Hessisches Ministerium f端r Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung www.breitband-in-hessen.de
Fortschreibung der hessischen NGA-Strategie
2013
Mehr
Breitband in Hessen
Liebe Leserin, lieber Leser, die flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetzugängen ist für die moderne Informationsgesellschaft unverzichtbar geworden. Als technische, wirtschaftliche und soziale Infrastruktur bildet sie die Basis für Innovation, Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Sie ist Voraussetzung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes. Die Hessische Landesregierung hat mit dem Projekt Mehr Breitband in Hessen sehr früh begonnen, den Ausbau der Breitband-Infrastruktur voranzutreiben. Den Weg hin zu weiträumig verfügbaren Hochgeschwindigkeitsnetzen beschreibt die Anfang 2011 vorgestellte hessische NGA-Strategie (NGA = Next Generation Access). Ihr Kennzeichen ist der integrative Ansatz auf Basis der Beteiligung und des Konsenses aller Stakeholder. Das Land steht als Moderator, Bereitsteller, Koordinator und Förderer in engem Kontakt mit den Akteuren des Ausbaus. Die öffentliche Hand greift nur dort ein, wo der Markt nicht ausbaut. Mit diesem Ansatz haben wir in Deutschland eine Vorbildfunktion erreicht – das „Hessische Modell“ gilt vielerorts als Blaupause für den Breitbandausbau. Elementarer Bestandteil der Strategie ist für uns neben einem kontinuierlichen Monitoring eine regelmäßige Überprüfung. In den letzten zwei Jahren haben wir festgestellt: Unsere Strategie bewährt sich in der Praxis, das Hessische Modell funktioniert. 19 von 21 Landkreisen sind aktiv, planen und bauen Infrastrukturen. Mit der Inbetriebnahme des letzten Teilabschnitts des NGA-Netzes im Odenwaldkreis im Juli 2012 ist der erste hessische Landkreis vollständig mit hochbitratigen Breitbandinternetzugängen versorgt. Weitere werden in diesem und im nächsten Jahr folgen. Wir wollen das Beste unserer Strategie fortschreiben und Gutes weiterentwickeln. Zu diesem Zweck haben wir die bisherigen Maßnahmen kritisch beleuchtet und auf ihren Umsetzungsstand, ihre Wirksamkeit und Verbesserungspotenziale überprüft – selbstverständlich unter Berücksichtigung des aktuellen Geschehens am Markt und auf allen politischen Ebenen. Wir laden Sie herzlich ein, den Breitbandausbau in Hessen aktiv mitzugestalten und voranzubringen. Die Fortschreibung der hessischen NGA-Strategie ist dafür die Grundlage.
Florian Rentsch
Steffen Saebisch
Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
HERAUSGEBER
GESCHÄFTSSTELLE BREITBAND
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Stand: 29. Mai 2013 © Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Vervielfältigung und Nachdruck – auch auszugsweise – nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung.
WWW.BREITBAND-IN-HESSEN.DE
INHALT 1
NEXT GENERATION ACCESS – DIE INFRASTRUKTUR FÜR DAS DIGITALE HESSEN 2020 . . . . . . . . . . . . . 2
2
HESSENS WEG ZU EINER FLÄCHENDECKENDEN VERSORGUNG MIT HOCHGESCHWINDIGKEITSNETZEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
3
WEITERENTWICKLUNG DER HESSISCHEN NGA-STRATEGIE . . . . . . . . . . 8 3.1.
4
Das 2014-Ziel: 75 Prozent plus X . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3.2.
NGA-Monitor: Mit hesbis neue Möglichkeiten erschließen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3.3.
Das Rollenkonzept: Gemeinsam anstrengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3.4.
Wirtschaftlichkeit von Ausbauprojekten verbessern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.4.1
Mehr Nachfrage erreichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.4.2
Wissenstransfer durch Best-Practice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.4.3
Die Interoperabilität fördern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.4.4
Förderung von Ausbau-Kooperationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.5.
Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.5.1
Machbarkeitsstudien bewerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.5.2
Wirtschaftlichkeit kommunaler NGA-Netze überprüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.5.3
GRW-Mittel in Anspruch nehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3.5.4
Finanzierungsbeteiligung der EIB nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3.5.5
Bund-Länder-Strategie weiterentwickeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
GESETZTE ZIELE UND PERSPEKTIVEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.1.
Ziel der Grundversorgung erreicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
4.2.
Hessen hat Spitzenposition beim NGA-Ausbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
4.3.
Die kommunalen NGA-Ausbauvorhaben in Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
4.4.
Perspektiven bis zum Ziel 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
5. DIE INSTRUMENTE DER NGA-STRATEGIE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.1.
Bereitstellung von Finanzierungs- und Fördermitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
5.1.1
Landesdarlehens- und Bürgschaftsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
5.1.2
Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
5.2.
Beratung, fachliche Unterstützung und Koordination kommunaler
5.2.1
Verfahrenssicherheit herstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5.2.2
Kommunikations- und Networking-Plattformen bieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
5.2.3
Ordnungspolitische Weichen stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
NGA-Ausbauvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5.3.
Synergien nutzen durch Leerrohrmitverlegungen und Datenbanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
5.3.1
Landesaktivitäten zur Mitverlegung von Leerrohren im Straßenbau (Leerrohrförderung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
5.3.2
Hessisches Breitband-Informationssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
6. DIE PROJEKTSTRUKTUR MEHR BREITBAND IN HESSEN . . . . . . . . . . . . . 31
1
1
NEXT GENERATION ACCESS – DIE INFRASTRUKTUR FÜR DAS DIGITALE HESSEN 2020
2
Die Digitalisierung schreitet in allen Geschäfts- und Lebensbereichen immer schneller voran und ist der zentrale Treiber unserer gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung. Um die Effizienzgewinne und Wachstumsimpulse für Hessen voll nutzbar zu machen, brauchen möglichst alle Bürgerinnen und Bürger eine Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsanschlüssen (Next Generation Access) bildet die Voraussetzung für die Nutzung neuer Online-Dienste und schafft damit das notwendige Nutzer- und Kundenpotenzial für die Geschäftsmodelle der Zukunft. So können Innovationsprozesse beschleunigt und Wertschöpfungspotenziale hochbitratiger Anwendungen durch die in Hessen ansässigen Unternehmen gehoben werden. Zugleich ist der Ausbau der NGA-Netze ein zentrales Instrument der Landesregierung, nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen
gesellschaftlicher Mega-Trends wie den demografischen Wandel, zunehmende Ressourcenknappheit und Klimawandel oder dem weiteren Wachstum des Verkehrsund Logistikaufkommens zu entwickeln. Konkret erwartet Hessen, dass durch den NGA-Ausbau vor allem in folgenden Bereichen Potenziale freigesetzt werden:
* Siehe z. B.: Liefner, Ingo; Hennemann, Stefan (2011): Standortbedingungen und Standortperspektiven der Wirt-
ERHALTUNG DER ATTRAKTIVITÄT REGIONALER WIRTSCHAFTSSTANDORTE
schaftsregion Lahn-Dill. = Working
Umfragen der hessischen Industrie- und Handelskammern belegen, dass eine
#2011-01, Gießen: Univ. (online
Papers in Economic Geography
NGA-Versorgung für den Erhalt regionaler Wirtschaftsstandorte in Hessen und
abrufbar unter http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2011/8423/pdf/
damit der Arbeitsplätze vor Ort unabdingbar ist.* Als Teil der Infrastruktur sind
LiefnerHennemann_Standortbedin-
Breitbandnetze für Standortentscheidungen von Unternehmen mittlerweile ähnlich
gungen_2011.pdf, zuletzt abgerufen
wichtig wie öffentliche Verkehrswege, Energie- und Wasserversorgungsnetze.
am 30.04.2013) Quidde, Gunther; Rehkessel, Sandra
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Verfügbarkeit
(2013): Standortumfrage 2013
erschwinglicher NGA-Anschlüsse ein wesentlicher Aspekt zum Erhalt ihrer Leis-
Main-Kinzig-Kreis – Thematische
tungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Auswertung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwick-
STEIGERUNG VON IMMOBILIENWERTEN IN LÄNDLICHEN REGIONEN
lung (2011): Mehr Breitband für Hessen. Studie zur Breitbandversorgung
Die Breitbandversorgung am hessischen Immobilienmarkt hat eine hohe Signifi-
und zum zukünftigen Breitbandbe-
kanz für die Käufer von Wohnobjekten. Eine im Auftrag des Landes erstellte Studie
Wiesbaden (online abrufbar unter
zeigt, dass insbesondere für Haushalte mit jungen Bewohnern die Versorgung mit Breitband mitentscheidend für den Immobilienkauf ist. Um weiterhin Immobilien
darf bei hessischen Unternehmen, http://www.breitband-in-hessen.de/ mm/Studie_Breitbandumfrage.pdf, zuletzt abgerufen am 30.04.2013).
in ländlicheren Regionen für jüngere Bewohner attraktiv zu halten und der Landflucht entgegenzuwirken, ist daher eine flächendeckende Versorgung mit NGAAnschlüssen eine notwendige Voraussetzung.**
** Vgl. Linke, Hans Joachim; RöderSorge, Marisa (2013): Signifikanz der Breitbandversorgung am Immobilien-
UNTERSTÜTZUNG VON TELEWORKING UND CO2-REDUKTION
markt für Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum, Darmstadt
Durch Breitbandinternet lassen sich Home-Office-Anwendungen wie E-Mail, Voiceover-IP-Telefonie und der Austausch von Arbeitsdokumenten über VPN-Verbindungen und Cloud-Computing effizienter nutzen. Breitbandtechnologie gewährleistet den Kontakt mit dem eigenen Unternehmen. Die Arbeit von zu Hause sorgt nicht nur für eine höhere Lebensqualität (Vereinbarkeit von Familie und Beruf), sondern erzeugt auch weitere positive Produktivitätseffekte und Wettbewerbsvorteile, u. a. durch mehr Flexibilität der Mitarbeiter und geringere Miet- und Transportkosten. Letzteres führt auch zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes, da sich die Notwendigkeit, für berufliche Zwecke zu reisen bzw. zu pendeln, reduziert.
