2015 02 05 wr umweltprogramm

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Umweltprogramm Technologieoffene Umweltpolitik f端r den Industriestandort Deutschland Bundesfachkommission Umweltpolitik im Wirtschaftsrat der CDU e.V.

DIE STIMME DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT



Vorwort

U

mweltpolitik ist zu einem integralen Bestandteil der Wirtschaftspolitik geworden. Mit einer nachhaltigen Produktionsweise, umweltpolitischer Verantwortung und der Einsparung wertvoller Ressourcen sichern deutsche Unternehmen ­Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand. Wichtige Meilensteine der Umweltpolitik gehören zum Selbstverständnis einer innovativen deutschen Wirtschaft: Der EU-Emissions­ handel verbindet Vermeidungspolitik mit Investitionsanreizen für mehr Klimaschutz. Hohe Recyclingquoten und privatwirtschaftlich getragener Wettbewerb haben Deutschland zum Recyclingweltmeister gemacht. Zunehmend legt sich aber ein Schatten über die umweltpolitische Vorreiterrolle. Der hohe Anspruch ist immer weniger wirtschaftlich darstellbar, Investitionsanreize bleiben aus. Die Umweltpolitik beginnt zunehmend, sich zu verselbstständigen. Die Anhebung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für Gewässer oder Einsparprogramme zur Senkung der CO2-Emissionen sind nicht allein durch ihren umweltpolitischen Nutzen motiviert. Vielfach kommt es nur darauf an, die Vorreiterrolle Deutschlands in der Umwelt­ politik zu unterstreichen, was hohe volkswirtschaftliche Kosten nach sich zieht. Zeitgleich wächst die Skepsis gegenüber neuen Technologien in Politik und Gesellschaft. Welche Wirkungen hat das auf ein Industrieland, wenn neue Technologien pauschal nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen? Wie hoch wird die Investitionsbereitschaft von Unternehmen sein, wenn der Ausgang von formalen Zulassungsverfahren, wie in der grünen Gentechnik, nicht mehr planungssicher ist? Wie attraktiv ist ein Standort noch, wenn andere in der Welt sich diesen umweltpolitischen Standards entziehen? Umweltgesetzgebung sollte Anreize zu Ressourceneinsparung setzen und Innovationen auslösen. Statt starrer Ziele braucht es eine angemessene Berücksichtigung der europäischen und internationalen Rahmenbedingungen und des technologischen Fortschritts. Mit dem Umweltprogramm legt der Wirtschaftsrat ordnungspolitische Grundsatzempfehlungen vor, die eine wirtschaftsverträgliche Umweltpolitik zum Ziel haben: In der Klimapolitik fordert der Wirtschaftsrat eine Reduktion des umfangreichen, teils widersprüchlichen Zielkatalogs. Es braucht eine Politik der CO2-Reduktion zu den geringst möglichen Kosten. Hierzu muss der EU-Emissionshandel mittelfristig ins Zentrum der Energie- und Klimapolitik rücken, um etwa Investitionen in erneuerbare Energien oder die Energieeffizienz auszulösen. Die Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland gilt es, wirtschaftlich und ohne Zwangsmaßnahmen umzusetzen. Der Wirtschaftsrat plädiert deshalb für Anreizsysteme, die technologie- und energieträgeroffen gestaltet sind. 1


Um den Erfolg der Kreislaufwirtschaft zu verstetigen, müssen konsequent Anpassungen über ambitionierte Recyclingquoten und die Stärkung der Produktverantwortung an den technischen Entwicklungen erfolgen. Eine flächendeckende, einheitliche und bürgerfreundliche Wertstofftonne muss das mittelfristige Ziel in der Kreislaufwirtschaft sein. Der Wirtschaftsrat fordert von der Politik ein Bekenntnis zur heimischen Rohstoff­ gewinnung als einen Pfeiler der deutschen Rohstoffversorgung ein. Während jenseits des Atlantiks die Energiepreise nahezu konstant bleiben, steigen sie in Deutschland kontinuierlich an. Sowohl das Verbot von Technologien wie Fracking und der CCS-Technologie als auch die Verschärfungen im Umweltrecht beim Ressourcenschutz und der Ressourceneffizienz haben fatale Wirkungen auf die Rohstoffversorgung. Mit den technologiefeindlichen Vorgaben in der Bioökonomie vergibt Deutschland sich die Chance, einer zukunftsweisenden Spitzentechnologie zum Durchbruch zu verhelfen. Es bedarf einer sachbezogenen Bewertung von Risiken und Chancen. Der Wirtschaftsrat fordert deshalb ein starkes öffentliches Bekenntnis der Politik zu neuen Technologien und Produkten, sowie einen Dialog mit allen Stakeholdern über wirtschaftliche Potenziale und Nutzen. Nur so kann Umweltpolitik als integraler Bestandteil von Wirtschaftspolitik ein echter, von den Unternehmen getragener Motor für den Umwelt- und Klimaschutz sein. Berlin, im Januar 2015

