Forderungspapier
Bürokratieabbau muss zentrale Aufgabe in dieser Legislatur werden
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Bürokratie kostet Zeit und Geld. Beides sind entscheidende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Aber auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland insgesamt leidet unter der Bürokratie. Die Abschaffung von überflüssigen Regelungen, von veralteten Verfahrensweisen oder doppelten Statistikpflichten kostet den Staat selten Geld. Aber die betroffenen Unternehmen profitieren wie oft auch die Finanzverwaltungen in hohem Maße. Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet und Betriebskosten eingespart werden. Kurz um: Ein ernsthaft betriebener Bürokratieabbau ist ein voller Gewinn. Bürokratieabbau – Stillstand verhindern Im Juni 2014 hat die Bundesregierung ihr Arbeitsprogramm zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung beschlossen. Mit ihrem Bekenntnis zu einem einfacheren Recht, einer unternehmensfreundlichen öffentlichen Verwaltung sowie einer Entlastung beim Erfüllungsaufwand greift sie in diesem für die Wirtschaft wichtigen Politikfeld zwar die richtigen Vorhaben auf. Leider unterlässt es die Bundesregierung, konkrete Abbauziele zu definieren. Die Erfahrungen mit dem 25-Prozent-Abbauziel aus dem Jahr 2007 belegen, dass vor allem klar formulierte Zielmarken den notwendigen Druck für den Gesetzgeber erzeugen – sei es in Bezug auf die bestehende Steuergesetzgebung, die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Gesetzesvorhaben zum Mindestlohn oder auch mit Blick auf das Elternzeitgesetz. Über seine Kommissionen und Arbeitsgruppen auf Bundes- wie Landesebene verfügt der Wirtschaftsrat über eine direkte Rückkopplung in die Wirtschaft. Mehr als 1.000 Eigentümerunternehmer und Manager sind hier eingebunden. Für einen nachhaltigen und durchschlagenden Bürokratieabbau fordern die Unternehmen im Wirtschaftsrat: Festlegung quantitativer Bürokratie-Abbauzielmarken: Die deutsche Bundesregierung sollte es den Niederlanden gleich machen und ein erneutes Abbauziel von 25 Prozent ausrufen – bis zum Jahr 2019. Dies verhindert Lippenbekenntnisse und erhöht den Druck auf den Gesetzgeber, tatsächlich tätig zu werden. Zugleich sind die Abbauziele auf den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung zu fokussieren. Folgenabschätzung für Bundesgesetze auch rückwirkend umsetzen: Im Januar 2013 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung beschlossen, künftig für alle Gesetze mit Folgekosten über eine Million Euro nach drei bis fünf Jahren zu prüfen, ob diese sich bewährt und sich die geschätzten Folgekosten bestätigt haben. Eine solche systematische Ex-post-Evaluierung von Gesetzen hat es bislang in Deutschland nicht gegeben. 1 von 3