3
AUSBAU INTELLIGENTER NETZE Informations- und Kommunikationstechnologien spielen eine wichtige Rolle für die künftige Energieversorgung durch erneuerbare Energien in Hessen. Dezentrale Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen bedürfen einer intelligenten Stromversorgung und Zwischenspeicherkonzepten, da ihre Stromlieferung natürlichen Schwankungen ausgesetzt ist. Dies kann nur durch die intelligente Vernetzung (Smart Grid) der Versorger und Verbraucher gelingen. Studien belegen zudem, dass ein forcierter Ausbau autonom operierender, analysierender, informationsverarbeitender und steuernder Funktionen und Komponenten in Netzinfrastrukturen auch in anderen Bereichen wie Gesundheit, Verkehr, Bildung und Verwaltung deutliche Effizienzgewinne und Wachstumsimpulse generiert. Alle diese Netz-Topologien setzen die Verfügbarkeit leistungsfähiger Online-Anschlüsse voraus.
FÖRDERUNG VON TELEMEDIZIN UND ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Die digitale Übermittlung von Patienteninformationen und elektronischer Patientenakten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Besonders die Ergebnisse bildgebender Verfahren sind datenintensiv und machen es erforderlich, dass niedergelassene Ärzte zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Zugang zu hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen haben. Zudem werden angesichts des demografischen Wandels und des damit voraussichtlich steigenden Bedarfs an medizinischer Versorgung kostensparende Telemonitoring- und altersgerechte Assistenzsysteme (AAL = Ambient Assisted Living) immer wichtiger.
AUSSCHÖPFUNG VON E-LEARNING-POTENZIALEN Der Einsatz von internetbasierten Lern- und Fortbildungsangeboten gewinnt für hessische Universitäten und Unternehmen zunehmend an Relevanz. Unternehmen können durch E-Learning Kosten bei der betrieblichen Weiterbildung sparen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, neue Geschäftsmodelle für Trainingsund Lehrangebote auf Anbieterseite und bei Technologieanbietern zu entwickeln. Durch einen landesweiten NGA-Netzausbau sind die durch E-Learning ermöglichten (Weiter-) Bildungschancen in ganz Hessen unabhängig vom Wohnort nutzbar.
4
NGA ALS TEIL DER HESSISCHEN IKT-STRATEGIE Aus diesen Gründen zählt der Ausbau der NGA-Netze zu den zentralen Infrastrukturaufgaben in Hessen. Zudem ist die hessische NGA-Strategie eingebettet in die umfassende IKT-Strategie des Landes Digitales Hessen 2020 – Leben mit Zukunft. Diese Strategie wird durch die Aktionslinie „Hessen-IT“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung umgesetzt und basiert auf vier Säulen:
1 2
AUSBAU DER IKT-INFRASTRUKTUR FÖRDERUNG DER ENTWICKLUNG VON IKT-ANWENDUNGEN
3
TRANSFER ZWISCHEN DEN ZIELGRUPPEN (IKT-ANBIETER UND IKT-ANWENDER, FORSCHUNG UND WISSENSCHAFT, ÖFFENTLICHER BEREICH UND NACHWUCHS)
4
IKT-STANDORTMARKETING FÜR HESSEN
Die Wirkungslogik der hessischen IKT-Politik entspricht dabei einem Dreisprung: Der quantitative NGA-Ausbau unterstützt die qualitative Wertschöpfung des IKT-Sektors. Beide Entwicklungen zusammen bilden die wesentlichen Voraussetzungen für eine soziale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in Hessen am digitalen Fortschritt.
WIRKUNGSLOGIK DER HESSISCHEN IKT-STRATEGIE „DIGITALES HESSEN 2020“
1
2
3
Quantitativer Ausbau
Qualitative Wertschöpfung
Soziale Teilhabe
Ziel der hessischen IKT-Politik ist es, bis zum Jahr 2020 Hessens führende Position als Digitale Region in Europa weiter auszubauen. Bereits heute zählt Hessen zu den stärksten Technologie- und IKT-Standorten in Deutschland und in Europa.* In den nächsten sieben Jahren sollen diese Branchenstärken für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sämtlicher Wirtschaftszweige in Hessen genutzt werden. Hierfür wird das Land die Ausschöpfung der Digitalisierungspotenziale in allen Sektoren bestmöglich unterstützen, um soziale, ökologische und ökonomische Transformationsprozesse für eine gesamtgesellschaftliche Wohlfahrtssteigerung nutzen zu können.
* Truffle Capital (2010) „Truffle 100 European Clusters“ (online abrufbar unter http://www.truffle100.com/ 2010/software-clusters-in-europe.php, zuletzt abgerufen am 17.05.2013). Lünendonk GmbH (2012) „Führende IT-Service-Unternehmen in Deutschland 2011" (online abrufbar unter http://luenendonk-shop.de/out/ pictures/0/lue_listepi_2012_it_service_ 160512_fl.pdf, zuletzt abgerufen am 17.05.2013).
5
2
HESSENS WEG ZU EINER FLÄCHENDECKENDEN VERSORGUNG MIT HOCH GESCHWINDIGKEITSNETZEN
6
Hessen gehört zu den ersten Ländern, die für die Entwicklung flächendeckender leistungsfähiger Zugangsnetze institutionelle Strukturen und operative Programme entwickelt haben. Bereits 2006 wurde die Initiative Mehr Breitband in Hessen gestartet, um den flächendeckenden Ausbau der Breitbandnetze voranzutreiben. Diese Initiative wurde 2010 in ein gleichnamiges Projekt überführt, da die Marktentwicklung eine stärkere Fokussierung des Landes auf den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Next Generation Access = NGA) erfordert. Unter dem Begriff „Next Generation Access“ werden im Rahmen der Breitbandversorgung alle neuen Zugangstechnologien und -infrastrukturen gefasst, die höhere Anschlussgeschwindigkeiten (Bitraten) im Up- und Download ermöglichen, als sie über das alte, durchgängig kupferbasierte Telekommunikationsnetz realisierbar sind. Der Einsatz von NGA-Technologien setzt im Festnetz in der Regel den Aufbau von Glasfaserstrecken voraus. Um einen systematischen flächendeckenden Ausbau der NGA-Netze in Hessen zu gewährleisten und dort zu unterstützen, wo der Markt nicht ausbaut, wurde im Rahmen des Projekts im Jahr 2010 die hessische NGA-Strategie entwickelt. Die NGAStrategie beinhaltet eine Definition der strategischen Handlungsfelder sowie detaillierter Rollenkonzepte für die beteiligten Stakeholder und Akteure. Sie definiert seit 2011 die Grundlage für die Projektarbeit. Auf Basis der Strategie wurden innerhalb kürzester Zeit eine Organisation sowie die notwendigen Instrumente und Vorgehensweisen für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen geschaffen, mit denen
a a
marktgetriebene Aktivitäten durch Prozessmoderation verstärkt und strukturierte kommunale NGA-Ausbauvorhaben für eine flächendeckende NGA-Versorgung in allen hessischen Landkreisen initiiert wurden.
Die Zwischenbilanz nach drei Jahren Projektarbeit zeigt: Die hessische NGA-Strategie bewährt sich in der Praxis, und die vom Land gesetzten Ziele werden erreicht. Wesentliche Ergebnisse sind, dass
a
durch den marktgetriebenen und kommunalen NGA-Ausbau das Ziel der hessischen NGA-Strategie für 2014 erreicht wird, für mehr als 75 Prozent der Bevölkerung Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s bereitzustellen und
a
alle hessischen Landkreise, die noch keinen eigenen kommunalen NGA-Ausbau gestartet haben, intensiv an konkreten Netzkonzepten für einen flächendeckenden NGA-Ausbau arbeiten.
