Wachstumstreiber Internet – Digitaler Ruck durch Deutschland und Europa Bundesfachkommission Internet und Digitale Wirtschaft im Wirtschaftsrat der CDU e.V.
DIE STIMME DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT
Vorwort
I
n fast jedem Kapitel des Koalitionsvertrages der Großen Koalition werden die Umwälzungen des digitalen Zeitalters aufgegriffen. Erstmals wurde im Deutschen Bundestag ein ständiger Internetausschuss eingerichtet und im August 2014 legte die Bundesregierung den Grundstein für ihre Digitale Agenda. Längst ist die Digitalisierung zum weltweit wichtigsten Wachstumstreiber geworden. Im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn steht Deutschland auch aufgrund einer Vielzahl von Sondereffekten derzeit gesamtwirtschaftlich gut da. Bei der digitalen Transformation fällt Deutschland allerdings hinter seine globalen Wettbewerber zurück. Von einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur bis hin zu einem modernen digitalen Ordnungsrahmen muss Deutschland jetzt die erforderlichen Investitionen und Innovationen vornehmen. Durch Deutschland muss ein digitaler Ruck gehen! Der Wirtschaftsrat macht sich dafür stark, dass die Bundesregierung die richtigen Schwerpunkte bei der Umsetzung der Digitalen Agenda setzt, um die erklärten Ziele zu erreichen und Deutschland zum digitalen Wachstumsland Nummer 1 in Europa werden zu lassen. Nicht nur in der Politik, sondern auch in den Chefetagen der Unternehmen muss das Thema Digitalisierung ganz oben auf die Tagesordnung. Berlin, im April 2015
Wolfgang Steiger Generalsekretär Wirtschaftsrat der CDU e.V.
3
Dorothee Belz Vorsitzende der Bundesfachkommission Internet und Digitale Wirtschaft
Inhaltsverzeichnis 1. Die digitale Gesellschaft.............................................................................................................................5 2. Ein digitaler Ruck durch Deutschland und Europa. .............................................................. 6 3. Das Fundament................................................................................................................................................ 8
3.1
Digitale Bildung ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 8
3.2 Digitale Ordnungspolitik ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 8
3.2.1 Wettbewerbs- und Medienrecht �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 9
3.2.2 Datenpolitik ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������10
3.2.3 Urheberrecht ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������11
3.2.4 Sicherheit & Vertrauen ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 12
3.2.5 Ko-Regulierung ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 13
3.3 Digitale Infrastruktur ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 13
4. Wandel der Industrie..................................................................................................................................14
4.1 Industrie 4.0 und Smart Services ������������������������������������������������������������������������������������������������������������14
4.2 Digital Health ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 15
4.3 Digitale Verwaltung ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������16
4.4 Zukunft der Arbeit ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 17
4.5 IT-Gründer & Start-ups �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������18
4
1. Die digitale Gesellschaft Die Digitalisierung ist längst zum weltweit wichtigsten Wachstumstreiber geworden. In Deutschland war sie bislang vor allem ein Thema für Großunternehmen. Dabei bietet sie gewaltige Chancen gerade auch für kleine und mittelständische Unternehmen, genauso wie für die Gesellschaft insgesamt. Um diese Chancen zu nutzen, hat der Wirtschaftsrat ein „Digitales Haus“ entwickelt. Das gilt es nun mit vereinten Kräften und so schnell wie möglich zu bauen. Wir meinen das im Wortsinn: Wirtschaft, Politik und Nutzer müssen nun die Fundamente legen, um darauf unsere Sozial- und Wirtschaftsstruktur so zu verändern, dass ein digitaler Ruck durch Deutschland und Europa gehen kann. Dabei sollten