IG-04_Der_Europaeische_GewerkschaftsbundEGB

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)NTERNATIONALE 'EWERKSCHAFTSBEWEGUNG Karl-Heinz Nachtnebel/Tanja Vicas

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) INHALT

Vorwort Die Rolle des Ă–GB in der internationalen Gewerkschaftsbewegung Geschichte der Arbeiterbewegungen und der GewerkschaftsgrĂźndungen Der Europäische Gewerkschaftsbund 1973 - 2008 Aus den EntschlieĂ&#x;ungen des 11. EGB-Kongresses EGB-Gewerkschaftsmemorandum zum EU-Ratsvorsitz Ă–sterreichs 2006 Die Politik des EGB und die politisch-wirtschaftlichen ZusammenschlĂźsse Westeuropas Strategien zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Interessen in Europa Gewerkschaftliche Zusammenarbeit in Europa Der Pan-Europäischer Regionalrat Die Institute und Einrichtungen des EGB Beantwortung der Fragen Fernlehrgang

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Inhaltliche Koordination: Peter Autengruber/Michael Vlastos

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Stand: September 2008

$IESESĂ&#x;3KRIPTUMĂ&#x;ISTĂ&#x;F~RĂ&#x;DIEĂ&#x;6ERWENDUNGĂ&#x;IMĂ&#x;2AHMENĂ&#x;DERĂ&#x;"ILDUNGSARBEIT DESĂ&#x;dSTERREICHISCHENĂ&#x;'EWERKSCHAFTSBUNDES Ă&#x;DERĂ&#x;'EWERKSCHAFTENĂ&#x;UND DERĂ&#x;+AMMERNĂ&#x;F~RĂ&#x;!RBEITERĂ&#x;UNDĂ&#x;!NGESTELLTEĂ&#x;BESTIMMT


Wie soll mit diesem Skriptum gearbeitet werden?

Anmerkungen

Zeichenerklärung Frage zum Lernstoff im vorigen Abschnitt (vergleichen Sie Ihre eigene Antwort mit der am Ende des Skriptums ange­ gebenen).

Weiter gehende Literaturhinweise Vertiefung des gerade durchgearbeiteten Kapitels können Sie die & Zur angegebenen Literaturquellen verwenden. Anmerkungen: Die linke bzw. rechte Spalte jeder Seite dient zur Eintra­ gung persön­licher Anmerkungen zum Lernstoff. Diese eigenen Notizen sollen, gemeinsam mit den bereits vorge­ gebenen, dem Verständnis und der Wiederholung dienen. Schreibweise: Wenn im folgenden Text personenbezogene Begriffe wie „Arbeit­nehmer“ und „Arbeitgeber“ oder andere männ­ liche Schreibweisen verwendet werden, so ist bei Ent­ sprechung auch die weibliche Form inkludiert. Auf eine durchgehend geschlechtsneutrale Schreibweise wird zu­ gunsten der Lesbarkeit des Textes verzichtet.

Arbeitsanleitung – Lesen Sie zunächst den Text eines Abschnitts aufmerksam durch. – Wiederholen Sie den Inhalt des jeweiligen Abschnittes mit Hilfe der ge­ druckten und der eigenen Randbemerkungen. – Beantworten Sie die am Ende des Abschnitts gestellten Fragen (möglichst ohne nachzu­sehen). – Die Antworten auf die jeweiligen Fragen finden Sie am Ende des Skriptums. – Ist Ihnen die Beantwortung der Fragen noch nicht möglich, ohne im Text nachzusehen, arbeiten Sie den Abschnitt nochmals durch. – Gehen Sie erst dann zum Studium des nächsten Abschnitts über. – Überprüfen Sie am Ende des Skriptums, ob Sie die hier angeführten Lern­ ziele erreicht haben.

Lernziele Nachdem Sie dieses Skriptum durchgearbeitet haben, sollen Sie – wissen, wie der Europäische Gewerkschaftsbund entstanden ist und wie seine Arbeit organisiert wird; – darüber informiert sein, welche Gewerkschaftsorganisationen aus wel­ chen Ländern und welche sonstigen Gewerkschaftszusammenschlüsse dem EGB angehören; – über die regionalen und berufsspezifischen europäischen Gewerk­ schaftsorganisationen informiert sein; – die Zielsetzungen und Aufgaben kennen, die für die gewerkschaft­liche Zusammenarbeit in Europa maß­geblich sind; – einen Überblick zur Tätigkeit des EGB im Rahmen der europäischen Zusammenschlüsse bekommen haben; – die Hintergründe und Entwicklungen des sozialen Dialogs in Europa nachvollziehen können; – die Bedeutung der einzelnen Institutionen des EGB kennen.

Viel Erfolg beim Lernen! 2


Vorwort

Anmerkungen

Die Globalisierungstendenzen der Weltwirtschaft beeinflussen wesent­ lich die Rahmenbedingungen gewerkschaftlicher Arbeit. Im Speziellen die Europäische Integration, vor allem aber die letzten Entwicklungen der Eu­ ropäischen Union (Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion) verän­ dern somit ganz erheblich den Wirkungskreis, dem sich die europäischen Gewerkschaften stellen müssen. Die traditionellen, nationalstaatlich be­ schränkten Aktionsformen der Gewerkschaften verlieren zunehmend ihre Schlagkraft, wenn sie – angesichts international agierender Großkon­ zerne – nicht um eine Globalisierung gewerkschaftlicher, solidarischer Formen ergänzt werden. Der Europäische Gewerkschaftsbund ist ein Schritt in diese Richtung. Es geht darum, den wirtschaftlichen Zusammenschluss Europas durch ein so­ ziales Europa zu ergänzen. Nur so können die Arbeitnehmerrechte garan­ tiert und ausgebaut werden. Dies verlangt von den Gewerkschaften Euro­ pas, ihre Politik und ihre Aktionen aufeinander abzustimmen und in Euro­ pa mit einer Stimme zu sprechen und gemeinsam zu handeln. Das sind die Aufgaben, denen sich der Europäische Gewerkschaftsbund stellt.

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Die Rolle des ÖGB in der internationalen Gewerkschaftsbewegung Der ÖGB organisiert intern seine internationalen Aktivitäten über die vom Bundesvorstand eingesetzte Projektgruppe „lnternatio­ nale Politik des ÖGB“ und „Europäische Union“. Darüber hinaus sind die Beziehungen der österreichischen Gewerkschaften auf internationaler Ebene von vielfäl­ tiger und vielschichtiger Art: • Der ÖGB ist im Vorstand des „In­ ter­nationalen Gewerkschafts­ bundes“ (IGB), der weltweit in 155 Ländern in 311 Orga­ni­sa­tionen 168 Millionen Mitglieder umfasst, durch den ÖGB-Präsidenten ­Rudolf Hundstorfer vertreten; • gleichfalls ist der ÖGB durch seinen Präsidenten und den Internationa­ len Sekretär des ÖGB, Karl-Heinz Nachtnebel, im Vorstand des EGB, der 82 Gewerk­schaftsbünde mit insgesamt über 60 Mil­lionen Mitgliedern repräsen­tiert, präsent; • in den berufsspezifischen Organen dieser internationalen Gewerk­ schaftsvereinigungen, namentlich den 11 internationalen globalen Föde­ rationen (GUF) des IGB, den 12 dem EGB als inte­grierter Teil zuge­ hörenden europäischen Branchengewerkschaftsverbänden. Es ist von großem Vorteil, dass der ÖGB in solcher Breite – zum Teil in füh­ renden Positionen – in internationalen Gewerkschaftsverbänden vertreten ist. Dies stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der gewerkschaft­ lichen Interessenvertretung in Österreich dar. Zahlreiche Ideen, Initiati­ ven und politische Aktivitäten fließen darüber in die natio­nale Gewerk­ schaftsarbeit ein, ohne dort jeweils speziell als international gekennzeichnet zu sein. die internationalen Aktivitäten des ÖGB seit seiner Gründung 1945 & Über finden Sie genauere Informationen in den Skripten Gewerkschaftskunde 3A („Geschichte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung 1945–1955“), Gewerkschaftskunde 3B („Geschichte der österreichischen Gewerkschaftsbe­ wegung 1956–1982“) und Gewerkschaftskunde 5 („Geschichte und aktuelle Politik des ÖGB seit 1982“).

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Geschichte der Arbeiter­ bewegung und der Gewerkschaftsgründungen

Anmerkungen

Das Aufkommen der Industrialisierung im Europa des 19. Jahrhunderts führte zur Auflösung der überkommenen Gesellschaftsordnungen; es ent­ stand eine Klassengesellschaft, die vom Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit beherrscht wurde. Die soziale Frage, die das rasante Wirtschafts­ wachs­­tum überschattete, berührte vor allem die breite Masse der Arbeiter, des Proletariats. Der offene Widerspruch zwischen dem Bürgertum und der Arbeiterschaft und das immer offenere Zutage­treten der Ungerechtigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse bildete eine wesentliche Voraus­setzung für das Entstehen eines politischen Klassen­bewusst­seins innerhalb der ­Masse der Arbeiter und Arbeiterinnen.

Industrialisierung und soziale Frage

Konnte die neu entstandene Klasse der Arbeiter im Zuge revolutionärer Kämpfe in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zwar einige Verbesserun­ gen ihrer Lage erreichen, so verlor sie doch immer wieder aufgrund der wechselnden politischen Verhältnisse und aufgrund des fehlenden ideolo­ gischen Überbaus, also einer kritischen Analyse, an politischem Einfluss. Erst zur Mitte des 19. Jahr­hunderts schufen Karl Marx und Friedrich Engels ein grundlegendes politisches Programm, das, von einer Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse ausgehend, zum Klassenkampf auffor­ derte und den Grundstein für die politische Formierung der internationa­ len Arbeiterklasse legte.

Analysen von Marx und Engels

Zeitgleich und teils in einer Einheit mit den Vorläufern der Parteien bilde­ ten sich in dieser Zeit auch erste Gewerkschaften, Arbeitnehmerorganisa­ tionen, in denen wirtschaftliche und soziale Interessen am Arbeitsort durch­ gesetzt werden sollten. Die Klasse der Kapitalisten und die Regierungen brachten den Arbeiterparteien und Gewerkschaften jedoch heftigen Wider­ stand, beispielsweise in Form von Verboten oder Entlassungen entgegen. Zudem war ein Groß­teil der fortschrittlichen Kräfte, insbesondere die Ge­ werkschaften, eher sozialreformatorisch als sozialrevolutionär, konzen­ trierten sich also ganz auf Verbesserungen innerhalb der bestehenden Ge­ sellschafts- und Wirtschaftsordnung und nahmen sich dadurch selbst die Perspektive einer grund­legenderen Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse.

Bildung von Arbeiterparteien und Gewerkschaften

Auch auf internationaler, vor allem europäischer Ebene wurden diese Span­ nungen zwischen sozial­reformatorischen und sozialrevolutionären Kräften sichtbar. 1889 hatten einige nationale Drucker­gewerkschaften das erste der internationalen Gewerkschaftssekretariate gegründet und bereits im Jahr 1901 organisierten sich mehrere nationale Gewerkschaften im spä­teren „Internationalen Gewerk­schaftsbund“ (IGB). Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts schwelende Differenzen führten jedoch letztlich mit Be­ ginn des Ersten Weltkriegs zur Spaltung der nationalen und internationa­ len sozialistischen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Während sich der ­große Teil der Arbeiter­bewegung und die Gewerkschaften patriotisch zeig­ten, trat ein Teil des linken Flügels zur sowjetisch dominierten „Kommu­ nistischen Internationale“ (Komintern) über.

Internationaler Gewerkschaftsbund

Weitere Entwicklung

Konnte in Russland im Zuge der Revolutionen 1905 und 1917 ein Umsturz zugunsten der Arbeiterklasse erreicht werden, so behielten in anderen Tei­ len Europas die sozial­reformatorischen Kräfte innerhalb der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung die Oberhand. Die Gewerkschaften in Deutsch­ land etwa standen der Novemberrevolution 1918 ablehnend gegenüber und 5


Anmerkungen

konnten sich auch später bei der Machtübernahme des Nationalsozialismus nicht zu Kampfmaß­nahmen durchringen. In der Folge vom nationalso­zia­ listischen Staat verboten und durch die „Deutsche Arbeitsfront“ ersetzt, konnte die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung ­ihrer organi­satorischen Strukturen beraubt zwar insgesamt bedeutsamen Widerstand gegen die Nationalsozialisten leisten, der aber bezogen auf die organisatorische Stär­ ke und den gesellschaftlichen Einfluss der 30er Jahre doch die Frage offen lässt, wie es zu dieser Zerschlagung der Arbeiter- und Gewerkschafts­ bewegung als eine der stärksten gesellschaftlichen Kräfte kommen konnte.

Der Europäische Gewerkschaftsbund 1973-2008 Der Europäische Gewerkschaftsbund ist die Dachorganisation von 82 nationalen, freien und unabhängigen Gewerkschaftsbünden aus 36 Staaten Europas. Länder, die keine einheitliche Gewerk­ schaftsorganisation aufweisen, können mit zwei oder mehreren Bünden vertreten sein. Insgesamt fassen die im EGB zusammen­ geschlossenen Vereinigungen und Dachverbände über 60 Millio­ nen gewerkschaftlich organisierte unselbständig Erwerbstätige in ­Europa zusammen. Der EGB kooperiert eng mit seinen Partnern wie den 12 europäischen Ge­ werkschaftsverbänden (EGV – früher auch Industrieausschüsse oder Ge­ werkschaftliche Branchenverbände genannt). Nach der unterschiedlichen Organisationsstruktur der nationalen Ge­ werkschaftsbewegungen in den einzelnen Ländern sind im EGB vertreten: • Einheitsgewerkschaftsbünde, die Industriegruppengewerkschaften, Fach­gewerkschaften, Arbeitergewerkschaften, Angestelltengewerk­schaf­ ten und/oder Gewerkschaften mit unterschiedlicher weltanschau­licher Ausrichtung auf nationaler Ebene zusammenfassen. Bei­spiele hierfür sind der „Trades Union Congress“ (TUC) aus Großbritannien, der „Deut­ sche Gewerkschaftsbund“ (DGB) oder auch der ÖGB. • Gewerkschaftsbünde, die Arbeitergewerkschaften oder Angestellten­ gewerkschaften eines Landes vertreten, wie etwa in Schweden die „Landsorganisationen i Sverige“ (LO-S) als nationale Gewerkschaftsver­ tretung der Arbeiter und die „Tjänstemännens Central­­orga­nisation“ (TCO) als jene der Angestellten. • mehrere nationale Richtungsgewerkschaften oder aus solchen hervor­ gegangene Gewerk­schaftsbünde eines Landes, wie der sozialdemokra­ tisch orientierte „Algemeen Belgisch Vak­verbond/Fédération Générale du Travail de Belgique“ (ABVV/FGTB) und der christliche Gewerk­ schaftsverband „Algemeen Christelijk Vakverbond/Confédération des Syn­dicats Chrétiens“ (ACV/CSC) aus Belgien oder die drei italienischen ­Gewerkschaftsbünde „Con­federazione Italiana Sindicati Lavoratori“ (CISL), „Unione Italiana del Lavoro“ (UIL) und „Confederazione Ge­ nerale Ita­liana del Lavoro“ (CGIL), die aus christlichen, sozialdemo­kra­ tischen und kommunistischen Richtungsgewerkschaften hervor­gegan­ gen sind, heute aber ArbeitnehmerInnen unabhängig von ihrer poli­ tischen Einstellung vertreten. 6


Die dem EGB 2008 angeschlossenen Gewerkschaftsbünde sind: Staat Andorra Belgien

Gewerkschaftsverband

Unió Sindical D’Andorra (USDA) Algemeen Belgisch Vakverbond/Fédération Générale du Travail de Belgique (ABVV/FGTB) Algemeen Christelijk Vakverbond/ Confédération des Syndicats Chrétiens (ACV/CSC) CSLBS Bulgarien Confederation of Independent Trade Unions of Bulgaria (CITUB) Confederation of Labour (PODKREPA) Dänemark Landsorganisationen i Danmark (LO-DK) Funktionærernes og Tjenestemændenes Fællesråd (FTF) Akademikernes Centralorganisation (AC) Deutschland Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Estland TALO EAKL Finnland Suomen Ammattiliittojen Keskusjärjesto (SAK) Suomen Teknisten Toimihenkilöjärjestöjen Keskusliitto (STTK) Akateemisten Valtuuskunta (AKAVA) Frankreich Confédération Française Démocratique du Travail – (CFDT) UNSA Union nationale des syndicats autonome Confédération Française des Travailleurs Chrétiens (CFTC) Confédération Générale du Travail – Force Ouvriére (CGT-FO) Confédération Générale du Travail (CGT) Griechenland Anotati Diikisis Enoseon Dimosion Ypallilon (ADEDY) Geniki Synomospondia Ergaton Ellados (GSEE) Großbritannien Trades Union Congress (TUC) Irland Irish Congress of Trade Unions (ICTU) Island Althydusamband Islands (ASI) Badalag Starfsmanna Rikis of Baeja (BSRB) Italien Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori (CISL) Confederazione Generale Italiana del Lavoro (CGIL) Unione Italiana del Lavoro (UIL) Kroatien SSSH/UATUC Litauen LPSK TUC LPSS LDF Liechtenstein LANV Lettland LBAS Luxemburg Lëtzebuerger Chrëschtleche GewerkschaftsBond (LCGB) Confédération Générale du Travail de Luxembourg (CGT-L)

Anmerkungen

Mitglieder 2.000 1.367.000 1.550.000 230.000 250.000 152.000 1.300.000 350.000 171.000 6.500.000 30.000 43.000 1.010.000 424.000 312.000 807.000 307.000 140.000 800.000 711.000 100.000 300.000 6.471.000 832.000 83.000 19.000 1.050.000 5.543.000 1.800.000 211.200 100.000 8.000 20.000 1.200 134.000 31.000 60.000 7


Anmerkungen

Staat

Gewerkschaftsverband

Malta

General Workers Union (GWU) Confederation of Malta Trade Unions (CMTU) Vakcentrale voor Middelbaar en Hoger Personeel (MHP) Christelijk Nationaal Vakverbond (CNV) Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV) Conferation of Unions for Professionals (Unio) Landsorganisasjonen i Norge (LO-N) YS Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) Niezalezny Samorzadny Zwiazek Zawodowy „Solidarnosc“ (NSZZ Solidarnosc) Ogólnopolskie Porozumienie Zwiazków(OPZZ) Confederação Geral dos Trabalhadores Portugueses – Intersindical Nacional (CGTP) União Geral de Trabalhadores (UGT-P) Confederatia Sindicatelor Democratice Din Romania (CSDR) Blocul National Sindical (BNS) Confédération Nationale des Syndicats Libres de Roumania-Fratia (CNSLR-Fratia) Confederatia Nationalã Sindicalã (CARTEL ALFA) Confederazione Democracia dei Lavoratori Sammarinesi (CDLS) Confederazione Sammarineze del Lavoro (CSdL) Sveriges Akademikers Centralorganisation (SACO) Landsorganisationen i Sverige (LO-S) Tjänstemännens Centralorganisation (TCO) Travail Suisse Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB/) Konfederácia Odborových Zvázov Slovenskej Republiky (KOZ SR) Zveza Svobodnih Sindikatov Slovenije (ZSSS-AFTUS) Unión General de Trabajadores de Espana (UGT-E) Euzko Langilleen Alkartasuna – Solidaridad de Trabajadores Vascos (ELA-STV) Confederación Sindical de Comisiones Obreras (CC.OO) USO Cesko-moravská komora odborvých svaz (CMKOS) Tükiye Devrimci Isçi Sendikalari Konfederasyonu (DISK) Türkiye Hak Isçi Sendikalari Konfederasyonu (HAK-IS) Türkiye Isçi Sendikalari Konfederasyonu (TÜRK IS) Kamu Emekçileri Sendikalari Konfederasyonu Servants (KESK)

Niederlande

Norwegen Österreich Polen

Portugal

Rumänien

San Marino

Schweden

Schweiz Slowakei Slowenien Spanien

Tschechien Türkei

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Mitglieder 30.000 30.000 151.888 336.000 1.200.000 268.000 834.000 205.000 1.272.000 722.000 318.000 683.250 260.000 101.000 150.000 520.000 1.050.000 5.700 4.800 422.000 1.474.000 1.026.000 161.197 301.000 348.000 300.000 810.000 108.000 1.001.000 110.000 503.000 30.000 330.000 860.000 20.000


Staat

Gewerkschaftsverband

Ungarn

Szakszervezetek Demokratikus Ligája (LIGA) Magyar Szakszeruezetek Országos Szövetsège (MSzOSz) Munkástanácsok Országos Szövetsège (MOSz) Autonomous Trade Union Confederation (ASZSZ) Szakszervezetek Együttmüködesi Fóruma (SZEF) ESZT Kibris Türk Isçi Sendikalari Federasyonu (TÜRK-SEN) Synomospondia Ergaton Kyprou (SEK) Democratic Labour Federation of Cyprus (DEOK)

Zypern

Anmerkungen

Mitglieder 101.000 400.000 53.000 137.000 200.000 85.000 3.000 67.000 8.800

Stand: Dezember 2007.

1. Wie viele unselbständig Erwerbstätige in Europa werden von den Gewerkschaftsbünden vertreten, die Mitglieder des EGB sind?

2. Geben Sie 5 Adressen von Internetseiten an, die als ­Homepage von im EGB vertretenen Gewerkschaftsbünden dienen (wie z. B. „www.oegb.at“ für den Österreichischen Gewerkschaftsbund)! Surfen Sie eine Weile auf die­sen ­Home­pages!

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Zur westeuropäischen Gewerkschaftsbewegung nach 1945

Anmerkungen

Die Anfänge des Europäischen Gewerkschaftsbundes gehen bereits auf den Be­ginn der fünfziger Jahre zurück. Die Gewerkschaftsbe­ wegung Westeuropas ver­suchte seither, ihre Zusammenarbeit im Rahmen gesamteuropäischer Organisa­tionen zu koordinieren. Die wirtschaftspolitische Zweiteilung Westeuropas, die mit der Grün­ dung der Montanunion begann, und die unterschiedlichen po­ litischen Ausrichtungen verschiedener nationaler Gewerkschafts­ bünde ver­hinderten allerdings bis zu Beginn der siebziger Jahre das Entstehen eines ein­heitlichen gemeinsamen Dachverbandes.

