Informationen zu kommunalen NGA Ausbauvorhaben in

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Hessisches Ministerium f체r Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Informationen zu kommunalen NGA-Ausbauvorhaben in Hessen

Ansprechpartner: HA Hessen Agentur GmbH Gesch채ftsstelle Breitband 0611 95017-8472 info@breitband-in-hessen.de www.breitband-in-hessen.de

Stand: Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Verfügbar sind derzeit folgende Teile:

Teil

Titel

Hinweis

1

Vorgehensleitfaden für kommunale NGA Vorhaben

Gesamtprozess mit Erläuterungen

3

2

Tabellarische Übersicht – Vorgehen für kommunale NGA-Vorhaben

Kurzfassung Gesamtprozess in Phasen

22

3

Verfahrensübersicht Breitbandausbau in Hessen

Grundkonzeption und juristische Voraussetzungen nach der HGO

4

Hinweise zu den Formen interkommunaler Kooperation im Details Zusammenhang mit kommunalen NGAVorhaben

40

5

Hinweise Versorgungs- und Bedarfsanalyse

Details

46

6

Hinweise für die Inhalte von Machbarkeitsstudien im Rahmen von kommunalen NGA-Vorhaben

Details

48

7

Hinweise zur Ausschreibung für den Betreiber nach Bundesrahmenrichtlinie Leerrohre (BRLR)

Details

51

Stand: Mai 2012

Seite

27


Hessisches Ministerium f端r Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Informationen zu kommunalen NGA-Ausbauvorhaben in Hessen

Teil: 01 Vorgehensleitfaden f端r kommunale NGA-Ausbauvorhaben


Vorgehensleitfaden für kommunale NGA-Ausbauvorhaben

Inhalt 1.

Wofür und für wen ist dieser Leitfaden gedacht ? ......................................................3

2.

Welche weiteren Informationen gibt es? .....................................................................3

3.

Ausgangssituation und Chance ...................................................................................4

4.

Von der Idee zur Umsetzung in 6 Phasen ....................................................................6 4.1

Das Vorgehen im Überblick ......................................................................................6

4.2

Sondierungsphase ...................................................................................................6

4.3

Initiierungsphase ......................................................................................................8

4.4

Vorplanungsphase .................................................................................................10

4.5

Vergabephase ........................................................................................................16

4.6

Detailplanungsphase ..............................................................................................18

4.7

Umsetzungsphase .................................................................................................19

2 von 19


Vorgehensleitfaden für kommunale NGA-Ausbauvorhaben

1. Wofür und für wen ist dieser Leitfaden gedacht? Ziel des Leitfadens ist, Orientierung für den Hochgeschwindigkeits-Breitbandausbau (NGA-Ausbau) auf der Basis kommunaler Initiativen zu geben. Adressaten sind daher Kommunen, kommunale Unternehmen aber auch Bürger und Unternehmen, da diese durch ihre Initiativen wiederum für eine Aktivierung auf kommunaler Ebene sorgen können und ggf. durch Eigenbeiträge zum Gelingen beitragen können. Der Leitfaden ersetzt allerdings nicht die Prüfung im jeweiligen Einzelfall z.B. auf beihilferechtliche Relevanz, Konformität mit den anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Richtlinien. Diese allein haben in ihrer jeweils gültigen Fassung rechtlich bindende Wirkung. Sobald es weitere Erkenntnisse und/oder praktische Projekterfahrungen gibt und/oder sich (rechtliche) Rahmenbedingungen ändern, werden diese Informationen zeitnah in einer neuen Version dieses Leitfadens eingearbeitet.

2. Welche weiteren Informationen gibt es? Der Leitfaden ist als ausführlichere Erläuterung zum (modellhaften) Ablauf eines kommunalen NGA1-Vorhabens gedacht. Als Kurzfassung steht die tabellarische Darstellung der Phasen und Teilschritte mit Referenz auf die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen an. Für einzelne Vorgehensschritte, Arbeitsergebnisse stehen Hinweisblätter mit detaillierten Erläuterungen zur Verfügung.

Abbildung 1: Zusammenhänge zwischen den Dokumenten zum NGA-Vorgehen für Kommunen

1

NGA = Next Generation Access , gemeint sind hier Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze 3 von 19


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Das Verfahren nach HGO2 ist in einem separaten Dokument: Verfahrensübersicht B reitbandausbau in Hessen – Grundkonzeption und juristische Voraussetzungen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dargestellt (im Weiteren kurz Verfahrensdokumentation – HGO genannt. Zu berücksichtigen ist, es kann sich hier nur um prototypische Darstellungen handeln. In der Realität sind manche der optionalen Schritte ggf. zu wiederholen, andere erübrigen sich aufgrund der konkreten Situation. Im realen Detail werden eine Reihe weiterer Einzelaktivitäten hinzu kommen. Allerdings – und das wird ebenfalls kenntlich gemacht - gibt es bei Vorhaben, die durch kommunale Initiative und mit öffentlichen Geldern umgesetzt werden, einen rechtlichen Handlungsrahmen, der einzuhalten ist. Gemeint sind hier u.a. die HGO (Hessische Gemeindeordnung), Wettbewerbsrecht und damit Vergaberecht, Beihilferecht (EU, Bund, Land).

3. Ausgangssituation und Chance Prinzipiell ist die Breitbandversorgung von Bürgern und Unternehmen, Organisationen und Verwaltung Aufgabe des Marktes. Anders als bei Vorhaben zur Breitband Grundversorgung handelt es sich beim Aufund Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitband-Versorgung um den Aufbau einer langfristigen Infrastruktur, die sich schnell in einem Investitionsvolumen von zweistelligen Millionenbeträgen bewegt. Dies bedeutet, dass sich gerade in ländlichen / dünnbesiedelten Räumen diese Investitionen aus Sicht der traditionellen Marktteilnehmer (TK-Anbieter) oftmals „nicht rechnen“. Ursache hierfür sind zumeist die firmen- und finanzpolitisch sowie shareholdergetriebenen Vorgaben zu den erforderlichen Amortisationszeiten3 sowie der Kapitalverzinsung4. Folgende Fakten tragen dazu bei: •

Grundlage von Hochgeschwindigkeitsnetzen sind i.d.R. Glasfasernetze.

Üblicherweise werden diese in Deutschland nicht oder nur in Ausnahmefällen überirdisch verlegt (anders als z.B. in den USA oder Korea,..), was die Investiti-

2

HGO = Hessische Gemeinde Ordnung

3

Amortisationszeitraum ist die Zeitstrecke in Monaten/Jahren vom Beginn der Investition bis zu dem Zeitpunkt, bei dem die abdiskontierten kumulierten Erlöse erstmals die abdiskontierten, kumulierten Kosten (Investitions- und Betriebskosten) übersteigen. 4

Als Kapitalverzinsung wird hier der im Hinblick auf die Investitionssumme geforderte Mindestverzinsung (Zinssatz) bei vorgegebener Amortisationsdauer. 4 von 19


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onskosten reduzieren würde – jedoch nicht notwendigerweise den Unterhalt der Netze. •

Die Kosten für eine Verlegung von Leerrohren (als zentrale Grundlage der sogenannten passiven Infrastruktur) mit unbelichteter Glasfaser betragen ca 60% und mehr der Gesamtkosten des Netzaufbaus.

Privatwirtschaftliche Unternehmen gehen meist von Amortisationszeiten von fünf oder weniger Jahren aus.

Die Konsequenz hieraus ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit weite Gebiete nicht oder erst in Jahren / Jahrzehnten durch den Markt versorgt würden. Von Vorteil ist, dass bei Aufbau und Betrieb von NGA-Netzen drei LeistungsSchichten unterschieden und damit auch von drei möglicherweise verschiedenen Akteur-Gruppen wahrgenommen werden können: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Das NGA – Schichtenmodell

Dienste

• Bereitstellung

• Betrieb Aktive Infrastruktur • Bereitstellung • Glasfaser Passive Infrastruktur • Leerrohre

3

Abbildung 2: Das NGA-Schichtenmodell

Anders kann sich die Lage darstellen, wenn die hohen Investitionen in die passive Infrastruktur sich erst über einen längeren Zeitraum z.B. 15 Jahre amortisieren müssen. Darin besteht die Chance für Kommunen, deren Versorgung mit NGA-Netzen sonst auf Jahre hinaus unerreichbar würde: durch kommunale Investition in die passive Infrastruktur mit entsprechend langen Amortisationszeiten kann – unter weitmöglicher Nutzung von Synergien Betrieb und Bereitstellung von aktiver Infrastruktur für Marktteilnehmer interessant werden und so durch ein Zusammenwirken kommunaler und 5 von 19


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privatwirtschaftlicher Partner die Versorgung einer Region mit Hochgeschwindigkeitsbreitband gesichert werden.

4. Von der Idee zur Umsetzung in 6 Phasen 4.1

Das Vorgehen im Überblick

Der Ablauf eines kommunalen NGA-Vorhabens lässt sich – wie jedes Projekt – in Abschnitte (=Phasen) gliedern. Jede dieser Phasen dient einem bestimmten Zweck und hat ein definiertes Ergebnis als Zielsetzung. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Kommunale NGA-Vorhaben – Vorgehen in Phasen 1. Sondierungsphase

2. Initiierungsphase

3. Vorplanungsphase

4. Vergabephase

5. Detailplanungsphase

6. Umsetzungsphase

5

4.2

Sondierungsphase

Die wichtigsten Ergebnisse dieser Phase sind: •

Eine grobe Projektdefinition ist erarbeitet, die die Eckdaten des Vorhabens umreißt: o

Der Bedarf an Hochgeschwindigkeitsversorgung

o

Das Zielgebiet für den möglichen NGA-Ausbau ist (vorerst) fixiert. (regionale Abgrenzung).

o

Welche technische Leistungsfähigkeit die intendierte Breitbandversorgung (ggf. regional differenziert) haben soll, ist festgelegt (als Zielformulierung).

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o

Eine erste Grobschätzung des zeitlichen Rahmens sowie des möglichen Investments (Kostenrahmen).

In den Kommunen haben die kommunalen Gremien den Grundsatzbeschluss zum NGA-Ausbau gefasst. (Vgl. Verfahrensdoku – HGO)

Eine Gruppe von Kommunen hat sich zusammengefunden, die gemeinsam den NGA-Ausbau für ihre Region voranbringen will. Ggf. wurde bereits eine Organisations-Form der Zusammenarbeit gefunden, mit der man die nächsten Schritte angehen kann. Dies könnte z.B. eine Verwaltungsvereinbarung sein5.

Ein gemeinsamer Beschluss / sowie Beschluss in den kommunalen Gremien für die Vergabe / Finanzierung einer Machbarkeitsstudie6 liegen vor.7

Um zu diesen Ergebnissen zu kommen sind zahlreiche Gespräche, Informationsveranstaltungen und Sitzungen erforderlich: •

Um die Bürger und Unternehmen zu aktivieren und zu gewinnen

Um Möglichkeiten von Kosten-Beteiligungsmodellen auszuloten

Um weitere Kommunen einzubeziehen

Um mögliche Investoren zu aktivieren (seien es TK-Anbieter z.B. als mögliche Partner bei Ausbau und Betrieb, seien es Unternehmer, die bereits in Glasfasernetze investiert haben und dies weiter tun wollen, seien es private oder kommunale Versorgungsunternehmen)

Um mögliche Synergieoptionen zu erkennen (geplanter Ausbau von Nahwärmenetzen, vorhandene Leitungs-Trassen, etc.)

Insgesamt empfiehlt es sich, zu Beginn eine sogenannte Stakeholderanalyse durchzuführen (Sammlung aller möglichen Beteiligten und Betroffenen, Einschätzung ihres möglichen positiven oder verhindernden Beitrages), um so die Vielzahl der Optionen zu erkennen und durch Vorgespräche ausloten zu können.

5

Diese vertragliche Form der Zusammenarbeit kann für die ersten Phasen eines NGAVorhabens völlig ausreichend sein. Erst wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen, der mögliche Umfang kommunaler Investition eine erste zahlenmäßige Fundierung erhalten hat, macht es ggf. Sinn, eine andere Organisationsform zu wählen, sofern das Modell einer kommunalen Infrastrukturgesellschaft sinnvoll wird.

6

Eine Machbarkeitsstudie besteht aus zwei Moduln: 1. Versorgungs- und Bedarfsanalyse, 2. Umsetzungsszenarien mit den technischen, organisatorischen und Wirtschaftlichen Varianten.

