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Zweitwohnungssteuer
Informationen über die Vorteile einer Hauptwohnung in Landau
Zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer wird die jährliche Jahresnettokaltmiete herangezogen. 10 % hiervon werden als Steuer veranlagt. Generell gilt aber: Personen, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren und deshalb eine Nebenwohnung innehaben, sind von der Steuer befreit.
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Die Zweitwohnungssteuer zahlen nur diejenigen, die sich nicht mit Erstwohnsitz in Landau anmelden. Durch die Ummeldung lässt sich dies vermeiden. Hierdurch entstehen keine Nachteile. Auch nicht für die Eltern der Studierenden, die sich in Landau mit Hauptwohnung anmelden. Wird die Wohnung der Eltern als Nebenwohnung beibehalten, wird auch weiterhin Kindergeld gewährt und zwar während der gesamten Ausbildungszeit. Ein neuer BAföG-Antrag muss nicht gestellt werden.
Die Zuständigkeit für Studierende liegt bei dem Studentenwerk der Hochschule, an der die Immatrikulation vorgenommen wurde.
Neben dem attraktiven Gutscheinheft, welches bei der Anoder Ummeldung mit Hauptwohnsitz in Landau vom Bürgerbüro kostenlos ausgehändigt wird, genießt man die Vorzüge der Dienstleistungsangebote der Stadt. Behördengänge können ortsnah erledigt werden. Personalausweise und Reisepässe können nur an dem Ort der Hauptwohnung beantragt werden. Ebenso gestaltet sich die Beglaubigung von Führungszeugnissen oder Zeugnissen als unproblematisch.
Soll eine bisherige Wohnung beibehalten werden, wird diese durch entsprechende Rückmeldung an die Stadtverwaltung automatisch zur Nebenwohnung.
Alle Informationen finden Sie online unter www.landau.de Unter https:// termin.landau.de haben Sie außerdem die Möglichkeit, online Termine bei vielen Ämtern und Abteilungen zu vereinbaren.