Die Entstehung der „Europäischen Regionalorganisation“ (ERO) 1950 entstand als erste Regionalorganisation des „Internationalen Bundes Freier Gewerk­schaften“ (IBFG) die „Europäische Regionalorganisation“ (ERO). Die Gründungskonferenz beschloss die Einrichtung eines IBFG-Re­ gionalsekretariats für Europa und die Bildung eines „Europäischen Regio­ nalrats“ in Brüssel. Der schon seit 1948 bestehende „Gewerkschaftliche Be­ ratungsausschuss für den Wiederaufbau Europas“ (ERP-TUAC) wurde dem Regional­sekretariat unterstellt.

Organisation und Zusammensetzung

Der ERO gehörten alle europäischen Gewerkschaftsbünde, die Mitglieder des IBFG waren, an – unabhängig von der wirtschaftlich-politischen Ausrich­ tung ihrer Herkunftsländer: der ÖGB aus dem damals noch von den alliierten Befreiern besetzten und später neutralen Österreich oder der DGB aus der ebenfalls besetzten, außenpolitisch auf das westliche Bündnis­system hin ori­ entierten Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Gewerkschaftsbünde des neutralen Schweden, der Benelux-Staaten oder Frankreichs.

Der „Schuman-Plan“ und die Gründung der Montanunion Der „Schuman-Plan“ ist nach dem damaligen fran­zösischen ­Außen­minister Robert Schuman (1886–1963) benannt. An eine Idee des BRD-Bundes­kanzlers Konrad Adenauer (1876–1967) anknüp­ fend, schlug er 1950 der französischen Nationalver­sammlung vor, „die Gesamtheit der französisch-deutschen Kohle- und Stahlpro­ duktion unter eine gemeinsame ,Hohe Behörde’ zu stellen, in einer Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt of­ fensteht“. Die Schaffung einer mäch­tigen Produktionsgemeinschaft sollte allen teilneh­menden Ländern „die notwendigen Grundstoffe für ihre industrielle Produktion zu gleichen Bedingungen liefern und die Zusam­menfassung der Interessen verwirklichen, die für die Schaffung einer Wirt­schaftsgemein­schaft unerlässlich ist“.

Robert Schuman

Im Juni 1950 beschlossen die Regierungen Belgiens, der BRD, Italiens, Lu­ xemburgs und der Niederlande, den Vorschlag Frankreichs anzunehmen. Die daraufhin beginnenden Verhandlun­gen (bei denen es um die Übertra­ gung von Hoheitsrechten an die neue „Hohe Behörde“ und damit um grund­ legende politische Entscheidungen ging) dauerten fast ein Jahr. Sie wurden mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Gründung der „Europä­ ischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS), auch Montanunion ge­ nannt, am 18. April 1951 in Paris beendet. Nach der Ratifikation durch die Parlamente der Mitgliedstaaten trat der Vertrag am 23. Juni 1952 in Kraft.

EGKS und ERO

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Mit der Verwirklichung des Schuman-Plans zur Gründung der EGKS und der damit einherge­henden wirtschaftspolitischen Zweiteilung Westeuro­ pas erhielt die noch junge gemeinsame Dachorganisation ERO bereits die ersten Risse. Die Gewerkschaftsbewegungen in den betroffe­nen sechs Län­ dern standen nun vor dem Problem, eine Organisation zu schaffen, die von den Behörden der Montanunion als Gesprächs- und Verhandlungspartner anerkannt wurde und aus der deshalb auch die IBFG-Gewerkschaften aus­ geschlossen sein sollten, deren Staaten nicht der EGKS angehörten.

Anmerkungen

Die Entstehung des Montanausschusses und der „Europäischen Gemeinschaften“ (EG) So entstand 1952 als erste gewerkschaftliche Dachorganisation der EGKSLänder der „21er-Ausschuss“ (auch als „Montanausschuss“ bezeichnet). Neben den nationalen Gewerkschafts­bünden, die Mitglied des IBFG waren, gehörten ihm auch die Industriegewerkschaften der Mon­tanindustrie aus den sechs Staaten an. Die Montanunion war von ihren Gründern als erste Stufe eines umfassenden – auch politischen – Zusammenschlusses Westeuro­ pas angesehen worden. Das Projekt einer „Europäischen Vertei­ digungsgemeinschaft“ scheiterte jedoch. Deshalb beschritt man den Weg einer „funktionalen Integration“, durch den zunächst ein immer größerer Bereich der Wirtschaft in einen „Gemeinsamen Markt“ einbezogen werden sollte: 1957 kam es zur Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ durch die Mitgliedstaaten der Montan­ union, womit die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) und die „Europäische Atom­gemeinschaft“ (EURATOM) gegründet wurden; 1958 traten die Vertragsbestim­mungen in Kraft.

EWG/EURATOM

Mit der Gründung der EWG und der EURATOM trat der Integra­ tionsprozess im Wirtschaftsraum der EGKS-Staaten in eine neue Phase. Die „Europäischen Gemeinschaften“ (EG) waren geschaf­ fen, die als gemeinsame Organe das „Europäische Parlament“ in Strassburg und einen gemeinsamen Gerichtshof besaßen. Jede der drei Teilgemeinschaften hatte aber noch einen eigenen Minis­­terrat und eine eigene Kommission als Exekutivorgan. Erst ab 1967 ­wurden sie zur „Europäischen Gemeinschaft“ mit einem ge­ meinsamen Ministerrat und einer gemeinsamen „EG-Kommis­sion“.

Europäische Gemeinschaft

Die Gründung des Europäischen Bundes Freier Gewerkschaften (EBFG) Die Gewerkschaften der EG-Länder schufen sich nun eine eigene Regio­ nalorganisation außer­halb der ERO: Im Jänner 1958 fand in Düsseldorf die konstituierende „Generalversamm­ lung der freien Gewerk­schaften (IBFG) der Mitgliedstaaten der Europä­ ischen Gemeinschaft“ statt. Sie beschloss die Errichtung eines eigenen „Eu­ ropäischen Gewerkschaftssekretariats“ (EGS) und bestellte einen „Exeku­ tivausschuss“, dem auch ein Vertreter der ERO als Verbindungsmann an­ gehören sollte. Der „21er-Ausschuss“ blieb zwar formal weiter bestehen, verschmolz aber in der Praxis mit der neuen EWG-Regionalorganisation. 1969 gründeten die IBFG-Gewerkschaften der EG in Den Haag als Nachfol­ georganisation des EGS den „Europäischen Bund Freier Gewerkschaften“ (EBFG).

EGS/EBFG

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Seit Ende der fünfziger Jahre war die ERO also nur mehr eine „Rumpf­ organisation“. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1969 erfüllte sie aber doch noch eine wichtige Funktion als Verbindungsstelle zwischen dem „Euro­ päischen Gewerkschaftssekretariat“ der EG-Länder, den EFTA-Gewerk­ schaften und dem IBFG.

ERO

Die Gewerkschaftsorganisationen in den EFTA-Staaten Die „Europäische Freihandelsassoziation“ (EFTA) entstand nach dem Schei­tern der Ver­handlungen zwischen der EWG und den übrigen elf westeuro­päischen Ländern bezüglich eines großen europäischen Wirtschaftszu­sam­menschlusses. Sie wurde von sieben der elf Staaten (Großbritan­nien, Portugal, Dänemark, Norwegen und die neutralen Län­ der Schweden, Schweiz und Österreich) mit dem Abschluss des „Stock­ holmer Vertrages“ gegründet, der 1960 in Kraft trat. Später traten noch Finnland, Irland und Island der EFTA bei. Großbritannien, Irland und Dä­ nemark schieden 1973 aus und wurden Vollmitglieder der EWG, dann auch Portugal.

EFTA

Die IBFG-Gewerkschaften der EFTA-Länder organisierten sich zunächst in einer „Sonderabteilung der Gewerkschaften der Frei­ handelszone“. 1968 bildeten sie den „Gewerkschaftsausschuss für die Europäische Freihandelszone“ (EFTA-TUC) mit einem eigenen Sekretariat. Nach der Auflösung der ERO wurde ein „Verbindungsausschuss“ einge­ richtet, um die Kontakte zwischen den IBFG-Gewerkschaften der EG-Län­ der und der EFTA-Länder aufrechtzuerhalten. Aber die Spaltung schien endgültig vollzogen zu sein. Neben den beiden Dachorganisationen der IBFG-Gewerkschaften waren mittlerweile zwei weitere europäische Ge­ werk­schaftsverbindun­gen entstanden: • 1966 gründeten die beiden großen westeuropäischen Gewerkschaften, die dem kommunistisch dominierten „Weltgewerkschaftsbund“ (WGB) angehörten, einen „Ständigen Ausschuss“ in Brüssel. Dies waren die französische „Confédération Géné­rale du Travail“ (CGT) und die „Confederazione Generale Italiana del Lavoro“ (CGIL), die heute beide Mitglied des EGB sind. • 1958 gründete der „Internationale Bund der christlichen Gewerkschaften“ (IBCG) eine europäische Organisation. 1969 eröffnete der „Weltverband der ArbeitnehmerInnen“ (WVA) – wie sich der IBCG seit 1968 nannte – ein eigenes europäisches Büro in Brüssel. Damit gab es Anfang der siebziger Jahre folgende vier übernationa­ le europäische Gewerkschaftszusammenschlüsse: • den „Europäischen Bund Freier Gewerkschaften“ (EBFG) der IB­ FG-Gewerkschaften der Europäischen Gemeinschaft; • den „Gewerkschaftsausschuss für die Europäische Freihandels­ zone“ (EFTA-TUC) der IBFG-Gewerkschaften der EFTA-Länder; • den „Ständigen Ausschuss“ von CGT und CGIL; • das „Europäische Büro“ des Weltverbands der Arbeitneh­ merInnen. Dazu kam noch das Zentralbüro des IBFG in Brüssel, das den „Verbindungs­ausschuss“ zwischen EBFG und EFTA-TUC be­treute.

4 Gewerkschafts­ zusammenschlüsse

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Anmerkungen

3. Wie hieß der erste westeuropäische Gewerkschaftsdachver­ band, der Gewerkschaften aus Ländern mit unterschied­ licher politischer Lage vereinigte? Und wie lange bestand diese Organisation?

4. Welche westeuropäischen Gewerkschaftsverbindungen gab es Anfang der siebziger Jahre? Und welchen politisch-wirt­ schaftlichen Zusammenschlüssen bzw. ideologischen Aus­ richtungen gehörten diese an?

Die Gründung des EGB Zu Beginn der siebziger Jahre löste die Aussicht auf Erweiterung der „Eu­ ropäischen Gemein­schaft“ durch den Beitritt Dänemarks, Irlands und Groß­ britanniens eine verstärkte Diskussion innerhalb der europäischen Gewerk­ schaftsbewegung der EG- und EFTA-Länder aus. Als wichtigstes Ergebnis einer Reihe von Konferenzen war der Beschluss zur Gründung einer neuen europäischen Gewerkschaftsorganisation ge­ fasst worden, welche die Mitgliedstaaten der EG und der EFTA gleicher­ maßen umspannen sollte. Ausgehend davon, dass neutrale Länder wie Schweden, Finnland, Österreich und die Schweiz nicht gewillt beziehungs­ weise in der Lage waren, der EWG beizutreten, und sich ihre Gewerkschaf­ ten daher auch nicht dem EBFG anschließen würden, musste ein anderer Weg gefunden werden, um den Beschluss zur Schaffung eines einheitlichen westeuropäischen Dachverbandes zu realisieren. Ein weiteres wichtiges Er­ gebnis der Beratungen war das Einvernehmen zwischen WVA und EBFG über die Notwendigkeit der Gründung einer einzigen gewerkschaftlichen Dachorganisation auf europäischer Ebene, der die Mitglieder beider Orga­ nisationen angehören sollten.

EG- und EFTA-Staaten im EGB

Am 8./9. Februar 1973 kam es in Brüssel zur Gründungsversamm­ lung des „Europäischen Gewerkschaftsbundes“ (EGB), an der 17 Gewerkschaftsbünde aus 15 westeuropäischen Staaten beteiligt ­ waren. Eines der Motive für die Gründung des Europäischen Ge­ werk­schaftsbundes war, die lnteressen der ArbeitnehmerInnen in den westeuropäischen Wirtschaftsver­einigungen (EG und EFTA) wirksam zu vertreten. Zugleich wurde damit die Grundlage ge­ legt, poli­tisch verschieden orientierte Richtungsgewerkschaften in einigen Ländern unter ein gemeinsames europäisches Dach zu ver­einigen. 13


Anmerkungen

Somit gehörten dem neuen Bund Gewerkschaftsbünde aus den EG- und EFTA-Ländern sowie zusätzlich Einzelorganisationen aus Finnland, Island und Spanien an. Seit 1974 haben sich dem EGB weitere europäische Ge­ werkschaftszentralen angeschlossen. Die Existenz des EGB, der Mitglieder aller politischen Überzeugungen ver­ eint, wird von vielen als Sieg einer regionalen Gewerkschaftsorganisation über die ideologischen Differenzen gewertet, die bislang die europäische Gewerkschaftsbewegung entzweit hatten. Heute stellt die geografische, aber vor allem die politische Einteilung Euro­ pas für den EGB eine unerwartete Schwierigkeit dar. Durch den Wandel und die Reformen im ehemaligen Ostblock und das Entstehen neuer und demokratischer Staaten stellt sich nun auch für den EGB zunehmend die Frage, nach welchen geografischen, aber auch politischen Kriterien zukünf­ tige Anträge auf Mitgliedschaft im EGB behandelt werden sollen.

Probleme neuer Mitgliedschaften

Zudem entsteht 2006 auch ein neuer, einheitlicher internationaler Gewerk­ schaftsdachverband, in welchem der EGB seine Rolle und Zuständigkeiten noch endgültig zu definieren hat. 5. Wann wurde der Europäische Gewerkschaftsbund gegrün­ det, und worin unterscheidet er sich von früheren westeuro­ päischen gewerkschaftlichen Dachorganisa­tionen?

Struktur und Organisation des EGB Der EGB versteht sich selbst als eine unabhängige „Einheitsge­ werkschaft mit pluralistischem Charakter“. Seine Politik wird vom Kongress und dem Exekutiv­ausschuss bestimmt.

Eigendefinition

Die Organe des Europäischen Gewerkschaftsbundes sind: • der EGB-Kongress • der Exekutivausschuss des EGB • das Präsidium des EGB • das Sekretariat des EGB

Organe

Der EGB-Kongress Der Kongress ist die oberste Instanz des Europäischen Gewerk­ schaftsbundes und wird mindestens alle vier Jahre einberufen (1991 in Luxemburg, 1995 in Brüssel, 1999 in Helsinki, 2003 in Prag, 2007 in Sevilla). Er setzt sich zusammen aus den Delegierten der angeschlossenen nationalen Gewerkschaftsbünde, der ange­ schlossenen europäischen Branchengewerkschaftsverbände und des EGB-Frauenausschusses. 14


Sein Aufgabenbereich sieht folgendermaßen aus: • die Strategie und allgemeine Politik des Bundes zu bestimmen; • die von den anderen satzungsgemäßen Organen und den Mitgliedorga­ nisationen vorge­legten Entschließungen und anderen politischen Vor­ schläge zu billigen; • die Tätigkeit der anderen satzungsgemäßen Organe durch Diskus­sion und Verabschie­dung der Tätigkeits- und Finanzberichte zu kontrol­ lieren; • die Mitglieder des Exekutivausschusses, die PräsidentIn bzw. die Gene­ ralsekretärIn, die stellvertretenden GeneralsekretärInnen und die Rech­ nungsprüferInnen zu wählen; • die Beschlüsse des Exekutivausschusses im Zusammenhang mit den Aufnahmeanträgen und der Erteilung eines Beobachtungsstatus für nati­ onale Gewerkschaftsbünde und europäische Branchengewerkschafts­ verbände zu ratifizieren; • die Satzung abzuändern.

Aufgabenbereiche EGB-Kongress

Der Exekutivausschuss des EGB Der Exekutivausschuss ist die oberste Instanz des Europäischen Gewerkschafts­bundes zwischen den Kongressen und tritt minde­ stens viermal jährlich zusam­men. Zur Vorbereitung und Unterstüt­ zung seiner Arbeiten setzt der Exekutivaus­schuss ständige Aus­ schüsse ein, deren Zusammensetzung, Mandat und Arbeits­weise er festlegt. Der Österreichische Gewerkschaftsbund ent­sendet zurzeit zwei ordentli­ che Delegierte in den Exekutivausschuss. Es sind dies ÖGB-Präsident Ru­ dolf Hundstorfer und der Internationale Sekretär des ÖGB, Karl Heinz ­Nachtnebel. Der Exekutivausschuss des EGB • beschließt die politischen Strategien, die für die Verwirklichung der vom Kongress ver­abschiedeten allgemeinen Strategie erforderlich sind; • entscheidet die Standpunkte, die gegenüber den europäischen Arbeit­ geberInnen­organisationen und den europäischen Institutionen vertreten werden; • beschließt die gewerkschaftlichen Aktionen, die für die Unterstützung der gemeinsamen gewerkschaftlichen Forderungen und Positionen er­ forderlich sind; • sorgt für die Konvergenz der Forderungs- und Tarifvertragspolitiken der Mitglieds­organisationen auf europäischer Ebene; • bewertet die Aktivitäten des Präsidiums und des Sekretariats; diese er­ statten bei jeder Sitzung Bericht über ihre Tätigkeiten; • stellt die internen Verfahrensregeln auf; • legt die Höhe der Beiträge fest, genehmigt den Haushalt und außer-etat­ mäßige Mittel.

Aufgabenbereich Exekutivausschuss

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Das Präsidium des EGB

Anmerkungen

Das Präsidium hat die Aufgabe, über dringende Aktionen zu ent­ scheiden, die zur Durchführung der vom Exekutivausschuss fest­ gelegten politischen Strategien unternommen werden müssen. Da­ bei handelt es im Rahmen des vom Exekutiv­ausschuss erteilten Mandats. Es besteht aus dem/der PräsidentIn, dem/der General­ sekretärIn, den beiden stellvertretenden GeneralsekretärInnen und 15 zusätzlichen Mitgliedern, die vom Exekutivaus­schuss ­gewählt werden (wovon mindestens drei den Branchengewerkschafts­ver­ bän­den und e­ ines dem Frauenausschuss angehören müssen).

Aufgabenbereich Präsidium

Zu seinen Aufgaben zählen weiters • die Behandlung finanzieller und organisatorischer Angelegenheiten; • die Vorbereitung der Tagesordnung des Exekutivausschusses sowie die Unterbreitung von Empfehlungen; • die Beobachtung der Verhandlungen mit den ArbeitgeberInnenorganisa­ tionen und der Vertretung bei den europäischen Institutionen. Der 11. EGB Kongress, der vom 21. bis 24. Mai 2007 in Sevilla abgehalten wurde, wählte die Vorsitzende der LO-Schweden Wanja Lundby-Wedin zur Präsidentin.

Das EGB-Sekretariat Das Sekretariat besteht aus der GeneralsekretärIn, den beiden stell­ vertretenden GeneralsekretärInnen und den Bundessekre­tärInnen, deren Zahl vom Exekutiv­ausschuss festgesetzt wird. Der/Die GeneralsekretärIn ist SprecherIn und/oder KoordinatorIn des Bundes und zuständig für die Organisation der fortlaufenden Arbeit und der Beziehungen mit den europäischen Institutionen und den Arbeitge­ berInnenverbänden. Die stellvertretenden GeneralsekretärInnen unterstüt­ zen den/die GeneralsekretärIn bei dieser Aufgabe und übernehmen bei ihrer Abwesenheit ihre Funktionen.

Aufgabenbereich Sekretariat

Am XI. EGB-Kongress in Sevilla 2007 wurde John Monks zum Generalse­ kretär des EGB wieder gewählt.

Die Finanzierung Die Aktivitäten des Europäischen Gewerkschaftsbundes werden durch die Bei­träge der angeschlossenen nationalen Mitgliedsorga­ nisationen finanziert. Die Beitragssätze sind gestaffelt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit und nach der angegebenen Mitgliederanzahl der Organisationen.

Beitragssätze

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Anmerkungen

6. Wie heißen die vier Organe des EGB? Nennen Sie zu jedem Organ zusätzlich dessen wichtigste Aufgaben!

Aufgaben und Ziele des EGB Aufgaben und Zielrichtungen

Der EGB, der sich aus freien, unabhängigen und demokratischen Gewerk­schaftsbünden und europäischen Branchengewerkschafts­ verbänden zusammen­setzt, hat den Anspruch, als einheitliche und pluralistische Organisation die gesamte Arbeitswelt auf europä­ ischer Ebene zu vertreten. Der EGB unterstützt und fördert die praktische internationale Zu­ sammenarbeit und gemeinsame Aktionen, um die Rechte und ­Interessen der Arbeit­nehmerInnen auf europäischer Ebene zu schützen und voranzubringen. Der EGB setzt sich insbesondere ein: • für die Ausweitung und Festigung der politischen Freiheiten und Demo­ kratie; • für die Einhaltung der Menschen- und Gewerkschaftsrechte; • für die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Rasse, der sexuellen Veranla­ gung, der Nationalität oder der politischen oder religiösen Meinungen oder Überzeugungen; • für die Förderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Frauen und Männern; • für eine geografisch ausgewogene und umweltverträgliche Wirtschafts­ entwicklung; • für eine frei gewählte und produktive Beschäftigung für alle; • für die Weiterentwicklung, Verbesserung und Aufwertung der Bildung und Ausbildung; • für die Demokratisierung der Wirtschaft; • für eine ständige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen; • für eine auf Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität beruhende Gesell­ schaft ohne Aus­grenzung. Der EGB erkennt, unterstützt und fordert die Notwendigkeit, dass die euro­ päischen Institutionen und Regierungen eine aktive Rolle bei der Sicherung des Friedens für alle Völker und der Ver­meidung kriegerischer Interven­ tionen einnehmen und die Entwicklungsländer durch eine ver­stärkte Hilfe und faire Handelsbeziehungen unterstützt werden. 17


Anmerkungen

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung des Kapitals und der Internationali­sierung von Produktion und Dienstleistung sowie ins­ besondere der wachsenden wirtschaft­lichen und politischen Integration in Europa übernimmt der Europäische Gewerkschaftsbund die Aufgabe, die notwendige Politik und die Aktionen festzulegen und durchzuführen, die zur Durchsetzung seiner Ziele erforderlich sind. Diese Aufgabe erfüllt er autonom, mit dem höchstmöglichen Maß an Einheit und Geschlossenheit.

