Wohlbefinden
Diese Definition, die weit gehend anerkannt wird, schließt die Forderung nach Arbeitszufriedenheit und Wohlbefinden ein. Dies hat zur Folge, dass auch arbeitsorganisatorische Formen geschaffen werden müssen, die auf die erlernten und erworbenen Fähigkeiten der Menschen Rücksicht nehmen und darüber hinaus auch noch Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Monotone Arbeitsformen und Arbeitsverrichtungen ohne entsprechenden Arbeitsinhalt führen nicht zur Arbeitszufriedenheit und sind daher auch nicht menschengerecht.
Monotonie
Schlüsselbegriffe zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Der Begriff der menschengerechten Arbeitsgestaltung schließt die ● ● ● ●
Ausführbarkeit, Erträglichkeit, Zumutbarkeit und das Wohlbefinden ein.
Die Arbeit menschengerecht zu gestalten ist eine Aufgabe, die nicht einzelne Organe eines Betriebes betrifft, vielmehr müssen sich alle am Arbeitsprozess Beteiligten der Lösung dieser Aufgabe widmen. 16
Anmerkungen
Ausführbarkeit Die Ausführbarkeit einer Arbeit setzt voraus, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit und unter Berücksichtigung der geistigen und körperlichen Gegebenheiten des Menschen verrichtet werden kann. Nicht berücksichtigt wird bei der Beurteilung der Ausführbarkeit der Zeitfaktor, also die Dauer einer solchen Tätigkeit. Dieser Umstand fällt unter den Begriff der Erträglichkeit. Erträglichkeit Die Erträglichkeit einer Arbeit richtet sich nach den Leistungsmöglichkeiten des Menschen, die dieser auf die Dauer (Arbeitsleben) erbringen kann, ohne in einen Bereich zu gelangen, der seine Gesundheit gefährdet oder beeinträchtigt. Die Grenzen der Leistungsfähigkeit verändern sich mit zunehmendem Lebensalter und dem allgemeinen Gesundheitszustand. Sie sind auch vom Geschlecht abhängig. Zumutbarkeit Ob eine Arbeit als zumutbar angesehen wird, wird von der Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer selbst entschieden und hängt unter anderem auch von den gesellschaftlichen Machtverhältnissen und der Stärke der Interessenvertretungen ab. Es kann ohne weiteres vorkommen, dass eine Arbeit ausführbar und erträglich ist, die betroffenen Arbeitnehmer aber diese Arbeit als nicht zumutbar ansehen. Arbeitskämpfe in anderen Ländern Europas gegen Fließband und monotone Arbeitsformen haben diesen Umstand in der Vergangenheit unter Beweis gestellt. Wohlbefinden Der Mensch hat ein hohes Maß an Wohlbefinden, wenn er gesund ist. Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation – WHO) der UNO hat die Gesundheit als einen Zustand des vollständigen geistigen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens bezeichnet. Mit Gesundsein ist nicht nur das Freisein von Krankheiten gemeint, sondern auch die Arbeitszufriedenheit (Selbstverwirklichung bei der Arbeit) eingeschlossen.
Zielvorstellung zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Seit es Gewerkschaften und Arbeiterkammern gibt, ist es ihr Bestreben, die Arbeitsbedingungen so zu verändern und zu gestalten, dass sie als menschengerecht betrachtet werden können. Die zu den beginnenden 70erJahren gesetzten Aktivitäten mit dem Ziel der Humanisierung der Arbeitswelt haben verstärkte Bedeutung gewonnen. Davon kann allerdings nicht abgeleitet werden, dass Gewerkschaften und Arbeiterkammern erst seit diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Vermenschlichung der Arbeitswelt erkannt hätten.
