Zweiter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie des Bundes
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A. Zusammenfassung
Inhaltsverzeichnis A. Zusammenfassung............................................................................................................................................4
1. Hintergrund und Ziele............................................................................................................................................... 4
2. Ergebnisse des Monitorings...................................................................................................................................... 5 2.1. Übergreifende Einschätzung............................................................................................................................ 5 2.2. Überblick über die Fortschritte in den Maßnahmensäulen......................................................................... 5
3. Aktueller Ausbaustand und Einschätzung zur Zielerreichung.......................................................................... 7
4. Empfehlungen zur Weiterentwicklung................................................................................................................. 8
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010...........................................................10 1. Maßnahmensäule 1: Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau......................................................11 1.1. Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren...........................................11 1.2. Aufbau eines Infrastrukturatlasses................................................................................................................14 1.3. Aufbau Baustellendatenbank.........................................................................................................................18 1.4. Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen..................................................................................................20 1.5 Verbesserung der Breitbandverteilung im Haus.........................................................................................22 2. Maßnahmensäule 2: Unterstützende Frequenzpolitik......................................................................................23 2.1. Rasche Nutzung des Potenzials der digitalen Dividende 2010..................................................................23 3. Maßnahmensäule 3: Finanzielle Förderung........................................................................................................25 3.1. Analyse verfügbarer Fördermittel..................................................................................................................25 3.2. Verbesserte Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben..........................................................27 3.3. Infrastrukturausbau aus dem Konjunkturpaket II......................................................................................30 4. Maßnahmensäule 4: Wachstums- und innovationsorientierte Regulierung...............................................31 4.1. Mehr Planungssicherheit für Unternehmen................................................................................................32 4.2. Grundzüge einer wachstums- und innovationsorientierten Regulierung festlegen...........................34 4.3. Anreiz- und investitionsorientierte Förderung im EU-Rechtsrahmen....................................................36 5. Maßnahmensäule 5: Information und Transparenz..........................................................................................37 5.1. Aktive und aktivierende Öffentlichkeitsarbeit............................................................................................37 5.2. Aufbau eines Breitbandkompetenzzentrums des Bundes.........................................................................40 5.3 Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe..........................................................................................41 5.4 Erstellung eines jährlichen Monitoringberichts.........................................................................................42
A. Zusammenfassung
C. Ausbaustand und Zielerreichung.................................................................................................................43
1. Ausbaustand zur Grundversorgung und Einschätzung zum Erreichen einer Flächendeckung...............43
2. Überblick über den Ausbaustand mit Hochgeschwindigkeitsnetzen und Einschätzung zur Zielerreichung 2014.........................................................................................................45
D. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Breitbandstrategie.............................................................47
1. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Strategie....................................................................................... 47
2. Ansätze zur Verbesserung der bestehenden Maßnahmen...............................................................................51
E. Anhang..............................................................................................................................................................60
1. Abkürzungsverzeichnis...........................................................................................................................................60
2. Quellenverzeichnis...................................................................................................................................................61
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A. Zusammenfassung
A. Zusammenfassung 1. Hintergrund und Ziele Die Breitbandstrategie des Bundes wurde im Feb ruar 2009 von der Bundesregierung beschlossen und in den Meseberger Beschlüssen vom Herbst 2009 bestätigt. Bis Ende 2010 sollten die weißen Flecken in der Breitbandabdeckung bundesweit beseitigt und Bandbreiten von mindestens 1 Mbit/s flächendeckend verfügbar sein.
dere auf Maßnahmen, die die Ausbauakteure unterstützen. Hierfür wurden fünf Maßnahmensäulen definiert: 1. Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau 2. Unterstützende Frequenzpolitik 3. Finanzielle Förderung
Mittel- bis langfristig sollen die Hochgeschwindigkeitsnetze kontinuierlich ausgebaut werden. 2014 sollen 75 Prozent der bundesdeutschen Haushalte Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr verfügbar haben. Möglichst bald danach sollen hochleistungs fähige Breitbandanschlüsse flächendeckend verfügbar sein. (Abbildung 1) Der Bund setzt in erster Linie auf einen Breibandausbau durch Wettbewerb. Öffentliche Fördermittel sollen lediglich ergänzend und insbesondere für den Ausbau in ländlichen Regionen herangezogen werden. Ausbaumaßnahmen sollen das Prinzip der Technologieneutralität berücksichtigen. Die Bundes regierung setzt in der Breitbandstrategie insbeson-
4. Wachstums- und innovationsorientierte Regulierung 5. Information und Transparenz Zielsetzung des vorliegenden Monitoringberichts ist es, aufbauend auf den Ergebnissen des Berichts 2010, die Darstellung der erreichten Umsetzungs- und Ausbaufortschritte sowie die Empfehlung von Verbesserungsansätzen für die bestehende Breitbandstrategie aufzuzeigen. Im Monitoringbericht 2011 liegt darüber hinaus ein besonderer Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung der Strategie vor dem Hintergrund der sich verändernden Herausforderung beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen.
Abbildung 1: Ziele des Breitbandausbaus in Deutschland und Europa
2010 Ziel der Bundesregierung Flächendeckende Verfügbarkeit von ≥ 1 Mbit/s
Quelle: Roland Berger
2014 Ziel der Bundesregierung Verfügbarkeit von ≥ 50 Mbit/s für 75 % der Haushalte
2020 Ziel der Europäischen Union Verfügbarkeit von ≥ 30 Mbit/s flächendeckend europaweit für alle Haushalte
A. Zusammenfassung
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2. Ergebnisse des Monitorings 2.1. Übergreifende Einschätzung Seit der Veröffentlichung der Breitbandstrategie konnten im Breitbandausbau in Deutschland deut liche Fortschritte erzielt werden. Dazu hat die Ausgestaltung der Strategie sowie der zugehörigen Maßnahmen in den fünf Maßnahmensäulen einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Befragungen im Rahmen der Monitoringberichte 2010 und 2011 haben deutlich gemacht, dass die Strategie neben der Wirkung einzelner Maßnahmen auch übergreifend Lenkungswirkung entfaltet hat. Das Thema Breitbandausbau konnte auf die politische und öffentliche Agenda gesetzt werden; verschiedene Prozesse, wie etwa die Versteigerung der digitalen Dividende, wurden erheblich beschleunigt sowie Vernetzung und Austausch zwischen den Beteiligten verbessert. Zahlreiche Kommunen haben sich verstärkt für den Ausbau engagiert und mehrere Länder haben Maßnahmen und Ziele der Strategie auf ihre Agenda gehoben. Bereits 2010 waren fast alle Maßnahmen, die auf die Erfüllung des Ziels 2010 zielten, weitgehend umge-
setzt. Im laufenden Jahr konnten nun auch wichtige Impulse für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen gesetzt werden, die sich direkt aus den Maßnahmen der Breitbandstrategie ergeben. Die Abbildung 2 fasst die wichtigsten Impulse im Berichtsjahr zusammen: ƒƒ
Mehr Transparenz zu Synergiepotenzialen
ƒƒ
Stärkere Beteiligung von Akteuren außerhalb der Telekommunikationsindustrie (u. a. Energieversorger, Deutsche Bahn, VKU)
ƒƒ
Schaffung technischer und vertragsrechtlicher Grundlagen für den NGA-Ausbau
2.2. Ü berblick über die Fortschritte in den Maßnahmensäulen Im Folgenden werden die wichtigsten Fortschritte beim Breitbandausbau seit dem Monitoringbericht 2010 in den fünf Maßnahmensäulen zusammenfassend dargestellt. Die Zusammenfassung fußt auf der detaillierten Analyse der Maßnahmen in Kapitel B und greift die wichtigsten übergreifenden Aspekte je Maßnahmensäule auf:
Abbildung 2: Impulse 2010–2011 für den Ausbau von Hochleistungsnetzen Technische und rechtliche Einigung ƒ NGA-Forum ƒ Kooperationsmodelle
Mehr Transparenz zu Synergien ƒ Synergiesstudie ƒ Infrastrukturatlas II ƒ Dezentrale Baustellendatenbanken
Stärkere Beteiligung ƒ Deutsche Bahn ƒ Energieversorger ƒ VKU & Stadtwerke
Impulsgeber Politik
Quelle: Roland Berger
Verstärkter Ausbau von Hochleistungsnetzen
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Maßnahmensäule 1: Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau Seit 2010 konnten wichtige Voraussetzungen für die Nutzung von Synergien im Infrastrukturausbau geschaffen werden. Zum einen hat die Synergiestudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Infrastrukturen identifiziert, deren Mitnutzung eine besonders hohe Hebelwirkung für den Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsnetzen entfalten kann und so mehr Transparenz über das Potenzial der Mitnutzung in Deutschland geschaffen. Zum anderen haben verschiedene Bundesländer dezen trale Baustellendatenbanken errichtet, um den Ausbau in ihrer Region über die Offenlegung möglicher Mitverlegungsoptionen voranzutreiben. Neben Synergiestudie und den Baustellendatenbanken auf Länderebene konnten auch beim Infrastrukturatlas Fortschritte erzielt werden: Er konnte in die zweite Ausbaustufe starten – allerdings zunächst noch ohne die Daten der Deutschen Telekom. Zuletzt wurde über die Erweiterung der Bundesrahmenregelung Leerrohre auf die Anwendung in „schwarzen Flecken“ ein weiterer Beitrag zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen geleistet. Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin ungenutzte Potenziale zur Kostensenkung beim Ausbau, weil Synergien über Mitverlegung und Mitnutzung nicht ausreichend ausgeschöpft werden. Die Bereitschaft, Synergienutzung in eigenen Netzen zu ermöglichen, muss sowohl bei privaten als auch öffentlichen Infrastruktureignern erhöht werden – sei es durch eine Klärung der Haftungsfragen der Deutschen Telekom oder eine Öffnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hinsichtlich der Netze der Bundesautobahnen sowie der Deutschen Bahn. Maßnahmensäule 2: Unterstützende Frequenzpolitik Die Versteigerung der Digitalen Dividende und der in der Folge zügig begonnene Ausbau der Prioritätsgebiete (Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit mindestens 1 Mbit/s bei weniger als 95 Prozent der Haushalte) ist einer der zentralen Fortschritte in der Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Besonders die zügige Aufrüstung von bestehenden Funkstationen zu Multistandardstationen hat die Anbindung von ländlichen Regionen vorangetrieben. Bereits im ersten Halbjahr 2011
A. Zusammenfassung
haben Funktechnologien deshalb den größten Beitrag zur Schließung weißer Flecken geleistet. Diese Dynamik wird sich im zweiten Halbjahr absehbar noch verstärken. Der Ausbau der LTE-Versorgung über die Aufrüstung bestehender Stationen führt dazu, dass die Versorgung in unterversorgten Gebieten ergänzt wird und in geringerem Maße bisher vollständig unversorgte Gebiete mit Breitband angeschlossen werden. Neben der Reichweite wird durch die Aufrüstung auch die Leistungsstärke der Netze erhöht. Eine weitere Herausforderung ist die Nutzbarkeit der Frequenzen in den Grenzregionen der Bundesrepublik: Einige Nachbarstaaten nutzen die in Deutschland für den Mobilfunk freigegebenen Frequenzen noch für Fernseh- bzw. Radiosignale. Die Grenzkoordination läuft und ist für einige Nachbarstaaten bereits abgeschlossen. Maßnahmensäule 3: Finanzielle Förderung Die Bereitstellung von finanziellen Fördermitteln durch die Europäische Union, den Bund und die Länder hat in den letzten Jahren zur gestiegenen Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen in Deutschland beigetragen. Insgesamt standen in der Förder periode von 2008 bis 2010 rund 273 Millionen Euro zur Verfügung. Bis 2013 wird die Gesamtsumme um weitere 181 Millionen auf insgesamt 454 Millionen EUR anwachsen. Dabei sind Überträge aus der ersten Förderperiode 2008 bis 2010 nicht eingerechnet. Am Ende der Förderperiode 2008 bis 2010 war eine Abrufquote von 84 Prozent zu verzeichnen. Auch in der laufenden Periode sind die Abrufquoten bereits hoch – nach einem halben Jahr sind 28 Prozent der verfügbaren Mittel bewilligt. In der aktuellen Förder periode 2011–2013 ist außerdem der Abruf von Fördermitteln der Europäischen Union deutlich höher, als dies in der vorherigen Förderperiode der Fall war. Insgesamt sind die verfügbaren Mittel in der momen tanen Förderperiode allerdings um 34 Prozent kleiner als im Förderzeitraum 2008–2010. Bei den EU-Mitteln besteht auch weiterhin zusätzliches Potenzial, das nicht alle Bundesländer nutzen. Schließlich ist der Großteil der Mittel weiterhin auf den Anschluss nicht versorgter Gebiete mit einer Breitbandgrundversorgung ausgerichtet. Mittel für
A. Zusammenfassung
die Beschleunigung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen sind in größerem Umfang nicht verfügbar. Maßnahmensäule 4: Wachstums- und innovations orientierte Regulierung Neben einer Vielzahl an Regulierungsmaßnahmen der Bundesnetzagentur (z. B. Mustervertrag für den Zugang zur TAL am Schaltverteiler, Ex-Post-Kontrolle für Glasfaser TAL) zum Breitbandausbau wurden zwei wesentliche Fortschritte im Bereich der wachstums- und innovationsorientierten Regulierung erzielt: Die Einigung im Rahmen des NGA-Forums hat die Grundlage für die technische Interoperabilität von Breitbandnetzen gelegt. Zusätzlich leistet die TKG-Novelle vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung einen wesentlichen Beitrag für den Fortschritt des Breitbandausbaus in Deutschland. Maßnahmensäule 5: Information und Transparenz Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit wurde im letzten Jahr der Grad an Information und Transparenz für Ausbauakteure weiter erhöht. Das Breitbandbüro des Bundes ist aufgebaut und hat im Dezember 2010 den Betrieb aufgenommen. Gleichzeitig haben die Länderkompetenzzentren ihre Aktivitäten ausgeweitet und professionalisiert. Zudem hat der Breitbandatlas der Bundesregierung die Transparenz über den Ausbaustand in Deutschland weiter verbessert. Trotz dieser Fortschritte gibt es im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit Themen, die in Zukunft noch verstärkt Berücksichtigung finden sollten. Dazu gehört unter anderem eine stärkere Positionierung des Breitbandausbaus als Treiber volkswirtschaft lichen Wachstums. Zudem kann das Breitbandbüro seine Multiplikatorenwirkung durch zielgruppen gerechte Aufbereitung von Informationen noch verstärken.
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3. A ktueller Ausbaustand und Einschätzung zur Zielerreichung Die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen ist seit dem letzten Jahr in allen Anschlussgeschwindigkeiten gestiegen. Die Verfügbarkeit von Anschlüssen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s liegt Mitte 2011 bei fast 99 Prozent. Dies bedeutet, dass seit Anfang 2009 für mehr als 2 Mio. Haushalte eine Grundversorgung sichergestellt werden konnte. Um eine flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen, müssen noch rund 520.000 Haushalte mit Breitbandanschlüssen versorgt werden. Der größte Anteil von Neuanschlüssen ging im letzten Jahr auf Funktechnologien zurück – LTE wird erwartungs gemäß den maßgeblichen Beitrag zur weiteren Schließung der verbleibenden weißen Flecken leisten. Für rund 41 Prozent aller Haushalte in Deutschland besteht momentan eine Verfügbarkeit von mindestens 50 Mbit/s. Seit Anfang 2009 hat sich damit die Verfügbarkeit um schätzungsweise 30 bis 35 Prozentpunkte erhöht. Um das Ziel 2014 der Breitbandstrategie zu erreichen, ist ein höherer Ausbaufortschritt erforderlich als im ersten Halbjahr 2011. Die Aufrüstung der Kabelnetze sowie umfangreiche Investitionsankündigungen aus den Branchenverbänden lassen eine Beschleunigung der Wachstumsdynamik erwarten. Trotzdem muss das Ziel auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten ohne weitere finanzielle Förderung als sehr ambitioniert ein gestuft werden.
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A. Zusammenfassung
4. E mpfehlungen zur Weiterentwicklung
ƒƒ
Bestandteile – Entwicklung innovativer Übertragungstechnologien fördern und ökonomische, infrastrukturbezogene Sichtweise in die Regelungen zur Netzneutralität einbringen Als neue Bestandteile sollten die Technologieförderung und die Einwirkung auf die Netzpolitik aufgegriffen werden. Die Technologieförderung innovativer Übertragungstechnik kann mittelfristig hohe Bedeutung für den Ausbau gewinnen. Gleiches gilt für eine ökonomisch sinnvolle und investitionsbezogene Ausgestaltung von Netzneutralität.
ƒƒ
ommunikation – Breitbandausbau kommuK nikativ als Wachstumstreiber mit Bedeutung für Wettbewerbsfähigkeit und eine erfolg reiche Energiewende positionieren Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sollte den volkswirtschaftlichen Nutzen des Breitbandausbaus sowie dessen Bedeutung für die Energiewende (z. B. für smart grids) in den Vordergrund der Öffentlichkeitsarbeit stellen. Im ersten Schritt sollte eine Studie beauftragt werden, die in der Folge mit Kommunikationsmaßnahmen unterstützt werden kann.
ƒƒ
Einbindung – Breitbanddialog als ständiges Arbeitsgremium zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der Breitbandstrategie etablieren Die Komplexität des Breitbandausbaus erfordert ein hohes Maß an Abstimmung zwischen den Akteuren und regelmäßig auch die Entwicklung neuer Verfahren und Regeln. Das BMWi sollte dies noch stärker institutionalisieren und relevante Akteure auch auf Leitungsebene in die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Strategie einbeziehen. Hierzu eignet sich ein zweistufiges Dialogverfahren, in dem quartalsweise Veranstaltungen auf Leitungsebene durch mindestens 14-tägige Arbeitssitzungen vor- und nachbereitet werden. Dies sollte jeweils für ein Fokusthema erfolgen.
Der Monitoringbericht 2011 enthält Empfehlungen zur übergreifenden Weiterentwicklung der Strategie und zur Verbesserung bestehender Maßnahmen. Erstere erweitern die bisherige Strategie. Letztere betreffen die weitere Umsetzung der in der Breitbandstrategie definierten Maßnahmen. Alle Empfehlungen sind in Kapitel D im Detail dargestellt. Als übergreifende Weiterentwicklungs optionen hat das diesjährige Monitoring folgende Themen identifiziert: ƒƒ
Ziel – Langfristiges Ziel für den Zeitraum nach 2014 festlegen und 2010-Ziel auslaufen lassen Die Bundesregierung sollte unter Einbeziehung von Branchenexperten, Verbänden und Ausbauakteuren ein langfristiges Ziel für den Zeitraum nach 2014 festlegen, um einen neuen Orientierungspunkt für die Planungen der Ausbauakteure und die Ausrichtung der Breitbandstrategie zu schaffen. Da das 2010-Ziel perspektivisch erreicht wird, kann es in der neuen Breitbandstrategie bereits entfallen.
ƒƒ
Zielgruppe – Unternehmen als Zielgruppe der Breitbandstrategie prüfen Die Bundesregierung sollte die Einbindung von Unternehmen als Zielgruppe der Breitbandstrategie prüfen, um den Beitrag zur Wettbewerbs fähigkeit des deutschen Mittelstands stärker in den Fokus der Breitbandstrategie zu rücken.
ƒƒ
Reichweite – Gesetzesänderungen zur Unterstützung der Breitbandstrategie über das TKG hinaus prüfen Die Bundesregierung sollte prüfen, ob neben der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes eine Anpassung der Gesetzestexte anderer Bereiche eine hohe Relevanz für den Breitbandausbau aufweist.
Die Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von bestehenden Maßnahmen konzentrieren sich auf die Bereiche, die ein hohes Verbesserungspotenzial aufweisen. D. h., dass die Umsetzung von Maßnah-
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men noch weiter vorangetrieben werden sollte oder sinnvolle Ergänzungen innerhalb von bereits umgesetzten Maßnahmen identifiziert werden konnten.
ƒƒ
erbindlichkeit der Bereitschaft zur Öffnung V öffentlicher Infrastrukturen für Mitnutzung erhöhen sowie zur Mitverlegung verpflichten
Abbildung 3: Maßnahmen mit Verbesserungspotenzial
ƒƒ
Bereitstellung von Finanzierungsprogrammen für Ausbau von Hochleistungsnetzen vorantreiben
ƒƒ
utzung bestehender Fördermöglichkeiten (insN besondere GRW und EU-Mittel) erhöhen, Erweiterung der Förderprogramme für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen prüfen und bestehendes Reporting ausweiten
ƒƒ
I nnovative Geschäftsmodelle, z. B. Genossenschaftslösungen, und technische Lösungen, z. B. Micro-Trenching, für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen unterstützen
ƒƒ
Kommunen befähigen, den Ausbau von Hoch geschwindigkeitsnetzen effektiv voranzutreiben (Leitfaden, direkte Kommunikation und Güte siegel für Berater)
ƒƒ
Außenauftritt auf www.zukunft-breitband.de weiterentwickeln und das Angebot des Breitbandbüros integrieren
Maßnahmen mit Verbesserungpotenzial identifiziert
ƒ
ƒ ƒ
Finanzierung und Förderung Nutzung von Synergien Öffentlichkeitsarbeit
Relevante Maßnahmen bereits eingeleitet
Unterstützende
ƒ
Frequenzpolitik
ƒ Investitionsorientierte
Regulierung Quelle: Roland Berger
Folgende neun Empfehlungen sollten im nächsten Jahr zur Verbesserung der Maßnahmen der Breitbandstrategie aufgegriffen werden: ƒƒ
Umsetzungsstand des Infrastrukturatlas zeitnah weiterentwickeln und Datentiefe weiter erhöhen
ƒƒ
Erweiterung des Breitbandatlas prüfen und Datenverfügbarkeit ausdehnen
ƒƒ
Bundesländer bei der Harmonisierung von Standards lokaler Baustellendatenbanken unterstützen
10
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 Die Breitbandstrategie des Bundes hat 15 Maßnahmen definiert, um den Breitbandausbau in Deutschland voranzubringen. Abbildung 4 stellt die Maßnahmen mit den dazugehörigen Zielbeiträgen und Umsetzungsständen dar. Im „Zielbeitrag“ wird der potenzielle Beitrag einer Maßnahme zur Erreichung der Ziele bei vollständiger Umsetzung bewertet. Mit dem „Umsetzungsstand“ wird bewertet, inwieweit die in der Breitbandstrategie definierten Maßnahmen bereits umgesetzt sind.
Die Übersicht macht deutlich, dass ein Großteil der Maßnahmen bereits umgesetzt oder weitgehend umgesetzt ist. Dies verdeutlicht, dass eine Weiterentwicklung und Ergänzung der Breitbandstrategie notwendig ist, um wieder neue Impulse für den Ausbau zu setzen. Die einzelnen Einschätzungen werden in den folgenden Kapiteln für jede Maßnahme erläutert und hinterlegt.
Abbildung 4: Umsetzungsstände und Zielbeiträge der Maßnahmen Bereiche
Bewertung Zielbeitrag 2010
Stand Umsetzung 2014
2014+
Nutzung von Synergien
1
Mitnutzung bestehender Infrastruktur
!
2
Aufbau eines Infrastrukturatlasses
!
3
Aufbau (dezentrale) Baustellendatenbanken
4
Mitverlegung Leerrohre
5
Breitbandverteilung im Haus
6
Digitale Dividende
7
Förderbedingungen, Gemeinschaftsaufgaben
8
Zusätzliches Geld aus dem Konjunkturpaket II
9
Planungssicherheit
Unterstützende Frequenzpolitik Finanzierung und Förderung
Innovations orientierte Regulierung
Information und Trans parenz
Umsetzung
Keine Nicht vorhanden
Zielbeitrag !
10
Wachstumsorientierte Regulierung
11
Anreizorientierung und Investitionsförderung
12
Öffentlichkeitsarbeit
13
BB-Kompetenzzentrum des Bundes
14
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
15
Monitoring
2014
Eingeleitet
Teilweise erfolgt
Zum größten Teil erfolgt
Abgeschlossen
Sehr niedrig
Niedrig
Hoch
Sehr hoch
Veränderung zu Bericht 2010
Quelle: Roland Berger
2010
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
1. M aßnahmensäule 1: Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau Die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau ist ein zentrales Element der Breitbandstrategie des Bundes. Erhebliche Potenziale zur Nutzung von Synergien bestehen nicht nur beim Ausbau von leitungsgebundenen Technologien (Tiefbau), sondern auch beim Ausbau von Mobilfunklösungen (gemeinsame Mastnutzung, leitungsgebundene Mastanbindung). Die Bundesregierung hat fünf Maßnahmen definiert, um die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau voranzutreiben: 1. Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren 2. Aufbau eines Infrastrukturatlasses 3. Aufbau einer Baustellendatenbank 4. Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen
11
sind insbesondere Infrastrukturen der Länder zur Mitnutzung bereitzustellen. Zusätzlich sollen relevante Infrastrukturen der Kommunen und privater Unternehmen in das Konzept einbezogen werden. Zielbeitrag Der Zielbeitrag für das Ziel 2014 und den Zeitraum darüber hinaus wurde für die Maßnahme „Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren“ als „hoch“ eingestuft. Zielbeitrag Mitnutzung bestehender Infrastrukturen
2014
2014+ Hoch
Hoch
Die Mitnutzung bereits existierender Infrastrukturen kann nach Angaben der Synergiestudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno logie die Kosten des Breitbandausbaus erheblich senken, insbesondere falls Bundesautobahnen und Eisenbahntrassen mit einbezogen werden.
1.1. M itnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren Die Maßnahme „Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren“ beschreibt die Notwendigkeit, nutzbare Infrastrukturen in die Ausbauplanung mit einbeziehen zu können und diese bereits existierende Infrastruktur für den Breitbandausbau mitzunutzen. Die Maßnahme bezieht sich dabei auf geeignete Infrastrukturen von privaten und öffentlichen Eignern.
Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Bereits 2009 haben die relevanten Bundesministe rien und die Ministerpräsidenten der Länder erklärt, dass sie ihre Infrastrukturen grundsätzlich zum Zweck des Breitbandausbaus für Dritte öffnen wollen. Trotz dieser grundsätzlichen Offenheit bestand im Einzelfall noch Verbesserungspotenzial für die tatsächliche Realisierung von Kooperationen, wie Gespräche mit Ländervertretern und Unternehmen offenbarten. Einige Länder haben sich aktiv für die Realisierung der Mitnutzung von Infrastrukturen, z. B. der Infrastruktur des behördlichen Polizeifunks BDBOS, eingesetzt, bei weiteren Ländern besteht hierfür noch Potenzial. In einigen Fällen konnten aber im Rahmen von Markterkundungsverfahren durch die Anbieter Synergiepotenziale geprüft und in die Planungen einbezogen werden.
Zielsetzung Die Einsparpotenziale durch die Mitnutzung von bestehenden Infrastrukturen sollen verstärkt realisiert werden. Dabei sollen Infrastrukturen auf allen föderalen Ebenen einbezogen werden. Auf Bundesebene betrifft dies insbesondere vorhandene Infrastrukturen, etwa im Geschäftsbereich von BMVBS, BMI und BMVg. Neben bundeseigenen Strukturen
Im Monitoringbericht 2010 wurde zum einen empfohlen, Synergiepotenziale mit öffentlichen Infrastrukturen systematisch zu prüfen, zu erfassen und strukturelle Voraussetzungen für die Nutzung zu schaffen. Zum anderen sollte die Verbindlichkeit der Bereitschaft zur Öffnung für Mitnutzung in den Behörden erhöht werden und ein intensiver Dialogprozess mit Infrastruktureignern moderiert werden.