Die zeitliche Kontinuität, mit der sich das Land Hessen dem Breitbandausbau widmet, sowie die fortlaufende Weiterentwicklung der Programme ermöglichten den Aufbau umfangreicher Kompetenzen und eine aktive Beteiligung bei der Entwicklung ordnungspolitischer und rechtlicher Entscheidungen. Inzwischen sind Strategieansätze aus Hessen in anderen Bundesländern aufgenommen worden. Ziel dieser Fortschreibung der NGA-Strategie ist es, die bestehenden Prozesse und Instrumente auf Basis der Erfahrungen der Projektarbeit sowie der sich verändernden technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Hessen führt diese Fortschreibung auf Grundlage eines modernen Staatsverständnisses im direkten Dialog mit allen relevanten Stakeholdern durch, um die Instrumente für den NGA-Ausbau weiterhin bestmöglich an die tatsächlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten anpassen zu können.
7
3
WEITERENTWICKLUNG DER HESSISCHEN NGA-STRATEGIE
8
NACHFOLGEND WERDEN DIE STRATEGISCHEN HANDLUNGSRÄUME DARGESTELLT, IN DENEN DAS PROJEKT MEHR BREITBAND IN HESSEN IN DEN NÄCHSTEN BEIDEN JAHREN VERSTÄRKT TÄTIG WIRD, UM DEN AUSBAU DER NGA-NETZE ÜBER DAS ZIEL 2014 HINAUS ZEITNAH IN RICHTUNG EINER FLÄCHENDECKENDEN NGA-VERSORGUNG WEITERENTWICKELN ZU KÖNNEN.
3.1. DAS 2014-ZIEL: 75 PROZENT PLUS X Das Land Hessen hält an seinem Ziel fest, bis zum Ende des Jahres 2014 mehr als 75 Prozent der hessischen Haushalte mit NGA-Anschlüssen zu versorgen oder ihnen eine konkrete und zeitnahe Versorgungsperspektive zu bieten. Darüber hinaus wird das Projekt die Umsetzungsprozesse in den Landkreisen weiter aktiv begleiten, um den Prozess einer nachhaltigen flächendeckenden NGA-Versorgung über 2014 hinaus schnellstmöglich voranzutreiben. Hierbei wird parallel ein stärkerer Fokus auf verbliebene unversorgte Ortsteile (weiße Flecken) in Ballungsräumen gerichtet. Zusätzlich wird das Projekt einen bedarfsorientierten FTTH-Ausbau (Fibre to the Home)* im Rahmen der kommunalen NGA-Ausbauvorhaben stärker forcieren. Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine regional differenzierte Ausbauplanung, geplante
* Einsatz einer Glasfaserinfrastruktur bis hin zum Teilnehmeranschluss
FTTH-Anteile und FTTH-Migrationsszenarien stärkere Berücksichtigung bei der Entwicklung der Netzkonzepte und der Auswahl der Netzbetreiber finden.
FLÄCHENDECKUNG: NEUES ZIEL FÜR 2018 Eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte mit NGA-Anschlüssen soll bis Ende des Jahres 2018 erreicht werden. Damit überträgt Hessen die Breitbandziele der Bundesregierung für einen flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen auf die landesweite NGA-Strategie. Dieser Ausbau soll nachhaltig und energieeffizient gestaltet werden.
9
3.2. NGA-MONITOR: MIT HESBIS NEUE MÖGLICHKEITEN ERSCHLIESSEN Der erreichte Fortschritt beim NGA-Ausbau in Hessen soll zukünftig im Hessischen Breitband-Informationssystem (www.hesbis.de ) nachvollzogen werden können; die Kommunikation des Ausbaustatus ist direkte Wirtschaftsförderung und Standortmarketing. Derzeit liegt der Fokus dieses Breitband-Geo-Informationssystems (GIS) auf dem Management und der Mitnutzung von Leerrohrkapazitäten. Das System bietet jedoch technisch alle Möglichkeiten, um als Monitoring-Tool für den NGAAusbau in Hessen und als das zentrale Breitband-Informationssystem für die Bürger in Hessen eingesetzt zu werden. Aus diesem Grund wurden 2012 die hessischen Kommunen verpflichtet, bei Inanspruchnahme der bestehenden Förder- und Finanzierungsinstrumente ihre Ausbaudaten in hesbis einzustellen. Damit ist das Projekt Mehr Breitband in Hessen zukünftig in der Lage, den tatsächlichen Projektfortschritt im GIS-System von hesbis zu visualisieren und damit auch die Breitband-Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Landes und der Kommunen optimal zu unterstützen. Langfristiges Ziel ist es, hesbis zu einem integrierten System weiterzuentwickeln, in dem alle relevanten Informationen zum Breitbandausbau der privaten Netzbetreiber und kommunalen Akteure in Hessen zusammengefasst werden. Hierbei findet selbstverständlich eine enge Verzahnung mit den Daten des Breitbandatlasses des Bundes statt.
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3.3. DAS ROLLENKONZEPT: GEMEINSAM ANSTRENGEN Um die gesetzten Ziele zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Land, Kommunen und Marktteilnehmern. Die hessische NGA-Strategie adressiert daher alle für den marktgetriebenen und kommunalen Netzausbau relevanten Stakeholder und Akteure und formuliert konkrete Rollenkonzepte für die Beteiligten. Der Erfüllungsgrad dieser Rollenkonzepte und das Ineinandergreifen der damit verbundenen Aufgaben und Maßnahmen sind in hohem Maße entscheidend für den Erfolg der Strategie. Im Rahmen des Ausbaufortschritts wird dieses Rollenkonzept weiterentwickelt, da sich die Schwerpunkte einzelner Akteure verändern und vor allem die Anwender und Nutzer der Breitbandinfrastrukturen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit stärker in den Blick geraten. Somit werden Bürgerinnen und Bürger mit ihren Privathaushalten wie auch Unternehmen und öffentliche Institutionen als wichtige Stakeholder und Akteure in das Rollenkonzept aufgenommen. Zugleich verändern sich jedoch die Schwerpunkte in den Rollenaufgaben der Kommunen und der kommunalen Versorgungsunternehmen. Diesen Veränderungen trägt das Projekt Mehr Breitband in Hessen Rechnung, indem die bestehenden Instrumente (zum Beispiel Beratungsleistungen) an die neuen Anforderungen angepasst werden.
WEITERENTWICKLUNG DES ROLLENKONZEPTS DER HESSISCHEN NGA-STRATEGIE STAKEHOLDER
BISHERIGER ROLLENSCHWERPUNKT
NEUER ROLLENSCHWERPUNKT
KOMMUNEN
Gründung kommunaler Verbünde und gemeinsamer Infrastrukturgesellschaften
a Suche nach Betreibern a Herstellung der Wirtschaftlichkeit
KOMMUNALE VERSORGUNGSUNTERNEHMEN
Sondierung eines möglichen Engagements im Breitbandausbau
a Markteintritt und Aufbau/Ausbau
BÜRGER UND UNTERNEHMEN
nicht definiert
beteiligen sich als Begünstigte a an den Kosten, (z.B. Hausstich) a am Risiko durch Vorverträge
von Ausbauprojekten
einer eigenen TK-Sparte
sorgen für Wirtschaftlichkeit durch a Akzeptanz fairer Preise und a Toleranz bei Anfangsproblemen
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3.4. WIRTSCHAFTLICHKEIT VON AUSBAUPROJEKTEN VERBESSERN 3.4.1 MEHR NACHFRAGE ERREICHEN Eine zentrale Herausforderung für den nachhaltigen Erfolg der hessischen NGAStrategie ist die Steigerung der Nachfrage nach NGA-Produkten durch die Wirtschaft und die Privathaushalte. Aus diesem Grund wird das Projekt Mehr Breitband in Hessen ab 2013 den volks- und betriebswirtschaftlichen Nutzen, den hochbitratige Breitbandanschlüsse für Unternehmen und Privatanwender bieten, mehr in den Vordergrund stellen. Hierfür werden verstärkt Breitband-Anwendungen mit gesellschaftlicher Relevanz beispielsweise aus den Bereichen Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Telearbeit breit thematisiert und Leuchtturmprojekte zu Anwendungsszenarien in Hochleistungsnetzen gefördert. Diese Aufgabe wird als neues Teilprojekt Anwendungen unter der Federführung der Aktionslinie Hessen-IT in Kooperation mit dem House of IT durchgeführt werden.
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3.4.2 WISSENSTRANSFER DURCH BEST-PRACTICE Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Landkreisen, die jetzt in die Umsetzungsphase ihrer kommunalen NGA-Ausbauvorhaben eingetreten sind, wird das Projekt Mehr Breitband in Hessen die Vorgehensweise der einzelnen Landkreise sowie die Strukturen und Geschäftsmodelle der kommunalen Breitbandbetriebsgesellschaften evaluieren, um daraus Leitfäden und Best-Practice-Hinweise für die übrigen hessischen Landkreise zu entwickeln. Ziel ist es, erfolgreiche Strategien der Vorreiter etwa aus den Bereichen Netzaufbau, Produkt- und Preisgestaltung oder Vermarktung zu vermitteln, damit sie in den Planungsprozessen anderer kommunaler Verbünde berücksichtigt werden können. Dieser Wissenstransfer dient dazu, Prozesse in anderen Landkreisen zu beschleunigen und einer zeitlichen Entkopplung des NGA-Ausbaus in den einzelnen Landkreisen entgegenzuwirken.