7

Natürlich ist es auch möglich, dass z.B. eine Kommune (z.B. der Landkreis) initiativ wird und die zugehörigen Gebietskörperschaften einbindet. 7 von 19


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Desweiteren sollte ein Konzept für das Akzeptanzmanagement gemacht und erste Schritte eingeleitet werden. Ziel des Akzeptanzmanagement ist es, durch Informieren und Integrieren eine breite und stabile Basis an Unterstützern, Förderern und Mitwirkenden zu schaffen und zu sichern. Das Akzeptanzmanagement muss eine, das gesamt Vorhaben begleitender Handlungsstrang sein. Gleiches gilt für eine wohlorganisierte Koordination der verschiedenen Aktivitäten. Diese Aufgabe wird am besten durch einen versierten Projektmanager wahrgenommen. Um von vorherein Fehler und Fehleinschätzungen sowie Fehlentwicklungen zu vermeiden, ist auch die Hinzuziehung von erfahrenen Experten für derartige Vorhaben ein guter Weg. Diese können / sollten u.a. technisches und betriebswirtschaftliches Wissen einbringen und auch über Kenntnisse und Erfahrung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen (Kommunal- / Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Beihilferecht, Vergaberecht – um nur die wichtigsten zu nennen) verfügen. Eine erste Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kommunalaufsicht ist zu empfehlen, um sich hier hinsichtlich des Rechtsrahmens beraten zu lassen. Es ist zu beachten: aus wettbewerbsrechtlichen und ggf. im weiteren Verlauf relevanten beihilferechtlichen Gründen, sollten keine Kooperationsverträge mit privaten oder kommunalen Unternehmen zu diesem Zeitpunkt eingegangen werden. Insbesondere sollten von kommunalen Unternehmen – die als mögliche Ausbaupartner in Betracht kommen - keine Angebote zu Ausbau oder Betrieb eingeholt werden.

4.3

Initiierungsphase

Zweck der Initiierungsphase ist, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um das Vorhaben in einer geordneten Weise (hinsichtlich Organisation, Vorgehen und Qualität der Ergebnisse) durchführen zu können. Allerdings wird hier auch im Rahmen der Auswertung der Versorgungs- und Bedarfsanalyse (Modul 1 der Machbarkeitsstudie) klar, ob die Kommune, der kommunale Verbund überhaupt unter Subsidiaritäts(HGO) und beihilferechtlichen Gesichtspunkten (z.B. nach Bundesrahmenregelung Leerrohre) tätig werden darf. (vgl. Hinweise zur Machbarkeitsstudie, Hinweise zur Versorgungs- und Bedarfsanalyse). Bei der Ausschreibung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der potentielle Auftragnehmer folgende Kenntnisse und Erfahrungen einbringt: 1. Technisches Netzplanungs-Know How 8 von 19


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2. Ausgeprägtes Betriebswirtschaftliches Know How möglichst mit Erfahrung aus dem TK-Bereich (Kalkulationsgrundlagen, Risikobeurteilung, Absatz- und Preismechanismen,..), Finanzierungsmodelle, Investitionsrechnung, beurteilung, Geschäftsmodelle, Organisationsformen 3. Juristisches Know How mit praktischem Anwendungsbezug / -erfahrung a. Privatrecht – Gesellschaftsformen, Vertragsmanagement, Steuerrecht b. Verwaltungsrecht: Kommunalrecht, Beihilferecht, TKG, Wettbewerbsrecht.. Die Ausgestaltung der Vergabe sollte so sein, dass zunächst Modul 1 (Versorgungsund Bedarfsanalyse) im Rahmen der Initiierungsphase durchgeführt wird und je nach Ergebnissen dieser Erhebung (z.B. kann sich ggf. der regionale Rahmen ändern, da versorgte Gebiete aus der weiteren Untersuchung herausgenommen werden) dann in der Folgephase (Vorplanung) das Modul 2 (Umsetzungsszenarien) der Machbarkeitsstudie durchgeführt wird. Die wesentlichen Ergebnisse der Initiierungsphase sind: •

Aufbau einer ersten Form der Projektorganisation für das Vorhaben: wesentlich ist, eine kompetente, versierte Projektleitung zu benennen, die auch über die notwendigen Zeitbudgets verfügt. Um inhaltliche Arbeiten - wie z.B. die anstehenden Leistungsbeschreibungen - zu erstellen, Vorbereitung und Durchführung von Vergaben zu begleiten, ist oftmals operative Zu- und Mitarbeit weiterer Personen nötig (diese bilden das sogenannte Projektteam). Sie wirken – zumindest in dieser Phase meist nur zeitanteilig – als Experten - mit. Die Steuerung des Vorhabens übernimmt der aus Vertretern der Vorhaben-Kooperationspartner gebildete Lenkungsausschuss. Hier sind die wesentlichen Entscheidungen zu treffen / vorzubereiten. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses sollten daher über die erforderliche Managementpraxis und Entscheidungskompetenz verfügen.

Vorbereitung und Durchführung – bis zum Vertragsabschluss – der Vergabe für die Machbarkeitsstudie.

Durchführung Modul 1 der Machbarkeitsstudie: der Versorgungs- und Bedarfsanalyse

Auswertung der Versorgungs- und Bedarfsanalyse: besteht ein Bedarf hinsichtlich der NGA-Versorgung, der durch die aktuelle Versorgung aber auch die Versorgungsperspektiven künftig nicht gedeckt wird. 9 von 19


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Die Versorgungs- und Bedarfsanalyse (heutige Sicht und Perspektive in 3-5 Jahren für das NGA-Zielgebiet) ist in verschiedener Hinsicht eine wichtige Grundlage: einerseits belegt sie, dass überhaupt Handlungsbedarf besteht. Sie ist damit eine der notwendigen, nachzuweisenden Bedingungen, dass eine wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden (§121 Abs. 1 HGO) überhaupt zulässig ist. (vgl. Verfahrensübersicht – HGO). Zum anderen ist die Bedarfsanalyse eine unabdingbare Grundlage, wenn später z.B. der kommunale Beitrag zum Netzaufbau nach Maßgabe der Bundesrahmenrichtlinie Leerrohre (BRLR) eingebracht werden soll. Hierbei ist es nachrangig, ob dieser Beitrag der kommunalen Gruppe direkt oder durch ein kommunales Unternehmen8, mit oder ohne ein Finanzierungsprogramm (z.B. unter Nutzung des Landesgarantierten WI-Bank Darlehnsprogramms) eingebracht wird (vgl. Methodenblatt staatliche Beihilfe). Hintergrund hierzu ist: Die Beistellung / Bereitstellung von passiver Infrastruktur durch Gemeinden (oder einen Kommunalen Verbund / Kommunales Unternehmen) stellt zunächst per Definition einen Eingriff in den Markt im Sinne einer staatlichen Beihilfe dar. Daher sind Beihilferechtliche Aspekte hier unbedingt zu beachten. (EURecht, daraus abgeleitete Gesetze und Richtlinien des Bundes und Hessens) Die Orientierung, das Handeln z.B. im Rahmen der Bundesrahmenrichtlinie Leerrohre, legitimiert den Markteingriff im – Sinne des (EU-) Wettbewerbsrechtes. Sollen neue Wege gegangen werden, ist ggf. eine eigene Notifizierung bei der EU für ein derartiges Vorgehen erforderlich. Die Auswertung der Versorgungs- und Bedarfsanalyse konkretisiert das Gesamtvorhaben nach regionaler Abdeckung und technischen Anforderungen. Damit sind wichtige Informationen für das nun in der Phase Vorplanung anstehende Modul 2 der Machbarkeitsstudie (die Umsetzungsszenarien) verfügbar. Sollte kein entsprechender Bedarf nachweisbar sein, kann an dieser Stelle das Vorhaben beendet werden.

4.4

Vorplanungsphase

Die Vorplanungsphase liefert drei grundlegende Bausteine für ein NGAAusbauvorhaben: •

Machbarkeitsstudie Modul 2: Umsetzungsszenarien

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Auswertung der Machbarkeitsstudie (Ausrichtung hinsichtlich Umsetzungsvariante – kommunales „Geschäftsmodell“, Vorklärung der Finanzierungsoptionen)

Konzeption für die ggf. notwendige künftige Organisation des kommunalen Verbundes

Die Machbarkeitsstudie mit den Umsetzungsszenarien ist ein zentrales Ergebnis dieser Phase. Sie hat folgenden Zweck: Aufzeigen des Handlungsrahmens zur Erreichung der definierten Versorgungszielsetzung: Die Versorgungszielsetzung ist 1. Eine technische Leistungsdefinition: wie viel Mbit/s sollen je Bürger bzw. Unternehmen als Upload / Download mindestens verfügbar gemacht werden (ggf. Sicherheitsaspekte …) 2. Eine regional abgegrenzte Definition: in welchen Orten, Ortsteilen ggf. Straßenzügen, ggf. differenziert nach Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten soll eine Versorgung verfügbar sein. Als Handlungsrahmen muss das Modul 2 der Machbarkeitsstudie die folgenden Fragen beantworten: (vgl. auch Hinweise zur Machbarkeitsstudie) Technischer Teil: 1. Welche Ausbauvariante (FttX) sollte (ggf. wo) gewählt werden? 2. Grobe Ablaufplanung des NGA-Ausbaus und der Betriebsaufnahme mit Meilensteinen (relative Zeitannahmen ab Umsetzungsstart, auch unter Berücksichtigung einer Umsetzung in verschiedenen regional abgegrenzten Stufen etc.) Organisatorischer Teil: 3. Welche Optionen für das kommunale Geschäftsmodell (sofern sich im nachfolgenden Ausschreibungsverfahren für die entsprechenden Aufgaben keine privatwirtschaftlichen Anbieter finden) sind zu betrachten. Welche organisatorischen, rechtlichen, sonstigen Anforderungen sind je Schicht zu beachten, einzuhalten (grobe Kostenschätzungen hierzu, falls der kommunale Verbund dies umsetzen würde; Risiko- und Chancen-Analyse Teil 1). Welche Organisationsformen kommen in Betracht?

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Wirtschaftlicher Teil: 4. Mit welchen Kosten (möglichst als Intervall) sind die Aufgabenpakete (passive Infrastruktur, technischer Betrieb und Aufbau aktive Infrastruktur, Dienste Bereitstellung) verbunden? 5. Mit welchem Kundenmengengerüst kann gerechnet werden? Endkundenszenarien 6. Mit welchen Erlösen kann wann gerechnet werden 7. Welche Finanzierungsmodelle sind entsprechend den Geschäfts- und Organisationsmodellen möglich? 8. Wie sieht der Business Case für das Gesamtvorhaben, differenziert nach Schichten und ggf. (technischen) Realisierungsvarianten aus? 9. Ableitung des Businesscase nach Schichten mit Sensitivitäts-Analyse hinsichtlich der gemachten Annahmen. 10. Welche Chancen und Risiken (mit welchem pekuniär bewerteten Erwartungswert) birgt das Vorhaben (seine Teilaufgaben)? Die Frage, welche Sekundärnutzen entstehen konkret für die Region, gibt zusätzliche Anhaltspunkte für die Vermarktung des Vorhabens (permanentes Akzeptanzmanagement!)

Auswertung der Machbarkeitsstudie Die Machbarkeitsstudie zeigt den Rahmen auf und konkretisiert die Handlungsoptionen aber auch Chancen und insbesondere Risiken. 1. Klärung des voraussichtlichen kommunalen Investitionsbedarfs (ggf. in Varianten des möglichen kommunalen Engagements) 2. Klärung der Finanzierungsoptionen für die kommunale Investition 3. Klärung der möglichen Organisationsform für die kommunale Investition / Beteiligung Damit sind wichtige, Richtung gebende Entscheidungen zu treffen, da diese wesentlich das weitere Vorgehen bestimmen Da die Mitwirkung der Kommune/des Kommunalen Verbundes in jedem Fall beihilferechtliche Relevanz haben und in der Mehrzahl der Fälle nicht durch die De-Minimis Regelung9 abgedeckt sein werden, sind - soll eine Einzelnotifizierung eines individu-

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De-Minimis Regel: Erhält ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als xxx.xxx€ an öffentlichen Beihilfen (als Summe aller Einzelbeihilfen), so ist dies EU12 von 19


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ellen Geschäftsmodells vermieden werden – nach derzeitigem Stand folgende Wege möglich: 1. Leistung von Beihilfen im Rahmen der Bundesrahmenrichtlinie re10´(im weiteren kurz BLRL-Variante genannt) Zitat BLRL § 3 (1) Die Förderung erfolgt nach dieser Richtlinie a) durch die Bereitstellung von Leerrohren, die für NGA-fähige Breitbandinfrastruktur genutzt werden sollen, mit einem Nutzer- und anbieterneutralen Standard, z.B. „dreioder mehrfach D 50“. Die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) ist in diesen Fällen Bauherr oder allein verfügungsberechtigt über die Nutzung der Leerrohre. b) durch die Bereitstellung von Leerrohren im Sinne von a) mit einem oder mehreren unbeschalteten NGA-fähigen Kabeln c) durch das Angebot der Verlegung von Leerrohren im Sinne von a) und b) durch private Betreiber selbst (nur Erdarbeiten durch öffentliche Hand). (2) Als Begünstigte im Sinne des EU-Beihilfenrechtes gelten die Betreiber von Breitbandnetzen, welche die von der öffentlichen Hand bereitgestellten Leerrohre, Leerrohre mit unbeschaltetem Kabel oder die Möglichkeit der Eigenverlegung nutzen. Begünstigte können auch reine Anbietern von Breitbandinfrastrukturen sein, die nicht selbst das entstehende Netz betreiben. Die Kommune, der kommunale Verbund würde hiernach im Rahmen der nachfolgenden Vergabe also nach Bietern suchen, die den technischen Betrieb für das intendierte NGA-Netz aufbauen und übernehmen und/ (oder mit anderen Kooperationspartnern) die passive Infrastruktur bereitstellen. Den Zuschlag erhielte der Bieter, der den geringsten Beitrag (in Wirtschaftlicher Hinsicht, also unter Einbeziehung möglicher Miet-/Pachtzahlungen für die bereitgestellte Infrastruktur) (an Erdarbeiten und/oder bereitgestellten Leerrohren und/oder mit glasfaserversehenen Leerrohren) fordert. Die Kommune würde hierzu im weiteren Verlauf der Detailplanung ggf. eine Infrastrukturgesellschaft für die bereitgestellte passive Infrastruktur gründen und die für ihren Mitwirkungsanteil notwendigen Arbeiten im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens vergeben und durchführen lassen. In diesem Fall kommt als Finanzierungsoption z.B. das Landesbesicherte Darlehensprogramm der WI-Bank für den NGA-Ausbau in Betracht (NGA-Basisdarlehen). Wichtige Voraussetzung zur Nutzung dieses Programms ist, dass der Kommunale Verbund in Form der Infrastrukturgesellschaft Eigentümer der von ihm bereitgestellten Infrastruktur ist und bleibt und dass es sich bei der Infrastrukturgesellschaft um eine Beihilferechtskonform und bedarf nicht einer gesonderten Prüfung / Genehmigung. Der jeweils gültige Grenzbetrag ist den aktuellen EU-Beihilfeleitlinien zu entnehmen. 10