5. Verbesserung der Breitbandverteilung im Haus Die folgenden Kapitel stellen die Umsetzungsstände und Zielbeiträge der jeweiligen Maßnahmen dar.
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B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Ebenso sollten auf Bundes- und Landesebene Ansprechpartner für die Koordination zwischen Unternehmen und öffentlichen Infrastruktureignern benannt werden. Weiterhin wurde im Rahmen des Monitoringberichts 2010 empfohlen, die Breitbandgremien um Energieversorger und kommunale Unternehmen zu erweitern, deren Infrastrukturen und Geschäftsansätze weiteres Potenzial für den Breitbandausbau versprachen. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Der Umsetzungsstand der Maßnahme „Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren“ wurde im letzten Jahr mit „eingeleitet“ bewertet. Dieses Jahr hat sich der Umsetzungsstand auf „teilweise erfolgt“ weiterentwickelt.
über die positiven Effekte einer Mitnutzung. Die Studie enthält Analysen der vorhandenen Infrastrukturen und deren jeweiliges Potenzial für eine Mitnutzung durch andere Akteure. Außerdem enthält die Studie Informationen zu den technischen und juristischen Herausforderungen bei der Mitnutzung. Aufgrund der hohen Relevanz von Leerrohren entlang von Bundesautobahnen und Eisenbahntrassen für die Mitnutzung beim Breitbandausbau (Abbildung 6) wurden insbesondere diese Infrastrukturen analysiert (Abbildung 5). Im Folgenden werden die Ergebnisse der Synergiestudie beispielhaft für Eisenbahntrassen und Bundesautobahnen dargestellt:1
Die Fortschritte in der Umsetzung sind durch eine gestiegene Bereitschaft zur Mitnutzung und die gestiegene Transparenz über die Mitnutzungspotenziale von vorhandenen Infrastrukturen zu begründen. Falls große Infrastruktureigner ihre zugesagte Kooperation realisieren, ist mit einem zeitnahen Anstieg des Umsetzungsstandes dieser Maßnahme zu rechnen. Hierzu können die Verpflichtungen im TKG einen wesentlichen Beitrag leisten (siehe Kapitel zu Regulierung).
Eisenbahntrassen der Deutschen Bahn AG bieten sowohl als Weitverkehrstrasse als auch auf regio naler und lokaler Ebene ein großes Potenzial zur Mitnutzung. Insgesamt sind rund 10.000 Kilometer Glasfaserkabel an dem Schienennetz mit einer Gesamtlänge von rund 38.000 Kilometern verlegt, die theoretisch mitgenutzt werden könnten. Neben der Nutzung bereits existierender Glasfaser wäre auch eine Mitnutzung von Leerrohren/Kabeltrögen möglich. Insgesamt kommt Eisenbahntrassen ins besondere im Vergleich zu den übrigen von der Synergiestudie betrachteten Infrastrukturen ein besonderer Stellenwert bei der Versorgung ländlicher Räume zu, weil Schienenstrecken flächendeckend in Deutschland verlegt sind.
Schaffung von Transparenz durch die Synergiestudie Die Synergiestudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie leistet einen Beitrag
Laut Aussage der Deutschen Bahn muss sich die gemeinsam genutzte Infrastruktur aus juristischen Gründen im Besitz der Deutschen Bahn befinden.
2010
Umsetzung Mitnutzung bestehender Infrastrukturen
2011 Eingeleitet
Teilweise erfolgt
Abbildung 5: Kosten-Nutzen-Analyse verschiedener Infrastrukturen hoch Kosten/ Hürden
Kabelnetze Bundesautobahnen, Bundes-/Landstraßen etc.
(Abwasserkanäle)
Eisenbahntrassen EVU/Stadtwerke
Wasserwege
niedrig hoch
Nutzen
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Synergiestudie, 2011 1
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Synergiestudie, 2011
niedrig
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
Eine herkömmliche Mitverlegung oder Öffnung von unbebauten Grundstücken lehnt die Deutsche Bahn ab, um eine Behinderung des Bahnverkehrs auszuschließen. Hinzu kommt, dass die Deutsche Bahn 65 Prozent ihres Erlöses an den Bund abführen muss, falls er durch die Vermietung von Glasfaser auf geförderten Schienenstrecken entsteht. Da es sehr schwer ist, zwischen geförderten und nichtgeför derten Strecken zu differenzieren, hat sich die Deutsche Bahn mit dem Eisenbahnbundesamt auf eine pauschale Abfuhr für das gesamte Schienennetz geeinigt. Insgesamt ergibt sich aus dieser Verpflichtung ein verminderter betriebswirtschaftlicher Anreiz für die Öffnung der Infrastrukturen für die Deutsche Bahn. Innerhalb des letzten Jahres wurden Diskussionen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Eisenbahnbundesamt, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Deutschen Bahn verstärkt, um die Möglichkeiten zur Mitnutzung zu diskutieren. Darüber hinaus wurde eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Erlösabfuhr für die Deutsche Bahn so weit wie möglich zu streichen. Gleichzeitig hat die Deutsche Bahn signalisiert, dass ein grundsätz licher Wille zur Öffnung ihrer Infrastruktur besteht. Beispielsweise hat die Bahn zugesagt, georeferenzierte Karten aller Strecken an den Breitbandatlas zu liefern. Ebenfalls hat die Deutsche Bahn zugesichert, eine aktuelle und georeferenzierte Karte an den Infrastrukturatlas zu liefern, die Daten zu allen bestehenden Glasfaserkabeln und geplanten Glas faserstrecken enthält.
schen Gründen ab. Auf technischer Ebene mangelt es laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an Kapazitäten in bestehenden Leerrohren. Die Leerrohre an Bundesautobahnen haben in der Regel laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen Innendurchmesser von 5 cm. Ein Glasfaserkabel mit 96 Fasern hat einen maximalen Durchmesser von 13 mm. Für die Steuerungszwecke des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist laut Experteneinschätzung ein Glasfaserkabel ausreichend. Dadurch ergeben sich Potenziale zur Mitnutzung von Leerrohren, die bisher nicht realisiert werden. Neben den technischen Beweggründen sprechen laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch juristische Gründe gegen die Mitnutzung der bestehenden Infrastruktur. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben die Diskus sion aufgenommen, um die Möglichkeiten für eine Mitnutzung gemeinsam zu erschließen. Auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene gibt es weitere Beispiele für Fortschritte bei der Erschließung von Mitnutzungspotenzialen: ƒƒ
Im Monitoringbericht des letzten Jahres wurde empfohlen, Energieversorger verstärkt in Arbeitskreise und relevante Gremien zum Thema Breitbandausbau einzubinden. Seit 2010 wurde diese Empfehlung umgesetzt. Auf Bundesebene engagieren sich Energieversorgungsunternehmen nun verstärkt in Arbeitskreisen und Projektgruppen zum Breitbandausbau. Ein Beispiel für diese Entwicklung ist die Zusammenarbeit in der AG „flächendeckendes Breitbandinternet“ beim BMWi, in der unter anderem der VKU vertreten ist. Darüber hinaus wurde im NGA-Forum ein technischer Standard zur Mitnutzung von bestehender Infrastruktur definiert. Im Vergleich zum letzten Jahr ist der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) nun insgesamt verstärkt in Arbeitsgruppen des Breitbandausbaus vertreten und engagiert.
ƒƒ
Die bereits im vergangenen Jahr eingeleitete Mitnutzung von BOS-Netzinfrastruktur in Schleswig-Holstein wurde dieses Jahr ausgebaut.
In Gesprächen zwischen BMWi, BMVBS, Eisenbahnbundesamt und DB AG wurden konkrete Geschäftsmodelle diskutiert; diese werden derzeit weiter konkretisiert. Bundesautobahnen erstrecken sich in Deutschland über eine Länge von 54.000 Kilometern, von denen rund 13.000 elektrifiziert sind. Bundesautobahnen sind besonders als Weitverkehrstrassen zum An schluss von weißen Flecken geeignet. Während die Mitverlegung von Infrastruktur bereits erfolgt, lehnt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Mitnutzung seiner Infrastrukturen an Bundesautobahnen aus juristischen und techni-
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ƒƒ
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Es gibt auch auf kommunaler Ebene zahlreiche positive Beispiele für die Mitnutzung von existierender öffentlicher und privater Infrastruktur. Besonders die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angestoßenen Modellprojekte zeichnen sich durch einen hohen Grad an Mitnutzung bestehender Infrastruktur aus.
Herausforderungen ƒƒ Entscheidungsfindung in Ministerien und Behörden – Innerhalb einiger Ministerien gibt es zwar eine generelle Bereitschaft zur Mitnutzung, diese Bereitschaft ist allerdings noch nicht in ausreichendem Maße mit klaren Arbeitsanweisungen untermauert. Gerade das Fehlen standardisierter Prozesse zur Mitnutzung öffentlicher Infrastrukturen hemmt die Umsetzung dieser Maßnahme. ƒƒ
ƒƒ
Fehlende Transparenz bezüglich existierender Infrastrukturen – Die Synergiestudie hat Transparenz über die Mitnutzungspotenziale der verschiedenen Infrastrukturen ermittelt. Um diese Infrastrukturen nun auch nutzen zu können, bedarf es mehr Informationen über öffentliche Infrastrukturen. Die Anzahl öffentlicher Infrastrukturen, die im Infrastrukturatlas abgebildet sind, ist weiterhin gering. Falls Infrastrukturen verzeichnet sind, so bleibt unklar, ob die verantwortliche Behörde eine Mitnutzung gestatten würde. Gleichzeitig sind in der Regel keine Ansprechpartner in den Behörden benannt, die sich für die Mitnutzung von Infrastrukturen einsetzen könnten. Die TKG-Novelle hat für öffent liche Infrastruktureigner allerdings nun ein höheres Maß an Verpflichtung geschaffen, das in der Folge durch die BNetzA umgesetzt werden muss. Mangel an qualifizierter Beratung für den Hochgeschwindigkeitsausbau – Der Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsnetzen unter Berücksichtigung von Nutzung bereits existierender Infrastruktur setzt eine fundierte Expertise voraus, die Kommunen in der Regel aufgrund von mangelnder Erfahrung nicht vorweisen können. Daraus ergibt sich ein erheblicher Beratungsbedarf, der von externen Beratern bedient wird. Für Kommunen ist es oft schwer, geeignete Beratung
ƒƒ
zu finden, weil die Anzahl der geeigneten Berater insgesamt klein ist. Weitergabe von Erfahrungswerten der Mitnutzung – Bereits im letzten Jahr wurde ein Mangel an geeigneten Fallbeispielen für die Mitnutzung identifiziert. Es gibt zwar inzwischen eine Reihe von Best-Practices, diese sind aber nicht ausreichend aufbereitet, um einen signifikanten Mehrwert für Kommunen zu bereiten. Als Beispiel sind hier die Erfahrungswerte aus den Modellprojekten zu nennen, die aber noch nicht abgeschlossen sind. Nach Abschluss sollte die Erfahrung ausgewertet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
1.2. Aufbau eines Infrastrukturatlasses Durch den Infrastrukturatlas können Unternehmen feststellen, wo bereits relevante Infrastruktur existiert. Dies ist eine Voraussetzung für die Nutzung von Synergien. Derzeit erhebt und verwaltet die Bundesnetzagentur die Daten zur Darstellung im Infrastrukturatlas. Zielsetzung Der Aufbau des bundesweiten Infrastrukturatlasses dient dazu, bereits existierende Infrastruktur transparent zu machen, die für den Breitbandausbau relevant sein könnte. Der Infrastrukturatlas soll insbesondere für ausbauende Unternehmen und Kommunen Unterstützung bereitstellen. Durch die Nutzung von Synergien können sie die Kosten für den Breitbandausbau – vor allem für die notwendigen Tiefbauarbeiten – reduzieren. Der Ausbau des Infrastrukturatlas ist in drei Phasen geplant: ƒƒ
Phase 1: In der ersten Phase des Infrastrukturat lasses werden den Abfrage-/Nutzungsberechtigten Informationen über die Art der Technologie und Ansprechpartner beim Infrastruktureigner zur Verfügung gestellt. Die Datenabfrage erfolgte in dieser Phase über einen schriftlichen Antrag des Vertreters der abfrageberechtigten Institu tionen bei der Bundesnetzagentur.
ƒƒ
Phase 2: In der zweiten Phase des Infrastrukturatlasses sollen den Abfrageberechtigten auch Informationen zur Lage der Infrastruktur und
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
ƒƒ
Ansprechpartner beim Infrastruktureigentümer zur Verfügung gestellt werden. Phase 3: In der dritten Phase des Infrastruktur atlasses soll die Datenabfrage über eine Website durch eine WebGIS-Applikation ermöglicht werden.
Die folgende Abbildung 6 zeigt die ursprüngliche und nun aktuelle angepasste Planung zur Umsetzung der Ausbauphasen. Zielbeitrag Der Beitrag eines Infrastrukturatlasses wird für das Ziel 2014 als „niedrig“ und für das Ziel 2014+ als „hoch“ eingeschätzt. Unternehmen und Kommunen haben im Rahmen von Hintergrundgesprächen wiederholt den theoretischen Nutzen eines bundesweiten Infrastrukturatlasses betont. 2014
Zielbeitrag Aufbau eines Infrastrukturatlasses
2014+ Niedrig
Hoch
Im Vergleich zum Monitoringbericht 2010 wird die Bewertung des Zielbeitrags 2014 von „hoch“ auf „niedrig“ zurückgestuft. Die Einschätzung des Berichts 2010 basierte auf der Annahme, dass der Zeitplan der Weiterentwicklung durch die Bundesnetzagentur eingehalten wird. Die Planung befindet sich jedoch weiterhin deutlich im Verzug, daher muss auch der Zielbeitrag für das Jahr 2014 angepasst werden. Es ist nicht zu erwarten, dass der Infrastrukturatlas zur Zielerreichung 2014 einen entscheidenden Beitrag leisten wird. Für den Zeitraum nach 2014 ist der zu erwartende Zielbeitrag allerdings weiterhin als „hoch“ einzuschätzen, sofern die
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Phase 3 zügig realisiert wird. Laut Branchenexperten und Unternehmensvertretern kann der Infrastrukturatlas gerade beim Ausbau im ländlichen Raum einen hohen Zielbeitrag leisten. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoringbericht (2010) Im Jahr 2010 befand sich der Infrastrukturatlas in der ersten Ausbauphase. Etwa 110 Organisationen, größtenteils Privatunternehmen, haben Daten an den Infrastrukturatlas geliefert. Von 425 abfrageberechtigten Organisationen hatten 157 der Bundesnetzagentur einen Vertreter benannt. Insgesamt wurde der Umsetzungsstand der Maßnahme im Monitoringbericht 2010 mit „teilweise erfolgt“ bewertet. Bereits 2010 wurden im Monitoringbericht Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Infrastrukturatlasses empfohlen. Einerseits wurde vorgeschlagen, den Umsetzungsstand des Infrastrukturatlas zügig zu verbessern, d. h., die Bundesregierung sollte zeitnah Maßnahmen zur Verbesserung des Infrastruktur atlasses einleiten. Hierzu sollten die beteiligten Unternehmen und öffentlichen Stellen intensiv einbezogen werden. Andererseits wurde angeregt, die Möglichkeiten der Verpflichtung zur Datenbereitstellung zu bestehenden Infrastrukturen zu prüfen. Es sollte über die TKG-Novelle hinaus auch für öffentliche Infrastrukturen sowie Energieversorger geprüft werden, inwieweit die Offenlegung bestehender Infrastrukturen im Rahmen des Infrastruk turatlasses verpflichtend geregelt werden kann.
Abbildung 6: Ausbauplanungen Infrastrukturatlas Ursprüngliche Zeitplanung
Stufe I 2009
Angepasste Zeitplanung
Stufe II 2010
Stufe I
Quelle: Bundesnetzagentur, Roland Berger
Stufe III 2011
2012
Stufe II
2013
Stufe III
2014
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B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Die Umsetzung der Maßnahme „Aufbau eines Infrastrukturatlasses“ schreitet weiter voran und seit dem letzten Monitoringbericht Mitte 2010 können einige Fortschritte vermerkt werden. Der Übergang in die zweite Ausbaustufe hat begonnen. Vor allem die gestiegene Bereitschaft der Unternehmen zu einer Mitwirkung und die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen durch die TKG-Novelle tragen zu dieser Weiterentwicklung bei. Insgesamt ist der Umsetzungsstand aber weiterhin nur als „teilweise erfolgt“ einzuschätzen. Umsetzung Aufbau eines Infrastrukturatlasses
2010
Teilweise erfolgt
2011
Teilweise erfolgt
Zur Verfügung steht nunmehr die zweite Ausbauphase. Der Hauptgrund für die Verzögerung der für Mai 2010 geplanten zweiten Ausbauphase sind die bereits im letzten Monitoringbericht erwähnten und weiterhin ungeklärten Haftungsfragen. Laut einigen Unternehmensvertretern wird das Inkrafttreten der TKG-Novelle die Bedenken gegen den Übergang zur zweiten Ausbauphase des Infrastrukturatlasses allerdings weitestgehend aus dem Weg räumen, falls die Bundesnetzagentur das Gesetz durch entsprechende Verpflichtungen sinnvoll ergänzt. Die Bundesnetzagentur muss beispielsweise definieren, welche Daten konkret zu liefern sind, insbesondere hinsichtlich der nun geforderten Information über die Verfügbarkeit der gemeldeten Infrastruktur. Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur auch einen Sanktionierungsmechanismus für den Fall verspäteter oder unvollständiger Datenlieferungen prüfen. Unabhängig vom Inkrafttreten der TKG-Novelle und gegen den Willen einiger großer Infrastruktureigner hat der Übergang zur zweiten Ausbauphase des Infrastrukturatlasses am 4. Oktober 2011 begonnen. Die Umsetzung der zweiten Ausbauphase beinhaltet eine Reihe von Verbesserungen. Insbesondere erhöht die zweite Ausbauphase des Infrastruktur atlasses die Sicherheit des Instruments durch folgende Anpassungen:
ƒƒ
Verbindliche Verträge mit Abfrageund Nutzungsberechtigten
ƒƒ
Vertragsstrafenregelung für Nutzungsberechtigte
ƒƒ
Verschlüsselter Versand der Informationen
ƒƒ
Verwendung digitaler Wasserzeichen auf den erstellten Karten zur Rückverfolgung von Dokumenten
Gleichzeitig erhöht die zweite Ausbauphase auch die Nutzerfreundlichkeit des Infrastrukturatlasses, weil nun ein breiterer Kreis, u. a. jede einzelne Gemeinde, unmittelbar Informationen abfragen kann. Der Übergang des Infrastrukturatlasses auf eine neue Ausbauphase erfordert den Neuabschluss von Verträgen mit partizipierenden Unternehmen. Um eine möglichst hohe Abdeckung der relevanten Infrastrukturen zu erzielen, hat die Bundesnetzagentur in zwei Phasen insgesamt über 185 Unternehmen kontaktiert, um deren Zustimmung zu einem Übergang in die zweite Ausbauphase des Infrastrukturatlasses einzuholen. Nur ein kleiner Teil der Unternehmen sieht sich aufgrund von Haftungsfragen nicht dazu in der Lage, dem Infrastruktur atlas Daten zur Verfügung zu stellen. Positiv ist zu bemerken, dass parallel zu den Vorbereitungen für den Übergang zur zweiten Ausbauphase durch die Bundesnetzagentur bereits die technischen Voraussetzungen für einen mittelfristigen Übergang zur dritten Ausbauphase erarbeitet werden.
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
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Die verschiedenen Infrastrukturatlanten unterscheiden sich jedoch deutlich in Zielsetzung, Format, Detailtiefe und Qualität. Die in den Bundesländern erfasste Infrastruktur wird nur anteilig an den Infrastrukturatlas übermittelt. So werden beispielsweise in Baden-Württemberg Daten zu Leerrohren erhoben, welche bisher allerdings nicht an die Bundesnetzagentur übergeben werden.
Die folgende Abbildung 7 stellt die derzeitige Ver teilung der Organisationen dar, die Infrastrukturen gemeldet haben. Sie zeigt, dass der Anteil von NichtTK-Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr bereits gestiegen ist und jetzt bei deutlich über 50 Prozent liegt. Bezüglich der Registrierung der Abfrageberechtigten ist ebenfalls ein positiver Trend zu erkennen, wie Abbildung 8 veranschaulicht.
Herausforderungen Um die Umsetzung weiter zu beschleunigen, sind folgende Herausforderungen zeitnah zu adressieren:
Seit Dezember 2009 gab es bundesweit 376 Abfrageanträge. Daraus ergeben sich 208 neue Anträge seit Mai 2010, von denen ein Großteil durch Gebietskörperschaften gestellt wurde. Telekommunika tionsanbieter oder relevante Energieversorger nutzen den Atlas nur sehr eingeschränkt. Die Mehrheit der Abfragen an den Infrastrukturatlas wurde in Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern gestellt.
ƒƒ Ungenaue Erfassung Die TKG-Novelle spezifiziert, dass telekommuni kationsrelevante Daten an die Bundesnetzagentur geliefert werden müssen, falls diese eine Lieferung verlangt. Das Format und die Detail tiefe der zu liefernden Daten ist allerdings nicht vorgegeben. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass zwar der Standort von Leerrohren angegeben wird, nicht aber, ob sie auch tatsächlich zur Mitnutzung verfügbar sind. Die Bundesnetzagentur ist jetzt aufgefordert, die „Verfügbarkeit“ genauer zu definieren und damit Verbindlichkeit herzustellen.
Die Rückmeldungen über die nach dem letzten Monitoringbericht neu eingerichtete FeedbackFunktion zeigen: Der Infrastrukturatlas wird von den Nutzern als wichtiges Werkzeug angesehen. Verbesserungsbedarf sehen sie jedoch weiterhin in Bezug auf den Detailgrad der abgebildeten Daten und die Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Unternehmen. Neben den beschriebenen Aktivitäten auf Bundesebene haben einige Länder mit dem Aufbau eigener Werkzeuge zur Erfassung von Infrastruktur begonnen.
ƒƒ Haftung Bis zum Inkrafttreten der TKG-Novelle verbleiben wichtige Haftungsfragen. Es geht hierbei um mögliche Schäden bei Endkunden, falls die Daten z. B. für terroristische Angriffe genutzt werden.
Abbildung 7: Zuliefernde Organisationen des Infrastrukturatlasses 160 Öffentliche Hand
34 % TK-Unternehmen
Gesamt
Quelle: Bundesnetzagentur
9%
56 % Energieversorger
18
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
anderer Bauherren zu beziehen. Baustellendatenbanken für den Breitbandausbau können vom Grundsatz her zentral (Bundesebene) oder dezentral (z. B. Länderebene) eingerichtet werden.
Nach dem Inkrafttreten der TKG-Novelle könnten diese Unklarheiten nach Unternehmensangaben weitestgehend durch entsprechende Erlasse der Bundesnetzagentur geklärt werden.
Zielsetzung Durch die Einbeziehung von Baustellen anderer Bauherren können Unternehmen und staatliche Institutionen Synergien im Breitbandausbau realisieren. Durch die Nutzung von Synergien können die Kosten des Ausbaus, beispielsweise durch die Mitverlegung von Leerrohren, gegenüber dem Eigenbau erheblich reduziert werden.
Nutzungsintensität und tatsächliche Relevanz für die Ausbauplanung Insgesamt sind nur 48 Prozent der zunächst 426 Abfrageberechtigten auch tatsächlich für die Nutzung des Infrastrukturatlasses registriert. Auch wenn dies eine beachtliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr darstellt, bleibt die Anzahl der Registrierten verhältnismäßig niedrig. Mit 208 neuen Abfragen in den vergangenen 15 Monaten ist das volle Potenzial des Infrastrukturatlasses bisher nicht realisiert worden. Dies lässt sich sicher zum einen auf die bisher schwierige Handhabung in Ausbauphase 1 zurückführen, zum anderen aber ggf. auch auf eine (noch) mangelnde Wahrnehmung des Potenzials der Mitnutzung in den Kommunen. ƒƒ
Zielbeitrag Eine zentrale Baustellendatenbank ist nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht sinnvoll zu realisieren und damit nicht dazu geeignet, den Breitbandausbau in Deutschland zu beschleunigen. Die Bewertung des Zielbeitrags betrachtet deshalb auch den Beitrag einer verstärkten Etablierung dezentraler Baustellendatenbanken.
1.3. Aufbau Baustellendatenbank Im Rahmen der Breitbandstrategie des Bundes wurde der Aufbau einer Baustellendatenbank vorgeschlagen, die es Telekommunikationsunternehmen ermöglichen soll, Informationen über Baustellen
Aufgrund der vertieften Analyse im Rahmen der Synergiestudie wird der Beitrag des Aufbaus dezen traler Baustellendatenbanken für das Ziel 2014 (mind. 50 Mbit/s für 75 Prozent der Haushalte) als
Abbildung 8: Registrierte Abfragevertreter des Infrastrukturatlasses Anteil der Kommunen mit registrierten Abfragevertretern Abfrageberechtigte gesamt
Anstieg registrierter Abfragevertretern seit 2010 in %
48 %
35% 100 %
Mecklenburg-Vorpommern 89 %
Brandenburg 64 %
Schleswig-Holstein
60 %
Sachsen Baden-Württemberg
50 % 45 %
Sachsen-Anhalt Thüringen
44 %
Bayern Nordrhein-Westfalen
0% 0% -11% 28% 35% 20% 0%
41 %
48%
40 %
66%
Hessen
33 %
50%
Rheinland-Pfalz
33 %
87%
Niedersachsen Saarland Quelle: Bundesnetzagentur
30 % 29 %
27% 0%
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
„niedrig“ eingestuft, was einer verbesserten Einschätzung im Vergleich zum Monitoringbericht 2010 entspricht. Für das Ziel 2014+ wird der Zielbeitrag ebenfalls als „niedrig“ eingeschätzt. Zielbeitrag Aufbau einer (dezentralen) Baustellendatenbank
2014
2014+ Niedrig !