3.4.3 DIE INTEROPERABILITÄT FÖRDERN Um die Wirtschaftlichkeit der hessischen NGA-Projekte sicherzustellen, wird das Projekt 2013 sein Augenmerk stärker auf die sich abzeichnende Auslastung der sich bereits in Betrieb befindlichen Projekte richten. Dazu zählen vor allen Dingen die Möglichkeiten der Kooperation kommunal geförderter NGA-Netze mit Telekommunikationsunternehmen. Wesentliche Voraussetzungen für eine Anbietervielfalt auf den Netzen ist die technische Interoperabilität beispielsweise im Bereich der Bitstream-Access-Schnittstelle.* Auf Basis der Ergebnisse
* BSA (engl. Bitstream Access): Der
des NGA-Forums wird das Projekt Gespräche initiieren, um die Entwicklung einer
Bitstromzugang ist ein Vorleistungs-
standardisierten Schnittstelle zeitnah zu verwirklichen bzw. die Akzeptanz vorhande-
lichkeit für Telefongesellschaften
ner geeigneter Schnittstellen zu verbessern.
Endkunden Breitbandanbindungen
produkt und beschreibt die Mög-
bereitzustellen, ohne selbst Infrastruktur zu besitzen oder zu betreiben.
3.4.4 FÖRDERUNG VON AUSBAU-KOOPERATIONEN Zugleich wird das Projekt Mehr Breitband in Hessen verstärkt als Prozessmoderator für Kooperationen zwischen Kommunen, Versorgungsunternehmen und privaten Telekommunikationsunternehmen auftreten. Kooperationsvereinbarungen sichern nachhaltig den wirtschaftlichen Erfolg der NGA-Netze.
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3.5. WEITERENTWICKLUNG DER FINANZIERUNGSINSTRUMENTE 3.5.1 MACHBARKEITSSTUDIEN BEWERTEN Von 16 bewilligten Machbarkeitsstudien liegen (Stand März 2013) in 13 Landkreisen die finalen Ergebnisse der Machbarkeitsstudien für kommunale NGA-Ausbauvorhaben vor. Vier dieser Vorhaben befinden sich bereits in der Umsetzung. Das Projekt Mehr Breitband in Hessen wird diese Machbarkeitsstudien analysieren und die darin empfohlenen Umsetzungs- und Geschäftsmodelle sowie die antizipierten Bestellraten und Kundenpotenziale miteinander vergleichen, um Businesspläne und die erwarteten Kapitalverzinsungen und Amortisationszeiträume besser bewerten zu können. Damit wird die Bewertungsgrundlage für die Vergabe öffentlicher Kredite weiter fundiert.
3.5.2 WIRTSCHAFTLICHKEIT KOMMUNALER NGA-NETZE ÜBERPRÜFEN Das Projekt Mehr Breitband in Hessen wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsund Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Wirtschaftlichkeit der in Umsetzung oder bereits im Betrieb befindlichen kommunalen NGA-Netze kontinuierlich überprüfen (Controlling der Planzielerreichung). Hier besteht das Risiko, dass sich durch externe oder interne Faktoren die Rentabilitätsprognose kommunaler NGA-Vorhaben verschlechtert bzw. sich der Kapitalbedarf im Projektfortschritt erhöht. Ziel ist es, das Risiko unerwarteter Wirtschaftlichkeitslücken frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Reaktionszeiten für Optimierungsmaßnahmen sicherzustellen und damit die Nachhaltigkeit des kommunalen Netzaufbaus zu gewährleisten. Darüber hinaus wird das Projekt die Kommunen stärker aktivieren, für die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit ihrer Ausbauprojekte externe Expertisen in Anspruch zu nehmen. Auch diese Konzepte sind nach den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung förderfähig.
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3.5.3 GRW-MITTEL IN ANSPRUCH NEHMEN Seit 2011 können durch eine Änderung des Koordinierungsrahmens die vom Land Hessen und dem Bund gemeinsam bereitgestellten Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) auch für die Leerrohrförderung verwendet werden. Hierbei ist eine Mitförderung des Ausbaus auch an Gewerbegebiete angrenzende Wohngebiete möglich. Das Projekt Mehr Breitband in Hessen wird hierfür einen Leitfaden veröffentlichen, der aufzeigt, wie diese Mittel für die Unterstützung des kommunalen NGA-Ausbaus bestmöglich eingesetzt werden können. Die Veröffentlichung des Leitfadens wird das Projekt mit einer entsprechenden Informationskampagne begleiten, um die Inanspruchnahme der GRW-Mittel für die Leerrohrförderung sicherzustellen.
3.5.4 FINANZIERUNGSBETEILIGUNG DER EIB NUTZEN Aktuell zeigt das Beispiel des NGA-Clusters Nordhessen, dass aufgrund der großvolumigen Projekte in Hessen Kreditmittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) direkt für einzelne kommunale Ausbauvorhaben genutzt werden können. Das Projekt Mehr Breitband in Hessen wird sich dafür einsetzen, dass weitere kommunale NGA-Ausbauvorhaben in Hessen durch EIB-Kredite unterstützt werden.
3.5.5 BUND-LÄNDER-STRATEGIE WEITERENTWICKELN Das Projekt Mehr Breitband in Hessen wird sich zudem weiterhin für eine einheitliche Strategie von Bund und Ländern beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen und für Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung durch den Bund einsetzen. Die Überarbeitung der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau stellt neue Anforderungen, die zu berücksichtigen sind.
15
4
GESETZTE ZIELE UND PERSPEKTIVEN
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Mit der Überführung der Breitbandinitiative des Landes Hessen in das Projekt Mehr Breitband in Hessen und der Entwicklung der NGA-Strategie wurden konkrete Anschlussziele für die Grundversorgung und die NGA-Versorgung gesetzt.
ZIEL 1 Die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung aller hessischen Haushalte mit Internetzugängen von wenigstens 1 Mbit/s Datenvolumen bereits bis Ende des Jahres 2011. Flächendeckung bedeutet: Alle Gemeinden und Ortsteile verfügen über eine Versorgung im Sinne der Bereitstellung von einer Übertragungsrate von mindestens 1 Mbit/s im Download. Sofern der Ausbau der Grundversorgung durch Fördermittel unterstützt wird, muss eine Versorgung von mindestens 2 MBit/s (Download) sichergestellt werden. In der Praxis werden jedoch bis zu 16 Mbit/s erreicht.
Ziel 2 Bis Ende 2014 sollen für mehr als 75 Prozent der hessischen Haushalte
Hochgeschwindigkeitsnetze („Next Generation Access“ – NGA) mit einer Downloadgeschwindigkeit von 50 Mbit/s zur Verfügung stehen.
Bei der Zielsetzung für den NGA-Ausbau orientierte man sich an der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die diese Versorgungsziele bereits im Februar 2009 für die bundesweite Breitbandentwicklung formuliert hatte. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der hessischen NGA-Strategie auf dem 2. Hessischen Breitbandgipfel im Mai 2011 war Hessen das erste Bundesland, das das NGA-Ziel des Bundes aktiv angenommen und mit einer eigenen Umsetzungsstrategie hinterlegt hatte.
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4.1. ZIEL DER GRUNDVERSORGUNG ERREICHT Das Ziel einer flächendeckenden Grundversorgung aller hessischen Haushalte wurde auf Basis eines breiten Technologie-Mixes zum Jahresende 2011 fristgerecht erreicht. Im September 2009 waren nach einer gesamthessischen Versorgungserhebung 1.412 unterversorgte Ortsteile identifiziert worden. Zum 31.12.2011 waren durch den marktgetriebenen Ausbau und geförderter Projekte 99,5 Prozent der hessischen Haushalte grundversorgt oder verfügten über eine konkrete Versorgungsperspektive. Mit Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und durch das landeseigene Förderprogramm von Ausbauaktivitäten für die Grundversorgung, die in Nicht-GAK-Gebieten liegen, werden nach Abschluss aller Ausbaumaßnahmen in 134.000 hessischen Haushalten Internetanschlüsse der Grundversorgung mit einer Datendurchlassrate von mindestens 2 Mbit/s (vielfach jedoch auch bereits 50 Mbit/s) zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der geförderten Projekte wird sich in den hessischen Landkreisen noch bis in das Jahr 2014 erstrecken. Weiterhin ist das LTE-800-MHz-Funknetz, das die Grundversorgungssituation in Hessen mitträgt, erheblich dichter geworden: Waren es Januar 2012 laut Bundesnetzagentur (BNetzA) noch rund 500 Sendestandorte, so gibt die BNetzA für November 2012 bereits 738 hessische Standorte an. Das neu entstehende Netz bietet aktuell Downloadraten von 3 Mbit/s bis hin zu 10 Mbit/s. Hinzu kommen die in den Städten neu entstehenden LTE-1.800-MHz und LTE-2.600MHz-Netze: In Frankfurt wurde im Februar 2012 bundesweit einer der ersten innerstädtischen LTE-1.800-MHz-Standorte der Deutschen Telekom AG in Betrieb genommen. Damit wird der in der hessischen NGA-Strategie beschriebene komplementäre Ansatz von schnellen Festnetz- und funkbasierten Lösungen jetzt auch in die Ballungszentren transportiert.