wir gemeinsam drei grundsätzliche Ziele vor Augen haben: Wir brauchen mündige Nutzer und mündige Unternehmer, O die selbstbestimmt entscheiden können, welche digitalen Angebote sie nutzen wollen O die Grenzen und Verbote durch den Staat nur insoweit erfahren, als der Bürger seine Rechte und Interessen nicht selbst durchsetzen kann O die frühzeitig digitale Bildung erfahren durften, die Medienkompetenz, Basic Coding und Umgang mit Daten umfasst O die durch transparente Dienste und Angebote zur Datenverwertung und Datenbearbeitung informierte Entscheidung treffen können O die die Kontrolle über persönliche Daten und Informationen haben Wir brauchen einen ordnungspolitischen Rahmen, O der fairen Wettbewerb ermöglicht und Innovationen fördert O der Innovation und Entwicklung digitaler Angebote durch Unternehmen und Forschung zulässt, während sich die Politik auf die fundamentalen Grundsätze der digitalen Gesellschaft konzentriert und diese festlegt O der absolute Grenzen (rote Linien) definiert und dadurch Freiräume für Experimente auch mit neuen Geschäftsmodellen ermöglicht O der Pilotmöglichkeiten außerhalb der geltenden Regelungen zulässt O der alle geltenden Regeln daraufhin durchforstet, ob sie mit der digitalen Gesellschaft noch kompatibel sind. Wenn nicht, sind sie abzuschaffen oder neu auszurichten O der grundsätzliche Regeln zu den Themen Datenverwertung und Datenschutz, Sicherheit im Internet, Interoperabilität von Plattformen, Schutz von kreativen Inhalten und zur Sicherung der Meinungsvielfalt enthält 5
Wir brauchen digitale Autobahnen, O die die vernetze Gesellschaft und Wirtschaft möglich machen O die flächendeckenden schnellen Zugang zum Internet schaffen O die diskriminierungsfrei Angebote allen Bürgern zugänglich machen
2. Ein digitaler Ruck durch Deutschland und Europa Auch aufgrund einer Vielzahl von Sondereffekten steht Deutschland im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn derzeit wirtschaftlich gut da. Das darf uns nicht träge werden lassen, denn wir stehen vor fundamentalen Herausforderungen. Bei der digitalen Transformation liegt Deutschland weit hinter seinen globalen Wettbewerbern zurück. Innovative digitale Geschäftsmodelle, die ganze Branchen disruptiv umpflügen, werden woanders entwickelt. Unser Land verfügt derzeitig über keine wettbewerbs fähige digitale Infrastruktur. Unsere Kommunikationssysteme sind nicht ausreichend gegen Cyberattacken geschützt. Die hiesigen Rechtssysteme bedürfen einer Anpassung an das digitale Zeitalter. Insbesondere in der IT-Wirtschaft steuert unser Land auf einen massiven Fachkräftemangel zu. Wir möchten, dass ein digitaler Ruck durch Deutschland und Europa geht, an dessen Ende weiterhin wirtschaftlich florierende Wachstumsmärkte stehen. Dafür müssen wir nun die Fundamente für unser Digitales Haus legen. Drei Themen sind dabei entscheidend.
Wir brauchen: O Einen hohen digitalen Bildungsgrad , der die Erschließung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Potentiale der Digitalisierung ermöglicht O Einen digitalen Ordnungsrahmen, der eine wirtschaftlich stabile Situation für die Unternehmen schafft, um sich den Chancen und Risiken der disruptiven Veränderungen zu stellen und mit ihren Produkten und Dienstleistungen in den Wettbewerb zu treten O Eine wettbewerbsfähige digitale Infrastruktur, die den Zugang zu digitalen Techno logien ebnet Aufbauend auf diesem Fundament steht die Wirtschaft in der Verantwortung. Führende Unternehmen und die Wirtschaftsverbände müssen zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmern Zukunftsthemen besetzen. 6
Dazu gehören die Bereiche O Industrie 4.0 O Digital Health
O Digitale Verwaltung O Zukunft der Arbeit
O IT-Gründungen
Auf all diesen Feldern hat Deutschland erheblichen Nachholbedarf, der schnellstens behoben werden muss.
Digitale Bildung Digitaler Rahmen und Ordnungspolitik
(Wettbewerbs- und Medienrecht, Datenpolitik, Urheberrecht, Sicherheit & Vertrauen, Ko-Regulierung)
Digitale Infrastruktur 7
IT-Gründer & Start-ups
Zukunft der Arbeit
Digitale Verwaltung
Digital Health
Industrie 4.0
Wachstumstreiber Internet – Digitaler Ruck durch Deutschland und Europa!