Menschengerechte Arbeitsbedingungen
Zahlreiche Sozialgesetze, wie etwa das 1920 geschaffene Verbot der Kinderarbeit oder das Verbot der Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche bis hin zum Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, das Mutterschutzgesetz und vieles andere mehr, sind Beweis dafür, dass es neben der Verbesserung der materiellen Situation der Arbeitnehmer auch stets ein zentrales Anliegen der Arbeiterbewegung, der Gewerkschaften und Arbeiterkammern war, die Arbeitsbedingungen menschlicher und menschengerechter zu machen; unabdingbare Voraussetzung dafür war und ist die Sicherung der Arbeitsplätze.
Sozialgesetze
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Anmerkungen
Arbeitswissenschaft für Arbeitnehmer Die Arbeitswissenschaft hat sich als eigene Disziplin erst relativ spät artikuliert und profiliert. Ob sie das im 18., 19. oder gar erst im 20. Jahrhundert oder vielleicht auch schon viel früher getan hat, ist wohl für die Betroffenen von untergeordneter Bedeutung. Was zählt, ist einzig und allein der heutige Stand der Arbeitswissenschaft und die Umsetzung ihrer Erkenntnisse in die betriebliche Praxis. Die internationale Gesellschaft für Arbeitswissenschaft hat zu Beginn der 70er-Jahre den Inhalt der Arbeitswissenschaft wie folgt definiert:
Definition
„Inhalt der Arbeitswissenschaft ist die Analyse und Gestaltung von Arbeitssystemen und Arbeitsmitteln, wobei der arbeitende Mensch in seinen individuellen und sozialen Beziehungen zu den übrigen Elementen des Arbeitssystems Ausgang und Ziel der Betrachtungen ist. Arbeitswissenschaft ist deswegen die Wissenschaft von Mensch – Maschine – System
●
der menschlichen Arbeit, speziell unter den Gesichtspunkten der Zusammenarbeit von Menschen und des Zusammenwirkens von Mensch und Arbeitsmitteln bzw. Arbeitsgegenständen,
●
den Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen sich die Arbeit vollzieht,
●
den Wirkungen und Folgen, die sie auf Menschen, ihr Verhalten und damit auch auf ihre Leistungsfähigkeit hat, sowie
●
den Faktoren, durch die Arbeit, ihre Bedingungen und Wirkungen menschengerecht beeinflusst werden können.
Gestaltung der Arbeit nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen umfasst damit alle Maßnahmen, durch die das System Mensch und Arbeit menschengerecht, das heißt gemessen am Maßstab Mensch und seinen Eigengesetzen, beeinflusst werden kann.“ Damit wurde der Mensch in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt. Knapp zehn Jahre später erfolgte ein weiterer Schritt mit der so genannten Kerndefiniton der Arbeitswissenschaft und sie lautet:
Mensch im Mittelpunkt
„Arbeitswissenschaft ist die Systematik der Analyse, Ordnung und Gestaltung der technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen von Arbeitsprozessen mit dem Ziel, dass die arbeitenden Menschen in produktiven und effizienten Arbeitsprozessen ● schädigungslose, ausführbare, erträgliche und beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen vorfinden, ● Standards sozialer Angemessenheit nach Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung sowie Entlohnung und Kooperation erfüllt sehen, ● Handlungsspielräume entfalten, Fähigkeiten erwerben und in Kooperation mit anderen ihre Persönlichkeit erhalten und entwickeln können.“
Schädigungslos – ausführbar – erträglich – beeinträchtigungslos
Die Bedeutung der Arbeitswissenschaft für Arbeitnehmer ist groß, wenn ihre Forderungen und Erkenntnisse Eingang in die betriebliche Praxis finden. Wenn tatsächlich Arbeitsformen angestrebt werden, die beispielsweise „Schädigungslosigkeit“ und „Beeinträchtigungslosigkeit“ zum Ziel haben, 18
eröffnet sich die große Chance, dem vorzeitigen Gesundheitsverschleiß der Arbeitnehmer durch jahrelange Über- und Fehlbeanspruchung ein Ende zu bereiten.