EGB und europäische Institutionen

Der Europäische Gewerkschaftsbund richtet seine Aktivitäten auf: • die Europäische Union, deren Verstärkung auf sozialer, politischer und demokratischer Ebene sowie auch im wirtschaftlichen und monetären Bereich er fordert und deren Erweiterung auf andere europäische Län­ der und aktive Rolle bei den Bemühungen um Frieden, Entwicklung und soziale Gerechtigkeit in der Welt er unterstützt; • den Europarat, die EFTA und andere Einrichtungen der europäischen Zusammenarbeit, die für die Interessen der Arbeitswelt bedeutsam sind; • die europäischen Arbeitgeberorganisationen, um über den sozialen Dia­log und Verhandlungen dauerhafte soziale Beziehungen auf euro­pä­ i­scher Ebene herzustellen.

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Aus den Entschließungen des 11. EGB-Kongresses

Anmerkungen

Sevilla 21. – 24. Mai 2007 Dieser Kongress befasste sich in erster Linie mit dem Thema „Gewerk­ schaften in die Offensive!“.

Zentrale Themenbereiche

Dazu gehören fünf Schwerpunkten wofür die Gewerkschaften in die Of­ fensive gehen müssen: für einen europäischen Arbeitsmarkt mit einer star­ ken sozialen Dimension; für einen Raum für Sozialen Dialog, Tarifver­ handlungen und Arbeitnehmerbeteiligung; für eine Europäische Union mit einer effizienten wirtschaftlichen sozialen und ökologischen Gover­ nance; und, für eine stärkere Europäische Union. Der EGB setzt sich weiterhin nach allen Kräften für „mehr“ Europa und ein „besseres“ Europa ein; ein Europa, das eine Integration auf der Grundlage von Rechten und Werten wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Grundrech­ te, Gleichberechtigung, nachhaltige Entwicklung, Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit, Sozialer Dialog, Minderheitenschutz, univer­ seller und gleichberechtigter Zugang zu hochwertige öffentlichen Dienst­ leistungen mit sich bringt. Dieses Europa muss auch durch die Gewährlei­ stung des sozialen Fortschritts und durch sichere Beschäftigung eine er­ folgreiche Wirtschaft unterstützen. Von besonderer Bedeutung sind wirksame Maßnahmen, um die ursprüng­ lichen Ziele von Lissabon – Wachstum, ökologischer Fortschritt und sozi­ aler Zusammenhalt – im Gleichgewicht zu halten. Das sind also Maßnah­ men, die z.B. den Wettstreit der Mitgliedsstaaten um niedrigere Steuersätze – insbesondere Unternehmenssteuern – und einen geringeren Sozial- und Beschäftigungsschutz entgegen treten. In die Offensive gehen erfordert eine Organisation, die fähig ist zu kritisie­ ren, mobilisieren, effektiv zu verhandeln ist sowie notwendige Aktionen um ihre Ziele zu erreichen, durchzuführen. Es ist auch wesentlich, diese Offensive durch die Stärkung der europäischen Gewerkschaftsstruktu­ ren und die Kapazitäten des EGB, produktiv zu gestalten. Der EGB ist mit beachtlichen Herausforderungen im politischen, öko­no­ mischen, ökologischen und sozialen Bereich konfrontiert. Im politischen Bereich ist die Skepsis über die Europäischen Union auf­ grund der negativen Auswirkungen der Globalisierung, gewachsen. Ar­ beitsplätze wandern an billigere Standorte ab und durch die Einwande­ rung von Arbeitskräften, die bereit sind um für weniger Geld zu arbeiten entsteht das „Lohn-Dumping“. Die folge ist, dass nach und nach eine öf­ fentliche Stimmung entsteht, die tendenziell empfänglicher für vereinfa­ chende nationalistische und protektionistische Rhetorik macht als für die wesentlich komplexeren Prozesse zur Stärkung der europäischen Inte­ gration. Die Herausforderung im wirtschaftlichen Bereich besteht in die weitere Senkung der Arbeitslosigkeit. In jüngster Zeit gab es auch Verbesserung, allerdings sind viele der neuen Arbeitsplätze prekär und schlecht bezahlt. Darüberhinaus ist der Reallohnzuwachs in einigen Schlüsselländern gering. Gekoppelt mit dem Trend unter den Finanzinvestorn zu „Short-Termism“, wie z.B. die Anlage von Private Equity und Hedge Fonds anstatt das Inve­ stieren in neue Produkte, neue Dienstleistungen, hohe Produktivität und nachhaltige Technologien, kämpft Europa um Wachstum, um mit den ak­ tuellen und zukünftigen Wirtschaftsmächten der Welt Schritt halten zu können. 19


Anmerkungen

Was die Umwelt betrifft, so sind die Bürger Europas in besonderer Weise der Bedrohungen der weltweiten Klimaerwärmung bewusst. Doch bis dato entsprechen die Bemühungen der europäischen Behörden zu deren Bekämpfung nicht dem Ausmaß dieser Herausforderung. Europa sollte bei der Lösung einer Vorreiterrolle übernehmen. Auf manchen Gebieten, wie der Chemikaliengesetzgebung, tut es das. Ein Fortschritt auf europäische Ebene wurde bei der Ausweitung der erneuerbaren Energiequellen er­ zielt. Doch im Allgemeinen gibt es zwischen den Mitgliedstaaten sehr viele Streitfragen und auf europäischer Ebene zu wenig konzentrierte Aktionen. Deregulierung ist in der Europäischen Kommission zurzeit eines der vor­ herrschenden Themen, du das erschwert Fortschritte in Umweltfragen. Der soziale Fortschritt in der EU konnte mindestens ein Jahrzehnt lang nicht mit der Entwicklung des Binnenmarkts Schritt halten. So wie die EU den Binnenmarkt vorantrieb – mit dem Bestreben, Wettbewerbshindernis­ se auszuräumen, die Freizügigkeit von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte zu fordern –, läuft sie Gefahr eher als Bedrohung anstatt als treibende Kraft für den fortschritt betrachtet zu werden. Neue Initiati­ ven wie die Revision der Arbeitszeitrichtlinie im Gegensatz zu den auf­ grund des demographischen Wandels entstehenden Bedürfnissen nicht als sozial bezeichnet werden. Sie führen im Gegenteil zu einer übermäßigen Flexibilität und zu einer weiteren Deregulierung. Der EGB setzt sich dafür ein, dass die Revision soll zu einer Harmonisierung nach oben führen und nicht zu einer Senkung bereits erreichter Standards.

Politische Resolutionen des XI. EGB-Kongresses in Sevilla 2007 „Auf dem Weg zu einem Sevilla-Manifest“ Gewerkschaften in die Offensive Einen Europäischen Arbeitsmarkt mit Starker Sozialen Dimension • Mehr und bessere Arbeitsplätze und Vollbeschäftigung • Europäische Standards in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gewerkschaftsrechte und Arbeitsbedingungen • Kampagnen zur Erhöhung von Mindestlöhnen – und reale Lohner­ höungen für die ArbeitnehmerInnen in Europa • Mehr Gleichheit zwischen Frauen und Männern und – Eliminierung der Lohnungleichheit • Hochwertige Systeme der Sozialen Sicherheit um die demographische Herausforderung und die Veränderungen am Arbeitsplatz anzugehen – einen stärkeren Rahmen für Information, Konsultation und Mitbe­ stimmung • Kontinuierlicher Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Frem­ denfeindlichkeit • Bessere Rahmenbedingungen für die Mobilität innerhalb der EU • Besseres Arbeitsrecht für den europäischen Arbeitsmarkt und mehr Si­ cherheit für die ArbeitnehmerInnen – Auseinandersetzung mit der Flexicurity-Debatte und Verhinderung der Kürzung der Arbeitlosen­ unterstützung • Eine proaktive Politik der Wirtschaftsmigration und mehr Investitionen in die Integration 20


• Forderung von Sozialstaaten mit umfassenden Dienstleistung für Min­ desteinkommen, Renten, Gesundheit, Langzeitpflege, lebenslanges Ler­ nen, Kranken- und Arbeitslosengeld, einer aktiven Arbeitsmarktpolitik und Kinderbetreuung, sowie Fördermaßnahmen für den Umgang mit der alternden Bevölkerung Europas • Einsatz über die Übersrbeitung der Richtlinien zur Arbeitzeit (Beendung des „Opt-Outs“), den Europäischen Betriebsraten und der Entsendericht­ linie sowie zur Leiharbeitsrichtlinie

Anmerkungen

Sozialer Dialog, Tarifverhandlungen und Arbeitnehmerbeteiligung • Förderung eines besseren sozialen Dialogs und eines Verfahrens zur Streitbeteiligung auf euroäischer Ebene • Verbesserte Koordinierung der Tarifverhandlungen auf europäischer Ebene, einschließlich der sektoralen Ebene, grenzübergreifend und auf transnationale Unternehmensebene • Mehr Vereinbarungen, welche die Mobilität der Unternehmen wider­ spiegeln • Bessere Bedingungen für Europäische Betriebsräte (EBR)und Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung • Durchführung einer Kampagne zur Erreichung höher Corporate Gover­ nance Standards – stärkere Verpflichtung der Unternehmen zu einer wirkliche sozialen Verantwortung • Bekämpfung des Kasinokapitalismus und „Short Termism“ durch Be­ steuerung, Regulierung und Mitbestimmung.

Eine EU mit effizienter wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Governance • Eine Neubelebung der Lissabon-Strategie und dringend Neudefinition ihrer Aufgabe und Stellung in der europäischen Politik • Entwicklung einen makroökonomischen Rahmens, der zu mehr Wachs­ tum und Innovation beiträgt, ein flexibleres Inflationsziel nutzt und auf einen wachstumsfreundlichere Wechselkurspolitik abzielt • Effektive Koordinierung der Steuerpolitik zur Vermeidung von Regime­ wettbewerb • Einen größeren europäischen Haushalt in Bezug auf die Erweiterung zur Unterstutzung der Solidarität zwischen Regionen und Ländern • Stärkung der öffentlichen Dienste • Entwicklung der Innovations- und Industriepolitik mit nachhaltige Technologieren, hohe Produktivität, hoch qualifizierte Arbeitskräft, er­ hebung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie die Forde­ rung einer Regulierungsagenda, die nicht nicht nur auf wirtschaftlichen, sondern auch auf sozialen Kriterien basiert • Ein nachhaltigere Europa durch bessere Regulierung unter Anwendung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Kriterien

Eine stärkere EU durch • Verteidigung des Verfassungsvertrags insbesondere der Grundrechtcharta und der Rechte der Gewerkschaften auf Vereinigung und Streik • Einen positiven Ansatz zur Erweiterungin Richtung Balkan und Turkei auf Basis der vollständigen Erfüllung der Anforderungen für die EUMitgliedschaft und Realisierung von Grundrechten, einschließlich der 21


Anmerkungen

Gewerkschaftsrecht; eine großzügige Politik zur Forderung der europä­ ischen Nachbarschaft in Bezug auf Osteuropa und den Mittelmeerraum • Zusammenarbeit mit anderen Regionen der Welt • Stärkere Beeinflussung der Handelspolitik – Achtung der IAO-Stan­ dards, Schaffung von Arbeitsplätzen, Entgegenwirkung der aggressiven Liberalisierung in den Entwicklungsländern • Internationaler Frieden und soziales Wohlbefinden in Europa – Förde­ rung der Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechten; Verurteilung des Terrorismus • Entwicklung einer nachhaltigen gemeinsamen europäischen Außenund Sicherheitspolitik

Stärkere Gewerkschaften und einen stärkeren EGB • Entwicklung einer Organisation, die fähig ist Kritik an der zu einsei­ tigen EU Wirtschaftspolitik ausüben, die fähig ist zur Neuausrichtung der Lissabonner Ziele (2000-2010) und zur Durchsetzung des Freien Warenverkehrs und der Dienstleistungen beizutragen • Kampagnen entwickeln mit deren Hilfe die dem EGB angeschlossenen Gewerkschaften ihre Mitgliedszahlen erhöhen • Zusammenarbeit mit dem IGB und seinem paneuropäischen regio­ nalen Rat sowie mit der Global Unions und des TUAC zum Ausbau ei­ ner gewerkschaftlichen Organisation mit größerem Zusammenhalt und weltweitem Einfluss Der wichtigste Gradmesser aktueller Gewerkschaftspolitik in Europa sind die Memoranden, welche der EGB an den jeweiligen Vorsitzenden jenes Lan­des überreicht, welches halbjährlich den Vorsitz in der EU über­ nimmt. So überreichte der EGB am 10. Jänner 2006 in Wien dem österreichischen EU-Vorsitz das nachstehende Memorandum mit den politischen Schwer­ punkten für Jänner bis Juni 2006.

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Ein Rückblick zum EGBGewerkschafts­memorandum zum EU-Ratsvorsitz Österreichs

Anmerkungen

Jänner bis Juni 2006 Anmerkung Autorin: In Bereichen in denen, später Fortschritten erzielt wurden, haben wir diese eingearbeitet.

Einleitung Österreich übernahm den EU-Ratsvorsitz zu einem Zeitpunkt, der als neue Chance zur Wiederbelebung der Europäischen Union genutzt werden soll­ te. Nach der Neuregelung der finanziellen Perspektiven war es an der Zeit, sich mit Folgeinitiativen nach dem Europäischen Gipfel in Hampton Court zu befassen und dafür zu sorgen, dass die Europäische Union eine soziale Dimension erhält, die diese Bezeichnung verdient.

Für ein soziales Europa

Das Konzept eines sozialen Europas muss bei der weiteren Entwicklung der Europäischen Union eine zentrale Rolle spielen. Der wirtschaftliche und der soziale Fortschritt müssen Hand in Hand gehen, wobei der Ausgleich zwischen diesen beiden unterschiedlichen Interessen nicht zu Verzögerun­ gen führen darf. Der europäische Weg in Richtung einer erweiterten Euro­ päischen Union vor dem Hintergrund einer globalisierten Welt muss die Förderung einer sozialen Marktwirtschaft mit sozialen Rechten beinhal­ ten. Der EGB erwartete vom österreichischen Ratsvorsitz Initiativen zur Schaf­ fung von Bedingungen, die der vollständigen Umsetzung der Lissabonner Strategie zuträglich waren. Das galt besonders für die Förderung von Wirt­ schaftswachstum, Innovation, F&E, lebenslangem Lernen und der Schaf­ fung hochwertiger Arbeitsplätze.

Umsetzung der Lissabonner Strategie

Die Gewerkschaften und die ArbeitnehmerInnen in Europa werden nur dann die Bereitschaft zu Diskussionen und Verhandlungen über „Flexicuri­ ty” zeigen (Verbindung von Flexibilität am Arbeitsplatz mit sozialer Sicher­ heit), wenn ihnen ihre fundamentalen Rechte garantiert werden und wenn es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Unterneh­ men und denen der Beschäftigten gibt. Das gilt nicht nur für die Arbeitsbe­ dingungen, sondern auch für die rechtzeitige Gestaltung von Wandlungs­ prozessen und für die Abschwächung negativer Auswirkungen auf Arbeit­ nehmer und Regionen als Folge der Auslagerung von Unternehmen und unternehmerischen Leistungen. Der EGB tritt für eine neue Austarierung der Interessen der Aktionäre (Shareholder) und der Belange der gesell­ schaftlichen Interessengruppen (Stakeholder) ein. Ausgewogene Entschei­ dungen über Themen wie Arbeitszeitrichtlinie, Leiharbeitsrichtlinie oder Dienstleis­tungs­richt­linie würden sicher dazu beitragen, bei den europä­ ischen Arbeitnehmern und Bürgern wieder ein Klima des Vertrauens in die EU zu schaffen.

Ausgewogenheit der Interessen

Der EGB erwartete darüber hinaus Fortschritte bei schwierigen Themen, die für Europa eine große Herausforderung darstellen. Dazu gehören der demographische Wandel und Vorschläge für die Lösung der damit ver­ bundenen Probleme oder die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rechts­ rahmens für Migration und Freizügigkeit.

Weitere Themenbereiche

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Anmerkungen

Der österreichische EU-Ratsvorsitz hat sich auch mit der schwierigen De­ batte über den Verfassungsvertrag beschäftigt und den Prozess auf dem Gipfel im Juni 2006 wieder belebt. Der Ratsvorsitz prüfte, ob und welche Alternativen es zur Verfassung gibt, oder welche Bedingungen geschaffen werden müssen, unter denen die Verfassung mit einer Erklärung über die soziale Dimension angenommen werden könnte, wie es von der deutschen Regierung vorgeschlagen wurde. Der EGB nahm bei diesen Debatten eine aktive Rolle und trug dazu bei, die am besten geeigneten Lösungen im Sin­ ne eines Ergebnisses zu finden, die die soziale Dimension der Verträge ge­ stärkt hatten. Das Memorandum beinhaltet nach wie vor wichtige und relevante Punkte der EGB-Politik.

Das soziale Europa Der EGB zur Lissabonner Strategie Die auf dem Frühjahrsgipfel 2005 beschlossene Erneuerung der Lissabon­ ner Strategie läuft Gefahr, an den gleichen Fehlern zu scheitern, die schon zum Misserfolg dieser Strategie in der Vergangenheit geführt haben – eine politische Agenda, die auf Wirtschaftsreformen nur um der Reformen wil­ len aus ist. Eine derartige unausgewogene Vorgehensweise wird nicht zu mehr oder besseren Arbeitsplätzen führen.

Reformpolitik

Reformen sind erforderlich, aber es müssen die richtigen Reformen durchgeführt werden. Das sind Reformen, die in bessere Arbeits­ marktinstitutionen investieren und nicht das Selbstvertrauen der ArbeitnehmerInnen untergraben und ihre Situation durch Abbau von Arbeitsrechten und Deregulierung des sozialen Schutzes zu­ sätzlich präkarisieren. Reformen müssen weiterhin zu einer aktiven gesamtwirtschaftlichen Nachfra­ gepolitik führen, die das wirtschaftliche Wachstumspotenzial umfassend nutzt. Wenn Reformen das gesamtwirtschaftliche Angebot einer Volkswirtschaft ver­ bessern, dann muss dies durch eine erhöhte gesamtwirtschaftliche Nachfrage ausgeglichen werden. Europa muss sich deshalb von der Ideologie freimachen, dass Währungs- und Steuerpolitik nur zur Infla­tions­bekämpfung und nicht zur Unterstützung des Wachstums da sind. Der EGB bleibt weiterhin den Zielen mehr Wachstum, hohe Beschäftigungs­ zahlen und sozialer Zusammenhalt verpflichtet. Wenn die Lissabonner Strate­ gie aber funktionieren soll, ist ein Kurswechsel dringend erforderlich. Die noch zaghafte wirtschaftliche Erholung muss in einen robusten Auf­ schwung mit hohen und kräftigen Wachstumsraten verwandelt werden. Europa kann jährliche Wachstumsraten von 2,5 bis 3 % erreichen, ohne dass es deshalb zur Inflation kommt. Der erwartete wirtschaftliche Aufschwung, war jedoch deutlich zu schwach, um solche Wachstumsraten zu liefern. Der EGB hat den österreichischen Ratsvorsitz eindringlich gebeten, sich diese Probleme anzunehmen. Vorgeschlagen wurde 1. eine europäische Initiative für eine wirtschaftliche Erholung durch na­ tionale Pläne für den wirtschaftlichen Aufschwung. Diese Pläne sehen Investitionen in Höhe von 1 % des BIP für die Lissabonner Prioritäten vor. Anstatt mit Hilfe des erneuerten Stabilitäts- und Wachstumspaktes mehr Zeit zum Erreichen des 3 %-Defizits zu erhalten, sollte der neue Pakt of­ fensiv genutzt werden, nach flexiblen Lösungen zur Finanzierung neuer und zusätzlicher Investitionen in die Lissabonner Prioritäten zu suchen.

Pläne für den wirtschaftlichen Aufschwung

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Finanzielle Spielräume durch eine verbesserte steuerliche Zusammen­ arbeit in Europa eröffnet werden, die den exzessiven Steuerwettbewerb in den mobilsten Einkommenskategorien verhindern müssen; das gilt besonderes für Unternehmens­steuern.

Anmerkungen

2. Verbesserung der „Economic Governance“ besonders auf der Ebene der Eurozone. Irrationale und unbegründete Inflationsängste sollten nicht zu einer monetären Politik führen, die den wirtschaftlichen Aufschwung jedes Mal im Keim erstickt, wenn das Wachstum etwas an Fahrt gewinnt. Deshalb sollte es auch in Zukunft einen engen Dialog zwischen den ­Finanzministern der Eurozone und der EZB geben, wobei dieser Dialog zusätzlich durch die engere Beteiligung der europäischen Sozialpartner erweitert werden sollte. In diesem Kontext sollte die geplante Revision des Prozesses des makroökonomischen Dialogs (Kölner Prozess) erfolgen, wobei auf eine Stärkung dieses Dialogs und seiner Strukturen sowie einen besseren makroökonomischen Politikmix im Sinne eines hohen Wachs­ tums mit geringer Inflation zu achten ist.

Economic Governance

3. Der Wettbewerbsagenda muss eine Sozialagenda entgegengestellt wer­ den. Eine erste Sichtung der nationalen Reformpläne zeigte, dass die Konsultation der Sozialpartner nicht optimal war. Das lag nicht nur an der zu kurzfristigen und unrealistischen Zeitplanung, sondern auch an der neuen Lissabonner Initiative der Barroso-Kommission, die als gleich­ bedeutend mit einer unternehmerfreundlichen politischen Agenda ohne Korrektiv angesehen wurde. Das hat in einigen Ländern zu Spannungen geführt und verringerte die Bedeutung des sozialen Dialogs. Viele EGBMitglieder bedauerten auch, dass das Thema der übermäßigen Flexibi­ lität im Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Sprache gekommen ist oder die Situation sogar in einigen Fällen durch die Einführung von Reform­ plänen, die in erster Linie auf dem Abbau von Arbeitnehmerrechten und sozialem Schutz beruhen, noch schlechter werden kann.

Sozialagenda

Der EGB hat deshalb vom österreichischen Ratsvorsitz eine ­engere Einbin­ dung der Sozialpartner auf europäischer und nationaler Ebene erwartet, als es um die anstehende Anpassung der integrierten Leitlinien gegangen ist. Dieser Prozess der Anpassung der Leitlinien hat mit dem Ziel gelenkt werden sollen, Flexibilität und Sicherheit gleichermaßen zu ihrem Recht kommen zu lassen und gegen eine exzessive Flexibilität in den Arbeits­ märkten vorzugehen.