3. Das Fundament 3.1 Digitale Bildung Die „digitale Bildung“ ist eine Kernvoraussetzung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt der Zukunft. Digitale Bildungsangebote müssen dringend ausgebaut werden – auf allen Ebenen und für alle Alters- und Wissensstufen. Bereits im vorschulischen Bereich müssen erste Schritte unternommen werden, Kindern den Zugang zu digitalen Inhalten und Werkzeugen wie Computern zu ermöglichen. Großbritannien hat beispielsweise bereits ein Schulfach Programmieren und Informatik in der Grundschule eingeführt. Grundlegende Programmierkenntnisse müssen zum Bildungskanon gehören. Der Wirtschaftsrat begrüßt daher den Vorstoß der Bundesregierung, in Gesprächen mit den Ländern Profilschulen mit dem Schwerpunkt Informatik anzuregen. In der Breite bedarf es zudem einer Verbesserung der technischen Ausstattung von Bildungseinrichtungen. Hierzu gehört eine professionelle IT-Infrastruktur (Breitbandanschluss, WLAN) sowie eine den Anforderungen des Unterrichts entsprechende moderne Ausstattung mit Softund Hardware. Der Wirtschaftsrat fordert: O Entwicklung und Einführung eines Curriculums in allen Schulen bis spätestens Ende 2015: Digitale Kompetenz, Codieren, Umgang mit persönlichen Informationen O Digitale Bildungsoffensive bei der Aus- und Fortbildung von Lehrern O Entwickeln einer gemeinsamen Strategie zwischen Bund und Ländern für Digitales Lernen in allen Lebensaltern O Umsetzung des digitalen Bildungspaktes O Ausstattung aller Schulen für computerbasierten Unterricht in allen Fächern
3.2. Digitale Ordnungspolitik Für den Gesetzgeber stellt die Geschwindigkeit und Komplexität des technologischen Fortschritts eine große Herausforderung dar. Das Internet funktioniert nicht in klar abgrenzbaren Rechtsfeldern oder Regierungsressorts. Digitales Marktgeschehen berührt nahezu alle Rechts- und Lebensbereiche, die uns aus der analogen Welt so vertraut sind. Der Wirtschaftsrat setzt hierbei auf den Bund und auf Europa: Nur gemeinsam können wir hier die Aufholjagd starten. 8
3.2.1 Wettbewerbs- und Medienrecht Derzeitig wird das Marktgeschehen im Internet von US-amerikanischen Unternehmen dominiert. Eine europäische Aufholjagd kann nur unter der Vorausetzung eines trans parenten und fairen Wettbewerbs erfolgen. Es bedarf eines geordneten Betätigungs feldes (Level-Playing-Field), das Marktzutrittsschranken reduziert, missbräuchliches Verhalten bei marktbeherrschender Stellung unterbindet und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen garantiert. Die Nutzung von Größeneffekten und Synergien ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Telekommunikationsunternehmen. Regulierungs- und Wett bewerbsbehörden müssen die Notwendigkeit von Kooperationen und Zusammenschlüssen anerkennen und den Weg dafür frei machen. Die zur Verfügung stehenden kartellrechtlichen Instrumentarien müssen den disruptiven technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf marktmächtige Internetplattformen und die damit verbundenen Netzwerk- und Kundenbindungseffekte. Auch der Bereich der Medienregulierung bedarf angesichts der wachsenden Konkurrenz von genuinen Internet-Medien gegenüber Rundfunkanbietern einer Modernisierung. Verändertes Nutzerverhalten, technische Entwicklungen, Internationalisierung der Medienmärkte, steter Eintritt neuer Player in den Markt und ein verschärfter Wettbewerb werden von der geltenden Medienordnung nicht abgebildet. Eine konvergente Medienordnung muss Inhalt, Infrastruktur und Wettbewerb im Internet und in den sich wandelnden traditionellen Medien erfassen. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherung der Meinungsvielfalt.