Die offizielle Fassung der BLRL findet sich unter www.zukunft-breitband.de/go/leerrohre 13 von 19


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Organisationsform mit begrenzter kommunaler Haftung in 100%igem kommunalen Besitz handelt. 2. Der NGA-Ausbau und Betrieb wird von der Kommune/dem kommunalen Verbund als DAWI11-Aufgabe gesehen (Beschluss der kommunalen Gremien erforderlich) und außerhalb der Leerrohrrahmenrichtlinie, unter Einhaltung der Altmarkkriterien mit Leistung von Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen an ein durch transparente Ausschreibung ermitteltes Unternehmen vergeben. (im weiteren Kurz DAWI-Variante genannt) Die sogenannten Altmark-Kriterien sind: (formuliert mit Breitbandbezug) 1. Das begünstigte Unternehmen muss tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (hier des NGA-Netzaufbaus und Betriebes) betraut sein. Diese Verpflichtungen müssen klar definiert sein. 2. Die Parameter, anhand deren der Ausgleich („Wirtschaftlichkeitslücke“ bei Aufbau und Betrieb) berechnet wird, müssen zuvor objektiv und transparent definiert werden. „Zuvor“ hieße u.a. im Rahmen der Verdingungsunterlagen. 3. Der Ausgleich darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (hier NGAVersorgung) unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken. 4. Für den Fall, dass die Wahl des Unternehmens, das mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut werden soll, nicht im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens erfolgt, das die Auswahl desjenigen Bieters ermöglicht, der diese Dienste zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit erbringen kann. In diesem Fall ist die Höhe des erforderlichen Ausgleichs auf der Grundlage einer Analyse der Kosten zu bestimmen, die ein durchschnittliches, gut geführtes, angemessen ausgestattetes Unternehmen zu tragen hat. Da dieses Kriterium z.B. bei Ausgliederung einer zuvor öffentlichen Aufgabe in ein kommunales Unternehmen greift, dürfte es für den NGAAusbau keine Rolle spielen, da hier immer eine transparente Vergabe erfolgen muss. Ein Breitbandausbauprojekt kann sich beihilferechtlich grundsätzlich auf die beihilferechtlichen Regelungen für sogenannte „Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI)12 stützen. Bei Nichterfüllung einzelner Anforderungen ist allerdings wiederum eine Notifizierungserfordernis gegeben. Bislang gibt

11

DAWI = Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

12

Die DAWI Leitlinien werden derzeit von der EU Kommission im Hinblick auf eine verbesserte Anwendbarkeit überarbeitet. Aktualisierungen werden zeitnah in diesen Leitfaden sowie ggf. entsprechende Hinweisblätter eingearbeitet.

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es in Deutschland noch keine praktischen Erfahrungen bei der Anwendung im Rahmen des Breitbandausbaus. 3. Der kommunale Verbund will sich auf der Basis des Private Investor Tests betätigen. Beim Privat Investor Test handelt es sich um eine vergleichende Amortisationsrechnung für die Investition, die zeigt, ob der Einsatz öffentlicher Gelder zu einem Beihilfetatbestand führt oder nicht. Maßstab ist ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber, dessen mittelfristige Renditevorstellungen incl. dessen Amortisationszeitansprüche übernommen werden müssen. Es handelt sich hier um eine insbesondere als ex ante Verfahren sehr aufwändige ökonomische Untersuchung mit hohem Beweislastrisiko. Diese Option dürfte deshalb gerade in ländlichen Regionen kaum realisierbar sein. 4. Individualmodell mit Einzelnotifizierung Sofern das gewählte Geschäftsmodell des kommunalen Verbundes nicht unter den in 1. – 3. Genannten einzuordnen ist bzw. inhaltliche Abweichungen zu den jeweiligen Anforderungen aufweist und auch die De-Minimis Regelung aufgrund des möglichen Beihilfevolumens / Partners nicht anwendbar ist, bleibt noch der Weg der Einzelnotifizierung, um so die beihilferechtliche Zulässigkeit von der EU genehmigen zu lassen. Maßstab für das breite Ermessen, das die Europäische Kommission bei der Prüfung von Beihilfen hat, sind die von ihr veröffentlichen Breitband-Leitlinien.13 Auf Basis einer ausgewerteten Machbarkeitsstudie wird empfohlen, Kontakt mit der WIBank aufzunehmen, welche dann ggfs. weitere Akteure des Landes mit einbeziehen wird. Zu diesem Zeitpunkt sollte geklärt werden, welche Fördermöglichkeiten es für die unterschiedlichen Organisationsformen bzw. Modelle gibt, auf welche beihilferechtlichen Grundlagen sich diese stützen können (siehe nachfolgenden Abschnitt) und wie das weitere Vorgehen im Lichte dieser Vorabprüfung sein sollte, um nicht mangels Kenntnis, bestimmte Fördermöglichkeiten ungewollt auszuschließen. Eine tatsächliche Beantragung entsprechender Fördermöglichkeiten des Landes kann zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht vorgenommen werden aber eine Vorsondierung – auch in wirtschaftlicher Hinsicht – kann durch die WIBank in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen bereits vorgenommen werden.

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"Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" veröffentlicht von der EU Kommission am 17. Sep. 2009 15 von 19


Vorgehensleitfaden für kommunale NGA-Ausbauvorhaben

Ist unter diesen Gesichtspunkten eine Richtungsentscheidung für das mögliche kommunale Engagement getroffen worden, sollten sich die Überlegungen zu der ggf. hierzu passenden Organisation des kommunalen Verbundes anschließen.

4.5

Vergabephase

Die wichtigsten Ergebnisse dieser Phase sind: •

Vorbereitung und Durchführung der Vergabe(n)

Durchführung der Markterkundung

Erstellung eines Geschäftsplanes (z.B. für die kommunale Organisation)

Ggf.: Gründung einer kommunalen Gesellschaft/Organisation für spätere Umsetzung- und Betriebsphase (z.B. Infrastrukturgesellschaft) incl. Anzeige der Gesellschaftsgründung bei der Kommunalaufsicht, sofern erforderlich (u.a. GmbH)

Sicherung der Finanzierung

Auch hier ist nun je nach Wahl des Geschäftsmodells vorzugehen. BRLR-Variante Wird in der Ausschreibung nun ein Unternehmen (auch Unternehmen in öffentlichem Eigentum können sich hier bewerben) gesucht, das z.B. sowohl aktive wie passive Infrastruktur ausbaut und betreibt und das Unternehmen, das den geringsten (Investitions-)Beitrag des kommunalen Verbundes erfordert, soll den Zuschlag erhalten ist folgendes sichergestellt: Für den von dem Bieter nicht abgedeckten Teil des Breitbandausbaus ist die Kommune/der kommunale Verbund entsprechend HGO legitimiert, wirtschaftlich tätig zu werden. Der Nachweis des Bedarfs für diesen ausbau wurde bereits mit der Versorgungs- und Bedarfsanalyse (vgl. Modul 1 der Machbarkeitsstudie, durchgeführt im Rahmen der Initiierungsphase) geführt. (vgl. Verfahrensübersicht – HGO. Möglich ist auch, dass die Kommune, der Kommunale Verbund nur Tiefbauarbeiten im Rahmen der Leerrohrverlegung ausführt. Andererseits gilt auch: Findet sich für das zu versorgende Gebiet kein privater technischer Betreiber, so kann auch diese Leistung kommunal übernommen werden. DAWI-Variante Für den Weg nach DAWI müssen bei der Vergabe konkretisiert werden:

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Vorgehensleitfaden für kommunale NGA-Ausbauvorhaben

Art, Inhalt und Umfang der zu übernehmenden Aufgaben und/oder Dienstleistungen (z.B. Aufbau passive und/oder aktive Infrastruktur, Übernahme der Betreuung des Passiven Netzes, Übernahme des technischen Betriebes,..)

die Ausgleichsleistungen (Parameter, Regelwerk)

Regelwerk für den Fall der Überkompensation

Die entsprechenden Regelungen werden dann Bestandteil des nach Zuschlagserteilung abzuschließen Vertrages (als Grundlage des Betrauungsaktes). Durch die Auswahl des zu betrauenden Unternehmens per Vergabeverfahren ist dem 4. Kriterium genüge getan. Andererseits ist allein bereits nach HGO ein transparentes Vergabeverfahren erforderlich. Zusätzliche Voraussetzung ist allerdings (§ 121 HGO Abs. 1, Satz 2) in beiden Fällen (BRLR-Weg wie DAWI-Weg, dass die Investition die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune / des kommunalen Verbundes nicht übersteigt und der Bedarf (der künftige Bedarf) die Investition rechtfertigt. Auf die Wege privat Investor Test sowie Einzelnotifizierung wird hier aufgrund ihrer Spezialität nicht detaillierter eingegangen. Sie sollten Gegenstand einer intensiven fachlichen Beratung sein. Nach Auswertung der Angebote liegen nun auch die notwendigen Informationen für die nach HGO notwendige Markterkundung vor: Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse kann das mögliche / notwendige kommunale Engagement konkret benannt werden. Die Markterkundung ist gemäß § 121 Abs. 6 HGO erforderlich, sofern sich die Kommune / der kommunale Verbund im NGA-Ausbau engagieren will. Vgl. Verfahrensübersicht- HGO. Hierzu muss die Kommune/der kommunale Verbund den örtlichen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit deren Geschäftsbereich betroffen ist. Danach ist die / sind die Gemeindevertretung(en) auf der Grundlage dieser Markterkundung umfassend über diese Stellungnahmen sowie die Chancen und Risiken sowie über deren zu erwartende Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Der je nach gewähltem Weg (DAWI-Variante oder BRLR-Variante) und lt. Ausschreibungsergebnis erforderlichem kommunalem Engagement steht der Finanzierungsbedarf des kommunalen Verbundes als Größenordnung (sicher noch nicht im Detail) 17 von 19


Vorgehensleitfaden für kommunale NGA-Ausbauvorhaben

fest. Es ist klar, ob eine kommunale Infrastrukturgesellschaft erforderlich ist, oder ob lediglich eine (Projekt-)Kontrollorganisation für Projektdurchführung und späteren Betrieb aufzubauen ist. Soll eine Förderung durch das Darlehensprogramm der WIBank oder eine quotale Landesbürgschaft beantragt werden, so ist spätestens in diesem Stadium ein tatsächlicher marktgängiger Business-Plan zu erstellen, da grundsätzlich nur wirtschaftlich tragfähige Projekte eine solche Förderung in Anspruch nehmen können. Im Wesentlichen ist dieser Business-Plan eine Konkretisierung bzw. Detaillierung der in der Vorplanungsphase bereits vorab untersuchten wirtschaftlichen Aspekte anhand der nun tatsächlich vorhandenen Daten zu wesentlichen wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten des Projektes. Nur auf Basis dieses Businessplanes kann ein erfolgversprechender Antrag für die genannten Varianten der Landesförderung gestellt werden. Zu den genauen Bestandteilen und Inhalten des Businessplanes kann die WIBank – je nach gewünschter Fördervariante – Auskunft geben. Die ggf. erforderliche kommunale Organisation kann nun aufgebaut / gegründet werden. Zu beachten ist hier, dass z.B. bei Gründung einer GmbH, dies der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen ist.