Anmerkungen
Das Kriterium der Erträglichkeit, bezogen auf die schädigungslose Ausführung der Arbeit auf die Dauer des Erwerbslebens, erinnert an die Definition der „REFA“-Normalleistung, die allerdings diesem gesteckten Ziel nie gerecht werden konnte. Wird dieser Anspruch der Arbeitswissenschaft in die betriebliche Praxis umgesetzt, dann wird dem krankheitsbedingten vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein Riegel vorgeschoben. Nutznießer all dieser Maßnahmen sind aber nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Betriebe, die Sozialversicherungen und nicht zuletzt unsere ganze Volkswirtschaft. Die Arbeitswissenschaft hat auch die Aufgabe, wirtschaftliche Gesichtspunkte der Arbeit zu berücksichtigen. Die Beziehungen zwischen Mensch, Maschine und Umwelt müssen aufeinander abgestimmt werden und sind so zu gestalten, dass der Mensch eine optimale Leistung erbringen kann, wobei gleichzeitig ein optimaler Schutz seiner Gesundheit erreicht werden muss. Gerade die Aufgabe der optimalen Leistungserbringung und des optimalen Gesundheitsschutzes kann durch einen Teilbereich der Arbeitswissenschaft – nämlich die Ergonomie – erfüllt werden. Die Ergonomie befasst sich mit der Erforschung der Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen, mit der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Arbeitsumgebung, Arbeitsaufgaben und den Arbeitsabläufen.
Optimale Leistung bei optimalem Schutz
Ergonomie
Ergonomie Das Wort „Ergonomie“ setzt sich aus zwei griechischen Wörtern zusammen. „Ergon“ bedeutet soviel wie Arbeit, und „nomos“ bedeutet soviel wie Gesetze, Gebräuche bzw. Gewohnheiten, sodass „Ergonomie“ gleichbedeutend ist mit Arbeitsgewohnheiten, Arbeitsgesetzen oder Arbeitsgebräuchen. Erste Hinweise auf die „Ergonomie“ finden sich bereits im vorigen Jahrhundert.
Definition
Während des Zweiten Weltkrieges kam es durch die rasche technologische Entwicklung von verschiedenen militärischen Geräten, vor allem bei Flugzeugen, zu Schwierigkeiten im Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine. Das Fliegen in großer Höhe und die auftretenden Beschleunigungskräfte beim Sturzflug und anderes mehr führten die Piloten an die Grenze ihrer Belastbarkeit heran. Wurde diese Belastungsgrenze überschritten, so kam es zu Unfällen. Da man keine technischen Mängel feststellen konnte, kamen Mediziner und Konstrukteure auf den Gedanken, die Absturzursache könne beim Menschen liegen. Es bildeten sich in weiterer Folge Teams, bestehend aus Anatomen, Physiologen, Psychologen, Allgemeinmedizinern und Technikern, die sich mit der menschlichen Leistungsfähigkeit und der menschlichen Belastbarkeit befassten.
Belastung
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg benannte man das sich über mehrere Disziplinen erstreckende Arbeitsgebiet mit dem Namen Ergonomie, und in den letzten 50 Jahren hat sich dieses Wissensgebiet derart verbreitet, dass das Wort „Ergonomie“ und der Hinweis auf die ergonomischen Vorzüge eines Produktes heutzutage schon eine Selbstverständlichkeit sind. Offen bleibt aber nach wie vor, ob die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in unserer Wirtschaft tatsächlich ergonomisch gestaltet sind. Die vorstehend skizzierte Entwicklung zeigt, dass die Ergonomie keineswegs wissenschaftliches Neuland ist. Neu ist vielmehr der interdisziplinäre Charakter dieser Wissenschaft. So meint beispielsweise O. G. Edholm in seinem Buch Probleme der Arbeitswissenschaft – eine Einführung in die Ergonomie, München 1967, dass das Wort 19
„Ergonomie“ geprägt wurde, weil man ein Wort brauchte, das die wissenschaftliche Untersuchung des Menschen und seiner Arbeit bezeichnet.