Niedrig
Derzeit sind Baustellendatenbanken für die Nutzung durch Telekommunikationsunternehmen konzipiert. Laut den Ergebnissen der Synergiestudie müssten die Kommunen und Landkreise stärker als Adressaten der Baustellendatenbanken verstanden werden. Kommunen können dabei Baustellendatenbanken nutzen, um die Synergiepotenziale in ihrer Region aufzuarbeiten. Sobald die Synergiepotenziale erarbeitet sind, können Kommunen dann diese Daten nutzen, um auf Telekommunikationsunternehmen zuzugehen. Telekommunikationsunternehmen hätten einen größeren Anreiz, in einer Kommune auszubauen, weil die Kommune bereits Wege zur Kostenreduktion aufgezeigt hat. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Monitoring berichts 2010 waren auf Bundesebene noch keine Maßnahmen eingeleitet, die in der Breitbandstrategie vorgesehene nationale Baustellendatenbank umzusetzen. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Auf Bundesebene besteht nach wie vor keine Baustellendatenbank, deren Umsetzung weiterhin von einigen Ausbauakteuren im Rahmen der Gespräche zum diesjährigen Monitoring der Breitbandstrategie gefordert wurde. Die Bundesländer haben ihre lokalen Baustellen datenbanken weiterentwickelt. Während der Umsetzungsstand 2010 noch als „keine Umsetzung“ gewertet wurde, ist er für das Jahr 2011 als „Umsetzung eingeleitet“ einzustufen, da die Länder die dezentralen Ansätze weiter vorangetrieben haben. Zudem hat sich vor allem aufgrund der Synergiestudie der Informationsstand über Best-Practices der vorhandenen dezentralen Baustellendatenbanken auf Länderebene verbessert.
Umsetzung Aufbau einer (dezentralen) Baustellendatenbank
19
2010
2011 Keine
Eingeleitet
Die Synergiestudie enthält eine Best-Practice-Analyse der existierenden Baustellendatenbanken auf Länderebene. Darüber hinaus hat die Synergiestudie verschiedene Varianten zur Errichtung von Bau stellendatenbanken beschrieben. Sie definiert außer dem, welche Anforderungen eine dezentrale Baustellendatenbank mindestens erfüllen sollte: Neben einer Kurzbeschreibung der Baumaßnahme und Geokoordinaten sollte eine Baustellendatenbank auch Details zum Bauherrn zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Baustellen datenbank ebenfalls Planunterlagen der Baumaßnahmen in einem einheitlichen GIS-Format abbildet. Der Aufbau von Baustellendatenbanken auf Landesebene ist innerhalb des letzten Jahres intensiviert worden. In Bayern (Grabungsatlas), Schleswig-Holstein (Baustellenatlas), Hessen (Breitband-Informa tionssystem) und Niedersachsen (Baustellenatlas) sind dezentrale Baustellendatenbanken bereits in Nutzung; in Thüringen ist eine Datenbank in Planung. Die genannten Instrumente vereinen, anders als die auf Bundesebene in der Breitbandstrategie ursprünglich vorgeschlagene Lösung, jeweils die Funktionen eines Infrastrukturatlasses mit der einer Baustellendatenbank. Die Anzahl der dargestellten Baustellen ist dabei zwischen den Baustellendatenbanken der Länder unterschiedlich. Während der Grabungsatlas Bayern rund 900 Baustellen anzeigt, enthält der Baustellenatlas Niedersachsen Daten zu 42 Baustellen. Auch die Funktionalität der existierenden Datenbanken ist nicht homogen. Das Hessische Breitband-Informationssystem/Baustellenatlas erlaubt beispielsweise die Eingabe von neuen Daten über ein Online-Tool. In Bayern wird derzeit ein vergleichbares System entwickelt, das jedoch noch nicht umgesetzt ist. Herausforderungen Für den Aufbau einer dezentralen Baustellendatenbank muss eine Reihe von Herausforderungen bewältigt werden:
20
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Umsetzungskomplexität Der Aufbau und Betrieb einer dezentralen Baustellendatenbank verursacht hohen Aufwand für den Betreiber der Baustellendatenbank, weil die Daten zu Baustellen nur dezentral in der Fläche verfügbar sind. Gleichzeitig muss die Anlieferung von Daten durch Kommunen auf freiwilliger Basis erfolgen, wofür eine verstärkte Koordination seitens des Betreibers nötig ist. Die Koordination der liefernden Organisationen ist aufgrund der Vielzahl der einzubindenden Akteure besonders aufwändig (in Deutschland gibt es mehr als 11.000 Gemeinden). Aus den Erfahrungen der dezentralen Baustellendatenbanken lässt sich schließen, dass selbst die Verwaltung eines solchen Instruments auf Länderebene signifikante Kapazitäten bindet. Insbesondere die Aufbereitung von angelieferten Daten wurde von Landesvertretern wiederholt als sehr aufwändig beschrieben. Außerdem müsste die Datenbank in möglichst kurzen Abständen aktualisiert werden, um einen wirklichen Mehrwert zu bieten. Dies ist notwendig, weil Telekommunikationsunternehmen im Regelfall spätestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen einen Antrag auf Mitverlegung beim Bauträger stellen müssen, damit dieser noch berücksichtigt werden kann. Dadurch ergibt sich ein enges Zeitfenster, in dem die Baustellendatenbank von den Telekommunikationsunternehmen genutzt werden kann. Dies erfordert eine frühzeitige Meldung von Baumaßnahmen an die Baustellendatenbank sowie eine zügige Reaktion der ausbauenden Unternehmen.
banken sehr unterschiedliche Daten ab. Während in Bayern (Grabungsatlas), Hessen (Breitband-Informationssystem) und Niedersachsen (Baustellenatlas) Leerrohre angezeigt werden, ist dies in Schleswig-Holstein (Baustellenatlas) nicht der Fall. Bei den Baustellendatenbanken, die Leerrohre anzeigen, ist der Detailgrad der Beschrei bung der Leerrohre wiederum verschieden. Hessen ist beispielsweise das einzige Bundesland, das Angaben zum Durchmesser der existierenden Rohre macht. Dies erschwert die Anwendung des Instruments bei einer länderübergreifenden Planung.
ƒƒ
ƒƒ Wirkung auf zusätzlichen Breitbandausbau Insgesamt werden Baustellendatenbanken laut Unternehmensvertretern auch langfristig einen geringen direkten Einfluss auf Unternehmen haben. Es wird vermutet, dass eine funktionierende Baustellendatenbank einen größeren Einfluss auf Kommunen und Landkreise hätte; bisher gibt es jedoch noch keine umfangreichen Erfahrungen zur Nutzung und Wirkung dezentraler Baustellendatenbanken.
Heterogenität der abgebildeten Daten und mangelnde Vergleichbarkeit Derzeit bilden die dezentralen Baustellendatenƒƒ
Aufbau einer konsistenten Erfassungs- und Darstellungssystematik Um die Wirkung der Maßnahme zu erhöhen, ist eine möglichst hohe Datenvergleichbarkeit das zentrale Erfolgskriterium. Somit liegt die Herausforderung darin, über die Definition von Standards und deren Abstimmung mit den Ländern die Vergleichbarkeit zwischen den Baustellendatenbanken und den Daten in Infrastrukturatlas und Breitbandatlas zu gewährleisten. Dies ermöglicht im nächsten Schritt auch den wechselseitigen Transfer von Daten zwischen den Instrumenten oder gesamthafte Auswertungen. ƒƒ
1.4. B edarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen Zielsetzung Ziel der Maßnahme ist es, die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Breitbandausbau zu verbessern. Hierfür sah die Breitbandstrategie über das ZuInvG bis Ende 2010 die finanzielle Unterstützung u. a. der (Mit-)Verlegung von Leerrohren vor. Darüber hinaus sollen Kooperationen im Infrastrukturausbau, etwa zwischen Energieversorgern und Telekommunika tionsunternehmen, gezielt gefördert werden. Zielbeitrag Der Zielbeitrag der Maßnahme „Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren“ wird für das Ziel 2014 und darüber hinaus als sehr hoch angesehen. Dies erklärt sich vor allem daraus, dass bereits 2010 die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Mitver legung geschaffen waren, konkrete Umsetzungsprojekte aber erst mit einer langen Vorlaufphase umge-
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
setzt werden können. Die gezielte Mitverlegung von Leerrohren kann in der Folge einen erheblichen Beitrag zum flächendeckenden Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsnetzen leisten. Zielbeitrag Mitverlegung Leerrohre
2014
Flecken erweitert worden. Die GRW hat die Anwendung der Bundesrahmenregelung bereits berücksichtigt. Eine weitere Umsetzung, beispielsweise in Landesprogrammen, hat gerade begonnen. Umsetzung
2014+ Sehr hoch
21
Sehr hoch
Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Die Umsetzung der Maßnahme war 2010 bereits zum größten Teil erfolgt. Auf Bundesebene wurden zweierlei Ansatzpunkte verfolgt, um die (Mit-)Verlegung von Leerrohren zu fördern. Zum einen wurden die Fördermöglichkeiten der Gemeinschaftsaufgaben erweitert: Die GAK-Rahmenrichtlinie Breitband förderung wurde 2009 um die Möglichkeit zur Leerrohrförderung mit anbieter- und technologieneutralen Standards und bei alleiniger Verfügungsgewalt der Kommunen erweitert. In der GRW wurde 2009 die Möglichkeit geschaffen, Leerrohre im Zuge der Durchführung anderer Infrastrukturmaßnahmen zu verlegen. Außerdem wurde 2010 die Bundesrahmenregelung für die Förderung von Leerrohrverlegungen für NGA-Netze („Bundesrahmenregelung Leerrohre“) verabschiedet. Die Bundesrahmenregelung legt die beihilferechtliche Grundlage für die Förderung der Betreiber von Breitbandnetzen durch Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) in ganz Deutschland. Sie ist nicht mit eigenen Mitteln ausgestattet.
Mitverlegung Leerrohre
Zum 2011 größten Teil erfolgt
Zum größten Teil erfolgt
Bei der Umsetzung der Maßnahme ist die Bundes-, Länder- und Kommunalebene zu berücksichtigen. Der Fortschritt bei der Umsetzung hat auf allen drei Ebenen stattgefunden: Am 8. Juni 2011 hat die Europäische Kommission beschlossen, keinen Einwand gegen die geplante Änderung der „Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung“ (Sache N53/2010, im Folgenden „Rahmenregelung“) zu erheben. Neben den „weißen“ und „grauen“ Flecken ermöglicht die Rahmenregelung nach der Anpassung nun auch die Förderung in „schwarzen“ Flecken. Die Kategorien sind wie folgt definiert: ƒƒ
Weiße Flecken der Grundversorgung: Im betreffenden Gebiet gibt es noch keine flächendeckende Breitbandgrundversorgung (Verfügbarkeit von ≥ 2 Mbit/s).
ƒƒ
Graue Flecken der Grundversorgung: Im betreffendem Gebiet besteht bereits eine Breitbandgrundversorgung (Verfügbarkeit von ≥ 2 Mbit/s), die angebotenen Leistungen decken allerdings auch unter Berücksichtigung einer ggf. vom Anbieter geplanten Modernisierung nicht den Bedarf der Bürger. In der Regel existiert in grauen Flecken nur eine Technologie zum Anschluss mit Breitband, beispielsweise nur DSL.
ƒƒ
Schwarze Flecken der Grundversorgung: Im betreffenden Gebiet besteht bereits mehr als ein Breitbandgrundversorgungsangebot (Verfügbarkeit von ≥ 2 Mbit/s). Es gibt also bereits mindestens zwei unterschiedliche Anbieter von Grundversorgung.
Einzelne Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten bereits mit der Förderung von Leerrohrmaßnahmen begonnen oder diese geplant, teilweise unter Einsatz von EFREMitteln. Auf kommunaler Ebene fand die Leerrohrförderung generell großen Zuspruch, da hier ein Interesse an leitungsgebundenen, langfristigen Lösungen bestand. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Der Umsetzungsstand der Maßnahme „Bedarfsorien tierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen“ wurde für das Jahr 2011 genau wie im Jahr 2010 mit „zum größten Teil erfolgt“ bewertet. Die Bundesrahmenregelung für Leerrohre ist für die Anwendung in schwarzen
2010
22
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Somit sind nun auch Gebiete mit existierenden Netzen durch die Förderung der Mitverlegung von Leerrohren förderberechtigt, wenn davon auszugehen ist, dass diese ohne Förderung innerhalb der nächsten drei Jahre nicht von einem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen profitieren würden. Dies ist insoweit eingeschränkt, dass ein Gebiet dann keine Förderung erhalten kann, wenn bereits eine Verfügbarkeit von mehr als 25 Mbit/s gegeben ist oder – in grauen bzw. schwarzen Flecken der Grundversorgung – über Vorabregulierung erreicht werden könnte. Auf Länderebene gab es ebenfalls Fortschritte bei der Verlegung von Leerrohren, beispielsweise in Hessen und Schleswig-Holstein. In Hessen werden nun bedarfsgerecht Leerrohre bei Landestraßenbaumaßnahmen mit verlegt. In Schleswig-Holstein wurden bis Ende Dezember 2010 u. a. 15 Gemeinden mit einer Gesamtfördersumme von rund 480.000 Euro bei der Verlegung von Leerrohren gefördert. Bayern prüft derzeit, ein Förderprogramm auf Grundlage der Rahmenregelung aufzusetzen. Das BMWi fördert auf Basis der Bundesrahmenregelung Leerrohre insgesamt 25 Modellprojekte in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern. Neben den Aktivitäten auf Bundes- und Länder ebene gab es auch einige Kommunen, in deren Breitbandausbau die Mitverlegung von Leerrohren ein zentrales Element war. In einem norddeutschen Kreis wurde beispielsweise ein Zweckverband von Kommunen gegründet. In diesem Modell gibt der Zweckverband den Auftrag zur Verlegung von Leerrohren, sobald ein Betreiber gefunden ist, der im Anschluss die Rohre zur Verlegung eines Netzes pachten möchte. Auf diese Weise stellt der Kreis nicht nur Planungssicherheit her, er ermöglicht auch die Refinanzierung der Investitionen in die Verlegung von Leerrohren.
findet bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes keine flächendeckende, bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren statt. Nutzung der Rahmenregelung in konkreten Förderprogrammen Wie bereits beschrieben, ist die „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ nicht mit eigenen Mitteln unterlegt, d. h. sie dient lediglich der beihilferechtlichen Absicherung. Einzelne Breitbandförderprogramme auf Bundes- und Landesebene können sich ihr unterstellen. So wurde bei der GRW die Möglichkeit der Förderung von Leerrohren auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ geschaffen. Die GRW-Förderung ist allerdings auf strukturschwache Regionen beschränkt und hat einen gewerblichen Fokus. D. h., es können nur Gewerbegebiete bzw. Ansammlungen von Gewerbebetrieben und umliegende Gebiete gefördert werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Nutzung von GRW-Mitteln für Breitbandprojekte durch diese zusätzliche Möglichkeit zunimmt (bisher niedrig). Daneben ist das Aufsetzen von Länderprogrammen auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ möglich. Diese Möglichkeit haben bislang nur Hessen und Schleswig-Holstein aufgegriffen, Bayern erwägt derzeit ein Förderprogramm. Somit wird der gesetzte Rahmen der Förderung noch nicht bundesweit genutzt, um die Ver legung von Leerrohren voranzubringen. ƒƒ
1.5. V erbesserung der Breitbandverteilung im Haus Zielsetzung Die Maßnahme zielt darauf ab, Anreize für Privathaushalte zu schaffen, den privaten Breitbandausbau voranzutreiben und ebenfalls Investitionen in die Breitbandinfrastruktur zu tätigen. Zielbeitrag
Herausforderungen Mitverlegung von Leerrohren bei Baumaßnahmen des Bundes Während die Mitverlegung von Leerrohren bei Baumaßnahmen einiger Bundesländer, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, gesetzlich geregelt ist und aus dem Länderbudget getragen wird, ƒƒ
Zielbeitrag Breitbandverteilung im Haus
2014
2014+ Sehr nierdrig
Sehr niedrig
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
Sowohl in Perspektive auf das Jahr 2014 als auch darüber hinaus wird der Beitrag der Maßnahme zur Zielerreichung als sehr niedrig eingeschätzt. Dies resultiert vor allem aus folgenden Gründen: Die Verlegung zusätzlicher Leitungen im Haus leistet keinen Beitrag zur Erschließung bisher nicht versorgter Gebiete, sondern dient ausschließlich dem weiteren Ausbau vorhandener Hochgeschwindigkeitsnetze. Der Anreizeffekt der beschlossenen steuerlichen Anrechenbarkeit ist als eher gering einzustufen, da lediglich 20 Prozent der getätigten Investitionskosten angerechnet werden können. Zudem ist die tatsächliche Anwendbarkeit der Maßnahme auf die Verlegung von Glasfaser in neu erschlossenen Wohngebieten und die Errichtung privater Richtfunkanlagen beschränkt. Auch übernehmen Telekommunikationsunternehmen bislang die Ausbaukosten inklusive des Hausanschlusses. Insofern fallen für Privathaushalte kaum anrechenbare Investitionen an und die steuerliche Absetzbarkeit für die Ausbauplanung von Unternehmen ist ohne Relevanz. Darüber hinaus ist die Maßnahme kaum bekannt. Weder integrieren Unternehmen sie daher in ihre Geschäftsmodelle, noch können so Anreize für den privaten Ausbau gesetzt werden. Eine aktivere Kommunikation der Maßnahme und das Aufzeigen von konkreten Anwendungsbeispielen wären notwendig. Stand der Umsetzung bis zum zweiten Monitoring bericht (2011) Umsetzung Breitbandverteilung im Haus
2010
2011 Abgeschlossen
Abgeschlossen
Die Umsetzung der Maßnahme war 2010 bereits weitgehend abgeschlossen. Nach § 35a, Abs. III EStG können 20 Prozent der Aufwendungen zum Breitbandausbau steuerlich bis zu einer Maximalhöhe von 1.200 Euro angerechnet werden. Im Monitoringbericht 2010 wurde angeregt, Anwendungsszenarien für die steuerliche Anrechenbarkeit von Maßnahmen in Privathaushalten weiterzuentwickeln, indem stärker Maßnahmen herausgestellt werden, die eine höhere Wirkung entfalten können. Nach Abschluss der Maßnahme 2010 sind bis zum Berichtszeitpunkt 2011 keine weiteren Fortschritte bei der Umsetzung zu verzeichnen. Problematisch bleiben weiterhin die nur geringe Anrechenbarkeit
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privater Investitionen, der beschränkte Anwendungsbereich der Maßnahme und ihre mangelnde Bekanntheit. Die im Monitoringbericht 2010 angeregte Weiterentwicklung von Anwendungsszenarien mit höherer Wirksamkeit wurde bislang nicht durchgeführt.
2. M aßnahmensäule 2: Unterstützende Frequenzpolitik Derzeit leisten Funktechnologien einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der vollständigen Grundversorgung und der Versorgung mit mittleren Bandbreiten. Potenziell könnten Funktechnologien langfristig auch für die Erreichung höherer Bandbreiten genutzt werden, falls die Entwicklung neuer Technologien in einem ähnlichen Maß wie bisher voranschreitet. 2.1. R asche Nutzung des Potenzials der Digitalen Dividende 2010 Die Digitale Dividende beschreibt die Nutzung von Frequenzen, die aufgrund der Digitalisierung des Rundfunks nun für die Breitbandübertragung bereit- gestellt werden konnten. Zielbeitrag Der Zielbeitrag dieser Maßnahme für die Erreichung des Ziels 2014 wurde mit „sehr niedrig“ eingestuft. Auch über den Zeitraum 2014 hinaus wird der Zielbeitrag mit „sehr niedrig“ bewertet. Zielbeitrag Digitale Dividende
2014
2014+ sehr niedrig
sehr niedrig
Der Zielbeitrag verbleibt sehr niedrig, weil die Nutzung der Digitalen Dividende laut Unternehmensvertretern voraussichtlich nur einen limitierten Beitrag zur Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s beitragen kann. Im Breitbandatlas werden die Einzugsgebiete von LTE derzeit basierend auf den Angaben der Ausbauakteure mit einer Verfügbarkeit von maximal 6 Mbit/s ausgewiesen, auch wenn einige der Ausbauakteure in bestimmten Regionen LTE-Produkte mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s anbieten.
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B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Zielsetzung Die Zielsetzung dieser Maßnahme in der Breitbandstrategie war die möglichst schnelle Bereitstellung der freien Frequenzen mittels einer Versteigerung, um diese für den Breitbandausbau zu nutzen. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Die Versteigerung der Digitalen Dividende, für die insgesamt 3,6 Mrd. Euro geboten wurden, war am 20. Mai 2010 abgeschlossen. Bei der Versteigerung wurden Nutzungsrechte für den drahtlosen Netzzugang in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz vergeben. Im Zuge der Versteigerung wurde eine Versorgungsverpflichtung für die so genannten Prioritätsgebiete festgelegt. Als Prioritätsgebiete galten Städte, Gemeinden oder Ortsteile, in denen für weniger als 95 Prozent der Einwohner Anschlüsse mit ≥ 1 Mbit/s verfügbar waren. In diesen Regionen war der Ausbau prioritär vorzunehmen, d. h., dass es den relevanten Unternehmen nicht gestattet war, den umfassenden Ausbau mit 800 MHz in anderen Regionen zu betreiben, bevor die Prioritätsgebiete versorgt waren. Bei Erscheinen des letzten Monitoringberichts konnte mit dem tatsächlichen Ausbau allerdings noch nicht begonnen werden, weil das Zuordnungsverfahren für die Frequenzen noch andauerte. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Die Maßnahme „Rasche Nutzung des Potenzials der Digitalen Dividende“ war – nach Wortlaut der Strategie – bereits im Jahr 2010 vollständig abgeschlossen. In diesem Jahr ist die Maßnahme erneut mit „abgeschlossen“ bewertet. Umsetzung Digitale Dividende
2010
2011 Abgeschlossen
Abgeschlossen
Die Versteigerung der Digitalen Dividende war bereits 2010 abgeschlossen. Die Nutzung der Digitalen Dividende ist im letzten Jahr allerdings deutlich vorangeschritten. Die relevanten Telekommunika tionsunternehmen haben den Ausbau rasch vorangetrieben, nachdem die Bundesnetzagentur zeitnah nach der Versteigerung im Mai 2010 das Zuordnungsverfahren der Frequenzen abgeschlossen hat.
Die Ausbauakteure haben bereits im August 2010 mit der Umrüstung von GSM- zu MultistandardStationen begonnen, um den Ausbau insgesamt zu beschleunigen. Laut Bundesnetzagentur haben die Betreiber den Ausbau in den Prioritätsgebieten forciert, in sechs Ländern sind die Ausbauverpflichtungen bereits erfüllt. Es ist zu erwarten, dass der Ausbau in der zweiten Jahreshälfte weitere Fortschritte machen wird. Insgesamt wurde der umfassende Aufbau der neuen Infrastrukturen wesentlich schneller begonnen und vorangetrieben als nach vergangenen Versteigerungen, z. B. von UMTS. Herausforderungen Aus den Gesprächen mit den relevanten Akteuren haben sich folgende Herausforderungen ergeben, welche sich im Bereich der Frequenzpolitik weiterhin stellen: Eingeschränkte Frequenznutzung in Grenzgebieten Die für LTE relevanten Frequenzen werden noch nicht in allen Nachbarländern der Bundesrepublik auch für den Mobilfunk genutzt. Zum Schutz bestehender Nutzungen in den Nachbarländern sind entsprechende Grenzkoordinierungsabkommen erforderlich. Derartige Abkommen konnten bereits mit einer Reihe von Nachbarländern abgeschlossen werden. Solange in den Nach barländern noch Rundfunknutzungen geschützt werden müssen, hat dies Einschränkungen bei der Frequenznutzung in Grenznähe zur Folge. ƒƒ
Sicherstellung der Priorität für den Anschluss unversorgter Haushalte In den meisten Fällen wurden bisher GSM-Sta tionen aufgerüstet, um den Betrieb von LTE zu ermöglichen. Ohne regelmäßiges Monitoring und Offenlegung der Ergebnisse der Versorgung der Prioritätsgebiete aus dem Breitbandatlas, zusätzlich zur Überprüfung der Einhaltung der Versorgungsverpflichtung durch die BNetzA, besteht das Risiko, dass der LTE-Ausbau keine vollständige Grundversorgung sicherstellt. Dies hängt auch damit zusammen, dass Prioritätsgebiete nicht auf Haushaltsbasis und auf den zum Teil ungenauen Daten des alten Breitbandatlas gemeldet wurden. Die Herausforderung besteht nun darin, unabhängig von mit der Ausschreiƒƒ
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
bung verknüpften Verpflichtungen, dass die Netzbetreiber über die noch verbleibenden „weißen Flecken“ informiert werden, so dass ein möglichst weitgehender Anschluss ermöglicht wird. Zusätzliches Spektrum aus der Digitalen Dividende Das Potenzial der Nutzung weiterer Frequenzen aus der Digitalen Dividende ist nach erst kürzlich erfolgter Versteigerung und begonnener Nutzung erster Frequenzen aus der Digitalen Dividende (790 bis 862 MHz) noch nicht ausreichend in der Wahrnehmung der Branchenakteure verankert. Um die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen aus der Digitalen Dividenden zu schaffen, muss dieser Aspekt allerdings frühzeitig, bereits im Rahmen der nächsten World Radio Conference 2012, auf die Tagesordnung für die übernächste Konferenz im Jahr 2015 gesetzt werden. ƒƒ
Abbildung 9: Potenzial innovativer Funktechno logien – LTE Advanced LTE-Technologien entwickeln sich fortwährend weiter. Laut Unternehmensvertretern wird gerade LTEAdvanced eine deutliche Verbesserung der Geschwindigkeit von Funklösungen mit sich bringen. Während LTE derzeitig rund 100 Mbit/s in einer Funkzelle bereitstellt, können mit LTE-Advanced gegebenenfalls 300 Mbit/s und mehr pro Funkzelle angeboten werden. Obwohl in der Entwicklung von LTE immer wieder Fortschritte gemacht werden, werden terrestrische Systeme voraussichtlich auch langfristig höhere Geschwindigkeiten bereitstellen als Funklösungen. Ein signifikanter Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit Bandbreiten über 50 Mbit/s ist für die nächsten Jahre daher in Anbetracht der aktuellen Leistungsfähigkeit der Technologie nicht zu erwarten. Langfristig gesehen erwarten Branchenexperten jedoch enorme Technologiesprünge, die perspektivisch auch höhere Bandbreiten je Nutzer ermöglichen. Quelle: Experteninterviews im Rahmen des Monitorings 2011
25
3. M aßnahmensäule 3: Finanzielle Förderung Die Breitbandstrategie des Bundes postuliert, dass staatliche Förderung als letztes Mittel für den Breitbandausbau genutzt werden kann, wenn ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist. Die Bundes regierung legt im Rahmen der Strategie besonderen Wert darauf, dass die Breitbandfördermaßnahmen so ausgestaltet sind, dass der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird, Mitnahmeeffekte vermieden und zusätzliche Investitionen angeregt werden. Bevor die Wirksamkeit und Umsetzung dieser Maßnahmen bewertet wird, soll zuerst im folgenden Kapitel der Status quo zur Fördermittelverfügbarkeit in Deutschland aufgezeigt werden. Dabei werden zunächst die verfügbaren Mittel sowie Abrufquoten für den jetzt abgeschlossenen Förderzeitraum 2008 bis 2010 analysiert. Im Anschluss werden die für die nächste Förderperiode 2011 bis 2013 verfügbaren und bereits abgerufenen Fördermittel dargestellt. 3.1. Analyse verfügbarer Fördermittel Insgesamt haben Bund und Länder für den Zeitraum 2008 bis 2013 maximal eine Gesamtsumme von 454 Millionen EUR zur Verfügung gestellt, von der ein Teil jedoch aus Überträgen zwischen den Förderperioden besteht. In der Förderperiode 2008 bis 2010 waren dies 273 Mio. EUR, für 2011 bis 2013 sind 181 Mio. EUR reserviert. Die Mittel werden über verschiedene Förderprogramme bereitgestellt: Zur Förderung des Breitbandausbaus stehen den Flächenländern seit 2008 Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Steigerung der Attraktivität ländlicher Gebiete als Wirtschafts- und Wohnstandort zur Verfügung. Weiterhin gewährt die Bundesregierung seit 2009 Mittel aus der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in struk turschwachen Regionen. Zusätzlich zu diesen Mitteln können die Bundesländer Mittel der Europäischen Union (ELER, EFRE) für die Zwecke des Breitbandausbaus einsetzen. Darüber hinaus standen den Ländern in der Förderperiode 2008 bis 2010 Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) zu, die im Rahmen der Breitbandstrategie als Maßnah-
26
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
me 8 „Zusätzliches Geld für den Infrastrukturausbau aus dem Konjunkturpaket II“ berücksichtigt wurden. Diese Mittel mussten bis Ende 2010 abgerufen und verausgabt sein. Für die Förderperiode 2011 bis 2013 stehen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung. Abgeschlossene Förderperiode 2008 bis 2010 Zum Zeitpunkt der Erstellung des letzten Monitoringberichts (Mitte 2010) lagen noch keine abschließenden Werte der Ausschöpfungsquoten der verschiedenen Fördermittel vor. Daher sollen in der Folge die wichtigsten Kennzahlen zur abgeschlossenen Förderperiode zusammengefasst werden. Insgesamt standen in der Förderperiode 2008 bis 2010 273 Millionen Euro Fördermittel zur Ver fügung. Davon stammte mit über 44 Prozent (120 Mil lionen Euro) der größte Teil der Mittel aus dem zeitlich begrenzten Konjunkturpaket II (ZuInvG). Einen weiteren signifikanten Anteil bildeten mit weiteren knapp 39 Prozent zweckgebundene GAK-Mittel, zuzüglich der Kofinanzierung aus ELER-Mitteln. Ländermittel sowie EFRE-Fördermittel spielten hingegen eine kleinere Rolle. GRW-Mittel können zwar für den Breitbandausbau benutzt werden, sie sind jedoch nicht zweckgebunden und werden daher hier nicht dargestellt.