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4.2. HESSEN HAT SPITZENPOSITION BEIM NGA-AUSBAU Auf Basis des aktuellen Breitbandatlasses des Bundes (Stand: Ende 2012) besteht bereits für 63,8 Prozent der hessischen Haushalte (1,95 Millionen) eine Versorgungsmöglichkeit mit Internet-Anbindungen von 50 Mbit/s oder mehr.
ENTWICKLUNG DER BREITBANDVERFÜGBARKEIT IN HESSEN 2010–2012 100 98,2
99,0
95,1
97,4 89,0 83,6
75
76,0 70,7 63,8
50
53,6
+ 2,4 %
+ 0,8 %
+ 19,0 %
+ 7,5 %
+6,5 %
25
0 1 Mbit/s
2 Mbit/s
6 Mbit/s
Ende 2010
16 Mbit/s
Ende 2011
50 Mbit/s
Quelle: BMWi/TÜV Rheinland
Ende 2012
Vergleicht man die aktuelle Versorgungslage, so nimmt Hessen bereits heute eine Spitzenposition unter den Flächenstaaten ein und rangiert mit dem bereits erreichten Versorgungsgrad auf dem dritten Platz.
STAND DES NGA-AUSBAUS IN DEN FLÄCHENSTAATEN, STAND: ENDE 2012 Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen
76,6 69,1
Hessen
63,8
Schleswig-Holstein Niedersachsen Bayern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Thüringen Sachsen-Anhalt
54 43,9 43,7 36,6 33,7 29,9 27,3 21,4 21,2 10,3 0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
80,0
Quelle: BMWi/TÜV Rheinland
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Der hier abgebildete Ausbaustand wurde in allen Ländern bislang vor allem durch marktgetriebene Aktivitäten erreicht, die sich auf wirtschaftlich rentable städtische und halbstädtische Gebiete konzentrieren. Auch in den nächsten Jahren werden die im Wettbewerb stehenden privaten Telekommunikations- und Kabelnetzbetreiber ihre Aufrüstungsinvestitionen vornehmlich in dicht besiedelten Gebieten tätigen, die in der Regel bereits über eine NGA-Infrastruktur verfügen, um ein vergleichbares Angebot auf einer alternativen Infrastruktur anbieten zu können. Um einer digitalen Spaltung zwischen Stadt und Land entgegen zu wirken, hat das Land das Projekt Mehr Breitband in Hessen initiiert. Dort, wo kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, wird das Land nach Vorgabe der NGA-Strategie als Enabler, Koordinator, Förderer und Bereitsteller aktiv und setzt seine NGA-Strategie mit einem modernen Staatsverständnis um. In den Bereichen Finanzierung und Förderung, Marktversorgung sowie Technik stellt das Projekt eine Reihe von Steuerungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen bereit und übernimmt damit eine Vorreiterrolle bei der Initiierung großflächiger NGA-Projekte in Deutschland. Von 21 hessischen Landkreisen sind 19 aktiv, um dort, wo kein marktgetriebener Ausbau vorliegt, einen flächendeckenden NGA-Ausbau voranzutreiben. Zwei hessische Landkreise befinden sich derzeit in der Sondierungsphase.
4.3. DIE KOMMUNALEN NGA-AUSBAUVORHABEN IN HESSEN Der öffentlich geförderte NGA-Ausbau in Hessen basiert auf großräumigen interkommunalen Zusammenschlüssen. Die kommunalen Verbünde werden hierbei auf Basis eigener Infrastrukturgesellschaften wirtschaftlich aktiv und vermieten kreditfinanzierte NGA-Infrastrukturen an private Betreiber oder kommunale Versorgungsunternehmen. So wird eine langfristige Refinanzierung der kommunalen Investitionen sichergestellt. Dieser kommunale Infrastrukturaufbau folgt dabei einem strengen, in der hessischen Gemeindeordnung verankerten Subsidiaritätsprinzip . Kommunen dürfen nur dann wirtschaftlich tätig werden, d. h. in Gewinnerzielungsabsicht handeln, wenn der öffentliche Zweck die geplante Betätigung rechtfertigt, der Bedarf und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben sind und die Betätigung nicht ebenso gut wirtschaftlich und in absehbarer Zeit durch private Dritte erfüllt werden kann. Mit der Inbetriebnahme des letzten Teilabschnitts des NGA-Netzes im Odenwaldkreis im Juli 2012 ist der erste hessische Landkreis vollständig mit hochbitratigen Breitbandinternetzugängen versorgt. Vier weitere Landkreise befinden sich bereits im Aufbau von NGA-Netzinfrastrukturen. Von insgesamt 21 Landkreisen sondieren damit nur noch zwei Landkreise gegenwärtig die Möglichkeiten des Aufbaus von hochbitratiger Netzinfrastruktur. Drei Landkreisen (Hochtaunus, Offenbach, Darmstadt-Dieburg) stehen aufgrund ihrer Lage in Ballungsräumen bereits heute Internetanschlüsse von 50 Mbit/s für über 75 Prozent der Haushalte zur Verfügung.
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Mit der Main-Kinzig Breitband GmbH, Breitband Kreis Groß-Gerau GmbH, der Breitband Gießen GmbH und der Marburg-Biedenkopf Breitband GmbH haben vier Landkreise den Infrastrukturausbau auf Landkreisebene organisiert und ermöglichen so ein strukturiertes und nachhaltiges Vorgehen. Im Landkreis Fulda engagiert sich der regionale Energieversorger ÜWAG. Auch die Stadtwerke Marburg investieren in den Netzausbau, allerdings nicht landkreisweit. In diesen Landkreisen erfolgt der NGAAusbau derzeit mehrstufig, wobei in der ersten Stufe die lokalen Kabelverzweiger (KVz) mit Glasfaser erschlossen (Fibre to the Curb/FTTC) und mit VDSL-Technologie ertüchtigt werden (Kollokation). Im Rahmen der Netzplanung wird jedoch die zukünftige Erweiterung eines FTTC-Ausbaus hin zu einem FTTH-Ausbau berücksichtigt. Der Status in den Landkreisen ist ein Beleg für das hohe Maß an Funktionalität der hessischen NGA-Strategie: Land und Landkreise haben ihre Rollen vorbildlich ausgefüllt. Im Ergebnis treiben die hessischen Landkreise trotz der hohen Komplexität der NGA-Projekte nahezu geschlossen den Ausbau voran.
DARSTELLUNG DER AKTUELLEN PROJEKTPHASEN DER HESSISCHEN LANDKREISE IM RAHMEN DER NGA-STRATEGIE
w
Landkreis Kassel
w
Kassel
w
WaldeckFrankenberg
w
WerraMeißnerKreis
w
SchwalmEderKreis Hersfeld-
w
Rotenburg
MarburgBiedenkopf LahnDillKreis
Hochtaunuskreis
Main-Taunus-Kreis
Darmstadt
GroßGerau
Sondierungsphase
Wetteraukreis
Projektierungsphase (Machbarkeitsstudie) Umsetzungsphase
Main-Kinzig-Kreis
TaunusKreis
Wiesbaden
Fulda
Fulda
LimburgWeilburg
Rheingau-
Gießen
Vogelsbergkreis
DarmstadtDieburg OdenBergstraße waldkreis
Marktgetriebener Ausbau (> 75 % NGA) Ausbau abgeschlossen
Frankfurt am Main Offenbach am Main Landkreis Offenbach
w
NGA Cluster Nordhessen
Quelle: Projekt Mehr Breitband in Hessen
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KOMMUNALE NGA-AUSBAUVORHABEN IN DER UMSETZUNGSPHASE STAND: DEZEMBER 2012 LANDKREIS
BETEILIGTE GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN/ KOMMUNALE VERBÜNDE
ZAHL DER HAUSHALTE IM ZIELGEBIET
VORAUSSICHTLICHER ABSCHLUSS DER ARBEITEN
15 Städte und Gemeinden (landkreisweite Erschließung)
44.300
abgeschlossen seit 01.07.2012
Landkreis Bergstraße
Projekt IKbit (10 Kommunen)
43.800
Ende 2014
Landkreis Gießen
17 Gemeinden
90.000
Ende 2015
Landkreis Fulda
21 Gemeinden
83.200
2016
Landkreis Main-Kinzig
29 Gemeinden
186.000
2015
Odenwaldkreis
Eine Besonderheit stellt das NGA-Cluster Nordhessen dar. In diesem Cluster organisieren sich Stadt und Landkreis Kassel, der Schwalm-Eder-Kreis, der Werra-MeißnerKreis sowie die Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Waldeck-Frankenberg. Bei diesem kommunalen Zusammenschluss wird gegenwärtig auf Grundlage der Machbarkeitsstudien ein Netzkonzept für das gesamte Gebiet mit rund einer Million Einwohnern erstellt. Aufgrund des landkreisübergreifenden Zusammenschlusses erhält das Nordhessencluster Mittel aus der hessischen IKZ-Förderung. Als zweiter landkreisübergreifender Verbund haben Limburg-Weilburg, der MainTaunus-Kreis und der Rheingau-Taunus-Kreis das NGA-Informationscluster Rhein-Main gegründet, in dem als wesentliches Element monatliche Treffen der Kreiskoordinatoren stattfinden. Diese dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der gemeinsamen Fortbildung auf technischer, rechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Ebene sowie dem Kontakt mit TK-Netzbetreibern und Versorgungsunternehmen. Neben den Aktivitäten der Landkreise gibt es in einigen hessischen Ober- und Mittelzentren mehrere NGA-Projekte, die in Eigeninitiative der Städte realisiert werden. Dazu zählen:
a a a a a
Marburg Raunheim Rödermark Hadamar Rüsselsheim
In Marburg haben die Stadtwerke die Breitbandversorgung als neues Geschäftsfeld identifiziert. Die Tochterfirma CityNet plant einen Glasfaser-Komplettausbau mit FTTH in Marburg zu realisieren.