Beteiligung der Sozialpartner

Der dreigliedrige Sozialgipfel im Sommer war die Gelegenheit, über das Ausmaß der Beteiligung der Sozialpartner zu sprechen und auch zu erör­ tern, in welchem Umfang die Leitlinien geändert werden müssen, damit sich die Regierungen nicht für die Sackgasse der Deregulierung der Arbeits­ märkte entscheiden mussten.

Kohäsionspolitik Anfang 2006 wurde eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über einen Haushalt für den Zeit­ raum 2007–2013 beschlossen. Der EGB erwartete, dass der Ratsvorsitz auf einen annehmbaren Kompromiss hinarbeitet, der die Einhaltung der politi­ schen Verpflichtungen der EU erlaubte und die Zeit zur Verfügung stellte, die für die Annahme mehrjähriger Programme als gesetzliche Grundlage für viele Ausgaben vorhanden sein muss. Dazu gehörten Strukturfonds, transeuropäische Netzwerke, Forschung sowie allgemeine und berufliche Bildung. Der EGB weist auf die Bedeutung der Stärkung der Strukturpolitik der Gemeinschaft in einem erweiterten Europa, denn die Grundsätze der Kohä­ sion und Solidarität sind in den Verträgen verankert und bilden zwei der wichtigsten Möglichkeiten zur Integration von Völkern und Regionen. Der

Strukturpolitik

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Anmerkungen

EGB wiederholt, dass die Kohäsionspolitik die Antworten auf die euro­ päischen Herausforderungen bieten muss und dazu beiträgt, Ungleichhei­ ten zwischen Regionen zu verringern und eine Gesellschaft mit Vollbe­ schäftigung, Chancengleichheit, sozialer Eingliederung und sozialem Zusammenhalt sowie allgemein das europäische Sozialmodell zu fördern. Es muss ein ausgewogenes Verhältnis gefunden werden zwischen Investi­ tionen in Infrastrukturen und Investitionen in Humankapital, während gleichzeitig das Risiko einer Fragmentierung der Unterstützungsmaßnah­ men verhindert werden muss. Gleichzeitig müssen die Infrastrukturprojek­ te das Beschäftigungsziel integrieren und mit einer Human ResourcesPolitik verbunden werden, die ebenfalls eine vorausschauende Komponen­ te erhalten muss.

Partnerschaftsprinzip

Nach unserer Überzeugung ist Partnerschaft das Fundament, das den Er­ folg von Maßnahmen des Strukturfonds garantiert. Das Ziel der Qualitäts­ partnerschaften sollte hier verfolgt werden, wobei die Sozialpartner an je­ der Phase der Aktivitäten des Fonds beteiligt werden. Es ist deshalb wich­ tig, dass wir die gleiche Art der Partnerschaft, wie wir sie im Europäischen Sozialfonds finden, auch in den anderen Strukturfonds haben. Die Sozial­ partner sollten auf nationaler Ebene in angemessener Weise zum nationalen strategischen Bezugsrahmen konsultiert werden, der von den Mitgliedstaa­ ten festgelegt wird. Der EGB wiederholte deshalb seinen Wunsch, dass die zukünftigen Rege­ lungen für den Strukturfonds eine eindeutige Definition des Partner­ schaftsprinzips enthalten, anstatt sich auf nationale Vorschriften und Prak­ tiken zu verlassen. Der EGB unterstützte den Vorschlag der Kommission, im Rahmen des Konvergenzziels mindestens 2 % der Mittel des Europä­ ischen Sozialfonds für Entwicklungskapazitäten sowie für gemeinsame Aktivitäten der Sozialpartner zu verwenden. Gleichzeitig setzte sich der EGB dafür ein, dass dort entsprechend der Mitteilung der Kommission „Partnerschaft für den Wandel in einem erweiterten Europa – Verbesserung des Beitrags des europäischen sozialen Dialogs“ ein eindeutiger Verweis auf den sozialen Dialog enthalten war.

Demographischer Wandel Neue Modelle und Initiativen contra Kostendebatte

Während des österreichischen Ratsvorsitzes wurde die Debatte darüber weitergeführt, welche Antworten auf nationaler und europäischer Ebene auf die Probleme des demographischen Wandels entwickelt werden sol­ len. Der EGB warnte vor einer Debatte, die das Thema der sozialen Ko­ sten und die Belastungen zukünftiger Generationen zu sehr in den Mit­ telpunkt stellt, anstatt eigene Initiativen und integrierte Modelle zu ent­ wickeln und dabei ein breites Spektrum von Strategien und Programmen für Beschäftigung, lebenslanges Lernen, Arbeitsbedingungen und sozi­ alen Schutz generell einzusetzen, ergänzt durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Migration, Gleichstellung von Männern und Frauen, junge Menschen und ältere Generationen. Der EGB hat in seiner Antwort auf das Grünbuch der Kommission einen generationsübergreifenden Ver­ trag gefordert, um aktive Altersstrategien in Verbindung mit Aktionen zu ermöglichen, mit denen junge Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Frauenpolitik

Darüber hinaus ist die Erkenntnis wichtig, dass Frauen bei der Lösung der durch den demographischen Wandel verursachten Probleme eine wichtige Rolle spielen. Frauen – und besonders jungen Frauen – muss eine Perspek­ tive für die Vereinbarung von Familien- und Berufsleben eröffnet werden. Es sind die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sie diese Verant­ wortung gemeinsam mit ihrem männlichen Partner und der Gesellschaft wahrnehmen können – ein wichtiger Faktor, um diesen Wandel aktiv zu gestalten. Das gilt ebenfalls für die Anpassung der Sozialsysteme auf die 26


sich ändernden Realitäten in den Familien und für einen sich feminisieren­ den Arbeitsmarkt in Verbindung mit der Bedeutung von im Hinblick auf Vertragsgestaltung, Karriereaussichten, Bezahlung und hoch qualifizier­ ten Jobangeboten für Frauen. In diesem Kontext wäre es für den öster­ reichischen Ratsvorsitz wichtig, den auf der letzten Ratssitzung im Zusam­ menhang mit der Diskussion über den demographischen Wandel unter­ breiteten Vorschlag der schwedischen Regierung aufzugreifen, einen Gen­ der-Pakt ins Leben zu rufen.

Anmerkungen

Europäischer Jugendpakt In März 2005 haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaa­ ten einen Europäischen Jugendpakt als eines der Instrumente angenom­ men, mit denen die Ziele der Lissabonner Strategie umgesetzt werden sol­ len.

Jugendpolitik

Der EGB begrüßte diese Initiative, ergänzte sie die allgemeine Lissabonner Strategie doch um eine Jugenddimension. Jetzt ist es an der Zeit, diese In­ itiative mit ambitionierten Programmen in die Tat umzusetzen. Diese Pro­ gramme sollten konkrete Ziele beinhalten, um messbare Ergebnisse für jun­ ge Menschen zu erreichen. Die Grundlagen hierfür sind die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit durch Bildung, die Verpflichtung der Ver­ besserung der Qualität von Arbeitsplätzen, die Garantie für einen Zugang zu qualitativ hochwertigen Ausbildungs- und Berufsbildungsangeboten, die Unterstützung von Initiativen der Mitgliedstaaten für „Jugendpakt“Programme und ebenfalls Maßnahmen, die die Solidarität zwischen den Generationen fördern und an denen die Sozialpartner auf allen Ebenen be­ teiligt sind.

Arbeitszeitrichtlinie Während des britischen Ratsvorsitzes konnte sich der Europäische Rat nicht auf die nächsten Schritte im Hinblick auf die Vorschläge der Kommission zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie einigen. Der EGB forderte den öster­ reichischen Ratsvorsitz auf, alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um • sicherzustellen, dass alle im Ministerrat erarbeiteten Vorschläge für eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie mit den europäischen Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar sind, die jedem ArbeitnehmerIn in der EU das Recht auf die Begrenzung sei­ ner Arbeitszeit gibt; • dezidiert eine politische Einigung im Rat zu verfolgen, die nach einer Übergangszeit die Abschaffung der Opt-out-Möglichkeit der Höchst­ arbeitszeitregelung für den einzelnen ArbeitnehmerIn vorsieht; • die anderen Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass eine eindeutige Unterstützung für die vom Europäischen Parlament angenommenen Kompromissänderungsvorschläge den einzig richtigen Weg weisen, der für die europäischen BürgerInnen und ArbeitnehmerInnen nachvollzieh­ bar ist.

Revision der Arbeitszeitrichtlinie

Eine politische Einigung müsste die folgenden Elemente enthalten: a) Übergangsregelung bis zur Abschaffung der Opt-out-Möglichkeit für die einzelnen Arbeitnehmer; b) ausgewogene und proportionale Lösungen für Bereitschaftsdienste, die mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind; c) konkrete Maßnahmen zur Vereinbarung von Berufs- und Familienleben und zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der berufstätigen Eltern und des Betreuungspersonals;

Vier Elemente

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Anmerkungen

d) Zulassung längerer Bezugszeiträume für die Berechnung der durch­ schnittlichen 48-Stunden-Woche nur auf der Basis von Kollektivverhand­ lungen oder mit zusätzlichen gesetzlichen Sicherungen, die eine angemes­ sene Anhörung der Arbeitnehmer und/oder ihrer Vertreter sowie einen adäquaten Arbeitsschutz garantieren.

Neue Vorschläge für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit In 2006 begann die Debatte über die neue Strategie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2007–2012. Vom österreichischen Ratsvorsitz wur­ de erwartet, dass er hier eine aktive Rolle übernimmt und besonders in den Debatten über die Bilanzierung der Umsetzung der Rahmenrichtlinie, der Strategie 2002–2006 und der effektiven Anwendung der gemeinsamen Vor­ schriften in den damaligen 25 Mitgliedstaaten Impulse setzt. Harmonisierung

Der EGB legt weiterhin großen Wert auf die weitere Verfolgung des 1986 anlässlich der Einheitlichen Europäischen Akte beschlossenen Ansatzes: Die Harmonisierung der Regeln des Marktes muss Hand in Hand mit der Har­ monisierung der sozialen Regeln im Bereich Arbeitssicherheit und Ge­ sundheitsschutz gehen, denn ohne eine solche Harmonisierung werden wir in eine Abwärtsspirale geraten. Die aktuellen Kampagnen für eine „bessere Regulierung“ entfernen sich im Allgemeinen von der Harmo­ni­sierungs­ perspektive und stellen in oberflächlicher und unbegründeter Weise Ge­ sundheit und Sicherheit als Kostenfaktor und Belastung dar. Sie vernachläs­ sigen das enorme Verbesserungspotenzial, das teilweise realisiert werden konnte, obwohl es hier noch substanziellen Handlungsbe­darf gibt.

Schutz vor Chemikalien

1. Juni 2007 trat das Chemikaliengesetz REACH in Kraft. Ein Jahr nach dem Inkraftteten geht es aber mit der bißherigen Gesetzgebung weiter. Bis die European Chemicals Agency in Helsinki ihre Arbeit aufnehmen kann müssen EGB und die Gewerkschaften weiterhin die Strategien für einen wirkungsvollen Ausgleich zwischen marktwirtschaftlichen und sozialen Interessen verfolgen. Der Schutz der ArbeitnehmerIn vor den durch Che­ mikalien gegebenen Risiken bedarf vor allem einer Erweiterung der Richt­ linie über kanzerogene Stoffe auf mutagene und teratogene Substanzen so­ wie auf Vorschriften über Quarzstaub (einen der Stoffe mit höchster kanze­ rogener Wirkung, dem Arbeitnehmer ausgesetzt sind) und besonders der Festlegung eines verbindlichen Grenzwertes. Es bedarf auch weiterer An­ strengungen, um bei der Definition indikativer Grenzwerte Fortschritte zu erreichen.

Muskel-SkelettErkrankungen

Da es bei den gemeinschaftlichen Initiativen gegen Muskel-Skelett-Erkran­ kungen keine wirklichen Fortschritte gibt, erwarten wir eine Aktion zu die­ ser Thematik. Weiterhin wird auf die Unterstützung der Aktivitäten der SLIC (Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter) gezählt, wie bei der 2006 Asbest-Kampagne.

Gender-Dimension im Arbeitsschutz

Der österreichische Ratsvorsitz musste ebenfalls die Debatten über eine bes­ sere Integration der Gender-Dimension in den Arbeitsschutz voranbringen und der seit 2000 vom EGB und vom Europäischen Parlament gestellten Forderung nach einer Überarbeitung der Richtlinie über schwangere Ar­ beitnehmerinnen nachkommen.

Leiharbeit

Eine schnelle Entscheidung des Rates über die Leiharbeitnehmerrichtlinie hätte ebenfalls positive Auswirkungen auf die äußerst beunruhigende Ar­ beitsschutzsituation der LeiharbeitnehmerInnen. Schließlich musste die Kommission die zweite Konsultationsphase über die Vereinfachung der Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einläuten. 28


Gemeinsame Ziele für den sozialen Schutz

Anmerkungen

Der EGB hoffte auf die Anwendung der Methode der offenen Koordinie­ rung auf den Bereich der Gesundheit mit ambitionierten Zielen während des österreichischen Ratsvorsitzes. Diese ambitionierten Ziele beinhalten eine hochwertige Betreuungsqualität, die zu sozialen Preisen und flä­ chendeckend zur Verfügung steht und solidarisch und zukunftssicher fi­ nanziert wird. Darüber hinaus muss im Bereich der Langzeitpflege für die Bereitstellung von Heimplätzen und humanitären Dienstleistungen un­ ter Berücksichtigung humaner Rahmenbedingungen für die Patienten ge­ sorgt werden, wobei der Partizipation aller beteiligten Parteien ein hoher Stellenwert einzuräumen ist.

Ziele und Aktionsprogramme

Bei der vom EGB unterstützten Rationalisierung (Streamlining) musste der Ratsvorsitz dafür sorgen, dass dieser Prozess zu besser aufeinander abge­ stimmten Politiken führt, die sich gegenseitig verstärken. Der Ratsvorsitz hat ebenfalls darauf achten müssen, dass die NAP nicht nur einfache Tätigkeitsberichte waren, sondern zu echten Aktionsprogrammen wurden, die zur Erreichung vordefinierter Ziele führen sollen. Ihre Bewer­ tung anhand von qualitativen und quantitativen Indikatoren durch den Ausschuss für ­Sozialschutz und die Kommission sollte die Bestimmung von Orientierungen und Empfehlungen für die Zukunft gestatten. Für den EGB muss dieser Prozess die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen sozialen Schutzes für alle Bürger gestattet werden und zu einer Aufwärts­ konvergenz führen. Selbst wenn der Sozialschutz nicht mehr ausdrücklich als „3. Säule“ Teil der Lissabonner Strategie ist, darf er doch nicht zu einem nebensächlichen oder zweitrangigen Element werden. Für den EGB ist der Sozialschutz ein fester Bestandteil des „Europäischen Sozialmodells“ und ein unverzichtba­ rer Faktor des sozialen Zusammenhalts.

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Der EGB hat die Vorschläge der Kommission für die Gründung einer Agen­ tur der Europäischen Union für Grundrechte begrüßt. Der EGB hat sich im­ mer für einen effizienten und effektiven Schutz der Grundrechte und be­ sonders der Gewerkschafts- und ArbeitnehmerInnenrechte auch über den reinen EU-Kontext hinaus eingesetzt und eigene Beiträge dazu geleistet. Im Zusammenhang mit der Gründung dieser neuen Agentur erwartete der EGB vom österreichischen Ratsvorsitz 1. die Beteiligung der europäischen Sozialpartner an der Arbeit und an den Strukturen der Agentur; 2. die Bereitstellung angemessener Mittel für die Agentur als Garantie für hochwertige Arbeit; 3. die Entwicklung von Strukturen, die die direkte oder indirekte Verwen­ dung der Empfehlungen der Agentur vor (besonderen) europäischen richterlichen Instanzen erlaubt; 4. eine enge Zusammenarbeit mit anderen Sozialrechts-Interessengruppen wie dem Europarat und 5. dass die Agentur ihre Arbeit nicht auf die derzeitigen Mitgliedstaaten beschränkt, sondern ebenfalls die Kandidatenländer und alle Länder einbezieht, mit denen die EU spezielle (vertragliche) Beziehungen unter­ hält („Nachbarländer“, ACP-Länder usw.).

Forderungen des EGB

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Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

Anmerkungen

Der EGB begrüßte den Vorschlag zur Gründung eines Europäischen Insti­ tuts für Gleichstellungsfragen, das zuverlässige und vergleichbare For­ schungsergebnisse und Informationen sammelt, analysiert und weitergibt. Das Institut soll Aufklärungsarbeit im Hinblick auf die Gleichstellungspo­ litik leisten und soll Instrumente entwickeln, um die Einbindung der Gleichstellungsthematik in sämtliche politischen Konzepte und Maßnah­ men der Gemeinschaft (Gender Mainstreaming) zu unterstützen. Für den EGB muss jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden, damit das Institut effizient arbeiten kann. Dazu gehören 1. eine eindeutig definierte Rolle der europäischen Sozialpartner in einem solchen Institut als Mitglieder des Vorstandes mit vollem Stimmrecht; 2. eine technische und nicht politische Ausrichtung der Arbeit des Instituts; die Aufgabe des Instituts muss darin bestehen, die politischen Entschei­ dungsträger zu unterstützen und ihnen Fachwissen zur Verfügung zu stellen, es trifft selbst keine politischen Entscheidungen; 3. die Vermeidung von Arbeitsüberschneidungen mit anderen Einrich­ tungen wie der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebensund Arbeitsbedingungen 4. und eine adäquate Finanzierung.

Voraussetzungen

Lebenslanges Lernen Europäischer Qualifika­tionsrahmen

Ein Ziel der europäischen Zusammenarbeit war die Stärkung des lebens­ langen Lernens im Europäischen Jahr der Mobilität der ArbeitnehmerIn­ nen. Die Hauptinitiative befasste sich mit dem Europäischen Qualifika­ tionsrahmen, der die Transparenz und Vergleichbarkeit von Hochschulund Berufsabschlüssen verbessert. Der EGB hat den Vorschlag für einen Europäischen Qualifikationsrahmen unterstützt. Diese Entwicklung ist un­ verzichtbar, um die Mobilität der ArbeitnehmerInnen und BürgerInnen zu erhöhen.

Bildung und Ausbildung 2010

Die Durchführung des Arbeitsprogramms Bildung und Ausbildung 2010 muss auf nationaler Ebene verbessert werden. Für den EGB ist es von ent­ scheidender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten nationale Überwachungs­ organe einsetzen, die die Umsetzung der europäischen Prioritäten auf na­ tionaler und regionaler Ebene unterstützen und überwachen. Der EGB legt Wert darauf, dass die Sozialpartner und andere Interessengruppen an die­ sem Prozess teilnehmen. Dies erhöht Sichtbarkeit, Legitimität und Wirkung der europäischen Politik an der Basis. Das Jahr 2006 war ebenfalls ein wichtiges Jahr für die europäische Zusam­ menarbeit, da im Februar der gemeinsame Folgebericht Bildung und Aus­ bildung 2010 von der Kommission und vom Bildungsrat angenommen wurde. Ende des Jahres haben sich in Helsinki die europäischen Bildungs­ minister, die Kommission und die Sozialpartner auf ein neues Kommuni­ qué geeinigt, um den Kopenhagener Prozess der Berufsbildung voranzu­ bringen. Der EGB legt Wert auf die Feststellung, dass Europa keine neuen Initiativen und Prioritäten braucht, sondern gemeinsam die bereits im Rah­ men des Kopenhagener Prozesses und des Arbeitsprogramms Bildung und Ausbildung 2010 verabschiedeten Beschlüsse und Empfehlungen, umset­ zen sollte.

30


Soziale Dimension und Binnenmarkt

Anmerkungen

Bessere Regulierungsqualität erforderlich Der EGB forderte den österreichischen Ratsvorsitz auf, dem Qualitätsaspekt in der laufenden Debatte über die Verbesserung des Regulierungsrahmens mehr Raum zu geben. Weniger Regulierung durch Übertragung von Verant­ wortungsbereichen oder Kosten auf andere Ebenen oder die Bevorzugung ge­ ringerer/anspruchsloserer Regulierungsformen oder internationaler Nor­men führten nicht zwangsläufig zu einem besseren Regulierungsrahmen. Der Rück­ zug aus der Regulierung kann nicht als eine bessere Regulierung angesehen werden, sondern bedeutet lediglich eine Verringerung der Regulierungsdich­ te. Deshalb muss genau zwischen Maßnahmen unterschieden werden, die (a) die Qualität und (b) die Quantität der Regulierung beeinflussen. Die Behauptung war, dass das eigentliche Problem in der Menge der Regulie­ rung liege. Deshalb schien ein eher technokratischer „buchhalterischer“ An­ satz sowie populistische Behauptungen über zu viel Bürokratie, Verwaltungs­ aufwand, Normenüberflutung usw. sehr beliebt zu sein. Der EGB ist der Mei­ nung, dass der Hauptkritikpunkt einer generell zu umfangreichen Regulie­ rung das eigentliche Problem nicht erfasst. Oftmals ist die mangelnde Klar­ heit, Schlüssigkeit und Zugänglichkeit der Regulierungen das Problem, er­ gänzt durch die mangelnde Umsetzung von Rechtsakten in den Mitgliedstaa­ ten. Dies geht Hand in Hand mit dem Fehlen einer systematischen Strategie der Kommission, diese Rechtsakte durchzusetzen. Jeder wird der Aussage zustimmen, dass die Forderung „Advancing better re­ gulation in Europe”, wie sie ein gemeinsames Arbeitspapier der britischen, österreichischen und finnischen Ratsvorsitz-Troika stellte, besonders angesichts einer auf 27 Mitglieder gewachsenen Europäischen Union ein wesentliches Ziel ist. Es gibt jedoch unterschiedliche Wege zu diesem Ziel. Deshalb müssen die Instrumente und Strategien nach wie vor bewertet werden, mit denen ein kla­ rer, präziser und durchsetzbarer Regelungsrahmen erreicht ­werden soll.