In der Analyse der Ausschöpfung zur Verfügung stehender Mittel wird deutlich, dass nationale Fördermittel sehr gut ausgeschöpft werden konnten, aber bei EU-Mitteln weiteres Potenzial bestanden hätte. Insgesamt wurden in der abgeschlossenen Förder periode von den 273 Millionen Euro rund 84 Prozent bewilligt. Unterscheidet man in der Betrachtung nach Fördertöpfen, zeigt sich, dass vor allem GAK, Landesmittel und die Förderung aus dem ZuInvG fast vollständig ausgeschöpft wurden. Hingegen muss die Ausschöpfung der ELER- sowie der EFREMittel als unzureichend bezeichnet werden. Die Ausschöpfung der Mittel einzelner Bundesländer stellt sich besonders heterogen dar. Während Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern (100 Prozent), Bayern (90 Prozent), und Niedersachsen (85 Prozent) fast alle verfügbaren Mittel vollständig bewilligt haben, konnte in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen nicht das gesamte Potenzial der Fördermittel genutzt werden.
Abbildung 10: Verfügbarkeit und Abschöpfung von Fördermitteln 2008–2010 84 % 273
97 %
76 %
91 %
21 %
120 44 %
Ausschöpfung (Bewilligte Mittel/ Verfügbare Mittel, %) 1) GRW-Mittel sind nicht für den Breitabandausbau zweckgebunden und daher nicht aufgeführt.
107 16 %
ELER
23 %
GAK 32 12 %
Gesamt 2008–20101)
ZukInvG
ELER/GAK
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 2011
Landesmittel
14 5% EFRE
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
Laufende Förderperiode 2011 bis 2013 Bei der Betrachtung der laufenden Förderperiode muss grundsätzlich beachtet werden, dass der vorliegende Monitoringbericht zu Beginn der Förder periode erstellt wurde. Daher sind zum aktuellen Zeitpunkt die Angaben zu bewilligten Mitteln unter Vorbehalt zu verstehen, da zum Teil die Ausschöpfung aus haushaltstechnischen Gründen erst im zweiten Halbjahr erfasst wird. Zum Zeitpunkt der Erfassung im Juli 2011 stehen nach Rückmeldungen der Bundesländer für die Förderperiode 2011 bis 2013 rund 180 Millionen Euro zur Verfügung. Abbildung 11 zeigt die Herkunft der Fördermittel. Im Vergleich zur Förderperiode 2008 bis 2011 stehen rund 35 Prozent weniger Mittel für den Breitband ausbau insgesamt zur Verfügung. Die geringere Fördermittelsumme erklärt sich vor allem durch den Wegfall der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz, die bis Ende 2010 verausgabt werden mussten. Daneben reduziert sich zunehmend der Bedarf für Förderung von Grundversorgung. Fördermöglichkeiten für Hochgeschwindigkeitsnetze wurden bisher noch eingeschränkt geschaffen. Von den ins gesamt zur Verfügung stehenden 181 Millionen Euro stammt der größte Förderblock aus GAK/ELER. Die Ländermittel sind mit 65 Millionen Euro in der För-
27
derperiode 2011 bis 2013 im Vergleich zur vorherigen Förderperiode mehr als doppelt so hoch. Während in einigen Bundesländern annähernd so viele Mittel wie letztes Jahr bereitstehen, können die Ausbauakteure in anderen Bundesländern in der zweiten Förderperiode nur auf deutlich geringere Mittel zurückgreifen als in den vergangenen drei Jahren. Auf Basis der Informationen zur Fördersituation sollen in der Folge die zwei Maßnahmen der Breitbandstrategie im Bereich „finanzielle Förderung“ beschrieben und auf ihren Umsetzungsstand hin untersucht werden: 1. Verbesserte Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben 2. Infrastrukturausbau mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II 3.2. V erbesserte Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben Ziel der Maßnahme ist es, durch verbesserte Förderbedingungen den Breitbandausbau in ländlichen Räumen zu unterstützen und den Mittelabruf zu erhöhen.
Abbildung 11: Verfügbarkeit und Abschöpfung von Fördermitteln 2011–2013 (vs. 2008–10) 28 %
39 %
17 %
11 %
273
181
Ausschöpfung (Bewilligte Mittel/ Verfügbare Mittel, %)
96 28 %
ELER2)
25 %
GAK3)
65 36 % 20 11 %
Gesamt 2008–20101)
Gesamt 2011–2013
GAK/ELER
Landesmittel
EFRE
1) GRW-Mittel sind nicht für den Breitbandausbau zweckgebunden und daher nicht aufgeführt 2) Angaben von Brandenburg zu ELER enthalten Kofinanzierungsanteile-Anteile der GAK und des Landes 3) Aus haushaltstechnischen Gründen ist laut BMLV eine Erhöhung der GAK-Ausschöpfung im zweiten Halbjahr 2011 zu erwarten Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 2011
28
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
rohren mit oder ohne Kabel. Die GRW leistet somit einen Beitrag für den späteren Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Da die Inanspruchnahme der GRW-Förderoptionen bislang eher niedrig ist und die GAK sich auf die Förderung der Grundversorgung konzentriert, ist der Beitrag für das Ziel 2014 als „niedrig“ und wegen des erwarteten Auslaufens insbesondere der GAK-Mittel über 2014 hinaus als „sehr niedrig“ einzuschätzen.
Zielbeitrag 2014
Zielbeitrag
2014+
Förderbedingungen Gemeinschaftaufgaben
sehr niedrig
Nierdrig
Die Maßnahme „Verbesserte Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben“, legt in ihrem Wortlaut einen Schwerpunkt auf die flächendeckende Versorgung der Haushalte in Deutschland mit Breitbandanschlüssen von mind. 1 Mbit/s. Vor dem Hintergrund dieser Schwerpunktsetzung ist auch die Einschätzung zur Zielerreichung zu verstehen: Für das Ziel 2010 kam der Maßnahme ein hoher Zielbeitrag zu. Dieser gilt bis zur vollständigen Zielerreichung der flächendeckenden Grundversorgung.
Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Einige bereits 2009 vorgenommene Anpassungen der Förderbedingungen hatten 2010 die Voraussetzungen für einen verstärkten Abruf von Mitteln geschaffen, so dass die Umsetzung der Maßnahme zum größten Teil erfolgt war. Eine geringe Abfrage von Mitteln der GRW und stark unterschiedliche Situationen in den Ländern ließen eine höhere Einordnung der Maßnahme im Sommer 2010 noch nicht zu.
Für die GAK-Förderung wurde 2009 zudem die Förderung der Mitverlegung von Leerrohren ermöglicht. Auch in der GRW wurde 2009 die Möglichkeit geschaffen, Leerrohre im Zuge der Durchführung anderer Infrastrukturmaßnahmen zu verlegen. Nach Inkrafttreten der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der GRW nochmals erweitert: Seit Januar 2011 können hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation gefördert werden. Förderfähig ist die Bereitstellung von Leer
Die Bundesregierung stellt bereits seit 2008 Mittel der GAK und seit 2009 der GRW bereit, um den Breitbandausbau in ländlichen bzw. strukturschwachen Gebieten zu fördern. Aufgrund des anfangs unzureichenden Mittelabrufs wurden 2009 Anpassungen an den Programmen vorgenommen: Durch Maßnah-
Abbildung 12: Länderübersicht verfügbarer Fördermittel von 2008 bis 2013 (Mio. EUR)1) 33
BW
20
52 56
BY BB
25 14
2)
HE
4
4
MV
39
8 11
8
20
NI
68
NRW
28
16 12 10
21 7 5
TH 3 14 1) 2) 3)
Verfügbare Mittel 2011–2013
25
16
ST
80
Verfügbare Mittel 2008–2010
SL 1 1 2 SN3)
12
31
18 13
RLP
SH
110
54
10
31
12 17
GRW-Mittel sind nicht für den Breitbandausbau zweckgebunden und daher nicht aufgeführt Angaben von Brandenburg zu ELER enthalten Konfi-Anteile des GAK und des Landes Bei den ELER-Mitteln entscheiden in Sachsen die 35 Leader- und ILE-Gebiete in eigener Prioritätensetzung im Rahmen ihrer Budgetierungen über den Einsatz der Mittel
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 2011
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
men wie die Erhöhung des Grenzwerts für den Nachweis einer unzureichenden Breitbandversorgung, die Reduktion des Eigenanteils für Kommunen und die Anhebung der Zuschüsse zum Schließen der Wirtschaftlichkeitslücke sowie durch die Aufnahme von Leerrohrförderung als Fördertatbestand konnte 2010 der Mittelabruf zum Zweck des Netzausbaus und der Realisierung von Machbarkeitsstudien erhöht werden. Der Abruf von Mitteln der GRW blieb aber weiter verhalten, wobei klarzustellen ist, dass die GRW-Mittel nicht zweckgebunden und für eine Vielzahl von Fördermaßnahmen genutzt werden können. Die Länder treffen je nach Bedarf vor Ort die Entscheidung über den konkreten Mitteleinsatz. Teilweise wurden Mittel der Europäischen Union (EFRE/ELER) eingesetzt. ELER-Mittel wurden beispielsweise zur Kofinanzierung von GAK-Förderung genutzt. Im Monitoringbericht 2010 wurde zur Verbesserung der Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben empfohlen, das Ergebniscontrolling der finanziellen Förderung auszuweiten. Insbesondere da der Mittelabruf teilweise noch nicht befriedigend verlief, sollte ein einheitlicher Monitoringstandard etabliert werden. Zudem wurde angeregt, den Erfahrungsaustausch zur Nutzung der Förderprogramme zu intensivieren. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Umsetzung Förderbedingungen Gemeinschaftsaufgaben
2010
Zum größten Teil erfolgt
2011
Zum größten Teil erfolgt
Bei der Umsetzung der Maßnahme „Verbesserte Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben“ können seit Mitte 2010 Fortschritte verzeichnet werden. Zum einen wurde durch die Erweiterung der Bundesrahmenregelung Leerrohre und die Zustimmung der EU-Kommission im Juni 2011 die Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen stärker berücksichtigt. Zum anderen sind im Monitoring bericht 2010 empfohlene Verbesserungsmaßnahmen wie beispielsweise der Erfahrungsaustausch zu
Förderprogrammen und Finanzierung umgesetzt worden. Bis zum vollständigen Abschluss der Programme verbleibt die Maßnahme bei dem Status „zum größten Teil erfolgt“. 2011 wurden die Förderbedingungen der Bundesrahmenregelung Leerrohre für die Anwendung in „schwarzen Flecken“ erweitert. Des Weiteren wurde eine Vereinfachung der GRW-Förderung beschlossen. Der künftige Verzicht auf den Gewinnabschöpfungsmechanismus bei Projekten mit einer Förderung von bis zu 500.000 Euro soll Kommunen wirkungsvoll entlasten und zu einem verstärkten Abruf der GRWMittel führen. Neben der Vereinfachung der GRWFörderung finden auch Konsultationen mit der Europäischen Kommission statt, um den Antragsstellungsprozess für EFRE und ELER zu vereinfachen. Insgesamt ist in den Abrufquoten der Fördermittel ein positiver Trend zu beobachten. Wie in Kapitel 3.1 dargestellt, wurden in der gesamten Förderperiode 2008 bis 2010 knapp 94,6 Prozent der GAK-Mittel ausgeschöpft. In den ersten sechs Monaten der zweiten Förderperiode bis Mitte 2011 wurden bereits 20 Prozent der GAK-Förderung bewilligt.2 Diese grundsätzliche Entwicklung kann als Erfolg für die Breitbandstrategie und die angestoßenen Verbesserungen in der Gemeinschaftsaufgabe GAK gewertet werden. Hinzu kommt, dass im ersten Halbjahr 2011 bereits 55,7 Prozent der ELER- und 11,4 Prozent der EFRE-Fördermittel für die Förderperiode 2011 bis 2013 abgerufen wurden.3 Herausforderungen Um auch 2011 und darüber hinaus einen größtmög lichen positiven Beitrag zum Breitbandausbau zu leisten, müssen folgenden Herausforderungen bewältigt werden: Unzureichende Transparenz und Ergebniscontrolling der Förderung Bisher findet – außer für die Nutzung der Bundesrahmenregelung Leerrohre – kein standardisiertes Controlling der Wirksamkeit finanzieller Maßnahmen statt. Weiterhin wird nur in einzelƒƒ
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die reale Abrufquote wahrscheinlich deutlich höher liegt. Die Mittel werden aus haushaltstechnischen Gründen erst im zweiten Halbjahr erfasst und liegen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht vor. Angaben von Brandenburg zu ELER enthalten Kofi-Anteile der GAK und des Landes – dadurch liegt der gemeldete Abschöpfungswert über der realen Abschöpfung.
2
3
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30
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
nen Ländern erfasst, wie viele Haushalte durch die verschiedenen Formen der finanziellen Förderung versorgt werden. Auslaufen der GAK-Förderung und unzureichende Förderung des Ausbaus von Hoch geschwindigkeitsnetzen Die bisherige Förderung legt ihren Schwerpunkt auf die Förderung der flächendeckenden Versorgung von Bandbreiten mit mindestens 1 Mbit/s und kann daher nur mittelbar – durch die Förderung der Leerrohrverlegung – einen Beitrag zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen leisten. Derzeit ist somit neben den EU-Mitteln auf Bundesebene nur GRW als Instrument etabliert, das Impulse für den stärkeren Hochgeschwindigkeitsausbau setzen könnte. ƒƒ
3.3. I nfrastrukturausbau aus dem Konjunkturpaket II Zielsetzung Im Rahmen der Maßnahme „Zusätzliches Geld für den Infrastrukturausbau“ legte die Bundesregierung im Rahmen der Breitbandstrategie fest, zusätzliche Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Breitbandausbau bereitzustellen. Zielbeitrag Zielbeitrag Zusätzliches Geld (aus dem Konjunkturpaket II)
2014
2014+ Niedrig
Nicht vorhanden
Die zusätzlichen Gelder für den Infrastrukturausbau aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz waren bereits zum Jahresende 2010 weitestgehend abgerufen und investiert. Da sie in Teilen für die Mitverlegung von Leerrohren eingesetzt wurden und somit in den Ländern wichtige Voraussetzungen für den weiteren Ausbau schufen, leistet die Maßnahme einen „niedrigen“ Zielbeitrag für das Ziel 2014. Weil nach Ausschöpfung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz keine weiteren Mittel im Rahmen der Maßnahme vorgesehen sind, muss der Zielbeitrag für die Jahre nach 2014 ihrem Wortlaut nach als „nicht vorhanden“ beschrieben werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass weitere zusätzliche Gelder, die zur Verfügung gestellt würden, keine Wirkung auf die Zielerreichung hätten.
Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) und Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Umsetzung Zusätzliches Geld (aus dem Konjunkturpaket II)
2010
2011 Abgeschlossen
Abgeschlossen
Nach Abschluss der Abrufperiode für das ZuInvG zeigt sich, dass die Mittel fast vollständig abgerufen wurden (97 Prozent, Stand Sommer 2011). Die Mittel wurden vor allem für den Netzausbau verwendet, in Teilen auch für die Leerrohrverlegung, und wurden häufig nach ähnlichen Förderrichtlinien vergeben wie die GAK-Mittel. Über die Mittel aus dem Konjunkturpaket II hinaus haben einige Länder weitere eigene Mittel für den Breitbandausbau bereitgestellt. Zudem hat die Bundesregierung Mittel in Höhe von über zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um innovative Modellprojekte zum Ausbau von NGA-Netzen zu fördern.
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B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
4. M aßnahmensäule 4: Wachstums- und innovationsorientierte Regulierung
ƒƒ
Befugnis der Bundesnetzagentur, die gemein same Nutzung von Verkabelungen in Gebäuden marktmachtunabhängig anzuordnen, wenn eine Vervielfachung der Infrastruktur wirtschaftlich ineffizient oder praktisch unmöglich wäre
ƒƒ
Verpflichtende Bereitstellung von Informationen über Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können, durch Telekommunikationsnetzbetreiber, sonstige Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Künftig muss dabei auch die Verfügbarkeit der gemeldeten Infrastrukturen (insbesondere Leerrohre) erhoben werden
ƒƒ
Verpflichtung zur Bereitstellung öffentlicher und privater Infrastruktur zur Mitnutzung für ein angemessenes Entgelt
3. Anreizorientierte und investitionsfördernde Vorgaben im EU-Rechtsrahmen
ƒƒ
Vor der Darstellung der Maßnahmen sollen zusammenfassend die wichtigsten Entwicklungen zur TKGNovelle beschrieben werden.
Spezifische Verpflichtungen zur Öffnung der Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Eisenbahntrassen für die Mitnutzung
ƒƒ
Einführung eines Schlichterverfahrens bei der Bundesnetzagentur zur Öffnung von Infrastrukturen für den Breitbandausbau, um den Zugang zu alternativen Infrastrukturen (kommunale Abwasserkanäle, Energieleitungen, Kabelkanäle in Straßen usw.) für Zwecke des Breitbandausbaus zu verbessern
ƒƒ
Ergänzung der Regelung zur Nutzung privater Grundstücke um den so genannten „Hausstich“. Danach darf ein Grundstück bzw. Gebäude an ein hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz auch gegen den Willen des Eigentümers auf Kosten des TK-Unternehmens angeschlossen werden, wenn dies nicht zu einer „unzumutbaren“ Beeinträchtigung der Eigentumsrechte führt. Dabei soll der Eigentümer nicht mit Kosten belastet werden.
Wesentliches Ziel der Breitbandstrategie des Bundes ist es, dass der Breitbandausbau in erster Linie durch Wettbewerb und marktgetrieben durch die Telekommunikationsunternehmen erfolgt. Um Anreize für die Unternehmen zu schaffen, die zusätzlichen notwendigen Investitionen für einen flächendecken den Breitbandausbau vorzunehmen, wurden die folgenden drei Maßnahmen formuliert: 1. Mehr Planungssicherheit für Unternehmen 2. Grundzüge einer wachstums- und innovations orientierten Regulierung
Stand und Fortschritt zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) Nach Vorstellung und Kommentierung des Referentenentwurfs im Oktober 2010 hat das Bundeskabinett im März 2011 den Entwurf einer Novelle des TKG beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt umfangreiche Änderungen in den europäischen Richtlinienvorga ben zur Telekommunikation in innerstaatliches Recht um. Die im Bundestag am 27.10.2011 beschlos sene Fassung beinhaltet unter anderen folgende Regelungen, die eine wettbewerbskonforme Förderung des Aufbaus hochleistungsfähiger Breitbandnetze zum Ziel haben: ƒƒ
Antragsrecht für mehr Planungssicherheit für in neue Zugangsnetze investierende Unternehmen
ƒƒ
Verbesserte Berücksichtigung von Investitions risiken im Rahmen der Entgeltregulierung
ƒƒ
Erleichterung von Risikobeteiligungsmodellen
ƒƒ
Verlängerung der Regulierungsperioden von zwei auf drei Jahre
32
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
4.1. Mehr Planungssicherheit für Unternehmen Zielsetzung Zielbeitrag
2014
2014+ Hoch
Planungssicherheit
Hoch
Ziel der Maßnahme ist es, die Planungssicherheit für im Breitbandausbau tätige Unternehmen zu erhöhen. Dies soll durch die Verlängerung der Geltungsdauer von Marktanalysen von zwei auf drei Jahre erreicht werden. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Umsetzung Planungssicherheit
2010
2011 Teilweise erfolgt
Zum größten Teil erfolgt
Die Maßnahme „Mehr Planungssicherheit für Unternehmen“ wurde bis zum Erscheinen des ersten Monitoringberichts schrittweise aufgegriffen. Da die TKG-Novellierung gerade in der Anfangsphase stand, war die Maßnahme erst „teilweise erfolgt“. Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der Strategie wurden Maßnahmen des TKG benannt, die bereits Planungssicherheit schaffen. Dazu zählen unter anderem: ƒƒ
gungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur“ Niederschlag.
Beachtung der Anfangsinvestitionen unter Berücksichtigung der Investitionsrisiken bei der Entscheidung über Zugangsverpflichtungen
ƒƒ
Vorgabe bei Regulierungsentscheidungen, Anreize für effiziente Investitionen in Infrastruktur zu schaffen
ƒƒ
Berücksichtigung leistungsspezifischer Risiken des eingesetzten Kapitals bei der Entgeltregelung
ƒƒ
Einhaltung des Konsistenzgebots einer gleich mäßigen und widerspruchsfreien Entscheidungspraxis durch die Bundesnetzagentur.
In einem zweiten Schritt fand die Planungssicherheit in der Stellungnahme der Bundesnetzagentur „Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedin-
Darüber hinaus hat bis zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Monitoringberichts (2010) vor allem das TKG-Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Erhöhung der Planungssicherheit beigetragen. Insbesondere die geplante Verlängerung der gesetzlichen Regulierungsperioden für Marktanalysen und Regulierungs maßnahmen von zwei auf drei Jahre hat zur Erhöhung der Planungssicherheit beigetragen. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Seit dem letzten Monitoringbericht 2010 wurden im Bereich der Planungssicherheit vor allem durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes Fortschritte erzielt. Die Punkte wurden in der Einleitung bereits genannt, sollen hier aber nochmals hervorgehoben werden: ƒƒ
Der Bundesnetzagentur muss bei der Zugangsund Entgeltregulierung die mit dem Aufbau neuer Netze verbundenen Investitionsrisiken berücksichtigen und sicherstellen, dass Inves toren eine angemessene Rendite für das ein gesetzte Kapital erhalten.
ƒƒ
Die Regulierungsperioden werden von zwei auf drei Jahre verlängert.
Mit der weitgehenden Finalisierung der TKG-Novelle ist die Umsetzung der Maßnahme als „zum größten Teil erfolgt“ einzustufen. Im nächsten Schritt muss die BNetzA die neuen Möglichkeiten aufgreifen und konkretisieren, so dass sie Wirkung entfalten können. Exkurs: Planungssicherheit im Kontext übergreifender Trends Im Zusammenhang mit den parlamentarischen Beratungen zur Novelle des Telekommunikations gesetzes (TKG-Novelle) wurden zwei Themen der Telekommunikations- und Netzpolitik intensiv diskutiert: Der Universaldienst und die Netzneutra lität. Unternehmensvertreter sehen in beiden Diskussionen eine gewisse Einschränkung ihrer Planungssicherheit. Der Universaldienst wurde in der TKG-Novelle nicht aufgegriffen, das Thema Netz
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
neutralität erstmalig eingefügt. Dies sollte zu einer ersten Stabilisierung der Erwartungen im Markt beitragen. Im Folgenden sind beide Diskussionen näher beschrieben: Abbildung 13: Gesetzliche Verpflichtung zu einem Universaldienst
§
In der aktuellen öffentlichen Diskussion zur TKGNovelle wurde immer wieder die Forderung nach einer gesetzlich festgelegten Versorgung aller Haushalte mit Breitbandanschlüssen (Breitband-Universaldienst) erhoben. Die Forderungen reichten dabei von 1 Mbit/s bis 6 Mbit/s.
Befürworter eines Universaldienstes argumentierten, dass trotz der Ausbaubemühungen von Bundes regierung und Telekommunikationsunternehmen ländliche Regionen zu oft unterversorgt blieben. Schnelle Internetverbindungen seien aber heute Bedingung für gesellschaftliche Teilhabe, ob in sozia len Netzwerken, bei der schnellen Kommunikation mit Behörden oder der Arbeitsplatzsuche. Außerdem stellten Breitbandanschlüsse einen wichtigen Standortfaktor gerade für den ländlichen Raum dar und seien dort ein wichtiger Faktor für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen, so dass ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung zu schaffen sei. Demgegenüber setzten Gegner des Universaldienstes und Telekommunikationsunternehmen sowie Branchenverbände auf einen wettbewerbsgesteuerten und marktgetriebenen Breitbandausbau in Deutschland. Sie sehen den Universaldienst als unverhältnismäßigen Eingriff und lehnen eine solche Maßnahme aufgrund negativer Auswirkungen für Wirtschaft und Staatsfinanzen ab. Der Breitbandausbau im derzeitigen Rahmen verlaufe „schneller, kostengünstiger und besser“ als durch einen entsprechenden regulatorischen Eingriff, der die Telekommunikationsunternehmen zu hohen Investitionen zwingen würde, die sie letztlich an den Endkunden weitergeben müssten. Im Zuge des Wettbewerbs werde in naher Zukunft ohnehin eine flächendeckende Breitband-Internetversorgung erreicht. Dies geschehe vor allem durch den gegenwärtigen Ausbau des LTE-Netzes, bei dem den Unternehmen bei der Versteigerung der Digitalen Dividende strenge Auflagen zur Erschließung ländlicher Räume gemacht wurden. Es wird zudem angeführt,
33
dass ein Universaldienst nur nach langer Vorlaufzeit zu tatsächlichen Ausbauaktivitäten führt und konträr zur derzeitigen Förderlogik läge. Zudem wird politische Spielmasse geschaffen für Erhöhungen des Levels für den Universaldienst, was wiederum die Planungssicherheit verringert. Das zweite derzeit auf europäischer und nationaler Ebene intensiv erörterte Thema ist die Diskussion zur „Netzneutralität“. Abbildung 14: Netzneutralität „Netzneutralität meint die neutrale Übermittlung von Daten im Internet durch die Netzbetreiber, also eine gleichberechtigte Übertragung aller Daten pakete; unabhängig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben. In Deutschland ist die Netzneutralität nicht gesetzlich verankert, die Bundesregierung hat aber die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu einer Stellungnahme aufgefordert, deren Ergebnisse nun vorliegen und die Grundlage für weiteres Handeln bilden können. Zudem führt das BMWi eine Studie mit mehreren begleitenden Workshops zum Thema durch
In der Diskussion treffen zwei unterschiedliche Vorstellungen von Netzneutralität aufeinander, eine ökonomisch-wettbewerbsrechtliche und eine bürgerrechtliche. Befürworter der Netzneutralität sehen diese als „digitales Bürgerrecht“, da ein freies Internet ohne staatliche oder wirtschaftliche Eingriffe der Garant für freien Meinungsaustausch weltweit sei und freien Zugang zu Wissen und Informationen gewähre. Insofern sei Netzneutralität auch ein soziales Gebot, das gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen gewährleiste und eine digitale Spaltung verhindere. Deshalb müsse die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller Daten im Internet unabhängig von kommerziellen Interessen geschehen. Letztlich würden damit auch Innovationsprozesse über das Netz für kleinere Unternehmen und auch für die Wissenschaft ermöglicht, denn die privilegierte Versendung von Daten bedeute faktisch das Ende von konkurrenzgetriebener Innovation in der Webkommunikation.
