1 minute read
Börsengänge leichter gemacht
Die aktuelle Entwurfsfassung des Listing Acts zur Abänderung der Prospektverordnung stellt die aktuell weitreichendste anstehende Neuerung im Kapitalmarktrecht dar. Sie soll eine Vereinfachung und einen erleichterten Kapitalmarktzugang für KMUs durch eine Anhebung der Schwellen für prospektfreie Emissionen, eine Verringerung von Zeit- und Kostenaufwand bei
Börsengängen und Sekundäremissionen und eine Rückkehr zu Mehrstimmrechtsaktien ermöglichen. Die derzeit in Österreich unzulässigen Mehrstimmrechtsaktien sollen zur Absicherung der Kontrolle über das Unternehmen durch die Gründer im Zuge eines Börsengangs zulässig sein. Die Initiative ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Das Ziel einer tatsächlichen „Kapital-
Im Gegensatz zu Riedl und Isola sieht sich Florian Khol als unabhängiger Aufsichtsrat, jedenfalls einer, der keinem Eigentümer nahesteht. Der Kapitalmarktrechtsexperte der Kanzlei Binder Grösswang ist seit vier Jahren bei der Voestalpine AG im Aufsichtsrat. „Bei der Voestalpine hat das Tradition, dass ein gesellschaftsrechtlich versierter Jurist im Aufsichtsrat sitzt“, erzählt er. Seine Kanzlei ist als „eine von vielen“ auch als Berater des Stahlkonzerns tätig. Und: „Es ist ja schon lange nicht mehr so, dass man als Aufsichtsrat leichter an Mandate kommt.“ Die gelegentliche Anwaltstätigkeit für die Voestalpine AG ändere auch nichts an dieser Unabhängigkeit seines Mandats, betont er, und auch die immer einflussreicher werdenden Stimmrechtsberater hätten sich bislang noch nicht daran gestoßen. Den Arbeitsaufwand beschreibt der Wiener als „zunehmend“. Vor allem die Berichtspflichten würden für börsennotierte Unternehmen immer umfangreicher. Dennoch sieht Khol das Mandat als Renommee. Nächstes Jahr läuft sein Aufsichtsratsmandat bei der Voestalpine AG aus. Sehr gut möglich, dass er dann noch eine Amtszeit anhängt. n
Johannes Frank Partner Herbst Kinsky
marktunion“ könnte durch die Anhebung der Schwellen für prospektfreie Emissionen allerdings wieder in die Ferne rücken. Durch die Änderungen der Prospektverordnung wird aber zugleich auch eine freiwillige Prospekterstellung und damit die Öffnung des europäischen Passes für die jeweilige Emission attraktiver, schneller und kostengünstiger.