Wolfgang Steiger Generalsekretär

Dr. Wolfgang Große Entrup Vorsitzender der Bundesfachkommission Umweltpolitik

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Inhaltsverzeichnis Vorwort.........................................................................................................................................................1 A. ENERGIE, KLIMASCHUTZ 1. Internationale Klimapolitik unter fairer, globaler Lastenverteilung gestalten . ............. 4 2. Kontinuität im EU-Emissionshandel wahren – Markteingriffe verhindern..................... 4 3. Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich und technologieoffen umsetzen................5 B. ROHSTOFFE, RECYCLING, KREISLAUFWIRTSCHAFT 4. Abfallverwertung stärken – Kreisläufe schließen..................................................................7 5. Heimische Rohstoffgewinnung als notwendiger Pfeiler einer deutschen Rohstoffstrategie stärken............................................................................ 8 6. Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz nicht durch Verschärfungen des Umweltrechts erzwingen.......................................................... 9 C. UMWELTMEDIEN, STOFFPOLITIK UND VERBRAUCHERSCHUTZ 7. Überregulierung in der Umweltpolitik stoppen..................................................................10 8. TTIP umsetzen – gemeinsam hohe Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz verwirklichen...................................................................11 9. Mehrfachbelastungen und Kostensteigerungen in der Stoffpolitik verhindern........... 12 D. INNOVATION UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT 10. Biotechnologie ist Spitzentechnologie und Motor für die Wettbewerbsfähigkeit....... 13 11. Bürokratieabbau im Umweltrecht......................................................................................... 14 12. Standortsicherheit nicht durch restriktiven Flächenhandel gefährden......................... 15 3


A. Energie, Klimaschutz 1. Internationale Klimapolitik unter fairer, globaler Lastenverteilung gestalten Deutschlands klimapolitischer Sonderweg ist ein fataler Fehlschlag – global wirkungslos, kostenbezogen ineffizient und eine Gefahr für Wachstum und Arbeitsplätze in der Industrie. Deutschland trug 2013 mit einem Anteil von 2,8 Prozent nur einen Bruchteil zu den globalen, energiebedingten CO2-Emissionen bei. Da die Wirkung von Treibhausgasen ohnehin unabhängig von ihrem Emissionsort ist, werden nationale Alleingänge in der Klimapolitik kaum Wirkung haben. Vielmehr drohen Investitionen nunmehr im Ausland getätigt zu werden. Eine Umkehr ist deshalb dringend geboten. Es bedarf daher eines internationalen Klimaschutzabkommens unter Berücksichtigung aller großen Treibhausgasproduzenten. Der Wirtschaftsrat fordert: Oe in globales Umweltabkommen mit fairer Lastenverteilung zwischen allen Industrieund Schwellenländern, insbesondere den USA, China und Indien. Ein derartiges, rechtlich verbindliches Abkommen muss Zielsetzungen beinhalten, die zu einem vergleichbaren Belastungsniveau mit allen relevanten Ländern führt Oe in ausgewogenes, globales Klimaziel zu formulieren, welches die technologischen Möglichkeiten berücksichtigt Ob ei der Umsetzung etwaiger weiterer klimapolitischer Zielsetzungen auch neue Technologien wie Carbon Capture and Storage (CCS) zuzulassen Od en Technologietransfer mit internationalen Regeln zu verbinden, die allgemeine Schutzrechte garantieren Od en Clean Development Mechanism (CDM) auf Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen

2. Kontinuität im EU-Emissionshandel wahren – Markteingriffe verhindern Der europäische Emissionshandel (ETS) als ein an Markt und Wettbewerb orientiertes Instrument der Klimapolitik ist eine Erfolgsgeschichte. Es setzt den Grundgedanken, CO2-Vermeidung zu den niedrigst möglichen Kosten zu erreichen, in die Praxis um und hat sich dahingehend bewährt. Zunehmend verlässt die Bundesregierung jedoch den 4


ordnungspolitischen Pfad in der EU-Klimapolitik. Mehrfaches Backloading und die avisierte Einführung einer Marktstabilitätsreserve sind marktmanipulative Eingriffe, die den Preis von Verschmutzungsrechten zum Maß des politischen Handelns machen. Das führt zu großer Unsicherheit und Investitionsrückstellungen bei den Unternehmen. Die Zielerreichung durch den Emissionshandel bedingt zwangsweise niedrige Einnahmen und schafft Investitionsspielraum für emissionsärmere Techniken. Der Wirtschaftsrat fordert: O den EU-Emissionshandel in den Grundprinzipien nicht zu verändern, in dem Marktprinzipien ausgehebelt werden: Politisch induzierte Eingriffe wie Backloading und Marktstabilitätsreserve mit staatlich diktiertem Preiskorridor sind abzulehnen O eine enge Abstimmung mit anderen Instrumenten und Zielen zur CO2-Senkung, wie zum Beispiel dem Ausbau von erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energie­effizienz O solange kein einheitliches globales System etabliert ist, das Wettbewerbsverzerrungen vermeidet, und identische Preise für Emissionsrechte und gleiche Zuteilungsregeln ­sichert, müssen Maßnahmen zur Verhinderung von Carbon-Leakage erhalten werden O ein Level-Playing Field zu schaffen, bei dem auf die Vielzahl etablierter nationaler und regionaler ETS-Systeme weltweit aufgesetzt werden kann, um eine zügige Ausweitung des Emissionshandelssystems mindestens im Bereich der Industrie- und Energiewirtschaft herbeizuführen O eine politisch verlässliche, vollumfängliche Kompensation des Strompreises und der direkten und indirekten CO2-Kosten umzusetzen O bei der Bewertung der Emissionsbilanzen fossiler Energieträger alle Stufen der Wertschöpfungsketten zu betrachten

3. Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich und technologieoffen umsetzen Die zweite Säule in der europäischen Klimapolitik sieht die Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 und um mindestens 27 Prozent bis 2030 vor. Für Deutschland bedeutet das im ersten Schritt eine Senkung des Endenergieverbrauchs um jährlich 1,4 5


Prozent ab 2014. Dabei ist Energieeffizienz über den Bezug des Endenergieverbrauchs an der Produktionsleistung zu beurteilen. Denn die Industrie hat bereits große Anstrengungen geleistet, während die Potenziale im Gebäude- und Verkehrsbereich durch Anreize des Gesetz­gebers noch gehoben werden können: Für den Industriebereich fordert der Wirtschaftsrat: O Anreizsysteme grundsätzlich technologie- und energieträgeroffen zu gestalten, um den Innovationswettbewerb zu fördern und der Komplexität unterschiedlicher tech­ nischer Möglichkeiten gerecht zu werden O keine zusätzlichen Belastungen für die Industrie einzuführen, die Bezahlbarkeit und Sozialverträglichkeit gefährden, sondern vorrangig das Wirtschaftlichkeitsgebot im Blick behalten O von absoluten Einsparverpflichtungen abzusehen, wie sie die EU-Energieeffizienzrichtlinie vorsieht, weil dies einen hohen bürokratischen Aufwand und steigende Energiepreise für Unternehmen, Kunden und Verbraucher zur Folge hätte Für den Gebäudebereich fordert der Wirtschaftsrat: O steuerliche Anreize für die energetische Gebäudemodernisierung sowohl von Komplettsanierungen als auch von Einzelmaßnahmen O Zwangssanierungen abzulehnen und stattdessen Anreizsysteme grundsätzlich technologie- und energieträgeroffen auszugestalten O Förderrichtlinien – etwa der KfW – nicht nur auf Komplettsanierungen, sondern auch auf Teil- und geringinvestive Maßnahmen anpassen O keine weitere Verschärfung der Mindesteffizienzstandards in der nächsten Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016, um die Kosten für den dringend notwendigen Wohnungsbau nicht weiter zu e ­ rhöhen O die Gesetzgebungskompetenz bei Neubau und Bestand hinsichtlich der Steigerung von Energieeffizienz muss ausschließlich beim Bund verortet werden, um bundesweit einheitliche Anforderungen zu erzielen O in einem europäischen Level-Playing-Field darauf zu achten, dass auch Energieeffi­ zienzpotentiale in den Mitgliedstaaten angeglichen werden 6