Anmerkungen
Der bekannte Arbeitsmediziner E. Grandjean betont in seinem Buch Physiologische Arbeitsgestaltung, dass das Verhalten und die Reaktion des arbeitenden Menschen durch physiologische Anatomie und psychische Faktoren bestimmt wird. Der arbeitende Mensch ist eine Ganzheit; man kann ihn nicht erfassen und verstehen, wenn man ihn ausschließlich aus der Sicht eines Fachs betrachtet.
Ganzheitliche Betrachtung des Menschen
Die Ergonomie fasst unter anderem die biologischen Fächer der Arbeitswissenschaften zusammen; sie stellt die Physiologie, Psychologie und die Anatomie in den Dienst der Arbeitswissenschaften. Die skandinavischen Gewerkschaften sprechen nicht ausdrücklich von Ergonomie und auch nicht von menschengerechter Arbeitsgestaltung, sondern von der Verbesserung des Arbeitsmilieus, und sie vertreten die Auffassung, dass Ergonomie eine sinnvolle Betrachtungsweise des Menschen am Arbeitsplatz und in seiner Arbeitsumgebung sei. Ergonomie = Teilgebiet der Arbeitswissenschaft
Kurz zusammengefasst kann man die Ergonomie als ein interdisziplinäres Teilgebiet der Arbeitswissenschaft verstehen. In der Ergonomie werden die biologischen, psychologischen und sozialen Voraussetzungen der menschlichen Arbeit im Hinblick auf die Anpassung der Maschine und der Arbeitsumgebung an den Menschen und umgekehrt untersucht, und durch angemessene Gestaltung des Arbeitsplatzes der menschlichen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit im Sinne eines optimalen Gesundheitsschutzes Rechnung getragen.
Aufgaben der Ergonomie Die Aufgabenbereiche der Anpassung der Arbeit an den Menschen sind vielfältig. Nachstehendes Schaubild zeigt, dass die ergonomische Arbeitsgestaltung in zwei Hauptgruppen eingeteilt werden kann: in einen arbeitsbiologischen und in einen arbeitstechnischen Teil. Aufgabenbereiche der Ergonomie
Arbeitsbiologie
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Arbeitstechnik
Psychische
Medizinische Arbeitsgestaltung
Physiologische
Technologische Arbeitsgestaltung
Untersuchung geistig-nervlicher Beanspruchungen, Leistungsbereitschaft, psychische Eignungsuntersuchung, Ausbildung, Arbeitszeit, Arbeitsstrukturierung, psychologische Unfallverhütung usw.
Arbeitshygiene, vorbeugender Schutz gegen Berufskrankheiten, Untersuchung gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe, physische Eignungsuntersuchung, Akklimatisation, Rehabilitation usw.
Anatomie, Anthropometrie, Mechanik und Energetik des menschlichen Körpers (Belastungs- und Beanspruchungsstudien), Ermüdung und Erholung, Lärm, Klima, mechanische Schwingungen, Sehen, Licht und Farbe usw.
Erzeugnis, Betriebsmittel-, Arbeitsplatz- und Arbeitsmethodengestaltung, Gestaltung der Umgebungsbedingungen, Bestgestaltung von Information und Kommunikation usw.
Humanität und Wirtschaftlichkeit
Neben den humanitären Aspekten der Arbeitsgestaltung gibt es auch noch wirtschaftliche Gesichtspunkte, die bei der Anpassung der Arbeit an den Menschen eine Rolle spielen.
