TK-Netze, Smart Metering und lokale Energienetze:

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TK-Netze, Smart Metering und lokale Energienetze – Rahmenbedingungen von der Bundesnetzagentur Dr. Cara Schwarz-Schilling/ Alexander Lüdtke-Handjery Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Versorgungsunternehmen und Breitbandausbau Hessen 2011, Frankfurt, 11. Februar, 2011


Breitbandinitiative der Bundesregierung

Durch die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau, die Verwendung der Digitalen Dividende, eine investitions- und wachstumsorientierte Regulierung sowie finanzielle Fördermaßnahmen will die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Wirtschaft den Breitbandausbau in Deutschland massiv vorantreiben.

Bis spätestens Ende 2010 sollen flächendeckend

Bis 2014 sollen bereits für 75 Prozent der HH Anschlüsse mit Über-

leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein.

tragungsraten von mind. 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen

Wie ist dieses Ziel zu erreichen?

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Breitbandanschlüsse in Deutschland (Stand: Mitte 2010)

25,6 Mio. Breitbandanschlüsse davon 22,8 Mio. DSL-Anschlüsse (knapp 11 Mio. durch alternative Anbieter) 2,6 Mio. vermarktete TV- Kabel-Internet-Zugänge 30

25,0 25

22,7

Mio.

2,6

2,8

22,4

22,8

2009

Q2/2010

1,8

19,7 20

25,6

1,2 15,0

15

0,6 10,8 0,3

10

20,9 18,5

7,0 0,2

4,5

5

3,3 1,9 3,2

10,5 0,1

0,08 0,03

1,9

14,4

6,8

4,4

0

2001

DSL

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

BWA, Festverbindungen, FTTB/FTTH, Kabelmodem, Powerline, Satellit

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Breitbandanschlussinfrastrukturen (Festnetz) Verteilung Anschlussbandbreiten (Mitte 2010)

Knapp 90% der Breitbandanschlüsse basieren auf der DSLAnschlussinfrastruktur. 23 Mio. Haushalte sind über rückkanalfähige Anschlüsse auf Basis der TV-Kabel-Infrastruktur erschlossen, etwa 55 % dieser Anschlüsse erlaubt sehr hochbitratige Anschlusskapazitäten (> 30 Mbit/s) (Ende 2010). Alternative Anbieter errichten punktuell reine Glasfaser- oder FTTB-Netze DTAG hat angekündigt, bis 2012 10% der Anschlüsse mit FTTH zu erschließen

100 Mbit/s und mehr: 0,1% 30 Mbit/s und mehr bis unter 100 Mbit/s: 3% größer 144 Kbit/s bis unter 2 Mbit/s:14%

10 Mbit/s und mehr bis unter 30 Mbit/s: 25% genau 2 Mbit/s:13%

über 2 Mbit/s bis unter 10 Mbit/s: 45%

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Regulierungsrahmen im TK-Sektor

Im TK-Sektor unterliegen der Regulierung grundsätzlich nur Marktbeherrscher (SMP-Regulierung). SMP- Regulierung fast ausnahmslos auf Vorleistungsmärkte beschränkt (z.B. Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, Bitstromzugang). Geographische Marktabgrenzung ergibt sich fallweise aus der Marktanalyse: Derzeit nationale Abgrenzung der Märkte. Bei TAL und Bitstrom ist DTAG als marktbeherrschendes Unternehmen festgestellt. Freiwillige Open-Access-Angebote von Unternehmen, die nicht über beträchtliche Marktmacht verfügen, unterliegen grundsätzlich keiner Regulierung. Allerdings sieht §18 TKG für bestimmte Fallkonstellationen Möglichkeiten vor, auch Unternehmen ohne beträchtliche Marktmacht Zugangsverpflichtungen aufzuerlegen. Tatbestandliche Voraussetzungen stellen jedoch eine hohe Hürde dar. Bundesnetzagentur hat die Vorschrift bislang noch nie angewendet.

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Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau

Breitbandstrategie der Bundesregierung Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau vorantreiben: „Der Aufbau von Hochleistungsnetzen und die Anbindung abgelegener Gegenden an das Breitbandinternet kann umso schneller erfolgen, je effizienter bestehende Infrastrukturen mitgenutzt werden. Solche werden von öffentlicher Seite von Bundes- und Landesbehörden sowie den Kommunen vorgehalten. Zusätzlich besitzen Unternehmen der Strom- und Energieversorgung sowie aus dem Telekommunikationsbereich eine Vielzahl passiver (z. B. Leerrohre, Funktürme) und aktiver Infrastrukturen (Glasfaser), die auf freiwilliger Basis beim Aufbau von Netzen mitgenutzt werden können.“

Maßnahme 1: Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren Maßnahme 4: Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen Rolle der Bundesnetzagentur: Maßnahme 2: Aufbau eines Infrastrukturatlasses (Maßnahme 10 : Veröffentlichung von Eckpunkten über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur Eckpunkt zu Open Access Eckpunkt zur Gründung eines NGA-Forum

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Open Access

Eckpunkt zu Open Access Die Bundesnetzagentur begrüßt Projekte zur Errichtung hochleistungsfähiger TelekommunikationsInfrastrukturen, die Dritten offenen Zugang gewähren (Open Access).

Freiwillige Open-Access-Angebote von Unternehmen, die nicht über beträchtliche Marktmacht verfügen, unterliegen grundsätzlich keiner Regulierung.