B. Rohstoffe, Recycling, Kreislaufwirtschaft 4. Abfallverwertung stärken – Kreisläufe schließen Der globale Rohstoffverbrauch von heute rund 70 Milliarden Tonnen pro Jahr wird sich voraussichtlich bis 2030 verdoppelt haben. Durch innovative Produktionsverfahren beziehungsweise Produkte und die Rückführung gebrauchter Wertstoffe in den Produktionskreislauf, sowie durch die Herstellung hochwertiger Sekundärrohstoffe leisten die deutsche Industrie und die Recyclingbranche schon heute einen großen Beitrag zur Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Rohstoffverbrauch. Neben einer gestärkten Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zählt auch die deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen zu den ­entscheidenden Vorteilen einer unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten ­optimierten Abfallverwertung. Durch eine weitere Stärkung der Abfallerfassung und -verwertung können bei der Ressourcenschonung für die Zukunft in einigen Bereichen noch erhebliche Potentiale gehoben werden.

Der Wirtschaftsrat fordert: O gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Sammlung wertstoffhaltiger Abfälle für Kommunen und Privatunternehmen, sowie mehr Fairness im Wettbewerb, zum Beispiel durch Beseitigung der umsatzsteuerrechtlichen Ungleichbehandlung von privaten Anbietern O eine Berechnung der Recyclingvorgaben auf Basis der tatsächlich erfassten statt der lizensierten Mengen O eine Reform der Gewerbeabfallverordnung, welche die Abfallverwertung stärkt und den Vollzug insbesondere hinsichtlich der Getrenntsammlung sicherstellt O eine Umsetzung der Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz, die dem grundsätzlichen Vorrang der stofflichen Verwertung ebenso Rechnung trägt, wie dem berechtigten Interessen der Industrie an pragmatischen Lösungen für eine unter ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten optimale Abfallverwertung, die ein Übermaß an bürokratischen Vorgaben vermeidet O die Einführung einer flächendeckenden, haushaltsnahen und einheitlichen Wertstofftonne, die bürgerfreundlich ausgestaltet ist und durch Wettbewerb die Effizienz der Abfallwirtschaft stärkt 7


O eine Steigerung der Erfassungsmengen im Bereich der Siedlungsabfälle für eine hochwertige Verwertung zur Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Wertstoffpotentiale jenseits der stoffgleichen Nichtverpackungen O die Stärkung der Produktverantwortung und der privatwirtschaftlich organisierten Verpackungserfassung und -verwertung O die Einführung einer unabhängigen und mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten „Zentralen Stelle“, um Transparenz, Kontrolle und flexiblen Vollzug im Hinblick auf die Wertstofftonne zu verbessern O die Novellierung des Elektrogesetzes, um möglichst große Mengen dieses Abfallstroms einem hochwertigen Recycling zuzuführen. Die Standards der Erfassung von Elektrogeräten müssen einen sicheren, umweltverträglichen und europarechtskonformen Transport, unter anderem von Lithium-Ionen-Batterien und Nachtspeicherheizgeräten, ermög­lichen O Rechtssicherheit für Investitionen in die zukünftig erforderliche Entsorgungsinfrastruktur

5. Heimische Rohstoffgewinnung als notwendiger Pfeiler einer deutschen Rohstoffstrategie stärken Rohstoffe sind die Lebensader der deutschen Industrie, stehen sie doch immer am Anfang einer jeden Wertschöpfungskette. Vom Zugriff auf Rohstoffe zu bezahlbaren Preisen hängt folglich die Garantie für Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland ab. Rohstoffpolitik ist deshalb Wirtschaftspolitik und sollte auch vorrangig unter den Zielen der Wirtschaftspolitik behandelt werden. Deutschland hat zudem kein Rohstoffmangel, sondern leidet vielmehr an einem Mangel an Rohstoffbewusstsein. Deshalb muss die Rohstoff­ politik endlich in den Fokus der bundesdeutschen Industriepolitik gelangen. Der Zugang zu den heimischen Rohstoffen darf nicht eingeschränkt bleiben.