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B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Die Internet-Provider hingegen klagen über Kapazitätsengpässe und die Tatsache, dass so genannte Heavy User und datenintensive Dienste die bestehenden Tarifstrukturen unverhältnismäßig ausnutzten. Viele Netzbetreiber sehen die neutrale Datenübertragung als kontraproduktiv an. Eine gesteuerte Netzverwaltung sei nötig, um Datenstau zu verhindern und andere Angebote überhaupt angemessen zu betreiben. Zudem müssten die Telefon- und Mobilfunkgesellschaften zwar einen Großteil der Investitionskosten für den Infrastruktur ausbau tragen, profitierten wegen eines intensiven Preiskampfes aber unverhältnismäßig wenig von den Aktivitäten großer Webkonzerne wie etwa Google, Yahoo oder Facebook. Ein Interessensausgleich sei daher notwendig. Deshalb plädieren die Netzbetreiber für ein Modell mit abgestuften Gebühren beim Datentransfer. Einzelne Dienste mit hohem Datenaufkommen können demnach stärker mit Kosten belastet werden. Die Bundesregierung hat das Thema bereits in der aktuellen TKG-Novelle berücksichtigt: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einer Rechtsverordnung Transparenz- und Mindestqualitätsvorgaben machen kann. Je nach Ausgestaltung dieser Regelungen kann dies einen Beitrag zur ökonomischen Rationalität im Markt leisten und damit die Planungssicherheit für Investitionen erhöhen. Zum Thema Netzneutralität führt das BMWi 2011 außerdem eine Studie durch mit mehreren begleitenden Workshops, erstmals am 16.11.2011. Zudem hatte der IT-Gipfel Ende 2010 Thesen zur Netzneutralität formuliert. 4.2. G rundzüge einer wachstums- und inno vationsorientierten Regulierung festlegen Zielsetzung Zielbeitrag Wachstumsorientierte Regulierung
2014
2014+ Hoch
Hoch
Ziel der Maßnahme war es, durch die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier zur zukünftigen Regulierung entwickeln zu lassen, das die ökonomische und rechtliche Planungssicherheit, eine angemessene Eigenkapitalverzinsung, Infrastruktur-Sharing
und die Transparenz des geplanten Netzumbaus für die Marktakteure einbezieht. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Umsetzung Wachstumsorientierte Regulierung
2010
Zum größten Teil erfolgt
2011
Zum größten Teil erfolgt
Der Umsetzungsstand wurde 2010, gemessen am Wortlaut der Maßnahme, als „abgeschlossen“ bewertet; mit Blick auf den gewünschten Zielbeitrag der Maßnahme allerdings auf „zum größten Teil erfolgt“ reduziert, da die Umsetzung der Ankündigungen noch nicht vollständig erfolgt war. Im März 2010 hielt die Bundesnetzagentur „Eck punkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Tele kommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur“ fest und konkretisierte darin zusätzlich zu den im Rahmen der Breitbandstrategie geforderten Inhalten weitere Aspekte. Dazu gehörte beispielsweise die Feststellung, dass freiwillige Open-Access Angebote von Unternehmen, die nicht marktbeherrschend sind, grundsätzlich keiner Regulierung unterliegen oder der geplante Aufbau eines NGA-Forums. Zum Zeitpunkt des Monitoringberichts 2010 war das Forum bereits einberufen und hatte Mandat und Zeitplan definiert. Über das Eckpunktepapier hinaus wurden bis Sommer 2010 zwei Regulierungsschritte mit hoher Relevanz für den Breitbandausbau abgeschlossen: Die DTAG wurde verpflichtet, einerseits Zugang zu Schaltverteilern und andererseits Zugang zu passiver Infrastruktur (Multifunktionsgehäusen, Kabelkanalanlagen und unbeschaltete Glasfaser) für die Zwecke der Mitnutzung zu ermöglichen. Als nächste Umsetzungsschritte im Bereich der Regulierung wurden im Monitoringbericht 2010 zwei Aspekte empfohlen: Die rasche Verabschiedung der TKG-Novelle sowie die Festlegung weiterer Regulierungsschritte auf Grundlage der Eckpunkte der Bundesnetzagentur und der Ergebnisse des NGAForums.
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 In Bezug auf die Maßnahme „Festlegung der Grundzüge einer wachstums- und investitionsorientierten Förderung“ sind seit 2010 Fortschritte in vier Bereichen zu nennen. Dazu gehören neben dem bereits in Kapitel 4.1 beschriebenen Entwurf zur TKG-Novelle und dem laufenden parlamentarischen Abstimmungsprozess die Einigungen und Vereinbarungen im Rahmen des NGA-Forums sowie die seit Mitte 2010 erlassenen Regulierungsmaßnahmen, die den Breitbandausbau betreffen. Außerdem wurde in 2010 eine Studie zur risikoadäquaten Eigenkapitalverzinsung abgeschlossen und veröffentlicht (Gutachten zur Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes, der den spezifischen Risiken des Breitbandausbaus Rechnung trägt, Prof. Richard Stehle).4 Fortschritte im Rahmen des NGA-Forums5 Das NGA-Forum hat seine Arbeit 2010 aufgenommen, im Dezember 2010 einen Zwischenbericht veröffentlicht und im Mai 2011 das Grundsatzdokument „Technische und operationelle Aspekte des Zugangs zu Glasfasernetzen und anderen NGA-Netzen“ publiziert. Der Abschlussbericht wird am 06.12.2011 vorgelegt. Mit Redaktionsschluss des diesjährigen Monitoringberichts hat das NGA-Forum zudem die Einigung auf eine Leistungsbeschreibung für einen Ebene-2-Bitstromzugang bekannt gegeben. Das Grundsatzdokument hat bereits abgestimmte Informationen zu folgenden Aspekten festgelegt: ƒƒ
ƒƒ
Ordnung aller relevanten Zugangsprodukte entsprechend ihrer technischen Anforderungen im Hinblick auf die Zugangsschnittstelle sowie weitere Kooperationsschnittstellen Beschreibungen und Empfehlungen für Kooperationsschnittstellen
ƒƒ
Zugangsnetz-Architekturen und Technologien
ƒƒ
Anforderungen an Vorleistungsprodukte
Die nun erarbeitete Leistungsbeschreibung für einen Ebene-2-Bitstromzugang stellt einen entscheiI nstitut für Banken-, Börsen- und Versicherungswesen, Humboldt-Universität zu Berlin, 2010 5 www.bnetza.de 4
35
denden Meilenstein dar. Zwar ist die Anwendung nicht rechtsverbindlich, liegt aber im Eigeninteresse der Anbieter. Die Leistungsbeschreibung kann nun als Grundlage für Musterverträge bei bilateralen Kooperationsvereinbarungen genutzt werden und damit entscheidend zur Planungssicherheit bei tragen. Es konnte darüber hinaus auch eine erste Einigung zu den gemeinsamen Regelungen zu „Open Access“ gefunden werden. Inzwischen ist aufgrund der positiven Resonanz und den konkreten Ergebnissen eine Fortsetzung des NGA-Forums beschlossen worden. In der nächsten Phase soll u. a. die Spezifikation eines Ebene-2-Geschäftskundenprodukts angegangen werden. Fortschritte im Rahmen von Regulierungsmaßnahmen Seit Mitte 2010 wurde von der BNetzA eine Vielzahl von Regulierungsmaßnahmen erlassen, die den Breitbandausbau betreffen. Darunter waren unter anderem folgende Regulierungsmaßnahmen: Ex-post-Kontrolle für Glasfaser-Teilnehmer anschlussleitungen: Die Bundesnetzagentur sieht für die Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von einer strengen Ex-Ante-Regulierung ab. Zukünftig soll bei neuen Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitungen (GlasfaserTAL) der Telekom Deutschland GmbH lediglich eine Ex-post-Kontrolle vorgenommen werden. D. h., dass
Abbildung 15: Darstellung verschiedener Glasfaserinfrastrukturen Optical fibres Fibre to the Node (FTTN) Fibre to the Curb (FTTC) Fibre to the Basement (FTTB) Fibre to the Home (FTTH) Quelle: Solon
Coax/Copper
36
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
die Marktteilnehmer sich ohne Vorgaben durch die Bundesnetzagentur kommerziell einigen. Die Bundesnetzagentur prüft nur im Nachhinein die Konditionen und steht gegebenenfalls bei Konflikten bereit, um Missbrauch zu verhindern und im Zweifelsfall bestimmte Konditionen durchzusetzen. Geplante Entgeltmaßnahmen sind allerdings zwei Monate vor Inkrafttreten der Bundesnetzagentur anzuzeigen, um eine Kontrolle mit Blick auf Missbrauch zu ermöglichen. Dieses marktgetriebene Vorgehen vermindert den bürokratischen Aufwand und kann zur Erhöhung der Ausbaudynamik bei tragen. Für die klassische Kupfer-TAL bleibt die bisherige Ex-Ante-Regulierung bestehen. Mustervertrag/Standardangebot für den Zugang zur TAL am Schaltverteiler: Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Deutschland GmbH einen Mustervertrag (sog. Standard angebot) für den Zugang zur „letzten Meile“, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Schalt verteiler vorgegeben. Das Standardangebot legt die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten fest, zu denen die Wettbewerber künftig den Zugang zu einem neu auf dem Hauptkabel der Telekom Deutschland GmbH zu errichtenden Schaltverteiler erhalten können. Die Vorgaben ermöglichen es, auf der Basis des Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der Telekom abzuschließen ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen. Das Standardangebot vereinfacht daher künftig die Erschließung bisher breitbandig nicht oder nur unterversorgter Regionen. Das Standardangebot ist mit einer Mindestlaufzeit bis Ende Mai 2013 versehen worden. Darüber hinaus ist die Verfügung BK3-09-085 „Marktdefinition und Marktanalyse auf dem Vorleistungsmarkt für den (physischen) Zugang zu Netz infrastrukturen (einschließlich des gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs) an festen Standorten“ relevant. Des Weiteren sind die „Regulierungsmaßnahmen zu Verpflichtungen auf den Märkten des Breitbandzugangs für Großkunden und die TAL-Entgeltgenehmigung aus dem Juni 2011 (Kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungs werten aus Gründen der Investitionsorientierung) zu nennen.
4.3. A nreiz- und investitionsorientierte Förderung im EU-Rechtsrahmen Zielsetzung Zielbeitrag
2014
Anreizorientierung und Investitionsförderung
2014+ Hoch
Hoch
Bevor die Breitbandstrategie des Bundes verabschiedet wurde, waren die Vorgaben der Europäischen Union zur Telekommunikationsregulierung aus der Perspektive vieler Telekommunikationsunternehmen und der Bundesregierung nicht ausreichend auf den Breitbandausbau ausgerichtet. Besonders in zwei Punkten sollten Veränderungen an den europäischen Vorgaben vorgenommen werden: Die Möglichkeiten zur Teilung des Investitionsrisikos zwischen verschiedenen Telekommunikationsunternehmen sollten ausgeweitet und die Planungs sicherheit für Investoren erhöht werden. Stand der Umsetzung im ersten (2010) und zweiten (2011) Monitoringbericht Umsetzung Anreizorientierung und Investitionsförderung
2010
2011 Abgeschlossen
Abgeschlossen
Aus Sicht der Bundesregierung konnte die Maßnahme bereits 2010 als abgeschlossen betrachtet werden. Mit der Richtlinie 2009/140/EG vom 25. November 2009 wurden dabei folgende Änderungen des Rechtsrahmens vorgenommen, welche die Grund lage für die Anpassungen des deutschen Telekommunikationsgesetzes darstellen: Das Risiko für Investoren wurde bei der Preissteuerung durch Regulierungsbehörden berücksichtigt. Darüber hinaus wurde auch die Möglichkeit zur Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur geschaffen und eine regionalisierte Marktbetrachtung ermöglicht. Daneben können nun Zugangsbedingungen festgelegt werden, die während angemessener Überprüfungszeiträume kohärent bleiben, um die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen.
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
5. M aßnahmensäule 5: Information und Transparenz
Zielbeitrag Zielbeitrag
Die vier definierten Maßnahmen im Handlungsfeld Information und Transparenz sollen die Umsetzung aller anderen Maßnahmensäulen unterstützen. Ziel ist es, alle beteiligten Akteure umfassend mit allen relevanten Informationen zu versorgen, Wissens defizite über Maßnahmen und Möglichkeiten zum Breitbandausbau zu reduzieren und ein breiteres Bewusstsein für die Notwendigkeit des Breitband ausbaus zu schaffen. Darüber hinaus ist es Ziel, alle beteiligten Akteure stärker zu vernetzen, um kooperative Lösungen weiter voranzubringen. Die Breitbandstrategie hat deshalb die folgenden Maßnahmen definiert: 1. Aktive und aktivierende Öffentlichkeitsarbeit 2. Aufbau eines Breitbandkompetenzzentrums des Bundes 3. Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern 4. Erstellung eines jährlichen Monitoringberichts 5.1. Aktive und aktivierende Öffentlichkeitsarbeit Die geplanten Maßnahmen der Öffentlichkeits arbeit, wie Online-Informationen auf dem Internetportal „Zukunft Breitband“, Veranstaltungen und Printmaterialien, werden weiterhin forciert. Zielsetzung Die in der Breitbandstrategie vorgestellten Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit sollen den beteiligten Akteuren und der Öffentlichkeit alle relevanten Informationen über den Breitbandausbau zur Verfügung stellen. U. a. soll das Portal Zukunft Breitband (www.zukunft-breitband.de) um folgende Features erweitert werden: Ausbau des Breitbandatlasses, Erweiterung der Best-Practice-Datenbank und Durchführung einer entsprechenden Studie, Ausweitung der Hilfestellungen für Kommunen zu Fördermöglichkeiten sowie Erstellung einer Bedarfsdatenbank.
37
2014
2014+ Hoch
Öffentlichkeitsarbeit
Hoch
Die Maßnahme „Aktive und aktivierende Öffentlichkeitsarbeit“ leistet als flankierende Maßnahme für die anderen Säulen (Nutzung von Synergien, finan zielle Förderung, unterstützende Frequenzpolitik, wachstums- und innovationsorientierte Regulierung) einen hohen Beitrag zur Zielerreichung. Ihre Durchführung hilft, das Potenzial der anderen Maßnahmensäulen voll auszuschöpfen. Daneben informiert sie die breite Öffentlichkeit und schafft dort ein Problembewusstsein, das die Notwendigkeit raschen Handelns deutlich werden lässt. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Umsetzung Öffentlichkeitsarbeit
2010
Zum größten Teil erfolgt
2011
Zum größten Teil erfolgt
Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit waren zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Monitorings (2010) weitgehend bekannt und wurden genutzt. Die verfügbaren Informationen des Bundes wurden auf der Plattform „Zukunft Breitband“ zur Verfügung gestellt, unter denen der Breitbandatlas die am häufigsten genutzte Informationsquelle war. Der Breitbandatlasauftritt konnte dabei entscheidend verbessert werden und fungiert inzwischen als zentrales Informationsportal. Bereits vor Erscheinen des ersten Berichts wurde die Best-Practice-Datenbank erweitert und wurden Publikationen herausgegeben, die die Faktenbasis zum Breitbandausbau erweitern und Kommunen und Unternehmen Hilfestellung leisten sollten. Darüber hinaus wurde eine Bedarfsdatenbank realisiert, die aufgrund mangelnder Nutzerfreundlichkeit und nicht aktualisierter Daten die Nutzung jedoch weit hinter den Erwartungen zurückbleiben ließ. Zudem wirkten die Länder sowie die kommunalen Spitzen-, Industrie- und Branchenverbände bei verschiedenen Angeboten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit.
38
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Basierend auf den bisherigen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und den identifizierten Lücken empfahl der Monitoringbericht 2010, innovative und beispielhafte Geschäftsmodelle für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu kommunizieren und zu unterstützen. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Im vergangenen Jahr sind die Anstrengungen der Akteure in der Öffentlichkeitsarbeit weiter verstärkt worden. Die Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit werden im Folgenden für den Bund, die Bundesländer und ausgewählte Verbände aufgezeigt. Aktivitäten des Bundes: Das Portal „Zukunft Breitband“ (www.zukunft-breitband.de) ist weiterhin die zentrale Informations stelle des Bundes zum Breitbandausbau. Der Breitbandatlas ist auch 2010/2011 die am häufigsten genutzte Informationsquelle der Seite. Der Breitbandatlas gibt Auskunft über die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen für Privathaushalte. Bürger, Unternehmen und Kommunen haben die Möglichkeit, die Verfügbarkeit von Breitband differenziert nach Geschwindigkeiten und Technologien bis auf eine Genauigkeit von 250 mal 250 Metern einzusehen. Seit der Freischaltung des Breitbandatlasses im Juli 2005 wurde das Instrument kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ausweitung der Best-Practice-Datenbank des Bundes wurde seit dem letzten Jahr nur bedingt vorangetrieben. Im letzten Jahr enthielt die Datenbank des Portals „Zukunft Breitband“ noch insgesamt 38 Best-Practice-Beispiele, in diesem Jahr sind es 37. Die Best-Practice-Beispiele zum Ausbau der Grundversorgung werden momentan nicht aktualisiert, allerdings werden derzeit Best-Practice-Beispiele für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen gesammelt. Diese Best-Practices sollen u. a. Angaben zu den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Modellprojekten enthalten. Im Herbst 2010 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit der Durchführung einer Informationskampagne für Kommunen begonnen. Im Rahmen der Informationskampagne hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
mehr als 1.100 ausgewählte Gemeinden, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Breitband versorgt waren, ein umfangreiches Informationspaket zur Verfügung gestellt. Neben aufbereiteten Best-Practice-Beispielen enthielt das Paket u. a. eine Musterbedarfsanalyse und einen Leitfaden zum Infrastrukturausbau in Kommunen. Die Informationskampagne wurde von einer Veranstaltungsreihe begleitet, in deren Rahmen regionale Workshops organisiert wurden. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeiten des Breitbandausbaus auf der CeBIT präsentiert. Eine Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie an der CeBIT 2012 ist in Planung. Seit dem letzten Jahr gab es vonseiten der Bundes regierung eine neue Studie zum Breitbandausbau mit dem Arbeitstitel „Möglichkeiten des effizienten Einsatzes vorhandener geeigneter öffentlicher und privater Infrastrukturen für den Ausbau von Hochleistungsnetzen“. Es ist zu erwarten, dass diese so genannte Synergiestudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die im Herbst 2011 erscheinen soll, einen Beitrag zu mehr Transparenz im Infrastrukturausbau leisten wird. Aktivitäten der Bundesländer: Neben den Aktivitäten auf Bundesebene haben sich auch die Bundesländer seit dem Jahr 2010 verstärkt in der Öffentlichkeitsarbeit engagiert. Insbesondere haben die Breitbandkompetenzzentren einen stär keren Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Das Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen hat beispielsweise die Entwicklung des Breitband atlasses Niedersachsen weiter vorangetrieben. In Schleswig-Holstein hat das Breitbandkompetenz zentrum die Verabschiedung einer neuen Breitbandstrategie begleitet. Aktivitäten der Verbände: Neben den staatlichen Institutionen haben auch die Spitzen-, Industrie- und Branchenverbände zu einer verbesserten Transparenz im Breitbandausbau beigetragen. Abbildung 16 und 17 zeigen dabei beispielhaft die Aktivitäten einiger Verbände.
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
39
Abbildung 16: Aktivitäten der kommunalen Verbände Kommunale Spitzenverbände
Beispiele für Aktivitäten
Deutscher Landkreistag
ƒ Unregelmäßige Artikel in der Verbandszeitschrift („Der Landkreis“) mit stärkerer Ausrichtung
auf Hochgeschwindigkeitsanbindung ƒ Best-Practice-Broschüre mit 25 Beispielen ƒ Onlineplattform mit Informationen über Förderrichtlinien
Deutscher Städtetag
ƒ Eigener Bereich für das Thema Breitband im Intranet
Deutscher Städte- und Gemeindebund
ƒ „Innovators Lounge“ für engagierte Bürgermeister ƒ Hintergrundpapiere zum Ausbau von LTE in ländlichen Räumen, Fokus auf Grundversorgung ƒ „Mehr Breitband für alle“ – Informationspapier für Laien
Quelle: Hintergrundbefragungen der kommunalen Spitzenverbände, 2011
Abbildung 17: Aktivitäten der Branchenverbände Kommunale Spitzenverbände
Beispiele für Aktivitäten
ANGA
ƒ Organisation von drei Workshops im Jahr 2011, bespielsweise „Hybride Endgeräte und
BITKOM
ƒ Broadband World auf der CeBit
Hybride Dienste – Revolution im Wohnzimmer?“ ƒ Tascforce Breitband ƒ Bürger- und Kommunengespräche ƒ Stellungnahme und Positionspapiere, beispielsweise zu Universaldienst
BREKO
ƒ Veranstaltungen wie „Förderungs- und Finanzierungskonzepte für den Glasfaserausbau“ ƒ Regelmäßige Kolumnen, Fachzeitschriften zum Thema Breitbandausbau ƒ Stellungnahme und Positionspapiere, beispielsweise zu einem möglichen Infrastrukturgesetz
oder der Anpassung des TAL-Entgelt BUGLAS
ƒ Mitarbeit in den Unterarbeits- und Projektgruppen des IT-Gipfels ƒ Regelmäßige Artikel in der Tages- und Fachpresse ƒ Stellungnahmen und Positionspapiere, beispielsweise zum Thema Netzneutralität
VATM
ƒ Veranstaltungen wie „FTTx gerät in Bewegung: Was tut sich im Land bei der Glasfaser?“ ƒ Erarbeitung von Marktanalysen, beispielsweise zum Effekt von Änderungen beim TAL-Entgelt ƒ Stellungnahmen und Positionspapiere, beispielsweise zur TKG-Novelle
VKU
ƒ Mitwirkung an Veranstaltungen wie dem Alcatel-Lucent Glasfasertag
für kommunale Unternehmen ƒ Publikation von Hintergrundpapieren wie „Glasfaserausbau im ländlichen Raum“ ƒ Arbeitskreis Breitband für alle interessierten KMU mit Themen wie Open Access
Quelle: Hintergrundbefragungen der Verbände, 2011
Darüber hinaus wirken alle Verbände in der Arbeitsgruppe 2 für den IT-Gipfel mit und werden in Arbeitsgruppen und Workshops des BMWi zum Breitbandausbau eingebunden. Herausforderungen Folgende Herausforderungen sind im nächsten Schritt zu bewältigen, um die Öffentlichkeitsarbeit noch effektiver zu gestalten:
Positionierung des Breitbandausbaus als Treiber für wirtschaftliches Wachstum sowie Unterstützung für die Energiewende In der öffentlichen Diskussion wird der Breitband ausbau oftmals nicht als Treiber für Wachstum und Wohlstand, sondern als Kostenfaktor wahrgenommen. Meist stehen die Kosten des Ausbaus und nicht die positiven volkswirtschaftlichen Effekte einer flächendeckenden Verfügbarkeit ƒƒ
40
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
von Breitband im Vordergrund. Ähnlich wenig diskutiert sind die Datenübertragungsbedarfe für die zukünftige Energieinfrastruktur („smart grids“) und den hierfür notwendigen Breitbandausbau.
Zielbeitrag Das Kompetenzzentrum des Bundes kann für 2014 und darüber hinaus einen hohen Beitrag zum Breitbandausbau leisten.