„Advancing better regulation in Europe“

In diesem Kontext unterstützt der EGB die systematische Folgebewertung als Entscheidungshilfe. Sie beurteilt die wirtschaftlichen, sozialen und ökologi­ schen Folgen einer möglichen Regulierung auf gleicher Grundlage. Der EGB hält es jedoch für unverantwortlich, die Erfassung der administrativen Kosten von Rechtsakten bei der tatsächlichen Folgebewertung oder dem Vereinfa­ chungsprozess zu berücksichtigen. Die Methodik dieser Folgebewertung ist noch nicht umfassend erprobt, und bisher nutzen nur einige wenige Mitglied­ staaten dieses Instrument auf nationaler Ebene oder beabsichtigen in absehba­ rer Zeit, darauf zurückzugreifen. Der EGB hat den österreichischen Ratsvorsitz eindringlich um den Beginn einer Diskussion über neue Instrumente gebeten, mit denen die Kosten eines Regulierungsverzichtes bewertet werden kön­ nen, z. B. die Kosten des Fehlens einer Sozialpolitik. Der EGB wird diesen Pro­ zess aufmerksam verfolgen, um sicherzustellen, dass die Gestaltung dieser Instrumente nicht zu einer Verschiebung der Gewichtung der 3 Säulen der Lis­ sabonner Strategie zugunsten eines unternehmensorientierten Modells führt. Der EGB legt Wert darauf, dass es zu einer engeren internationalen Zu­ sammenarbeit im Bereich der Regulierung kommt, um internationale Nor­ men zu verbessern (z. B. die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle). Die Unterschiede in den Regulierungsnormen dürfen nicht als Argument verwendet werden, um europäische Normen für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension zu verwässern. Allerdings zeigt der Versuch, alle Vorschläge auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Vergleich zu ihren Konkurrenten außerhalb der EU zu be­ werten, in eine andere Richtung (wie auch die Vorschläge, diesen Diver­ genztest in den Vereinfachungsprozess mit einzubeziehen).

Forderungen des EGB

Der österreichische Ratsvorsitz hatte den Auftrag bekommen Struktur und Ergebnisse sektoraler Pilotprojekte zur Verbesserung der Regulierungsqua­ 31


Anmerkungen

lität (wie CARS 21, „Competitive Automotive Regulatory System fort he 21st century“) öffentlich bewerten und diskutieren. Notwendig sind bessere Anhörungsverfahren aller wichtigen Interessen­ gruppen zu Regulierungsgestaltung und Reformen. Das sollte beim Einset­ zen neuer Task-Force-Gruppen deutlich werden. Hinsichtlich der sozialen Errungenschaften muss die besondere Rolle der Sozialpartner, wie sie im Vertrag festgelegt wurde, auf allen Ebenen respektiert werden. Instrumente wie Folgebewertungen können bei der Verbesserung des Re­ gulierungsrahmens hilfreich sein, sollten jedoch nicht als „Vorwand genutzt werden, bei politischen Entscheidern ein rein an unternehmerischen Inter­ essen ausgerichtetes Deregulierungsprogramm durchzusetzen“. Der öster­ reichische Ratsvorsitz sollte alle politischen Akteure zu mehr Transparenz bei der Gestaltung von Instrumenten und Prozessen ermutigen. Dies wäre eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme und würde die Initiativen für eine Verbesserung der Regulierungsqualität unterstützen.

Für eine bessere Dienstleistungsrichtlinie Respektierung grundlegender Sozialrechte

Der EGB ist der Überzeugung, dass die soziale Dimension des Binnenmark­ tes ein fundamentaler Bestandteil der Vollendung des Binnenmarktprojek­ tes ist. Der EGB legt Wert auf die Feststellung, dass die weitere Vollendung des Binnenmarktes und der damaligen Entwurf der Dienstleistungsrichtli­ nie, die am 12. Dezember 2006 in Kraft getreten ist, eine starke soziale Kom­ ponente enthalten sollten; dies gilt besonders für die Respektierung grund­ legender Sozialrechte. Die wirtschaftliche und gesellschaft­liche Entwick­ lung müssen Hand in Hand gehen und als grundlegendes Ziel die Aufwärts­ harmonisierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen unter ­umfassender Respektierung nationaler Systeme der industriellen Arbeitsbeziehungen verfolgen. Der EGB ist der Ansicht, dass der Schlüssel für einen zukunftsfä­ higen Binnenmarkt und für die Umsetzung der damit verbundenen wichtig­ sten Ziele der faire Wettbewerb ist. Fairer Wettbewerb bedeutet eine gleiche Ausgangssituation für alle Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen und gleiche Behandlung für alle ArbeitnehmerInnen.

Kritik an zentralen Punkten der Richtlinie

Der EGB begrüßt die Schaffung neuer Arbeitsplätze im europäischen Dienstleistungssektor, hat jedoch erhebliche Zweifel an den angeblichen positiven Beschäftigungswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie und hat in jüngster Zeit darauf bestanden, dass das „Monti-Klausel“ miteinbezogen wird – also dass die 4 Freiheiten des Binnenmarktes nicht die im nationalen Recht festgelegte Ausübung der kollektivverträgliche Rechte und des Streik­ rechts einschränken. Der EGB ist der Überzeugung, dass eine ökonomische Begründung für das in der Dienstleistungsrichtlinie verlangte Herkunfts­ prinzip noch aussteht. Eine Zunahme des Handels mit Dienstleistungen in­ nerhalb Europas sollte nicht durch einen Wettbewerb der geltenden Rege­ lungen erreicht werden, bei dem 27 Mitgliedstaaten sich in allen Ländern gegenseitig Konkurrenz machen auf Kosten von Umwelt, industriellen Ar­ beitsbeziehungen, Arbeitsrechten und sonstigen öffentlichen Interessen. Der EGB ist der Meinung, dass als langfristige Instrumente für die Vollen­ dung des Binnenmarktes für Dienstleistungen nur eine grundlegende Har­ monisierung in den Bereichen Qualität, Inhalte und Sicherheitsnormen in Frage kommt. Der EGB ist davon überzeugt, dass es im Rahmen einer kurz­ fristigen Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen für die Mit­ gliedstaaten die Möglichkeit geben muss, hohe Standards im Bereich Sozi­ alschutz, Umweltschutz und Schutz der Arbeitnehmerrechte zu bewahren. Der EGB forderte, Arbeitsrecht und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen. Der EGB vertritt den Standpunkt, dass die Klärung aller Fragen im Zusammen­ hang mit der Entsendung von ArbeitnehmerInnen Aufgabe der Ent­ senderichtlinie wäre. Der EGB erwartete von dem österreichischen Rats­

Entsenderichtlinie

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vorsitz einen neuen „geänderten Vorschlag der Kommission“, wie er in der abschließenden Erklärung des Ratsvorsitzes vom 15. und 16. Dezember un­ ter Berücksichtigung der Hauptforderungen des EGB versprochen wurde.

Anmerkungen

Der EGB hat den Standpunkt vertreten, dass die Klärung aller Fragen im Zu­ sammenhang mit der Entsendung von ArbeitnehmerInnen Aufgabe der Ent­ senderichtlinie ist. Der Ausgangspunkt war, dass alle Themen in Verbin­ dung mit der Entsenderichtlinie nur in diesem Kontext zu behandeln sind. Als Argumente sind Rechtssicherheit und Konsistenz zu nennen. Die Arti­ kel 24 und 25 wurden deshalb aus der Dienstleistungsrichtlinie gestrichen.

Europäische Verfassung – was nun? Nach der Ablehnung des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Nie­ derlanden hat der EGB sein weiteres Engagement für die Verfassung be­ kräftigt. Nach der Reflexionspause, die mit dem Beschluss des Europäischen Rats am 22. Juni 2007 endete, soll der „Reformvertrag“ ein Großteil der Punkte des Verfassungsvertrages beinhalten. Der EGB hoffte mit der Un­ terschrift des Vertrags am 13. Dezember 2007, dass dies das Ende der schwierigen Zeit für die EU bedeutet und drängte auf diesen Vertrag als Instrument des sozialen Fortschritts. Obwohl der EGB begrüßte die Ziele der Vollbeschäftigung, etwas fehlt um das „Soziale Europa“ zu stärken – die Rollen der Sozialpartnern und des Sozialen Dialogs werden nur im Teil des Vertrags, der sich mit Sozialpolitik befasst, erwähnt. Diese Mängel der Reformvertrag wurde mit dem „nein“ Irlands betont. Im Hinblick auf Ver­ ständnis und Sympathie mit dem europäischen Projekt gibt es eine sich ver­ stärkende Differenz in der Wahrnehmung der europäischen Institutionen und der Wahrnehmung der euro­päischen BürgerInnen. Wer diese Diver­ genzen überwinden will, braucht mehr als eine bessere Kommunikations­ politik. Vielmehr ist erforderlich, dass die EU eine größere Aufmerksam­ keit der Erwartungen und Rechte Der ArbeitnehmerInnen schenken muss sowie ihre europäischen Werte wie sozialer Zusammenhalt, Solidari­ tät und nachhaltige Umweltpolitik bekräftigen. In dieser Hinsicht dürfen keine Kompromisse zugelassen werden.

Betonung der sozialen europäischen Werte

Europäisches Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer Der EGB begrüßte den Vorschlag der Kommission, 2006 zum „Europäischen Jahr der Mobilität der ArbeitnehmerInnen – hin zu einem europäischen Ar­ beitsmarkt“ zu deklarieren. Für den EGB ist die Freizügigkeit von Personen und ArbeitnehmerInnen, wie sie als Forderung im Vertrag verankert ist, na­ turgemäß eine Priorität, zumal diese Forderung im Gegensatz zu den ande­ ren drei Freizügigkeitsregeln noch nicht vollständig umgesetzt worden ist. Die Schlussfolgerungen der Task Force für Mobilität und Qualifikation hat die noch bestehenden Barrieren für die Freizügigkeit aufgelistet und 25 Maßnahmen zu ihrer Beseitigung beschrieben. Der Bericht der Kommission über die Umsetzung dieses Aktionsplans (Februar 2004) zeigte, dass zwar einige dieser Mobilitätsbarrieren überwunden worden sind oder kurz vor ihrer Abschaffung stehen, die meisten aber nach wie vor vorhanden sind. In diesem Zusammenhang sieht der EGB als weitere Vorgehensweise nicht die Definition eines neuen Aktionsplans als sinnvoll an, sondern die Um­ setzung der getroffenen Entscheidungen im Sinne der Bewältigung der drei Herausforderungen, wie sie die Kommission formuliert hat: • Ausweitung von beruflicher Mobilität und Qualifizierung; • Verbesserung der Informationen und der Transparenz im Zusammen­ hang mit den Beschäftigungsmöglichkeiten; • Erleichterung der geografischen Mobilität.

Aufhebung der Barrieren für die Freizügigkeit

Nach der Erweiterung der Europäischen Union und der Einführung von Übergangsregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten war dies außerdem ein zentrales Thema im Kontext 33


Anmerkungen

des Europäischen Jahres der Mobilität der Arbeitnehmer besonders im Hin­ blick auf die Implementierung von Überwachungsmechanismen unter um­ fassender Beteiligung der Sozialpartner.

EURES-Netzwerk

Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass das EURES-Netzwerk, dessen vor­ rangiges Ziel die Sicherung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist und in dem die Gewerkschaftsorganisationen ebenfalls eine wichtige Rolle spie­ len, musste eine der Aktionslinien im Europäischen Jahr der Mobilität der ArbeitnehmerInnen sein, damit die Barrieren für die Freizügigkeit der Ar­ beitnehmerInnen von allen beteiligten Partnern beseitigt werden – dazu ge­ hören die öffentlichen Arbeitsvermittlungen, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberorganisationen.

Übertragbarkeit von Betriebsrenten bei grenzüberschreitendem Arbeitgeberwechsel Der EGB unterstützte den von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag. Trotzdem sind die Gewerkschaften der Meinung, dass es hier unter dem österreichischen Ratsvorsitz noch Möglichkeiten für weitere Fortschritte gab. Unsere Erwartungen haben sich auf drei Punkte bezogen: 1. Hinsichtlich der Anwartschaftsbegründung ist vorgesehen, dass eine An­ wartschaft erst nach einer zweijährigen Wartezeit entsteht. Das schließt aber de facto alle Personen in präkarisierten Arbeitsverhältnissen (Zeitar­ beiter) und besonders junge ArbeitnehmerInnen und Frauen aus, die be­ sonders oft von diesen unsicheren Arbeitsverhältnissen betroffen sind. 2. Die Formulierung über die Übertragung oder Auszahlung ruhender Ren­ten­ansprüche ist zu vage und enthält im Grunde keine Garantien. 3. Zu lange Umsetzungsfristen auch für die Unternehmen, die diese Rück­ stellungen bilanzieren, denn es handelt sich in diesem Fall um eine Bar­ riere für die Mobilität und damit im Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer um eine paradoxe Situation.

Erweiterung des Richtlinienvorschlags

Hin zur Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen Übergangsmaßnahmen

Der EGB kann nachvollziehen, dass Übergangsmaßnahmen zur Einschrän­ kung der Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen aus den neuen in die ­„alten“ Mitgliedstaaten von diesen Mitgliedstaaten eingeführt worden sind, um ihre Arbeitsmärkte zu schützen. Zwar wurden besonders in den Grenz­ regionen diese Maßnahmen als Möglichkeit für die Arbeitsmärkte begrüßt, sich langsam und ohne größere Verwerfungen und Ungleichgewichte an die neue Situation anzupassen. In zahlreichen Mitgliedstaaten haben sich hier­ durch aber auch negative Auswirkungen ergeben. In vielen Fällen wurden ArbeitnehmerInnen aus den neuen Mitgliedstaaten zu BürgerInnen zweiter oder dritter Klasse degradiert, dies hat zu einer unfairen Unterbietungskon­ kurrenz bei Löhnen und Arbeitsbedingungen sowie zu einer Zunahme von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit sowie zur Ausbeutung und Dis­ kriminierung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten geführt.

Neue Rahmen­ vorschriften

Der EGB sieht es deshalb nach wie vor als dringend erforderlich an, auf nationaler und auch auf EU-Ebene einen geeigneten Rahmen eindeutiger und fairer Vorschriften zu entwickeln, die die Entstehung eines echten Bin­ nenmarktes für Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräfte begleiten. Ein solcher Rah­men sollte bestehen aus • einer Reihe von Mindestnormen; • eindeutigen Grundsätzen für Lohngleichstellung und gleichen Arbeits­ bedingungen am Ort der Ausführung der Arbeit; • der Respektierung der Systeme der industriellen Arbeitsbeziehungen in den Zielländern, d. h. der Regelungen für Kollektivverhandlungen und Arbeitskampfmaßnahmen; 34


• Mechanismen und Instrumente für eine grenzüberschreitende Überwa­ chung und für die Durchsetzung von Arbeitsbedingungen und Arbeits­ normen.

Anmerkungen

Ein solcher Rahmen könnte dafür sorgen, dass für die Mitgliedstaaten und ihre Bürger in Zukunft keine Übergangsmaßnahmen mehr gelten. Nach Erkenntnissen des EGB zeigt der Bereich der Freizügigkeit der Arbeit­ nehmer, dass man sich sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EUEbene mit der Beschäftigungs- und Mobilitätspolitik befassen muss. Da der Binnenmarkt in die EU-Kompetenz fällt, erfordert ein Ordnungsrah­ men innerhalb dieses Marktes für alle Situationen grenzüberschreitender Arbeit unter Einbeziehung der Erbringung von Dienstleistungen eine ge­ eignete europäische sozialpolitische Antwort. Anlässlich des Europäischen Jahres der Mobilität 2006 hätte der österreichi­ sche Ratsvorsitz als Repräsentant eines Landes, das aufgrund seiner geo­ graphischen Lage im Zentrum des Geschehens liegt, alle Interessengruppen und besonders die Europäische Union zu der Erkenntnis bringen sollen, dass es im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Mobilität von Dienstleistungen und Arbeitskräften ernsthafte Probleme gibt, die auf EUEbene dringende Maßnahmen erfordern. Nur im Rahmen einer gemeinsa­ men Zusammenarbeit kann ein konkreter Rahmen geschaffen werden, der die Entstehung eines europäischen Arbeitsmarktes unterstützt, basierend auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Aufwärtsharmonisie­ rung der Arbeitsbedingungen und der Sozialsysteme. Als Angelegenheit mit höchster Priorität wurde vom österreichischen Ratsvorsitz gefordert, dass er sich bei der Kommission und beim Rat für folgende Forderungen einsetzt: a) Die Dienstleistungsrichtlinie darf auf keinen Fall in geltendes Ar­ beitsrecht, in Kollektivvereinbarungen und in die Systeme der industriel­ len Arbeitsbeziehungen einschließlich des Rechts auf Arbeitskampfmaß­ nahmen eingreifen. Bereiche wie z. B. Leiharbeit, in denen Wanderarbeit­ nehmerInnen besonders leicht Opfer von Ausbeutung werden können, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen. b) Ein besonders wichtiges Ziel auf der Agenda muss die Verabschie­ dung einer guten Leiharbeitsrichtlinie sein.

Forderungen oberste Priorität

Wirtschaftsmigration Die Europäische Kommission veröffentlichte Anfang 2006 als Folgeinitiative der Konsultationen zu ihrem Grünbuch über Wirtschaftsmigration eine Mit­ teilung. Der österreichische Ratsvorsitz hat angekündigt, dass er an neuen EU-Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems der illegalen Einwanderung interessiert ist. Der EGB empfehlte aber nachdrücklich, sich dieses Themas in einer umfassenderen und vorausschauenden Weise anzunehmen. Der EGB ist davon überzeugt, dass es für die EU an der Zeit ist, Eigen­ initiativen für eine europäische Migrations- und Integrationspolitik im Interesse der heutigen und zukünftigen europäischen Bevölkerung zu er­ greifen, die auf der Anerkennung der grundlegenden sozialen Rechte der EU-BürgerInnen und der Zuwanderer beruht und die in eine effiziente Be­ schäftigungs- und Entwicklungspolitik eingebettet ist. Eine derartige Poli­ tik ist einerseits aufgrund des vor der EU liegenden demographischen Wandels erforderlich und andererseits unvermeidbar, um den Herausfor­ derungen der Integration und des Zusammenhalts in zunehmend diver­ sen und mobilen Gesellschaften begegnen zu können.

Migrations- und Integrationspolitik

Diese auf die Wirtschaftsmigration ausgerichtete Politik muss in enger Konsul­ tation mit den Sozialpartnern entworfen werden. Priorität müssen Investitionen in die Befähigungen und Qualifikationen arbeitsloser oder unterbeschäftigter

Prioritäten

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Anmerkungen

EU-BürgerInnen sein, dazu zählen auch BürgerInnen mit Migra­tionshintergrund oder Angehörige ethnischer Minderheiten. Priorität müssen auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Förderpro­ gramme für die volle Integration von Immigranten und ethnischen Minder­ heiten in die europäischen Arbeitsmärkte und Gesellschaften haben, die gleich­ bedeutend ist mit der Zuerkennung sozialer und politischer Bürgerrechte für WanderarbeitnehmerInnen und ihre Familienangehörigen. Diese Politik sollte aber auch Möglichkeiten für die Aufnahme von WirtschaftsmigrantInnen und einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen für die Einreise- und Aufenthaltsbe­ stimmungen bein­halten, basierend auf einem klaren Konsens zwischen öffentli­ chen Behörden und Sozialpartnern über die tatsächlichen Bedürfnisse des Ar­ beitsmarktes. Gleichzeitig müssen gegen Arbeitgeber, die sich ausbeuterischer Arbeitsbedingungen bedienen, grundsätzliche Strategien mit dem Schwer­ punkt der Prävention sowie Sanktionen gegen die Profiteure dieser Ausbeu­ tung wie zum Beispiel Menschenhändler entwickelt werden. Es dürfen nicht die Menschen bestraft werden, die Opfer dieser Praktiken sind. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese Politik „Brüc­ ken“ für den Ausstieg aus „irregulären Situationen“ bietet, in denen sich undokumentierte Immigranten und ihre Familien befinden, um auf diese Art Ausbeutung und Schwarzarbeit zu verringern.

REACH Im Zusammenhang mit dem Chemikaliengesetz (REACH), der 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, erwartete der EGB nach der jüngsten politischen Einigung im Rat vom österreichischen Ratsvorsitz so schnell wie möglich eine gemeinsame Position und die Fortsetzung der von früheren Ratsvorsit­ zen begonnenen Aktionen, um mit dem Europäischen Parlament 2006 zu einer politischen Einigung zu kommen. Die Reform ist dringend erforder­ lich, um die Zukunftsfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs mit modernen Lö­ sungen zu stärken und um umweltfreundliche und sozial verantwortungs­ bewusste Kriterien zu entwickeln.

REACH

Klimaänderung In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen der 11. Vertragsstaaten­ konferenz (COP11) forderte der EGB den österreichischen Ratsvorsitz auf, sich bei der Union bereits jetzt für die Vorbereitung einer globalen Verein­ barung über eine ambitionierte Reduzierung der Treibhausgasemissionen für die Post-Kyoto-Ära auf Basis der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung einzusetzen. Der österreichische Ratsvorsitz musste dafür sorgen, dass die Verpflichtun­ gen der EU zur mittel- und langfristigen Emissionsreduzierung unverzüg­ lich geklärt werden. Sie musste die Kommission auffordern, die Bedingun­ gen zu prüfen, unter denen diese Ziele bei maximaler Nutzung des Potenzi­ als für neue Arbeitsplätze und unter Vermeidung eventuell daraus entste­ hender sozialer Probleme erreicht werden können. Der EGB forderte den österreichischen Ratsvorsitz ebenfalls auf, darauf zu achten, dass der EGB dazu aufgefordert wird, sein Fachwissen auf den Ta­ gungen der Nebenorgane der Klimarahmenkonvention des UNFCCC zur Verfügung zu stellen, die im Mai 2006 in Bonn stattfanden.

Reduzierung von Emissionen

Nachhaltige Entwicklung Der EU-Gipfel im Juni 2006 musste eine überarbeitete europäische Strategie für eine nachhaltige Entwicklung verabschieden. Der EGB ist davon ausgegangen, dass der Vorschlag der Kommission für eine solche Strategie mit Datum vom 13. Dezember 2005 nicht ausreichend war, da sie ihren Bezug zur Lissabonner Strategie nicht klärt und die positiven Interaktionen zwischen Beschäftigung und Umwelt durch neue politische Initiativen nicht ausreichend nutzt. 36


Der EGB forderte deshalb den österreichischen Ratsvorsitz auf dafür zu sor­ gen, dass der EU-Gipfel im Juni eine überarbeitete Strategie verabschiedete, die Ziele, neue Politiken und Maßnahmen sowie Indikatoren im Hinblick auf Bildung, neue Arbeitsplätze und Arbeitsqualität in den Bereichen Klimawan­ del, öffentliche Gesundheit und Verkehr beinhaltet. Diese Strategie musste explizit die Beteiligung der Gewerkschaften an der Ausarbeitung und Um­ setzung einer Politik der nachhaltigen Entwicklung fordern.

