Hygienekonzept 1. FC Rielasingen-Arlen Trainings- und Spielbetrieb AmateurfuĂ&#x;ball
1.FC Rielasingen-Arlen e.V. Detailliertes Hygienekonzept 1. FC Rielasingen-Arlen Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball Vereins-Informationen Verein
1.FC Rielasingen-Arlen
Hygienebeauftragter
Helmut Dittel Mail: grafangelika@freenet.de Mobil: +49 157-30302862
Adresse Sportstätte
1.FC Rielasingen-Arlen e.V. Sportanlage „Talwiese“ Doktor-Fritz-Guth-Straße 5 78239 Rielasingen-Worblingen
Inhaltsverzeichnis 1.
Grundsätzliches und Gültigkeit............................................................................................................................ 2
2.
Allgemeine Hygieneregeln .................................................................................................................................... 2
3.
Verdachtsfälle COVID-19 ....................................................................................................................................... 2
4.
Organisatorisches ..................................................................................................................................................... 3
5.
Zonierung .................................................................................................................................................................... 3
6.
Trainingsbetrieb ........................................................................................................................................................ 5
7.
Spielbetrieb (Freundschaftsspiele/Verbandsspiele): .................................................................................... 5
8.
Hygieneregeln für Zuschauer im öffentlichen Bereich................................................................................ 7
9.
Hygieneregeln im Vereinsheim „Pilles Treff“ .................................................................................................. 7
10. Einschätzung des Infektionsrisikos ..................................................................................................................... 7
Rielasingen 07.08.2020
Seite 1
Version 2.1
1.FC Rielasingen-Arlen e.V. 1. Grundsätzliches und Gültigkeit -
-
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 5 erläutert. Diese Version ist durch eine Nummerierung gekennzeichnet. Alle vorhergehenden Versionen sind damit ungültig
2. Allgemeine Hygieneregeln -
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstandes (1,5m ) in allen Bereichen außerhalb des Spielfeldes. Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen. Beachten der Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch). Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände. Unterlassen von Spucken, absichtlichen Husten und Naseputzen auf dem Spielfeld.
3. Verdachtsfälle COVID-19 -
-
Eine Teilnahme am Trainings-und Spielbetreib ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand. Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. Bei positivem Test auf das Corona-Virus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
Rielasingen 07.08.2020
Seite 2
Version 2.1
1.FC Rielasingen-Arlen e.V. 4. Organisatorisches -
-
-
Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsund Spielbetriebs ist Helmut Dittel. Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins 1. FC Rielasingen-Arlen e.V. und der Sportstätte „Talwiese“ mit den lokalen Behörden abgestimmt. Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch-und Desinfektionsmittel, vor allem in den Eingangsbereichen des Sportgeländes, ausgestattet. Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen. Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstigen Funktionsträger*innen. Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten, müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
5. Zonierung Die Sportanlage wird in drei Zonen eingeteilt:
-
-
Zone 1 „Spielfeld“ In Zone 1 (Spielfeld inkl. Auswechselkabinen befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: Spieler*innen Trainer*innen Funktionsteam Schiedrichter*innen Sanitäts-und Ordnungsamt Ansprechpartner für das Hygienekonzept Akkreditierte Personen (Presse, Fotografen, etc.) sind auf separater Akkreditierungsliste verzeichnet Die Zone 1 wird ausschließlich über den vor Ort markierten Eingang betreten und verlassen. Für dem Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden Wegeführungsmarkierungen genutzt.
Rielasingen 07.08.2020
Seite 3
Version 2.1
1.FC Rielasingen-Arlen e.V. Zone 2 „Spielertrakt/Umkleidebereich -
In Zone 2 haben nur folgende Personen Zutritt: Spieler*innen Trainer*innen Funktionsteam Schiedsrichter*innen Ansprechpartner für Hygienekonzept
-
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung Es wird in Zone 2 dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen. Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung. Es sind höchstens 4 Personen gleichzeitig pro Duschanlage erlaubt. Die jeweiligen zwischen Duschköpfe sind bis auf weiteres gesperrt. Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
-
-
Zone 3 „Publikumsbereich“ -
Die Zone 3 „Publikumsbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche um das Vereinsgelände herum, welche frei zugänglich sind Alle Personen in Zone 3 müssen ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten hinterlassen. Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der CoronaVo§6. Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt. Das Clubheim im Bereich der Sportanlage „Talwiese“ fällt nicht unter die genannten Zonen und ist separat zu betrachten. Diese sind im Einzelnen der Gastraum im Vereinsheim sowie der überdachten Terrasse.
Rielasingen 07.08.2020
Seite 4
Version 2.1
1.FC Rielasingen-Arlen e.V. 6. Trainingsbetrieb Grundsätze -
Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts. Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten. Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant. Ale Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen. Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit. Und geben diese zu Digitalen Erfassung in der Geschäftsstelle ab.
Auf dem Trainingsgelände -
Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training angesetzt ist. Zuschauende Begleitpersonen (Elternteile im Jugendbereich) sind unter Einhaltung des Mindestabstandes in Zone 3 möglich. Der Zugang zu den Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt. Die Kabinen und Duschen sollten nur in dringend notwenigen Fällen benutzt werden.