Der Wirtschaftsrat fordert: O die Identifizierung und Sicherung von Rohstoffvorkommen als eine bedeutende Komponente in der Raumordnungsplanung zu würdigen. Ziel der Raumordnungspolitik sollte eine faire und gleichgewichtete Berücksichtigung aller potenziellen Landnutzungen sein 8


O eine flächendeckende, vorausschauende nationale Raumplanung, die rechtlichen ­Rahmen für konkurrierende Landnutzungsinteressen bildet O Erteilte Genehmigungen für bergbauliche Vorhaben aus Gründen der Investitions­ sicherheit mit Bestandsgarantien bis zum Ende der rohstoffgewinnenden Aktivitäten zu versehen O weitere Belastung der deutschen Rohstoffförderung durch Auflagen verhindern, in dem etwa von einer Änderung des bewährten Bundesberggesetzes (BbergG) abge­ sehen wird O keine Totalverbote bei der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten zu erlassen oder durch absolute Tiefenangaben zu begrenzen, sondern wissenschaftlich begleitet unter den hohen Umweltstandards einer UVP-Bergbau zuzulassen

6. Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz nicht durch Verschärfungen des Umweltrechts erzwingen Effiziente Ressourcennutzung erfordert vom Gesetzgeber kein absolutes Einsparziel. Die Wirtschaft braucht keine Kostenbelastungen, sondern Spielräume für Technologien und Investitionen, um effizienter zu werden. Denn die Unternehmen verspüren von sich aus einen immanenten Anreiz zur Einsparung von Ressourcen. Die Politik sollte eher auf Forschungs- und Innovationsanreize setzen. Der allgemeine Anspruch deutscher Politik zur Übererfüllung von EU-Vorschriften ist abzulehnen.

Der Wirtschaftsrat fordert: O Anreize und Fördermaßnahmen einzuleiten, statt der Einführung einer Steuer auf ­mineralische Rohstoffe zur Erhöhung der Ressourceneffizienz O auf die Einführung eines allgemeinen Ressourcenschutzrechts zu verzichten, weil die bestehenden medienspezifischen Umweltvorschriften ausreichen O Beratungsangebote der EU-Kommission und der Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen zur Ausschöpfung von Einsparpotentialen, statt absoluter Einsparziele für gesamte Wirtschaft O eine Mantelverordnung Grundwasser, Ersatzbaustoffe, Bodenschutz und Deponierung als bundeseinheitliche Regelung, die unterschiedliche Anwendungsvorgaben der Bundesländer abschafft und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unter­ 9


nehmen schafft. Das Materialrecycling sowie der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und Bodenmaterialien müssen im Sinne minimierter Deponierung und hoher ­Re­cycling­quoten begünstigt und nicht durch eine zu enge Fassung der Mantelver­ ordnung verhindert werden.

C. Umweltmedien, Stoffpolitik und Verbraucherschutz 7. Überregulierung in der Umweltpolitik stoppen Mit Grenzwerten, Schwellenwerten und Verordnungen hält Ordnungsrecht immer häufiger Einzug in die nationale und europäische Umweltpolitik. Manche Vorgaben, wie sie sich etwa zum Bodenschutz in der Ersatzbaustoffverordnung finden, sind weder wirtschaftlich vertretbar, noch praktisch darstellbar, wenn vermeintlich belastete Böden nun im Zuge von Straßenbauprojekten deponiert werden müssten. Der Deponieraum wäre in drei bis vier Jahren ausgelastet. Umweltpolitik soll nicht gegen wirtschaftliche Entwicklung ausgespielt werden. Vielmehr sollte die Politik zu wirtschaftlicher Vernunft zurückkehren und durch verträglichen Umweltschutz Standards setzen, die weltweit Vorbild für nachhaltiges Wirtschaften sein können. Der Wirtschaftsrat fordert: O k eine europäische Richtlinie zum Bodenschutz einzuführen, weil hohe Kosten für das Altlastenmanagement anfallen würden und das Subsidiaritätsprinzip nicht gewahrt ist O bundesweite und länderübergreifende Bedarfsanalysen zur Erkennung von Eng­pässen bei Deponiekapazitäten sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Vereinfachung und Straffung von Genehmigungsverfahren für Deponieerweiterungen sowie eine positive Haltung der Landesregierungen zum zukünftigen Deponiebedarf bzw. auch zu neuen und erweiterten Deponiestandorten wären in der regionalen Diskussion mit den Behörden hilfreich. O Immissionsschutzrecht darf nicht zur energiepolitischen Steuerung durch unangemessene Anforderungen bei der Nutzung fossiler Energiequellen missbraucht werden. Wichtige Ressourcen müssen für zukünftig notwendige fossile Stromerzeugung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erhalten bleiben; fossile Brennstoffe aus Abfällen müssen dabei besondere Berücksichtigung finden 10