4.6

Detailplanungsphase

Grundsätzlich sollte für den Zeitraum des Aufbaus des NGA-Netzes eine Projektorganisation den Kommunalen Verbund gegenüber dem ausgewählten Unternehmen vertreten und so für transparente Planung, permanentes Umsetzungscontrolling, zügige Problemlösung etc. sorgen. Auf Seiten des Unternehmens sollte es ebenso eine Projektleitung geben. Die Gesamtsteuerung sollte durch einen gemeinsam besetzten Lenkungsausschuss wahrgenommen werden. Dem voraus geht der Vertragsabschluss bzw. der entsprechende Betrauungsakt (DAWI). Abhängig von dem erforderlichen kommunalen Engagement unterscheidet sich die nun zu erstellende Detailplanung nach Inhalt und Umfang. Überträgt der kommunale Verbund den gesamten Netzaufbau an ein Unternehmen, so liegt die primäre Aufgabe des Verbundes im Projektcontrolling. Stellt der kommunale Verbund hingegen die passive Infrastruktur bereit, so ist eine enge Zusammenarbeit (und damit verzahnte Planung) mit dem künftigen Netzbetreiber erforderlich. Für den kommunalen Verbund können weitere Vergaben (Grabungsarbeiten, Detailnetzplanung, Vergabe des Aufbaus des passiven Netzes,..) erforderlich sein. 18 von 19


Vorgehensleitfaden für kommunale NGA-Ausbauvorhaben

Auf keinen Fall zu vernachlässigende Aufgaben dürften neben dem Projektmanagement weiterhin das Akzeptanz- sowie das Risikomanagement sein. Auch das Thema der Endkundenakquise sollte zwischen den den Aufbau bewerkstelligenden Organisationen bereits jetzt geregelt und zügig angegangen werden. Spätestens jetzt sollte ein kommunales Leerrohrmanagement aufgebaut und praktiziert werden.

4.7

Umsetzungsphase

Die Umsetzung erfolgt entsprechend der Vorgehensvariante und der zugehörigen Detailplanung. Wesentlich ist in jedem Fall ein stringentes, Projektmanagement auf beiden Seiten sowie ein konsequentes Projektmonitoring und –controlling. Zu den weiteren Erfolgsfaktoren gehören sicher ein bereits mit der Sondierungsphase beginnendes Akzeptanzmanagement (Werbung für das Vorhaben, Abbau von Barrieren, Integration der verschiedenen Stakeholdergruppen, offensives Marketing) und ein gut organisiertes Problemmanagement.

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Informationen zu kommunalen NGA-Ausbauvorhaben in Hessen

Teil: 02 Vorgehen kommunale NGA-Ausbauvorhaben – tabellarische Übersicht

Vorgehen kommunale NGA-Vorhaben Kurzfassung


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Phase

Vorgehen kommunale NGA-Ausbauvorhaben – tabellarische Übersicht

Wichtige Schritte / Aufgabenpakete

Ergebnisse

Stakeholderanalyse: Partner, Interessierte erkennen, integrieren, einbinden

Stakeholderliste und Einschätzung, Maßnahmen zur Integration, positiven Aktivierung planen

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Rechtl. Grundlagen / Rahmenbedingungen/ Tipps

Sondierungs-Phase

Beratende Einbeziehung von regionalem Breitbandberater, Kreiskoordinatoren, Kommunalaufsicht, kommunale Spitzenverbände Interessen, Vorstellungen ausloten (Hinweise zu einer ersten Bedarfsanalyse sammeln) Erster Kontakt mit dem zuständigen Vertreter der Kommunalaufsicht (Beratung) Überregionale Zusammenarbeit forcieren Erste Projektdefinition erstellen

Projektdefinition (mit folgenden Eckdaten: regionale Abdeckung, Bedarf und Versorgungsziel, zeitliches Ziel, Kostenrahmen)

Konzept für Akzeptanzmanagement erstellen Erste Maßnahmen zum Akzeptanzmanagement umsetzen (Informationsveranstaltungen für Bürger und Unternehmen,…) Muss: Grundsätzlicher Beschluss in den kommunalen Gremien (Gemeindevertretung o.Ä.) zum NGA-Ausbau (Grundlage: Projektdefinition) Erste Form kommunaler Zusammenarbeit fixieren und soweit erforderlich durch Beschlüsse in den kommunalen Gremien absichern

Beschluss ist Rechtsgrundlagen für den Breitbandausbau

Abhängig von Form und Ausgestaltung der Hinweisblatt Organisationsformen gewählten kommunalen Zusammenarbeit ist dieser Beschluss als Grundlage für ggf. erforderliche Aufgabenwahrnehmung durch autorisierten Vertreter des kommunalen Verbundes (z.B. in Form einer Verwaltungsvereinbarung)

Muss: Beschlussfassung zur Durchführung und Finanzierung einer Machbarkeitsstudie Beschluss (ist erster Schritt der Umsetzung) herbeiführen

Stand: Januar 2012

HGO §§ 50, 51 Vgl. Verfahrensdoku nach HGO

In diesem Stadium keine Verträge mit privaten Dritten abschließen, ebenso keine Kooperationsvereinbarungen Hinweisblatt Machbarkeitsstudie / Versorgungs- und Bedarfsanalyse; Beschluss kann auch zusammen mit dem grundsätzlichen Beschluss zum NGA-Ausbau erfolgen

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Initiierungs-Phase

Phase

Vorgehen kommunale NGA-Ausbauvorhaben – tabellarische Übersicht

Projekt Breitband in Hessen

Wichtige Schritte / Aufgabenpakete

Ergebnisse

Projektorganisation definieren und aufbauen (Lenkungsgremium-Auftraggeber, Projektleitung, fachlich Mitwirkende)

Projektorganigramm, Rollenbeschreibung, Geschäftsordnung für Lenkungsausschuss

Vergabe für Machbarkeitsstudie (mit dem ersten Modul Versorgungs- und Bedarfsanalyse) vorbereiten (incl. abgestimmter Leistungsbeschreibung)

Verdingungsunterlagen, Auswahlprotokoll, Vergaberecht, HMWVL gemeinsamer Runderlass Zuschlagsschreiben, Vertrag öffentliches Auftragswesen (hessischer Vergabeerlass); für die Leistungsbeschreibung beachten: Hinweise beihilferechtliche Zulässigkeit; Hinweise Versorgungs- und Bedarfsanalyse; Hinweise Machbarkeitssudie

Ggf: Förderung für Studie/Planung beantragen

Ggf. Förderbescheid

Muss: Durchführung der Versorgungs- und Bedarfsanalyse als Modul 1 der Machbarkeitsstudie

Versorgungs- und Bedarfsanalyse

Auswertung der Versorgungs- und Bedarfsanalyse

Ausgewertete Versorgungs- und Bedarfsanalyse

Festlegung des weiteren Vorgehens: ob, in welchem Umfang sollte der kommunale Verbund möglicherweise aktiv werden

Freigabe Mittel für Folgephase; Beauftragung PL mit Modul 2 Machbarkeitsstudie

Stand: Januar 2012

Rechtl. Grundlagen / Rahmenbedingungen/ Tipps

EFRE-Förderung (vgl. Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung u.a. Teil II Abschnitt 7.5 ff); Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Art 87, Absatz 1, Rd.-Nr. 10 Beihilfeleitlinien der EU-2009/C 235/04 Versorgungsperspektive mit abfragen; Nachweisanforderungen lt. Bundesrahmenregelung Leerrohre beachten, falls in diesem Rahmen später ggf. Finanzierung etc. erfolgen soll. wesentlich für den ggf. später benötigten B edarfsnachweis lt. HGO §121 Abs. 1 Nr. 2 (Bedarf) Vgl. Verfahrensdoku nach HGO

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Phase

Vorgehen kommunale NGA-Ausbauvorhaben – tabellarische Übersicht

Wichtige Schritte / Aufgabenpakete

Ergebnisse

VergabePhase

VorplanungsPhase

Machbarkeitsstudie Modul 2 (Entwicklung Umsetzungsszenarien) durchführen (notwendiger Input für die Markterkundung)

abhängig vom gewählten Vorgehen: Fall: Kommunaler Verbund will selbst oder mit kommunalem Unternehmen wirtschaftlich tätig werden (z.B. Unternehmen für passive Infrastruktur aufbauen): Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung: Inhalt abhängig von dem intendierten Umfang der wirtschaftlichen Betätigung und damit auch vom gewählten Weg: BRLR-Variante, DAWI-Weg

Durchführung Markterkundung Vorbereitung/Aufbau der Organisationsform des kommunalen Verbundes für Aufbau/Finanzierung und Verpachtung der passiven Infrastruktur bzw. für Überwachung des mit Aufbau und Betrieb betrauten Unternehmens

Rechtl. Grundlagen / Rahmenbedingungen/ Tipps Durchführung ist unbedingt nötig für die Entscheidung über den einzuschlagenden Weg, die nachfolgende Ausschreibung / Vergabe,..

Auswertung der Machbarkeitsstudie: Klärung des möglichen Umfangs des kommunalen Ausgewertete Machbarkeitsstudie: Engagements (Umsetzungsvariante / „Geschäftsmodell“), Vorklärung der Finanzierungsoptionen und Möglichkeiten: Ableitung einer Grobplanung für den BRLR-Weg (Weg nach der Bundes Rahmenregelung Leerrohre) (kommunaler Verbund baut (einen Teil) passive Infrastruktur auf bzw. leistet als Beistellleistung die voraussichtlichen Weg Grabungsarbeiten und vergibt den Rest (passive Infrastrukutr), den Aufbau der aktiven Infrastruktur sowie den technischen Betrieb an ein per transparenter Vergabe auszuwählendes Unternehmen. DAWI-Weg mit Ausgleichszahlungen und Aufgabenübertragung sowie Überkompensationsregelung auf ein per offener, transparenter Vergabe auszuwählendes Unternehmen, aktive und passive Infrastruktur aufbaut und betreibt Wirtschaftliche Betätigung des kommunalen Verbundes nach Maßgabe des Privat Investor Tests Individualmodell mit Einzelnotifizierung (z.B. u.a. auch PPP-Modelle) Künftige Organisationsform des kommunalen Verbundes in Abhängigkeit von der eingeschlagenen Umsetzungsvariante konzipieren Sondierungsgespräch mit WI-Bank (ggf. unter Mitwirkung HMWVL, HMdF)

Projekt Breitband in Hessen

Bundesrahmenregelung Leerrohre; DAWI-Leitfaden EU-KOM; Merkblatt Wi-Bank

Klärung Finanzierungsoptionen - ggf. unter Berücksichtigung auch behilferechtlicher und vergaberechtlicher Fragen keine Verlautbarungen über mögliche Wunschpartner

Verdingungsunterlagen, Bekanntmachung; Vergaberecht, Bundesrahmenregelung Leerrohre, Angebotsauswertung, Zuschlagsschreiben; DAWI-Leitfaden EU-KOM; TKG (wegen z.B. ObAnforderungen lt. BNetzA, TKG, liegenheiten des Betreibers,..); HGO 121 Abs. 1 Nr. 3 Bundesrahmenregelung Leerrohre an technischen Betreiber / Bieter berücksichtigen. § 121 Abs. 6 HGO Gesellschaftsgründung (sofern kommunale Beachte auch §§ 1222 ff HGO Infra-strukturgesellschaft erforderlich)

Businessplan für zu gründende Gesellschaft erstellen Anzeige der Gesellschaftgründung (z.B. bei GmbH) bei der Kommunalaufsicht Sicherung der Finanzierung, der staatlichen Beihilfen sowie des Betriebsanlaufes: Grundlage für Darlehensprogramm: Businessplan erstellen

Stand: Januar 2012

§ 127a Abs. 1 HGO ggf. Rückfragen der Kommunalaufsicht, keine formale "Genehmigung" Finanzierungszusagen – sofern erforderlich Darlehensprogramme; Merkblatt WI-Bank zum NGADarlehensprogramm

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UmsetzungsPhase

DetailplanungsPhase

Phase

Wichtige Schritte / Aufgabenpakete

Vorgehen kommunale NGA-Ausbauvorhaben – tabellarische Übersicht

Ergebnisse

Projekt Breitband in Hessen

Rechtl. Grundlagen / Rahmenbedingungen/ Tipps

Im Detail abhängig von der gewählten Umsetzungsvariante und Umfang und Organisation des kommunalen Engagements o Aufbau der Detailplanung zusammen mit dem / den künftigen Partner-Unternehmen Umsetzungsplanung und –organisation, Aufbau des Projektmanagement und controlling, ggf. Aufbau eines Projektausschusses, in dem neben der Projektleitung der jeweils Beteiligten (z.B. kommunales Unternehmen und Betreiber der aktiven Infrastruktur, Vertreter der hinsichtlich Genehmigungen, .. mitwirkenden kommunalen Organisationen wie Bauamt, Ordnungsamt, Tiefbauabteilung..) Ziel ist die zügige o Netzplanung Klärung offener Punkte und Problem bei o Detailaufgabenplanung (technischer Auf-/Ausbau, Genehmigungen, Duldungen, der Umsetzung des Vorhabens Organisatorisches, GEE-Einholung, Anschlussvermarktung, Akzeptanzmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Problemmanagement, ..) o Terminplanung o Kostenplanung o Finanzplanung Diese Varianten werden nach Bedarf weiter konkretisiert. • Tätigwerden nach dem Privat Investor Test • Tätigwerden im Rahmen eines PPP-Modells (ggf. auch hier Einzelnotifizierung nötig) • Individualmodell mit Einzelnotifizierung Dieser Abschnitt wird noch weiter konkretisiert werden. Umsetzung Kundenakquise (Endkunden, ..) Aufbau der Betriebsorganisation incl. Abrechnungsprozesse Schrittweise Inbetriebnahme