22
In Raunheim (Landkreis Groß-Gerau) geht der FTTH-Ausbau ebenfalls auf städtische Initiative zurück, die Ausbaumaßnahmen beginnen im Jahr 2013. In Rödermark (Landkreis Offenbach) wurde durch die Stadt eine kommunale GmbH gegründet, um den NGA-Ausbau zu koordinieren. Bereits abgeschlossen sind hingegen die Arbeiten in Hadamar. Im Rahmen eines Bundeswettbewerbes wurde ein FTTC-Netz errichtet. Die Netcom Kassel betreibt das FTTC-Netz in Hadamar.
4.4. PERSPEKTIVEN BIS ZUM ZIEL 2014 Bis Ende 2014 wird neben dem Odenwaldkreis voraussichtlich der Landkreis Bergstraße sein kommunales NGA-Ausbauvorhaben IKbit vollständig umgesetzt haben. Durch dieses Vorhaben werden rund 44.000 weitere Haushalte in Hessen mit NGAAnschlüssen versorgt. Die Ausbauvorhaben in den Landkreisen Gießen, Fulda und Main-Kinzig werden Ende 2014 bereits weit fortgeschritten sein. Die kommunalen Ausbauvorhaben in diesen drei Landkreisen umfassen insgesamt 360.000 Haushalte. Da in der Regel Ausbau und Inbetriebnahme der NGA-Netze abschnittsweise erfolgt, wird auch in diesen Landkreisen Ende 2014 bereits eine Reihe von Gemeinden NGA-versorgt sein. Für die ausstehenden Haushalte in diesen Landkreisen wird die Versorgung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 erfolgen. Allein auf dieser Basis werden Ende 2014 rund 75 Prozent der hessischen Haushalte an NGA-Netze anschließbar sein oder über eine konkrete Versorgungsperspektive verfügen. In Kombination mit dem weiter stattfindenden marktgetriebenen Ausbau ist das hessische NGA-Versorgungsziel 2014 (75 % + X) aus heutiger Perspektive gesichert.
23
5
DIE INSTRUMENTE DER NGA-STRATEGIE
24
Das Land Hessen nimmt seit Beginn seiner Breitband-Initiative eine sehr aktive Rolle ein, um die Marktentwicklung positiv zu stimulieren und die gesetzten Ziele zu erreichen. Im Rahmen der NGA-Strategie wurde für die Aktivitäten des Landes zur Unterstützung des marktgetriebenen und kommunalen Netzausbaus ein detailliertes Rollenprofil entwickelt. Das Rollenprofil des Landes umfasst dabei die Bereiche Enabling, Koor-
dination, Förderung und Bereitstellung . Die zentralen Aufgaben des Landes lassen sich dabei wie folgt zusammenfassen:
a
Hebung von Synergiepotenzialen durch Leerrohrmitverlegungsmaßnahmen und Datenbanken
a a
Beratung, fachliche Unterstützung und Koordination/Prozessmoderation Bereitstellung von Finanzierungs- und Fördermitteln
5.1. BEREITSTELLUNG VON FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMITTELN 5.1.1 LANDESDARLEHENS- UND BÜRGSCHAFTSPROGRAMM Ein zentrales Instrument der hessischen NGA-Strategie ist das für den kommunalen NGA-Ausbau entwickelte Darlehens- und Bürgschaftsprogramm. Basierend auf der durch den Bund bei der EU-Kommission notifizierten Bundesrahmenregelung Leerrohre hat das Land Hessen zusammen mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bereits 2011 ein Darlehensprogramm für den Breitbandauf- und -ausbau in Hessen mit einem Volumen von 200 Millionen Euro aufgelegt. Dieses Darlehensprogramm der WIBank ist durch das Land abgesichert. Die systematische Einbindung einer Landesbürgschaft erhöht den Anreiz für Kommunen, in den Netzausbau zu investieren, und ist in dieser Form deutschlandweit bislang einzigartig. Voraussetzung für die Nutzung dieses Darlehensprogramms ist der Auf- oder Ausbau einer passiven Infrastruktur durch eine Kapitalgesellschaft, die sich zu 100 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand befindet, sowie ein geprüfter Businessplan der Infrastrukturgesellschaft, der die Refinanzierung der Investition durch Mietzahlungen der Betreiber im Rahmen der Kreditlaufzeit von 15 Jahren und darüber hinaus bestätigt. Kommunalkredite, Landesbürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und Breitbandergänzungsdarlehen für private Netzbetreiber stellen ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen und private Netzbetreiber dar. Die hessischen Landkreise, die sich jetzt in der Vorplanungs- oder Vergabephase befinden, zeigen derzeit ein sehr hohes Interesse an der Nutzung dieses Darlehensprogramms. Der Main-Kinzig-Kreis nimmt als erster Landkreis dieses Darlehensprogramm für die Errichtung einer passiven Infrastruktur in Anspruch.
25
Im Dezember 2012 erfolgte nach eingehender Prüfung die Zusage der Europäischen Investitionsbank (EIB), sich mit einem Globaldarlehen über 80 Millionen Euro an diesem Darlehensprogramm zu beteiligen. Aus Sicht der EIB steht das Darlehen im größeren Kontext der digitalen Agenda der EU, die 2010 als Strategie „Europa 2020“ entwickelt wurde. Die EIB vergibt Kredite an Projekte, die im Rahmen dieser Strategie intelligentes Wachstum und eine auf Wissen und Innovation basierende Wirtschaft fördern. Die Beteiligung der EIB am Darlehensprogramm des Landes Hessen bestätigt den Vorbildcharakter der hessischen Strategie. Aufgrund des hohen Interesses prüft das Land Hessen derzeit, das Kreditvolumen für das Breitbandbasisdarlehen bedarfsgerecht weiter aufzustocken und gegebenenfalls weitere Mittel der Europäischen Investitionsbank zu akquirieren, damit mittelfristig alle Landkreise in Hessen dieses Kreditprogramm in Anspruch nehmen können.
5.1.2 FÖRDERUNG DER INTERKOMMUNALEN ZUSAMMENARBEIT NGA-Ausbauvorhaben sind prädestiniert für eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ). Neben der Komplexität der Aufgabe hinsichtlich der technischen Voraussetzungen, Gegebenheiten und möglichen Lösungsansätze sowie der vielfältigen rechtlichen Fragestellungen sprechen vor allem Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für interkommunale Verbünde. Aus diesem Grund werden in Hessen die Fördermittel für das für Verwaltungszusammenschlüsse aufgelegte Programm Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) auch für die Clusterung kommunaler NGA-Projekte eingesetzt. Das bedeutet konkret, dass Gemeinden Mittel aus der IKZ-Förderung erhalten, wenn sie Machbarkeitsstudien gemeinsam ausschreiben oder gemeinsame Betriebsgesellschaften gründen. Diese Förderung bildet einen wichtigen Baustein zur Finanzierung des Projektmanagements der kommunalen Verbünde in der Vorplanungsphase, bevor eine gemeinsame Betreibergesellschaft gegründet und durchfinanziert ist. Bislang wurden in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Gießen und vom Kreis Bergstraße (Projekt Weschnitztal-Überwald) IKZ-Mittel für kommunale NGAVorhaben eingesetzt, auch der Werra-Meißner-Kreis stellt stellvertretend für die Kommunen des Nordhessen-Clusters einen IKZ-Antrag. Die Inanspruchnahme von IKZ-Mitteln für den Breitbandausbau ist übrigens bundesweit einzigartig.
26
5.2. BERATUNG, FACHLICHE UNTERSTÜTZUNG UND KOORDINATION KOMMUNALER NGA-AUSBAUVORHABEN 5.2.1 VERFAHRENSSICHERHEIT HERSTELLEN Damit es den Kommunen gelingt, Ausbauvorhaben rechtssicher zu planen und zu initiieren, die Bundes- und Landesrecht (vor allem die hessische Gemeindeordnung) sowie die EU-Vorgaben zur staatlichen Beihilfe berücksichtigen (zum Beispiel Vorgaben nach der Bundesrahmenregelung Leerrohre), stellt das Projekt detaillierte Leitfäden sowie weitere Informationsmaterialien zur Verfügung. Sie dienen der Verfahrens- und Rechtssicherheit bei der Entwicklung und Umsetzung kommunaler Ausbauvorhaben auf Basis einer wirtschaftlichen Betätigung, für die dann die genannten Finanzierungsinstrumente in Anspruch genommen werden können.
