Föderale Finanzbeziehungen effizient gestalten - Deutschlands Zukunft sichern

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Für einen zukunftsfähigen Länderfinanzausgleich: O Absenkung des Nivellierungsgrades der Ländereinnahmen für mehr Anreize zu einer aktiven Förder- und Standortpolitik für alle Bundesländer O Neuregelung der Lohnsteuerzerlegung nach Wohn- und Arbeitssitz für eine realitätsgerechtere Aufteilung des Steueraufkommens O Einführung eines Zuschlagsrechts auf Steuern für eine ­höhere Steuerautonomie der Bundesländer O Sicherung der bedarfsgerechten Finanzausstattung der Kommunen inklusive landesinterner kooperativer Altschuldenlösungen O Herauslösung der Finanzierung der Hauptstadtfunktion Berlins aus dem System des horizontalen Länderfinanzausgleichs

Für eine glaubwürdige und starke ­Schuldenbremse:

Föderale Regierungsprogramm 2009b–eziehungen 2013 Finanz­ effizient gestalten – Empfehlungen des Wirtschaftsrates Deutschlands Zukunft s­ ichern!

O Keine Aufweichung der Schuldenbremse über das Krite­ rium von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für den Gesamtstaat hinaus O Verankerung der Schuldenbremse zur Vertrauensbildung auch in den Verfassungen der Bundesländer O Konsequente Verfolgung von Finanzplanungspfaden für den Defizitabbau bzw. die Sicherung des Budgetausgleichs beim Bund und allen Bundesländern – unter Beibehalt von Sicherheitsabständen zur Verschuldungsgrenze O Stärkung des Stabilitätsrates durch Einführung einer ­eigenen Sanktionierungskompetenz und wirksamer Sanktionsmittel

Herausgeber: Wirtschaftsrat der CDU e.V. Luisenstraße 44, 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 2 40 87 - 0 Telefax: 0 30 / 2 40 87 - 205 E-Mail: staatsfinanzen@wirtschaftsrat.de

Empfehlungen des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

DIE STIMME DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT


Föderale Finanzbeziehungen effizient gestalten – Deutschlands Zukunft sichern!

Mehr Mut für eine wirksame Reform der föderalen Finanzen

Zurecht ist die Reform der Bund-Länder-Finanzen als eines der wichtigsten Ziele im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert. Die Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, sind mindestens vierfacher Art und gerade in dieser Kom­­bi­ nation äußerst komplex: (1) Der aktuelle Länderfinanzausgleich läuft Ende 2019 ab. (2) Die sog. „Osttransfers“ aus dem Solidarpakt II für die neuen Bundesländer laufen bis 2020 vollständig aus. (3) Die Schuldenbremse im Grundgesetz gilt ab dem Jahr 2020 auch verbindlich für die Bundesländer. (4) Der mehrjährige EU-Finanzrahmen läuft ebenfalls bis 2020 und muss rechtzeitig neu verhandelt werden. Gerade der Großen Koalition bietet sich in dieser Legislatur die Chance, jetzt schneller als dies vor der Reform des Länderfinanz­ausgleichs 2005 gelungen war, Konsenslösungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen herbeizuführen. ­Angesichts der nächsten planmäßigen Bundestagswahlen 2017 sollte die Reform möglichst vorher abgeschlossen werden. Mehr als bisher kommt es für Deutschland darauf an, auch in Zukunft Stabilitätsanker und Wachstumsmotor in Europa zu bleiben. Dafür gilt es, auch die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen fit zu machen für die Zukunft. Die öffentliche Hand braucht dafür solide und transparente Finanzen. Alle Verhandler müssen einen Beitrag zum Erfolg der Reform leisten, d. h. vor allem:

O Mut zu zeigen zu einer echten Reform der öffentlichen ­Finanzen für mehr Transparenz, Effizienz und Eigenverantwortung, O offensichtliche Fehlentwicklungen im System der föderalen Finanzen zum Wohle des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu korrigieren, O Kommunen aktiv in die Verhandlungen einzubeziehen und gemeinsam konstruktiv nach Lösungen zu suchen, O keine föderale Ebene mit Leistungsverpflichtungen aus der Reform zu überfordern.

Die Reform der föderalen Finanzen bedeutet mehr als nur die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs. Umso wichtiger sind ein breiter Dialog und ein ernsthaftes Ringen um eine ­Paketlösung, für die aber gerade auch eine moderne Weiterentwicklung des Länderfinanzausgleichs unverzichtbar ist. Die Kritik von Geber- als auch Nehmerländern zeigt, dass die Wettbewerbselemente gestärkt werden müssen, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass die Solidarität nur noch weniger ­Geberländer überstrapaziert wird. Der Wirtschaftsrat spricht sich zudem für klarere Abgrenzungen der Aufgaben aus, aber auch der Einnahmen des Staates zwischen den Ebenen. Auch sollten neue Herausforderungen wie aus der demografischen Entwicklung oder für eine neue Schwerpunktsetzung hin zu mehr investiven Ausgaben adressiert werden. Maßvolle Erweiterungen für mehr Wettbewerb fördern Effi­ zienz, Innovation und Wohlstand in ganz Deutschland. Deutschland ist angewiesen auf eine erfolgreiche Finanz­ reform. Der Wirtschaftsrat bringt sich als konstruktiver Berater und Gesprächspartner in den Prozess gern mit dem gesamten Sachverstand der Wirtschaft ein.

Forderungskatalog Für ein effizientes System föderaler Finanzbeziehungen: O Abbau von Bund-Länder-Mischfinanzierungen und Finanzhilfen für mehr Klarheit und Eigenverantwortung O Ausgestaltung notwendig werdender Bundeshilfen streng nach Beseitigung von Strukturdefiziten der Länder­ haushalte sowie nach Bedarfen statt nach Himmelsrichtungen O Korrektur der Verstöße der vormaligen rot-grünen Bundesregierung gegen das Konnexitätsprinzip – Sozialausgaben wie bereits angekündigt auf den Bund übertragen O Konzentration auf eine Bundessteuerverwaltung und Erhalt der Steuerverwaltungen der Bundesländer für Ländersteuern O Ersatz der stark konjunkturabhängigen Gewerbesteuer durch ein Kommunalsteuermodell mit Zuschlagsrecht O Nachhaltige Änderung der Ausgabenschwerpunkte auf Investitionen in Infrastruktur und Bildung statt auf den rasanten Ausbau sozialer Wohltaten O Mittelstandsfreundliche Reformen der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer – ohne Zusatzbelastungen für die Wirtschaft O Einlösung des langjährigen Versprechens an Bürger und Unternehmen zum Einstieg in den Ausstieg aus dem Solida­ritätszuschlag O Einführung einer an die Bedürfnisse des Staates angepassten doppischen Buchführung zur Darstellung des Ressourcenverbrauchs für die gesamte öffentliche Hand


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