Moderne Kommunikation der Informationen zum Breitbandausbau im Internet Das Internetportal „Zukunft Breitband“ ist die zentrale Informationsstelle des Bundesministe riums für Wirtschaft und Technologie zum Thema Breitbandausbau. Das Portal ist aufgrund mangelnder Nutzerfreundlichkeit und Interaktivität nur bedingt dazu geeignet, um den Breitband ausbau auch online als wichtiges Thema zu positionieren und den Ausbauakteuren – vor allem Kommunen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – Informationen zur Verfügung zu stellen. Ansätze für Weiterentwicklungen liegen in der Benutzerführung, dem Aufbau interaktiver Elemente (z. B. moderierte Foren) und der Einbindung anderer Medien, beispielsweise Filmmaterial zu Technologien. ƒƒ
5.2. A ufbau eines Breitbandkompetenzzentrums des Bundes Zielsetzung Die Maßnahme zielt darauf ab, den Bund durch den Aufbau eines Breitbandkompetenzzentrums in die Lage zu versetzen, Informations- und Beratungs leistungen für Unternehmen und Kommunen zu erbringen. Folgende Aufgaben sollen dabei u. a. erbracht werden:
Zielbeitrag
Betrieb einer Hotline als zentraler Anlaufstelle zur direkten Beantwortung von Fragen oder Weitervermittlung an die zuständigen Stellen, z. B.bei Fragen zur Versorgungssituation oder Fragen von KMU zu Fördermöglichkeiten und Ausschreibungsverfahren
ƒƒ
Fachliche und inhaltliche Begleitung von Veranstaltungen
ƒƒ
Bereitstellung von praxisorientierten Arbeitshilfen
ƒƒ
Entwicklung weitergehender Unterstützungs angebote für Kommunen
ƒƒ
Vernetzung mit Branchen- und Ländervertretern
2014+ Hoch
Hoch
Dies geschieht zum einen über die Unterstützung der Länder bei der zielgerichteten Beratung der Kommunen und zum anderen durch die konzep tionelle Unterstützung der weiteren Umsetzung der Breitbandstrategie. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoring bericht (2010) Zum Zeitpunkt des ersten Monitoringberichts befand sich der Auftrag zur Errichtung eines Breitbandbüros auf Bundesebene noch in der Ausschreibungsphase. Die Aufnahme des Betriebs wurde für Herbst 2010 erwartet. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Seit dem letzten Monitoringbericht im Jahr 2010 wurde die Maßnahme „Aufbau eines Breitbandkompetenzzentrums des Bundes“ vollständig umgesetzt. Das Breitbandbüro hat zum 1. Dezember 2010 seine Arbeit aufgenommen. Der Umsetzungsstand für das Jahr 2011 ist daher – gemessen am Wortlaut der Maßnahme – als „abgeschlossen“ einzuschätzen. Umsetzung
ƒƒ
2014
BB-Kompetenzzentrum des Bundes
BB-Kompetenzzentrum des Bundes
2010
2011 Eingeleitet
Abgeschlossen
Das Breitbandbüro des Bundes berät Kommunen, kommunale Unternehmen, Bundesländer und Unternehmen zum Breitbandausbau. Das Breitbandbüro trägt durch folgende Aktivitäten zu mehr Transparenz beim Breitbandausbau bei: Beratung: Um die Akteure des Breitbandausbaus zu beraten, hat das Breitbandbüro eine Kontakt-Hotline eingerichtet. Seit der Einrichtung des Breitbandbüros hat die Kontakt-Hotline mehr als 1.000 tele fonische Anfragen entgegengenommen. Der Schwerpunkt der Beratung liegt dabei auf der Unterstützung von Kommunen und Bundesländern bei
B. Fortschrit te bei der Umset zung der Breitbandstrategie seit 2010
Fragestellungen der finanziellen Förderung und des Beihilferechts. Neben den Kommunen berät das Breitbandbüro allerdings auch Systemzulieferer und Netzplaner. In den Anrufstatistiken ist tendenziell eine Abnahme der Anfragen zu bemerken. Gingen zu Beginn des Breitbandbüros im Februar noch über 14 Anrufe und fünf E-Mails pro Tag ein, waren im Mai nur noch durchschnittlich fünf Anrufe und zwei E-Mails pro Tag zu bearbeiten. Eine Analyse der Themengebiete zeigt, dass im August 2011 zwölf Prozent aller Anfragen den Breitbandatlas betrafen, zehn Prozent Technologien wie LTE und acht Prozent die momentane Gesetzeslage. Den größten Anteil der Anfragen machten mit 35 Prozent allgemeine Fragen zum Breitbandausbau, beispielsweise zur aktuellen Versorgungssituation, aus. Vernetzung: Das Breitbandbüro des Bundes steht in regelmäßigem Kontakt mit großen Telekommunikationsunternehmen, Spitzenverbänden der Industrie, dem VKU und der Deutschen Bahn. Um mehr Transparenz über den Breitbandausbau zu schaffen, hat das Breitbandbüro in den letzten zwölf Monaten unter anderem Workshops für die Bundesländer und kommunale Unternehmen organisiert. Derzeit arbeitet das Breitbandbüro darüber hinaus an zwei Leitfäden zu den Themen Finanzierung und kommunaler Infrastrukturausbau. Um den Finanzierungs leitfaden zu begleiten, wurde am 02. November 2011 ein Workshop veranstaltet. Überdies verwaltet das Breitbandbüro des Bundes einen Kalender, der alle für den Breitbandausbau relevanten Termine zusammenfasst. Herausforderungen Der Aufbau des Breitbandbüros ist abgeschlossen. Um allerdings einen größtmöglichen positiven Beitrag zum Breitbandausbau zu leisten, muss das Breitbandbüro des Bundes die folgenden Herausforderungen bewältigen: Multiplikatorenwirkung durch zielgruppengerechte Aufbereitung von Informationen stärken Zwar wird eine Reihe von Leitfäden vom Breitbandbüro des Bundes geplant, bisher ist allerdings noch keine gebündelte Wissensweitergabe erfolgt. Insgesamt befindet sich das Breitband büro des Bundes bei der zielgruppengerechten ƒƒ
41
Aufbereitung von Informationen im Verzug. Der Grundleitfaden „Kommunaler Ausbau“ sollte beispielsweise bereits fertiggestellt sein, derzeit ist allerdings noch der erste inhaltliche Entwurf in Arbeit. ƒƒ Rollenprofil und Marke des Breitbandbüros Derzeit ist vielen Akteuren, auch bedingt durch den eingeschränkten Außenauftritt, nicht bewusst, welche Leistungen das Breitbandbüro bereitstellt. Insbesondere ist nicht immer klar, inwiefern sich das Breitbandbüro des Bundes von den Länderkompetenzzentren abgrenzt. Bedingt durch diesen Zustand gibt es einen hohen Anteil an Anfragen, die aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht bearbeitet werden können. Gleichzeitig ist die „Marke“ Breitbandbüro stark von einzelnen Personen getrieben, die Vernetzung ist noch nicht in ausreichendem Maße institutionalisiert.
Abstimmung mit den anderen Akteuren des Breitbandausbaus Neben dem Breitbandbüro bieten auch die Bundesnetzagentur und der Breitbandatlas Unterstützung für Ausbauakteure an. Die Prozesse der Abstimmung zwischen den Akteuren, beispielsweise zur Weitergabe von Daten und Informationen, sind derzeit noch nicht in ausreichendem Maße standardisiert und teilweise langwierig. ƒƒ
5.3. Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Umsetzung Bund-LänderArbeitsgruppe
2010
2011 Abgeschlossen
Zum größten Teil erfolgt
Die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde beschlossen, um die Aktivitäten des Breitbandausbaus zwischen dem Bund und den Bundesländern abzustimmen. Im letzten Jahr wurde der Umsetzungsstand dieser Maßnahme als „abgeschlossen“ bewertet, weil die Arbeitsgruppe aufgebaut war und sich regelmäßig traf. In diesem Jahr wurde der Umsetzungsstand der Maßnahme als „zum größten Teil abgeschlossen“ bewertet.
42
B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010
Die Herabstufung im Bericht 2011 beruht darauf, dass der letzte Austausch von Bund und Ländern im Rahmen der institutionalisierten Bund-LänderArbeitsgruppe im Sommer 2010 stattfand, ein wei teres Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe fand im Rahmen des Berichtszeitraumes nicht mehr statt. Hinzu kommt, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Koordination der Bereitstellung der Grundversorgung gegründet wurde. Es gibt bisher keine etablierte Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern, die sich mit den zentralen Fragen des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen befasst. Unabhängig von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam es jedoch zu regelmäßigen themenspezifischen Treffen, in deren Rahmen sich Länder- und Bundesvertreter austauschen konnten: Hierzu gehört der Länderarbeitskreis Telekommunikation, Informa tionswirtschaft, Post sowie die Länderworkshops des Breitbandbüros und die Treffen der Breitband AG. 5.4. Erstellung eines jährlichen Monitoringberichts Umsetzung Monitoring
2010
2011 Abgeschlossen
Abgeschlossen
Seit 2010 findet ein jährliches Monitoring der Breitbandstrategie des Bundes statt. Das vorliegende Dokument ist der zweite Bericht. Der nächste Monitoringbericht erfolgt im Jahr 2012.
43
C. Ausbaustand und Zielerreichung
C. Ausbaustand und Zielerreichung Aufgrund der Einführung der neuen Systematik des Breitbandatlasses waren im ersten Monitoring bericht keine belastbaren Analysen des tatsächlichen Ausbaufortschritts möglich. In diesem Jahr liegen nun vergleichbare Daten für Ende 2010 und Mitte 2011 vor, die eine – wenngleich methodisch stark begrenzte – Analyse des Ausbaus und erste Rückschlüsse auf dessen Dynamik zulassen.
1. A usbaustand zur Grundversorgung und Einschätzung zum Erreichen einer Flächendeckung
Die folgenden Analysen betrachten zunächst den Ausbaufortschritt mit Blick auf die flächendeckende Grundversorgung mit Geschwindigkeiten von mind. 1 Mbit/s. Im nächsten Schritt steht die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsanschlüssen (≥ 16 Mbit/s und ≥ 50 Mbit/s) im Fokus.
Insgesamt könnten 98,7 Prozent aller Haushalte (HH) in Deutschland einen Breitbandanschluss mit einer Geschwindigkeit von mindestens 1 Mbit/s nutzen. Dies stellt eine deutliche Weiterentwicklung zu Ende 2008 (erster Erfassungszeitpunkt) mit da mals 93.43 Prozent dar. Rund 520.000 (1,3 Prozent) Haushalte sind noch nicht versorgt oder unterversorgt. Das Ziel der Bundesregierung bis Ende 2010 eine Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen ≥ 1 Mbit/s für alle Haushalte in der Bundesrepublik zu schaffen, ist somit noch nicht vollständig erreicht.
Die Analyse der Daten wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem TÜV Rheinland und Roland Berger Strategy Consultants durchgeführt. Abbildung 18 stellt die Gesamtverfügbarkeit von Breitband in Deutschland je Geschwindigkeit dar:
Die Detailanalyse zeigt im Weiteren, dass im länd lichen Raum mit einer Verfügbarkeit von 88,6 Prozent noch häufiger keine Grundversorgung gewährleistet ist. Dies ist in städtischen Regionen deutlich anders, dort sind mit 99,9 Prozent nahezu alle Haushalte versorgt (Abbildung 19).6
Abbildung 18: Breitbandverfügbarkeit Deutschland – Stand Mitte 2011, nach Geschwindigkeiten [% der Haushalte (HH)]
98,7 %
94,2 % 84,4 % 68,5 %
40,6 %
≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s Quelle: Breitbandatlas TÜV Rheinland
6
≥ 6 Mbit/s
≥ 16 Mbit/s
≥ 50 Mbit/s
olgende Definitionen wurden in Anlehnung an DESTATIS und Eurostat herangezogen (Vergleiche dazu auch F Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bericht zum Breitbandatlas 2010): Städtisch: Gemeinden mit einer Bevölkerung größer als bzw. gleich 500 Einwohner/km2 (500 EW/km2 ≤ x) Halbstädtisch: Gemeinden mit einer Bevölkerung größer als bzw. gleich 100 Einwohner/km2 und kleiner 500 Einwohner/km2, (100 EW/km2 ≤ x < 500 EW/km2), Ländlich: Gemeinden mit einer Bevölkerung kleiner 100 Einwohner/km2 (x < 100 EW/km2)
44
C. Ausbaustand und Zielerreichung
Deutliche Unterschiede zeigen sich auch in den Verfügbarkeiten der einzelnen Bundesländer, u. a. bedingt durch die ungleiche Bevölkerungsdichte in den einzelnen Ländern. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg weisen die höchsten Verfügbarkeiten für ≥ 1 Mbit/s auf. Die niedrigsten Verfügbarkeitswerte für ≥ 1 Mbit/s sind für Brandenburg (93,5 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (94,0 Prozent), Thüringen (94,6 Prozent), Sachsen-Anhalt (95,2 Prozent) und Sachsen (96,4 Prozent) verzeichnet. Im Vergleich zur letzten Erhebung Ende 2010 ist ein Zuwachs der Verfügbarkeit von Anschlüssen mit mindestens 1 Mbit/s nur für UMTS/LTE zu verzeichnen (390.000 HH, 1 Prozentpunkt). Hinzu kommen noch Haushalte, die seitdem über Satellitentechnik Zugang zu Internet von bis zu 6 Mbit/s im Download erhalten haben. Die Verfügbarkeit von WIMAX/ WLAN, xDSL/FTTx und Kabel (CATV) blieb in den letzten sechs Monaten konstant. Der Ausbaufortschritt zur flächendeckenden Versorgung mit ≥ 1 Mbit/s wurde somit im Wesentlichen durch Funktechnologien erreicht.
Der Anschluss der Haushalte in ländlichen Regionen stellt die größte Herausforderung für die Zielerreichung 2010 dar. Marktteilnehmer und Experten erwarten jedoch fast durchgehend, dass die letzten weißen Flecken Ende 2011 bzw. Anfang 2012 ge schlossen werden. Dazu trägt nach Expertenmeinung vor allem der laufende LTE-Ausbau sowie die Inanspruchnahme der auslaufenden GAK-Förderung bei. Die positiven Erwartungen der Marktteilnehmer bzgl. der Schließung der weißen Flecken noch im Laufe des Jahres 2011 erfordert vor dem Hintergrund der Ausbaudynamik im ersten Halbjahr 2011 eine deutliche Ausbaubeschleunigung. Eine Beschleunigung ist aufgrund der intensiven Ausbauaktivitäten und der Ankündigungen der Betreiber durchaus möglich. Somit muss das Grundversorgungsziel nicht mehr stark im Vordergrund der Kommunikation zur Breitbandstrategie des Bundes stehen, da die Schließung letzter Lücken absehbar ist.
Abbildung 19: Breitbandverfügbarkeit ≥ 1 Mbit/s in verschiedenen Regionen, Stand Mitte 2011 [in % der HH] HH [Mio.]
4,2
13,1 97,6
ø 98,7
22,2 99,9
88,6
Ländlich
Ländlich: Weniger als 100 Einwohner/km2 Halbstädtisch: 100–500 Einwohner/km2 Städtisch: Mehr als 500 Einwohner/km2
Halbstädtisch
Städtisch
Quelle: Breitbandatlas TÜV Rheinland
Halbstädtisch: Gemeinden mit einer Bevölkerung größer als bzw. gleich 100 Einwohner/km2 und kleiner 500 Einwohner/km2, (100 EW/km2 ≤ x < 500 EW/km2) Ländlich: Gemeinden mit einer Bevölkerung kleiner 100 Einwohner/km2 (x < 100 EW/km2)
C. Ausbaustand und Zielerreichung
45
2. Ü berblick über den Ausbaustand mit Hochgeschwindigkeitsnetzen und Einschätzung zur Zielerreichung 2014 Wie Abbildung 18 zeigt, besteht für 16,2 Millionen (40,6 Prozent) Haushalte die Möglichkeit, einen Hochgeschwindigkeitsanschluss mit einer Ge schwindigkeit ≥ 50 Mbit/s zu beziehen. In 2009 wurden Hochgeschwindigkeitsanschlüsse noch nicht erfasst; Schätzungen gehen aber davon aus, dass die Zahl der Anschlüsse bei maximal fünf Millionen lag. Die Entwicklung seitdem, besonders getrieben durch die Aufrüstung der Kabelnetze, ist somit dynamisch. Für die Zielerreichung 2014 müsste zuzüglich zu den bereits angeschlossenen Haushalten noch für weitere 13,7 Millionen Haushalte die Verfügbarkeit von ≥ 50 Mbit/s sichergestellt werden. Während bereits heute für 60,3 Prozent aller städtischen Haushalte eine Verfügbarkeit dieser Geschwindigkeit besteht, ist dies bisher nur für vier Prozent der Haushalte in ländlichen Regionen der Fall. Dies hängt insbesondere mit der Möglichkeit der Aufrüstung der Kabelnetze in städtischen Regionen und deren
Abbildung 20: Verfügbarkeit ≥ 1 Mbit/s und ≥ 50 Mbit/s je Technologie, Stand Ende Juni 2011 [in % der HH] 1 Mbit/s
50 Mbit/s
92,0 9,9
xDSL/FTTx 53,2
38,4
CATV 88,1 6,5
UMTS/LTE
WIMAX/WLAN
Quelle: Breitbandatlas, TÜV
11,2
8,1
06/2011
06/2011
Nicht-Verfügbarkeit im ländlichen Raum zusammen. Wiederum ergibt sich ein heterogenes Bild im Vergleich der Bundesländer. Während in drei Ländern (Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg) bereits eine Verfügbarkeit von 75 Prozent und mehr für ≥ 50 Mbit/s gegeben ist, liegt die Verfügbarkeit in anderen Ländern noch deutlich unter dem durchschnittlichen Wert von 40,6 Prozent. Die einzelnen Technologien tragen derzeit in sehr unterschiedlichem Maß zur Hochgeschwindigkeitsversorgung bei. Während Funk in diesen Bandbreiten bisher keine Rolle spielt, ist der Großteil versorgter Haushalte über Kabel angeschlossen (siehe Abbildung 20). Durch die Aufrüstung der bestehenden Kabelanschlüsse (von DOCSIS 2.0 auf 3.0) in rund 480.000 Haushalten hat CATV im ersten Halbjahr 2011 den größten Beitrag zur Verfügbarkeit von ≥ 50 Mbit/s geleistet. Das größte prozentuale Wachstum während des vergangenen Halbjahres war jedoch mit rund sieben Prozent bei xDSL /FTTx Anschlüssen zu verzeichnen. Um bis Ende 2014 für 75 Prozent der Haushalte eine Verfügbarkeit von ≥ 50 Mbit/s zu ermöglichen, wären die Ausbauanstrengungen deutlich zu verstärken. Eine gewisse Beschleunigung der Ausbaudynamik ist zu einem gewissen Maß durchaus zu erwarten. Folgende Gründe sprechen dafür: ƒƒ
Aufrüstungspläne der Kabelnetzbetreiber – Stand Juni 2011 versorgen die Kabelnetzbetreiber 37 Prozent der Haushalte mit Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s. Weitere 16 Prozent der Haushalte können mit schnellen Breitbandanschlüssen ≥ 50 Mbit/s versorgt werden, wenn die Kabelnetzbetreiber ihre Netze komplett auf DOCSIS 3.0 umstellen. Dies ist angekündigt und durchaus realistisch. Durch die Aufrüstung der bestehenden Kabelnetze auf diesen Standard können in den nächsten drei Jahren circa 53 Prozent der Haushalte mit Hochgeschwindigkeitsnetzen von mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Dieser Wert liegt unter den von den Kabelnetzbetreibern kommunizierten 60 Prozent, da für den Breitbandatlas nur die Haushalte als versorgt gezählt werden, die ohne Kosten und innerhalb
46
C. Ausbaustand und Zielerreichung
von drei Monaten versorgt werden können. 60 Prozent werden aber nur dann erreicht, wenn alle Haushalte mitgezählt werden, die innerhalb einer Zelle von 250 x 250 m in der Nähe eines Kabelnetzes liegen. ƒƒ
Investitionspläne – Die Branchenverbände haben in 2011 verstärkte Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze angekündigt. Deren Wirkung ist bisher noch nicht in Verfügbarkeitszahlen abgebildet.
ƒƒ
Effekte der Breitbandstrategie – Viele Maßnahmen mit Wirkung auf Hochgeschwindigkeits netze wirken erst mittelfristig, beispielsweise die Verlegung von Leerrohren. Hier sind Effekte noch bis 2014 realistisch. Außerdem werden die Aktivitäten im ländlichen Bereich verstärkt und erste modellhafte Ausbauprojekte sind zu beobachten. Auch hier ist eine Beschleunigung der Dynamik zu erwarten.
ƒƒ
Weitere Potenziale des Anschlusses an bestehende Netze – Betrachtet man alle Haushalte in geografischer Nähe zu Hochgeschwindigkeitsnetzen, ergibt sich eine höhere Verfügbarkeit. Um diese allerdings zu realisieren, fielen für Haushalte noch Erschließungskosten an, z. B. um den Anschluss an ein Kabelnetz in der Nähe herzustellen. Fünf bis zehn Prozent der Haushalte fallen in diese Kategorie (örtliche Nähe zu Hochgeschwindigkeitsnetzen; Anschluss nur mit Mehrkosten). Das derzeitige Nachfrageverhalten von Haushalten lässt allerdings die Bereitschaft, Kostenbeteiligungen zu akzeptieren, unwahrscheinlich erscheinen. Eine solche Beteiligung könnte aber zu einer erheblichen Dynamisierung des Ausbaus in ländlichen Gebieten führen.
Trotz der beschriebenen Potenziale halten wir die vollständige Schließung der Lücke zu 75 Prozent der
Haushalte bis 2014 für ambitioniert. Dies ist auch deshalb kritisch zu bewerten, da die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsnetzen weiterhin verhalten ist und die Erwartungen der Netzbetreiber bezüglich Penetration und Zahlungsbereitschaft entsprechend kritisch sind. Diese Faktoren entscheiden jedoch darüber, ob ein Business Case, auch von Banken, als realistisch eingeschätzt wird oder nicht.
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
47
D. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Breitbandstrategie Die Bundesregierung hat im Februar 2009 die Breitbandstrategie verkündet. Die dynamische Weiterentwicklung des Marktes und der Technologien erfordert eine kontinuierliche Anpassung und Ergänzung der Breitbandstrategie. Für 2011 empfehlen wir insbesondere aufgrund der folgenden drei Beobachtungen eine Anpassung der Strategie: ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
Eines der zwei in der Breitbandstrategie definierten Ziele liegt in der Vergangenheit. Bis Ende 2010 sollten alle Haushalte mit Bandbreiten von mindestens 1 Mbit/s versorgt sein. Die Europäische Union hat im Rahmen ihrer Strategie für eine digitale Wirtschaft eigene Ziele formuliert, deren Auswirkungen auf die deutsche Strategie zu prüfen sind. Die EU strebt an, bis 2020 europaweit Anschlüsse von mindestens 30 Mbit/s flächendeckend verfügbar zu machen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbausituation und der bisherigen Wachstumsdynamik ist eine Erreichung des Ziels der Bundesregierung für 2014 durch zusätzliche Maßnahmen zu verstärken.
Die Weiterentwicklung der Strategie sollte in einem neu formulierten Strategiedokument münden, das Ziele und Maßnahmen enthält. Das bestehende Strategiedokument sollte insoweit abgelöst werden, als dass nur die weiterhin relevanten und aktiv verfolgten Maßnahmen im neuen Dokument Berücksichtigung finden und beispielsweise bereits abge schlossene Maßnahmen entfallen. Als Grundlage für die empfohlene Neuformulierung der Strategie gliedern wir in diesem Jahr die Empfehlungen in zwei Ebenen: ƒƒ
Weiterentwicklung der Strategie – Diese Empfehlungen erweitern die grundsätzlichen Dimensionen der Strategie.
ƒƒ
Verbesserung bestehender Maßnahmen – Diese Empfehlungen fußen auf den bestehenden Maßnahmen und betreffen deren weitere Umsetzung.
Abbildung 21: Zwei Ebenen der Empfehlungen des Monitoringberichts 2011 Strategische Ebene Weiterentwicklung der Strategie
Operative Ebene Verbesserung bestehender Maßnahmen
Quelle: Roland Berger
1. E mpfehlungen zur Weiterentwicklung der Strategie Im Rahmen des Monitorings wurden sechs zentrale Themenfelder identifiziert, die für eine grundsätz liche Weiterentwicklung der Breitbandstrategie in Frage kommen: ƒƒ
Ziele der Strategie
ƒƒ
Zielgruppe der Strategie
ƒƒ
Reichweite der Strategie
ƒƒ
Bestandteile der Strategie
ƒƒ
Kommunikation der Strategie
ƒƒ
Einbindung der Umsetzungsakteure in die Strategiekonkretisierung und -weiterentwicklung
Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Breitbandstrategie werden im Folgenden im Detail erläutert, Abbildung 22 stellt sie nochmals im Überblick dar. Weiterentwicklung der Strategie – Empfehlung 1 Ziel: Langfristiges Ziel für den Zeitraum nach 2014 festlegen und 2010-Ziel auslaufen lassen
Die konkreten Ziele der Bundesregierung für 2010 und 2014 haben bei den meisten Ausbauakteuren für erhöhte Planungssicherheit und Transparenz gesorgt. Die Bundesregierung sollte daher für den Zeitraum nach 2014 unter Einbeziehung von Bran-
48
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
chenexperten, Verbänden und Ausbauakteuren ein langfristiges Ziel für den Breitbandausbau festlegen. Bei der Festlegung des Ziels sollte folgender Orientierungsrahmen berücksichtigt werden: ƒƒ
ƒƒ
Der wirtschaftliche Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsnetzen, insbesondere im ländlichen Raum, steht in direktem Zusammenhang mit tatsächlich erwarteter Nachfrage und Zahlungs bereitschaft. Bisher ist sowohl die Nachfrage als auch die Zahlungsbereitschaft als niedrig einzuschätzen. Das festzusetzende Ziel sollte diesem Zusammenhang zwischen Bedarf und Ausbauplanung stärker Rechnung tragen und entsprechend der Nachfrageentwicklung (z. B. nach gewiesen durch entsprechende Applikationen, die Hochgeschwindigkeitsanschlüsse erfordern) flexibel gestaltet werden. Das langfristige Ziel der Bundesregierung sollte das genannte Verfügbarkeitsziel der Europäischen Union im Rahmen ihrer Strategie für eine digitale Wirtschaft nicht unterschreiten.
ƒƒ
Das Ziel sollte so ausgestaltet sein, dass es alle Ausbauakteure dazu anregt, ihre Anstrengungen zu verstärken. Es sollte geeignet sein, eine vollständige Glasfaserinfrastruktur vorzubereiten, statt diese im ersten Schritt einzufordern. Zudem sollte es, soweit politisch gewünscht, auch be stimmte Zielgruppen oder Zielgebiete benennen.
Das 2010-Ziel wird aufgrund von LTE-Ausbau und Förderaktivitäten der Länder in Kürze erreicht und kann in der neuen Breitbandstrategie entfallen. Weiterentwicklung der Strategie – Empfehlung 2 Zielgruppe: Unternehmen als Zielgruppe der Breitbandstrategie prüfen
Bisher hat die Breitbandstrategie vor allem die Versorgung von Privathaushalten in den Vordergrund gestellt und Unternehmen in Zielen oder Maßnahmen nicht explizit berücksichtigt. Dem liegt die Auffassung zugrunde, dass Unternehmen die Kosten eines Breitbandanschlusses einplanen und bei Bedarf auch bereit sind, in Unternehmensangebote zu investieren. Diese Auffassung ist allerdings bei kleinen und mittleren Unternehmen, gerade in ländlichen Lagen, nicht immer adäquat.
Abbildung 22: Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Strategie – Übersicht Strategische Ebene Weiterentwicklung der Strategie
Operative Ebene Langfristiges Ziel für den Zeitraum nach 2014 festlegen und 2010-Ziel auslaufen lassen Ziel: bestehender Verbesserung Maßnahmen
Quelle: Roland Berger
Zielgruppe: Unternehmen als Zielgruppe der Breitbandstrategie prüfen
Reichweite: Gesetzesänderungen zur Unterstützung der Breitbandstrategie über das TKG hinaus prüfen
Bestandteile: Entwicklung innovativer Übertragungstechnologien fördern und ökonomische, infrastrukturbezogene Sichtweise in die Regelungen zu Netzneutralität einbringen
Kommunikation: Breitbandausbau kommunikativ als Wachstumstreiber mit Bedeutung für Wettbewerbsfähigkeit und eine erfolgreiche Energiewende positionieren
Einbindung: Breitbanddialog als ständiges Arbeitsgremium zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der Breitbandstrategie etablieren
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Deutschlands Position als Weltmarktführer in vielen Hochtechnologiebranchen, beispielsweise der Umwelttechnik, ist vor allem durch kleine und mittlere Unternehmen getrieben. Diese Unternehmen sind in der Regel im halbstädtischen und ländlichen Raum angesiedelt. Um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu sichern, ist eine Versorgung mit Hochleistungsnetzen von großer Bedeutung. Außerdem sichert gerade in ländlichen Räumen die Breitbandverfügbarkeit die Standorttreue der lokalen Wirtschaft. Die Bundesregierung könnte bei der Weiterentwicklung der Breitbandstrategie auch Maßnahmen für die Versorgung von kleinen und mittelständischen Unternehmen definieren. Weiterentwicklung der Strategie – Empfehlung 3 Reichweite: Gesetzesänderungen zur Unter- stützung der Breitbandstrategie über das TKG hinaus prüfen
Der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Deutschland ist nicht allein ein Thema der Telekommunikationsanbieter. Auch andere Anbieter mit geeigneten Infrastrukturen sind im Bereich der Breitbandversorgung tätig (Stadtwerke, Energieversorger etc.). Für die Weiterentwicklung der Breitbandstrategie sollte die Ergänzung und Erweiterung relevanter Gesetze im Sinne des Breitbandausbaus (z. B. mit Blick auf Synergien) als Maßnahme aufgegriffen werden. Hierzu muss in einem ersten Schritt ein Überblick über relevante Gesetze und Potenziale durch Anpassungen geschaffen werden, der eine Grundlage für die Konkretisierung der Strategie bilden kann. Die Synergiestudie gibt hierzu erste Anhaltspunkte; beispielsweise werden bezüglich der Meldung von Bauvorhaben (z. B. zur Aufnahme in Baustellendatenbanken) das Baugesetzbuch (BauGB) sowie für öffentliche Bauvorhaben die jeweiligen Spezialgesetze (Fernstraßengesetz, Wasserstraßengesetz usw.) genannt.