VERFAHRENSÜBERSICHT BREITBANDAUSBAU IN HESSEN
1
VORBEREITUNG UND GRUNDKONZEPTION
2
RECHTSGRUNDLAGEN SCHAFFEN
a Festlegung von Projektverantwortlichen a Grundsätzliche Projektdefinition (Gebiet, Technologie, Projektdauer) a Festlegung der potenziell Beteiligten a „Vorläufige“ Versorgungs- und Bedarfsprüfung a Vorbereitung und inhaltliche Festlegung einer Machbarkeitsstudie a Schätzung der (Gesamt-)Kosten des Projekts a Ergebnisauswertung der Vorbereitung und Grundkonzeption a Gemeindebeschluss zum Breitbandausbau (§§ 50, 51 HGO) herbeiführen a Gemeindebeschluss zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie (§§ 50, 51 HGO) herbeiführen
a Wenn mittels „vorläufiger“ Versorgungs- und Bedarfsprüfung kein entsprechend großer Endkundenbedarf festgestellt wird, dann (wegen der Kosten) Machbarkeitsstudie auf Versorgungs- und Bedarfsprüfung beschränken. Wenn Versorgungs- und
3
MACHBARKEITSSTUDIE VERGEBEN
Bedarfsprüfung nun positiv festgestellt wird, dann Machbarkeitsstudie mit übrigen Aspekten (rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Aspekte, Geschäftsund Finanzierungsmodelle sowie alle sonstigen Voraussetzungen) beauftragen.
a Wurde bereits in der „vorläufigen“ Versorgungs- und Bedarfsprüfung ein entsprechend großer Endkundenbedarf festgestellt, ist gleich eine Vergabe aller Aspekte einer Machbarkeitsstudie sinnvoll.
4
WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNG VON GEMEINDEN
5
MARKTERKUNDUNGS VERFAHREN
a Ausschreibung des Projekts und hierdurch auch Prüfung der Zulässigkeit einer (potenziellen) wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde (§ 121 Abs. 1 HGO)
a Sofern sich kein oder kein „wirtschaftlich ebenso guter“ Bewerber meldet, ist die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zulässig. Jetzt: Überprüfung der Auswirkung einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde auf die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk entsprechend § 121 Abs. 6 HGO (Markterkundung)
6
GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT
a Alle Gesellschaften / Gesellschaftsformen, die auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet
7
PROJEKTUMSETZUNG
a Überführung der Projektinhalte in konkrete Maßnahmen a Laufende Überprüfung der Maßnahmen und Monitoring der Wirtschaftlichkeit usw.
sind, sofern ein wirtschaftliches Tätigwerden der Gemeinde angestrebt wird
Quelle: Informationen zu kommunalen NGA Ausbauvorhaben in Hessen, Teil 3: „Verfahrensübersicht Breitbandausbau in Hessen – Grundkonzeption und juristische Voraussetzungen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)“, 2012, online abrufbar unter http://www.breitband-in-hessen.de/mm/ Endfassung_Verfahrensuebersicht.pdf, zuletzt abgerufen am 17.05.2013.
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5.2.2 KOMMUNIKATIONS- UND NETWORKING-PLATTFORMEN BIETEN Das Projekt Mehr Breitband in Hessen organisiert regelmäßig eine Reihe von Fachveranstaltungen und Workshops, um mit den Stakeholdern und Akteuren aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und gleichzeitig Netzwerkplattformen für bilaterale Gespräche zu bieten. Diese Fachveranstaltungen und Expertenworkshops nehmen aktuelle Themen aus den Arbeitskreisen auf, die das Projekt mit Breitbandberatern und Kreiskoordinatoren führt, und stellen sie in den überregionalen Kontext. Im direkten Dialog mit Kommunen, Netzbetreibern, Diensteanbietern, kommunalen Aufsichtsbehörden, Banken und regionalen Unternehmen sowie deren Kammern und Spitzenverbänden können die NGA-Strategie des Landes sowie einzelne Instrumente kontinuierlich weiterentwickelt werden. Das Projekt Mehr Breitband in Hessen hat hierfür zwischen 2010 und 2013 über 40 Veranstaltungen durchgeführt. Dazu zählen u. a. jährlich stattfindende Konferenzen wie der Hessische Breitbandgipfel, der Hessische TK-Tag oder die Präsenz auf der CeBIT sowie eine Vielzahl von Workshops und Arbeitskreistreffen mit den Akteuren in Hessen.
5.2.3 ORDNUNGSPOLITISCHE WEICHEN STELLEN Darüber hinaus engagiert sich das Land Hessen auf Bundes- und EU-Ebene, um die relevanten ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für den NGA-Ausbau aktiv mitzugestalten. Dazu zählt zum Beispiel:
a
der Einsatz für geeignete rechtliche Ausgestaltung der Bundesgesetze (zum Beispiel TKG-Novellierung)
a
die Mitgestaltung von EU-Politik und des EU-Rechts (Richtlinien, Verordnungen, Empfehlungen, weitere rechtliche und strategische Instrumente)
a
der Einsatz für eine verbesserte strategische Abstimmung der Länder mit dem Bund und der EU-Kommission
Hierfür ist das Land Hessen auf Bundesebene in allen relevanten Arbeitskreisen und Gremien aktiv, unter anderem durch:
a a
die Mitgliedschaft des Ministers/Staatssekretärs im Beirat der BNetzA die Teilnahme des Staatssekretärs am Breitband-Koordinierungskreis des Bundes (BB-KK)
a
das Engagement im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) sowie themenspezifisch auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), der Agrarministerkonferenz (AMK) und der Verkehrsministerkonferenz (VMK)
a a a
Beschlussfassungen im Bundesrat die Teilnahme in der AG „Flächendeckendes Breitband“ des Bundes die Mitgliedschaft im Länderarbeitskreis „Telekommunikation, Informationswirtschaft, Post“
Hessen hat als eines der aktivsten Bundesländer auf Bundesebene entsprechende Beschlüsse vorangebracht und sich an Anhörungen durch eigene Positionspapiere beteiligt. Diese enge Begleitung und Mitgestaltung der ordnungsrechtlichen und regulatorischen Entwicklungen ermöglichen eine kontinuierliche Überprüfung von Auswirkungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Hessen und eine zeitnahe Anpassung der Instrumente an neue Rahmenbedingungen und Möglichkeiten.
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5.3. SYNERGIEN NUTZEN DURCH LEERROHR MITVERLEGUNGEN UND DATENBANKEN 5.3.1 LANDESAKTIVITÄTEN ZUR MITVERLEGUNG VON LEERROHREN IM STRASSENBAU (LEERROHRFÖRDERUNG) Für eine optimale Ausnutzung von Synergien im Rahmen öffentlicher Tiefbaumaßnahmen hat das Land Hessen im Jahr 2011 ein landesweites Leerrohrförderprogramm gestartet. Seit Einführung des Programms werden die Straßenbaumaßnahmen des Landes, der Landkreise und der Gemeinden daraufhin überprüft, ob eine Mitverlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel zweckmäßig ist. Die durch eine Mitverlegung entstehenden zusätzlichen Kosten werden wie folgt gefördert:
a
Bei Baumaßnahmen des Landes werden sie im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms mitfinanziert.
a
Bei kommunalen Baumaßnahmen der Kreise und Gemeinden werden die Kosten vom Land Hessen durch Förderungen gemindert.
Das regionale Management der Mitverlegungsmaßnahmen in den Landkreisen übernehmen die für den Breitbandausbau zuständigen Kreiskoordinatoren in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bau- und Straßenverkehrsämtern. Gemäß der Quartalszahlen 1/2013 des „Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagements“ sind derzeit ca. 117 Kilometer Leerrohre in 88 Projekten landes- sowie kommunalseitig in der Umsetzung/Projektierung. Durch diese mit geringem Aufwand mögliche Mitverlegung von Leerrohren zum nachträglichen Einzug von Breitbandkabeln entsteht eine Infrastruktur, die eine spätere Versorgung mit Breitbanddiensten vereinfachen und kostengünstiger gestalten und damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit neu entstehender Netze beitragen kann. Ziel des Projekts Mehr Breitband in Hessen für 2013 ist es, für die Nutzung dieser Leerrohre ein Regelwerk zu entwickeln, um die entstehende passive Infrastruktur voll in die von kommunaler Seite entstehenden Infrastrukturen einzubinden.