Zielsetzungen der ergonomischen Arbeitsgestaltung In der betrieblichen Praxis werden mit Hilfe der ergonomischen Arbeitsgestaltung mehrere Zielsetzungen verfolgt. Die wichtigsten lauten: ●
Schutz und Sicherheit gegen Unfall und andere Gesundheitsrisiken Vor allem der gesamte Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes ist bei der ergonomischen Arbeitsgestaltung zu berücksichtigen. Viele Grundsätze der Ergonomie haben in der Gesetzgebung (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung usw.) ebenso ihren Niederschlag gefunden wie in einschlägigen Richtlinien und Normen. Ergonomie am Arbeitsplatz ist ohne Arbeitnehmerschutz genauso unmöglich wie umgekehrt.
Schutz vor der Gefahr
●
Vorbeugender Gesundheitsschutz Die Beseitigung vermeidbarer Belastungen bzw. die Reduktion der auftretenden Arbeitsbelastung auf ein erträgliches Maß mit Hilfe der ergonomischen Arbeitsgestaltung sollen vor allem der Gesunderhaltung der Menschen am Arbeitsplatz dienen. Bei diesen Bestrebungen ist vor allem die Unterstützung und Mitwirkung der betriebsärztlichen Betreuung unabdingbar erforderlich.
Vorbeugung
●
Vorbeugung vor Ermüdung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit Die ergonomische Arbeitsgestaltung soll der Ermüdung am Arbeitsplatz entgegenwirken und die optimale Leistungsfähigkeit des Menschen sicherstellen. Dies kann sowohl durch arbeitsgestaltende als auch durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen (z. B. Erholungspausen) erreicht werden.
Ermüdung und Erholung
Ermüdung führt nahezu immer zu einem Absinken der Leistung (Gefährdung der Qualität, Erhöhung der Unfallgefahr usw.). Darüber hinaus muss bei einer ergonomischen Arbeitsgestaltung der Mensch als komplexes Individuum mit bestimmten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigt werden. Vor allem müssen die Arbeitsinhalte an den Menschen angepasst sowie das Alter des Menschen beachtet werden.
Ergonomie und Wirtschaftlichkeit Immer wieder wird mit den hohen Kosten einer menschengerechten Arbeitsgestaltung argumentiert und die Auffassung vertreten, dass aus diesem Grund die berechtigten Forderungen der betrieblichen und überbetrieblichen Interessenvertretungen nicht erfüllt werden können. Dabei wird zweierlei außer Acht gelassen: Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist der Arbeitgeber zur sicheren und menschengerechten Arbeitsgestaltung verpflichtet.
Gesetzliche Pflicht
Zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen im In- und Ausland ist zu entnehmen, dass sich Kosten und Nutzen der menschengerechten Arbeitsgestaltung entweder die Waage halten oder aber sogar der Nutzen überwiegt. Menschen, die sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen und deren Gesundheit optimal geschützt wird, sind leistungsfähiger und leistungsmotivierter. Sie identifizieren sich mit dem Betrieb; Absenzen, Fluktuation und Krankenstände sind geringer.
Meist ist der Nutzen größer als die Kosten
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Wenn man von den Kosten einer menschengerechten Arbeitsgestaltung spricht, so muss man, abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur ergonomischen Arbeitsgestaltung, auch die Kosten einer nicht menschengerechten Arbeitsgestaltung berücksichtigen.
Anmerkungen
Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer haben vor allem auch dafür zu sorgen, dass auch jene Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet werden, wo auf der Nutzenseite kein direkter Profit für das Unternehmen abfällt.
Konzeptions- und Korrekturergonomie „Besser planen heißt billiger bauen”
Unter Konzeptionsergonomie versteht man die Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze bereits im Planungsstadium eines Gebäudes bzw. einer Produktionsanlage. Durch enge Zusammenarbeit von Architekt, Bauherr und den Betroffenen (ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte, Interessenvertretungen) werden die Grundsätze der menschengerechten Arbeitsgestaltung im Stadium der Planung berücksichtigt. In diesem Fall spielt die Frage der Kosten eine eher untergeordnete Rolle. Schlecht geplante Arbeitsplätze kosten zumeist genauso viel wie gut geplante. Nachträgliche Korrekturmaßnahmen sind zumeist teuer, und diese Kosten können vor allem vermieden werden.
