Forderungspapier zum Bürokratieabbau

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Forderungspapier

Bürokratieabbau muss zentrale Aufgabe in dieser Legislatur werden

Wirtschaftsrat der CDU e.V. Luisenstr. 44, 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 240 87 - 213 Telefax: 0 30 / 240 87 - 205 E-Mail: mittelstand@wirtschaftsrat.de

Bürokratie kostet Zeit und Geld. Beides sind entscheidende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Aber auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland insgesamt leidet unter der Bürokratie. Die Abschaffung von überflüssigen Regelungen, von veralteten Verfahrensweisen oder doppelten Statistikpflichten kostet den Staat selten Geld. Aber die betroffenen Unternehmen profitieren wie oft auch die Finanzverwaltungen in hohem Maße. Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet und Betriebskosten eingespart werden. Kurz um: Ein ernsthaft betriebener Bürokratieabbau ist ein voller Gewinn. Bürokratieabbau – Stillstand verhindern Im Juni 2014 hat die Bundesregierung ihr Arbeitsprogramm zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung beschlossen. Mit ihrem Bekenntnis zu einem einfacheren Recht, einer unternehmensfreundlichen öffentlichen Verwaltung sowie einer Entlastung beim Erfüllungsaufwand greift sie in diesem für die Wirtschaft wichtigen Politikfeld zwar die richtigen Vorhaben auf. Leider unterlässt es die Bundesregierung, konkrete Abbauziele zu definieren. Die Erfahrungen mit dem 25-Prozent-Abbauziel aus dem Jahr 2007 belegen, dass vor allem klar formulierte Zielmarken den notwendigen Druck für den Gesetzgeber erzeugen – sei es in Bezug auf die bestehende Steuergesetzgebung, die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Gesetzesvorhaben zum Mindestlohn oder auch mit Blick auf das Elternzeitgesetz. Über seine Kommissionen und Arbeitsgruppen auf Bundes- wie Landesebene verfügt der Wirtschaftsrat über eine direkte Rückkopplung in die Wirtschaft. Mehr als 1.000 Eigentümerunternehmer und Manager sind hier eingebunden. Für einen nachhaltigen und durchschlagenden Bürokratieabbau fordern die Unternehmen im Wirtschaftsrat:  Festlegung quantitativer Bürokratie-Abbauzielmarken: Die deutsche Bundesregierung sollte es den Niederlanden gleich machen und ein erneutes Abbauziel von 25 Prozent ausrufen – bis zum Jahr 2019. Dies verhindert Lippenbekenntnisse und erhöht den Druck auf den Gesetzgeber, tatsächlich tätig zu werden. Zugleich sind die Abbauziele auf den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung zu fokussieren.  Folgenabschätzung für Bundesgesetze auch rückwirkend umsetzen: Im Januar 2013 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung beschlossen, künftig für alle Gesetze mit Folgekosten über eine Million Euro nach drei bis fünf Jahren zu prüfen, ob diese sich bewährt und sich die geschätzten Folgekosten bestätigt haben. Eine solche systematische Ex-post-Evaluierung von Gesetzen hat es bislang in Deutschland nicht gegeben. 1 von 3


Dieses Vorhaben darf nicht nur für ab dem 01. März 2013 entwickelte Gesetze, sondern muss auch für in den zurückliegenden drei Jahren verabschiedete Gesetze gelten.  Rücknahme der Vorfälligkeit der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung: Die im Jahr 2005 – ursprünglich nur vorübergehend – zur Stabilisierung der Sozialkassen vorgenommene Vorverlegung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung war ein Kredit der Wirtschaft an die Politik, der zugleich mit enormem bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft verbunden ist. Kredite aber gehören zurückgezahlt! Die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge ist so zu legen, dass durch die Unternehmen nicht mehr zwei, sondern nur noch eine Abrechnung pro Gehaltszahlung zu erstellen ist, etwa durch Verlegung des Termins auf den Anfang des Folgemonats. Im Gegensatz zu den jüngsten Rentenbeschlüssen sollte gerade die Finanzierung dieses Einmaleffektes der Rückverlegung aus den Liquiditätsreserven der Sozialversicherungskassen erfolgen. Dies wäre nicht nur wirklich den Beitragskassen zweckentsprechend, sondern würde neben enormem Bürokratieabbau die Kosten der Rentenbeschlüsse von Anfang an transparent machen.  Vereinfachung des Steuerrechts durch Rücknahme von Ausnahmetatbeständen und Erleichterungen bestehender Regulierungen: Angebracht wären etwa eine Ausdünnung des Wildwuchses bei den Mehrwertsteuerermäßigungen, eine Lockerung der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Existenzgründer von monatlich auf quartalsweise oder die konsequente Förderung des beiderseitigen elektronischen Informations- und Datenaustausches zwischen Wirtschaft und Fiskus.  Haushaltspolitische Flankierung des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“: Digitalisierung schafft mittelfristig Entlastung. Soll das Modernisierungsprogramm von Erfolg gekrönt sein, ist eine haushaltspolitische Flankierung unerlässlich. Investitionen in die IT-Infrastruktur sind in dem von der Bundesregierung angekündigten Masterplan EGovernment eine besondere Priorität einzuräumen und mit einem eigenen IT-Haushaltstitel zu versehen.  Stärkung des Nationalen Normenkontrollrates: Der Normenkontrollrat hat sich im Bereich der Bürokratiekostenmessung bewährt. Er sollte daher stärker in die Entwicklung von EGovern-ment-Lösungen eingebunden werden, in dem der von ihm mit dem IT-Planungsrat erarbeitete Prüfleitfaden für die E-Governmentkompatibilität neuer Gesetze mehr Verbindlichkeit erhält.  Verpflichtende Folgenabschätzungen für alle EU-Regelungsvorschläge: Ziel muss es sein, die Folgen von Richtlinien und Verordnungen der EU bereits bei ihrer Entstehung zu prüfen und nicht erst, wenn sie in Kraft treten und national umgesetzt werden müssen.  Schaffung eines unabhängigen „European Regulatory Committee“ auf europäischer Ebene nach Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates: Über 50 Prozent der jährlich für die 2 von 3


deutsche Wirtschaft anfallenden Bürokratiekosten sind durch EU-Recht veranlasst. Das Ansinnen der Europäischen Kommission, Bürokratiekosten aus EU-Recht abzubauen, verdient volle Unterstützung. Um durchschlagenden Erfolg zu haben, sollte die administrative Steuerung dieses Prozesses jedoch mit einem Mandat versehen werden, das über das beratende der so genannten „Stoiber-Gruppe“ hinausgeht. Appell Der deutsche Chemiker und frühere Forschungsvorstand der BASF, Prof. Dr. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, hat den Nagel auf den Kopf getroffen als er erklärte: „Das Feuer der Begeisterung lässt sich mit Formularen schnell löschen.“ – Man kann seine Beobachtung auch als Mahnung begreifen: Deutschland sollte jede Chance nutzen, neue Funken zu entfachen! Der Wirtschaftsrat steht bereit, sich hier einzubringen. Denn nur dem gemeinsamen Engagement von Politik und Unternehmen wird es möglich sein, wenn neues Leben in die eher trockene und staubige Materie des Bürokratieabbaus gehaucht wird. Damit wir auch in Zukunft wirtschaftlich stark sind, braucht es Mut zu grundlegenden Entscheidungen. Die Union hat mit der parlamentarischen Mehrheit der Großen Koalition die Schlüssel in der Hand. Sie sollte sie nutzen – zum Vorteil der Bürger, der Unternehmen und der Verwaltung. Berlin, im Juli 2014

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