O eine Einbeziehung der Regelung zur Verbesserung der Luftqualität (Immissionsschutzrecht) aller Sektoren, insbesondere des Verkehrs- und Hauswirtschaftssektors als bestimmende Faktoren für die Luftqualität (Stickoxide und Staub) in urbanen Gebieten, wo die meisten Überschreitungen der Luftqualitätsnormen eintreten O bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen vorrangig die Verbesserung des Sevilla-Prozesses zur Erarbeitung oder Revision der branchenbezogenen Merkblätter für die „Besten Verfügbaren Techniken“. Ziel muss ein der Bedeutung für die Umweltstandards angemessener Grad an Transparenz und Beteiligung der betroffenen Industrien sowie des Zeitrahmens sein O die Entwicklung von Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung zu fördern. Ein Rückgewinnungsgebot von Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammasche wäre ein wichtiges Investitionssignal an die Unternehmen O den Erhalt der landwirtschaftlichen Verwertung qualitativ hochwertiger Klärschlämme O vor dem Hintergrund des Ressourcenschutzes dürfen Anforderungen im Düngerecht, die sowohl auf nationaler Ebene (Düngemittelverordnung, Düngeverordnung), als auch auf EU-Ebene (EU-Düngemittelverordnung) derzeit angepasst werden, nicht zulasten der Dünger aus der Kreislaufwirtschaft gehen. Technische Fortschritte sind in gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich zu berücksichtigen

8. Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP umsetzen – gemeinsam hohe Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz verwirklichen Das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) ist eine historische Chance auf eine engere Verzahnung der zwei größten Wirtschaftsräume der Welt, was unschätzbare Vorteile mit sich bringen würde: Der Freihandel bringt einen Wachstums- und Investitionsschub, garantiert Arbeitsplätze und Wohlstand auf beiden Seiten des Atlantiks. Entgegen anderslautender Behauptungen ist der Verbraucherschutz in den USA, insbesondere im Lebensmittelbereich etwa für Biofleisch, Rohmilchprodukte oder Weißwürste oder bei Spielzeugen nachweislich höher als in Europa. Es geht bei TTIP um die Anerkennung gleichwertiger Standards. Denn gerade die wirtschaftliche Bedeutung beider Kontinente eröffnet die Möglichkeit, globale Standards zu etablieren, bevor es andere auf einem weit niedrigeren Niveau tun. 11


Der Wirtschaftsrat fordert: O TTIP umfassend umzusetzen, weil in der gegenseitigen Anerkennung von Umwelt- und Verbraucherstandards große Wachstums- und Absatzchancen für beide Märkte bestehen. Dies sichert Wohlstand und Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks O den Abbau von Doppelregulierungen bei Berichtspflichten und in Zulassungsverfahren. Überflüssige und aufwendige Prüfungs- und Zertifizierungsauflagen sollen verringert werden. Bei Normentwicklungsverfahren soll auf einschlägige internationale Standards aufgesetzt werden O In Hinblick auf die Registrierung chemischer Stoffe sollte nicht auf eine Konsolidierung des amerikanischen TSCA-Standards und der europäischen REACH-Verordnung hin­gewirkt werden. Vielmehr braucht es eine Zusammenarbeit der Behörden bei ­Berichtspflichten, Datenaustausch und Datenanerkennung, um Handelshürden auszuräumen O Einheitliche Emissionsregelungen für Nutzfahrzeuge senken die Kosten für die Unternehmen und helfen in der gegenseitigen Anerkennung dieser Normen, die Vernetzung der Autoproduktion zwischen den USA und Europa zu stärken O Mit ihrem hohen Standard beim Umwelt- und Verbraucherschutz müssen Europa und die USA die globalen Regeln und Maßstäbe vorgeben. Das transatlantische Bündnis wird diese Standards nicht verringern, sondern vielmehr Vorbild für andere Wirtschaftsräume der Welt sein. Wenn TTIP nicht vorangebracht wird, werden die Standards künftig in anderen Teilen der Welt gesetzt. Diese werden weniger hoch sein

9. Mehrfachbelastungen und Kostensteigerungen in der Stoffpolitik verhindern Stoff- und produktbezogene Regelungen sind für die Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Als Masterverordnung kann die europäische Chemikalienverordnung REACH betrachtet werden. Diese gilt weltweit als das umfassendste Rechtswerk zur Regulierung von chemischen Substanzen. Darüber hinaus existieren weitere vielfältige stoff- und produktbezogene Regelungen wie die CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung, die Verordnung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Biozid-Verordnung sowie sektorale Regulierungen zu Spielzeugen, Bauprodukten und Kosmetika. Vielfach sind Stoffe von mehreren Verordnungen betroffen; dies führt zu Überschneidungen, Unterschieden bei Risikomanagement-Maßnahmen und weiteren Inkonsistenzen. Dies kann nicht im Interesse aller Beteiligten sein. 12