Der Wirtschaftsrat fordert: O Anpassung der Missbrauchstatbestände im nationalen Kartellrecht an die digitalen Märkte und Stärkung des Marktortprinzips im GWB oder Schaffung eines Sonder kartellrechts, um Wahlmöglichkeiten auch bei Plattformmonopolen zu erreichen O Herstellen von Medienkonvergenz und Kodifizierung des Katalogs für Meinungsrelevanz des BVerfG durch Schaffung eines Medienvielfaltssicherungsgesetzes bis Ende 2016 O Einbeziehung der Suchmaschinen in bewährte gesetzliche Mechanismen zur Sicherung der Meinungsvielfalt (in Anlehnung an Art. 25 RStV) O Regulierung der Werbung und Finanzierung (in Anlehnung an Art. 43 RStV) 9
3.2.2. Datenpolitik Die Datenpolitik ist ein Schlüsselelement der Standortpolitik in Zeiten der Digitalisierung. Daten gelten nicht umsonst als das Öl des 21. Jahrhunderts. Das Geschäftsmodell einiger führender Unternehmen im digitalen Markt basiert auf der Sammlung, Auswertung und Monetarisierung aller erdenklichen Daten, die Nutzer freiwillig und zumeist bedenkenlos in Suchmaschinen und soziale Netzwerke eingeben. Die andauernde Debatte um „mehr Datenschutz“ greift hier zu kurz und lässt zwei wesentliche Aspekte außer Acht: 1. Entscheidend ist, wie einige wenige Unternehmen mit dem Datenschatz, den sie hüten, umgehen dürfen. Wer die Hoheit über die Daten hat, hat auch die Hoheit über deren Auswertung, Präsentation und geschäftsbringenden Weiterverkauf. Wir brauchen Regeln für den Umgang mit Datenmonopolen. 2. Nicht zwangsläufig brauchen wir einen flächendeckenden Datenschutz auf deutschem Niveau, sondern wir brauchen vielmehr Datenverwertungskonzepte, die Datenschutz sinnvoll integrieren. So muss ein Nutzer seine Daten beispielsweise von einem Anbieter zum anderen mitnehmen können und er muss ein Recht auf Löschung seiner Daten haben. Hier gilt es, das vom EuGH festgelegte Recht auf Vergessenwerden nebst transparenten Verfahren zu kodifizieren. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Kommunikation muss in einer digitalisierten, vernetzten Wirtschaft und Gesellschaft oberste Priorität erhalten. Hohe Schutzstandards, die auch für außereuropäische Unternehmen gelten müssen, sind auf EU-Ebene festzuschreiben. Die Datenschutzgrundverordnung muss daher mit dem vorgesehenen Marktortprinzip zügig verabschiedet werden. Sicherzustellen ist, dass es dabei nicht zu protektionistischem Missbrauch kommt. Unternehmen muss hierzulande die Chance gegeben werden, datengetriebene Inno vationen wie zum Beispiel Big-Data-Anwendungen erfolgreich auf den Markt zu bringen. Die Etablierung eines flexiblen, risikobasierten Datenschutzsystems würde deutsche und europäische Unternehmen befähigen, im internationalen Wettbewerb um digitale Ideen und Geschäftsmodelle zu konkurrieren. Der Wirtschaftsrat fordert: O Datenverwertung: -E rarbeitung eines Datenverwertungkonzepts unter Einbeziehung von Bürgern und Unternehmen bis Ende 2015 10
-S chaffung einheitlicher europäischer Standards durch Verabschiedung der EU-Daten schutzgrundverordnung -A npassung der Datenschutzregulierung (insbesondere Recht auf Vergessen, Daten interoperabilität) O Datensicherheit: - Spezifikation von Sicherheitsstandards unter Führung von Unternehmen (europäische oder globale Standards) - Mandatierung von Mindeststandards O Einführen des Marktortprinzips, ohne dass es zu protektionistischem Missbrauch kommen kann O One-Stop-Shop-Prinzip bei der Datenschutzaufsicht O Gewährleisten einer geregelten Datenübertragung in Drittstaaten O Regelungen zum Umgang mit Suchmaschinendaten (nutzergenerierte Inhalte, Index) O Recht auf diskriminierungsfreie Suchergebnisse O Recht auf unbeschränkten Zugang zu allen Informationen des Internets