Stand: Januar 2012

Sichergestellte NGA-Versorgung Sukzessives Wachstum der Penetrationsrate Sicherer Betrieb Reibungslose Abrechnungsprozesse; Transparentes controlling

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Informationen zu kommunalen NGA Ausbauvorhaben in Hessen Teil: 03 Verfahrensübersicht Breitbandausbau in Hessen - Grundkonzeption und juristische Voraussetzungen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) -

Ansprechpartner: Dr. Gerhard Gordon Haouache GerhardGordon.Haouache@hmwvl.hessen.de Tel. 0611 – 815 2332

Vorgehen kommunale NGA-Vorhaben Kurzfassung


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Projekt Breitband in Hessen

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

9RUEHUHLWXQJ XQG LQKDOWOLFKH )HVWOHJXQJ HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH $XI %DVLV GHU ELVKHULJHQ ,QIRUPDWLRQHQ VLQG YRQ GHQ 3URMHNWYHUDQWZRUWOLFKHQ JHQDX VSH]LIL]LHUWH )UDJHVWHOOXQJHQ I U GLH ,QKDOWH HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH YRU]XEHUHLWHQ 9RQ %HGHXWXQJ LVW X D RE XQG LQZLHZHLW GLH JHZ QVFKWHQ $QIRUGHUXQJHQ VLFK WHFKQLVFK 'XUFKI KUEDUNHLWVDQDO\VH XQG ZLUWVFKDIWOLFK :LUWVFKDIWOLFKNHLWVDQDO\VH :LUWVFKDIWOLFKNHLWVUHFKQXQJ :LUWVFKDIWOLFKNHLWVSU IXQJ UHDOLVLHUHQ ODVVHQ 9HU VFKLHGHQH /|VXQJVDQVlW]H VROOHQ DQDO\VLHUW 5LVLNHQ LGHQWLIL]LHUW XQG (UIROJVDXVVLFKWHQ DEJHVFKlW]W ZHUGHQ hEHUSU IW ZHUGHQ PXVV LQVEHVRQGHUH RE PLW GHP MHZHLOV EHWUDFKWHWHQ /|VXQJVDQVDW] GLH DQJHVWUHEWHQ 3URMHNWHUJHEQLVVH XQWHU GHQ HQWVSUHFKHQG YRUJHJHEHQHQ 5DKPHQEHGLQJXQJHQ XPVHW]EDU VLQG 5LVLNHQ XQG )HKOLQYHVWLWLRQHQ VROOHQ YHUKLQGHUW VRZLH RSWLPDOH /|VXQJVZHJH GDUJHVWHOOW ZHUGHQ 1DFK $QDO\VH XQG %HZHUWXQJ GHU EHWUDFKWHWHQ /|VXQJVZHJH LVW HLQH (PSIHKOXQJ I U HLQH RGHU PHKUHUH (QWVFKHLGXQJVDOWHUQDWLYHQ PLW GRNXPHQWLHUWHQ &KDQFHQ XQG 5LVLNHQ LQ GHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH DE]XJHEHQ 1XU ZHQQ GHUHQ ,QKDOWH EH] JOLFK DOOHU DXI GDV JHSODQWH 3URMHNW QRWZHQGLJHQ 9RUDXVVHW]XQJHQ YROOXPIlQJOLFK JHSU IW XQG EHZHUWHW ZHUGHQ VLQG GLH KLHUDXV HUODQJWHQ (UJHEQLVVH I U GLH :HLWHUI KUXQJ GHV 3URMHNWV XPVHW]EDU +LQZHLV ,P )DOOH HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH NDQQ HV JHERWHQ VHLQ HLQH YHUWUDJ OLFKH %HUDWXQJVKDIWXQJ KLQVLFKWOLFK GHV (UVWHOOHUV GHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH IHVW]XOHJHQ $XFK DXV GLHVHP *UXQG P VVHQ GLH )UDJHQ XQG ]X NOlUHQGHQ ,QKDOWH I U GHQ (UVWHOOHU HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH VR JHQDX ZLH P|JOLFK YRQ GHQ 3URMHNWYHUDQWZRUWOLFKHQ YRUEHUHLWHW ZHUGHQ 6FKlW]XQJ GHU *HVDPW .RVWHQ GHV 3URMHNWV 6LQG GLH REHQ DXIJHI KUWHQ 3XQNWH YRUOlXILJ EHVWLPPW VROOWHQ EHUHLWV KLHU ]XPLQGHVW JURE EHUVFKOlJLJ GLH .RVWHQ I U GDV JHSODQWH *HVDPWSURMHNW RGHU ]XPLQGHVW 7HLOH KLHUYRQ DXI %DVLV GHU ,QIRUPDWLRQHQ GHU SRWHQWLHOO %HWHLOLJWHQ ZLH ] % GHU 7HOH NRPPXQLNDWLRQV 8QWHUQHKPHQ V R DEJHVFKlW]W XQG PLWWHOV $EZlJXQJ HLQHU .RVWHQ 1XW]HQ 5HODWLRQ DEJHELOGHW ZHUGHQ • :HOFKH *HVDPWNRVWHQ VLQG GXUFK GDV JHSODQWH 3URMHNW ]X HUZDUWHQ" • :LH KRFK ZlUHQ GLH .RVWHQ HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH" • :HOFKH 9RUWHLOH VLQG GXUFK GDV JHSODQWH 3URMHNW ]X HUZDUWHQ" • :HOFKH 1DFKWHLOH VLQG GXUFK GDV JHSODQWH 3URMHNW ]X HUZDUWHQ" • hEHUZLHJHQ GLH 9RU RGHU 1DFKWHLOH YRUOlXILJH .RVWHQ 1XW]HQ 5HODWLRQ X l " 'D GLH GLHVEH] JOLFKH 7HUPLQRORJLH QLFKW HLQKHLWOLFK LVW ZLUG YRUOLHJHQG DQVWHOOH GHV %HJULIIV GHU Å'XUFKI KUEDUNHLWV

XQG :LUWVFKDIWOLFKNHLWVDQDO\VH´ GHU LP =XVDPPHQKDQJ PLW %UHLWEDQGDXVEDX ZHLWJHKHQG JHEUDXFKWH %HJULII GHU Å0DFKEDUNHLWVVWXGLH´ EHQXW]W (V ZLUG MHGRFK DXVGU FNOLFK GDUDXI KLQJHZLHVHQ GDVV GLH ]X HUVWHOOHQGH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH DXFK HLQH .RVWHQ 1XW]HQ $QDO\VH EHL GHU (UVWHOOXQJ GHV MHZHLOLJHQ %XVLQHVV &DVH EHLQKDOWHQ PXVV VR ZLH EHL 'XUFKI KUEDUNHLWV XQG :LUWVFKDIWOLFKNHLWVDQDO\VHQ EOLFK *UXQGVlW]OLFK LVW MHGH JHERWHQH 0D QDKPH ]XP %UHLWEDQGDXVEDX LQGLYLGXHOO ]X SU IHQ GD LQ GHU 5HJHO MHGH *HPHLQGH DQGHUH %UHLWEDQGDXVEDX 9RUDXVVHW]XQJHQ KDW XQG VRPLW QLFKW DOOH LQGLYLGXHOOHQ 0|JOLFKNHLWHQ LQ GLHVHU 9HUIDKUHQV EHUVLFKW HUIDVVW ZHUGHQ N|QQHQ +LQZHLVH ZHOFKH ,QKDOWH HLQH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH EHLQKDOWHQ VROOWH V 3URMHNW %UHLWEDQG LQ +HVVHQ Å+LQZHLVH I U GLH ,QKDOWH YRQ 0DFKEDUNHLWVVWXGLHQ LP 5DKPHQ YRQ NRPPXQDOHQ 1*$ 9RUKDEHQ´


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

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|JOLFKNHLWHQ ]X HUZDUWHQ VLQG VROOWH GLH )RUWI KUXQJ GHV 3URMHNWV EHUSU IW XQG JHJHEHQHQIDOOV HLQJHVWHOOW ZHUGHQ

,,

6FKDIIHQ GHU 5HFKWVJUXQGODJHQ ]XP %UHLWEDQGDXVEDX

6LQG GLH 9RUEHUHLWXQJHQ I U GDV ]X SODQHQGH 3URMHNW DEJHVFKORVVHQ XQG GHU LQWHUQH (QWVFKOXVV GHU 3URMHNWYHUDQWZRUWOLFKHQ JHIDVVW HV IRUW]XI KUHQ EHGDUI HV GHU UHFKW OLFKHQ /HJLWLPDWLRQ I U GHQ %UHLWEDQGDXVEDX 'D]X PXVV GLH *HPHLQGHYHUWUHWXQJ EHU GLH ELVKHULJHQ (UJHEQLVVH LQIRUPLHUW XQG HQWVSUHFKHQGH %HVFKO VVH YRUEHUHLWHW ZHUGHQ %HVFKOXVV ]XP %UHLWEDQGDXVEDX +*2 (LQH 5HFKWVJUXQGODJH ² LP 6LQQH HLQHV ÅGHPRNUDWLVFKHQ :LOOHQVELOGXQJVSUR]HVVHV´ ² I U GDV JHSODQWH 3URMHNW LVW ] % PLWWHOV *HPHLQGHYHUWUHWXQJVEHVFKOXVV P|JOLFK • %HLVSLHO Å'LH *HPHLQGH ; EHDEVLFKWLJW GDI U 6RUJH ]X WUDJHQ LKUHQ % UJHUQ ELV LQ GHP *HELHW ; KRFKOHLVWXQJVIlKLJH %UHLWEDQG LQIUDVWUXNWXU ]XU 9HUI JXQJ ]X VWHOOHQ ´ +LQZHLV %UHLWEDQGDXVEDX LVW LQ +HVVHQ NHLQH 'DVHLQVYRUVRUJH %HDFKWH 1XU LQ GHP SHU JHPHLQGOLFKHQ %HVFKOXVV IHVWJHOHJWHQ *HELHW LVW GHU $XI EDX HLQHU %UHLWEDQG +RFKJHVFKZLQGLJNHLWVYHUVRUJXQJ DOV NRPPXQDOH $XIJDEH XPVHW]EDU 'DV /DQG +HVVHQ HPSILHKOW LQ VHLQHU 1*$ 6WUDWHJLH GHQ 1*$ $XVEDX LQ JU| HUHQ UHJLRQDOHQ =XVDPPHQVFKO VVHQ :ROOHQ VLFK GDKHU PHKUHUH *HPHLQGHQ VFKRQ DQ GLHVHU 6WHOOH ]XVDPPHQVFKOLH HQ VROOWH EHUHLWV KLHU HLQH Å$EVLFKWVHUNOlUXQJ´ ]X GLHVHP JHPHLQVDPHQ 3URMHNW JHIDVVW ZHUGHQ ) U GHQ )DOO UHJLRQDOHU =XVDPPHQVFKO VVH P VVHQ GLH HQWVSUHFKHQGHQ %HVFKO VVH HUZHLWHUW ZHUGHQ


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

%HLVSLHO Å'LH *HPHLQGH ; EHDEVLFKWLJW JHPHLQVDP PLW GHQ *HPHLQ GHQ < XQG = GDI U 6RUJH ]X WUDJHQ LKUHQ % UJHUQ ELV LQ GHQ *H ELHWHQ GHU *HPHLQGHQ ; < XQG = KRFKOHLVWXQJVIlKLJH %UHLWEDQG LQIUDVWUXNWXU ]XU 9HUI JXQJ ]X VWHOOHQ ´