Der Wirtschaftsrat fordert: O eine Initiative zum Abbau von Überschneidungen und Mehrfachregulierungen O einen Stopp bei der Verschärfung von REACH infolge stetig steigender ungebremster Anforderungen und Erweiterungen O eine Bewertung von Maßnahmen zum Risikomanagement vor Eintritt in das Zulassungsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Firmen O eine zentrale europäische Datenbank mit einer Bestandsaufnahme über alle nationalen und europäischen Regelungen von chemischen Substanzen O die Anwendung der Smart Regulation durch die EU-Kommission bei ihrem Ansatz zu nachhaltigem Konsum und Produktion O Starre Vorgaben zum Produktdesign beschränken Innovation und können daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Regelungen zum Ökodesign können im Sinne der Ressourcensicherung Anreize für eine verbesserte Recyclingfähigkeit von Produkten schaffen O Klare Orientierung der Ökodesign-Richtlinie an REACH

D. Innovation und Wettbewerbsfähigkeit 10. Biotechnologie ist Spitzentechnologie und Motor für die Wettbewerbsfähigkeit Trotz ihrer großen Bedeutung für den Umwelt- und Ressourcenschutz droht die Biotechnologie als deutsche Spitzentechnologie nach Fracking, CCS und Gentechnik zum nächsten Opfer einer verfehlten politischen Debatte zu werden. Biotechnologie ist ein wissensbasierter Wirtschaftszweig, dessen langfristiger Erfolg durch Akkumulation von Wissen und Erfahrung gesichert wird. Industrie- und Forschungspolitik müssen deshalb Hand in Hand mit der Umweltpolitik gehen, um Gesundheit und Wohlstand in Deutschland dauerhaft zu erhalten und weiter zu fördern. Hierzu müssen Umweltpolitik und Forschungspolitik besser aufeinander abgestimmt werden, so dass restriktive Umweltgesetze nicht die Technologieförderung konterkarieren. Forschungspolitik muss darüber hinaus langfristig und auf eine industrielle Umsetzung in Deutschland ausgerichtet sein. 13


Der Wirtschaftsrat fordert O ein starkes öffentliches Bekenntnis der Politik zu neuen Technologien und Produkten und einen Dialog mit allen Stakeholdern über wirtschaftliche Potenziale und Nutzen O ein Festhalten am Grundsatz, dass Technologien und Produkte, deren Anwendung nach einer wissenschaftlichen Risikobewertung als sicher anzusehen ist, auch eingesetzt werden dürfen O verlässliche und international wettbewerbsfähige Versorgung der industriellen Biotechnologie mit ausreichender Menge und Qualität an nachwachsenden Rohstoffen zu Weltmarktpreisen O grundsätzlich einen Gesetzesrahmen zur Finanzierung der Hochtechnologien, der an den Anforderungen der Wirtschaft angepasst ist O Da der Zugang zum Kapitalmarkt gerade für mittelständische Unternehmen eher beschränkt ist, braucht es verbesserte Möglichkeiten der Anschubfinanzierungen. Transparenz und Effizienz der Fördermittelvergabe müssen hergestellt sein O den deutschen Markt für Beteiligungskapital (Private Equity, Venture Capital, u. a.) nachhaltig stimulieren und international attraktiv für Investitionen in die Hochtechnologie zu machen O zügige europäische Genehmigungsverfahren für biotechnische Produkte und Verfahren auf naturwissenschaftlicher Basis und einen erheblich beschleunigten Marktzugang zu diesen Produkten und Verfahren

11. Bürokratieabbau im Umweltrecht Umweltfragen machen naturgemäß nicht an nationalen Grenzen halt. Deshalb ist es zu begrüßen, wenn Deutschland die Harmonisierung von Umweltschutzstandards auf europäischer Ebene konstruktiv begleitet. Nicht erforderlich ist hingegen eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzung von EU-Recht und Verbindung mit anderen gesetzlichen Maßnahmen. Die Folge sind unmittelbare Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen. Gleichzeitig leiden gerade mittelständische Unternehmen an drückender Bürokratielast und unter der hohen Komplexität des Umweltrechts im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Es braucht dahingehend dringend eine Entschlackung und Reduzierung des Umweltrechts. 14