49
Weiterentwicklung der Strategie – Empfehlung 4 Bestandteile: Entwicklung innovativer Übertra- gungstechnologien fördern und ökonomische, infrastrukturbezogene Sichtweisen in die Regelungen zu Netzneutralität einbringen
Die neue Breitbandstrategie kann in zwei Bereichen bisher weniger berücksichtigte Bestandteile betonen, nämlich bei der Technologieförderung und bei der Gestaltung der Regelungen zur Netzneutralität. Die Bundesregierung setzt im Rahmen der Breitbandförderung auf eine technologieneutrale Strategie, um Potenziale zukünftiger technischer Entwicklungen nicht von vornherein auszuschließen. Innovative Übertragungstechnologien können maß geblich zu einer flächendeckenden Versorgung mit hohen Bandbreiten beitragen. In Absprache mit anderen Ressorts (z. B. Bundesministerium für Bildung und Forschung) sollte deshalb auch die relevante Technologieförderung (z. B. innovativer Funktechnologie, Lasertechnologie, usw.) in den Gesamtkontext der Breitbandstrategie aufgenommen werden. Hierzu ist im ersten Schritt ein Screening relevanter Aktivitäten im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Bundesministerium für Bildung und Forschung zu empfehlen, um die Tiefe eigener Aktivitäten und Maßnahmen abzustimmen. In der Debatte um Netzneutralität sollte die Breitbandstrategie den Schwerpunkt auf die Sicherstellung einer investitionsfreundlichen Regelung legen, die sich an ökonomischen Überlegungen orientiert. Dies liegt im Interesse der weiteren Erschließung und Erhöhung der Breitbandverfügbarkeit. Die Breitbandstrategie sollte, aufbauend auf der nun durchgeführten Studie Grundprinzipien aus Sicht des Infrastrukturausbaus formulieren, die bei zukünftigen Regeln zur Netzneutralität zu berücksichtigen sind.
50
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Weiterentwicklung der Strategie – Empfehlung 5 Kommunikation: Breitbandausbau kommuni- kativ als Wachstumstreiber mit Bedeutung für Wettbewerbsfähigkeit und eine erfolgreiche Energiewende positionieren
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sollte den volkswirtschaftlichen Nutzen des Breitbandausbaus und dessen Bedeutung für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen, insbesondere die Energiewende, als Basis der weiteren Entwicklung der Strategie sowie der künftigen Kommunikation des Themas in den Vordergrund stellen. Bisher dominiert in der öffentlichen Diskussion in Deutschland tendenziell der Fokus auf die Versorgung einzelner Regionen und Haushalte, der reelle ökonomische Nutzen der Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen wird in der Regel erst an zweiter Stelle in der Argumentation berücksichtigt. Dies ist für eine Strategie zur Hochgeschwindigkeitsanbindung nicht mehr angemessen. Wir empfehlen den Aufbau eines Kommunikationsprogramms mit folgenden möglichen Elementen: ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
7
Querschnittsstudie zur Zusammenfassung bestehender volkswirtschaftlicher Studien sowie ggf. ergänzender Modellrechnungen7; ergänzende Berücksichtigung der Bedeutung der Breitbandinfrastruktur für die Energieversorgung der Zukunft
Weiterentwicklung der Strategie – Empfehlung 6 Einbindung: Breitbanddialog als ständiges Arbeitsgremium zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der Breitbandstrategie etablieren
Die Komplexität des Breitbandausbaus erfordert ein hohes Maß an Abstimmung, aber auch in vielen Bereichen die Entwicklung neuer Instrumente und die Veränderung von bewährten Prozessen und Regeln. Damit dies erreicht wird, sind regelmäßig Konkretisierungen auf Arbeitsebene, aber auch Entscheidungen auf Leitungsebene in verschiedenen Behörden und Organisationen notwendig. Dem entsprechend sollte das BMWi die Einführung eines Breitbanddialogs vorschlagen, der wie folgt aufgebaut ist: ƒƒ
Thema: Der Dialog sollte jeweils ein Schwerpunkt thema bearbeiten. Im ersten Jahr bietet sich das Thema Mitnutzung öffentlicher Infrastruktur an. Weitere Themen könnten in der Folge Finanzierung, weitere Frequenzen aus der Digitalen Dividende oder Standardisierung von Infrastrukturerfassung werden.
ƒƒ
Teilnehmer: Die Zusammensetzung sollte aus einem ständigen Kreis sowie themenspezifischen Teilnehmern bestehen. Für das Thema „Mit nutzung öffentlicher Infrastruktur“ sind insbesondere Vertreter des BMVBS sowie der nachgeordneten Behörden (z. B. Eisenbahnbundesamt) relevant.
ƒƒ
Formate: Der Dialog sollte auf Leitungsebene erfolgen, aber durch Arbeitsabstimmungen aktiv vor- und nachbereitet werden. Deshalb ist eine zweistufige Struktur zu schaffen aus: – Dialogsitzungen (vierteljährlich): Teilnahme der Leitungsebene aus Behörden (mindestens AL-Ebene) sowie Vertretern der Industrie (Management-Vertreter) – Arbeitssitzungen (mindestens monatlich): Vertreter der gleichen Organisationen mit spezifischem Themen-Know-how
Unternehmensbefragungen und Fallbeispiele für die Nutzung von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch den deutschen Mittelstand Anschauliche Darstellung der „Disruptive Innovation“ in der Vergangenheit des Internets und des entsprechenden Potenzials für sprunghaftes Bandbreitenwachstum sowie damit verbundene Geschäftsmodelle Gesamthafte Darstellung auf www.zukunft-breitband.de ggf. in Kooperation mit der Branche (die hier auch Ergebnisse aus ihren Zukunftsstudien einfließen lassen sollten)
s gibt bereits Studien, die die Effekte des Breitbandausbaus beziffern. Dennoch ist bis heute der ökonomische Mehrwert des flächen E deckenden Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Deutschland laut Einschätzung von Akteuren aus dem politischen Umfeld nicht ausreichend und belastbar dokumentiert. Bestehende Analysen stehen aufgrund getroffener Annahmen in der Kritik oder sind stark auf das Potenzial einzelner Technologien fokussiert.
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
2. A nsätze zur Verbesserung der bestehenden Maßnahmen Im Rahmen der Analysen des Umsetzungsstands aller Maßnahmen der Breitbandstrategie wurden Herausforderungen für deren erfolgreiche Realisierung identifiziert. Die Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von bestehenden Maßnahmen konzentrieren sich dabei auf die Bereiche, die ein hohes Verbesserungspotenzial aufweisen. Abbildung 23 stellt die Empfehlungen im Überblick dar:
51
Verzögerung in der Umsetzung, die Quantität sowie die Qualität der vorhandenen Daten. Folgende Aktivitäten sind dringend anzugehen:
Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 1 Umsetzungsstand des Infrastrukturatlasses zeitnah weiterentwickeln und Datentiefe erhöhen
1. E inführung der nächsten Phase zügig vorantrieben Die Bundesregierung sollte in der Zusammen arbeit mit der Bundesnetzagentur nach Start der zweiten Phase im Oktober 2011 die weitere Umsetzung der Phase 3 des Infrastrukturatlasses verstärkt vorantreiben. Es ist zu erwarten, dass die geplanten Veränderungen des Infrastrukturatlasses im Zuge der Umsetzung der zweiten und vor allem der dritten Ausbaustufe zu einer Verbesserung der am häufigsten benannten Schwächen des Infrastrukturatlasses führen werden.
Im Monitoringbericht 2010 wurde bereits die rasche Weiterentwicklung des Infrastrukturatlasses empfohlen. Das Potenzial der Maßnahme wird weiterhin nicht optimal ausgeschöpft. Grund dafür sind die drei bereits im Rahmen der Bewertung des Umsetzungsstandes aufgezeigten Aspekte: die zeitliche
2. Anteil abgebildeter Infrastrukturen erhöhen Um den Infrastrukturatlas tatsächlich als Instrument zur Kostenreduktion nutzen zu können, muss eine Vollständigkeit der Daten gegeben sein. Der aktuelle Entwurf der TKG-Novelle ermächtigt die BNetzA (nach der Verabschiedung des Entwurfs), die Infrastruktureigner zur
Strategische Ebene Weiterentwicklung der Strategie Abbildung 23: Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Maßnahmen – Übersicht
Operative Ebene Verbesserung bestehender Maßnahmen
1
Umsetzungsstand des Infrastrukturatlasses zeitnah weiterentwickeln und Datentiefe erhöhen
2
Erweiterung des Breitbandatlasses prüfen und Datenverfügbarkeit ausdehnen
3
Bundesländer bei der Harmonisierung von Standards lokaler Baustellendatenbanken unterstützen
4
Verbindlichkeit der Bereitschaft zur Öffnung für Mitnutzung öffentlicher Infrastrukturen erhöhen sowie zu Mitverlegung verpflichten
5
Bereitstellung von Finanzierungsprogrammen vorantreiben
6
Erweiterung der Förderprogramme für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen prüfen und bestehendes Reporting ausweiten
7
Innovative Geschäftsmodelle uund technische Lösungen für den NGA-Ausbau unterstützen
8
Kommunen befähigen, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen effektiv voranzutreiben
9
Außenauftritt auf www.zukunft-breitband.de weiterentwickeln und mit dem Angebot des Breitbandbüros integrieren.
Quelle: Roland Berger
Synergien
Förderung/ Finanzierung
Kommuni- kation
52
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Lieferung ihrer Daten zu verpflichten. Im Nachgang sollten Bundesregierung und BNetzA auf eine aktive Umsetzung der Datenlieferungsverpflichtung drängen, Nichtlieferung dokumentieren und – soweit möglich – sanktionieren. 3. Q ualität der Information über verfügbare Infrastrukturen erhöhen und Sanktionen bei Lieferung von unvollständigen Daten prüfen Für eine verstärkte Nutzung des Potenzials des Infrastrukturatlasses ist eine Verbesserung der Qualität der vorhandenen Daten dringend erforderlich. Die Bundesnetzagentur sollte die liefernden Organisationen dazu anhalten, möglichst detaillierte Daten bereitzustellen, um den Mehrwehrt der Nutzung des Infrastrukturatlasses zu erhöhen. Dazu sind vor allem Daten zu den Eigenschaften der Infrastrukturen notwendig. Dazu gehören: Durchmesser, verwendetes Material, bestehende Füllungen und die Verfügbarkeit zur Mitnutzung, zusätzlich zum genauen Verlauf der Infrastruktur. Es sollte geprüft werden, ob die Detailtiefe der Datenlieferung und Abfrage mit vertretbarem Aufwand realisiert werden kann. Nach Inkrafttreten der TKG-Novelle sollte die BNetzA außerdem prüfen, inwiefern Sanktionen für eine Lieferung von unvollständigen Daten realisierbar sind. Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 2 Erweiterung des Breitbandatlasses prüfen und Datenverfügbarkeit ausdehnen
Der Breitbandatlas macht erfolgreich Verfügbar keiten und bisher noch unversorgte Gebiete trans parent. Um das volle Potenzial des Instruments zu realisieren, schlagen wir auf der Grundlage des Monitorings 2011 folgende Erweiterungen vor:
1. Ausweisung von Gewerbegebieten Im aktuellen Stand ist im Breitbandatlas nur die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen für Privathaushalte ausgewiesen; über die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen in Gewerbe gebieten trifft der Atlas bisher noch keine Aus sage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sollte auf Basis der bereits erfolgten ersten Gespräche zum Thema in Zusammenarbeit mit dem Ersteller des Breitbandatlasses und weiteren relevanten Akteuren prüfen, inwieweit eine Verschränkung der Informationen zur Lage der Gewerbe(gebiete) mit den Verfügbarkeits daten des Breitbandatlasses sowie der Lage der GRW-Fördergebiete möglich ist. Die Abbildung dieser Information im Breitbandatlas soll in einem ersten Schritt vor allem Transparenz über die Verfügbarkeit in Gewerbegebieten schaffen. Eine Aufnahme der Verfügbarkeiten von Breitband in Gewerbegebieten würde es Unternehmen erlauben, eine informierte Entscheidung über die Ansiedlung in einem Gewerbegebiet zu treffen, und Kommunen, Lücken in der Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen der Gewerbe in ihrer Region zu erkennen. Außerdem liefert diese Darstellung die Datenbasis für eine Konzeption möglicher Förderprogramme für Gewerbegebiete. 2. D arstellung öffentlich zugänglicher Infrastruktur im Breitbandatlas, zusätzlich zum Infrastrukturatlas Derzeit wird bereits existierende Infrastruktur, die für den Breitbandausbau relevant sein könnte, auf Bundesebene nur im Infrastrukturatlas abgebildet. Die Benutzerfreundlichkeit des Infrastrukturatlasses wird voraussichtlich mittelfristig von den restriktiven Datenschutzvereinbarungen zwischen der Bundesnetzagentur und den liefernden Organisationen eingeschränkt werden. Der Breitbandatlas hingegen verfügt mit seiner bereits nutzbaren WebGIS-Applikation über eine hohe Nutzerfreundlichkeit, die beim Infrastrukturatlas im bisherigen Umsetzungsstand noch nicht gegeben ist.
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Der Bund sollte daher prüfen, ob die Infrastruktur von interessierten Unternehmen auch im Breitbandatlas abgebildet werden könnte. Hier wären beispielsweise die Unternehmen zu nennen, die die Mitnutzung ihrer Infrastrukturen als Teil ihres Geschäftsmodells vermarkten. Diese Darstellung würde einem größeren Nutzerkreis die Einsicht der Daten ohne aufwändiges Antragsverfahren ermöglichen. Darüber hinaus sollten auch Informationen zu verfügbaren, insbesondere öffentlich geförderten, Leerrohren im Breitbandatlas öffentlich zugänglich gemacht werden. Anders als bei Hauptverteilern sowie sicherheitskritischen Einrichtungen gibt es nur vereinzelt Bedenken gegen die Veröffentlichung von Daten zu Leerrohren. Um die Datenbestände aus Breitbandatlas und Infrastrukturatlas zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder zusammenführen zu können, sollte eine flexible Datenschnittstelle zwischen Infrastrukturatlas und Breitbandatlas definiert werden. Diese sollte die mittelfristige Zusammenführung der Instrumente technisch vorbereiten und ermöglichen. Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 3 Bundesländer bei der Harmonisierung von Standards lokaler Baustellendatenbanken unterstützen
Eine zentrale Baustellendatenbank ist nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht sinnvoll zu realisieren und deshalb nicht geeignet, den Breitbandausbau in Deutschland zu beschleunigen. In einigen Bundesländern gibt es bereits dezentrale Baustellendatenbanken. Die Realisierung erfolgt jedoch ohne zentrale Abstimmung rein auf Landesebene. Daher sind die Konzeptionen und Umsetzungen sehr heterogen, die Ergebnisse damit kaum vergleichbar. Der Bund sollte die bestehenden Aktivitäten der Bundesländer verstärkt aufeinander abstimmen, um eine Vergleichbarkeit von Daten zu schaffen und „Best-Practice“-Lösungen allen anderen Bundeslän-
53
dern zur Verfügung zu stellen. Eine Möglichkeit der Unterstützung der Bundesländer bei der Harmonisierung der Inhalte lokaler Datenbanken ist die Definition von Mindeststandards, die die Datenbanken abbilden sollen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung prüfen, inwieweit sie eine mögliche Softwarelösung für eine dezentrale Baustellendatenbank schaffen kann, die sie dann allen Bundes ländern zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellt. Hier kann ggf. auf bestehende Lösungen in den Bundesländern aufgesetzt werden. Als wichtige Zielgruppe zur Nutzung der Informa tionen aus den Datenbanken müssen die Kommunen gezielt zur Beteiligung und Nutzung informiert werden. Hier kann das Breitbandbüro des Bundes einen Beitrag leisten. Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 4 Verbindlichkeit der Bereitschaft zur Öffnung für Mitnutzung öffentlicher Infrastrukturen erhöhen sowie zu Mitverlegung verpflichten
In der Synergiestudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurden die Synergiepotenziale ausgewählter Infrastrukturen hinsichtlich ihrer Eignung zur Mitnutzung bewertet. Die Studie benennt dabei insbesondere die Infrastrukturen der öffentlichen Hand als wesentlichen Hebel mit einem hohen Mitnutzungspotenzial. Einige dieser Infrastrukturen, beispielsweise Bundesautobahnen oder Abwasserkanäle, werden durch die Eigner bisher nur bedingt zur Mitnutzung freigegeben. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen, um die Verbindlichkeit zu erhöhen: Kabinettsbeschluss zur Öffnung öffentlicher Infrastruktur für die Mitnutzung erlassen Die Bundesregierung sollte daher eine „verbindliche Selbstverpflichtung“ im Rahmen eines Kabinetts beschlusses zur Öffnung staatlicher Infrastruktur für die Mitnutzung eingehen. Der Kabinettsbeschluss sollte dabei nicht nur die Bereitschaft zur Mitnutzung festhalten, sondern auch die relevanten Infrastrukturen und zuständigen Ministerien benennen und Bedingungen der Mitnutzung für die jeweiligen
54
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Infrastrukturen klar definieren. Zudem sollte jedes Ministerium bzw. betroffene untergeordnete Behörden eine zuständige Stelle benennen, die als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die sich auf Arbeitsebene für die Nutzung von Synergien einsetzt. Entwicklung von Kriterien, unter denen Mitnutzung gewährt werden kann Der konstruktive Dialog mit Infrastruktureignern, der bislang bereits mit der DB AG aufgenommen worden ist, ist fortzusetzen und auf weitere Infrastruktureigner auszuweiten. Aufbauend auf der übergreifenden Festlegung im Rahmen eines Kabinettsbeschlusses können auf diesem Wege die konkreten Mitnutzungsmodelle ausgearbeitet werden. Verbindliche Beschlüsse auf Länderebene Die Verbindlichkeit der Zusage zur Mitnutzung muss gleichzeitig aber auch auf Länderebene erhöht werden. Die Bundesregierung sollte daher beispielsweise im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bzw. über die Breitbandkompetenzzentren darauf hinwirken, dass auch auf Länderebene die Mit nutzung öffentlicher Infrastrukturen verbindlich geregelt wird. Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren bei Bundesbauvorhaben Die Mitverlegung von Leerrohren soll, bei erkenn barem mittelfristigem Bedarf für den Breitbandausbau, standardmäßig erfolgen. Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 5 Bereitstellung von Finanzierungsprogrammen vorantreiben
In den Gesprächen mit Unternehmensvertretern und Akteuren der öffentlichen Verwaltung wurde verstärkt auf das Potenzial von Finanzierungsprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen hingewiesen. Ausgewählte Beispielprojekte zeigen, dass eine Differenz von 2 Prozent im Zinssatz (im Ver-
8
gleich zum am Kapitalmarkt erzielbaren Zins des Unternehmens) eine zuvor als verlustreich eingestufte Ausbauplanung im ländlichen Raum rentabel machen kann. Nicht alle Unternehmen bestätigen jedoch diese Wirksamkeit. In einer 2009 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erstellten Studie8 wird dargestellt, dass vor allem die Finanzlage des Unternehmens entscheidend für die primäre Entscheidung der Kreditvergabe ist. Erst nach der grundsätzlichen Ja/Nein-Entscheidung, die für die meisten KMU das hauptsächliche Hindernis darstellt, könnte ein Finanzierungsprogramm zur Zinsverbilligung greifen. Die Bundesregierung sollte daher folgende Maßnahmen prüfen und ggf. umsetzen, um die Bereitstellung von Finanzierungsprogrammen voranzutreiben: ƒƒ
Modelle der Breitbandfinanzierung im Rahmen einer Studie systematisch prüfen, Transparenz über bestehende Angebote schaffen und Verbreitung von Best-Practice in den Bundesländern anregen
ƒƒ
Banken für die Möglichkeiten des Breitband ausbaus sensibilisieren
Modelle der Breitbandfinanzierung im Rahmen einer Studie systematisch prüfen und Verbreitung von Best-Practice in den Bundesländern anregen Die derzeitige Diskussion zu Möglichkeiten der Breitbandfinanzierung ist geprägt von einer oberflächlichen Kenntnis der bestehenden Modelle und ihrer betriebswirtschaftlichen Effekte. Die Bundes regierung sollte daher im Rahmen einer Studie die Modelle zur Breitbandfinanzierung auf ihre Wirksamkeit hin auswerten und damit vollständige Transparenz über bestehende Angebote schaffen. Auf der Basis dieser Auswertung sollte sie die Übertragung bestehender Best-Practice auf andere Bundesländer oder Institutionen aktiv vorantreiben und die relevanten Akteure (z. B. Bundesländer, Landesförderbanken, KfW, Privatbanken) bei der Etablierung solcher Programme beratend unterstützen. Finanzierungsprogramme, die auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden sollten, sind beispielsweise:
undesministerium für Wirtschaft und Technologie/Roland Berger 2009, Potenziale von kleinen und mittleren Unternehmen B bei der Überwindung von Breitbandversorgungslücken.
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Finanzierungsprogramme mit Fokus Breitbandausbau In einigen Bundesländern gibt es bereits speziell auf den Ausbau von Breitbandnetzen ausgerichtete, technologieneutrale Breitbandfinanzierungsprogramme der Landesförderbanken. In Schleswig-Holstein wird das Programm beispielsweise durch die Landwirtschaftliche Rentenbank (LRB) und die Europäische Investitionsbank (EIB) refinanziert. Das Beispiel Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass es bei der Finanzierung von Breitbandprojekten nicht nur um die Bereitstellung eines Darlehens geht – vielmehr steht die Beratung der Unternehmen zur Ausgestaltung ihrer Finanzierungsanträge im Vordergrund. Gleichermaßen wichtig ist der intensive Austausch mit lokal ansässigen Banken über die Vorteile der Breitbandfinanzierung für die Bank. ƒƒ
ƒƒ Landesbürgschaftsprogramme Neben der Bereitstellung von neuen Finanzierungsprogrammen sollte der Bund auch die Transparenz über bereits bestehende Bürgschaftsprogramme verbessern. Durch einzelne Landesbanken werden bereits verschiedene Bürgschaftsprogramme angeboten. Die WIBank Hessen bietet beispielsweise Bürgschaftsmodelle von 80 bis zu 100 Prozent für Kommunen an, um den Breitbandausbau zu unterstützen. ƒƒ Nationales Finanzierungsprogramms Es gibt bisher kein bundesweit verfügbares Finanzierungsprogramm, das speziell auf die Situation der im Breitbandausbau tätigen Unternehmen zugeschnitten ist. Die Bundesregierung sollte die Einrichtung eines solchen nationalen Finanzierungsprogrammes, beispielsweise über die KfW, prüfen und im Hinblick auf seinen Zielbeitrag sowie seine Aufwand-/Nutzenrelation über die Aktivitäten der Länder hinaus bewerten. Auf Basis der Auswertung sollte ein Programm konzipiert werden, das von Kommunen und Unternehmen in Anspruch genommen werden kann.
