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Büro für Veranstaltungen

G E M E I N D E

Neue Verordnung und angepasster Ablauf für sämtliche Veranstalter, welche öffentlichen Grund oder Dienstleistungen der Gemeinde Spiez beanspruchen wollen.

Die Gemeinde Spiez wird für Veranstaltungen immer attraktiver. Das verursacht bei der Verwaltung erhöhten Arbeitsaufwand, welcher koordiniert werden muss. Damit die Gleichbehandlung für Gesuchstellende weiterhin gewährt bleibt, hat die Abteilung Sicherheit im Auftrag des Gemeinderates ein neues Nutzungskonzept für die Bewilligung von Anlässen erarbeitet und den Ablauf angepasst. Dadurch wird die Transparenz über die eingesetzten finanziellen Mittel der Gemeinde Spiez sichergestellt.

Mit dem Büro für Veranstaltungen gibt es seit 1. November 2017 neu eine zentrale Koordinationsstelle für alle Veranstalter. Das Büro für Veranstaltungen löst zudem die bisherige Organisation Kommission Koordination Bucht (KKB) ab.

Was ändert sich nun für Veranstalter?

Sämtliche Veranstalter, die Dienstleistungen oder öffentlichen Grund unentgeltlich von der Gemeinde beanspruchen wollen oder wenn erhöhter Koordinationsbedarf besteht, müssen ihren Anlass bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres mit dem dafür vorgesehenen Grundgesuch anmelden. Das Grundgesuch und die Verordnung über die Voraussetzung und Zuständigkeiten für die Bewilligung von Veranstaltungen sind auf www.spiez.ch aufgeschaltet.

Bewilligungsverfahren

Nach der formellen und materiellen Prüfung des Gesuches durch das Büro für Veranstaltungen wird festgestellt, ob für den Anlass weiterer Koordinationsbedarf besteht oder Leistungen der Gemeinde beantragt werden. Die angemeldeten Anlässe durchlaufen jeweils im November eine für den Gemeinderat vorberatende Kommission. Die Arbeitsgruppe Anlässe besteht aus Mitgliedern des Mühlemattleists, der Spiez Marketing AG, des Vereins Bucht Spiez und Vertretern der Abteilungen der Verwaltung. Über die Durchführung des Anlasses entscheidet abschliessend der Gemeinderat in einer Sitzung Ende Jahr. Die Eröffnung der Zusage oder Absage an den Veranstalter erfolgt im Januar und mittels einer Publikation an die Bevölkerung. Wenn der Anlass gutgeheissen wird, muss der Veranstalter bis spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung ein Detailgesuch mit sämtlichen Unterlagen einreichen, damit die Bewilligung rechtzeitig und korrekt erteilt werden kann.

Abteilung Sicherheit Büro für Veranstaltungen

Büro für Veranstaltungen

Weitere Informationen und Ausnahmen wie beispielsweise die Vermietung der Rogglischeune oder des Gemeindezentrums Lötschberg können unter www. spiez.ch eingesehen werden. Für nähere Auskünfte steht das Büro für Veranstaltungen gerne zur Verfügung.

Abteilung Sicherheit Büro für Veranstaltungen Sonnenfelsstrasse 4 3700 Spiez Telefon 033 655 33 48 sicherheit@spiez.ch

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