Der Wirtschaftsrat fordert: O grundsätzlich eine wettbewerbsneutrale Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Richtlinien, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden O bei Vorlage neuer Gesetze im Vorfeld eine verbindliche Folgenabschätzung vorzunehmen, die Qualität von künftigen Gesetzen zu verbessern und eine Verfahrensbeschleunigung vorzunehmen O einen verbindlichen Wettbewerbsfähigkeitscheck im Rahmen der Folgenabschätzungen von Gesetzesvorschlägen und neuen politischen Initiativen einzuführend. Dies würde bedeuten, dass der wirtschaftliche Nutzen eines Gesetzes stärker berücksichtigt würde O dem Gesetzgeber rechtsverbindliche Prüfungen aufzuerlegen, ob und inwiefern bei der Schaffung neuer Rechtsakte wiederum bestehendes Recht abgeschafft oder vereinfacht werden kann. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen im Bundesimmissionsschutzgesetz (11. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) sind Industriebetriebe beispielsweise zu Doppelangaben über ihre Emissionen verpflichtet worden O eine Stärkung des Nationalen Normenkontrollrates: Der Normenkontrollrat hat sich im Bereich der Bürokratiekostenmessung bewährt O eine Verkürzung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, insbesondere bei der Schaffung von Baurecht. Mittlerweile scheitern Investitionsvorhaben an komplexen Verfahrensstrukturen und erheblichen zeitlichen Verzögerungen

12. Standortsicherheit nicht durch restriktiven Flächenhandel gefährden In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sieht die Bundesregierung eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar Fläche pro Tag vor. Das Umweltbundesamt führt hierzu im Auftrag der Bundesregierung ein Planspiel durch, das Chancen und Risiken des Instruments bewerten soll. Dabei muss jedoch in den Blickpunkt genommen werden, dass die Ansiedelung von Unternehmen nicht erschwert und Investitionsentscheidungen aufgrund von Planungsunsicherheiten zurückgestellt werden. Anders als beim europäischen Handel mit Verschmutzungsrechten sind es nicht die Unternehmen, die sich eigenständig am Markt mit Zertifikaten versorgen, sondern sie sind abhängig von der Stadtentwicklungs- und Finanzplanung der jeweiligen Kommune. Deshalb könnte sich die Umsetzung in der Praxis als zu starr erweisen. 15


Der Wirtschaftsrat fordert: O Pilotprojekte und das vom Umweltbundesamt gestartete Planspiel fortzusetzen, um Auswirkungen, Aufwand und Kosten eines möglichen künftigen Systems abschätzen zu können O eine sorgfältige Abwägung zwischen der Bewahrung von Naturräumen und der Notwendigkeit von Infrastrukturprojekten für die heimische Wirtschaft zu treffen O verbindliche Beteiligungsformen für die Wirtschaft, die den konkreten Flächenbedarf ermittelt und durch den sich die Kommunen in ihrem Agieren verpflichtet sehen O eine hinreichend gesetzliche Würdigung der Tatsache, dass die Landinanspruchnahme zur Rohstoffgewinnung an die Lage des jeweiligen Standortes gebunden ist, aber nur temporär erfolgt und die Fläche nach erfolgter Rohstoffgewinnung wieder anderen Nutzungen zur Verfügung gestellt wird O den bürokratischen Aufwand für Kommunen und Unternehmen gering zu halten O für nicht-gewerbliche Flächen stärker eine Innenstadtverdichtung und die im novellierten Baugesetzbuch ermöglichte Erweiterung des Rückbaugebots für Kommunen zu nutzen, um den Druck aus dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen bei der Neuausweisung von Bauland zu nehmen O die Wiedernutzung alter Industriestandorte (Brownfield Development), die über Jahrhunderte genutzt wurden, durch Förderprogramme insbesondere zur Altlastensanierung zu unterstützen. Gerade für die Entwicklung von Infrastrukturprojekten bieten sich diese Gebiete bei geeigneter Lage an

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Verantwortlich: Wolfgang Steiger, Generalsekretär Dr. Rainer Gerding, Bundesgeschäftsführer Klaus-Herbert Fugger, Pressesprecher und Geschäftsführer Inhaltliche Betreuung: Dr. Paul Kowitz, Fachgebietsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik, Stadtentwicklung, Bau und Immobilien Gestaltung und Abwicklung: Katja Sandscheper, Redakteurin Herstellung: STEINBACHER DRUCK GmbH © Wirtschaftsrat 2015

Wirtschaftsrat der CDU e.V. Luisenstraße 44, 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 2 40 87-301 Telefax: 0 30 / 2 40 87-305 Internet: www.wirtschaftsrat.de E-Mail: info@wirtschaftsrat.de


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