%HDFKWH

*OHLFK ODXWHQGH %HVFKO VVH P VVHQ GLH *HPHLQGHQ < XQG = IDVVHQ 'DPLW EHVWHKHQ NRPPXQDO UHFKWOLFKH *UXQGODJHQ I U GHQ %UHLWEDQGDXVEDX %HVFKOXVV ]XU %HDXIWUDJXQJ HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH +*2 $XI %DVLV GHU (QWVFKHLGXQJ GHQ JHSODQWHQ %UHLWEDQGDXVEDX ZHLWHU ]X EHWUHLEHQ P VVHQ GLH ELVKHU HUODQJWHQ (UJHEQLVVH V , ELV , TXDOLWDWLY XQG TXDQWLWDWLY YHU WLHIW XQG HUJlQ]W ZHUGHQ +LHU]X EHGDUI HV HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH XQG VRPLW HLQHV ZHLWHUHQ %HVFKOXVVHV GHU *HPHLQGHYHUWUHWXQJ GD HLQH TXDOLIL]LHUWH 0DFKEDUNHLWV VWXGLH HUKHEOLFKH .RVWHQ YHUXUVDFKHQ XQG KDXVKDOWVVSH]LILVFK YRQ %HGHXWXQJ VHLQ NDQQ • %HLVSLHO Å'LH *HPHLQGH ; EHVFKOLH W HLQH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH JJIV PHKUHUH 0DFKEDUNHLWVVWXGLHQ VLHKH XQWHQ ,,, DXV]XVFKUHLEHQ ZHOFKH YROOXPIlQJOLFK DOOH )UDJHVWHOOXQJHQ ]X HLQHP JHSODQWHQ $XVEDX GHU %UHLWEDQGLQIUDVWUXNWXU LP *HELHW ; EHDQWZRUWHW ´ +LQZHLV ,Q GHU 3UD[LV PDJ HV VLQQYROO VHLQ EHLGH %HVFKO VVH 5HFKWVJUXQGODJH %UHLW EDQGDXVEDX > %HVFKOXVV@ XQG 5HFKWVJUXQGODJH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH > %HVFKOXVV@ LQ HLQHP %HVFKOXVV ]XVDPPHQ]XIDVVHQ VRIHUQ QLFKW ]X HUZDU WHQ LVW GDVV GHU HUVWH %HVFKOXVV DEJHOHKQW ZLUG • %HLVSLHO Å'LH *HPHLQGH ; EHDEVLFKWLJW GDI U 6RUJH ]X WUDJHQ LKUHQ % UJHUQ ELV LQ GHP *HELHW ; KRFKOHLVWXQJVIlKLJH %UHLWEDQG LQIUDVWUXNWXU ]XU 9HUI JXQJ ]X VWHOOHQ 6LH EHVFKOLH W DXV GLHVHP *UXQG HLQH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH JJIV PHKUHUH 0DFKEDUNHLWVVWXGLHQ VLHKH XQWHQ ,,, DXV]XVFKUHLEHQ ZHOFKH YROOXPIlQJOLFK DOOH )UDJHVWHOOXQJHQ ]X HLQHP JHSODQWHQ $XVEDX GHU %UHLWEDQGLQIUDVWUXNWXU LP *HELHW ; EH DQWZRUWHW ´ +LQZHLV 8QWHU EHVWLPPWHQ 9RUDXVVHW]XQJHQ N|QQHQ VLFK PHKUHUH *HPHLQGHQ GDKLQJHKHQG YHUHLQEDUHQ HLQH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH ZHJHQ GHU hEHU|UW OLFKNHLW JHPHLQVDP GXUFK HLQH *HPHLQGH LQ $XIWUDJ ]X JHEHQ 0LWWHOV YRUJHQDQQWHU %HVFKO VVH ZLUG GLH ÅNRPPXQDOH $XIJDEH´ %UHLWEDQGDXVEDX HUVWPDOV UHFKWOLFK IHVWJHOHJW *JIV NRPPW GDQQ G L 9 P $EV $EV 1U +*2 KLQVLFKWOLFK GHV ]X HUJlQ]HQGHQ +DXVKDOWV LQQHUKDOE HLQHV +DXVKDOWVMDKUHV ]XP 7UDJHQ PLW GHU )ROJH GDVV EHUHLWV VFKRQ DQ GLHVHU 6WHOOH GLH ]XVWlQGLJH .RPPXQDODXIVLFKW HLQ]XELQGHQ ZlUH


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

,,,

9HUJDEH HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH

$XI %DVLV GHV %HVFKOXVVHV ]XU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH VLQG HLQH RGHU JJIV ]ZHL 9HUJDEHQ GXUFK]XI KUHQ 'LHV LVW DEKlQJLJ GDYRQ RE GLH 9HUVRUJXQJVVLWXDWLRQ XQG GHU (QGNXQGHQ %HGDUI JHZlKUOHLVWHW HUVFKHLQHQ RGHU QLFKW 'DKHU EHVWHKHQ ]ZHL 0|JOLFKNHLWHQ HLQH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH ]X YHUJHEHQ 9HUVRUJXQJVVLWXDWLRQ XQG (QGNXQGHQ %HGDUI JHZlKUOHLVWHW :HQQ GLH 9HUVRUJXQJVVLWXDWLRQ XQG GHU (QGNXQGHQ %HGDUI EHUHLWV DOV JHZlKUOHLVWHW HUVFKHLQHQ GDQQ • HLQH 9HUJDEH HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH ]XU JH QDXHQ )HVWVWHOOXQJ GHU 9HUVRUJXQJVVLWXDWLRQ GHV (QGNXQGHQ %HGDUIV VRZLH DOOHU EULJHQ 9RUDXV VHW]XQJHQ GLH LQ HLQHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH HQWKDO WHQ VHLQ P VVHQ

RGHU 9HUVRUJXQJVVLWXDWLRQ XQG (QGNXQGHQ %HGDUI QLFKW JHZlKUOHLVWHW :HQQ GLH 9HUVRUJXQJVVLWXDWLRQ XQG HLQ (QGNXQGHQ %HGDUI QLFKW DOV JHZlKUOHLVWHW HUVFKHLQHQ GDQQ ]XQlFKVW • 9HUJDEH Å0RGXO ´ (LQH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH PLW GHP =LHO GHU )HVW VWHOOXQJ GHU 9HUVRUJXQJVVLWXDWLRQ XQG GHV YRUDXV VLFKWOLFKHQ (QGNXQGHQ %HGDUIV 1XU ZHQQ GDV (UJHEQLV GLHVHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH LVW GDVV GLH 9HUVRUJXQJVVLWXDWLRQ XQG HLQ (QGNXQGHQ %HGDUI QXQPHKU DOV JHZlKUOHLVWHW DQ]XVHKHQ VLQG GDQQ • 9HUJDEH Å0RGXO ´ (LQH ]ZHLWH 0DFKEDUNHLWVVWXGLH PLW GHP =LHO DOOH EULJHQ 9RUDXVVHW]XQJHQ I U GDV NRQNUHWH 3URMHNW ]X NOlUHQ +LQZHLV $QGHUQIDOOV HQWVW QGHQ ² JHUDGH XQWHU GHP *HVLFKWVSXQNW DQJHVSDQQ WHU +DXVKDOWVODJHQ ² YHUPHLGEDUH .RVWHQ

/LHJW HLQH XQJHQ JHQGH 9HUVRUJXQJVODJH RGHU HLQ (QGNXQGHQEHGDUI QLFKW YRU IHKOW HV LQ GHU 5HJHO DQ GHU 1RWZHQGLJNHLW GDV 3URMHNW GXUFK]XI KUHQ


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,9 :LUWVFKDIWOLFKH %HWlWLJXQJ YRQ *HPHLQGHQ $EV +*2 ,VW GDV (UJHEQLV GHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH EHNDQQW XQG DXVJHZHUWHW ZRUGHQ PXVV GLH *HPHLQGH ZHQQ VLH GLH SRWHQWLHOOH (UIRUGHUOLFKNHLW VLHKW VLFK ZLUWVFKDIWOLFK ]X EH WlWLJHQ LP 5DKPHQ GHV $EV +*2 ZHLWHU YHUIDKUHQ (LQH *HPHLQGH GDUI VLFK ZLUWVFKDIWOLFK EHWlWLJHQ ZHQQ GHU |IIHQWOLFKH =ZHFN GLH %HWlWLJXQJ UHFKWIHUWLJW ¾ G K GLH %HWlWLJXQJ HLQH GHP *HPHLQZRKO GLHQHQGH 9HUVRUJXQJ GHU (LQ ZRKQHU ]XP =LHO KDW ZDV EHL HLQHP %UHLWEDQGDXVEDX YRUOLHJHQ NDQQ HQW VSUHFKHQG GHU VSH]LIL]LHUWHQ 9HUVRUJXQJV XQG %HGDUIVDQDO\VH LQ GHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH ZHOFKH GLH %HJU QGXQJ KLHUI U OLHIHUW GLH %HWlWLJXQJ QDFK $UW XQG 8PIDQJ LQ HLQHP DQJHPHVVHQHQ 9HUKlOWQLV ]XU /HLVWXQJVIlKLJNHLW GHU *HPHLQGH XQG ]XP YRUDXVVLFKWOLFKHQ %HGDUI V DXFK KLHU]X GLH %HJU QGXQJ LQ GHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH VWHKW ¾ G K GLH %HWlWLJXQJ GHU %UHLWEDQGDXVEDX GLH ILQDQ]LHOOHQ 0|JOLFKNHLWHQ GHU *HPHLQGH QLFKW EHUVWHLJW XQG GLH 1RWZHQGLJNHLW IOlFKHQGHFNHQGHU 9HUVRUJXQJ GHU EHWURIIHQHQ OlQGOLFKHQ *HELHWH +HVVHQV PLW VFKQHOOHP %UHLWEDQG]XJDQJ QDFKJHZLHVHQ ZLUG GHU =ZHFN QLFKW HEHQVR JXW XQG ZLUWVFKDIWOLFK GXUFK HLQHQ SULYDWHQ 'ULWWHQ HUI OOW ZLUG RGHU HUI OOW ZHUGHQ NDQQ ¾ G K 3ULYDWXQWHUQHKPHQ ELVODQJ LP +LQEOLFN DXI GHQ MHW]W YRQ GHU *H PHLQGH JHSODQWHQ %UHLWEDQGDXVEDX QLFKW LQ (UVFKHLQXQJ JHWUHWHQ VLQG XQG DXFK LQ DEVHKEDUHU =XNXQIW QLFKW EHDEVLFKWLJHQ HV ]X WXQ o -HW]W LVW YRQ 6HLWHQ GHU *HPHLQGH Q GDV 3URMHNW ÅDXV]XVFKUHLEHQ´ G K HUVW DQ GLHVHU 6WHOOH NRPPW HLQH RUGQXQJVJHPl H 9HUJDEH GHU *H PHLQGH Q HQWVSUHFKHQG GHQ JHVHW]OLFKHQ %HVWLPPXQJHQ ]XP 7UDJHQ 'LH 9HUJDEH PXVV IDNWLVFK DOOH .RPSRQHQWHQ GHU 0DFKEDUNHLWVVWXGLH XQG JJIV ZHLWHUH ,QKDOWH PLW GHP =LHO HQWKDOWHQ SRWHQWLHOOHQ $QELHWHUQ GLH 2SWLRQ ]X HU|IIQHQ DOOH YRQ GHU *HPHLQGH ]XP %UHLW EDQGDXVEDX JHIRUGHUWHQ .RQGLWLRQHQ ]X SU IHQ XQG KLHU]X HLQ YHUELQG OLFKHV $QJHERW ]X XQWHUEUHLWHQ +LQZHLV $Q GLHVHU 6WHOOH EHVWHKW I U GLH *HPHLQGH GLH 0|JOLFKNHLW VLFK VWUDWHJLVFK ]X SRVLWLRQLHUHQ GDV KHL W LKUH 9HUJDEH Q VR ]X JHVWDOWHQ GDVV LP )DOOH GHU Å(UODXEQLV´ GHU ZLUWVFKDIWOLFKHQ %HWlWLJXQJ EHLVSLHOVZHLVH P|JOLFKVW YLHOH 2SWLRQHQ I U VWDDWOLFKH )|UGHUSURJUDPPH XQG HQWVSUHFKHQGH *H VFKlIWV XQG )LQDQ]LHUXQJVPRGHOOH HU|IIQHW VLQG 9RUDXVVHW]XQJ I U ZLUWVFKDIWOLFKHV %HWlWLJHQ LVW GDV 9RUOLHJHQ HLQHV 0DUNWEH]XJHV :HVHQVPHUNPDO HLQHU ZLUWVFKDIWOLFKHQ %HWlWLJXQJ LVW GDVV VLH GDUDXI DXVJHULFKWHW ZLUG * WHU XQG 'LHQVWOHLVWXQJHQ DXI HLQHP 0DUNW LP :HWWEHZHUE PLW DQGHUHQ 8QWHUQHKPHQ DQ]XELHWHQ 6RPLW OLHJW HLQH ZLUWVFKDIWOLFKH %HWlWLJXQJ HLQHU *HPHLQGH YRU ZHQQ VLH ZLH HLQ 3ULYDWXQWHUQHKPHU PLW GHU $EVLFKW GHU *HZLQQHU]LHOXQJ KDQGHOW YJO )ULW] : 6FKPLGW +DQV 2WWR .QHLS +HVVLVFKH *HPHLQGHRUGQXQJ .RPPHQWDU $XIO 5GQU


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%HLVSLHOH

'DV 3URMHNW ZLUG DXVJHVFKULHEHQ DOV

D 0RGXODUH 9HUJDEH 9HUJDEHQ Å0RGXO ´

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9HUJDEHQ Å0RGXO ´

9HUJDEHQ Å0RGXO ´

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(LQH 9HUJDEH ² (UGDUEHLWHQ SDVVLYH XQG DNWLYH ,QIUDVWUXNWXU 'LHQVWHDQELHWHU ² +LQZHLV 1XU ZHQQ GLH *HPHLQGH QDFK GHP GHQ 9HUJDEHYHUIDKUHQ IHVWVWHOOW GDVV VLH LPVWDQGH LVW GDV JHSODQWH 3URMHNW RGHU 7HLOH KLHUYRQ V KLHU]X %HLVSLHOH ]XU PRGXODUHQ 9HUJDEH ZLUWVFKDIWOLFKHU XQG EHVVHU DOV DQGHUH SULYDWH $QELHWHU GXUFK]XI KUHQ GDUI VLH QXQPHKU ² JHPl $UW XQG 8PIDQJ GHU 9HUJDEH Q ² ZLUWVFKDIWOLFK WlWLJ ZHUGHQ VRJHQDQQWH Å6XEVLGLDULWlW´

9

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9RUJHKHQ

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0DUNWHUNXQGXQJ


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'DQDFK LVW • • •

GLH *HPHLQGHYHUWUHWXQJ DXI GHU *UXQGODJH GLHVHU 0DUNWHUNXQGXQJ XPIDVVHQG EHU GLHVH 6WHOOXQJQDKPHQ VRZLH GLH &KDQFHQ XQG 5LVLNHQ VRZLH EHU GHUHQ ]X HUZDUWHQGH $XVZLUNXQJHQ DXI GDV +DQGZHUN XQG GLH PLWWHOVWlQGLVFKH :LUWVFKDIW

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Hessisches Ministerium f端r Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Informationen zu kommunalen NGA-Ausbauvorhaben in Hessen Teil: 04 Hinweise zu den Formen interkommunaler Kooperation im Zusammenhang mit kommunalen NGA-Vorhaben

1 Stand Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Hinweise zu den Formen interkommunaler Kooperation im Zusammenhang mit kommunalen NGA-Vorhaben Quelle: Gemeinschaftsinitiative Stadtumbau in Hessen: Interkommunale Kooperation Hrsg. HMWVL, www.stadtumbau-hessen.de

Gesetzlicher Rahmen der interkommunalen Kooperation: • Hessische Gemeindeordnung (HGO) • Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) definieren Grundlagen für eine interkommunale Zusammenarbeit.