Neue Strategien der Nachhaltigkeit

Handel und Außenbeziehungen Der EGB und der ÖGB begrüßten die Absicht des Ratsvorsitzes, die Kohärenz der Außenbezie­hungen sowohl innerhalb der internen Entscheidungsprozesse der EU als auch bei der Tätigkeit der EU in unterschiedlichen internationalen Organisationen (UN – mit besonderem Schwerpunkt auf der Rolle der IAO – Bretton Woods, WTO, OECD) in den Bereichen Handel und Entwicklung zu verbessern und multilaterale Strukturen und Mechanismen zu fördern. EGB und ÖGB begrüßten ebenfalls die Absicht, weitere Initiativen auf der Basis des Helsinki-Prozesses für Globalisierung und Demokratie zu entwickeln und ha­ ben dabei auf die Bedeutung des Dialogs mit den Sozialpartnern besonders im Hinblick auf die Agenda für menschenwürdige Arbeit hingewiesen. Die so­ ziale Dimension der Globalisierung muss ebenfalls in die Außenpolitik der Union integriert werden und die Empfehlungen der ILO-Weltkom­mission über die soziale Dimension der Globalisierung berücksichtigen.

Agenda für menschen­ würdige Arbeit So­ziale Dimension der Globalisierung

Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) – Einrichtung eines neuen Finanzierungsinstruments Der EGB sieht für die Gewerkschaften einen erhöhten Kapazitätsbedarf, um sich an der demokratischen Entwicklung der ENP-Partnerländer umfas­ send beteiligen zu können und um besonders den sozialen Dialog in diesen Ländern fördern und konsolidieren zu können. Zu diesem Zweck haben EGB und ÖGB die Aufnahme spezieller Haushaltslinien in das neue In­ strument zur Finanzierung der ENP gefordert. Ähnliche Überlegungen gelten für die EU-Beitrittsländer und die Kandida­ tenländer.

EU-Gipfel mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik Der vierte EU-LAC-Gipfel fand am 12. und 13. Mai 2006 in Wien statt. Zu den wichtigsten Themen der Konferenz gehörten der soziale Zusammen­ halt sowie der regionale und subregionale Integrationsprozess in Latein­ amerika, ebenfalls die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten und die zukünftigen Verhandlungen mit der Andenge­ meinschaft und Mittelamerika. Im Vorfeld des Gipfels gab es mehrere vorbereitende Veranstaltungen. Der EGB organisierte gemeinsam mit dem damaligen IBFG und WVA sowie deren Regionalorganisationen ORIT und CLAT Hill im April einen Ge­ werkschaftsgipfel und beschloss dort die Gewerkschaftsvorschläge für den Maigipfel. Weiterhin wurden die Vorschläge des EGB und ÖGB für die vom europäischen Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC veranstaltete Zivilgesell­ schaftskonferenz ausgearbeitet.

4. EU-LAC-Gipfel

Gewerkschafts­ vorschläge

Für den EGB war von entscheidender Bedeutung, dass der Gipfel der Staatsund Regierungschefs einen Konsens über die Aufnahme eines Sozialkapi­ tels in alle verhandelten Vereinbarungen erreicht, damit die Grundrechte der Arbeitnehmer garantiert und die Prinzipien für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft festgelegt werden. Der EGB erwartete, dass sich der österreichische Ratsvorsitz für die auf dem Guadalajara-Gipfel erho­ bene Forderung des EGB und ÖGB nach der Einsetzung eines lateinameri­ kanischen Wirtschafts- und Sozialrates einsetzt, der in seiner Funktion 37


Anmerkungen

etwa dem ECOSOC entspräche. Der EGB ist weiterhin an zusätzliche Ko­ operationsprojekte interessiert, die sich mit Arbeitsmarktthemen wie Be­ schäftigung, Gleichstellung und sozialer Dialog befassen.

China Im Jahre 2006 hat die EU ihre allgemeine Strategie definiert und die Handelsund Investitionspolitik gegenüber China geprüft. Das war die Gelegenheit für eine abgestimmte Initiative, um China zu einer umfassenden Integration in die internationale Gemeinschaft zu bewegen und beste Governance-Prakti­ ken einschließlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen der IAO anzuwen­ den. Der EGB forderte eine umfassende Beteiligung an den Konsultationen, die zur Ausarbeitung einer Strategie erforderlich waren. Eines der Ziele war die Vorbehalte zahlreicher europäischer ArbeitnehmerInnen im Hinblick auf eine Reihe wirtschaftlicher und sozialer Aspekte in unseren Beziehungen zu China verringern. Der EGB forderte ebenfalls eine umfassende Konsultation zu Anschlussmaßnahmen im Kontext des Verständigungsmemorandums, das auf dem EU-China-Gipfel im September 2005 vereinbart wurde.

Strategie einer Handels- und Investitionspolitik

EU-ACP-Partnerschaft Durch die Annahme der Strategie für Afrika und eine Erklärung über den europäischen Konsens für eine Entwicklungspolitik hat die EU ihre Politik gegenüber den ACP-Ländern in einen neuen partnerschaftlichen Kontext ge­ stellt und damit die Bedeutung der UN-Millenniumsziele hervorgehoben. Der EGB hofft daher, dass die laufenden Verhandlungen über Abkommen über Wirtschaftspartnerschaften diese Dimension berücksichtigen und die Rolle der gesellschaftlichen Interessengruppen stärker werden, damit die Kernarbeitsnormen der IAO befolgt werden. Der EGB erwartete vom österreichischen Ratsvorsitz in dieser Hinsicht umfassende Unterstützung.

WTO Laut Ministererklärung der WTO-Konferenz in Hongkong sollten die Ver­ handlungen im Laufe des Jahres 2006 fortgesetzt werden. Für den EGB erfor­ dert der eventuelle Abschluss von Vereinbarungen, dass die WTO und ihre Mitglieder vorher die potenziellen Auswirkungen dieser Vereinbarungen auf Beschäftigung und Entwicklung prüfen und dass es zu einer ständigen Zusammenarbeit zwischen WTO und IAO kommt. Der EGB forderte den österreichischen Ratsvorsitz auf, diese Forderungen zu unterstützen. Im Rahmen der weiteren Verhandlungen über den Handel mit Dienstlei­ stungen sprach sich der EGB gegen weitere Zusagen der Union in den Be­ reichen Wasser, Energie, Post- und Telekommunikationsdienste sowie in den Modus-4-Verhandlungen (zeitweise Grenzüberschreitung natürlicher Personen) aus. Weiterhin müssen sämtliche Dienstleistungen von allge­ meinem Interesse und hier besonders Bildungswesen, Gesundheitswesen und Kultur von der Liberalisierung des Handels ausgeschlossen werden.

Forderungen des EGB

7. Weche Probleme gab es zu den im Memorandum genannten Schwerpunkten? Weshalb? Welche der genannten Richtlinien sind besonders gravierend in ihren Auswirkungen auf die Arbeitwelt?

38


Die Politik des EGB und die politisch-wirtschaftlichen Zusammenschlüsse Westeuropas

Anmerkungen

Der EGB setzt sich zum Ziel, die europäische Politik im Sinne der Interessen der Arbeitnehmer zu beeinflussen. Daher versucht er, die Kontakte zu den europäischen Institutionen auszubauen und zu intensivieren. Das gilt sowohl für den Bereich der Europäischen Union als auch für den Bereich der EFTA (soweit diese noch Ein­ fluss hat), aber ebenso für die Tätigkeit des Europarats und der OECD. Die Erfolge sind allerdings wesentlich von der jeweiligen politischen Haltung der Regierungen abhängig, die diese Institu­ tionen bilden.

Der EGB und die Europäische Union (EU) Der EGB ist bestrebt, seine Ziele und Forderungen auf verschiedenen Ebe­ nen der Europäischen Union zur Geltung zu bringen. Dazu unterhält er re­ gelmäßige Kontakte zu den verschiedenen Organen der EU beziehungswei­ se arbeitet in diesen mit.

Der EGB und die EU-Kommission Die EU-Kommission ist hauptsächlich zuständig für die Ausarbei­ tung von Vor­schlägen für die gemeinschaftliche Politik und für Rechtsvorschriften, die sie dem EU-Ministerrat vorlegt. Sie sorgt dafür, dass die Mitgliedstaaten die Ver­träge einhalten und über­ wacht die Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzinstrumente wie des Sozialfonds und des Agrarfonds. Sie wird auch als „Hüte­ rin der Verträge“ bezeichnet. Der EGB und sein MitarbeiterInnenstab unterhalten mit der EU-Kommis­ sion sowohl formelle als auch informelle Beziehungen. Zu den formellen Zusammenkünften gehören politische Erörte­rungen, vorbereitende Sit­ zungen und Beratungs- und Informationssitzungen, während informelle Zusammenkünfte mit KommissionsvertreterInnen je nach Bedarf auf allen Ebenen stattfinden.

EGB/EU – Kontakte

Die Europäischen Branchengewerkschaftsverbände, EGV, unterhalten für bestimmte Bereiche, wie beispielsweise die Textil-, Nahrungsmittel- oder Metall verarbeitende Industrie, direkte Kontakte zur EU-Kommission.

Der EGB und das Europäische Parlament Das Europäische Parlament besteht aus den VertreterInnen der Völker* der in der Union zusammengeschlossenen Staaten. Die Ab­geordneten der Völker* der in der Union vereinigten Staaten im Europäischen Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer Wahl gewählt.

* Der Begriff Völker wird so in den Satzungen der EU verankert. Das unter­ stellte Staatsverständnis ist nicht unproblema­ tisch.

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Die hauptsächliche Aufgabe des Europäischen Parlamentes besteht in der Wahrnehmung gewisser Kontrollrechte. Die beiden wichtigsten Befugnisse des EU-Parlaments sind: • die öffentliche Debatte aller Gemeinschaftsangelegenheiten und Stel­ lungnahme zu Gesetzesprojekten; • die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und das Misstrauensvo­ tum an die EU-Kommission.

Aufgaben und Befugnisse

Dennoch mangeln dieser Institution noch immer viele Befugnisse eines na­ tionalen Parlaments: sie hat weder die volle Gesetzgebungsgewalt noch die Kontrolle über die gemeinsame „Regierung“, den EU-Ministerrat; dieser ist dem EU-Parlament nicht in der gleichen Weise wie auf nationalen Ebe­ nen verantwortlich. Die Befugnisse des Europäischen Parlaments blieben trotz massiver Auf­ wertung in letzter Zeit begrenzt, dennoch fällt ihm durch seinen politischen Einfluss eine entscheidende Rolle innerhalb der Union zu; es ist damit auch ein wichtiges Forum für die Vertretung der gewerkschaftlichen Interes­ sen. Der EGB steht sowohl mit den Mitgliedern des EU-Parlaments als auch mit den poli­tischen Fraktionen in Verbindung. Im Hinblick auf eine effizien­ te Vertretung der gewerkschaftli­chen Interessen im EU-Parlament und in seinen Ausschüssen sind die Abgeordneten, die selbst in einem der EGBMitgliederbünde organisiert sind, für den EGB von besonderem Interesse.

Gewerkschaftliche Interessen

Der EGB und der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) Zur Verwirklichung der Ziele und nach Maßgabe des Vertrages: • sorgt der Rat für die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten; • besitzt der Rat eine Entscheidungsbefugnis; • überträgt der Rat der EU-Kommission in den von ihm angenom­ menen Rechtsakten die Befugnis zur Durchführung der Vor­ schriften, die er er­lässt. Der Rat kann bestimmte Modalitäten für die Ausübung dieser Befugnisse festlegen. Er kann sich in spezi­ fischen Fällen außerdem vor­behalten, Durchführungsbefug­ nisse selbst auszuüben. Die oben genannten Modalitäten müs­ sen den Grundsätzen und Regeln entsprechen, die der Rat auf Vorschlag der EU-Kommission und nach Stellungnahme des EU-Parlaments vorher einstimmig festgelegt hat. Der Rat besteht aus je einer VertreterIn jedes Mitgliedstaates auf MinisterIn­ nenebene, die befugt ist, für die Regierung des Mitgliedstaates verbindlich zu handeln. Der Vorsitz im Rat wird von den Mitgliedstaaten nacheinander für je sechs Monate wahrgenommen; die Reihenfolge wird vom Rat ein­ stimmig beschlossen. Der Rat der Europäischen Union zählt mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu den wichtigsten Organen der EU. Im Rat vertreten die einzelnen Mit­ gliedstaaten ihre nationalen Anliegen, hier muss der Ausgleich zwischen den „europäischen“ Zielen von EU-Kommission und EU-Parlament und den unter­schiedlichen Interessen und Pflichten der 27 EU-Mitglieder gefun­ den werden.

Zusammensetzung und Befugnisse

Dass die Europäische Union im Laufe der Zeit auch einen inneren Entwick­ lungsprozess durch­laufen hat, zeigt sich an der Verschiebung der Machtbe­ fugnis des Rates in den vergangenen Jahrzehnten: Hatte er in den Grün­ dungsjahren noch allein die höchste Machtbefugnis, also die gesetzgebende 40


Gewalt, muss der Rat heute bei seinen Entscheidungen über Rechtsakte in vielen Politikbereichen (bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit) eng mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten, in den meisten kann er ohne Zustimmung des EU-Parlaments über­haupt nicht entscheiden (z. B. bei Assoziationsabkommen mit Drittstaaten, bei Abkommen mit erhebli­ chen finanziellen Auswirkungen für die Union, bei einheitlichen Wahlver­ fahren zum Europäischen Parlament, bei Veränderungen zum Aufenthalts­ gesetz, bei der Koordination des Strukturfonds und bei der Errichtung des Kohäsionsfonds).

Anmerkungen

Wegen der Bedeutung des EU-Ministerrats liegt es nahe, dass der EGB des­ sen Arbeit beeinflus­sen möchte. Der EGB ist zwar nicht offiziell an den lau­ fenden Arbeiten des EU-Ministerrats beteiligt, er bestärkt aber ­seine Mit­ gliederbünde darin, auf ihre jeweiligen Regierungen Ein­fluss zu ­nehmen.

EGB und EU-Ministerrat

Der EGB und der Europäische Rat Der Europäische Rat ist die Versammlung der Staats- und Regie­ rungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Rechts­ grundlage ist der Artikel 4 des EU-Vertrags (Maastricht), der ­lautet: Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung er­forderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Ziel­ vorstellungen für diese Ent­wicklung fest. Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der/die PräsidentIn der Kommission zusam­ men. Sie werden von den MinisterInnen für auswärtige Angele­ genheiten der Mitgliedstaaten und einem Mitglied der Kommissi­ on unterstützt. Der Europäische Rat tritt minde­stens zweimal jähr­ lich unter dem Vorsitz des/der Staats- oder Regierungschefs/-in des Mitgliedstaates zusammen, der im Rat den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat erstattet dem Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht und legt ihm alljährlich einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte der Union vor. Im Artikel 13 Abs 2 desselben Vertrags wird bestimmt: (1) Der Europäische Rat bestimmt die Grundsätze und die all­ge­meinen Leitlinien der gemeinsamen Außen- und Sicherheits­ politik. (2) ... Außer in Verfahrensfragen und außer im Fall des Arti­kels 13 Abs 2 beschließt der Rat einstimmig. Eine EGB-Delegation nimmt regelmäßig an den Gesprächen mit der amtie­ renden PräsidentIn teil, die vor jeder Tagung stattfinden. Die EGB-Dele­ gation besteht in der Regel aus der PräsidentIn, der GeneralsekretärIn und den Mitgliedern des Exekutivausschusses des Mitglieds­bundes beziehungs­ weise der Mitgliederbünde des Landes, in dem die Tagung des Euro­pä­ ischen Rats abgehalten wird.

EGB-Delegation

Der EGB und der Ausschuss der Ständigen VertreterInnen (AStV) Der Ausschuss der Ständigen VertreterInnen (AStV) ist das gemeinsame Organ der bei der EU akkreditierten diplomatischen VertreterInnen. Die Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel werden jeweils von einer Stän­ digen VertreterIn (der dem Ministerrat angehörenden MinisterIn) geleitet. Jede Ständige VertreterIn hat einen MitarbeiterInnenstab, der aus BeamtIn­ 41


Anmerkungen

nen besteht, die von ihrem Land auf bestimmte Zeit nach Brüssel abgeord­ net werden. Ein Ausschuss, der sich aus den Ständigen VertreterInnen der Mit­ gliedstaaten zusammensetzt, hat die Aufgabe, die Arbeiten des EU-Ministerrates vorzubereiten und die ihm vom EU-Minis­terrat übertragenen Aufträge auszuführen. Trotz aller Bemühungen um eine Ausdehnung des gewerkschaftlichen Ein­ flusses innerhalb die­ses Organs sind die Kontakte zwischen EGB und AStV relativ begrenzt. In einer Vielzahl von Unterausschüssen und Arbeits­ gruppen werden die Rechtsakte des EU-Ministerrates vorbereitet und Kom­ missionsvorschläge begutachtet, die dem EU-Ministerrat dann zur Ent­ scheidung vorge­legt werden.

Begrenzte Kontakte

Der EGB und die EU-Ausschüsse Die Ausschüsse haben vornehmlich die Aufgabe, Kommission und Ministerrat der EU über die Entwicklung in den verschiedenen Sektoren des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu informieren und diesen Organen bei der Ausarbeitung von Beschlüssen und Maßnahmen beratend zur Seite zu stehen. Sie sind im Regelfall drittelparitätisch besetzt, das heißt, ein Drittel ihrer Mitglieder sind VertreterInnen der für den jeweiligen Problemkreis zustän­ digen EU-Organe, ein Drittel VertreterInnen der ArbeitgeberInnen und ein Drittel Gewerkschaftsver­treterInnen. In dem Bestreben, seinen Einfluss in den verschiedenen Bereichen der Wirt­ schafts- und Sozial­politik der EU im Interesse der ArbeitnehmerInnen zu erhöhen, hat sich der EGB von Anfang an für die Bildung solcher Aus­ schüsse und eine Verstärkung des Gewichts ihrer Stellung­nahmen einge­ setzt. Für die gewerkschaftliche Interessenvertretung ist die Tätigkeit folgender Ausschüsse von Bedeutung: • Ausschuss des Europäischen Sozialfonds; • Beratender Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheits­ schutz am Arbeitsplatz; • Beratender Ausschuss für die soziale Sicherheit der Wanderarbeite­ rInnen; • Ausschuss für Wirtschaftspolitik; • Wirtschafts- und Sozialausschuss (mit seinen Unterausschüssen); • Ständiger Ausschuss für Beschäftigungsfragen;

Die wichtigsten Ausschüsse

Besonderen Stellenwert für die Gewerkschaften hat die Vertretung in fol­ genden Ausschüssen: • Durch die Vertretung im Europäischen Wirtschafts- und Sozialaus­ schuss (EWSA) erhalten die Gewerkschaften die Möglichkeit, Vorschlä­ ge der EU-­Kommission abzuändern und Vor­schläge, die der Ausschuss aus eigener Initiative vorlegt, mitzuformulieren. Der EGB hat sich be­ müht, den Ausschuss zu reformieren und besser auf die Gewerkschafts­ interessen abzustimmen. Auf jeden Fall hat der Umstand, dass ihm Gewerk­schaftsfunk­tionärInnen der EGB-Mitgliederbünde angehören, dazu beigetragen, dass der EGB mit der Entwicklung der Gemeinschaft im politischen wie im legislativen Bereich Schritt halten konnte. 42


• Im Ständigen Ausschuss für Beschäftigungsfragen, der im Jahr 1971 eingerichtet wurde, erörtern die Regierungen der Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, die Gewerk­schaften und die Arbeitgeber beschäfti­ gungspolitische Fragen. Obwohl die Arbeit des Ausschusses den Erwar­ tungen der Gewerkschaft nicht gerecht geworden ist, hat der EGB sich darum bemüht, dessen Arbeitsweise zu verbessern.

Anmerkungen

Die gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zum Gipfel von Laeken 2001 Im Vorfeld des Europäischen Ratstreffens von Laeken im Dezember 2001 ver­öffentlichten die Europäischen Sozialpartner eine gemeinsame Erklä­ rung. Darin schlagen sie die Einrichtung eines triparitätisch (d. s. die So­ zialpartner und die öffentlichen Stellen) besetzten Komitees für Wachstum und Beschäftigung vor. Weiters möchte man ein Arbeitsprogramm ent­wickeln, um den Sozialen Dialog autonomer zu gestalten. Dafür wären re­ gelmäßige (Gipfel-)Treffen im Rahmen des Dialogs notwendig.

Der EGB und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Die OECD ist 1961 aus dem Europäischen Wirtschaftsrat hervorge­ gangen, der 1948 von 17 europäischen Staaten als Gemeinschaftsor­ ganisation zur Durchfüh­rung des von den USA finanzierten Mar­ shall-Plans (Europäisches Wiederauf­bauprogramm) geschaffen wurde. Zum Unterschied vom Wirtschaftsrat gehören der OECD neben europäischen Staaten auch die USA, Kanada und Japan an. Aufgabe ist die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitglied­ staaten und der Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe. Die Organe der OECD sind der Rat (mit VertreterInnen aller Mitglied­ staaten), der die Richt­linien der Politik bestimmt, ein vom Rat berufener Exekutivausschuss, Fachausschüsse und ein Sekretariat. Die Gewerkschaften des EGB sind großteils Mitgliedsorganisationen des Trade Union Advisory Committee (TUAC). Dieser ist ein gewerkschaft­ liches Beratungskomitee im Rahmen der OECD und arbeitet eng mit IGB und ILO, sowie mit dem EGB zusammen.