Korrekturergonomie
Unter Korrekturergonomie wird die menschengerechte Gestaltung bereits bestehender Arbeitsplätze, Betriebsanlagen und Gebäude verstanden. Die Kosten der Korrekturmaßnahmen scheinen direkt auf. Trotzdem steht diesen Kosten in den meisten Fällen ein entsprechender Nutzen gegenüber. Beanspruchung und Belastung Vielfältig sind die Belastungen, denen Menschen am Arbeitsplatz ausgesetzt sein können, und ebenso vielfältig sind die Möglichkeiten, diese Belastungen zu beseitigen bzw. zu reduzieren.
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Arbeitspositionen
Arbeitsarten
sitzende, stehende, gebückte oder andere Körperhaltung
Muskelarbeit (statische, dynamische Belastung) Arbeit und Zeitdruck (Fließband, Akkord, vorgegebene Leistung usw.) Konzentrationsarbeit
Umgebungseinflüsse
Psycho-soziologische Belastung
Beleuchtung Belichtung Farbgebung Lärm Vibration Raumklima (Hitze, Kälte) Gas, Staub, Rauch, Dämpfe usw.
Menschenführung zwischenmenschliche Beziehungen Arbeitsinhalt, Sozialprestige Arbeitszeitregelung Bereich der Familie Weg von und zur Arbeit
Freizeit
Der Mensch wird am Arbeitsplatz unter anderem durch Arbeitspositionen, Arbeitsarten, Umgebungseinflüsse und psycho-soziologische Belastungen beansprucht.
Anmerkungen
Die Ermittlung der Belastungen am Arbeitsplatz und die Auswirkungen dieser Belastungen auf den Menschen und seine Leistungsfähigkeit stellen eine zentrale Aufgabe der Arbeitswissenschaft dar. Erst die genaue Kenntnis der auftretenden Belastungen ermöglicht ihren Abbau bzw. ihre Reduktion durch arbeitsgestaltende Maßnahmen. Für die Gestaltung menschlicher Arbeit sind daher die Begriffe „Belastung“ und „Beanspruchung“ von besonderer Bedeutung. Einfach ausgedrückt, versteht man unter Belastung all jene Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken. Diese Einwirkungen lösen im menschlichen Organismus Reaktionen aus, sie beanspruchen den Menschen (Beanspruchung).
Belastung – Beanspruchung
Ein einfaches und willkürlich gesetztes Beispiel soll beide Begriffe noch veranschaulichen: An einem Arbeitsplatz tritt Hitzestrahlung auf. Die Belastung heißt „Strahlungshitze“ und ist exakt messbar. Dass es sicher noch andere Belastungsgrößen geben wird, ist klar, soll aber im gegenständlichen Beispiel außer Acht gelassen werden. Die Belastung „Strahlungshitze“ wirkt auf den Kreislauf des Menschen, die wiederum exakt messbare Beanspruchung wird sich beispielsweise auch in einer gesteigerten Pulsfrequenz ausdrücken. In der betrieblichen Praxis sind sowohl die Ermittlung aller auftretenden Belastungen sowie die Aussagen über die Beanspruchung des Menschen komplizierter. Schwierigkeiten bei der Belastungsermittlung treten vor allem in jenen Bereichen auf, wo keine Messmöglichkeit besteht, wie beispielsweise bei geistigen und psychischen Belastungen. Desgleichen sind bei Aussagen über die Beanspruchung Faktoren wie Körpermaße, Körperkräfte, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen und vieles andere mehr zu berücksichtigen.
