Kommunale Unternehmen und Breitband in Hessen 2011 Best Practice-Beispiel der Stadtwerke Herne AG
GEKĂœRZTE FASSUNG
Frankfurt, den 11. Februar 2011
Agenda
1.
Gesch채ftsmodelle bei der Vermarktung von Glasfaserinfrastrukturen
2.
Das Referenzbeispiel der Stadtwerke Herne AG
3.
Handlungsempfehlung f체r Stadtwerke
Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) VERTRAULICH
2
Gesch채ftsmodelle bei der Vermarktung von Glasfaserinfrastrukturen
Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) VERTRAULICH
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GESCHร FTSFMODELLE BEI DER VERMARKTUNG VON GLASFASERINFRASTRUKTUREN
1. Die 3 Ebenen der Wertschรถpfung
Ebene
3
2
1
Vertrieb & Marketing von Endkundenprodukten
Betrieb & Wartung der aktiven Infrastruktur & Vorleistungsprodukte
Errichtung & Wartung der passiven Infrastruktur
Marktteilnehmer
Diensteanbieter
Endkunde
OpCo Aktive Infrastruktur
NetCo Passive Infrastruktur
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GESCHÄFTSFMODELLE BEI DER VERMARKTUNG VON GLASFASERINFRASTRUKTUREN
2. Das Open Access-Modell: Die verschiedenen Anbietervarianten
1
2
3
4
Vollständige vertikale Integration
Vollständige Entbündelung
Integrierter Diensteanbieter
Integrierter Netzbetreiber
Diensteanbieter
Diensteanbieter
Diensteanbieter
Diensteanbieter
OpCo Betreiber
OpCo Betreiber
OpCo Betreiber
OpCo Betreiber
NetCo Infrastrukturgesellschaft
NetCo Infrastrukturgesellschaft
NetCo Infrastrukturgesellschaft
NetCo Infrastrukturgesellschaft
Klassisches Modell im monopolistischen Markt
Open Access auf jeder Wertschöpfungsstufe
Betreiber bietet selbst auch Endkundendienste an Dienstevielfalt muss gewährleistet werden
Der Betreiber kann sich eines technischen Dienstleisters bedienen
Bei FTTB/H nicht (flächendeckend) möglich Erfordert regulatorische Gewährleistung von Dienstevielfalt
Eher unwahrscheinlich, dass mehrere Betreiber profitabel auf demselben Netz agieren können
Ein denkbares Szenario, insbes. wenn TK-Carrier das Netz für Stadtwerke betreiben (z.B. Telekom)
Ein denkbares Szenario, wenn Stadtwerke FTTB/HNetze errichten + betreiben
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Das Referenzbeispiel der Stadtwerke Herne AG
Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) VERTRAULICH
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DAS REFERENZBEISPIEL DER STADTWERKE HERNE AG
1. Die Eckdaten des Vorhabens
Eckdaten des Piloten
Neubaugebiet aus 42 Wohneinheiten bestehend Doppelhaushälften und Wohnungen Sog. Mehrgenerationensiedlung Eigentümer ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft Diese wird im übrigen durch einen Kabelnetzbetreiber (NE4-Betreiber) mit Fernsehen versorgt
Das Konzept Stadtwerke Herne errichten die Glasfaseranbindung + warten das passive Netz Die Glasfaser wird bis in die Wohnung verlegt: FTTH Stadtwerke Herne überlassen das passive Netz einem Telekommunikationsnetzbetreiber, der es beleuchtet + den Stadtwerken ein Vorleistungsprodukt anbietet Stadtwerke Herne bieten den Mietern ein Triple Play-Produkt an Stadtwerke Herne realisieren zusätzlich Smart Metering + künftig auch Smart Home Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) VERTRAULICH
DAS REFERENZBEISPIEL DER STADTWERKE HERNE AG
2. Die Rolle der Stadtwerke Herne im Pilotvorhaben
Stadtwerke Herne AG bietet gegenüber Endkunden Triple Play im eigenen Namen + auf eigene Rechnung an. 3
Stadtwerke Herne AG realisiert Smart Metering + bereitet ein Smart Home-Produkt in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft + dem Deutschen Roten Kreuz vor. White LabelVorleistungsprodukt
2
Betreiber
Der Betreiber hat den Status eines Telekommunikationsnetzbetreibers im Rechtssinne. Der Betreiber bietet nicht nur das Vorleistungsprodukt Bitstream Access, sondern auch ein White Label-Produkt an. Der Betreiber stellt dieses Vorleistungsprodukt den Stadtwerken Herne zur Verfügung.