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Der soziale Dialog und die Zusammen­ arbeit mit der EU-Kommission

Anmerkungen

Als sozialer Dialog wird das informelle und freiwillige Gespräch der euro­ päischen Sozialpartner verstanden. Er ist aber erst eine Vorstufe einer künf­ tigen europäischen Sozialpartnerschaft, da es noch keinen Abschluss von Kollektivverträgen auf Unionsebene gibt. Im so genannten Aus­schuss für den sozialen Dialog beraten gesamteuropäische Unternehmens- und Gewerkschafts­vertreterInnen (derzeit insgesamt 45 Personen) unter Betei­ ligung der EU-Kommission. Ansätze zum sozialen Dialog gehen auf die fünfziger Jahre zurück, als pari­ tätische Ausschüsse, beispielsweise für den Kohle- und Stahlsektor oder etwa im Verkehrsbereich eingerichtet wur­den. Als eigentlicher Start gilt je­ doch der „Soziale Dialog von Val Duchesse“, der 1985 auf Initiative des damaligen EU-Präsidenten Jacques Delors im Brüsseler Schloss stattfand. Die nun eröffnete Perspektive einer Europäisierung der Arbeitsbeziehun­ gen erhielt durch die Europäische Akte 1986 zusätzliches Gewicht. Seitdem ist die europäische Kommission verpflichtet, den sozialen Dialog zu entwic­ keln und das Zustandekommen deren vertraglicher Beziehungen zu för­ dern. Im Vertrag von Amsterdam finden sich folgende Artikel zum sozialen ­Dia­log:

Vertrag von Amsterdam

Art 138: Die Kommission hat die Aufgabe, die Anhörung der Sozialpartner auf Gemein­schaftsebene zu fördern, und erlässt alle zweckdien­ lichen Maßnahmen, um den Dialog zwischen den Sozialpartnern zu erleichtern, wobei sie für Ausgewogenheit bei der Unterstützung der Parteien sorgt. Zu diesem Zweck hört die Kommis­sion vor Unterbreitung von Vorschlägen im Bereich der Sozialpolitik die Sozialpartner zu der Frage, wie eine Gemein­schafts­aktion gegebe­ nenfalls ausgerichtet werden sollte. Hält die Kommission nach dieser Anhörung eine Gemeinschafts­ maßnahme für zweckmäßig, so hört sie die Sozialpartner zum Inhalt des in Aussicht genomme­nen Vorschlags. Die Sozialpartner über­ mitteln der Kommission eine Stellung­nahme oder gegebenenfalls eine Empfehlung. Bei dieser Anhörung können die Sozialpartner der Kommission mitteilen, dass sie den Prozess nach Artikel 139 in Gang setzen wollen. Die Dauer des Verfahrens darf höchstens neun Monate be­tragen, sofern die betroffenen Sozialpartner und die Kommission nicht gemein­sam eine Verlängerung beschließen. Art 139: Der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene kann, falls sie es wünschen, zur Herstellung vertraglicher Bezie­ hungen einschließlich des Ab­schlusses von Vereinbarungen füh­ ren. Die Durchführung der auf Gemeinschaftsebene geschlossenen Vereinbarungen erfolgt entweder nach den jeweiligen Verfahren und Gepflogenheiten der Sozial­partner und der Mitgliedstaaten oder – in den durch Artikel 137 erfassten Be­reichen – auf gemein­ samen Antrag der Unterzeichnungsparteien durch einen Beschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission. (...)

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Im Vertrag von Amsterdam wurde also ein Anhörungs- und Verhand­ lungsrecht mit der Europäi­schen Kommission festgeschrieben. Mittler­ weile einigten sich der EGB und die beiden Arbeit­gebe­rInnen­organisationen (UNICE und CEEP) auf etliche gemeinsame Stellungnahmen und Verein­ barungen. Dazu zählen die allgemeine Wirtschaftslage, die Arbeitsorgani­ sation, Aus- und Weiterbildung und andere Themen. Bis jetzt wurden drei Richt­linien auf Basis des ESD beschlossen: Elternurlaub, Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge.

Anmerkungen

3 Richt­linien

Seit dem Jahr 2000 nimmt auch die UEAPME, die Europäische Union für Handwerk und kleine und mittlere Unternehmen, in einer Kooperation mit UNICE an den Verhandlungen teil. Dies ist für Österreich deshalb von Bedeutung, da damit auch der Wirt­ schaftskammer Österreich (WKO) eine volle Teilnahme ermöglicht wurde.

8. Zu welchen europäischen Gremien hat der EGB institutio­ nalisierte Kontakte?

9. Was versteht man unter dem sozialen Dialog? Was konnte der EGB im Zuge dieses sozialen Dialogs bereits erreichen?

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Strategien zur Durchsetzung gewerk­schaftlicher Interessen in Europa

Anmerkungen

Zur besseren Durchsetzung der gewerkschaftlichen Interessen in Europa will der EGB mit Hilfe laufender Kontakte zu den politisch und wirtschaftlich bestim­menden Kräften ein sozialpolitisches Rah­ menabkommen erreichen, das grundle­gende Zielvorgaben enthält. Aktionsmittel sind alle traditionellen gewerkschaft­lichen Kampfund Druckmaßnahmen, dazu Einzelaktionen zur Unterstützung spezieller Forderungen. Voraussetzung für eine europaweite ein­ heitliche Gewerkschaftspolitik ist dabei die Verstärkung der inter­ nationalen gewerk­schaftlichen Zusammenarbeit auf allen Ebenen.

Sozialpolitisches Rahmenabkommen

Kontakte zu den politisch und wirtschaftlich bestimmenden Kräften Die Kontakte zu den europäischen Institutionen, den Regierungen und den Arbeitgebervertretungen sollen im sozialen Dialog weiter ausgebaut wer­den. Auf diesem Weg soll der Abschluss von Rah­ menabkommen erreicht werden, die eine sozialpolitische Zielvor­ gabe beinhalten.

Perspektiven für europäische Tarifverhandlungen Mit dem Rahmenabkommen über den Elternurlaub ist der EGB dem Ziel nähergekommen, mit den Arbeitgebern über den sozialen Dialog und Ver­ handlungen dauerhafte soziale Beziehun­gen auf europäischer Ebene zu etablieren. Ein Ziel des EGB ist es, diese Entwicklung letztlich in Tarifbeziehungen auf europäischer Ebene zu fixieren. Eine offensive Auseinandersetzung hat im EGB spätestens mit dem 1993 verabschie­deten Strategiepapier „Europä­ische Tarifverhandlungen“ begonnen. Dabei geht es nicht darum, die nationalen Tarifverhandlungssysteme zu ersetzen, sondern um die Koordination und Vernet­zung auf (vorerst) europäischer Ebene in Hinblick auf nationale Ta­ rifverhandlungen und um Ergänzung durch übernationale Verhand­lungen. Europarechtliche Grundlagen für Tarifverhandlungen bilden das Sozial­ protokoll des Maastrichter Vertrages und die Artikel über den sozialen Dia­ log des Amsterdamer Vertrages.

Rechtliche Grundlagen

Europäische Betriebsräte Nach mehr als 20 Jahren Verhandlungen verabschiedeten die Sozialmini­ sterInnen der Europäi­schen Union 1994 die Richtlinien zur Einsetzung Eu­ ropäischer Betriebsräte. Lediglich Portugal enthielt sich der Stimme. Ziel ist eine verbesserte Anhörung und Unterrichtung der ArbeitnehmerIn­ nenvertreterInnen über grenzüberschreitende Entscheidungen und Ent­ wicklungen eines Unternehmens. Ein Euro-Betriebsrat wird dann installiert, wenn ein Unternehmen über mindestens 1000 Beschäftigte in den Mitglied­ staaten verfügt und an mindestens zwei Standorten jeweils mehr als 150

Ziel der Richtlinie

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Arbeit­nehmerInnen beschäftigt sind. Bereits 1994 schätzte die Euro­päische Kommission, dass rund 4,5 Millionen ArbeitnehmerInnen von der Richtlinie profitieren werden, die in den damals rund 1200 EU-weit operierenden Be­ trieben arbeiteten. Denn gerade durch einen Prozess von immer mehr Fusio­ nen, Übernahmen und in der Folge einer Verlagerung wirtschaftlicher Konzern­entscheidungen auf eine übernationale Ebene werden neue Ver­ fahren zur Anhörung und Unter­richtung der Beschäftigten nötig. Seit Anfang 2000 verlangt der EGB eine Revision dieser Richtlinie, da sich bei der Umset­ zung in der Praxis erhebliche Mängel und Schlupflöcher für den Missbrauch gezeigt haben. Am 2. Juli 2008 hat die Europäische Kommission den revidier­ ten Richtlinienentwurf vorgelegt. Darin vorgesehen ist eine bessere Vertre­ tung der Belegschaften im besonderen Verhandlungsgremium durch Ab­ schaffung der maximalen Mitgliederzahl; ausdrückliche Anerkennung der Rolle von Gewerkschaften sowie wirksame Sanktionen gegen Unternehmen, die ihre Verpflichtungen gegenüber EBR verletzen. Eine Anpassungsklausel soll auch die Neufassung oder Neuverhandlung von Vereinbarungen vor­ schreiben, wenn sich die Unternehmensstruktur grundlegend verändert.

Anmerkungen

Mängel der Richtlinie

Ein ganz bedeutender Punkt ist die Forderung des EGB über die Senkung der Schwellenwerte von 1000 Beschäftigten auf 500 bzw. 100 Arbeitneh­ merInnen.

Aktionsmittel Zu den Aktionsmitteln gehören Kampf- und Druckmaßnahmen, ein­ schließlich Streikbewegungen, die durch die dem EGB angeschlos­ senen Bünde organisiert und koordiniert werden, um die Politik der Regierungen und der Arbeit­geberInnen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu beeinflus­sen. Die Mitglieder sollen verstärkt an Aktionen beteiligt werden, zum Beispiel an Aktionen im Zusammenhang mit der Arbeitszeitverkürzung. Unter anderem ist die Veranstaltung von Aktionstagen vorgesehen.

Fallbeispiele

Die übernationale Einsetzung solcher Aktionsmittel verdeutlichen folgende Beispiele: l Demonstration „Europa braucht Arbeit“ – Beschäftigungsgipfel in ­Luxemburg 1997 Um in Europa wieder zu mehr Beschäftigung zu kommen, ist nach An­ sicht des EGB eine Kombination allgemeiner wirtschafts- und währungs­ politischer Maßnahmen unter Einbindung der europäischen So­zialpartner Grundvoraussetzung. Unter dieser allgemei­nen Forderung demonstrierten Delegationen der nationalen Gewerkschaften Europas für Bildung, Weiterbildung, Elternurlaub und andere arbeitnehmerInnen­ orientierte, flexible Beschäftigungsformen. Eine wesentliche Forderung war die einer generellen Reduktion der Arbeitszeit auf 35 Stunden. Mehr als 30.000 für Beschäftigung in Europa demon­strierende Arbeitneh­ merInnen zeigten, dass auch die klassischen Formen gewerkschaft­licher Aktionsformen mehr als aktuell bleiben. l Schließung des Renault-Werks in Vilvoorde/Belgien 1997 Ein profitabler Konzern in Vilvoorde/Belgien sollte 1997 der Konzern­ strategie Renaults geopfert werden. Ohne die (Euro-)Betriebsräte und Gewerkschaften zu informieren, sollte das Werk geschlossen werden. Die belgischen ArbeiterInnen traten in Streik, ihre Arbeitsniederlegung wur­ de international (in Frankreich und Spanien) mit Arbeits­niederlegungen und Demonstrationen unterstützt. Die Streikbewegung war zumindest vorläufig erfolgreich, die Schließung des Werkes wurde zuerst aufgeho­ ben, schließlich aber doch, durch einen Sozialplan abgefedert, durchge­ 47


Anmerkungen

führt. Dennoch kann die belgische Streikbewegung Wege europäischer (gewerkschaftlicher) Solidarität weisen, die der Taktik des Gegeneinan­ der-Ausspielens der ArbeitnehmerInnen einen Riegel vorschieben. 2005 rief der EGB zu einer europaweiten EGB-Demonstration in Brüssel auf, an welcher an die 100.00 Personen teilnahmen. Es war der EU-Gipfel, welcher im März 2005 in Brüssel stattfand. Ziel des EGB ist es, für ein künfti­ ges soziales Europa zu kämpfen. Der EGB unterstützt die Lissabon-Strategie und besteht auf einem ausgewogenen Ansatz zwischen Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Umwelt. Außerdem weist der EGB alle Versuche zurück, die Verwirklichung der Lissabon-Strategie nur auf die Ausweitung der Wett­ bewerbsfähigkeit zu reduzieren. Der EGB ist gegen jede weitere Deregulie­ rung des europäischen Arbeitsmarktes. Wir brauchen intelligente Strate­gien für die Modernisierung und gleichzeitig ein hohes Niveau der Sozialen Si­ cherheit! Wir brauchen mehr Investitionen in Schulung und Berufsausbil­ dung und ebenso effektive Strategien für ein lebensbegleitendes Lernen. Dar­ über hinaus benötigen wir mehr substantielle Investitionen für Forschung und Entwickung, damit wir zu einem Europa der Innovationen werden. Der EGB unterstützt die Reform des Stabilitätspaktes, welche mehr Raum für Wachstum und Beschäftigung schaffen muss. Die Stabilität und das Wachstum müssen durch effektive Koordination der europäischen Wirt­ schafts- und Beschäftigungspolitik erreicht werden. Ja zur Qualität von Jobs und Dienstleistungen, aber ein klares Nein zur für 2006 zur Beschlussfassung vorgesehenen Dienstleistungs-Richtlinie. Der EGB unterstützt das Ziel eines kompletten Binnenmarktes für den Dienst­ leistungssektor, der einen Beitrag leistet für höher qualifizierte Jobs und ein besseres Service für die Menschen in Europa bietet. Der EGB ist aber strikt gegen alle Versuche der Liberalisierung, wie sie in der Bolkestein-Initiative zur Liberalisierung der Dienstleistungen vorgese­ hen ist. Die darin geplante Einführung des „Prinzips des Herkunftslan­ des“ birgt alle Risiken eines totalen sozialen Dumpings in Europa in sich. Ein europäischer Binnenmarkt für Dienstleistungen darf nicht zu negativen Einflüssen auf die soziale Gesetzgebung und auf die Abkommen führen. Ein solcher Binnenmarkt für Dienstleistungen muss Hand in Hand mit der Verwirklichung von sozialen Zielen einhergehen.  Es ist von allgemeinem Interesse, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen strikt getrennt von den Diensten des öffentlichen Interesses bleibt, dessen Markt nicht von Wettbewerbsdenken geleitet werden darf.

Ziele des EGB für ein soziales Europa

Dienstleistungen

10. Welche Bedeutung hat die Deregulierung und die geplante Dienstleistungsrichtlinie für das soziale Europa?

11. Welche Aktionsmittel können zur Durchsetzung gewerk­ schaftlicher Interessen angewandt werden? Diskutieren Sie, eventuell zusam­men mit Ihren KollegInnen, Pros und Contras bei der Anwendung von Aktionsmitteln!

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Gewerkschaftliche Zusammenarbeit in Europa

Anmerkungen

Die Kontakte des EGB zu den internationalen und regionalen Gewerkschaftsbünden Pan-Europäische Regionalrat – PERR Auf internationaler gewerkschaftlicher Ebene unterhält der EGB Beziehungen zum Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) durch den am 19. März ge­ gründeten Pan-Europäische Regionalrat: PERR (englische Abkürzung PERC). Die Arbeit des PERR liegt darin, die Strategien, Prioritäten und die Politik der IGB zu fördern und danach zu streben zur sozialen Entwicklung, zur Konso­ lidierung der Demokratie und dem Einhalten der Menschenrechte und der Rechte der Arbeitnehmer in der Region beizutragen. Förderung der Aktionen der Gewerkschaft und die Interessenvertretung der Arbeitnehmer durch eine Stärkung der Gewerkschaftsbewegungen und der Unterstützung für bilatera­ lere und multilaterale Kooperation sind die zentralen Ziele des Rates. Um den sozialen Dialog, menschenwürdige Arbeit und das europäische So­ zialmodell auf dem ganzen Kontinent zu fördern, wird der PERR mit dem EGB eng zusammen arbeiten. Es sind 87 nationale und zentrale gewerkschaft­ liche Dachverbände mit 85 Millionen Mitgliedern im PERR/PERC vertreten. Neben den Beziehungen zum IGB bzw. PERR hat der EGB auch Kontakte zu zwei weiteren Zusammenschlüssen von Gewerkschaftsbünden, die für beson­ dere Ziele innerhalb bestimmter Ländergruppen geschaffen worden sind: • zum schon erwähnten „Gewerkschaftlichen Beratungskomitee bei der OECD“ (TUAC). Ihm gehören WirtschaftsexpertInnen, die von den Ge­ werkschaften entsendet werden, an. • zum „Nordischen Gewerkschaftsrat“ (NFS). Dieser koordiniert die ge­ werkschaftliche Interessenvertretung der Länder des Nordischen Rats (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden). Der Nordische Rat dient vor allem der Verbesserung der wirt¬schaftlichen Zusammenarbeit in Skandinavien.

TUAC/NFS

Der EGB und die Europäischen Gewerkschaftsverbände – EGV Der Europäische Gewerkschaftsbund repräsentiert vor allem einen Bund natio­naler Gewerkschaften. Von Anfang an hatten jedoch auch die Europäischen Gewerkschaftsverbände (früher Industrie­ ausschüsse) statuten­mäßig einen festen Platz im EGB. Ihre Bedeu­ tung nahm wie in der europäischen Gewerkschaftsbewegung all­ gemein, so auch im EGB ständig zu. Seit 1991 sind die EGV inte­ grierter Bestandteil des EGB. In der Gestaltung und Verwaltung ihrer branchenspezifischen Politik agieren sie aller­dings autonom. Folgende zwölf Europäischen Gewerkschaftsverbände sind Be­standteil des EGB: (Um das Auffinden im Internet zu erleichtern, werden die englischen Be­ zeichnungen gewählt.)

12 Gewerkschafts­ verbände im EGB

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Anmerkungen

European Industry Federations (12) EEA European Entertainment Alliance EUROCOP European Confederation of Police EFBWW/FETBB European Federation of Building and Woodworkers EFFAT European Federation of Food, Agriculture and Tourism Trade Unions EFJ/FEJ European Federation of Journalists EMCEF European Mine, Chemical and Energy Workers’ Federation EMF/FEM European Metalworkers’ Federation EPSU European Federation of Public Service Unions ETF European Transport Workers’ Federation ETUCE/CSEE European Trade Union Committee for Education ETUF-TCL/FSE-THC European Trade Union Federation – Textiles Clothing and Leather UNI-EUROPA Union Network International Mittels der Europäischen Branchengewerkschaftsverbände kann der EGB in den 1994 durch eine EU-Richtlinie eingerichteten Europäischen Betriebs­ räten an der wirtschaftlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in trans­ nationalen Unternehmen mitwirken.

Mitbestimmung der AN

Die 44 Interregionalen Gewerkschaftsräte (IGR) Zwischen mehreren Regionen europäischer Länder, die an einer gemeinsa­ men Staatsgrenze liegen, haben sich seit geraumer Zeit vielfältige Formen der Kontakte und der teilweisen Zusammenarbeit entwickelt. Diese Ent­ wicklung ist darauf zurückzuführen, dass sich die Gewerkschaften mit grenzübergreifenden sozialen und ökonomischen Problemen konfrontiert sahen und sehen. Die Interregionalen Gewerkschaftsräte (IGR) sind Zusammen­ schlüsse der Gewerkschaften benachbarter Staaten, die sich die Lösung gemeinsamer sozialer und wirtschaftlicher Probleme der Grenzregionen zur Aufgabe gemacht haben. Beim Aufbau der in Europa bestehenden IGR hat der Europäische Gewerk­schaftsbund entscheidende Hilfestellung geleistet. Derzeit gibt es 44 Interregionale Gewerkschaftsräte, die innerhalb des EGB ihre informellen Kontakte ausgebaut haben. Die wichtigsten Problem­ bereiche, mit denen sie sich beschäftigen, sind: • Arbeitslosigkeit der Gesamtregion und grenzübergreifende Beschäfti­ gungspolitik; • vielfältige Probleme der Grenzarbeitnehmer (zum Beispiel soziale Si­ cherheit, Besteuerung usw.); • Förderung der Europäischen Betriebsräte; • Informations- und Erfahrungsaustausch von gewerkschaftlichen Ver­ trauensleuten und Funktionären; • berufliche Bildung, insbesondere von Jugendlichen und Frauen; • Raumordnung (zum Beispiel grenzüberschreitende Infrastruktur im Ver­ kehrsbereich) und Umweltplanung (zum Beispiel grenznahe Standorte von Kraftwerken); • Ausbau der sozio-kulturellen Beziehungen im Grenzraum.

Problemfelder

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Die Form der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Gewerkschaften kann unter­schiedlich sein; in dieser Hinsicht legt der EGB keine Richtlini­ en fest. Hingegen muss die Arbeit der Interregionalen Gewerkschaftsräte mit seinen Prinzipien und Zielen vereinbar sein.

Anmerkungen

Die Mitgliedschaft in den IGR steht grundsätzlich allen interessierten bezie­ hungsweise betrof­fenen EGB-Mitgliedsbünden offen. Der ÖGB ist derzeit an folgenden Interregionalen Gewerk­schaftsräten beteiligt: • IGR Friaul-Julisch-Venetien/Kärnten, gegründet 1994 • IGR Interalp, Gewerkschaftsorganisationen aus Bayern/Tirol/Vorarl­ berg/Salzburg, gegründet 1995 • IGR Zentralalpen, Gewerkschaftsorganisationen aus Tirol und Oberita­ lien, gegründet 1996 • IGR Burgenland/Westungarn, gegründet 1999 • IGR Kärnten/Gorenjska/Koroška, gegründet 2002 • IGR Bodensee, Gewerkschaftsorganisationen aus Vorarlberg, Bayern, Allgäu, Liechtenstein, und Ostschweiz, gegründet 2002 • IGR Donau-Moldau/Dunaj-Vltava, Gewerkschaftsorganisationen aus Oberösterreich und Südböhmen, gegründet 2004 • IGR Südmähren – Niederösterreich/ Jižni Moravy – Dolniho Rakouska, gegründet Juni 2006. Die Anzahl und Bedeutung der IGR nimmt beständig zu. Der ÖGB setzt dabei vor allem Initiativen in Blickrichtung der osteuropäischen Nachbarn, um die durch die Transformationsprozesse entstandenen Probleme überre­ gional lösen zu können.. 12. Zu welchen internationalen beziehungsweise regionalen Gewerk­schaftsbünden unterhält der EGB multilaterale Be­ ziehungen?

13. Was ist die Aufgabe der 44 Interregionalen Gewerkschafts­ räte und bei welchen ist der ÖGB beteiligt?

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Die Institute und Einrichtungen des EGB

Anmerkungen

Für die Bereiche Forschung, gewerkschaftliche Bildung, Arbeits­ sicherheit und Gesundheitsschutz sowie neue Technologien hat der EGB ein spezielles Institut auf­gebaut, die von Verwaltungsrä­ ten begleitet werden. Darüber hinaus existieren Einrichtungen zur Vertretung der Interessen spezifischer Gruppen (Frauen, Jugend, ältere Menschen und leitende Angestellte).