Banken für die Möglichkeiten des Breitbandausbaus sensibilisieren Banken vor Ort haben häufig wenig Erfahrung mit mittel- bis langfristigen Projektfinanzierungen und
55
daher häufig Schwierigkeiten, die Rentabilität eines Ausbaus von Telekommunikationsnetzen adäquat zu bewerten. Der Ausbau von Breitbandnetzen in Deutschland wird erheblich verlangsamt, weil die Hausbanken kleinen und mittleren Ausbauakteuren oft – mangels Transparenz – keinen angemessenen Kredit gewähren. Um den Informationsstand der Privatbanken und Sparkassen zum Breitbandausbau zu verbessern, ist es sinnvoll, eine Landesförderbank, mit Erfahrung im Bereich der Breitbandförderung, die Bankenverbände sowie das Breitbandbüro des Bundes einzubinden. Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 6 Erweiterung der Förderprogramme für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen prüfen und bestehendes Reporting ausweiten
Ausgehend vom Status quo der Breitbandverfügbarkeit im Sommer 2011 muss die Wachstumsdynamik des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen signifikant steigen, um eine Erreichung des Ziels 2014 zu sichern. Eine signifikante Beeinflussung der Ausbaudynamik über das bestehende Maßnahmenpaket hinaus ist mit weiterer staatlicher Förderung möglich. Je nach politischer Entscheidung hinsichtlich Ausbauprioritäten und gewünschtem Mitteleinsatz sind folgende Szenarios weiter zu prüfen: Alternative 1: Generelles Förderprogramm für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen Die derzeit verfügbaren Fördermittel sind primär für die Bereitstellung der Grundversorgung konzipiert und in der Regel nicht für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen nutzbar. Die einzige Möglichkeit, Hochgeschwindigkeitsnetze zu fördern, besteht aktuell im Rahmen von GRW und Landesprogrammen über die Anwendung der Bundesrahmenregelung Leerrohre. Eine höhere Wirkung auf den Ausbaufortschritt ist durch das Aufsetzen eines unabhängigen Förderprogramms denkbar. ƒƒ
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D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Alternative 2: Gezieltes Förderprogramm für den Anschlusses von Gewerbegebieten mit Hochgeschwindigkeitsnetzen in ländlichen Räumen Mit der GRW besteht bereits die Möglichkeit, Gewerbegebiete und Ansammlungen von Gewerbebetrieben mit Breitband zu versorgen. Die GRW-Förderung erfolgt dabei allerdings nicht deutschlandweit, sondern ist auf strukturschwache Regionen beschränkt. Zudem handelt es sich bei den GRW-Mitteln um ein Globalbudget für alle Fördertatbestände, die Mittel sind nicht quotiert. Vor diesem Hintergrund und da Gewerbegebiete derzeit oftmals noch unzureichend mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen versorgt sind, könnte ein auf der GRW aufbauendes bzw. ergänzendes (bspw. für die GRW-NichtFördergebiete) Förderprogramm für den Anschluss von Gewerbegebieten mit Hochgeschwindigkeitsnetzen aufgesetzt werden. Derzeit zeigt sich, dass die Kaufkraft der angesiedelten Firmen oftmals nicht hoch genug ist, um den (nachträglichen) Ausbau des Gebiets durch Telekommunikationsunternehmen rentabel zu gestalten. Aus diesem Grund bleibt gerade in kleinen Städten und ländlichen Regionen beim Ausbau von Gewerbegebieten eine Wirtschaftlichkeitslücke bestehen. Erste Abschätzungen zeigen, dass in vielen Gewerbegebieten die Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen bisher noch hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. In Schleswig-Holstein beispielsweise haben knapp 20 Prozent aller IHK-Betriebe in Gewerbegebieten nicht die Möglichkeit, einen Breitbandanschluss mit einer Bandbreite von mehr als 2 Mbit/s in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus bietet die Versorgung von Gewerbegebieten ergänzendes Potenzial zur Umlandanbindung. Sobald Gewerbegebiete durch etwaige Förderung angeschlossen sind, gestaltet sich der Ausbau in den umliegenden Gebieten weitaus kostengünstiger. So profitieren mittelbar auch die Privathaushalte einer Region von der Förderung. ƒƒ
Um den effektiven Einsatz bestehender und neu zur Verfügung zu stellender Mittel zu gewährleisten, sollte der Bund über die Prüfung neuer Förderprogramme hinaus die Ergebnisreporting-Mechanis-
men verbessern und ausweiten. Eine Forderung zur Ausweitung des Ergebniscontrollings bei der finanziellen Förderung wurde bereits 2010 im Monitoringbericht aufgenommen. Bislang wird aber weiterhin nur von einigen Bundesländern überprüft, welche Anzahl neuer Haushalte durch die finanzielle Förderung angeschlossen wurde. Die Bundesländer sollten diese Daten konsistent erfassen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie/ Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in aufbereiteter Form unter Einhaltung von regelmäßigen Fristen zur Verfügung stellen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde bereits durch das Monitoring der Bundesrahmenregelung Leerrohre durch das Breitbandbüro des Bundes eingeleitet. Die Analyse der Abrufquoten innerhalb der Förderperiode 2008 bis 2010 zeigt, dass nicht alle Bundesländer das Potenzial der Mittel der Europäischen Union in vollem Maße ausnutzen. Die Bundesländer sind daher beim Abruf bestehender Fördermittel der Europäischen Union zu unterstützen, um die Ausschöpfung zu erhöhen. Das Breitbandbüro des Bundes sowie die Länderkompetenzzentren sollten hier weiterhin informieren und Transparenz über bestehende Programme schaffen. Ein Förderleit faden sollte zeitnah erstellt werden, um den Ausbauakteuren die gezieltere Abfrage von Fördergeldern der Europäischen Union für den Breitbandausbau zu erleichtern und die Möglichkeiten der Förderung über GRW, zumindest in der Förderkulisse, zu verdeutlichen. Bei der Erstellung des Förderleitfadens sollte die Benutzerfreundlichkeit und zielgruppengerechte Ausarbeitung im Vordergrund stehen. Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 7 Innovative Geschäftsmodelle und technische Lösungen für den NGA-Ausbau unterstützen
Die Bundesregierung sollte weiterhin innovative Geschäftsmodelle mit Vorbildcharakter für den NGA-Ausbau unterstützen. Dazu sollte die Bundes regierung einerseits für mehr Transparenz über bestehende Lösungen wie Risikoteilungsmodelle sorgen und andererseits Realisierungsoptionen für bereits bekannte Lösungen aktiv vorantreiben.
D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Best-Practice innovativer Geschäftsmodelle zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen auswerten Bisher fehlt es noch an Transparenz über geeignete Beispiele und innovative Lösungen der Kommunen und Unternehmen, um den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen voranzutreiben. Ein erster Schritt sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Modellprojekte, die nach Abschluss auf ihre Wirkung und übertragbare Lösungsansätze hin evaluiert werden sollten. Auf dieser Basis sollte die Bundesregierung auswerten, welche innovativen Betriebsmodelle derzeit darüber hinaus Anwendung finden und welches betriebswirtschaftliche Potenzial beispielsweise Risikoteilungsmodelle aufweisen. Gerade das Potenzial von Genossenschaftslösungen, Infrastruktur gesellschaften und anderer Risikoteilungsmodelle sollte evaluiert werden. Realisierungsoptionen für bekannte Geschäfts modelle zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen aktiv verfolgen Zeitgleich sollte sich der Bund darum bemühen, Realisierungsoptionen für die folgenden, bereits bekannten Geschäftsmodelle zu finden: ƒƒ
ƒƒ
9 10
Genossenschaftslösungen: Die insgesamt über 5.000 Genossenschaften in Deutschland9 erbringen Leistungen, die betriebsübergreifend effi zienter zu erbringen sind als in einem einzelnem Betrieb. Die Genossenschaften könnten den Breitbandausbau finanzieren und geschaffene Netze betreiben, weil sie ohnehin eine koordinierende Rolle in der lokalen Wirtschaftsstruktur einnehmen. In den Niederlanden wurde dieses Geschäftsmodell genutzt, um eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen sicherzustellen. Das Breitbandbüro des Bundes sollte in enger Kooperation mit dem Deutschen Raiffeisenverband die Realisierung solcher Lösungen in Deutschland vorantreiben.
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munen in aller Regel die Mehrheitseigner sind. Durch die Gründung einer solchen Gesellschaft, z. B. einer GmbH mit der Kommune als Mehrheitseigner, ergibt sich ein deutlich reduzierter Zinssatz im Vergleich zu dem, den das ausbauende Unternehmen selbst am Kapitalmarkt erzielen könnte. Dieses Modell wurde beispielsweise bereits erfolgreich in Rheinland-Pfalz oder in Hessen (Stadt Hering) umgesetzt. Für Kommunen ergeben sich durch dieses Modell viele Vorteile: Die Kommunen beschleunigen den Ausbau entscheidend, ohne die Kontrolle über den Ausbau oder die entstehende Infrastruktur zu verlieren. Für das ausbauende Unternehmen sind die verbesserten Zinskonditionen sowie die langfristige Sicherung der Erträge interessant, weil vor dem Ausbau bereits ein Betreibervertrag mit der Kommune abgeschlossen wird. Das Breitband büro des Bundes sollte die Umsetzung solcher Modelle vorantreiben, indem es die Kommunen durch Informationsmaterialien, wie beispiels weise Checklisten oder Standardvertragswerke, zur Gründung von Infrastrukturgesellschaften unterstützt. Daneben sollte das NGA-Forum die Frage der Betreibergesellschaften für unabhän gige Netzausbauer (Infrastrukturgesellschaften oder auch Energieversorger) aufgreifen, da im Moment zum Teil ein Mangel an Firmen besteht, die fremde Netze betreiben wollen. Innovative Verlegetechniken wie Micro-Trenching verstärkt zum Einsatz bringen Micro-Trenching kann aufgrund der im Vergleich zu regulären Tiefbaumaßnahmen deutlich geringeren Kosten einen wesentlichen Beitrag zu effizienterem Ausbau, vor allem im ländlichen Raum, beitragen. Derzeit bestehen allerdings aufgrund der fehlenden rechtlichen Standards und daraus resultierender Sicherheitsbedenken Vorbehalte aufseiten der Landesbauämter.10 Die Bundesregierung sollte die bestehende rechtliche und technische Situation prüfen und nach erfolgter Prüfung anpassen.
Infrastrukturgesellschaften: Ausbauunter nehmen gründen mit Kommunen gemeinsame Infrastrukturgesellschaften, an denen die Kom-
DGRV, Zahlen und Fakten, Website (http://www.dgrv.de/de/ueberuns/zahlenfakten.html.) In den Hintergrundgesprächen wurde wiederholt dargestellt, dass es vonseiten der Landesbauämter Sicherheitsbedenken gegenüber Micro-Trenching-Verfahren gibt. Eine der Herausforderungen ist, dass durch Micro-Trenching nicht die bisher verbindlich vorgeschriebene Grabungstiefe von mindestens 120 Zentimetern erreicht wird.
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D. Empfehlungen zur Weiterent wicklung der Breitbandstrategie
Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 8 Kommunen befähigen, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen effektiv voranzutreiben
Vor dem Hintergrund der Komplexität des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (von der technischen Netzplanung über das Beihilferecht und die Nutzung von Synergien bis hin zu Fragen im kommunalen Tiefbau) kommt der Sensibilisierung der Kommunen und der Weiterbildung von Multiplikatoren eine hohe Bedeutung zu. Die Bundesregierung sollte daher über das Breitbandbüro des Bundes und die Breitbandkompetenzzentren der Länder die Transparenz für Kommunen erhöhen: Kommunen für die Bedeutung lokal verfügbarer Infrastrukturdaten als Treiber des Breitbandausbaus sensibilisieren In der Regel liegen auf kommunaler Ebene Informationen über geplante Tiefbaumaßnahmen oder über mitnutzungsfähige Infrastruktur den Bau-/ Tiefbauämtern bereits vor, werden aber nicht gebündelt für den Breitbandausbau dargestellt. Kommuniziert eine Kommune aktiv die Lage ihrer mitnutzungs fähigen Infrastruktur sowie die geplanten Bauaktivitäten, signalisiert sie ihr Interesse an einem Ausbau und erleichtert gleichzeitig den Unternehmen die Nutzung möglicher Synergien. Die Bundesregierung sollte über die Breitband kompetenzzentren sowie die kommunalen Spitzenverbände auf eine Sensibilisierung der Verantwortlichen für den Wert dieser Informationen hinwirken. Hier kann der Leitfaden für Kommunen des Breitbandkompetenzzentrums des Bundes eine wichtige Grundlage bilden. Dieser kann, so die jeweiligen Voraussetzungen geschaffen sind, mit der Erläuterung der Nutzung dezentraler Baustellendaten banken verknüpft werden. Qualifikation der Multiplikatoren erhöhen Beratungsunternehmen und selbstständigen Breitbandausbau-Beratern kommt beim Breitbandausbau eine wichtige Rolle zu. Sie sind derzeit aber aufgrund der Komplexität des Themas nicht immer in der Lage, umfassend vom Beihilferecht bis Ausbau-
planung zu beraten. Der Bund sollte daher in Kooperation mit den Ländern in Seminaren die tech nischen und juristischen Grundlagen vermitteln, die für den NGA-Ausbau in Deutschland erforderlich sind, und so die Weiterbildung von NGA-Beratern vorantreiben. Mit dem Training könnte ein deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien vergebenes Gütesiegel verknüpft werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Gütesiegel nicht als verpflichtende Voraussetzung, sondern als rein freiwillige Maßnahme etabliert werden sollte. Verbesserung bestehender Maßnahmen – Empfehlung 9 Außenauftritt auf www.zukunft-breitband.de weiter entwickeln und das Angebot des Breitbandbüros integrieren
Die Website zukunft-breitband.de nutzt bisher nicht das vollständige Potenzial des Internets, um Informationen zielgerichtet an die Besucher zu vermitteln. Die Weiterentwicklung sollte u. a. folgende Aspekte einschließen: ƒƒ
Bessere Nutzerführung und vereinfachte Bedienbarkeit
ƒƒ
Einbindung von Medien (z. B. Filme zu Techno logien)
ƒƒ
Schaffung von Interaktionsmöglichkeiten (z.B. Frageformular für das Breitbandbüro, Forendiskussion, usw.)
ƒƒ
Inhaltliche Überarbeitung des Angebots mit stärkerer Ausrichtung auf den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
Das Portal sollte als zentrale Anlaufstelle des BMWi fungieren und somit auch die Informationen, Kontaktinformationen und Angebote des Breitbandbüros integrieren.
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E. Anhang
E. Anhang 1. Abkürzungsverzeichnis ANGA
Verband deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.
IT
Information und Telekommunikation
BDI
Bundesverband der deutschen Industrie e. V.
KBW
Kabel Baden-Württemberg
BITKOM
undesverband Informationswirtschaft, B Telekommunikation und neue Medien e. V.
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
LRB
Landwirtschaftliche Rentenbank
BMELV
undesministerium für Ernährung, Landwirtschaft B und Verbraucherschutz
LTE
Long-term Evolution (Mobilfunkstandard)
BMVBS
undesministerium für Verkehr, Bau und Stadt B entwicklung
Mbit/s
egabit pro Sekunde M (Übertragungsgeschwindigkeit)
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
MHz
Megahertz
BNetzA
undesnetzagentur für Elektrizität, Gas, B Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
NGA
ext Generation Access (Anschluss der nächsten N Generation mit hohen Bitraten)
BOS-Netze
etze der Behörden und Organisationen mit N Sicherheitsaufgaben
PPP
Public Private Partnership
BREKO
Bundesverband Breitbandkommunikation e. V
TK
Telekommunikation
BUGLAS
Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.
TKG
Telekommunikationsgesetz
CATV
Cable TV
UMTS
niversal Mobile Telecommunications System U (Mobilfunkstandard)
DGRV
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband
VATM
erband der Anbieter von TelekommunikationsV und Mehrwertdiensten e. V.
DSL
igital Subscriber Line (Anschlusstechnik für den D digitalen breitbandigen Teilnehmer-Anschluss)
VKU
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
DTAG
Deutsche Telekom AG
WebGIS
Anwendung, die das Geoinformationssystem nutzt
EFRE
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
WIK
issenschaftliches Institut für Infrastruktur und W Kommunikationsdienste GmbH
EIB
Europäische Investitionsbank WIMAX
ELER
E uropäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes
orldwide Interoperability for Microwave Access W (drahtlose Zugangstechnik zu Breitbandinternet)
WLAN
Wireless Local Area Network (lokales Funknetz)
EStG
Einkommensteuergesetz xDSL
EUR
Euro
usammenfassende Bezeichnung aller Z DSL-Technologien
FTTB
Fibre-to-the-Building (Glasfaser bis zum Gebäude)
ZuInvG
Zukunftsinvestitionsgesetz
FTTH
Fibre-to-the-Home (Glasfaser in die Wohnung)
FTTx
F ibre-to-the-x (Glasfasernetz; x kann z. B. für Home, Node, Building etc. stehen)
GAK
emeinschaftsaufgabe „Verbesserung der G Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Gbit/s
igabit pro Sekunde (ÜbertragungsgeG schwindigkeit)
GHz
Gigahertz
GRW
emeinschaftsaufgabe „Verbesserung der G regionalen Wirtschaftsstruktur“
GSM
lobal System for Mobile Communications G (Datenübertragungsstandart für Mobilfunknetze)
IHK
Industrie- und Handelskammer
60
2. Quellenverzeichnis 2.1. Allgemeine Informationen CISCO (2011): CISCO Visual Networkiing Index: Forecast and Methodology 2010–2015. Deloitte (2011): Breitband reloaded. Perspektiven für die Glasfaser in Deutschland. Deloitte (2011) Technology, Media & Telecommunications Predictions 2011. Doose, Anna Maria/Elixmann, Dieter/ Jay, Stephan (2009): „Breitband/Bandbreite für alle“: Kosten und Finanzierung einer nationalen Infrastruktur (WIK Diskussionsbeitrag Nr. 330). Gritsch, Thomas (2011): Starke Einflüsse von außen, in: der gemeinderat 5/11. Inderst, Roman/Kühling, Jürgen/Neumann, Karl-Heinz/Peitz, Martin (2011): Ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen zum Ausbau und zur Finanzierung von Breitband-Hochleistungs infrastrukturen in dünn besiedelten Gebieten. Inderst, Roman/Kühling, Jürgen/Neumann, Karl-Heinz/Peitz, Martin (2011): Privatwirtschaft liche Finanzierungsansätze und öffentlich gestützte Finanzierung von Hochleistungsnetzen außerhalb von Ballungsgebieten. informa telecoms & media (2010): Industry outlook 2011. Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (2008): „E-Partizipation – Elektronische Beteiligung von Bevölkerung und Wirtschaft am E-Government“. Studie im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, Ref. IT 1. Jay, Stephan/Neumann, Dr. Karl-Heinz/Plückebaum, Dr. Thomas (2011): Implikationen eines flächendeckenden Glasfaserausbaus und sein Subventionsbedarf. Ergebnisse eines Forschungsprojektes.
E. Anhang
Jay, Stephan/Neumann, Dr. Karl-Heinz/ Plückebaum, Dr. Thomas (2011): Implikationen eines flächendeckenden Glasfaserausbaus und sein Subventionsbedarf. Zusammenfassung der Ergeb nisse eines Forschungsprojektes mit zusätzlichen Sensitivitäten. Katz, Raul L./Vaterlaus, Stephan/Zenhäusern, Patrick/Suter, Stephan: Die Wirkung des Breitbandausbaus auf Arbeitsplätze und die deutsche Volkswirtschaft. Neukirchen, Udo (2011): Tooway die revolutionäre Breitbandlösung. Neumann, Karl-Heinz (2011): Architekturen und Wettbewerbsmodelle bei Glasfasernetzen. Ergeb nisse einer Studie für Vodafone olc. Neumann, Karl-Heinz (2011): Szenarien einer nationalen Glasfaserausbaustrategie in der Schweiz. Prampolini, Franco (2010): Telco 2015. Five telling years, four future scenarios. Solon Management Consulting GmbH & Co. KG: Broadband on demand. Cable‘s 2020 vision. Stumpf, Ulrich (2011): Der Zugang zur Glasfaser – Hausverkabelung. Erste Erfahrungen in Frankreich und Lehren für Deutschland. TÜV Rheinland (2010): Bericht zum Breitbandatlas 2010 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Teil 1: Ergebnisse. TÜV Rheinland (2010): Bericht zum Breitbandatlas 2010 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Teil 2: Methode. TÜV Rheinland (2011): Der Breitbandatlas des Bundes (10. Sitzung des NGA-Forums). Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (2010): Pressemitteilung WIK-Studie untersucht internationale BreitbandStrategien.
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E. Anhang
Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (2010): Zum Glasfasernetz durch Breitbandpauschale. Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (2009). „Breitband/ Bandbreite für alle“: Kosten und Finanzierung einer nationalen Infrastruktur. Wulf, Alf Henryk/Hoffmann, Robert: NGA-Forum der BNetzA, AG: Interoperabilität. 1. Ergebnisprotokoll.
2.2. Quellen Umsetzungsakteure – Bund 2.2.1. Bundesregierung Bundesregierung (2011): Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“). Bundesregierung (2011): Status quo der Breitbandstrategie des Bundes. Bundesregierung (2009). Breitbandstrategie der Bundesregierung. Kräfte bündeln für Deutschlands Zukunft: Wege zu einem schnellen Internetzugang bis in jedes Haus. 2.2.2. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesbreitbandbüro (2011): Ergebnisprotokoll 1. Länderworkshop des Breitbandbüros des Bundes. Bundesbreitbandbüro (2011): Programm 2. Länderworkshop. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Hinweise zur Gestaltung eines Fragebogens zur Erfassung der Internet-Versorgung. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Plakat „Zukunft Breitband“. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Zukunft Breitband. Umsetzungsbeispiele in Gemeinden mit bis zu 200 betroffenen Haushalten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie/Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2011): Pressemitteilung „ Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur TKG-Novelle“. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2011): Pressemitteilung „Bundeswirtschaftsministerium legt Bericht zum Breitbandatlas vor“. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): Auszug Best-Practice Werra-MeißnerKreis. Erfolgreiche kommunale/regionale Projekte zur Überwindung von Breitbandversorgungslücken. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): Bericht zum Breitbandatlas 2010 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Teil 1: Ergebnisse. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): Bericht zum Breitbandatlas 2010 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno logie. Teil 2: Methode. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): Eckpunkte zur TKG Novelle 2010. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010, nicht veröffentlicht): Ergebnisniederschrift über die Bund-Länder-Besprechung zur Breitbandförderung am 10.02.2010. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): IKT-Strategie der Bundesregierung „Deutschland digital 2015“. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): Initiative Internet erfahren Internet-Patinnen und -Paten: Erfahrung teilen. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie/Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2010): Möglichkeiten der Breitbandförderung. Ein Leitfaden.
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Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010, nicht veröffentlicht): Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“). Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): Stellungnahme des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Katrin Kundert, Dr. Barbara Höll, Dr. Petra Sitte u. a. und der Fraktion DIE LINKE betr.: „Aktuelle Entwicklungen bei der Breitband-Versorgung“. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): Stellungnahme der Deutschen Telekom AG zu den „Eckpunkten zur TKG-Novelle 2010“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno logie. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010): Zukunft Breitband. Schnell ins Netz. Überall. Für alle. 2.2.3. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt Bundeskartellamt (2011): Prinzipien der Nicht-Diskriminierung. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): Beschluss im Verwaltungsverfahren BK 3g-09/085. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): Der bundesweite Infrastrukturatlas bei der Bundesnetzagentur. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): Pressemitteilung „Bundesnetzagentur legt neue Regulierungsbedingungen für die „letzte Meile“ zur Stellungnahme vor“. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): Pressemitteilung „ Bundesnetzagentur veröffentlicht Gutachten zur Frequenzverteilungsunter suchung“.
E. Anhang
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): Pressemitteilung „ Bundesnetzagentur legt Mustervertrag für den Schaltverteiler-Zugang fest“. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): Pressemitteilung „ Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Entgelte für die „letzte Meile“ bekannt“. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): Pressemitteilung „ Bundesnetzagentur will Frequenznutzung nach 2016 schon jetzt klären“. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): Standardangebot Layer-2 Bitstrom. Vorschlag Telekom Austria. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2011): TKG-Novelle 2010. Regulatorischer Aufbruch in die NGA-Welt? Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2010): Pressemitteilung „Neue Entgelte für die Schaltung der TAL und das „Line Sharing“. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2010): Zwischenbericht NGA-Forum. 2.2.5. Weitere Bundesministerien Bundesministerium für Bildung und Forschung (2011): Thesen zum zukünftigen Internet. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2011): Vernetzte Welt. Kommunikation für die Gesellschaft.
E. Anhang
2.3. Quellen Umsetzungsakteure – Länder Roland Berger Strategy Consultants (2011) Antworten aus der schriftlichen Befragung der Bundesländer
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BUGLAS Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.: Positionspapier „Open Access“. BUGLAS Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.: Positionspapier „Regionalisierte Regulierung“.
2.4. Quellen Umsetzungsakteure – Verbände 2.4.1. Branchenverbände ANGA Verband deutscher Kabelnetz- betreiber e.V.: Stellungnahme Breitbandausbau in Deutschland.
BUGLAS Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.: Positionspapier „Universaldienst“.
ANGA Verband deutscher Kabelnetzbetreiber e. V. (2011): Das deutsche Breitbandkabel. Infrastruktur der Zukunft.
BUGLAS Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (2011): TKG-Novelle 2011 Kernpunkte des BUGLAS zum Gesetzgebungsverfahren, Stand 20. Juni 2011.
BDI Bundesverband der deutschen Industrie e. V. (2009): Schnelles Internet für die Informationsgesellschaft. Hochmoderne Breitbandinfrastruktur für mehr Wachstum, Beschäftigung und Innovation im 21. Jahrhundert.
VATM e. V. Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (2011): Stellungnahme des VATM zum Breitbanduniversaldienst.
BDI Bundesverband der deutschen Industrie e. V. (2009): Informationsgesellschaft – FIT für das 21. Jahrhundert. Kernbotschaften für die 17. Legis laturperiode des Deutschen Bundestags. BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (2011): Positionspapier Breitbandausbau in Deutschland. BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (2011): Pressekonferenz Intelligente Netze. BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (2011): Stellungnahme zum Kabinettsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2011. BREKO Bundesverband Breitbandkommuni kation e.V. (2011): Marktbefragung der BREKO-Mitgliedsunternehmen. BUGLAS Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.: Positionspapier „Netzneutralität“.
BUGLAS Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.: Positionspapier „Symmetrische Regulierung“.
VATM e.V. Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (2011): Symmetrische Regulierung von FTTB/FTTH Netzen. VATM e.V. Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (2011): Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau – Grundbuchartige Sicherung von TK-Infrastrukturen. VATM e.V. Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (2010): Stellungnahme des VATM zum Initiativbericht „Europäische Breitbandnetze – Investitionen in ein internetgestütztes Wachstum“. VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. (2011): Breitbandnetze verbinden Menschen. Kommunale Unternehmen vor neuen Herausforderungen, in: Finanzreport 6. Aktuelle Informationen des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU. VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. (2011): Positionspapier Glasfaserausbau im länd lichen Raum: Schnelles Internet durch interkommunale Zusammenarbeit.
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E. Anhang
VKU Verband kommunaler Unternehmen e.V. (2011): Positionspapier Universaldienst für Breitbandnetze.
Europäisches Parlament (2011): Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum.
VKU Verband kommunaler Unternehmen e.V. (2011): Stellungnahme Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG-Novelle).
Europäische Union. Delegation bei den Vereinigten Staaten von Amerika (2011): Developments in US Digital Agenda.
2.4.2. Kommunale Spitzenverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund (2011): Kooperationen mit der öffentlichen Hand im länd lichen Raum. Deutscher Städte- und Gemeindebund (2011): Statement zur Breitbandversorgung. Breitband im ländlichen Raum unverzichtbar – Wirtschaftsstandort stärken.
Finnland. Ministerium für Transport und Kommunikation (2011): Finnish NGA state-aid scheme. Holznagel, Bernd (2011): TKG Novelle: Wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfs. Japan. Ministerium für Innere Angelegenheiten und Kommunikation (2011): The New Broadband Super Highway Initiative. Lokale Lösungen finden. Breitband-Infoveranstaltung in Arneburg, in: Altmarkzeitung 20.10.2010.
2.5. Sonstige Bundesrat (2011): Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen, Drucksache 129/11. Bundesrat (2010): Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Euro päischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Breitband netze – Investition in ein internetgestütztes Wachstum. Drucksache 566/10. CSU-Landesgruppe (2011): Deutschlands Stärken stärken. Beschluss der XXXV. Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag vom 05.–07. Januar 2011 in Wildbad Kreuth. Cullen International (2011): First Digital Agenda Assembly: Lack of demand is the main obstacle for high-speed broadband roll-out. Eickers, Gerd (2011): Entwurf Rahmenvertrag Fttx Open Access. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen.
Fraktion der SPD (2011): Schnelles Internet für alle – Flächendeckende Breitband-Grundversorgung sicherstellen und Impulse für eine dynamische Entwicklung setzen, Drucksache 17/5902 Deutscher Bundestag. Fraktion DIE LINKE (2011): Antrag Universaldienst für Breitband-Internetanschlüsse jetzt, Drucksache 17/6912 Deutscher Bundestag. Hoffmann, Robert (2011): Vorschlag zur Mandatserweiterung für die Beschreibung eines NGA-Ebene 2-Zugangsprodukts. NGA-Forum, AG Interoperabilität (2011): Grundsatzdokument Technische und operationelle Aspekte des Zugangs zu Glasfasernetzen und anderen NGA-Netzen. OECD Organisation for Economic Co-operation and Development (2011): Next generation access networks and market structure. Roland Berger Strategy Consultants (2011): Presserecherche zum Thema „Widerstand gegen Breitbandausbau per Funk“. Roland Berger Strategy Consultants (2010): Monitoring Breitbandstrategie. Bundesland-Profile.
Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 10115 Berlin www.bmwi.de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist mit dem audit berufundfamilie® für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.
Stand
November 2011 Gestaltung und Produktion
PRpetuum GmbH, München
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informations ständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.