3.2.3 Urheberrecht Die Kreativwirtschaft ist durch die Digitalisierung in den letzten Jahren zunehmend erschüttert worden. Neue Marktteilnehmer wie der digitale „Prosumer“ stellen das etablierte Rechtssystem vor große Herausforderungen. Damit diese Potentiale erschlossen werden, bedarf es jedoch einer weiterentwickelten Marktordnung. Kernbestandteil dieser Marktordnung bleibt das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der digitalen Welt. Der Wirtschaftsrat begrüßt die auf EU-Ebene angestrebte Reform des veralteten und überkomplexen Urheberrechts-Regelwerks. Neben der Stärkung der Urheber muss es zeitgemäße Antworten auf den Zugang zu Werken geben. So muss der Gesetzentwurf für die Störerhaftung bei offenen WLAN-Netzen zügig umgesetzt werden. Zuletzt bedarf es einer effizienten Ausgestaltung der kollektiven Rechtewahrnehmung. Verwertungsgesellschaften müssen sich den neuen Erwartungen an Transparenz und Mitbestimmung stellen. Die Privatkopievergütung muss reformiert werden, so dass Mittel schnell und stetig Kulturschaffenden zugeführt werden. Bei von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen wie den Hinterlegungspflichten für Hersteller und Importeure sollte intensiv geprüft werden, inwiefern diese mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen im Einklang stehen. 11
Der Wirtschaftsrat fordert: O Anpassen des Urheberrechts an digitale Entwicklungen bis Ende 2016 O Herstellen eines Interessensausgleiches zwischen relevanten Anspruchsgruppen bei der Reform des Urheberrechts O Aktives Begleiten der Reformdiskussion zum Urheberrecht auf EU-Ebene O Optimieren des Systems der kollektiven Rechtewahrnehmung O Bessere Aufklärung über den Wert des geistigen Eigentums
3.2.4 Sicherheit & Vertrauen IT-Sicherheit ist das Schlüsselkriterium für jegliche Aktivität im digitalen Raum. Deshalb begrüßt der Wirtschaftsrat die Ziele des IT-Sicherheitsgesetzes. Wirtschaft und Gesellschaft sind auf den Schutz kritischer Infrastrukturen gleichermaßen angewiesen. Sicherheitsbehörden muss es möglich sein, jederzeit auf ein aktuelles und umfassendes Lagebild der akuten Bedrohungen zuzugreifen. Die hierfür notwendige Meldung von Sicherheitsvorfällen von Unternehmensseite muss anonymisiert erfolgen, um Anreize für ein Unterlassen der Meldung zu verhindern. Zudem darf es keine Doppelbelastungen durch Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene geben. Die gilt zum Beispiel für die laufende Arbeit an der EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit. Gleichzeitig fordert der Wirtschaftsrat ein entschiedenes Vorgehen gegen alle Formen der beständig wachsenden Cyberkriminalität. Bestehende Initiativen wie „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und die „Allianz für Cybersicherheit“ leisten wertvolle Arbeit und sollten erweitert werden, so dass Beratungsangebote zur Prävention und Aufklärung flächendeckend für Unternehmen zur Verfügung stehen. Der Wirtschaftsrat fordert: O Zügiges Verabschieden des IT-Sicherheitsgesetzes bis Ende 2015 O Angleichen von Bundes- und EU-Gesetzgebung O Stärkeres Fördern der IT-Sicherheitsforschung O Ausbauen der bestehenden IT-Sicherheitsinitiativen und Erhöhen des IT-Sicherheits niveaus in der Wirtschaft (zum Beispiel durch den Einsatz von Verschlüsselungs techniken) O Schärfen des IT-Sicherheitsbewusstseins der Bürger 12
3.2.5 Ko-Regulierung Gesetzgebungszyklen von vier bis fünf Jahren sind nicht vereinbar mit immer kürzer werdenden digitalen Innovationszyklen. Um sich diesen Zyklen praxisnah und sachgerecht durch Regulierung zu nähern, sollten technologieneutrale Formulierungen und obligatorische Evaluationsprozesse implementiert werden. Der Wirtschaftsrat begrüßt den Willen des Landes-, Bundes- und des europäischen Gesetzgebers, bis Ende 2016 die ausstehenden Regulierungen und Programme zu beschleunigen. Deshalb ist das Konzept der mündigen Bürger, Unternehmer und Institutionen für uns so wichtig: Wenn wir diese Gruppen in die Lage versetzen, fundiert und fachlich versiert mit den digitalen Disruptionen umzugehen, müssen wir nicht alles bis ins Haarkleine regeln und regulieren. Denn Schnelligkeit ist heute noch viel wichtiger als früher. In der digitalen Welt ist alles nur einen Mausklick weit entfernt. Der Weg der Ko-Regulierung bzw. der regulierten Selbstregulierung stellt einen sinnvollen Ansatz dar, regulatorische Lücken zu schließen. So könnten Pilotprojekte dann zugelassen werden, wenn Mindeststandards und Selbstverpflichtungen eingehalten werden. Der Wirtschaftsrat fordert: O Anpassen bestehender Rechtssysteme an die Digitalisierung O Prüfen von Ko-Regulierungsmöglichkeiten wie beispielsweise Pilotprojekte O Unterstützen von internationalen branchenübergreifenden Dialogformaten