8. Wie lauten die Schlüsselbegriffe zur menschengerechten Arbeitsgestaltung?
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Anmerkungen
9. Welche Zielsetzungen verfolgt die moderne Arbeitswissenschaft?
10. Welchen Wert haben ergonomisch gestaltete Arbeitspl채tze f체r die Betroffenen?
11. Was versteht man unter Konzeptionsergonomie?
12. Was versteht man unter Korrekturergonomie?
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Anmerkungen
Glossar Absenz
Abwesenheit, Fortbleiben;
Akzeptanz
Anerkennung, Billigung;
akzeptieren
etwas annehmen, billigen, hinnehmen;
Analyse
systematische Untersuchung (Vorgangsweise);
Anatomie
Wissenschaft, die sich mit Form und Körperbau der Lebewesen (insbesondere des Menschen) befasst;
Belastung
– statische
Biologie
Wissenschaft von der belebten Natur und den Gesetzmäßigkeiten im Ablauf des Lebens von Pflanze, Tier und Mensch;
effizient
besonders wirtschaftlich, leistungsfähig bzw. wirksam;
Fluktuation
Schwanken, Schwankung, Wechsel (gemeint ist das häufige Wechseln vom Arbeitnehmer zu anderen Beschäftigungsverhältnissen);
Hierarchie
Rangordnung, Rangfolge, Über- und Unterordnungsverhältnisse;
Individuum
Mensch als Einzelwesen, einzelne Person;
Intensität
Heftigkeit, Stärke, Kraft, Wirksamkeit, Eindringlichkeit;
Jobsharing
Arbeitsplatzteilung, beispielsweise durch Teilzeitarbeit;
Kooperation
Zusammenarbeit verschiedener Partner (Beteiligter), von denen jeder einen bestimmten Aufgabenbereich erfüllt;
gleich bleibende Belastung der Muskeln durch Haltearbeit; – dynamische unterschiedliche (wechselnde) Belastung der Muskeln durch Bewegung;
Koordination Gegenseitige Abstimmung um beispielsweise sicherzustellen, dass Arbeiten aufeinander abgestimmt werden; Kreativität
das Schöpferische, Schöpferkraft;
kurativ
heilend;
Monotonie
Gleichförmigkeit, Eintönigkeit;
Motivation
Summe der Beweggründe, die das menschliche Handeln beeinflussen;
permanent
dauernd, anhaltend, ununterbrochen, ständig;
Physiologie
Wissenschaft von den Grundlagen des allgemeinen Lebensgeschehens, besonders von den normalen Lebensvorgängen und Funktionen des menschlichen Organismus;
produktiv
ergiebig, viel hervorbringend;
Psychologie
Wissenschaft von den Erscheinungen und Zuständen des bewussten und unbewussten Seelenlebens bzw. einer inneren Gesetzmäßigkeit entsprechenden Verhaltens-, Reaktionsweise;
Qualifikation Befähigung, Eignung; REFA
„REFA – Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e. V.“ (e. V. = eingetragener Verein in der BRD);
Systematik
planmäßige Darstellung, einheitliche Gestaltung.