Dies ist keine erschöpfende Darstellung von möglichen Organisationsformen Der Fokus liegt hier auf der Darstellung der formellen Formen der Kooperation. Informelle Formen (wie z.B. Arbeitskreis ) sind ggf. in der Sondierungsphase und Vorplanungsphase des NGA-Vorhabens die geeignete Form. Für den NGA-Ausbau nicht relevant sind Kooperationsformen mit Pflichtanschluss (Pflichtverband).

Unterscheidung der Kooperationsformen Formelle Formen der Kooperation gliedern sich in • Formen des öffentlichen Rechts • Formen des privaten Rechts. Parameter für die Wahl der Organisations- und Rechtsform: Kooperationsgegenstand: hier z.B. Projekt- und Finanzierungsverbund, Infrastrukturgesellschaft, Kontrollorganisation für Auftragserfüllung durch Privatwirtschaftliches Unternehmen • Zusammensetzung der Partner • Finanz- und Verwaltungskraft • Aufgabenumfang • Größenordnung des Vorhabens (und der eigenen Beteiligung) • Angestrebte Zielsetzung (konkrete Aufgabe / Zweck) • Perspektiven hinsichtlich Erweiterung des Kreises der Verbundpartner

Auswahlaspekte im Hinblick auf kommunale NGA-Vorhaben: • • • • •

In welcher Phase des Vorgehens befindet sich das Vorhaben? Welche Aufgaben sollen von dem kommunalen Verbund beim NGA-aufbau / Betrieb übernommen werden? Welches Finanzielle Engagement ist damit verbunden Welche Vorgehensvariante soll Bevorzugt werden? Sollen Teile durch die späteren Endkunden eingebracht, finanziert werden?

2 Stand Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Kooperations- / Organisationsformen des öf-

Kurzbeschreibung, gesetzl. Grundlage Kommunale Arbeitsgemeinschaft KGG §§ 3 und 4

Grundlage

Mitglieder

Wirkung nach außen Organe

Zuständigkeit

Gemeinschaftlich festgelegte Aufgaben

Gemeinde, Gemeindeverbände, andere Körperschaften, natürliche und juristische Personen des Privatrechts

Zuständigkeiten der Mitglieder bleiben unverändert

Zweckverband KGG §§ 5-23 (für NGA hier Freiverband wegen Freiwilligkeit)

Übertragung/Zuweisung von Aufgabendurch kommunalen Rechtsträger im Rahmen einer Verbandssatzung (Genehmigung durch Aufsichtsbehörde nötig)

Gemeinden, Gemeindeverbände Beteiligung anderer Körperschaften, natürlicher und juristischer Personen des Privatrechts ist möglich sofern Aufgabenerfüllung dadurch gefördert wird

Keine Rechtspersönlichkeit Bestimmung eines Ag Vorsitzenden, Vereinbarung einer Geschäftsordnung möglich Eigene Rechtspersönlichkeit; Organe: Verbandsvorsitzender Verbandsversammlung (aus Vertretern der Verbandsmitglieder)

Planungsverband §205 BAUGB Öffentlich rechtliche Vereinbarung §§ 24-29 KGG

Schriftlicher öffentlichrechtlicher Vertrag über die Aufgabenübertragung (Genehmigung durch Aufsichtsbehörde nötig)

Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände

Ein Beteiligter übernimmt qua Aufgabendelegation Verwaltungshandlungen für die übrigen Beteiligten in fremder Zuständigkeit in fremdem Namen; keine neue Rechtspersönlichkeit

Verwaltung der übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung

Gemeinsame Bauleitplanung zum Ausgleich der verschiedenen Belange Vereinbarung, dass ein Beteiligter die Aufgaben für die übrigen Beteiligten wahrnimmt

Risiken

Chancen Für Sondierungsphase geeignet

Hohe organisatorische Anforderungen, klare Aufgabendefinition nötig

Hohes Maß an Verbindlichkeit, stringente Kontrolle durch Verbandsversammlung

??

Geeignet z.B. für Vorplanung bis incl. Vergabe und bei Nutzung DAWI-Variante als Kontrollfunktion für Privaten B etreiber

3 Stand Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kurzbeschreibung, gesetzl. Grundlage Anstalt des öffentlichen Rechts

Grundlage

Mitglieder

Wirkung nach außen Organe

Rechtsform zwischen kommunalem eigenbetrieb und Eigengesellschaft

Kommunen

Juristische Person des öffentlichen Rechts Organe: Vorstand – handelt in eigener Verantwortung, Bestellung und Überwachung durch den Verwaltungsrat (vergleichbar GmbH); jedoch Einbindung in das öffentliche Recht Keine eigene Rechtsperson

Eigenbetrieb

Eigengesellschaft

Kooperations- / Or-

GmbH

Projekt Breitband in Hessen

Nur Einzelkommune (eine Gebietskörperschaft), da Sonderhaushalt Wie Eigenbetrieb doch als ausgegründete Gesellschaft Kapitalgesellschaft auf Basis eines Gesellschaftervertrages, Eintragung ins HR, Stammkapitalpflicht

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse mit eigener Rechtsperson, natürliche oder juristische Personen des Privatrechts

Eigene Rechtspersönlichkeit Organe Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung Haftungsbegrenzung für die Gesellschafter

Zuständigkeit

Risiken

Chancen Bessere Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten bei gleichzeitiger Parallelität zu den Vorteilen einer privatrechtlichen Gesellschaft

Keine Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben möglich, für nichthoheitliche kommunale Aufgaben, in wirtschaftlicher, gewinnorientierter Art und Weise

Geeignet für kommunale Infrastrukturgesellschaft (LRRBVariante) PPP-Gesellschaft z.B. nach DAWI Variante Rückgriff auf bestehende GmbH möglich Als Gesellschafterrolle nur stille 4

Stand Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kurzbeschreibung, gesetzl. Grundlage

Grundlage

Projekt Breitband in Hessen

Mitglieder

Eingetragener Verein (e.V.)

Wirkung nach außen Organe

Zuständigkeit

Eigenständige juristische Person

Risiken

Keine Haftungsbeschränkung, daher für NGAAusbauInfrastrukturgesellschaft weniger geeignet

Aktiengesellschaft (kleine AG) AGG

Gesellschaftervertrag mit notarieller Beeurkundung, Mindestkapital 50 T€

Natürliche und/oder juristische Personen

Eigene juristische Person

Lt. Geschäftszweck

Eingetragene GenossenschafteG GenG BGB §§ 24-79

Satzung Haftung ist begrenzt und Nachschusspflicht kann hier ganz oder teilweise ausgeschlossen werden Keine notarielle Beurkundung

Natürliche und/oder juristische Personen

Eigene juristische Person: förderwirtschaftlicher sonderverein Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung Steuerlich gilt KGSt

Lt. Satzung

Uneingeschränkte Nachschusspflicht muss in der Satzung begrenzt werden. Stimmenver-

Chancen oder ordentlicher Gesellschafter möglich. Leichter Ein- und Austritt

Aufnahme weiterer Gesellschafter ist möglich Verschiedene Gattungen von Aktien können ausgegeben werden (Differenzierung nach Beteiligungsrollen) Ggf. für die Mitbeteiligung von Bürgern (da Mitglieder offen) nutzbare Konstruktion Ggf. als Gesellschafter einer Infrastrukturgesellschaft? 5

Stand Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kurzbeschreibung, gesetzl. Grundlage

Grundlage nötig, Eintragung ins Genossenschaftsregister, Prüfung durch Genossenschaftsverband

Mitglieder

Projekt Breitband in Hessen

Wirkung nach außen Organe

Zuständigkeit

Risiken

Chancen

teilung sollte ggf. via Satzung fixiert werden nach GenossenschaftlerRollen / Anteilen.

6 Stand Mai 2012


Hessisches Ministerium f端r Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Informationen zu kommunalen NGA-Ausbauvorhaben in Hessen Teil: 05 Hinweise Versorgungs- und Bedarfsanalyse

Stand: Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Hinweise zur Versorgungs- und Bedarfsanalyse im Rahmen von kommunalen NGA-Vorhaben Ohne eine Versorgungs- und Bedarfsanalyse kann der Nachweis auf die Zulässigkeit kommunalen Handelns zum Aufbau einer NGA-Versorgung nicht geführt werden. Sie ist daher ein unabdingbares MUSS. Die Versorgungs- und Bedarfsanalyse wird zumeist als Modul 1 der Machbarkeitsstudie durchgeführt.

Teil 1: Versorgungsanalyse und Versorgungsperspektive Abhängig von dem im späteren Vorhabenverlauf zu entscheiden kommunalen Geschäftsmodell sowie der möglichen Finanzierung sind bestimmte Eckdaten der Versorgungslage bzw. –perspektive nachzuweisen. Die nachstehende Tabelle der beihilferechtlich relevanten Informationen für den Fall, dass im Rahmen der Leerrohrrahmenrichtlinie des Bundes agiert werden soll, gibt einen Überblick über die für diesen Fall im mindesten zu erhebenden Versorgungsdaten sowie ggf. erforderliche weitere Abklärungen je zu versorgendes Gebiet. Um diese Vorgehensoption zu erhalten und damit ggf. eine Finanzierung aus dem zugehörigen hessischen Kreditprogramm zu ermöglichen empfiehlt es sich daher, die unten stehenden Kriterien zu prüfen: 1. Mit vorhandenen TK-Anbietern (für die Grundversorgung oder für ggf. vorhandene NGA-Versorgung) 2. Mit potentiellen TK-Anbietern in Bezug auf ihre NGA-Ausbaupläne. Versorgungslage weiß Grundversorgung (keine vollst. Versorgung bis 2 Mbit/s) grau Grundversorgung (Grundversorgung von mind. 2 Mbit/s gesichert) schwarz Grundversorgung (mehr als ein Grundversorgungsangebot >= 2 Mbit/s) Versorgungsperspektive kein NGA-Netz in den nächsten 3 Jahren (weiß NGA) gebaut oder vorhanden 1 NGA-Netz in den nächsten 3 Jahren (grau NGA) gebaut oder vorhanden >1 NGA-Netz in den nächsten 3 Jahren (schwarz NGA) gebaut oder vorhanden Zusatzbedingungen BB-Grundversorgung deckt den Bedarf nicht (auch nach Modernisierung) vorhandenes NGA-Netz deckt Bedarf nicht NGA-Bedarf kann nicht durch andere Maßnahmen gedeckt werden Kabelnetze vorhanden Nachweis, dass Kabelbetreiber keinen NGA-Ausbau planen innerh. 3 J Als Grundlage der Versorgungserhebung können u.a. die im 4. Quartal 2011 vom Landesprojekt Breitband in Hessen erhobenen Versorgungsdaten (ist und perspektivisch für die nächsten drei Jahre) verwendet werden. Diese Daten werden nach Erhebungsabschluss auch in hesbis eingestellt. Hilfreich sind auch die im Zuge der Durchführung von Grundversorgungsprojekten gefertigten Versorgungspläne / Ausbaupläne, die ebenfalls in hesbis verfügbar sein sollten.

Stand: Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Die Granularität der Erhebung (Ortsteilebene, Flur, Straßenzug genau) beeinflusst später 1. Informationen zu Aspekten der Synergienutzung sein 2. Den Zielkorridor der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (wo muss ggf. nicht mehr ausgebaut werden – Einsparung von öffentlichen Investitionen) Je kleinteiliger die Erhebung, desto größer jedoch auch die Kosten oder ggf. die Ungenauigkeiten. Empfehlung: im mindesten Ortsteilebene

Teil 2: Bedarfsanalyse Die Genauigkeit der Ergebniszuordnung sollte möglichst auf die Granularität der Erhebung bei der Versorgungsanalyse abgestimmt sein. Besonderes Augenmerk gilt den Unternehmen und dies nicht nur in den Gewerbegebieten, da ihr Bedarf mehr Gewicht hat (bereits drei Unternehmen …). Andererseits spielt der Bedarf der Privaten für künftige technische Betreiber und Diensteanbieter hinsichtlich der realistischen Erlöserwartungen (Anschlusszahlen, Verträge) eine gravierende Rolle. Bedarfsnachweis Bedarf potenzieller priv. Endbenutzer >= 25MBit down oder Bedarf mind. 3 Unternehmen >=down und upstream Bei der Ermittlung des Bedarfs sollte ebenso wie bei der Versorgungsanalyse der aktuelle Stand jedoch auch die Perspektive innerhalb 3 Jahren erhoben werden. Zumal derartige Infrastrukturprojekte eine Laufzeit von sicher mehr als 12 Monaten haben, müssen die Lösungen an den Bedarfen der Zukunft ausgerichtet sein.