3.3 Digitale Infrastruktur Eine elementare Voraussetzung für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft ist die Versorgung mit Breitband internet. Die dezentrale Siedlungsstruktur sowie die begrenzte Zahlungsbereitschaft von privaten und gewerblichen Kunden stellen Telekommunikations-Unternehmen sowie politische Akteure in dünn besiedelten Landkreisen vor große Herausforderungen. Der Wirtschaftsrat begrüßt die Ziele der Bundesregierung, die digitale Spaltung zwischen urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Die Bundesregierung muss dem Breitbandausbau Priorität einräumen und darüber hinaus das im internationalen Vergleich wenig ambitionierte Ausbauziel von flächendeckend 50 Mbit/s bis 2018 anpassen. Eine staatliche Förderung ist dort notwendig, wo ein wirtschaftlicher Breitbandausbau nicht möglich ist. 13
Der Wirtschaftsrat unterstützt den von der Bundesregierung angestrebten Technologiemix. Die durch die Bundesregierung initiierte Netzallianz „Digitales Deutschland“ liefert mit dem Kursbuch Netzausbau einen wertvollen Impuls für kurzfristige Maßnahmen im Jahr 2015. Der Wirtschaftsrat fordert: O Zügige Frequenzvergabe und Versteigerung der Funkfrequenzen für terrestrischen Rundfunk (Digitale Dividende II) sowie Nutzung der Einnahmen zur Förderung des Breitbandausbaus O Rasche Umsetzung der Kostenreduzierungsrichtlinie O Konsequente Förderung der Synergieeffekte beim Breitbandausbau durch Tiefbau unternehmen, Gas- und Stromanbieter sowie Telekommunikations-Unternehmen O Effektive Umsetzung der bestehenden Breitbandausbauziele mit 50 Mbit/s bis 2018 und signifikantes Ausweiten der Breitbandausbauziele über 2018 hinaus auf mindestens 500 Mbit/s
4. Wandel der Industrie 4.1 Industrie 4.0 und Smart Services Deutschland muss eine führende Rolle bei der sogenannten vierten industriellen Revolution übernehmen und zum international führenden Markt für Industrie-4.0- Anwendungen und intelligente Dienste (Smart Services) werden. Beides sind die zentralen wirtschaftspolitischen Themen der kommenden zehn Jahre und müssen in enger Zusammenarbeit zwischen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungs trägern ausgestaltet werden. Die Bundesregierung hat richtig erkannt, dass es insbesondere eines Wissenstransfers in den Mittelstand bedarf. Erste wichtige Schritte sind die Schaffung der Dialogplattform „Industrie 4.0“ und des Bündnisses „Zukunft der Industrie“. Die Diskussion über die Potentiale von Industrie 4.0 muss schnellstmöglich zu ersten konkreten Schritten führen. Hierzu zählt zuvorderst der Ausbau der anwendungsorientierten Forschung. Für den Transfer des Konzepts in die mittelständische Wirtschaft 14
müssen Leuchtturmprojekte mit konkreten Business Cases geschaffen werden. Die von der Bundesregierung angekündigten Kompetenzzentren sollten hierfür einen wertvollen Beitrag leisten. Es wird maßgeblich darauf ankommen, konkrete Erfolgsgeschichten im Mittelstand praktisch erlebbar zu machen. Der Wirtschaftsrat setzt dabei auf die Überzeugungskraft, die lokale Positivbeispiele erzeugen können. Wenn ein Mittelständler erkennt, welche Effizienzgewinne sein Mitbewerber aus dem Nachbarort durch die Digitalisierung seiner Produktion erwirtschaftet oder welche neuen Geschäftsmodelle er anbieten kann, wird er die Digitalisierung seines eigenen Unternehmens ebenfalls vorantreiben. Der Mittelstand lernt vom Mittelstand. Mittelfristig bedarf es der Schaffung internationaler Standards im Bereich Industrie 4.0. Viele Produkte werden nur dann marktfähig, wenn sie sich reibungslos in weltweite Informations- und Kommunikationsnetzwerke eingliedern lassen. Der Wirtschaftsrat fordert: O Rasches Aufbauen der Kompetenzzentren O Mittelstand lernt von Mittelstand: Positivbeispiele fördern und kommunizieren O Die Kapazitäten der beteiligten Ministerien sind unbedingt zu bündeln O In Zusammenarbeit mit Unternehmen: Erarbeitung eines Standardisierungskatalogs, der notwendige Schnittstellen und Spezifikationen identifiziert, um Interoperabilität bei Industrie 4.0 zu gewährleisten O Gewährleisten eines hohen IT-Sicherheitsniveaus bei Industrie 4.0-Anwendungen O Konsequente Qualifizierung der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Digitalisierung des Produktionsprozesses fördern
