Digitalisierungsschub für Öffentliche Hand

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Digitalisierungsschub für Öffentliche Hand: Steuererleichterungen und niedrigere Gebühren für Web-Bürger

Vorsitzender des Jungen Wirtschaftsrates Dr. Alexander Bode Wirtschaftsrat der CDU e.V. Luisenstr. 44, 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 240 87 - 212

In vielen staatlichen Bereichen der Digitalisierung besitzen die Transformationsprozesse bei der Öffentlichen Hand noch nicht den nötigen Schwung, um den für das beabsichtigte Ziel der Digitalisierung der öffentlichen Leistungserbringung auf breiter Front entscheidenden

Wandel voranzutreiben. Um auf diese Missstände aufmerksam zu machen, unterbreitet der Junge Wirtschaftsrat Forderungen zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen der Öffentlichen Hand im Bereich E-Government. Die Anforderungen an die Sicherheit der Infrastruktur werden dabei ebenso berücksichtigt wie der Schutz des Datenbestands der Bürger in den staatlichen Behörden. Ziel muss es sein, diese Anwendungen zeitnah auf eine breite Nutzerbasis umzustellen. 1. IT-Verträglichkeitsprüfung und E-Akte in allen Behörden Grundvoraussetzung ist die Einführung der E-Akte in allen Behörden (Bund/Länder/Kommunen). Dazu ist das Schriftformerfordernis radikal zu kappen. In diesem Zusammenhang sind neue Gesetze Ebenenübergreifend auf ihre IT-Fähigkeit auszurichten (ITVerträglichkeitsprüfung). 2. Einführung einer rechtsverbindlichen digitalen ID, Einsparung von Verwaltungskosten Gerade auch mit Blick auf die demografischen Veränderungen in Deutschland wird sich die Verwaltung auf umfassende Veränderungen einstellen müssen. Viele Kommunen stehen unter Haushaltsdruck und bluten durch Bevölkerungsrückgang oder Landflucht aus. Dennoch sind sie gefordert, ihren Bewohnern eine funktionierende Verwaltung zu bieten. Mit E-Goverment kann die Verwaltung zugleich einen Beitrag für gleiche Lebensbedingungen im Bundesgebiet leisten. Denn dazu gehört, dass die Bürger, wo immer sie auch wohnen, überall Zugriff auf gleichwertige Leistungen der Verwaltung erhalten: ob im bevölkerungsärmeren Mecklenburg-Vorpommern oder in der wachsenden Metropolregion Hamburg. 

Alle Bürger erhalten mit ihrem Personalausweis eine rechtsverbindliche digitale ID und können künftig wählen, ob sie staatliche Leistungen nur noch online oder weiterhin offline nutzen möchten.

Der Staat könnte durch die online-Erstellung massiv Verwaltungskosten einsparen, beispielsweise durch Entlastung des Personals. Die Effizienz der öffentlichen Leistungserstellung könnte dadurch signifikant erhöht werden.

3. Gewährung von Steuererleichterung für Digitalnutzer Um den Bürgern einen echten Anreiz für die Umstellung auf OnlineVerfahren zu bieten, kann ein Nachlass von fünf Prozent auf die individuelle Einkommensteuer gewährt werden. Zusätzlich haben die Web-Bürger den Vorteil, dass sie keinen Termin beantragen und wahrnehmen müssen. Seite 1 von 2


 Diese Steuererleichterung vor Augen, wären die Bürger motiviert, ihre Politiker vor Ort zur Umsetzung zu drängen. Dies würde dem Thema den notwendigen „Push“ geben können; die öffentliche Hand selbst wiederum könnte von den gewandelten Gewohnheiten der jüngeren, online-affinen Generation profitieren. 

Durch dieses System würde der Staat gezwungen, über alle Ebenen und Ressorts hinweg – nach interner Klärung sämtlicher fachlicher Zuständigkeiten – künftig alle Services digital anzubieten.

4. Ausbau der digitalen Infrastruktur Damit der Staat allen seinen Bürgern die Nutzung von E-Government ermöglichen kann, muss eine entsprechende digitale Infrastruktur vorhanden sein. Im Umkehrschluss würde mit dem Vorschlag der Ausbau digitaler Infrastruktur vorangetrieben werden. Wichtig ist, in diesem Zusammenhang festzustellen, dass das zeitige Ziel der Bundesregierung, eine Versorgung mit Breitbandanschlüssen mit 50 Mbit/s bis 2018 zu gewährleisten, auch aus solch einer Überlegung heraus nur ein Zwischenziel sein kann. Um moderne IT-Anwendungen möglich zu machen, ist bis 2020 ein flächendeckendes Gigabit-Netz in Deutschland zu schaffen. 

Der Staat muss zur Unterstützung der Maßnahme explizit gewährleisten, dass die Datensicherheit bei der Übertragung als auch der Speicherung von Daten gegeben ist. Ebenso wichtig ist, dass der Staat den Datenschutz garantiert. Nur wenn der Bürger Vertrauen in den sorgsamen Umgang mit seinen Daten hat, wird er E-Government-Dienstleistungen anwenden.

Soll der E-Government-Ausbau von Erfolg gekrönt sein, ist zudem eine haushaltspolitische Flankierung unerlässlich. Investitionen in die IT-Infrastruktur sind Priorität einzuräumen und sollten mit einem eigenen IT-Haushaltstitel versehen werden. Bei der Beschleunigung des E-Government-Ausbaus könnten konkrete Sparvorgaben mit der Vorschrift zur Verwendung standardisierter Lösungen helfen.

Ziel sollte es sein, das Projekt bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode umzusetzen.

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