Stand: Mai 2012


Hessisches Ministerium f端r Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Informationen zu kommunalen NGA-Ausbauvorhaben in Hessen Teil: 06 Hinweise f端r die Inhalte von Machbarkeitsstudien im Rahmen von kommunalen NGA-Vorhaben

Stand: Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Hinweise für die Inhalte von Machbarkeitsstudien im Rahmen von kommunalen NGA-Vorhaben Zweck der Machbarkeitsstudie ist a) Der Nachweis des Bedarfs, der aufgrund der Versorgungslage / -perspektive nicht gedeckt werden kann b) die Ermittlung einer groben, doch belastbaren Planung des Gesamtvorhabens. Unter Gesamtvorhaben ist hier der Ausbau der passiven wie der aktiven Infrastruktur und ggf. das Anbieten von Diensten gemeint, auch wenn sich der kommunale Verbund ggf. nur an der passiven Infrastruktur beteiligen will Die Machbarkeitsstudie hat als Rahmen die durch Versorgungs- und Bedarfsanalyse konkretisierte Zielsetzung hinsichtlich • der auszubauenden Gebiete • hinsichtlich der sicherzustellenden technischen Leistungsfähigkeit des Netzes. Daher ist eine Versorgungs- und Bedarfsanalyse als erstes Modul der Machbarkeitsstudie durchzuführen. Dies ist umso wichtiger, da nur bei entsprechenden Ergebnissen (Bedarf / Versorgung) überhaupt kommunales Handeln zulässig und erforderlich ist. Sollte bereits eine solche Analyse im Vorfeld durchgeführt worden sein, so werden die Ergebnisse in der Machbarkeitsstudie referenziert. Hinweise zur Bedarfs- und Versorgungsanalyse enthält das gesonderte Hinweisblatt. Das zweite Modul der Machbarkeitsstudie zeigt die Umsetzungsszenarien auf unter Technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dieses Modul muss konkret und in belastbaren (durch Wahrscheinlichkeiten qualifizierten) Annahmen folgende Fragen beantworten: Technischer Teil 1. Welche Ausbauvariante (FTTx) sollte (ggf. wo) gewählt werden? Grobes Netzkonzept ggf. nach Varianten mit Ableitung des Mengengerüstes für Backbone-Anschlüsse Glasfaserstrecken außerorts, innerorts (ggf. differenziert analog Versorgungsund Bedarfsanalyse nach Wohnverdichtung und Gewerbe), Hausanschlüsse / Wohnungsanschlüsse bzw. KVZ-Überbau,.. Qualifizierung nach Verlegetechniken Soweit möglich: Synergieoptionen Ausbauplanungen der Marktteilnehmer, Auswirkungen auf die Mengengerüste 2. Grobe Ablaufplanung des NGA-Ausbaus und der Betriebsaufnahme mit Meilensteinen (relative Zeitannahmen ab Umsetzungsstart) z.B. mit Clusterbildung nach auszubauen Ortsteilen etc. Organisatorischer Teil 3. Welche Optionen für das kommunale Geschäftsmodell (sofern sich im nachfolgenden Ausschreibungsverfahren für die entsprechenden Aufgaben keine privatwirtschaftlichen Serviceprovider finden) sind zu betrachten? 4. Welche organisatorischen, rechtlichen, sonstigen Anforderungen sind je Schicht zu beachten, einzuhalten (grobe Kostenschätzungen hierzu, falls der kommunale

Stand: Mai 2012


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Verbund dies umsetzen würde; Risiko- und Chancen-Analyse Teil 1). Welche Organisationsformen kommen in Betracht? Wirtschaftlicher Teil 5. Mit welchen Kosten (möglichst als Intervall) sind die Aufgabenpakete (passive Infrastruktur, technischer Betrieb und Aufbau aktive Infrastruktur, Dienste Bereitstellung) verbunden? 6. Mit welchem Kundenmengengerüst kann gerechnet werden? Endkundenszenarien •

Adressierbarer Markt

Penetrationsannahmen und Entwicklung

Hypothesen zur Verbesserung der Marktdurchdringung mit Maßnahmenkatalog und Kostenschätzung

7. Mit welchen Erlösen kann wann gerechnet werden? Erlösannahmen und Modelle je Schicht (passive Infrastruktur, aktive Infrastruktur, Dienste) 8. Welche Finanzierungsmodelle sind entsprechend den Geschäfts- und Organisationsmodellen möglich? <Welche Sekundärnutzen entstehen konkret für die Region?> 9. Welche Chancen und Risiken (mit welchem pekuniär bewerteten Erwartungswert) birgt das Vorhaben (seine Teilaufgaben) Risiko- und Chancen-Analyse (deren Ergebnisse müssen allerdings vorab in den Business Case eingegangen sein!) 10. Wie sieht der Business Case für das Gesamtvorhaben, differenziert nach Schichten und ggf. (technischen) Realisierungsvarianten aus? Ableitung des Businesscase nach Schichten mit Sensitivitäts Analyse hinsichtlich der gemachten Annahmen. (Darstellung der Kombinationen von worst case, real case und best case Parametern, so dass für die Zielgrößen (Amortisationszeit, Verzinsung ,..) Korridore (Schwankungsintervalle) dargestellt werden können. Darstellung im mindestens von: •

Cash-Flowrechnung mit Hypothesen für die Anlaufphasenfinanzierung (Rollout)(Verhinderung einer Überschuldung)

Dynamische Investitionsrechnung mit Berücksichtigung der ggf. erforderlichen Zusatzfinanzierung für die Rolloutphase

Wichtig ist, in diesem Zusammenhang auch die Wirkung von Fremd- und Eigenkapitalannahmen sowie die Wirkung der möglichen Gesellschaftsformen und der damit verbundenen steuerlichen Regelungen zu berücksichtigen.

Stand: Mai 2012


Hessisches Ministerium f端r Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Informationen zu kommunalen NGA Ausbauvorhaben in Hessen Teil: 07 Hinweise zur Ausschreibung f端r den Betreiber nach Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR)

Stand: Mai 2012

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Projekt Breitband in Hessen

Hinweise zur Ausschreibung für den Betreiber nach Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR) Maßgeblich für die Wahl des Vergabeverfahrens sind die einschlägigen Regelungen des Vergaberechtes – hier ist insbesondere der Gemeinsame Runderlass für das öffentliche Auftragswesen des HMWVL vom 26.10.2010 zu beachten. Da es sich zumeist um Projektentwicklungen handelt dürfte vorrangig die freihändige Vergabe / das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren in Frage kommen. Vgl. § 5 Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR) Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Betreibers und der technischen Lösung (diese sind im Rahmen der Ausschreibung zu spezifizieren), zu den folgenden Punkten muss der Bieter in seinem Angebot entsprechende Angaben machen: •

Angaben zu Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit

Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der Leerrohre mit/ohne unbeschaltetem Kabel Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung: (wie erfolgt die technische Herstellung eines offenen Zugangs, der Anbieter- und Nutzerneutralität, einschließlich indikativer (unverbindlicher) Angabe möglicher Vorleistungspreise

• •

Sofern aus Bietersicht erforderlich: Angaben zum Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leitungen (Erdarbeiten, Verlegung von Leerrohren mit/ohne Kabel) einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten.

Stand: Mai 2012

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Mehr als eine Infrastruktur für Grundversorgung vorhanden Schwarzer Fleck

Vorhandene Versorgung von mindestens 2 Mbit/sec download: Grauer Fleck

Auswahlkriterien, Verpflichtungen des Betreibers, des kommunalen Auftraggebers, des Landes Vgl. §§ 6-8 BRLR Offener Netzzugang Die Lösung des ausgewählten Betreibers sollte eine tatsächliche und vollständige Entbündelung erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen, welche die Betreiber nachfragen könnten, bieten (einschließlich Leerrohr-, Glasfaserund Bitstrom-Zugang). Vorleistungspreise Die Vorleistungspreise für den Netzzugang sollten sich an den Vorleistungspreisen orientieren, die in wettbewerbsintensiveren Regionen für gleiche oder vergleichbare Zugangsleistungen verlangt werden, bzw. an den Vorleistungspreisen, die von der

Keine Grundversorgung vorhanden (weißer Fleck)

Auswahlkriterien, Verpflichtungen

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Ausnahme: Versorgungsnachweis innerhalb von 2 Jahren Bedingung: Bei Maßnahmen gemäß § 2 Abs. 4 BRRL – tatsächliche NGAVersorgung wird erst später erreicht, d-h- zunächst wird eine weniger leistungsfähige Lösung realisiert, Grundlage ist jedoch mindestens eine passive NGA-fähige Netzinfrastruktur, (bei denen bspw. die letzten Verteilpunkte vor dem Gebäude erschlossen werden, und bei denen die effektive Leistung beim Endkunden von Leitungsqualität und Länge des vorhandenen Kupferkabels vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden abhängen): Verpflichtung: der ausgewählte Anbieter muss eine entsprechend hochwertige Versorgung in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens verbindlich zusagen. Informationspflicht gegenüber BNetzA Der endgültige Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Betreiber und der öffentlichen Hand ist der Bundesnetzagentur vor Abschluss schriftlich und vollständig zur Kenntnis zu geben. Die Bundesnetzagentur hat innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen ab Zugang Gelegenheit zur Stellungnahme Dokumentationspflicht Leerrohrnetz Die geförderten Leerrohre bzw. Leerrohrnetze sind zu dokumentieren. Die Dokumentation muss der Bundesnetzagentur für die Zwecke der Aktualisierung und Pflege des Infrastrukturatlas der Bundesregierung innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin müssen die Eigentümer der Leerrohre allen an der Nutzung interessierten Netzbetreibern alle erforderlichen Informationen auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen. Erneute Betreiberausschreibung bei nachträglichem weiterem Bedarf 1

Mehr als eine Infrastruktur für Grundversorgung vorhanden Schwarzer Fleck

Vorhandene Versorgung von mindestens 2 Mbit/sec download: Grauer Fleck

Auswahlkriterien, Verpflichtungen des Betreibers, des kommunalen Auftraggebers, des Landes Vgl. §§ 6-8 BRLR Bundesnetzagentur für gleiche oder vergleichbare Zugangsleistungen festgelegt oder genehmigt worden sind Versorgungsnachweis Der ausgewählte Anbieter wird verpflichtet, nach Abschluss des geförderten Vorhabens einen Nachweis vorzulegen, der belegt, dass den durch die Maßnahme betroffenen Endkunden jetzt NGA-Dienstleistungen angeboten werden können.

Projekt Breitband in Hessen

Keine Grundversorgung vorhanden (weißer Fleck)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

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VGL: Fußnote 15 der LRRB.

Stand: Mai 2012

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Mehr als eine Infrastruktur für Grundversorgung vorhanden Schwarzer Fleck

Vorhandene Versorgung von mindestens 2 Mbit/sec download: Grauer Fleck

Auswahlkriterien, Verpflichtungen des Betreibers, des kommunalen Auftraggebers, des Landes Vgl. §§ 6-8 BRLR Eine erneute Betreiberausschreibung ist auf Antrag eines weiteren Betreiberinteressenten und bei Vorliegen eines entsprechenden nachträglichen Bedarfs für das im öffentlichen Besitz befindliche, mit Hilfe der Förderung lt LRRB aufgebaute Netz durchzuführen. Monitoringverpflichtung Hessens gegenüber dem Bund Monitoringverpflichtung Deutschlands gegenüber der Europäischen Kommission gemäß Entscheidung in der Sache SA.32309 vom 08.06.2011. Die diesbezüglichen Förderfälle sind von der öffentlichen Hand gesondert zu erfassen und jährlich bis zum 31.03. für das zurückliegende Kalenderjahr dem Breitbandbüro des Bundes zu melden. Der Bericht umfasst: • Darstellung, in welchen Gebieten gefördert wurde (Karte). • Darstellung, welche Technologien mit welchen Leistungen (Geschwindigkeiten) vorher vorhanden waren. • Darstellung, welche Technologie durch die Förderung ermöglicht wurde. • Darstellung, welche Leistungen (Geschwindigkeiten) für die Endkunden durch die Förderung ermöglicht wurden Implementierung eines Gewinnabschöpfungsmechanismus bei übermäßiger Betreiber-Rendite Kontrolle nach 5 Jahren, spätestens nach Ablauf der Bindefrist (mindestens 7 Jahre)

Projekt Breitband in Hessen

Keine Grundversorgung vorhanden (weißer Fleck)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

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Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei der Ausschreibung auf die zu übernehmende Risiken und Obliegenheiten hinzuweisen und diese ggf. in Form der Haftungsübernahme zu konkretisieren.

Stand: Mai 2012

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