4.2 Digital Health Das deutsche Gesundheitssystem steht vor enormen Herausforderungen. Dazu gehören der demografische Wandel ebenso wie die Sicherstellung einer gleichwertigen Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Durch den vorgelegten Entwurf des eHealth-Gesetzes ist ein erster wichtiger Schritt vollzogen worden. Der Ausbau der Telemedizin trägt entscheidend dazu bei, systemische Probleme wie den Landärztemangel zu lösen. Beim eHealth-Gesetz sollte daher im Vorfeld der geforderten zügigen Verabschiedung zunächst eine innovationsfreundliche und zukunftsweisende Ausgestaltung im Vordergrund stehen, die im vorliegenden Referentenentwurf noch nicht hinreichend erkennbar 15
ist. Wichtig ist hierbei die Einführung von wettbewerbsoffen verfügbaren elektronischen Patientenakten. Noch wichtiger ist ein verbindlicher Zeitplan zum Ausrollen der Telematik-Infrastruktur. Der Wirtschaftsrat plädiert dafür, offen mit Innovationen umzugehen, die auf der Nutzung von Gesundheitsdaten beruhen. Durch spezialisierte Big-Data-Anwendungen ist es bereits heute möglich, die Patientenversorgung durch individualisierte Krebstherapien erheblich zu verbessern. Gleichzeitig ist ein besonders hohes Schutzniveau für sensible Gesundheitsdaten im Digital Health-Bereich eine selbstverständliche Voraussetzung für jegliches wirtschaftliches und medizinisches Handeln. Der Wirtschaftsrat fordert: O Ausrollen der Telematik-Infrastruktur beginnend im Jahr 2016 O Zügiges Verabschieden des eHealth-Gesetzes O Nutzen der Potentiale der elektronischen Gesundheitskarte zur Optimierung der medizinischen Versorgung und Förderung der Innovation durch wettbewerbsoffene Strukturen O Fördern von Digital Health-Anwendungen O Ausbau der Telemedizin O Fördern der Vernetzung von innovativen Gesundheitswirtschaftsunternehmen
4.3 Digitale Verwaltung Von der lange Zeit nur zögerlich anlaufenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung profitieren alle. Der Wirtschaftsrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, das Schriftformerfordernis zu verringern und die wichtigsten genutzten Verwaltungsverfahren online zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend fordert er eine konsequente Umsetzung des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“. Bei der Umstellung auf E-Government-Lösungen muss geprüft werden, wie gezielte Kooperationen von Verwaltung und Wirtschaft zum Beispiel im Rahmen von Public-Private-Partnerships die Kosten für die öffentlichen Haushalte senken können. Konkrete Zielmarken sind notwendig, um das Regierungsprogramm zügig umzusetzen. Dabei darf es nicht zu einer Zersplitterung des Themas über verschiedene Ministerien kommen. Wir empfehlen daher, die IT-Zuständigkeiten in Form eines „Chief Information Officiers (CIO) des Bundes“ zu bündeln. 16
Die Digitalisierung bietet der Verwaltung die Chance, die Datenschätze der Behörden für Wirtschaft und Wissenschaft zugänglich zu machen. Der Wirtschaftsrat spricht sich für einen konsequenten Ausbau des Datenportals GovData aus und fordert die Schaffung von einheitlichen Standards für maschinenlesbare Daten der öffentlichen Verwaltung. Der Wirtschaftsrat fordert: O Konsequente haushalterische Flankierung des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ O Schaffung eines „CIO des Bundes“ als zentrale Steuerungseinheit mit klaren Zuständigkeiten und Durchgriffsrechten O Professionelle Projektorganisation mit eindeutigen Zielmarken für den E-Government-Ausbau O Harmonisierung der öffentlichen IT-Infrastruktur unter Wahrung erhöhter Sicherheitsanforderungen O Beschleunigung des E-Government-Ausbaus und Umsetzung konkreter Sparvorgaben durch Verwendung standardisierter Lösungen und einer IT-Verträglichkeitsprüfung für neue Gesetze O Akzeptanzsteigerung von E-Government durch interne wie externe Chancen- und Ergebniskommunikation