Unternehmen sollten bei der Gestaltung ihrer Open-Access-Netze darauf achten, dass die Bedingungen und Entgelte des Netzzugangs angemessen bzw. marktüblich sind und entsprechende Angebote transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Allerdings können im Einzelfall kartellbzw. beihilfenrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein.

Differenzierung erforderlich Freiwillige Zugangsangebote Open-Access-Anordnungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln Open-Access-Anordnung als kartellrechtliche Auflage Regulierter Zugang (z. B. Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, Bitstromzugang; wird nicht als Open Access bezeichnet)

Auch vertikal separierte Modelle werden diskutiert. Wenn breitbandige Anschlussnetze von Unternehmen errichtet und betrieben werden, die keine Endkundendienste anbieten, sondern das Netz zu diesem Zweck Dritten diskriminierungsfrei zur Nutzung anbieten, liegt in jedem Fall eine Form von Open Access vor. Dr. Cara Schwarz-Schilling – Alexander Lüdtke-Handjery Bundesnetzagentur

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NGA-Forum bei der Bundesnetzagentur

Das NGA-Forum hat einen beratenden Auftrag und soll den Dialog zwischen Regulierer, Netzbetreibern, Herstellern, Ländern und Kommunen fördern sowie den konsensualen Prozess in der Branche mit Entscheidungen und Beschlüssen vorantreiben.

Auch die Energiewirtschaft sowie die kommunalen Spitzenverbände sind im NGA-Forum vertreten. Das NGA-Forum arbeitet transparent und veröffentlicht Ergebnisse und Präsentationen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Zwischenbericht im Dezember 2010 veröffentlicht; Abschlussbericht in der zweiten Jahreshälfte 2011. Open Access ist gemäß veröffentlichtem Mandat ein wesentliches Thema Weitere Themen: Interoperabilität, gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (z. B. InhouseVerkabelung), Formen des Co-Investment Ziel u.a.: konkrete Beschreibung eines Layer 2 Bitstromzugangsproduktes

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Zunahme der Breitbandanwendungen in Stromnetzen

Höchstspannungsnetze werden relativ “smart” gesteuert

Smarte Netze werden wichtig bei Mittelund Niederspannungsnetzen

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Informationen über Zustand und Belastungsgrad

aktive Steuerung

Ertüchtigung der Ortsnetzstationen und Neubau vom Leitungen bei Integration Erneuerbarer Energien ggf. erforderlich

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Smart Market Design

Smart Generation

Smart Metering

Smart Market Design

Smart Storage

Smart Consumption Fotos: pixelio.de

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Nutzung von Synergien

Ausbau zu intelligenten Netzen und Märkten fordert Energie- und TKBranche gemeinsam

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Bundesnetzagentur plädiert bei Anbindung von Smart Metern für

Nutzung bestehender Kommunikationsinfrastruktur (DSL, GSM, UMTS, LTE…)

branchenübergreifende Nutzung der Geräte (Gas-, Wasser-, Wärmezähler) und Einbindung weiterer Dienstleistungen 11


Synergien: Beispiel Breitbandverkabelung Kostenanerkennung von Leerrohr- und Glasfaserkabel-verlegung beim Ausbau von Energienetzen

grundsätzlich möglich, sofern keine parallele Hochleistungsinfrastruktur entsteht

Prüfung des Einzelfalls durch Bundesnetzagentur

künftige Erträge müssen dem in Vorleistung getretenen Netznutzer im Falle eines Vermarktungserfolges Kosten mindernd zugute kommen…

…dies gilt auch für bereits vom Netznutzer getragene Kosten aus der Vergangenheit

anschließende Vermarktung muss nach wettbewerblichen Kriterien transparent und diskriminierungsfrei erfolgen/ Das EnWG befördert dabei durch entsprechende Effizienzvorgaben wettbewerbliche Ausschreibungsmodelle.

Quelle: Pixelio

Quelle: DerWesten

Æ Pragmatisches Vorgehen zur Förderung des Breitbandausbaus Quelle: abendblatt.de

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Drittgeschäft Breitband sinnvoll?

Grundsätzlich gilt zunächst, dass es aus Sicht sowohl des Netzbetreibers als auch des Netznutzers von Vorteil sein kann, wenn Synergien zwischen klassischem Netzbetrieb und Drittgeschäft gehoben werden. Wenn Netznutzer im Nebengeschäft eines Netzbetriebs entsprechende Anlaufkosten tragen, werden sie dafür durch die Zurechnung späterer Vermarktungserfolge entlohnt. Damit werden zusätzliche Erträge für den Netznutzer generiert. Tendenziell niedrigere Netzentgelte sind die Folge. Dieser Grundsatz gilt auch für die Verlegung von Breitbandkabeln bzw. von Leerrohren in Kabelkanälen. Ein zusätzlicher Ertrag aus dieser Tätigkeit senkt die Kosten des Netzbetriebs und dadurch die Netzentgelte. Von einer Synergienutzung profitieren Netzbetreiber und Netznutzer gleichermaßen. In welchem Umfang Glasfasermitverlegungen und eigene Glasfaserausbauten als Kosten des Netzbetriebs angesehen werden, ist zeitnah durch einen entsprechenden Leitfaden der BK8 zu präzisieren.

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