7. Spielbetrieb (Freundschaftsspiele/Verbandsspiele): -
-
Spiele müssen vom Verband offiziell genehmigt und mit Schiedsrichter/innen besetzt werden. Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen sind einzuhalten. Etwaigen An- und Aufforderungen der Ordner ( Gelbe Westen ) ist Folge zu leisten. Bei wiederholter Zuwiderhandlung erfolgt der Verweis vom Sportgelände. Zeitliche Versetzung der Ankunft der Mannschaften: o Heimmannschaft muss spätestens 1Std. 15 min. vor dem Anpfiff auf dem Gelände sein! o Gastmannschaft darf frühestens 1 Std. vor dem Anpfiff auf dem Gelände sein! Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer Bereich! Diese Bereiche werden mit Absperrband gekennzeichnet.
Rielasingen 07.08.2020
Seite 5
Version 2.1
1.FC Rielasingen-Arlen e.V. -
-
-
-
-
In den Kabinen ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Ggf. räumliche oder zeitliche auf Splittung der Kabinennutzung (z.B. Torhüter – Startelf – Ersatzspieler) (Maximal 7 Personen können sich pro Kabine umziehen) Eventuell wird der Gastmannschaft die Möglichkeit geboten, sich in der angrenzenden Talwiesen Halle umzuziehen. Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Nach der Nutzung der Kabinen sind diese gründlich zu lüften. Mannschaftsansprachen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes im Freien durchzuführen. Die Abstandsregelung gilt auch in den Duschen (max. 4 Personen können den Duschbereich benutzen). Es wird jedoch empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen. Auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten ( zum Aufwärmen, in der Halbzeit, usw. ) die Mindestabstandsregelung eingehalten werden. Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Mannschaften zum Spielfeld oder zeitliche Versetzung. Spielberichte müssen online vor dem Spiel inklusive Freigabe der Aufstellung, wenn möglich auf eigenen mobilen Geräten, eingegeben werden. Ebenso gilt dies für den Spielbericht des Schiedsrichters. Wird der Computer vor Ort benutzt, muss unmittelbar danach eine Handdesinfektion möglich sein. ALLE zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer müssen auf dem Spielberichtsbogen genauestens eingetragen werden, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Kontrolle durch den Schiedsrichter vor Spielbeginn muss im Außenbereich stattfinden. Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, MUSS der Schiedsrichter und Assistenten einen MUND-NASEN-SCHUTZ tragen. Einlaufen der Teams muss zeitlich getrennt bzw. nicht gemeinsam gesammelt erfolgen. Kein „HANDSHAKE“, kein gemeinsames Aufstellen, Keine Einlaufkinder, Keine Mannschaftsbilder vor dem Spiel und keine Eröffnungsinszenierung. Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer dürfen sich ausschließlich in Ihrer gekennzeichneten technischen Zone aufhalten. Bei Spielen (z. B. Kleinfeld) in der die Kennzeichnungen nicht möglich sind, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf. (Heim- und Gastmannschaft jeweils auf der gegenüberliegenden Seite) Nach Möglichkeit muss auch hier der Mindestabstand eingehalten werden. Gegebenenfalls Stühle/Bänke zur Erweiterung der Ersatzbänke und der technischen Zone benutzen! Halbzeitpausen, wenn möglich, im Freien verbringen. Ansonsten zeitversetzter Zugang zu den Kabinen unter Mindestabstandsregelung. Nach dem Spiel auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege und Benutzung der Kabinen/Duschen achten. Dies gilt auch für die Abreise der Teams.
Rielasingen 07.08.2020
Seite 6
Version 2.1
1.FC Rielasingen-Arlen e.V. 8. Hygieneregeln für Zuschauer im öffentlichen Bereich -
Beim Betreten des Sportgeländes „Talwiese“ muss jeder Zuschauer die Datenerhebung nach der CORONA-VERORDNUNG SPORT ausfüllen. Ab dem 01.08.2020 maximal 500 Personen pro Spiel. (Stand 05.08.2020) Zuschauer müssen im ausgewiesenen Zuschauerbereich bleiben. Das Betreten des Spielfeldes und des Kabinentraktes durch Zuschauer ist untersagt. Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes muss ein Mundschutz aufgesetzt und die Hände desinfiziert werden. Es muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Die Toiletten im Kabinentrakt sind für Zuschauer gesperrt. Die Toiletten für Zuschauer befinden sich im Innenbereich des Clubheims. Auf dem Weg zu dieser Sanitäreinrichtung ist die Zonierung zu beachten.
-
9. Hygieneregeln im Vereinsheim „Pilles Treff“ -
Beim Betreten und Verlassen müssen die Hände desinfiziert werden. Jeder Gast füllt die Datenerhebung nach der Corona-Verordnung Gaststätten aus. Zuschauer, die sich bereits für das Spiel registriert haben, müssen sich nicht noch einmal eintragen. Das Clubheim ist verpachtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Pächter bei einer zu hohen Anzahl an Gästen im Clubheim den Eintritt verwehren kann. Den Aufforderungen des Pächters ist Folge zu leisten.
-
10.
Einschätzung des Infektionsrisikos
Der 1. FC Rielasingen-Arlen e.V. sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst. Bleiben Sie Gesund!
Die Vorstandschaft des 1.FC Rielasingen-Arlen
Rielasingen, den 05.08.2020 Ort, Datum, Unterschrift
Rielasingen 07.08.2020
Seite 7
Version 2.1