4.4 Zukunft der Arbeit Die zunehmende Digitalisierung beeinflusst das persönliche Arbeitsleben von Arbeitnehmern in den Unternehmen. Diese Entwicklung birgt immense Chancen für eine flexiblere und familienfreundliche Ausgestaltung der Arbeit in vielen Bereichen. Gleichzeitig stellen komplexere Arbeitsprozesse Arbeitnehmer vor Herausforderungen wie etwa dem Umgang mit ständiger Erreichbarkeit. Arbeiten im digitalen Zeitalter heißt, selbstständig Aufgaben zu lösen, sich selbst zu steuern sowie vernetzt zu denken und zu handeln. Es erfordert ein ganz neues Skill-Set. Der Wirtschaftsrat begrüßt den Appell der Bundesregierung an die Tarifpartner, Telearbeitsmodelle zu fördern. Darüber hinaus müssen die existierenden regulativen Eckpfeiler der Arbeitswelt (zum Beispiel Altersvorsorge, betriebliche Mitbestimmung, Arbeitsschutz etc.) gemeinsam von Politik sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auf ihre Kompatibilität mit den digitalen Auswirkungen auf die Arbeitswelt überprüft werden. 17
Der Wirtschaftsrat fordert: O Erarbeitung eines Katalogs für Telearbeit durch die Betroffenen (Gewerkschaften und Unternehmen) O Überprüfung geltender Arbeits- und Dienstemodelle im Hinblick auf shared economy-Modelle O Neues Skill-Set für das digitale Arbeiten: Fördern von Selbststeuerung, vernetztem Denken, selbständigem Arbeiten. O Berücksichtigen der „digitalen Arbeit“ schon in der Ausbildung
4.5 IT-Gründer & Start-ups Junge Gründer gehören zu den wichtigsten Innovationstreibern für die Digitalisierung und die Vernetzung der deutschen Wirtschaft. Der Wirtschaftsrat bekräftigt das Ansinnen der Bundesregierung, die Zahl der Gründungen in Deutschland kontinuierlich zu steigern. Die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups ist von zentraler Bedeutung. Heute kommt 72 Prozent des Risikokapitals aus dem Ausland. Das verwundert in einem so wohlhabenden Land wie Deutschland, das zudem immer nach guten Anlagemöglichkeiten sucht. Der Wirtschaftsrat begrüßt die Pläne zur Schaffung eines neuen Börsensegments und fordert Maßnahmen, die Start-ups den Zugang zu Risikokapital erleichtern. Steuererleichterungen und eine Entbürokratisierung des Gründungsprozesses bieten weitere Hilfestellungen. Notwendig ist das gezielte Zusammenbringen deutscher Start-ups mit der „klassischen“ Wirtschaft sowie die Vernetzung mit internationalen Gründer-Hubs. Zudem bedarf es einer fortlaufenden Weiterentwicklung von Informations- und Beratungsangeboten für Gründer sowie der Vermittlung der Möglichkeiten zur Unternehmensgründung in Schulen und Hochschule.
18
Der Wirtschaftsrat fordert: O Etablieren von Wachstumsfonds für deutsche Start-ups und Verbessern des Zugangs zu Wagniskapital O Vernetzung der Start-ups mit der „klassischen“ Wirtschaft O Schaffen eines „Ökosystems“ aus Kompetenzen, Kontakten und Kapitalgebern O Anstoßen eines kulturellen und gesellschaftlichen Umdenkens für einen neuen Gründergeist O Schaffen wettbewerbsfähiger Grundlagen (Breibandausbau, Reform des Rechts rahmens im Bereich Datenschutz und Urheberrecht, usw.) O Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten von Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Entwicklung digitaler Standards
Bildnachweis:
Titel: Fotolia.com - © eevl; © freshidea; © fotohansel; © Petair
Inhalt: European Union (4); Fotolia.com - © agsandrew (5); © Andrea Danti (10); © Andrey Burmakin (15); © Boggy (18); © Christian Schwier (8); © Denis Junker (15); © Foto-Ruhrgebiet (18); © Gina Sanders (12, 19); © Gunnar Assmy (4); © James Thew (7); © Julien Eichinger (8); © krishnacreations (7); © Kzenon (9); © Login (11); © luisrsphoto (13); © mikkolem (17); © Monkey Business (17); © Oliver Sved (14); © Rawpixel (19); © Silvano Rebai (10, 16); © twobee (14); © VanderWolf Images (5); © vschlichting (6); © WavebreakmediaMicro (16); © Weissblick (7); © xiaoliangge (6, 9, 11, 13); SAP AG (12); Jens Schicke (3)
19
Verantwortlich: Wolfgang Steiger, Generalsekretär Dr. Rainer Gerding, Bundesgeschäftsführer Klaus-Herbert Fugger, Pressesprecher und Geschäftsführer Gestaltung und Abwicklung: Katja Sandscheper, Redakteurin Herstellung: STEINBACHER DRUCK GmbH © Wirtschaftsrat 2015
Wirtschaftsrat der CDU e.V. Luisenstraße 44, 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 2 40 87-301 Telefax: 0 30 / 2 40 87-305 Internet: www.wirtschaftsrat.de E-Mail: info@wirtschaftsrat.de