Mietvertrag Stadtwerke Herne AG errichtet das Glasfasernetz und wartet das passive Netz. 1
Stadtwerke Herne AG überlässt das Netz einem Betreiber.
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DAS REFERENZBEISPIEL DER STADTWERKE HERNE AG
3. Das Produkt: Triple Play
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Handlungsempfehlung f端r Stadtwerke
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HANDLUNGSEMPFEHLUNG FÜR STADTWERKE
Handlungsempfehlung
3
2
1
Stadtwerke verspüren zunehmend Wettbewerbsdruck im Kerngeschäft: Glasfaser ermöglicht die Erweiterung des Produktportfolios durch Telekommunikationsdienste und andere haushaltsnahe Anwendungen Vermarktung von TK-Produkten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
Diensteebene
Betreiberebene
?
Infrastrukturebene
Tieferes Eindringen in die Wertschöpfung ermöglicht höheres Margenpotenzial Kompetenz zum Betrieb einer Telekommunikationsinfrastruktur ist sehr unterschiedlich ausgeprägt Notwendigkeit von Kooperationen Evtl. nur gesellschaftsrechtliche Beteiligung? Zusammenschluss mehrerer Stadtwerke? Stadtwerke verfügen über die erforderliche wirtschaftliche Stabilität (im Gegensatz zu den TK-Netzbetreibern) Stadtwerke können maximale Synergie mit anderen Tiefbauarbeiten im Bereich der Netzsteuerung im Strombereich realisieren (so auch die Positionierung der BNetzA) Stadtwerke verfügen über lokalen Zugang zu Grundstückseigentümern: Wichtig für die Akquise der Grundstückseigentümererklärungen (GEE) Stadtwerke verfügen über direkten Zugang zur lokalen Wohnungswirtschaft. Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) VERTRAULICH
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HANDLUNGSEMPFEHLUNG FÜR STADTWERKE
Handlungsempfehlung: Die Vorleistungsprodukte des Betreibers
Keine Beschränkung auf Bitstream Access:
1
Bitstream Access Nachfrager sind insbesondere die gegenwärtig (bundesweit) aktiven Telekommunikationsnetzbetreiber, die nicht in eigene Infrastruktur investieren bzw. am Standort nicht über eigene Infrastruktur verfügen Beispiel: Teléfonica O2, Telekom, Vodafone/Arcor
2
Resale Nachfrager sind insbesondere Diensteanbieter, die gegenüber ihren Kunden Produkte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermarkten und nicht als Telekommunikationsnetzbetreiber agieren, die aber über gewisse TK-Prozess- + CRM-Kompetenzressourcen verfügen Beispiel: 1&1 (bei der DSL-Vermarktung)
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White Label Nachfrager sind Diensteanbieter, die über eine starke Marke verfügen und gegenüber ihren Kunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermarkten, die nur geringe TK-Prozessressourcen vorhalten Beispiel: Stadtwerke, die Telekommunikationsprodukte in ihre Bestandskundenbasis vermarkten; Aldi, Bild-Zeitung
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HANDLUNGSEMPFEHLUNG FÜR STADTWERKE
Handlungsempfehlung: Das Triple Play-Angebot als Basisangebot
TV (Rundfunk) sollte im Basis-Angebot enthalten sein:
TV
Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Kabel → Die Endkunden sind nicht bereit, Einschränkungen im Angebot zu akzeptieren
Telefonie
Notwendigkeit zur Sicherung der Profitabilität des Business Cases → Die Zahlungsbereitschaft der Endkunden ist bei dem Produkt Fernsehen und fernsehnahen Diensten tendenziell höher
Breitbandiger Internetzugang
Warum?
Erwartungshaltung der Wohnungswirtschaft als Voraussetzung für den Abschluss des Gestattungsvertrags Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) VERTRAULICH
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Vielen Dank f端r Ihre Aufmerksamkeit!
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Dr. Beate Rickert, LL.M. (Edinburgh) KPR CAPITAL GMBH Hamburger Allee 26-28 D-60486 Frankfurt am Main T +49(0)69.153489450 F +49(0)69.153489470 M +49 174 2086001 beate.rickert@kpr-capital.com