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Anmerkungen
Beantwortung der Fragen – Regelmäßigkeit, Planmäßigkeit und Zielorientiertheit; – Arbeit wird als Anstrengung und Mühe ebenso erlebt wie als Erfolg, Leistung und Anerkennung; – Für geleistete Arbeit im Auftrag eines Arbeitgebers gibt es Entgelt; – Es gibt auch unbezahlte Arbeit (z. B. Hausarbeit). F 2: – Betroffene werden in Planungsprozesse und Konstruktionsabläufe eingebunden und solcherart zu Beteiligten; – Mehr Verantwortung und Entscheidungskompetenz; – Abbau von hierarchischen Strukturen; – Arbeitsinhalte fördern Qualifikation und Persönlichkeitsentwicklung; – Höhere Motivation zur Leistungserbringung. F 3: – Hohes Maß an Fremdbestimmung und kaum Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den eigenen Arbeitsprozess; – Sinnentleerung durch extreme Arbeitsleistung; – Kaum Identifikation mit dem Produkt und dem Betrieb; – Wenig Möglichkeiten, die erlernten und erworbenen Fähigkeiten anzuwenden und weiterzuentwickeln. F 4: – Sichere Arbeitsplätze; – Menschengerechte Arbeit und Arbeitsumwelt; – Gesunderhaltung und Sicherheit der Arbeitnehmer steht im Mittelpunkt. F 5: – Sichere Arbeitsplätze, soziale Absicherung und entsprechendes Einkommen; – Selbstverwirklichung bei der Arbeit; – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit; – Schutz vor Arbeitsplatzverlust für ältere Arbeitnehmer. F 6: – Zunahme der Intensität der Arbeit (Leistungsdruck); – Zunahme von Schicht- und Nachtarbeitssystemen; – Arbeitsplatzverlust durch Rationalisierung. F 7: – Erweiterung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte – Schulungs- und Informationstätigkeit verstärken, damit die Rechte besser ausgeübt werden können; – Humanisierung der Arbeit. F 8: – Ausführbarkeit; – Erträglichkeit; – Zumutbarkeit; – Wohlbefinden. F 9: – Schädigungslose, ausführbare, erträgliche und beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen schaffen; – Standard sozialer Angemessenheit nach Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung, Entlohnung und Kooperation bereitstellen; – Handlungsspielräume schaffen, Qualifikationserweiterung und Persönlichkeitsförderung ermöglichen. F 10: – Schutz und Sicherheit gegen Unfall und andere Gesundheitsgefahren; – Vorbeugender Gesundheitsschutz, Beseitigung vermeidbarer Belastungen, Schutz vor Überbeanspruchung; – Vorbeugung vor Ermüdung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit. F 11: – Berücksichtigung der ergonomischen Grundsätze im Planungsstadium. F 12: – Menschengerechte Gestaltung bereits bestehender Arbeitsplätze, Betriebsanlagen und Gebäude. F 1:
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Anmerkungen
Name und Adresse:
Fragen zu Humanisierung – Technologie – Umwelt 1 Wir ersuchen Sie, die folgenden Fragen zu beantworten:* 1. Da wird immer von „qualitativem Wachstum“, vom Bekenntnis – allerdings nicht bedingungslos – zur Technik geredet. Welche Bedeutung haben diese beiden Begriffe für Sie persönlich?
2. Welche Bedeutung hat die Humanisierung der Arbeit für Ihre persönliche Arbeitssituation und wie bedeutend ist sie für die Gesellschaft?
3. Haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die menschengerechte Gestaltung ihrer Arbeit und wenn ja, in welchem Gesetz ist dies geregelt?
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4. Wie müsste eine moderne und vor allem arbeitnehmerorientierte Arbeitsorganisation aus Ihrer Sicht aussehen? (Versuchen Sie bitte „schlüssig“ zu argumentieren, das heißt, begründen Sie Ihre Meinung.)
Anmerkungen
5. Können Sie aus eigenem Erleben je ein typisches Beispiel für Korrekturergonomie bzw. Konzeptionsergonomie geben? (Die Beispiele müssen Sie nicht direkt betreffen, sondern können Ihnen auch bekannt geworden sein.)
6. Nehmen wir an, dass unsere Arbeitswelt bereits umfassend human gestaltet und die Arbeitsplätze bzw. auch die Arbeitsumgebung menschengerecht sind. Welche Auswirkungen hätte dies auf Mensch, Betrieb, Volkswirtschaft und Gesellschaft?
* Fernlehrgangsteilnehmer/-innen bitten wir, nach Abschluss der Fragenbeantwortung die Seite(n) mit den Fragen abzutrennen und an folgende Adresse zu senden: Fernlehrgang des Österreichischen Gewerkschaftsbundes 1010 Wien, Hohenstaufengasse 10. 28