Europäisches Gewerkschaftsinstitut für Forschung, Bildung und Arbeits- und Gesundheitsschutz (ETUH-REHS) Das ETUI-REHS ist am 1. April 2005 aus dem Zusammenschluss von vier bestehenden Gewerkschaftsinstituten, nämlich das Europäische Gewerk­ schaftsinstitut (EGI), die Europäische Gewerkschaftsakademie (EGA), die Association der Europäischen ArbeitnehmerInnenbildung im Bereich der neuen Technologien (AFETT) und das Europäische Technikbüro der Ge­ werkschaften (TBG) hervorgegangen. Es hat zum einen die Aufgabe, wis­ senschaftliche und technische Unterstützung für die europäische Ge­ werkschaftsbewegung zu leisten, um ihren Beitrag zur Gestaltung der Sozial- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene zu verstärken. Darüberhin­ aus soll es den Gewerkschaften in Europa die Kenntnisse und die Fähig­ keiten vermitteln, die sie benötigen, um wichtige Politikansätze auch zu verwirklichen. Die Hauptaufgabe der Forschungsabteilung besteht aus der Durchführung von Untersuchungen und deren Veröffentlichung. Sie arbeitet in Netzwer­ ken mit Forschungszentren zusammen und verbreitet ihre Ergebnisse so­ wohl durch Konferenzen und Seminare als auch über ihre breite Palette an Publikationen. Ein weiteres Service dieser Abteilung ist die direkte und fachliche Unterstützung sowie politische Beratung für den EGB und ande­ ren Stakeholdern. Die Bildungsabteilung koordiniert Seminare auf europäische Ebene für hauptamtliche GewerkschafterInnen sowie für Funktionäre aus den Mit­ gliedsorganisationen des EGB. Zusätzlich stellt sie eine breite Palette an Lehrmaterialen für KursleiterInnen sowie für KursteilnehmerInnen zu Ver­ fügung und bietet einen EU-Informationsdienst über EU-Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten für europäische Bildungsaktivitäten der Ge­ werkschaften. Die Abteilung für Arbeits- und Gesundheitsschutz begleitet und koordi­ niert die Gewerkschaftsbeteiligung bei der Erarbeitung, Umsetzung und Anwendung der europäischen Gesetzgebung in den folgenden Bereichen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz technische Normung (Ergono­ mie, Maschinensicherheit) und gefährliche Stoffe (Klassifizierung, Risiko­ bewertung und Erstellungen von Belastungsgrenzwerten). Zusätzlich er­ stellt sie Studien und Forschungsarbeiten, bietet Schulungen an und baut ein umfangreiches Informationssystem über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf. 52


Alle Abteilungen unterstützen des EGB-Sekretariats bei der inhaltlichen Vorbereitung, der Durchführung und der Auswertung von Tagungen so­ wie bei der Vorbereitung von Stellungnahmen für den EGB-Exekutivaus­ schuss.

Anmerkungen

Der Frauenausschuss Der seit 1973 existierende Frauenausschuss des EGB setzt sich vor allem für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Er tagt min­ destens zweimal pro Jahr und Vertreterinnen gehören sowohl dem Kongress und dem Exekutivausschuss als auch dem Präsidium an. Ein zentraler Bestandteil der Forderungen des Frauenausschusses nimmt Bezug auf die Beteili­gung von Frauen an Entscheidungsprozessen für die aktive Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens – und dies auch innerhalb des EGB, da auch in dessen Gremien und Bünden Frauen stark unterreprä­ sentiert sind. Im „Aktionsplan für Europäische Gewerkschafterinnen“ (1995) verlangt der Frauenausschuss daher die proportionale Vertretung in allen Gewerkschafts­bewegungen sowie die Entwicklung geschlechtsspezi­ fischer Perspektiven bei allen Gewerk­schaftsaktivitäten und hier vor allem die stärkere Einbeziehung von Frauen in Tarif­verhandlungen.

Aufgabenstellung

Die EGB-Jugend Die ebenfalls 1973 gegründete EGB-Jugend nimmt die Interessen von jugendli­chen ArbeitnehmerInnen im EGB wahr. Sie verfügt über eine eigene Satzung und Struktur und entsendet mittels des Lenkungsausschusses Mitglieder in das Jugendforum der EU und den beratenden Jugendausschuss des Europarates. Die Aktivitäten der EGB-Jugend umfassen europaweite Kampagnen zu Ju­ gendthemen, Forde­rungen im Zusammenhang mit der ständig steigenden Jugendarbeitslosigkeit und dem Schutz Jugendlicher am Arbeitsplatz sowie die Publikation von Zeitschriften und Informationsschriften.

Der Europäische Verband der Rent­ nerInnen und alten Menschen (FERPA) Die „Federation Europeenne des Retraites et des Personnes Agees“ (FERPA) ist die repräsentative Organisation der Arbeit­ nehmerInnen im Ruhestand und der älteren Menschen. Sie ist vor allem im Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes tätig, insbesondere bei der Renten- und der Gesundheitsversor­ gung sowie der Mindestsicherung der alten Menschen – dies alles auf der Grundlage der Solidarität zwischen den Generationen der aktiven Arbeit­nehmerInnen und der ArbeitnehmerInnen im Ruhestand.

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Der Europäische Rat der Angestellten in Leitungsfunktionen (EUROCADRES)

Anmerkungen

EUROCADRES wurde 1993 gegründet, um die Präsenz leitender Angestellter in den EGB-Mitgliedsbünden deutlicher darzustellen und fasst die in sehr unter­schiedlich strukturierten Gewerkschaften organisierten Fach- und Führungs­kräfte in Europa zusammen.

14. Welche Institutionen und Einrichtungen existieren inner­ halb des EGB und was sind deren zentrale Aufgaben?

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Beantwortung der Fragen F 1:

Über die im EGB vertretenen Gewerkschaftsbünde werden über 60 Millionen unselb­ständig Erwerbstätige in Europa vertreten.

F 2:

Am einfachsten erreichen Sie Homepages von Gewerkschaftsbünden über Verweise (Links) von zentralen Internetseiten wie „www. labourstart.org“ (einer Internetseite, die Informationen über weltwei­ te Gewerkschaftsbewegungen und deren Aktionen enthält) oder „www.etuc.org“ (der Homepage des EGB).

F 3:

Der erste westeuropäische Gewerkschaftsdachverband, der Gewerk­ schaften aus Ländern mit unterschiedlicher politischer Lage vereini­ gte, war die „Europäische Regionalorganisation“ (ERO) des Interna­ tionalen Bundes Freier Gewerkschaften. Sie bestand von 1950 bis 1969.

F 4:

Anfang der siebziger Jahre gab es folgende westeuropäische Ge­ werkschaftsverbin­dungen: den „Europäischen Bund Freier Gewerk­ schaften“ (EBFG) der damaligen IBFG-Gewerk­schaften der Europä­ ischen Gemeinschaft, den „Gewerkschaftsausschuss für die Europä­ ische Freihandelszone“ (EFTA-TUC) der damaligen IBFG-Gewerk­ schaften der EFTA-Län­der, das „Europäische Büro“ des Weltver­ bandes der ArbeitnehmerInnen, der Dach­organisation der christ­ lichen Gewerkschaften, und den „Ständigen Ausschuss“ der beiden dem „Weltgewerkschaftsbund“ (WGB) angehörenden westeuropä­ ischen Ge­werkschaften CGT (Frankreich) und CGIL (Italien), die kommunistisch organisiert waren.

F 5:

Der Europäische Gewerkschaftsbund wurde im Februar 1973 ge­ gründet. Er unter­scheidet sich von früheren westeuropäischen ge­ werkschaftlichen Dachorganisatio­nen dadurch, dass er Gewerk­ schaften aus den EG-Ländern, aus den EFTA-Ländern und aus Län­ dern, die weder der EG noch der EFTA angehören, vereinigt und gleich­zeitig auch Gewerkschaften mit unterschiedlicher politischer Ausrichtung verbündet.

F 6:

Die vier Organe des EGB sind: der EGB-Kongress, der Exekutivaus­ schuss, das Prä­sidium und das Sekretariat. Der EGB-Kongress ändert die Satzung des EGB ab und legt in seinen Resolutionen die allgemei­ ne Strategie des EGB fest. Darüber hinaus ist er für die Billigung von Anträgen und die Kontrolle der Tätigkeit anderer satzungs­gemäßer Organe zuständig. Der Exekutivausschuss ist das taktische Organ des EGB zur Umsetzung der allgemeinen Strategie. Er entscheidet die Vorgangsweise für die Kontakte zu den europäischen Institutionen und ArbeitgeberInnenorganisatio­nen und für die Durchführung von Aktionsmitteln. Außerdem ist der Exekutivaus­schuss für die Finan­ zen des EGB zuständig. Die wichtigste Aufgabe des Präsidiums be­ steht darin, über dringende Aktionen, die zur Durchführung der vom Exekutivaus­schuss festgelegten politischen Strategie notwendig sind, zu entscheiden. Das Sekreta­riat ist für die Organisation der laufenden Arbeit und der Beziehun­gen mit den europäischen Institutionen und den ArbeitgeberInnenverbänden zuständig. Die GeneralsekretärIn ist außerdem SprecherIn und/oder KoordinatorIn des EGB.

F 7:

„Frage“ dient zur Diskussion.

F 8:

Der EGB hat institutionalisierte Kontakte zur EU-Kommission, zum Ministerrat (Euro­päischen Rat der EU), zu den Ausschüssen der EU, denen zu einem Drittel Gewerk­schaftsvertreterInnen angehören, so­ wie zur OECD über das gewerkschaftliche Beratungskomitee TUAC.

Anmerkungen

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Anmerkungen

F 9:

Unter dem sozialen Dialog versteht man die informellen und frei­ willigen Gespräche der europäischen Sozialpartner. Im so genannten Ausschuss für den sozialen Dialog beraten gesamteuropäische Un­ ternehmens- und GewerkschaftsvertreterInnen unter Beteiligung der EU-Kommission. Neben zahlreichen gemeinsamen Stellungnahmen etwa über die allgemeine Wirtschaftslage, die Arbeitsorganisation oder die Aus- und Weiterbildung wurden mittlerweile tatsächliche europäische Mindeststandards durch getroffene Rahmenvereinba­ rungen geschaffen, z. B. Regelungen über den Eltern­urlaub und über die Teilzeitarbeit.

F 10: Die Europäische Kommission plant die Öffnung des Binnenmarktes für alle Dienstleistungen im Europa der 27. Die Gewerkschaften weh­ ren sich jedoch gegen die damalige (Stand: März 2006) geplante Form der Dienstleistungsrichtlinie gewehrt, da sie ein Lohn- und Sozial­ dumping für alle ArbeitnehmerInnen Europas befürchten. F 11: Aktionsmittel, die als Kampf- und Druckmaßnahmen für Gewerk­ schaften dienen, sind beispielsweise Streikbewegungen wie Sympa­ thiestreiks, Warnstreiks oder Schwerpunktstreiks (vor allem auf übernationaler Ebene), Solidaritätskundgebungen, Demonstrationen oder öffentlichkeitswirksame Aktionen. F 12: Der EGB unterhält multilaterale Beziehungen zum „Internationalen Gewerkschaftsbund„ (IGB), zum „Gewerkschaftlichen Beratungs­ komitee bei der OECD“ (TUAC) und zum „Nordischen Gewerk­ schaftsrat“ (NFS). F 13: Die Aufgabe der 44 Interregionalen Gewerkschaftsräte (IGR) ist es, bei der Bewälti¬gung grenzübergreifender sozialer und ökono­ mischer Probleme, die die Arbeitneh¬merInnen mehrerer Staaten mit gemeinsamer Grenze betreffen, zusammenzuarbeiten. Der ÖGB ist bei acht IGR beteiligt: Friuli/Venezia-Giulia/Kärnten, Bayern/ Tirol/Vorarlberg/Salzburg, Alpes Centrales (Italien – Österreich), Burgenland Westungarn, Kärnten/Gorenjska/Koroska, Bodensee, Donau-Moldau/Dunaj-Vltava, Südmähren-Niederösterreich. F 14: Innerhalb des EGB existieren folgende Einrichtungen: das Europä­ ische Gewerk¬schaftsinstitut für Forschung, Bildung und Arbeitsund Gesundheitsschutz (ETUH-REHS), zuständig für die Forschung über die europäische Gewerk¬schaftsbewegung und die Publikation sei¬ner Ergebnisse, für die Durchführung von Seminaren für Ge­ werkschafterInnen auf europäischer Ebene sowie für die Koordinie­ rung der Gewerkschaftsbeteiligung bei der Erarbeitung, Umsetzung und Anwendung der europäischen Gesetzgebung im Bereich Ge­ sundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; weitere Einrichtungen des EGB sind darüber hinaus der Frauenausschuss, die EGB-Jugend, der Europäische Verband der RentnerInnen und alten Menschen (FER­ PA) und der Europäische Rat der Angestellten in Leitungsfunk¬tionen (EUROCADRES), die sich jeweils mit den Problemen der Frauen, Jugendli¬chen, alten bzw. älteren Menschen sowie leitenden Ange­ stellten im Erwerbsleben beschäftigen.

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Mitgliedsverbände des EGB:

Anmerkungen

National Trade Union Confederations (82) Confédérations Syndicales Nationales (82) ANDORRA

USDA Trade Union Andorra (Unió Sindical D’Andorra)

STTK Finnish Confederation of Salaried Employees (Toimihenkilökeskusjärjestöry )

AUSTRIA

FRANCE

OGB Austrian Trade Union Federation (Österreichischer Gewerkschaftsbund )

BELGIUM

ABVV / FGTB General Labour Federation of Belgium (Algemeen Belgisch Vakverbond / Fédération Générale du Travail de Belgique ) ACV / CSC Confederation of Christian Trade Unions (Algemeen Christelijk Vakverbond / Confédération des Syndicats Chrétiens ) CGSLB General Confederation of Liberal Trade Unions of Belgium (Centrale Générale des Syndicats Libéraux de Belgique )

BULGARIA

CITUB Confederation of Independent Trade Unions of Bulgaria PODKREPA Confederation of Labour

CROATIA

SSSH / UATUC Union of Autonomous Trade Unions of Croatia (Saveza Samotalnih Sindicata Hrvatske )

CYPRUS

SEK Cyprus Workers’ Confederation (Synomospondia Ergaton Kyprou ) DEOK The Democratic Labour Federation of Cyprus TURK-SEN Turkish Workers’ Trade Union Federation (Kibris Türk Isci Sendikalari Federasyonu)

CZECH REPUBLIC

CMK OS Czech Moravian Confederation of Trade Unions

DENMARK

AC Danish Confederation of Professional Associations (Akademikernes Centralorganisation ) FTF Salaried Employees’ and Civil Servants’ Confederati­ on (Funktionærernes og Tjenestemændenes Fællesråd) LO-DK Danish Confederation of Trade Unions (Landesorganisationen i Danmark )

ESTONIA

EAKL Association of Estonian Trade Unions (Eesti Ametiühingute Keskliit ) TALO Estonian Employees’ Unions’ Association (Teenistujate Ametiliitude Organisatsioon )

FINLAND

AKAVA Confederation of Unions for Academic Professio­ nals in Finland SAK Central Organisation of Finnish Trade Unions (Suomen Ammattiliittojen Keskusjärjestö )

CFDT French Democratic Confederation of Labour (Confédération Française Démocratique du Travail) CFTC French Confederation of Christian Workers (Con­ fédération Française des Travailleurs Chrétiens) CGT General Confederation of Labour (Confédération Générale du Travail) FO General Confederation of Labour - Workers’ Power (Confédération Générale du Travail - Force Ouvri­ ère) UNSA National Union of Autonomous Trade Unions (Union Nationale des Syndicats Autonomes)

GERMANY

DGB German Confederation of Trade Unions (Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand)

GREECE

ADEDY Confederation of Greek Civil Servants’ Trade Unions (Anotati Diikisis Enoseon Dimosion Ypallilon) GSEE Greek General Confederation of Labour (Geniki Synomospondia Ergaton Ellados)

HUNGARY

ASzSz Autonomous Trade Union Confederation LIGA Democratic League of Independent Trade Unions MOSz National Federation of Workers’ Councils MSzOSz National Confederation of Hungarian Trade Unions SZEF Forum for the Co-operation of Trade Unions (Szakszervezetek Egyuttmukodesi Foruma) ÉSZT Confederation of Unions of Professionals (Értelmiségi Szakszervezeti Tömörülés)

ICELAND

ASI Icelandic Confederation of Labour (Althydusamband Islands) BSRB Confederation of State and Municipal Employees (Bandalag Starfsmanna Rikis of Baeja)

IRELAND

ICTU Irish Congress of Trade Unions

ITALY

CGIL Italian General Confederation of Labour (Confederazione Generale Italiana del Lavoro) CISL Italian Confederation of Workers’ Trade Unions (Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori) UIL Italian Union of Labour (Unione Italiana del Lavoro)

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LATVIA

Anmerkungen

LBAS Union of Independent Trade Unions of Latvia (Latvijas Brivo Arodbiedrìbu Savieníba)

LIECHTENSTEIN

LANV Liechtenstein Federation of Employees (Liechten­ steinischer ArbeitnehmerInnenverband)

LITHUANIA

LDF Lithuanian Labour Federation (Lietuvos Darbo Federacija) LPSK / LTUC Lithuanian Trade Union Confederation (Lietuvos Profesiniu Sajungu Konfederacija) LPSS (LDS) Lithuanian Trade Union „Solidarumas“ (Lietuvos Darbiniku Sajunga)

LUXEMBOURG

CGT-L General Confederation of Labour of Luxembourg (Confédération Générale du Travail de Luxem­ bourg) LCGB Luxembourg Christian Trade Union Confederation (Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschafts-Bond)

MALTA

CMTU Confederation of Malta Trade Unions GWU General Workers’ Union

MONACO (PRINCIPALITY) USM Union of Monaco Trade Unions (Union Syndicale de Monaco)

NETHERLANDS

BNS The National Trade Unions Block CARTEL ALFA National Trade Union Confederation - Cartel ALFA (Confederatia Nationalã Sindicalã) CNSLR-Fratia National Confederation of Free Trade Unions of Romania - FRATIA CSDR Democratic Trade Union Confederation of Romania

SAN MARINO

CSdl San Marino Labour Confederation (Confederazione Sammarinese del Lavoro) CDLS Democratic Confederation of San Marino workers (Confederazione Democratica lavoratori Sammarinese)

SLOVAKIA

KOZ SR Confederation of Trade Unions of the Slovak Republic

SLOVENIA

ZSSS Slovenian Association of Free Trade Unions (Zveza Svobodnih Sindikatov Slovenije)

SPAIN

CC.OO Trade Union Confederation of Workers’ Commissi­ ons (Confederación Sindical de Comisiones Obreras) STV-ELA Basque Workers’ Union (Solidaridad de Trabajadores Vascos Eusko Langileen Alkartasuna) UGT-E General Workers’ Union - Spain (Union General de Trabajadores) USO Workers’ Union - Spain (Union Sindical Obrera)

CNV National Federation of Christian Trade Unions (Christelijk Nationaal Vakverbond) FNV Netherlands Trade Union Confederation (Federatie Nederlandse Vakbeweging) MHP Trade Union Federation for Middle Classes and Higher Level Employees (Vakcentrale voor middengroepen en hoger personeel)

SWEDEN

NORWAY

SWITZERLAND

LO-N Norwegian Confederation of Trade Unions (Landsorganisasjonen i Norge) YS Confederation of Vocational Trade Unions (Yrkesorganisasjonenes Sentralforbund) UNIO The Confederation of Unions for Professionals

POLAND

NSZZ Solidarnosc Independent and Self-Governing Trade Union „Solidarnosc“ (Niezalezny Samorzad­ ny Zwiazek Zawodowy „Solidarnosc“) OPZZ All-Poland Alliance of Trade Unions (Ogólnopols­ kie Porozumienie Zwizków Zawodowych)

PORTUGAL

CGTP-IN General Confederation of Portuguese Workers (Confederação Geral dos Trabalhadores Portugue­ ses) UGT-P General Workers’ Union - Portugal (União Geral de Trabalhadores)

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ROMANIA

LO-S Swedish Trade Union Confederation (Landsorganisationen i Sverige) SACO Swedish Confederation of Professional Associations (Sveriges Akademikers Centralorganisation) TCO Swedish Confederation of Professional Employees (Tjänstemännens Centralorganisation) Travail Suisse (Organisation faîtière des travailleurs/ Dachorganisation der Arbeitnehmenden ) SGB Swiss Federation of Trade Unions (Schweizerischer Gewerkschaftsbund/Union Syndicale Suisse/Unione Sindacale Svizzera)

TURKEY

DISK Confederation of Progressive Trade Unions of Turkey (Türkiye Devrimci Isci Senikalari Konfederasyonu) HAK-IS Confederation of Turkish Real Trade Unions (Türkiye Hak Isçi Sendikalari Konfederasyounu) KESK Confederation of Public Employees’ Trade Unions (Kamu Emekçileri Sendikalari Konfederasyonu Servants) TURK-IS Confederation of Turkish Trade Unions (Türkiye Isci Sendikalari Konfederasyonu)

UNITED KINGDOM TUC Trades Union Congress


Name und Adresse:

Anmerkungen

Fragen zur Internationalen Gewerkschaftsbewegung 4 Wir ersuchen Sie, die folgenden Fragen zu beantworten: * 1. Fassen Sie die Zielsetzungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes zusammen!

2. Beschreiben Sie, wie es zur Gründung des Europäischen Gewerk­ schaftsbundes kam!

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Anmerkungen

3. Auf welche Weise vertritt der EGB die Interessen der ArbeitnehmerInnen bei den europäischen Institutionen?

4. Welche Formen internationaler gewerkschaftlicher Zusammenarbeit gibt es in Europa?

5. Welche Bedeutung haben das Europäische Gewerkschaftsinstitut für Forschung, bildung und Arbeits- und Gesundheitsschutz (ETUH-REHS) und der Frauenausschuss für die Gewerkschaftsbewegung in Europa?

* Fernlehrgangsteilnehmer/-innen bitten wir, nach Abschluss der Fragen­ beant­wortung die Seite(n) mit den Fragen abzutrennen und an folgende Adresse zu senden: Fernlehrgang des Österreichischen Gewerkschaftsbundes 1010 Wien, Laurenzerberg 2 60


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