29
5.3.2 HESSISCHES BREITBAND-INFORMATIONSSYSTEM Ein weiteres zentrales Instrument zur Nutzung von Synergien für einen möglichst effizienten Aufbau von NGA-Netzen stellt das Hessische Breitband-Informationssystem (www.hesbis.de ) dar. Dieses durch das Projekt Mehr Breitband in Hessen entwickelte multifunktionale Geo-Informationssystem erfasst die vorhandenen Leerrohrkapazitäten unterschiedlicher Infrastrukturbetreiber in Hessen. Es dient als Koordinations- und Planungswerkzeug für Machbarkeitsstudien und Netzplanung, als Tool für das Leerrohrmanagement der Kommunen und Unternehmen und auch als Informationssystem für Bürger. Damit können Synergien verstärkt, die Eintrittsschwellen des NGA-Ausbaus gesenkt und die Motivation der Kommunen, das wirtschaftliche Risiko eines Infrastrukturausbaus auf sich zu nehmen, gesteigert werden. Aktuell liefert das System bereits detaillierte Informationen zu den Infrastrukturen des Kabelnetzbetreibers Unitymedia sowie der Energieversorger GasLINE, E.ON-Mitte und WINGAS. Zukünftig sollen die im Rahmen des kommunalen sowie Landesstraßenbaus mitverlegten Leerrohre vollständig in hesbis abgebildet werden. Damit liefert hesbis dann alle Informationen, die einen NGA-Ausbau unter Ausnutzung sämtlicher KostenSynergien, die sich durch bestehende Infrastrukturen ergeben, ermöglichen. Darüber hinaus wird hesbis ab 2013 dazu genutzt, den Fortschritt des hessischen NGAAusbaus zu dokumentieren.
30
6
DIE PROJEKTSTRUKTUR MEHR BREITBAND IN HESSEN
31
PROJEKTORGANISATION UND BERATUNGSINFRASTRUKTUR MEHR BREITBAND IN HESSEN Lenkungsausschuss Staatssekretär HMWVL (Vorsitz) Staatssekretär CIO (HMdF/HMdIS) Chef der Staatskanzlei
Projektsteuerung HMWVL, Referat IV6
Projektleitung
Teilprojekt Akzeptanzmanagement/ Öffentlichkeitsarbeit
Projektbüro Geschäftsstelle Breitband
Teilprojekt Finanzierungsinstrumente/ Vorgehensmodelle
Teilprojekt
Teilprojekt
Teilprojekt
Teilprojekt
Teilprojekt
Recht/ Ordnungspolitik
Marktversorgung
Infrastruktur/ hesbis
Technik
Anwendungen
Regionale Breitbandberatung
Kommunaler Sektor
Kreiskoordinatoren 1 Kreiskoordinator pro Landkreis
Freier Beratermarkt
Kommunale Spitzenverbände
Projektleitung und Beauftragte in den Landkreisen, kreisangehörigen Städten und Gemeinden
IHKs WIBank
Kommunalaufsicht
Infrastrukturgesellschaften
Quelle: Projekt Mehr Breitband in Hessen
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor des hessischen Modells ist die gewählte Struktur des Projekts Mehr Breitband in Hessen, die auf einer kaskadierenden Beratungsinfra-
struktur aufbaut. Die oberste Ebene bildet ein interministerieller Lenkungsausschuss , der unter Führung des Wirtschaftsstaatssekretärs und der Teilnahme von hochrangigen Vertretern der Staatskanzlei, des Innen- und des Finanzministeriums die zentrale Ausrichtung des Projekts steuert. Stellvertreter des Wirtschaftsstaatssekretärs ist der CIO des Landes. Dieser Lenkungsausschuss fokussiert dabei die wesentlichen erfolgskritischen Aspekte und gibt die generellen Priorisierungen für die Projektarbeit vor.
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In den Lenkungsausschuss sind neben den erforderlichen Ressorts alle weiteren zentralen Institutionen eingebunden, die für die Entwicklung der Instrumente sowie die Aufsicht und Umsetzung der kommunalen NGA-Förderprojekte verantwortlich sind. Dazu zählen unter anderem die Regierungspräsidien (Kommunalaufsicht), die hessischen kommunalen Spitzenverbände, die Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG). Der Lenkungsausschuss dient außerdem als Eskalationsebene für Probleme, die auf der Arbeitsebene nicht gelöst werden können. Die Steuerung des Projekts liegt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Die operative Projektleitung , die mit Aufgaben wie Auftragsvergaben, Koordination der Teilprojekte und Steuerung der regionalen Breitbandberater verbunden ist, liegt in den Händen der Geschäftsstelle Breitband in der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI), eine Tochtergesellschaft der HA Hessen Agentur GmbH. Die HTAI verfolgt als Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Landes die zentrale Aufgabe der Positionierung und Stärkung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Hessen national und international. Unterhalb der Projektleitung sind Teilprojekte angesiedelt, in der die umfangreichen Aufgaben, die das Land im Rahmen des strategischen Rollenkonzepts übernommen hat, betreut werden:
Teilprojekte von Mehr Breitband in Hessen
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Akzeptanzmanagement / Öffentlichkeitsarbeit Finanzierungsinstrumente Recht / Ordnungspolitik Marktversorgung Infrastruktur / hesbis Technik
Zukünftig wird ein neues Teilprojekt „Anwendungen “ eine engere Verzahnung von Online-Diensten mit dem Breitband-Infrastrukturausbau unterstützen. Die Teilprojekte sind jeweils mit Fachleuten und Spezialisten aus HMWVL, HTAI und mit Externen besetzt. Der Aufbau des Projekts Mehr Breitband in Hessen als MatrixStruktur erlaubt es, bei Bedarf weitere Experten aus anderen Ministerien und Verwaltungen sowie externe Berater direkt integrieren zu können. Die mittlere Ebene der kaskadierenden Beratungsinfrastruktur bilden die über das Projekt gesteuerten regionalen Breitbandberater . Aufgabe der regionalen Breitbandberater ist es, den Großteil der auf Landkreisebene und auch vor Ort gerade in der Startphase notwendigen Informations- und Beratungsarbeit für die kommunalen NGA-Ausbauvorhaben zu leisten. Die regionale Ebene der Beratungsinfrastruktur bilden die 21 Kreiskoordinatoren . Sie übernehmen die Koordination der kommunalen Projekte im Landkreis und fungieren als Verantwortliche vor Ort, wenn es beispielsweise um die Abstimmung und Bündelung von Vorhaben oder die Mitverlegung von Leerrohren geht.
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Damit stellen sie sicher, dass bei den kommunalen NGA-Projekten ein Höchstmaß an Kooperation und Effizienz realisiert wird, um Größenvorteile und Synergieeffekte nutzen zu können. Die Kreiskoordinatoren übernehmen somit die zentrale Basisarbeit der Beratungsinfrastruktur. Ihre Rolle gewinnt im Rahmen der NGA-Vorhaben an Bedeutung für die Landkreise, da es hier zunehmend darum geht, überörtlich die Kräfte zu bündeln und gemeinsam zu agieren. Die Projektsteuerung vor Ort erfolgt über kommunale Gesellschaften und Lenkungskreise, in denen die beteiligten Gemeinden vertreten sind. Kreiskoordinatoren und kommunale Lenkungskreise werden von den regionalen Breitbandberatern betreut. Sie stehen als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Mit ihrer Erfahrung im Breitbandausbau und der direkten Anbindung an das Projekt zwischen den am Ausbau beteiligten Kommunen und dem Land wirken sie als Informationsmittler und leiten neu aufkommende Fragen an die Projektebene weiter. Zugleich werden die Kommunen durch freie Berater unterstützt, die in Machbarkeitsstudien technische, juristische und betriebswirtschaftliche Aspekte der NGA-Projekte überprüfen und den Kommunen bis zum Projektabschluss beratend zur Verfügung stehen. Darüber hinaus übernehmen punktuell Mitarbeiter des Projekts Mehr Breitband in Hessen direkte Beratungsaufgaben auf kommunaler Ebene. Mitarbeiter aus der Projektsteuerung, Projektleitung und Teilprojektebene sind auf verschiedenen zentralen Veranstaltungen in den Landkreisen dabei oder führen Workshops durch, um Fragen der Kommunen und der Betreiber direkt beantworten zu können und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Ebenfalls direkt auf kommunaler Ebene beratend aktiv sind die WIBank und die Kommunalaufsicht. Das Projekt zeichnet sich damit durch eine im Bundesvergleich einzigartige Kombination aus Fachkräften und Spezialisten aus, die in einem Projekt mit flachen Hierarchien zusammenarbeiten. Der Einsatz regional tätiger Breitbandberater, die die Rahmenbedingungen und Akteure vor Ort genau kennen, ist richtungsweisend für den Aufbau von Beratungsstrukturen in anderen Bundesländern. Die gewählte Struktur ermöglicht es, sämtliche Kompetenzen zur Bewältigung der komplexen Anforderungen eines flächendeckenden NGA-Ausbaus in einem Projektteam zu bündeln, alle Stakeholder zu adressieren und die relevanten Akteure erforderlichenfalls direkt in die Projektarbeit einzubinden. Der Fortschritt bei der Initiierung und Umsetzung kommunaler NGA-Ausbauvorhaben in vielen Landkreisen ist ein Nachweis dafür, dass die gewählte Projektstruktur funktioniert, die Schnittstellen stimmen und alle zentralen Rollenfunktionen und Aufgabenbereiche ineinandergreifen.
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Breitband in Hessen